1866 / 240 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ie es norddeutschen Bundes zu den süddeutschen Staaten ö. . regeln. ,. hat zugleich in seinem Innern das große Werk der vollständigen Perschmel un der neuen Eiwerbungen mit den alten Landen zu vollziehen, So lange dies nicht vollbracht, Preußen, . , ? ßen muß bereit sein, das zu schützen und zu ver ei— ken , es . hat. Es wird noch lange dauern, bis Europa sich in die neue Lage findet, die Preußen sich und Deutschland geschaffen hat. Bis dahin muß Preußen im Stande ein, den Kampf dafür wieder aufzunehmen in jedem Augen lick, solchem unfertigen, unabgeschlossenen Zur stande spielt das Unvorherzusehende eine Hauptrolle, und Alles kom]mmt darauf an, sich nicht überraschen zu, lassen. Die Regierung hält es für ganz unerläßlich, daß n e,. deutende Summe sofort in, geprägtem Silber in den Staatsschatz gelegt werde. Sie ist der Meinung, daß aus den Contributions-Geldern einmal die 22 Millionen dem Staatsschatz oder dem Kriegsschatz, wie Sie ihn nennen wollen, zugewendet wer⸗ den, die zum Kriege nicht verwendet worden sind, und daß ihm außerdem die 55 Millionen erstattet werden, die zu den Kosten der Grundsteuer-Regulirung daraus entnommen sind. Die Regierung hat deshalb in dem Amendement Michaelis und Roepell ein dan⸗ kenswerthes Entgegenkommen erblickt, indem durch dasselbe 3. Zustimmung der Landesvertretung zur Einlegung der , , eichneten Summen in den Staatsschatz gegehen werden soll. . he,, legt großen Werth darauf, daß die Füllung des Staats schaͤtzes mit Zustimmung der Landesvertretung geschehe, Wenn in den Amendemenks eine äußerste Grenze vorgeschlagen ist, über welche hin⸗ aus die nach den herkömmlichen Bestinimungen dem Staat sschatz zu⸗ gewiesenen Gelder demselben ohne Zustimmung der Landesvertretung nicht weiter zufließen sollen, so ist die Regierung geneigt, einem olchen Maximum zuzustimmen, sofern es unerläßlich ist ;.. damit . ö mung des Landtags zur Einfließung der 273 Mill. in den Staa 5 schatz zu erlangen. Ich habe schon in der Kommission das Vꝛazimum von 46 Milllonen vörgeschlagen, dieselbe Summe] welche das Amen— dement v. Strachwitz vorschlägt, nicht nur um die ersten Kosten der Mobilmachung, sondern auch um die Verpflegung für die nächste Zeit bestreiten zu können. Nun ist es außer Frage, daß die Regierung lieber 40, als 30 im Schatz hat. Sie würde sich aber auch mit deni Vorschlage des Amendement Michaelis-Noepell einverstanden erklären, und zwar mit Rücksicht darauf daß guß erdem vo n den übri gen Regierungen des deutschen Bundes gefordert werden wird, . sie eine verhältnißmäßige Quote zu diesem Kriegsschatze legen.« . . . . her Bemerkungen des Finanzministers ar auch Graf Bißmarck im Hause erschienen. Er ergriff das Wort und sagte: . . »Ich bin leider nicht im Stande, meine Herren, dieser wichtigen . so zu folgen, wie ich es wünschte, habe aber doch dem Drange nicht widerstehen können, mit wenigen Worten, eine Bitte an Sie zu richten, nämlich die Bitte, diese Vor—= lage weniger vom rechnungsmäßigen als vom po⸗ litischen Standpunkte aufzufassen. Mit dieser Vorlage richtet die Königliche Regierung in der Hauptsache die ö an Sie, ob Sie Vertrauen zu der bisherigen üh⸗ rung der auswärtigen Politik haben, ob Sie Zeug— niß ablegen wollen für den festen Entschluß des preußi⸗ schen oke die Errungenschaften des letzten Krieges fest zu halten und zu vertheidigen, wenn es nothwendig sein wird. Ich hoffe, daß die letzte Nothwendigkeit nicht eintreten wird; ich hoffe, daß wir in den nächsten Jahren dasjenige, was wir uns in diesem Herbste vorgesezt haben, zum Heile Deutschlands friedlich werden ent— wickeln können; die Gewißheit davon aber haben wir nicht; gutliche Kundgebungen überzeugen uns leider, daß in die Kgiserliche Hofburg zu Wien mit dem Frieden der Geist der Versöhnlichkeit nicht so, wie wir es ge⸗ wünscht hätten, eingezogen . Die Lage, der Dinge im Orient ist Ihnen bekannt; wir hoffen, daß sie sich friedlich entwickeln werde;, Wär dies aber nicht der Fall, meine Herren, so können die Gefahren sich dort sehr plötzlich zu einer ernsteren europäischen Verwickelung heraus⸗ bilden. In diesem Falle, wenn wir keine Vollmacht von Ihnen haben, einen Kredit zu nehmen, sind wir in der Lage, dann eine An; leihe von Ihnen zu verlangen e einer Zeit, wo der Geldmarkt schlecht, wo er vielleicht, wie in diesem Frühjahr, so gut wie gar nicht borhanden ist, wo jede Kundgebung der Königlichen Regierung nach dieser Richtung hin öffentlich mit der Voraussicht des Krieges noth— wendig dazu dient, die Spannung der Lage zu erhöhen und die Ge— fahren zu fördern, zu einer Zeit, wo Schweigen das richtigste Mittel ist, die Gefahren zu beschwören, wo jede Aussprache von Seiten der Regierung einer verdeckten oder, offenen Herausforderung der Gefahr ähnlich sieht. Treten keine Fälle ein, in welchen wir auf diesen Kredit zurückgreifen müßten, so können Sie versichert sein, meine Herren, und ich verspreche es im Namen der ,, . daß zu an⸗ dern Zwecken, als zu denen der Landesvertheidigung, keine Verwen— dungen aus diesem Kredit gemacht werden sollen. In diesem Sinne, meine Herren, bitte ich Sie, bethätigen sie durch Ihre Bewilli⸗ ung, daß die Versöhnung der Geister, daß die Absicht, gemein— r lid das Wohl des Landes, des engeren und des weiteren Vater⸗ landes, zu fördern, eine aufrichtige und , ist, und schenken Sie uns das Vertrauen, daß wir diese Mittel, nur benutzen werden, um die Politik, so wie wir sie begonnen, so wie Sie, wie ich glaube, in der großen Viehrzahl sie gebilligt haben, durchzuführen! Nach dieser, auf beiden Seiten des Hauses mit lebhaftem

ist die deutsche Frage nicht gelöst, i

und gerade in

spricht; wir bewilligen sie als einen

Hagen vertheidigte noch den Kommissions-Antrag, allein unter großer Unaufmerksamkeit der Versammlung. Bei der Verhandlung über die einzelnen Artikel des Ge— setzes sprach Graf Schwerin sich in folgender Weise aus: »Ich habe nur ein paar Worte zu sprechen, lege aber Werth dar. auf, sie sprechen zu können. Ich glaube mit dem, was ich zu sagen habe, in vollster Uebereinstimmung mit meinen politischen Freunden zu sein. M. H, wir bewilligen die von der Regierung von uns geforderte Anleihe in dem Sinne, in welchem die Regierung dies Gesetz von uns verlangte in dem Sinne, der den Worten des Herrn ,,, . ent Beweis des Ver— trauens, welches wir in die Führung der auswärtigen

Politik der Regierung setzen, als Beweis der Anerken—

geleistet ist und als die Zu— in Verfolgung diesez Meine Herren, als ich

nung dessen, was bisher sicherung unsexer Unterstützung Weges auch, für die, Zukunft. 1863 auf dieser Tribüne Veranlassung hatte, mich gegen eine Kreditforderung zu erklären, da stellte ich zwei Bedingungen auf

die für mich vorhanden sein müßten, um eine Bewilligung auszu—

sprechen; entweder ein klares Programm, oder Vertrauen zu den Man. nern, die die Politik führen. Ich konnte damals beide Bedingungen nicht als vorhanden ansehen; heute ist es anders, und ich kann mit Freuden bekennen, daß ich mich geirrt habe. Regierung betrifft, daß ich und meine Freunde die i erun uns zu, Gebote stehenden Mitteln kräftigen wollen, damit sie die Einheit Deutschlands und die Machtstelslung Preußens in Deutschland befestigen kann. Wir haben zu dem Minister⸗Präsidenten dieses Vertrauen. Ich habe mir 186 ausdrücklich vorbehalten, daß ich der Erste sein würde, der seine An erkennung ausspricht, wenn meine Anschauung nicht die richtige sein

sollte. Ich halte den jetzigen Augenblick für geeignet, diese Anerken—

nung hier öffentlich auszusprechen. Ich halte die Frage nicht für eine finanzielle, sondern wesentlich für eine politische. Ich würde daher die Anleihe bewilligen, selbst wenn sie 90 tillionen betragen hätte. Dann ist es die Frage des Staatsschatzes, in der wir auch auf dem

Standpunkt der Regierung stehen. Nun, nach alle dem erkläre ich für

mich, und ich denke im Sinne meiner Freunde, daß wir für die Re—

gierungs-Vorlage gestimmt haben würden, wenn nicht was gewiß als sehr dankenswerth anerkannt werden muß von Seiten del

Amendement Michaelis und Roepell ihr gleichbedeutend sei mit ihrer eigenen Vorlage. Aus diesen Gründen werden wir nun für das— Amendement stimmen.« .

Bei der Abstimmung wurde der von der Staatsregierun gebilligte Abänderungs-Vorschlag mit 230 gegen 83 Stimmen und das Ganze det Gesetzes mit großer Mehrheit angenommen,

Das Herrenhaus trat in seiner letzten Sitzung vor der Vertagung am 26. September über die Kredit⸗Vorlage in Be— rathung. Die Kommission beantragte, dem Gesetz-Entwurf wie solcher aus den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses hervor— gegangen, die Zustimmung zu ertheilen.

dete diesen Antrag mit folgenden kurzen Bemerkungen: »Meine Herren! Obwohl die Summe, die wir heute bewilligen sollen, eine Höhe hat, wie kaum jemals schon bei uns vor— gekommen ist, so nehme ich doch keinen Anstand, Ihnen ewilligung anzuempfehlen. Denn die finanzielle Seite kommt nur sehr nebensächlich dabei in Betracht, die Vorlage ist, wi— dies ja auch die Motive dazu aussprechen, vielmehr, wesentlich politischer Natur. Wir stehen noch unter dem frischen Eindrucke der

beste Maßstab dafür ist die gestrige Abstimimnung im anderen Hause—

mit der Regierung in einem scharfen Konflikte über

aufzunehmen. Es ist hierbei zu bedenken, daß ein gefüllter Staats schatz jedenfalls eine größere Garantie für die Prärogative der Kron

die das Volk eine Meinungsverschiedenheit nicht duldet.«

nommen.

Die innere Landes⸗-Verwaltung Hannovers. A. Die Landdrosteien.

D. Gem. Stg.« (Nr 36) nachweist, die Landdrosteien über den

gen und Beamten und unter den zuständigen Ministerien.

unter dem Ministerium des Innern.

Beifall begleiteten Rede verließ der Minister-Präsident wieder das Haus. Ein Antrag auf Schluß der General-Diskussion ward gestellt und angenommen. Der Berichterstatter Abg.

25. September 1852 das Nähere.

Was die Ziele der so liegen uns diese jetzt klar vor, so Regierung mit allen

Regierung die ausdrückliche Erklärung abgegeben wäre, daß das

Der Bexichterstatter Hr. von Waldaw-⸗Steinhövel begrün—

dit

gewaltigen Ereignisse, die über ganz Deutschland ergangen sind; dem

Es ist da etwas geschehen, was in den constitutionellen Jahrbüchern aller Staaten bis jetzt unerhört war; in dem Hause, das sseit .

eint constitutionellen Rechte sich befand, sind nicht nur 27 Millionen durch den Staatsschatz zur freien Verfügung der Regierung gestellt, sonder! man hat noch beschlossen, zur Beschaffung der Summe eine Anleiht

über Krieg und Frieden entscheiden zu können, giebt, als der betreffend. Artikel der Verfassung. Ich hoffe deshalb, daß das Herrenhaus; einstimmig das Gesetz annehmen wird; denn es giebt Fragen, Über

Der Gesetzentwurf wurde vom Hause einstimmig ange

Innerhalb ihres Geschäftskreises stehen, wie eine Darstellun . em tern, den Stadt ⸗Obrigkeiten (Magistraten selbstständiger Städte), auc! . sonstigen ihnen unmittelbar untergeordneten, besonderen erh a f .

insicht lich der allgemeinen Dienstaufsicht und Disziplinargewalt stehen sie

Ueber die Stellung der Landdrosteien zu gleichstehenden und an deren Behörden . der Abschnitt II. der Landdrostei⸗Ordnung von Die Beziehungen der Landdrosteie!

zu der Domanialverwaltung sind durch den §. 6 der Domanial-Ver .

waltungs⸗-Ordnung vom 18. Dezember 1852 und die K. 2 36 Juni a, insbesondere durch §. 14 derselben festgestellt.

Die Tanddrosteien haben in ihrem Bezirke , öffent⸗ u führen, soweit sie nicht andern

n Wirkungskreise gehören insbesondere 2 bis 18 der revidirten Amtsordnung vom 10. Mai als: Hoheit s

sachen, Militairsachen, Landgem eindesachen, Gewerbesachen/ . un und Ord⸗ j ) ören; ferner die Gemeindeverwal— tung der selbstständigen Städte, die Gemeinheitstheilungs- und Ver— koppelungs-Ablösungs- und Allodificationssachen und die Chaussee⸗ eien hab . überwiesenen Staats u. s. w. Anstalten, nämlich die Medizinal-A nstalten (unter : Lehranstalten, Straf⸗ o weit sie nicht der Kron-Anwaltschaft . and⸗ schaftlicher Aufsicht stehen, Legge-Anstalten u. s. w. zu leiten und j eigeordnet id den Landdrosteien: der Wegebau—

meister des Landdrosteibezirks, ein Medicinalbeamter und ein am Sitze der Landdrostei befindlicher Distrikts Landbau-⸗Beamter, ferner denjenigen Landdrosteien, bei welchen die Besorgung der Landes⸗-Oeko— macht, ein Landes⸗-Oekonomie⸗Beamter; Stade und Aurich ein Wasserbau—

8

Direktor, und denjenigen Landdrosteien, in deren Bezirken die Beauf—

liche Verwaltung in höherer Instanz zu Behörden überwiesen ist. Zu ihrem ie in den 88. gn k. Verwaltungsangelegenheiten,

irthschaftssachen, Wegesachen . Wasserbausachen, ö j Gesundhells Sicherheits-, Sitten nungs⸗Polizei, sowie Polizei . Sachen, vor die Verwaltungsbehörden gehören;

Feuer⸗

insoweit

Verwaltung. Die Landdrosteien haben die ihnen

Mitwirkung des Ober-Medizinal-Kollegiums), anstalten, ] Anwg . Brandversicherungs-Anstalten (so weit sie nicht unter

zu beaufsichtigen.

nomiesachen es erforderlich den Landdrosteien zu Lüneburg,

sichtigung der Gemeindeforsten es nöthig macht, ein Forstmeister.

Für die Regiminal⸗Verwaltung guf dem Oberharze hesteht nach 186 Mittel behörde zuständigen Ministerium ein ; er

der Königlichen Verordnung vom 9. August 1850 als zwischen der Lokalverwaltung und dem zuf n gn et, der Berghauptmann , dessen Dienststelle Berg

schaft heißt. Der Wirkungskreis der letzteren und die Stellung

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Verordnung

ersteren ist im Wesentlichen die der Kanddrosteien. Die in den' Ab⸗— schnitten J. II. und III. der Landdrostei⸗Ordnung vom 25. September 1852 enthaltenen ö gelten auch für die Berghauptmann⸗—

schaft. Auch in Kirchen- und

chulsachen ist nach der Bekanntmachung

des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten vom ĩ

25. Juni 1853 die Zuständigkeit der Ber der Landdrosteien gleich. Dem Berghaup Ausfertigungen, sowie auch zur Vertretung ein Referent mit berathen der 6 beigegeben.

a Landdrost, 3 bis 4 Mitgliedern der Landdrostei, 4 bis 5itechnischei

hauptmannschaft derjenigen mann ist zu Verträgen und

Personal der Landdrosteien besteht durchschnittlich aus dem

1

Mitgliedern, 3 bis 4 Hülfsarbeitern, je 2 bis 3 Registratoren und

Kalkulatoren, 3 Kanzlisten oder Kanzleigehülfen, 1 Boten. B. Die Aemter. Die Rechtspflege ist von der Verwaltung getrennt.

Für die

Aemter gilt die revidirte Amtsordnung vom 10. Mai 18659. Laut derselben haben die Aemter in ihrem Bezirke die gesgnmmte öffentliche

Verwaltung zu führen, soweit diese nicht anderen

Behörden u. s. w.;

überwiesen ist; die letzteren in ihrer Thätigkeit zu unterstützen und überhaupt das Gemeinwohl nach Kräften zu fördern. Zu ihrem Wir⸗

kungskreise gehören nach näherer Bestimmung der Geseße:

I) Hoheitssachen, und zwar innere und äußere (dem Auslande ge⸗

genüber wahrzunehmende), in besonderer Rücksicht auf Hoheitsrechte und Lasten, Grenzen; ferner Mitwirkung bei ständischen Wahlen, bei Bildung von Geschwornenlisten, bei der Volkszählung u. s. w.

2). In Militairsachen haben die Aemter in Gemäßheit der Gesetze die Militairaushebung in Verbindung mit den Distrikts⸗Kommissarien zu besorgen; die Militairbequartierung und Verpflegung einschließlich des Kriegsfuhr- und Lieferungswesens, so wie soustiger Leistungen zu Zwecken der Kriegsverwaltung wahrzunehmen; die Beurlaubten den bestehenden Vor chef ßfenr genn zu überwachen und mit den Militair⸗ behörden den erforderlichen , . zu unterhalten.

3) In Steuersachen haben sie ie, den Obrigkeiten durch Gesetz oder sonstige Vorschriften überwiesene Theilnahme an der Verwaltung der verschiedenen Steuern.

Sie haben die örtliche Verwaltung, sowohl des ausgeschiedenen als des nicht ausgeschiedenen Domaniglgutes, beziehungsweise nach den Vorschriften des Abschnittes 4 (ausschtießlich des §ę. 36 der Do' manial-Verwaltungs-Ordnung vom 18. Dezember 1853 und Der §§. 6, 7, 12 und 15 der Königlichen Verordnung vom 20. Juni 1858.

5) Die Aemter haben die örtliche Verwaltung des Klostergutes, sofern nicht n . Beamte dafür bestellt sind. 6) Hinsichtlich der nutzbaren Regale haben die Aemter die landes⸗ herrlichen Interessen zu beachten und von desfallsigen erheblichen Wahr⸗ nehmungen der zuständigen Behörde Anzeige zu machen.

. 7) Sie haben die Mitwirkung in Kirchen- und Schulsachen, welche bisher von den Beamten als weltlichen Kirchenkommissarien wahrzu— nehmen war, vorbehaltlich der Befugniß der Königlichen Konsistorien, einen anderen Beamten zu beauftragen. Auch haben sie die obrig⸗ w bei dem jüdischen Synagogen-Schul- und Ar— menwesen.

S) In Gemeindesachen haben die Aemter die obrigkeitliche Ein— wirkung auf Verfassun Rechte, Pflichten und Verwaltung der Land— gemeinden, der amtssässigen Städte, Borstädte und Flecken, nach An— leitung der Gesetze und sonstigen Vorschriften über Landgemeinden und

bbau⸗, Wohnrechts⸗ und Trau⸗

über Amtsvertretung; Anbau- und cheinsachen.

. Die Aemter haben ferner die gene Polizei⸗Verwaltung, ,. nicht einzelne Zweige derselben für bestimmte Bezirke befon— eren . überwiesen sind.

Hinsichtlich der Dienstaufsicht der Disziplinargewalt und des

größeren Theils der Geschäfte sind die Aemter den Landdrosteien

/

untergeordne ren Beziehu

untergeordnet sind. . Die einzelnen Aemter umf bis 20909 Seelen; Amt Polle 4514

Vögte und ein Am

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eamten besetzt sein;

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von 2 Millionen zurückbehält.

Stralsund geht der Herbst⸗ und Winter⸗Monate nur 3

Die tägliche Postdampfschiffs⸗ mit dem 1. 6 ö

nommen.

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jalle des Bedürfnisses mit einem oder me ferner sind in der

tsdiener dabei angestell

das größte Einwohner.

Gewerbe⸗ und Handels

Nürnberg, 28. September. ufuhren hat allen aus versch welche rasch

Ziemlich belangreiche er wurden von unseren auft,

m, 28. September. die erregte Stimmung,

besänftigen, indem sie versicher als die Nationalbank und daß fi Thalern immer noch 7 Million

ge Frage

tober ein.

zu anderen Behörden noch in besonde

chtskundigen Amtsvorstande und im hreren rechtskundigen Hülfs= Regel ein oder mehrere t, welche den Beamten

assen meist eine Bevölkerung von 15 mt Aurich umfaßt 30 530, das kleinste

Die Größe der

alle Erwartungen übertroffen. iedenen Lagen, Hersb 1. M- 8 Fl. verkauft von Kundschaftshändlern aus dem Markte waren nicht vertreten. Württember . märker Hopfen gekauft. In 166 Stockholm, bemühen sich, en Status d gerufen wurde / z ebenso solide ist,

wurden.

latzhändlern so daß die Lager au wovon nicht viel am Her bestand eini

Nachrichten.

heutigen Hopfen⸗ Es waren ca. 250

ruck und Altdorf, am Platze,

Das Meiste wurde

genommen; Exporteure osten Schwetzin

zu 100 .

er und dle einige genblicklich geleert sind. Alt⸗ Platze, wurde mit 75— 80 Fl age zum Preise von 50-66. (5. N.) Die schwedischen Blätter t ng, welche durch Mittheilungen über er »Englisch⸗-schwedischen Bank in

.

Stockholm hervor⸗

zuverlässiger Quelle erfahren wir rheinischen Eisenbahn-Unternehn Rheinische Eisenbahn-⸗Gesellsch

worden. Die Verhandlun

Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten. Neu wied, 30. September.

ö des Bahnprojekts

ginn der Bah

Die Neuw. Z. theilt mit: Aus Folgendes über den Stand des rechts- ens; Die Vorarbe aft bis zum Sieb gen mit der Staatsregier haben noch ke der Termin für den Be werden kann.

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er Rheinischen Eisenbahn⸗ ten ö. läßt, die nl ; u beginnen pflegen, so ein eigentlicher Zeitverlust gar nicht ent hl ; ,

iten sind durch die gebirge gefördert ; ung wegen Aus⸗ inen Abschluß gefunden, so : n nicht in Aussicht gestellt ; Die dadurch entstehende Verzögerung wird aber durch die Thatsache paralysirt, daß die Direction

Gesellschaft mittlerweile alle diejenigen Arbei . erst nach erfolgter Konzessionirun

LelegrnnpkHhisechne itte rang sher ieht e.

Beobaehtungsreit.

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Ort.

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Moter.

Paris.

Linien.

Tempe- ratur. RGau-

Mur.

Wind.

Allsemeine Himmels- ansicht.

7 Mrgs.

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Auswärtige

Brüssel . . . .

Haparanda. Helsingfors Petersburg. Stockholm.

. h 1

338, 6 336,1

338, 341,5 341, 9 341,

1

Studen. 342,1 340, 11

IIernõsand. Christians. Flensburg.

Pre

Königsberg

342,9 340,

11,5 12, 1

9. 6 6, 9 10,5 8,

Stationen. 3. Oktober.

NO., schwach. SW. , s. schwach.

m et. W., schwach. W., schwach. SW. , schwach.

O., schwach. Windstille. W., frisch. O., sehwach.

sehr bewölkt, dichter Nebel. halb bedeckt. bedeckt. bewölkt. bedeckt. Gestern Ab. SVW. schw. Nordlicht. Max. 12,1. Min. T, 2. heiter. fast heiter. bedeckt. heiter.

u ssis che Stationen.

343, 343, o 342, 8 339, 9 341, 342,5 339,8 340, 337,3 335,7 335, ð 336, 331, 3

332,9

3,3 3, 0

3. Oktober.

O., s. schw. O., sehwach. Windstille. S0O., schw. O., sehwach. O., mässig. NO., lebhaft. NNO., 8. schw. O., schwach. NO., mässig. O., schwach. 8O., sehwach. NO., schwach.

heiter. heiter. heiter. heiter. heiter. heiter. bezogen. heiter. heiter.

ganz bedeckt. trübe.

sehr heiter. wolkig.

NO., sehwach.

heiter.

bedeckt, neblig.

n, daß diese Bank e, selbst bei Verlust en Rdl. in Vorrath

Verbindung zwischen Hstadt und Diese Fahrt wird während weimal wöchentlich unter⸗