3498 Eisenhahn Actien.
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Uf mim If Br. sGild. It Br. ald. t Bt. eld.
Stamm- Actien. Wilh. (Cosel-Oderbg.). — 50 — Berl. Potsd.-Mgd. Lt. A. 4 383 . 8 ĩ t = Kere isn , g w berger wis r, , , wrergenler n , , . Aachen-Düsseldorferr.— — — do. do. do. 5 78 — x Fit. G1 S8* 377 a . 1. ö 1 . ——— 33 323 , , n e kein 2 6 ist, wan mer . 4 Jö 9. 2 1 6 — . 89 . rg. Märk. Lit. A... — 1463 1452 werden usancemässis 4 pCt. berechnet. 4 K . R . itt. B... ** Be in- Anhalter ö 2143 re P rioritâts-Oblig. . ö — 3 86 33 . 96 . ; * 914 29 Berlin Hamburger.... — 157 156 Aachen-Düsseldorfer .. 4 — S4 do. IV. Ser. v. S z . ,, 2 ort er. v. Staat gar. 44 96 953 Rheinische. . .. . . . . .. .. . 4 — —
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peln-Tarnowitzer .. 65 74. — do. Dortm. - Soest. 4 85 — Magdeburg. Wittenb — 4 — . 53 Rheinische = liiss id do. do. Il. Serie.. 4. 94. . rf , ü J
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1. 1 3 n. 3 n . Dell.... 7 — . . . 4 6 86 ,, , 9. . — 923 do. IV; Serie. 44 — 963 Wilh. (Gosel'Odbg.). .. ** 6 S0 4 1291 Be . Il. Emiss. 4 — Nied. Lweigbahn Lit. 0. 5 997 — ] do. III. Emission.. 45 — —“ do. IV. Emission.. 47 — — Nichtamtliche Votirungen. * Eisenbahn · Stamm · Ef B. ag Ef Br. EGI. ö . z
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Ae, ch. ö 4 134 — kKjäsan Kozlowm ..... .. 5 82 81 Bremer B. J 11155 k nr , 5 .
o. do. junge. . .. 4 1285 — Caliz. (Carl Ludw.). .. 5 — 744 Coburger Creditbank.. 4 903 S93 Russ. Stiegl. 5. Anl.. 5 65 i, . Rotterdam 4 104. 103 J Darmstädter Bank .... 4 515 805 do. do? 5. Ani. 5] 84 — . . . 36. 66 ö . kö 1 4, mn , 686
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Niederschl. Märkische 89 gem. Dessauer Kont. Gas neu 113 G4.
ö 3 n, Staatsbahn g8z a 98 gem. n ; ; ester. Credit 58 a 573 a d gem. Oesterr. Loose v. 1860 62 ö Russ. Präm. Anleihe von 1864 alte 893 a da be., nene dd Her. Amerikaner 727 ö 73 ö ,, 94*
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Oesterr, südl. Staatsbahn Lomb. 106 a 1053 gem. ita Anleihe 533 a 53 gem. a2 94 gem.
HKerklim, 8. Oktober. Die Börse war auch heut sehr still und matt; die Verstimmung derselben nimmt aus den schlechten Pariser No— tirungen neue Nahrung. Von preussischen Fonds waren 4proz. Anleihe begebrt und daher höher; österreichische Sachen matt; Amerikaner waren kest; kussen fat behauptet und im Verhältniss ziemlich belebt; Italiener matt; Eisenbahnen fast sämmtlich weichend bei schwachem Verkehr.
Stetetm, 8. Oktober, 1 Uhr 46 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. des Staats-Anzeigers.) Weizen 70 — 79, Oktober 79 bez., Oktober- November 71 - I6z bez., Frühjahr 75 - 155 —- 6 bez. Roggen 493 - 52; oktober 50 — 507 ber. u. G., Oktober-November 495 - * Br., Fruhjahr 47 ö, 3. . i g 6, , . 1319— * bez., Oktober - No- vember 127 G., April-Mai 1, r. iritus 169 bez., 5 ; , ⸗ or .
Kreslalm, 8. Oktober, Nachmittags 1 Uhr 40 Minut Tel Dep. des Staats- Anzeigers. ) . Banknoten 798 berg; 5. Freiburger Stamm Actlen 137 bez. u. Br. Obersehlesisehe Actien Littr. A us C. 1653 bez,; Litt. . — Oberschlesische Prioritäts- Obligationen Liitt. D., 4hroz., 885 Br.; Litt. F., 4proz., 94 Br.: do. Litt. Er, 34 proz., 25 e 9 , , , . 51 Br. Neisse-Brieger
etien ö eln Tarnowitzer Stamm-Aeti ee . , . ,. mm-Aetien J4 Br. Preuss. 5proxz. piritus pr. S000 pCt. Tralles 1535 Thlr. Br., G. Weizen, weisser I6 = 91 Sgr. gelber 71 * 85 Sgr. Ro 26338 e öb vi 30 8 ö , r e gs gr. Roggen 59 — 63 Sgr. Gerste 50 bis
g,, Börse stellten sieh die Course aller Speeulationspapiere
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei
R. v. Decker). Beilage
3499 Beilage zum Königlich Preußischen Staats-A Anzeiger.
Montag, den 8. Oktober
1866.
2 21 a/ I * 49
Patent wegen Besitznahme des vormaligen Königreichs Hannover. Vom 3. Oktober 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. thun gegen Jedermann hiermit kund;
Nachdem in Folge eines von Hannover um Bunde mit Oesterreich, und in Verletzung des damals geltenden Bundes- rechtes begonnenen, von Uns in, gerechter Abwehr siegreich ge— führten Krieges, die zum Königreich Hannover früher vereinig— len Lande von Uns eingenommen sind, so haben Wir be— schloffen, dieselben mit Unserer Monarchie zu vereinigen und zu diesem Behufe mit Zustimmung beider Häuser des Land— tages das Gesetz vom 20. September d. J. erlassen und ver— kündigt. . —
n ,, nehmen Wir durch gegenwärtiges Patent mit allen Rechten der Landeshoheit und Obexherrsichkeit in Besitz und einverleiben Unserer ehm rcht? mit sämmtlichen Zubehör— den und Anspruͤchen die Länder, welche das vormalige König— reich Hannover gebildet haben, namentlich: die Fürstenthümer Calenberg, Göttingen, Grubenhagen, Lüneburg, Ssnabrück, Hildesheim mit der Stadt Goslar und Ost⸗ friesland mt dem Harlinger Lande, Die Herzogthümer Bremen, Verden und Arens berg Meppen und den han— noverschen Antheil am Herzogthum Lauenburg; die Nieder⸗ grafschaft Lingen, die Grafschaften Hoya, Diepholz, Hohn— stein und Bentheim, und das k
Wir werden Unserem Königlichen Titel die entsprechenden Titel hinzufügen. .
Wir befehlen, die preußischen Adler an den Grenzen zur Bezeichnung Unserer Landesherrlichkeit aufzurichten, statt der bisher angehefteten Wappen Unser Königliches Wappen gnzu— schlagen und die öffentlichen Siegel mit dem preußischen Adler zu versehen. ͤ ͤ
Wir gebieten allen Einwohnern des nunmehr mit Unserer Monarchie vereinigten ehemaligen Königreichs Hannover, fortan Uns als ihren rechtmäßigen König und Landesherrn zu erken⸗ nen und Unseren Gesetzen, Verordnungen und Befehlen mit pflichtmäßigem Gehorsam nachzuleben. ö
Wir werden Jedermann im Besitze und Genusse seiner wohlerworbenen Privatrechte schützen und die Beamten, welche für Uns in Eid und Pflicht zu nehmen sind, bei vorausgesetzter treuer Verwaltung im Genusse ihrer Diensteinkünfte belassen. Die gesetzgebende Gewalt werden Wir bis zur Einführung der anf ifsen Verfassung allein ausüben. Wir wollen die Gesetze und Einrichtungen der bisherigen hannoverschen Lande erhalten, soweit sie der Ausdruck berech⸗ tigter Eigenthümlichkeiten sind und in Kraft bleiben können, ohne den durch die Einheit des Staats und seiner Interessen bedingten Anforderungen Eintrag zu thun.
UÜnser bisheriger General-Gouverneur ist von uns ange⸗ wiesen, hiernach die Besitznahme auszuführen.
Hiernach geschieht Unser Wille,
Gegeben Schloß Babelsberg, den 3. Oktober 1866.
(6. 65 Wilhelm.
Gr. von Bismarck-Schönhausen. Frh. von der Heydt. von Roon. Gr. von s n blitz von Mühler. Gr. zur Lippe. von Selchow. r. zu Eulenburg.
Allerhöchste Proclamation an die Einwohner des vormaligen Königreichs Hannover. Vom 3. Oktober 1866.
Durch das Patent, einige Ich Euch, Einwohner der hannoverschen Landen n nen Unñterthanen, Euren Nachbaren und deutschen Brüdern.
Durch die Entscheidung des Krieges gestaltung des gemeinsamen deutschen Vaterlandes
welches Ich heute vollzogen habe, ver— mit Mei⸗
und durch die Neu⸗ nunmehr
von einem Fürstenhause getrennt, dem Ihr mit treuer Ergeben⸗
(. angehangen, tretet
Ihr jetzt in den Verband des Nachbar—
andes, dessen Bevölkerung Euch durch Stammesgemeinschaft,
durch Sprache und Sitte verwandt und durch Gemeinsamkeit
der Interessen befreundet ist.
Wenn Ihr Euch nicht ohne Schmerz von früheren, Euch
lieb gewordenen Verhältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz und würdige denselben als eine Bürgschaft, daß Ihr und Eure
Kinder auch Mir und Meinem Hause mit Treue angehören werdet. Ihr werdet die Nothwendigkeit des Geschehenen erkennen.
Denn sollen die Früchte des schweren Kampfes und der blutigen Siege für Deutschland nicht verloren sein, so gebietet es eben so die Pflicht der Selbsterhaltung, als die Sorge für die Förderung der nationalen Interessen, Hannover mit Preußen fest und dauernd zu vereinigen. Und — wie schon Mein in Gott ruhender Herr Vater es ausgesprochen — nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben.
Dieses werdet Ihr mit Ernst erwägen und so vertraue Ich Eurem deutschen und redlichen Sinn, daß Ihr Mir Eure Treue eben so aufrichtig geloben werdet, wie Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme.
Euren Gewerben, Eurem Handel und Eurer Schifffahrt er⸗ öffnen sich durch die Vereinigung mit Meinen Staaten reichere Quellen. Meine Vorsorge wird Eurem Fleiße wirksam ent— gegenkommen.
Eine gleiche Vertheilung der Staatslasten, eine zweckgemäße energische Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine gerechte und pünktliche Justizpflege, kurz alle die Garantieen, welche Preußen zu Dem gemacht, als was es sich jetzt in harter Probe bewährt hat, werden Euch fortan gemeinsame Güter sein.
Eure kriegstüchtige Jugend wird sich ihren Brüdern in Meinen anderen Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anschließen, und mit Freude wird die preußische Armee die tapfern Hannoveraner empfangen, denen in den Jahrbüchern deutschen Ruhmes nunmehr ein neues größeres Blatt er⸗ öffnet ist.
Die Diener der Kirchen werden auch fernerhin die Bewahrer des väterlichen Glaubens sein.
Euren Lehranstalten, den , , . Pflegerinnen deutscher Kunst und Wissenschaft, werde Ich Meine besondere Aufmerk⸗ samkeit widmen, und wenn der preußische Thron, je länger desto mehr, als der or der Freiheit und Selbstständigkeit des deutschen Vaterlandes erkannt und gewürdigt wird, dann wird auch Euer Rame unter denen seiner besten Söhne verzeichnet werden, dann werdet auch Ihr den Augenblick segnen, der Euch mit einem größeren Vaterlande vereinigt hat.
Das walte Gott!
Schloß Babelsberg, den 3. Oktober 1866.
Wilhelm.
Patent wegen Besitznahme des vormaligen Kur— fürstenthums Hessen. Vom 3. Oktober 1866.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re. thun gegen Jedermann hiermit kund:
Nachdem in Folge eines von Kurhessen im Bunde mit Oesterreich, und in Verletzung des damals geltenden Bundes— rechtes begonnenen, von Uns in gerechter Abwehr siegreich ge— führten Krieges, die zum Kurfürstenthum Hessen früher ver⸗ einigten Lande von Uns eingenommen sind, so haben Wir be⸗ schloͤssen, dieselben mit Unserer Monarchie zu vereinigen und zu diesem Behufe mit Zustimmung beider Häuser des Landtages das Gesetz vom 20. September d. J. erlassen und verkündigt.
Demzufolge nehmen Wir durch gegenwärtiges Patent mit allen Rechten der Landeshoheit und Oberherrlichkeit in Besitz und einverleiben Unserer Monarchie mit sämmtlichen Zubehör⸗ den und Ansprüchen die Länder, welche das vormalige Kur— fürstenthum ö ebildet haben, namentlich: die Landgraf— schaft Hessen, das Großherzogthum Fulda; die Fürstenthümer Hersfeld, Han au, Fritzlar und Isenburg, die Grafschaf⸗ ten Ziegenhain, Ridda und Schaum burg, und die Herr— schaft Schmalkalden. . .
Wir werden Unserem Königlichen Titel die entsprechenden Titel hinzufügen. .
Wir befehlen, die preußischen Adler an den Grenzen zur Bezeichnung Unserer Landesherrlichkeit aufzurichten, statt der bisher angehefteten Wappen Unser Königliches Wappen anzu⸗ schlagen und die öffentlichen Siegel mit dem preußischen Adler zu versehen.
Wir gebieten allen Einwohnern des nunmehr mit Unserer