1866 / 244 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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II. In allen Ii i fe g ren ae, welche Unserer landes- herrlichen Entschließung oder Genehmigung bedürfen, ist wegen deren Einholung an Unsern Justizminister zu be⸗ richten.

III. Im . tritt in den Ressortverhältnissen und Be⸗ fugnissen der Justizbehörden, so wie in dem bestehenden Instanzenzuge für jetzt eine Aenderung nicht ein.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Schloß Babelsberg, den 3. Oktober 1866.

(L. S Wilhelm. Graf zur Lippe.

Verordnung, betreffend die Ju stiz⸗Verwaltung innerhalb des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen.

Vom 3. Oktober 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe. verordnen für das Gebiet des mit Unserer Monarchie vereinig— ten ehemaligen Kurfürstenthums Hessen, was fol t:

1. Die nach Gesetz oder Herkommen bisher eg indenen Ob⸗ liegenheiten und Befugnisse des Justizministeriums wer— 316 ö von Unserem Justizminister zu Berlin aus—

eübt.

II. In allen Justiz⸗Angelegenheiten, welche Unserer landes⸗ herrlichen Entschließung oder Genehmigung . ist . deren Einholung an Unsern . zu be⸗ richten.

IIl. Im Uebrigen tritt in den Ressortverhältnissen und Befug⸗ nissen der Justizhehörden, sowie in dem bestehenden 5 stanzenzuge für jetzt eine Aenderung nicht ein.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Schloß Babelsberg, den 3. Oktober 1866.

(L. S.) Wilhelm. Graf zur Lippe.

Verordnung, betreffend die Justiz⸗Verwaltung innerhalb des ehemaligen Herzogthums Nassau. Vom 3. Oktober 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preuße verordnen für das Gebiet des mit Unserer onen. . ten ehemaligen Herzogthums Nassau, was folgt:

I. Die nach Gesetz oder Herkommen bisher bestandenen Obliegen⸗ heiten und Befugnisse des Ministeriums in Justiz⸗Ange— legenheiten werden fortan von Unserem Justiz⸗Minister

ö u n enen

„In allen Justiz⸗Angelegenheiten, welche Unserer landes⸗ herrlichen Entschließung oder Genehmigung i ist ,, Einholung an Unsern Justiz-Minister zu

III. Im Nebrigen tritt in den Ressort⸗Verhältnissen und Be⸗ fugnissen der Justiz⸗ Behörden sowie 9. iu, bestehenden zurn T nge, . e eh e rn ern on s ein. unter Unserer Höchsteigenhändigen Unt . und beigedrucktem Königlichen . . ö Gegeben Schloß Babelsberg, den 3. Oktober 1866.

(L. S. Wilhelm. Graf zur Lippe.

Verordnung, betreffend die Justiz⸗Ver waltung innerhalb der ehemaligen freien Stadt Frankfurt. Vom 35. Oktober 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc n,. für das Gebiet der mit Unserer . . , n,. freien Stadt Frankfurt, was folgt: . nach Gesez oder Herkommen bisher bei dem Senate eruhende Oberaufsicht über das Justizwesen wird fortan 6 Unserm Justiz⸗Minister ausgeübt, auf welchen scimmt—

fe iche darunter begriffene Befugnüsse übergehen.

II. In allen Justiz⸗Angelegenheiten, welche nach den Bestim⸗

mungen des preußischen Rechts Unserer landesherrlichen

Entschließung oder Genehmigung bedürfen, ist wegen deren Einholung an Unsern e mn fte zu berichten.

III. Un die Stelle des Ober Appellationsgerichts zu Lübeck tritt als oberster Gerichtshof vom 1. Januar k. J. ab Unser Ober⸗Tribunal zu Berlin.

1V. Im Uebrigen tritt in den Ressortverhältnissen und Befug⸗ nissen der Justizbehörden, sowie in dem bestehenden Instanzenzuge für jetzt eine Aenderung nicht ein.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. t Gegeben Schloß Babelsberg, den 3. Oktober 1866.

(L. S.) Wilhelm. Graf zur Lippe.

Kunst- und wissenschaftliche Saächrichten.

Kiel, 5. Oktober, (5. N). Die seit längerer Zeit erwarte— ten Ernennungen für die historischen Professuren an unserer Univer⸗ fi sind jetzt erfolgt. Der im Jahre 1863 als außerordentlicher Pro- essor der alten Geschichte von Leipzig hierher berufene Dr. Freiherr von Gutschmid ist zum Ordinarius ernannt worden, und für die eit Jaönuar 1865 durch den Tod von Prof. Junghans vacante Pro— essür der neueren Geschichte ist Professor Heinrich von Freitschke als Ordinarius berufen worden. Die erstgengnnte Professur, welche bis 1849 gleichfalls als Ordinariat bestand, ist lange Jahre hindurch von der dänischen Regierung unbesetzt gehalten worden, bis 1863, wie oben erwähnt, ein Extraordinarius für dieselbe berufen ward.

London, 5. Oktober. Der , , , , Kon⸗ an, in Manchester hat gestern die Verhandlungen in den verschie— enen Abtheilungen begonnen. Vorher hielt Lord Brougham als

räsident des Vorstandes seine jährliche Eröffnungsrede. Der edle Lord scheint trotz der Altersgebrechen sich das Präsidium des Vereins, dieses Kindes seines Alters nicht nehmen lassen zu wollen. Die Ansprache, welche trotz der Anstrengungen des 88jährigen Redners der zahlreichen Zuhörerschaft nur zum kleinsten Theil verständlich war, verbreitete sich hauptsächlich über die Mängel des englischen Gexichtsverfah⸗ rens, in welcher Beziehung die Abwesenheit einer Abtheilung füuͤr Justiz im Staatsministerium beklagt wurde, so wie die Gebrechen der Kriminalgesetze, in welcher Hinsicht der Redner insbesondere die Nichtöffentlichkeit der Hinrichtungen befürwortete. Große Sensa— tion erregte es, daß er sich energisch dafür erklärte, Bestechung hei den Wahlen zum Kriminalverhrechen zu machen. Die Wahlünter⸗ suchungskommissionen hätten die rer a. der schlimmsten Corruption in vielen Wahl ezirken außer allem Zweifel gesetzt, an der Strafwür⸗ digkeit sowohl der Kandidaten und ihrer ö als der Wähler könne kein Zweifel bestehen, der Einwand, daß es nicht möglich sei, die Wähler dahin zu bringen, den Verkauf eines anvertrauten Amtes en. was die Wahlberechtigung sei für verbrecherisch anzu⸗ ehen, der Einwand verdiene keine Widerlegung. Man müsse sie durch die Verhängung schwerer Strafen dahin bringen und die Kan— didaten nebst ihren Agenten ebenfalls. Der Corruption Einhalt zu thun, müsse man sowohl die, welche bestechen, als die, welche sich be⸗ stechen lassen, gleich anderen Uebelthätern zur Tretmühle schicken. Das Verlangen nach einem Sitze im Parlamente sei stark genug, um allen Geldbußen Trotz zu bieten, doch nicht hin⸗ länglich stark, um der Tretmühle zu troßeng und ähnlich, wenn auch nicht ganz so wirksam, würde sich die Furcht vor dieser für die Wähler abschreckend erweisen. So sei es auch mit dem i r gel Verbrechen des Sklavenhandels gewesen, den sein Gesetz vom Jahre 1811, das ihn für kriminell erklärt, unterdrückt habe, waäs alle a, und der Verlust von Schiff und Ladung nicht vermocht . en; der Gefahr, als Verbrecher verurtheilt zu werden, habe man 6 nicht auszusetzen gewagt. Wenn das Haus der Gemeinen also ben erte gen rf inge neh machen wolle, wie man doch an⸗

soß, sei sein erfahren ihm klar vor i

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In der ersten Section der Abtheilung für Jurisprudenz las

Anthon Trollope eine 3 ü ö Ir f nen; er dr

. . Gründe bemerkte der Redner die für Verlggs— re . alb der Einzelstaaten sprächen, forderten auch die Existenz ö. ö das eine sei so wünschenswerth wie das andere. Die Section, welche der Amerikaner D. Dudley Field präsidirt, ,, einmüthig den Ausführungen des Redners bei. In der , Section der Abtheilung für Jurisprudenz wurde über das ,,, . verhandelt; in der dritten wurde die Frage diskutirt, ol ee sich empfehle, Verurtheilungen zu lebenswieriger Haft durchzu⸗ . i wenn, unter welchen Formen? Die 53 einigte sich an ö. da die Transportirung der Verurtheilten nach . = . nicht länger möglich e. die lebens läng⸗ ö. e hf allerdings zur Anwendüng tommen müsse, daß 3 . die Erhaltung der Disziplin in den Ille nil . . 3. urch den Wegfall der Aussicht auf Freilassung sehr er⸗ 9 . . 3 höchst wünschenswerth sei, die zu dieser i. Verur⸗ en ö. e ondere Gefängnisse, womöglich at, einer Großbritannien h. 1 egenen Insel unterzubringen und einer besondern Behandlung R , erwerfen. Weiter wurde noch in dieser Section die Nothwen⸗ ig ö r Wr lationsger chen durch einen neulichen Fall dem igten Soomerprozeß nachgewiesen, in welchem das Verdikt

die ganze öffentliche Meinung ge 38 1 —⸗ . gen si ehabt, o eine Revision desselben . . . 6 .

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Abtheilung für Erziehungswe sen bildete den Gegen⸗ . . Verhandlung die Frage:; * Durch, welche Mittel lassen sich die Hindernisse der Erziehung der Kinder in der arbeitenden Klasse, welche in der Gleichgiltigkeit und der Armuth der Eltern wie in den Ansprüchen des Arbeitsmarktes liegen, am wirksamsten beseiti⸗ gen?« Die auf vielfache Erfahrungen gestützte Antwort lautete: Ein⸗ zig durch Schu lzwan in irgend einer Form. In der dritten Rötheilung, der für Ge ,, . wurde die Frage besprochen, in⸗ wiefern der Rauch und andere Verbrennungsprodukte bei verschiedenen Fabricationsproʒessen der Gesundheit schädlich sei, und welche Maßre⸗ geln zu ergreifen, um derartige Verunreinigungen der Atmosphäre zu verhindern. . gingen hier iveit auseinander, was guch pon den Diskusssonen der noch übrigen Abtheilungen sich sagen läßt, welche die Verbesserung des bestehenden Steuersystems und das Prin—⸗ ip, wonach die Ertheilung von Konzessionen zum Verkauf von Spi⸗ rikuosen zu regeln sei, n Gegenstande hatten.

6. Oktober. ie gestrigen Verhandlungen des Social⸗ wissenschaftlich en, Kongresses in Manchester wurden durch wei! Reden eingeleitet, wovon die eine die Mittel zur Unterdrückung .. Wahlbestechungen behandelte, die andere von dem Amerikaner Dudley 3 gehaltene sich über die Lückenhaftigkeit des Internatio⸗ nalen Code in's Besondere in Bezug auf die Bestimmungen über Kriegscontrebande, Neutralität, Behandlung von Person und Eigenthum der Angehörigen feindlicher Staaten nach er⸗ folgter Kriegserklärung / Asylrecht und Auslieferung, inter⸗ nationale Schiedsgerichte zur Verhütung von Kriegen und an⸗ deres mehr verbreitete. In den verschiedenen Abtheilungen wurden dann die Diskussionen des vorhergehenden Tages fortgesetzt und um eine Anzahl neuer vermehrt. Unter den neueingeführten Themen heben wir hervor: Ueber die Verbesserung der Verwaltung von Jamaica, deren jetziger Zustand den letzten Aufstand herbeigeführt und neue Infurrectionen befürchten lasse. Ueber die Behandlung der untergeordneten Racen in den Britischen Besitzungen, wie z. B. der Maoris in Neuseeland und der Indianer in Nordamerika. Ferner Über Kindermord und wie er zu verhüten, über Arbeiterwohnungs⸗

noth, über die Verunreinigung der Flüsse u. s. w.

Statistische Nachrichten.

Nach der »St. P. Ztg.« vom 6. Oktober hat das Petersbur⸗ ger »Journal für Pferdezucht« auf Grund der Materialien, welche ihm aus dem statistischen Central-Comité von den Gouverneuren, den Direktoren der Reichsgestüte und zum Theil auch pon den Korrespon⸗ denten der Hauptverwaltung zugegangen, berechnet, daß gegenwärti gegen 195 Millionen Pferde in Rußland sind. Es kommen demnach auf je 10065 Einwohner 260 Pferde. Dieses Verhältniß ist natürlich nicht in allen Theilen des Reiches gleich. So kommen im Gouver⸗ nement Podolien nur 104, im Gouvernement Archangel 158, im Gouvernement Orenburg dagegen 666 Pferde auf je 1000 Einwohner.

Gewerbe⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Berlin, 5. Oktober. Amtlichen Nachrichten zufolge sind sowohl die von Bordeaux kommenden französischen Postdam sschiffe, als auch die von Southampton kommenden englischen ampfschiffe, wenn sie auf ihrer Fahrt nach Brasilien in Lissabon anlegen, der Quarantaine in letzterer Stadt unterworfen. Passagiere müssen die Buarantaine im dortigen Lazareth abhalten.

Lissabon, 26. September. Nach einer öffentlichen Bekannt⸗ machung des hiesigen Königlichen Sanitäts-⸗Rathes sollen die Häfen Deutschlands und . an der Nordsee und am Schwar⸗ zen Meere als der Cholera verdächtig, der Hafen von Odessa dage— gen als von der Cholera infizirt angesehen werden.

Die Pferde⸗Ausstellung in Mos kau wurde, nach der St. P. Z am WN. September geschlossen. Am 26sten fand die öffentliche Preisvertheilung statt. Es kamen Geldprämien im Betrage von 17,600 R., 40 Medaillen und 17 ehrenvolle Erwähnungen zur Vertheilung und bei 177 ausgestellten Pferden ist dies als ein sehr günstiges Verhältniß * betrachten. 4

Für die Pariser Welt⸗Ausstellung wurden heim Schlusse der Aus= stellung nur die typischen Vertreter der russischen Pferderacen aus⸗

gesucht.

Kronstadt. (Kr. Bl.) Ein interessanter Versuch ist am 29. Sep tember auf der Kronstädter Rhede über die Stoßkraft des Panzer“ bootes »Sfsmertsch« angestellt worden. Dasselbe wurde nämlich im vollen Laufe auf den vor Anker liegenden alten Dampfklipper Ras⸗ boinik« gerichtet, den man diesem Versuche zum Opfer gebracht, Einige Sekunden por dem Zusammenstoß wurde die Maschine angehalten und rückwärts in Bewegung esetz. Trotzdem war der Stoß so stark, daß der Widder des Ssmertsché in die Seite des Klippers wie ein gutes Messer in weiches Brod einschnitt und eine furchtbare Oeffnung machte. Auf dem e n. waren nur einige Bretter, die man zur Ver— hütung der Beschä igt n aufgenggelt, abgerissen worden, und die Er—⸗ schütterung im Augenblick des Zusammenstoßes wurde beinahe gar nicht gefühlt, Der Klipper wurde am Abend in den Hafen bugsirt.

Kertsch-⸗Jenikale. Das erste mit Naphtha beladene Fahr⸗ zeug hat, wie das Lokalblatt meldet, den Hafen von Kertsch verlassen. Es ist dies das französische Schiff Marie-Claire, welches mit einer Ladung von 115300 Pud Naphtha im Werthe von 22600 R. nach Iefff abgegangen ist. Binnen Kurzem wird noch ein zweites Schiff mit einer ähnlichen Ladung nach Marseille abgehen.

Kopenhagen, 4. Oktober. (Hamb. B. H.) Die Ausführung des Carleschen Projekts, betreffend die Anlage eines Seehafens nörd—⸗ lich von Kronborg (bei Helsingör), darf jetzt als gesichert erachtet wer⸗ den. Nach »Dagbladet« ist nämlich zwischen Herrn Carle einerseits und dem früheren schweizerischen . dem jetzigen Präsidenten der Banque fédérale in Bern, Dr. Stämpfli (seit etwa 14 Tagen in Dänemark anwesend) andererseits ein Kontrakt abge⸗ schlossen worden, durch welchen Letzterer sich verpflichtet, eine Actien⸗ Gesellschaft mit dem zum Bau des Hafens und zur Herstellung der hiermit in Verbindung stehenden Werft⸗Einrichtungen erforderlichen Kapital zu gründen.

Landwirthschaftliche Nachrichten.

Aus der Grafschaft Moers, 3. Oktober. Die ö ernte ist hier in vollem Gange. Nach dem Ausfall der Frühkartoffeln befürchtete man eine schlechte Ernte, aber sie fällt über Erwarten gut aus. Man findet wenig oder gar keine kranke Knollen.

Aus Baden, 1. Sktober. Seit vielen Jahren standen unsere Weinberge nicht so reich und gesegnet an Trauben wie dieses ah u leich haben letztere eine unge wöhnliche Größe erreicht, wie es sel st in den besten Weinjahren der letzten Zeit nicht der Fall war. In dieser Beziehung ist der Weinstock am Rhein heuer den ungünstigen Elementareinflüssen des Früh- und Hochsommers glücklicher entgangen als die meisten übrigen Kulturgewächse. Die seit vierzehn Tagen anhaltend warme und sonnige Witterung übt‘ auf die Entwicklung und Reife der Trauben einen Üüberraschend günstigen Einfluß; hält dieselbe noch einige Zeit an so wird auch die Qualität des diesjährigen Weines sich weit besser her⸗ ausstellen, als noch in der ersten Hälfte des Septembers allgemein befürchtet wurde. Schon nach dem jetzigen Stand ist eine befriedigende Weinlese zu erwarten) die in Hinsicht auf Quantität nichts zu wün⸗ schen übrig läßt, in Bezug auf Qualität aber der des Jahres 1828, des reichsten Weinjahres Ries Jahrhunderts, in allen besseren an gleich kommen dürfe. Diese im Ganzen erfreulichen Herbstaussich en . sowohl von den Rebgeländen diesseits des Rheines, als von

en jenseitigen im Elsaß, und insbesondere in der bayerschen Pfalz.

Eisenbahn⸗- und Telegraphen⸗ Nachrichten.

Von der Eider, 4. Oktober. (H. N) Die vom Etatsrath Renek in Neumünster in diesen Tagen aufs Neue angeregte Eisen⸗ bahn-Angelegenheit findet in Dithmarschen, wo man bereits . 26 Jahren vergebens sich bemüht hat, ein Eisenbahnprojekt ins Leben zu rufen, ein größeres Interesse, als in anderen Distrikten des Landes. Das von dem Etatsrath unterm 1I. September d. J. bei dem Ober⸗ Präsidium für Schleswig-Holstein eingereichte Gesuch bezweckt außer der Hauptlinie Tönning⸗-Reumünster-Lübeck noch Erlangung der Konzession für Abzweigung nach Itzehoe zur Verbindung mit der Glückstadt⸗Elmshorner⸗Itzehoer Bahn und für eine zweite zur Verbin⸗ dung Meldorfs mittelst einer Pferdebahn.

Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief.

Gegen den unten näher bezeichneten, Kaufmann Nicolaus Rambvur ist in den Akten R. 345. 66. die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung beschlossen worden. Seine Verhaftung . nicht aus⸗ geführt werden können, weil er in seiner , . ohnung und auch sonst hier nicht betroffen worden ist, er latitirt daher oder hat sich heimlich von hier entfernt. Ein Jeder, welcher von dem Auf⸗ enthaltsorte des 2c. Rambour Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts oder Polizei Behörde , zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil, und Militair⸗Behdörden des In—⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Rambour iht vigi⸗ liren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die

Königliche Stadtvoigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Es wird die ungessunte Erstattüng der dadurch entstandenen bagren Auslagen z den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswill⸗ an, versichert. Berlin, den 5. Oktober 1856. ; Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen. ig n alem ent. Der 2c. Ram bour ist 25 Jahre alt; am 23. Februar 13841 in Berlin geboren, evangelischer Religion, 5 Fuß 4 Zoll groß, hat blonde lockige Haare, freie Stirn, blaue lugen, blonde Augenbrauen blon⸗ den Schnurrbart, rundes Kinn, etwas dicke Nase, e lch Mund,

runde Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, vollständige Zähne, ist gedrungener Gestalt.