3462 ö . Eisenbahn · Actien. 3463
ö j K ' m 2 ' ; = 16 Br. ia. f Br. ald. 16 Br. ld. Ik Br. cal Beilage zum Königlich Preußischen Staats -Anzeiger. 2 — h Stamm- Aetien. Wilh. (Cosel-0derbg). — So9 491 Berl. Potsd.- Mgd. It. A4 — S7 Ober, Schles. Litt. A- 4 — — 8 242 Freitag, den 5. Oktober 1866. — do. (Stamm) Prior. . 4 7151 — do. Litt. B. 4 — 877 do. Litt. B... 35 — — 1m. * s Aachen - Düsseldorfer. — — — do. do. ) do. 4 78 e do. Litt. C. 4 S8 87 do. Litt. 6... 4 * . Aachen-Mastrichter ... — ö 64 . kein 6 ö . 2 . ö .. 45 — ö. do. Lit. DJ.. Märk. Lit. K 1. 1. werden usaneemässig 4 pCt. berechnet. ) ! xi 38 1. ; itt. 35 7937 ; ; . . ; * , Prioritäts-Oblig. . III. . 2 2. ö . . 1. 9 Die innere Landes⸗Verwaltung Hannovers. rechtigten Gemeindemitgliedern auf mindestens 6 und höchstens 12 Be 2 ö 6 Litt. F... 45 937 93 ö : ö Berlin Hamburger... — — * s156z Aachen. Düsseldorfer? 4 — — do. V. Ser. v. Staat gar. 43 96 95 Rheinische... ...... 4 843 865 D. Die Landgemeinden. ahre 6 und sindet di Wahl der Regel nach in Abtheilungen Berl. Potsdam Magdeb. — 206 — do. II. Emission.. 4 — — BrsI. Schw. -Frb. Lit. D. 4] — — 40. vom Staat gar. . 3 — — Die Verhältnisse der gandgemeinden regelt das Geseß vom ö ö . in der Gemeinde bestehenden Stimmrechtsklassen in-Stettiner ...... — 12 ; Emission.. 43 — öln - Crefelder ...... .. 4 — — do. III. Em. v. 0 45 ie Verhaltnisse Lande i r zͤ . — ö 3 w K n we ne, w 3. K *. 3. nl ge , 383 2 28. April 1855. Zu demselben gehört die Bekanntmachung des Zum Gemeindevermögen gehört Alles, was der Gemeinde Brieg Neisse ...... ... M g98* 957 * 40. II. Emission.. s — — do. Il. Em. 5 1017 10121do. do. von 1861.1 337 93 Ministeriums des Innern, die r ng der Verhältnisse der Land als solcher zusteht, verschieden davon ist das , welches den Goh Min dener... Hr 1s; hero. Mar tisch am, n ö . 43 , ae . 3. . . , , . . 9 ier 9 . und die ö. 1 . einzelnen Klassen derselben oder sonstigen Ge— . = I99 . 198. .I. Seri 4 969 955 do. Em. S833 Rhein- rn en g. betreffende Bekanntmachung dazu, sämmtlich von demselben Tage. nossenschaften zusteht. — r . ö n. 1 6 . . 6 26 6. ö. Ill . 4 34 8d . an , * 34 ö. Ln Geseß, die Landgemeinden betreffend, begreift unter Land- Die den Gemeinden zustehende Theilnahme an der Handhabung k . ö i , , . 76 do IV. Em. * S4. 84. Rhrt. Cref. Kr. Gladb., I * emeinden auch diejenigen Städte, Vorstädte und Flecken, auf welche der. Polizei begreift die Orts ung Feldmarkpolizei im Gemeinde- Niederschles- Märk. . . .. — — 885 do. IV. Serie ... 44 — c — do. V. hmm ge 8 da JI. Ser l gin T 9 Städte⸗Ordnung unter den besondern bereits angeführten Umstän- bezirke. Diese Theilnahme ist unter Aufsicht der Verwaltungsbehörden Nie derschles. Lweigb... — — 75 do. V. Serie ... 45 947 935 Magdeburg- Halberstadt. 45 985 957 . 43 w den nicht Anwendung findet, indeß werden die eigenthümlichen Ver- durch die Gemeindeheamten mit Hülfe der dazu . neten Gemeinde⸗ Obersehl. Lit. A. i. C. 33 1672 1666 do. Düsseld. Elberf. 1 — do. v. 186545 94 . Stargard Posen . ö hältnisse derselben besonders durch Statut geregelt. diener unter Mitwirkung der vom Staate angestellten Polizeiofficianten N 33 i486 —* o. do. Ii. Serie.. 1 — — do. Wittenbge., 3 5687 677 d5 II. Emission,. 43 93 99 Im Falle innerhalb der Landgemeinden nicht bereits eine Stimm. auszuüben. Die Landgemeinden können für ihren Bezirk mit Geneh— Oppein- Tarnowitter 57 7330 do? Bortm.- Soes . 3* 855 — Magdeburg. Wittenbge. 4 943 93. w 83 9 ordnung gültig besteht, gelten in derselben als stimm berechtigte migung der Obrigkeit Flurordnungen feststellen; auch sonst etwa . , is! . Pr, gene, , , ö, We dargehk - Kar len, , , smrnihingen gon, , , nn Mirgkieder Alle, welche ein Gut, einen Hof oder ein Wohnhaus nöthige Strafbestimmungen bis zu 1 Thlr. gegen, gemeinschädliche do. (Stamm-) Prior. — — I18 Berlin-Anhalter ...... . * 90 —* do. il. Serie 2625 Thlr. 4 — — do f , k 9 R oder nießbräuchlich besitzen und alle in der Gemeinde Handlungen oder Unterlassungen aufstell r Auswärtige können wegen Rhein- Nahe ..... .... .. — 27 2635 Berlin-Anhalter .... ... 14 ö , , do, , , ,, , wohnberechtigten, unbescholtenen und selbstständigen Männer mit eigenem Fer Uebertretung einer solchen Strafbestimmung, wenn letztere nicht Ruhrt. Gref. Kr diadb. — =*“ —“*IBersin- Anhalter Lit. B. 4 959 985 do. do. III. Serie.. 4 — w , , 9 Haushalte. Die e, des Stimmrechts sezt voraus, daß das schon in allgemeineren Bestimmungen des Polizeistrafgesetzes liegt, Stargard-Posen ..... .. 45 — 92 Berlin-Hamburger ..... 4 — 92) 40. IV. Serie.. 44 — — Wilh. (Cosel. 0dbg.) . h ö betreffende Gemeindemitglied zu den Gemeindelasten, sofern . nur dann zur Strafe gezogen werden, wenn nach Art der Kundmachung Thüringer » i30r 128 Berlin- Hamb. If. Emiss 4 — — Pied. Lweigbahn Lit w . é vorkommen, beiträgt und mit seinen Beiträgen dazu nicht im Rück! die Bekanntmachung mit derselben bei ihnen anzunehmen ist. Zur J * 3 . . 323 ; ; ssion. . 4 — —m ; ; . ö ; ; 6 2 8 ; J ö stande ist. Auch kann durch Gemeindebeschluß mit Genehmigung der Einforderung der Geldbeträge und zur Pfändung sind nur, die . — 7 Obrigkeit . ö daß e wi a lg 3 K e find ere n n, uh 2 ö.. u y n. , n i nr el, i isl j lieder zu den Gemeindelaften nicht beizutragen haben, in welchem befugt. Jedes stimmberechtigte Gemein emitglied ist jedoch befugt, die / Nichtamtliche NMotirungen. ade de Stimmrecht . Kla . , ren und so lange deren auf ö. enem oder erpachtetem Grund und Boden, sowie auf Gemeinde- ̃ Mehrheit damit e n eng i ö 3. i n, . ger dne , ö. ,. , . , , . 19 ö z ruhende Stimmrecht kann in Person oder durch Bevollmächtigte, das genügende Sicherheit geste wird, dem Gemeindebeamten oder Ge— J. Eisenbahn · Stamm · If Br. Cid. he . 6. Ausl. Fonds. Af Br. 6d. If] Br. Eld, 9 persönlicher e gh beruhende dagegen nur in Person aus—= . ur Wahrnehmung der Befugnisse der Gemeinde zuzu⸗ 56 Aetien. 7 , ö 8 * S5 34 Braunschweiger Bank. 4 — 874 Oesterr. Silb. Anl 603 59; geübt werden. führen, wenn dies unverweilt . kann. Die Gemeindevorsteher . Atona · Kiel ö u e. 86 33, 3 Bremer Ban . 4 ken ö m n, 3 3) Behufs Bestimmung des Stimmverhältnisses der stimmberechtig, und GHemeindediener sind wegen unbefugter Strafeinforderung und . J ⸗ 7e, wr eber He äitbarnk, , [ go; = f en, gan ne; gn; 31658 34 ten Vemeindemitglieder' in Gemeinde-Angelegenheiten soll Pfändung sowohl, wie auch, wegen ünterlgssener Bestrafung, oder J ram] io5 [ e ,, ,, , . Bank .... 14 3 3 h . 3 . 5 9 regelmäßig eine Klasseneintheilung stattfinden; zunächst gemäß der in Anzeige in den geeigneten Fällen zur gerichtlichen oder Disciplinar— Galiz. (Carl i- . 5 82 eg, J 1 3. 6 5. 3 85 ö dei Gemeinde vorhandenen Höfe und Güter. Die Nichtansässigen bil= n ersechn ng zu ziehen. . 31 . Löbau Nitta . 6 29 35 3 4j Landesbank 4 913 90 o. . Kathschild Lit 6 S3 * den, fo weit sie nicht unter Berücksichtigung ihrer Konkurrenz zu den Die Regierung ist befugt, im Falle des Bedürfnisses die Ver—⸗ . Hades m- sen, in': lulaänd. Fonds. Geer Cree en,, , de, g go. Nene Engl. Anleihe s! = 8 Gerheindelasten einer dieser Klassen einzureihen find, die unterfte Klasfe, einigung mehrerer Genieinden zu einem Verbands! behufs Ve— m 6 ö 9 . Y 4 136 129 Berl. Handels- Gesellseh 4 1073 1063 teraer ge. . 4104 — . . 3 81 Das Stimmgewicht der Mitglieder der einzelnen Klassen ist unter Be. streitung der außerordentlichen Armenlast nach Anhörung der be— e inen, ß . ö 1 75 69 Dise. Commandit-Anth. 4 56 95, , , ,,,, 3 ö. & 86 3 rücksichligung der Konkurrenz zu den Gemein delasten und des Intercsses theiligten Gemeinden, und wenn diese nicht sämmtlich zustimmen, der eee en,, in zt ' Ss? Sehies. Bank- Verein.. 4 — 11dli Ha i, , . . do. Hol; 5 8. 9 an ben Genieinde⸗ Angelegenheiten zu bemessen, wobei folgende Ein⸗ Amtsversammlung, zu verfügen. — . ö. . [. tsb . 99 38. Preuss. Hyp. Vers... 4 1103 1093 , . . , 1 e, do. Engl... n, . 3 89 schränkungen gelten: 1) das Stimmrecht eines einzelnen Gemeinde⸗ Die Vereinigung mehrerer Gemeinden (Sammtge⸗ . ee , . .; J. ö n 5 166 do. ore . Her eke! 977 95 1 ,. . 6 n 4809 3 do. Pram. Anleihe vd s 203 8) Mitgliedes darf der Regel nach nicht mehr als 3 desjenigen der sämmt. meinden) zu dem vorangefüͤhrten Zwecke regelt die Bekanntmachung — 1 ; i. p 3 5 78 77 Erste Preuss. Hyp. -G. 4 . w m . 4a . 94* 93 Jo. oln. Schatz Ohl. 54 9 ichen Gemeindemitglieder betragen, dagegen die Hälfte, im Falle das⸗ des Ministerlums des Innern vom X. April 1859. Zufolge derselhen 8 1 ö h 66 do. Gew. Bk. (8ehuster) 8 947 93 Neri se ehre 9 * I 17 16: ö do. Gert, L. 4.35 395 85 selbe die Hälfte und mehr aller Gemeindelasten trägt. 2 Regelmäßig sollen Landgemeinden welche eine für die . der Warsehau- 1 3 . ö . 5 Oesterreich. C . . 595 58 3 ö. soll das Stimmgewicht der Grundbesitzer mit 2 Pferden und mehr in Rechte und Pflichten der Gemeinden genügende Größe nicht haben, . Wen w, bo 536 58 57 Rostocker 3 e. 0s) ö ,, . ber Gemeinde überwiegen. 3) Die Stimmenzahl der Nichtansässigen Bezug . ohnrecht und Y in Bezug auf Armenlast oder, wenn dies w Industrie . Actien. , , 12 565 ue pamien Anl. 33 973 — darf derjenigen der Grundbesißer nicht übersteigen. Ueber Privat- pon den Gemeinden nicht gewünscht wird, auf außerordentliche Armen Berlin- Görlitz ..... .... 4 735 — Haoerder Hüttenwerk. . 5 1103 — r s. ö n, St. Hun- nl D rechte einzelner Mitglieder oder einzelner Klassen von Mitgliedern last durch Tre, Sieche, Seuchen u. s. w. veranlaßt) mit einander vereinigt do. Stamm-Prior. .... 5 1007 993 Minerva ...... ...... ... 5 32. — 6Gesterr. Metal. ...... 5 21 * 46 r es Er. 9bl. 49 Ih. - 535 — kann durch Gemeinde⸗Abstimmung nicht bestimmt werden. werden. abei ist von etwa schon bestehenden Verbindungen Kirch⸗ Ostpreuss. Sdb. St. Pr. — — Tabrik v. Eisenbahnbed. 5 977 96 do Far on. icli 53 52 83 ad. do,. 35 El. — 30. ö In jeder Gemeinde muß ein Voxsteher und ein Beigeord- spielverband u. s. w. auszugehen. Die Vereinigung braucht sich nicht J e ö 1 53 9 n 90 kl. St. Er- A 19 . net er zu seiner Unterstützung und Vertretung sein. Größere Gemeinden auf. das Vermögen der einzelnen Gemeinden zu erstrecken, auch sind Prioritäts · Actlen. abr. für Holz. Ren- 4 . 61 53 * ee ren, 36 44. können“ mehrere Vorsteher' und Beigeordnete haben, Vorsteher und deren besonderg Interessen dabei in geeigneter Weise auszugleichen. . Belg. Obl. J. de Est. 4 — - haus) ... . . . .. . 1 955 945 . (1863 5 ö 962 ( . J ö 72) Beigeordnete sind Gemeindebeamte. Daneben können zur Wahr Kommt eine Vereinigung zu einer Sammtgemeinde zu Stande, so ist de Somb. et Meuse. — — Berl. Pferdebahn. . . ... ö Oester. Loose 1864. — 385 373 Bav. ö. pi . 33. i, nehmung einzelner Geschätte besondere Anstellungen erfolgen. Ferner ein Vorstand für dieselbe zu bestellen an welchen die Behörden sich ester. kranz. Staatsban 1M. 21653 24 Berl. Ormnibus- Ges.... 5 — 38 . ayersche Präm. Anl. 4 955 94; sind! Gemein dedien dr (Kachtiwächter, Feldhüter, Boten; nach Be. wenden können. Daneben, verbleibt den einzelnen 6 Sammtge⸗ Nordbahn (Friedr. Wilh.) 689 a ⸗. dürfniß mit Kündigungsfrist en ; . u e n de. . 1 , . . , 1 ed . ordbahn (Friedr. Wilh.) 685 a 4 gem. Oesterr. südl. ; . igte Mitglieder der Gemeinde. nehmung ihrer besonderen Angelegenheiten. zu errichtende lItal. Anleihe 54 a 6 beꝛ. 26 k . ö 6 , . an ö ö. . [. , . 3. . ö ö. Bestätigung der Regierung, ö die , 4 ergeben, ob und in wie weit die Ver⸗ ö J . welcht vert werden muß, I wenn dem Gelbahlten eine der zur bindlichteiten der Gemeinden von der Sammtgemęinde oder von den ; Wählbarkeit erforderlichen Eigenschaften oder 2 die zu dem Amte einzelnen Be andtheilen zu tragen . und ob und in wie weit die m, 5. ö Oktober. . r. war 6 , . das Ge- Kreslar, 5. Oktober, Nachmittags 1 Uhr 45 Minuten. (Tel nöthige ,,, ,, 3. und , in in J hel h en ö. efugnisse der Gemeinden etwa auf die Sammtgemeinde schäft sehr geringfügig, nur Amerikaner, welehe ziemlich fest waren, Dep. d Anneigers. ichi 3 6. ĩ 8 emeindebeamte nicht zuzulassen. erden zweimal gesetzlich übergehen sollen, . ᷓ 2 J ,, , Je n, m , 65 n , . . 55 ö. ö . 2 bal en e. ae, . . u vorübergehende kommi . Leder; der l mtsvertretun gen bestimmt das Geseß vom WB. April . sehr angenehm. Eisenbahnen matter; österreichische Sachen ohne Reg- o Br.: itt. B. — ghenhleel- Prioritits n . 57 3 . Besetzung ein. Jedes Gemeindemitglied muß der Regel nach die Wahl 1859, die Amtsvertretungen betreffend daß Amtsversammlungen be— . samkeit; preussische Fonds still und gut behauptet. är. Sz Br.; Litt. F. 43proꝝ., 933 Br 35 d. . er zum Gemeindebeamten annehmen und darf nur für nöthige Wege stehen sollen zur Berathung mit dem Amte (vergleiche B.) über wich⸗— . ; 79 Br. Cosej· Oderberger güne chen 567 G. Néei Brie? , außerhalb des Gemeindebezirks eine angemessene Vergütung in An- tigere Angelegenheiten des n en mn , . und zur Ver⸗= . stettim, 5. Oktober, 1 Uhr 44 Minuten Nachmittags. (Tel. S9“. Oppein- Tarno wilter Stamm Actien 3 6. enn, . f 6 spruch nehnien. Statt derfelben kann indeß auch eine mäßige Besol⸗ tretung der Gemeinden des Amtsversammlungsbezirks hinsichtlich ihrer . Dep. des Staats- Anzeigers) Weizen 60 —- 15, Oktober 7-773 bez. u. Br., von 1859 fo03 Br. . 5 dung durch Gemeindebeschluß festgesetzt werden. e n hn n Angelegenheiten in den gesetzlich bestimmten Fällen. Den ktober-⸗ovember 75 Br; Frühiahr J bea. u. Br. Roggen 48 —= 0, Spiritus pr. S) 00 pot. Tralles 147 Thr. G., 15 Br. Wein . Diel Venvaltung der Gemeinde- Aingelegenheiten geschieht durch Bezirk der Amtsversanimlung bildet in zer Negel das Amtsgebiet; gktober 49 49 bez. u. Br. Oktober - November 4.— 18 bez. u, Br, 6 — 2 Sgr. gelber M- 89 Sgr. Roggen 55 -= 52 * 8 ee. itt n, den Vorsteher, der dazu in den erforderlichen Fällen die Ce fas n. edoͤch können ausnahmsweise und nebenbei auch noch für getrennte ö ö . 13 ö . 131 bez., Okto- 52 3 aker 25 = 25 Sgr. kr. 88 gr. Gerste 48 1 der Hemeinde⸗Verfammlung oder des Gemeinde ⸗Ausschusses zu ver= 36 eines , , ge en e e, 1 il Mai r. Spiri ᷓ z i 634 ie Verfammlung findet der Regel nach am Sitze des Ar n bez., Oktober 16 5 bez. . 15 H. ö run ö ö 1 i hien ohn Nana . 5 gn indever l besteht aus sämmtlichen stimm⸗ und ? nl ng durch die Berfsher der Landgemeinden oder deren ; g, nur Amerikanische Anleihe ea. 3 pCt. höher. . ie Gemeindeversamm ung esteht aus so ) ; r e m n,, . berechtigten Gemeindemitgliedern und hat bei allen den Gemeinde Stellvertreker, und durch die Besitzer, beziehung weise ertreter der . bezirk, . Verfassung, etwaige Strafbestimmungen, das ö fer nnn e Woh w f e r, n , . . ü ᷣ ihen, ; inde⸗ unter Abände = ö ö . 3 kö a , ber 1848 durch Bekanntmachung des K. iin des Innern nung mwesen betreffenden ,, , zu , ,. Gewisse . vom , n,. för en, . . lüffe, insbefondere soweit sie GemeindebezirksVeränderungen, Per an eine Gemeinde gestatte ö ; n gr und gn ere g g ben. Vermögensveräußerungen, neh, können, wo es angemessen enn, von der Amtsversammlung ganz -. . Abgaben und Gemeinderechnungsführer betreffen, n , der Bestär oder zum Theil ausgeschlossen werden. Die Vertretung der größeren ; Redaction und Rendantur: Schwieger. . tigung der Verwaltungsbehörden. Gültige e f n, 3 u . & ef i. ef ger hen inn nn ,, Inf e en fn . Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei . Verfammlung nur gefaßt werden, wenn mindestens 3 der vorhande- der Rerschiedenhit der ; . ö. . ĩ f jeselbe von 66 bis 150 Thlr. voraus. Jedem Guts-⸗ oder Hofbesitzer . (k. 6. Tettn ; ö 6. Sinn en ,, , 3 . Gemeinde ein Au s⸗ le selbst bei bed che Besitze nur . Stimme in der Amtsver⸗ . * e n den, zizeblnlget wirden, der durch Gemeindebeschhuß fanmiwntung und darf die Zahl zerselben nicht niht als. der Amts ver⸗ ö j iti i s 8 und höchstens 24 Mit! fammlung betragen. Die Amtsversammlung soll in der Regel nicht aus ( Beilage wieder beseitigt werden känn und mindestens 8 und höchsten gen. , ,, , glieder zählen soll. Derfelbe vertritt in der Regel die Nolle der Ge. mehr als 24 Mitgliedern bestehen ur . r 9 ia ail e
. ; . meinde⸗Versammlung, indeß können letzteren einzelne Gegenstände vor⸗ Gemeinde, beziehungsweise jedes Gut, ö behalten werden. Die Ausschußmitglieder werden von d
en stimmbe- mehrere Gemeinden, beziehungsweise Güter, in der Art zusammen zu