Namentlich wird vorgeladen:
36 . der deren eydenreich, o 8 l 26. Juni 1
1823 ges dem Gutsbesitzer Ernst
8 Pf. mit den Pertinentien Mykossen Nr.
sehenden Taxe, soll am 21.
vor dem Herrn Kreisgerichts ˖ Direktor Wilimzig
subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubigerin Friederike Josephine
Gaertner wird hierzu öffentlich vorgeladen. Gläubiger,
Anspruch anzumelden. ; Johannisburg, den 22. Mai 1866. Königliches Kreisgericht.
Departements ⸗ Thierarzt Leonide Steiner, geborene Rechtsnachfolger.
arkehmen, den J 6 Königliches reisgericht. Erste Abtheilung.
Eduard Gaertner gehörige Gut Mittel Schweikowen Rr. 1 nebst Pertinentien, rde ea auf 32 655 Thlr. 1 Sgr.
1 l Kantorey, ohne diese Pertinentien aber auf 28315 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. tagirt und zwar zufolge der nebst Hypothekenschein im Ill. Büreau einzu ˖
Dezember 1866 Vormittags 11 Uhr
welche wegen einer aus dem Hr lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen,
Abtheilung l.
3582
Gregersdorf Nr. 9 und
J an ordentlicher Gerichtsstelle
nicht ersicht ·
m Hypothekenbuch haben ihren
13241
hörigen Besitzungen und zwar: a) das rbpachtsgut Plonkopko, 4 ARuthen, abgeschätzt auf 52 934
b) die Grundstücke Topolla Nr. 1.
as Grundstück Jesuiterbruch Nr.
1765 AMRuthen, abgeschätzt auf 7193 . Nr. 8, bestehe f 1322 Thlr.
d) das Grundstück Johanis dorf 1205 IRuthen, abgeschätzt au
folge der nebst Hypothekenschein und
U 2 Ul u III. einzusehenden Taye sollen
am 29. März an ordentlicher Gerichtzsstelle Die jenigen Gläubiger,
nicht crsichtlichen Realforderung aus den ð ö. 6 ) mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden. ten, sich bei
ung suchen, haben ; cih unbetannten Realprätendenten
Vermeidung der Die 69 . nach
Hustav Sito Busse,
Gulspächter Ferdinand Puchau, zuletzt zu Czernewitz,
Marianna Hadzinska, Tonstantin Hadzinski aus die Ehristine Brandt,
die Jacob und Christina
gen Weideghfindung werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Inowraelam den 2. r / Königliches Kreisgericht,
Nothwendiger Verkauf. Die der Wittwe Hulda Busse, geborenen Lucas, zu Plonkowko ge
bestehend aus 1473 Morgen
ö ätzt au r. ! ö . 158 J Ruthen, abgeschätz f h ; 8 ö 6
ö J 11Uhr— ubhastirt werden. an mg, einer aus dem .
räclufion spätestens in diesem Termine zu melden. unbekannten Gläubiger:
Einwohner Rudolph Goszynski aus Barein,
Topolla,
Prochnow'schen Eheleute und die dem Namen nach unbekannten
Äugust 1866.
4 ; 1 63 134 Mor⸗
bestehend au
Sgr. /
Bedingungen in unserm
Kaufseldern Be riedi⸗
werden aufgebo
Käufer von 4 Mor-
J. Abtheilung.
37131 R g m gd i glün
Königliches Kreisgericht
Die dem Papierfabrikanten Julius
stücke, als N die
15590 Thlr.
2) der dabei belegene Garten von 6 Morgen Flächeninhalt, abge⸗
schätzt auf 900 Thlr.
3) der auf der Mark Gallen belegene Ackerplan von 8 Morgen, zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer
abgeschätzt auf 600 Thlr. Registratur einzusehenden Tape soll am 24. April 1867 von Vo an ordentlicher Gerichtsstelle Zimmer Gläubiger, welche wegen einer ersichtlichen haben ihren Anspruch
ittenberg, JI.
Birkenbuscher Papiermühle bei Nudersdorf, abgeschätzt auf
Nr. 2 subhastirt werden, aus dem Hypothekenbuche ealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung .
bei dem Subhastations⸗Gerichte anzumel
Ver ka
uf.
Abtheilung. örges gehörigen Pol. I0 des Hypothekenbuchs von Braunsdorf eingetragenen
Vol. I. Grund⸗
rmittags 11 Uhr ab, nicht
en.
lsa
cheine für das Jahr 1866 von den
Eifenbahn⸗ Stamm ⸗Actien Nr.
T7770. 42,456. 421467. 153360 à 100 Thlr. 9 c. Blumenthal hat uns diesen Verlust angezeigt und auf Amortisation der Dividenden-Scheine angetragen. Es werden ; welche auf die obenbezeichneten Dividenden. Scheine Ansprüche haben, 385 des Anhangs zur Allgemeinen Gerichts⸗
aufgefordert, ihre etwaigen Rechte bei uns binnen 3 Monaten
in Gemäßheit des 8. Ordnun und späkestens in dem auf ; . den 19. Dezember 1866, V in unserem hiesigen Gerichtslokale, immer Nr. 1, vor ehenden Termine anzumelden und solcher für verlustig erklärt und die amortisirt werden sollen. Potsdam, den 18. August 1866. Königliches Kreisgericht.
Bekanntmachung. . 04a . em Kaufmann Blumenthal sind am 5. Juli 1865 Abends in , a. 8. B. auf dem Bahnhofe unter andern auch die Dividenden⸗
20633. 21513. 23,456. 26/386. 26 /
Lindenstraße Nr. S, Termins- dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath von Piper an⸗ nachzuweisen, . sie
Berlin⸗ zie dan e gde eng
entwendet worden. Der
daher alle Diejenigen,
ormittags 114 Uhr,
genannten Dividenden⸗Scheine
eine Wechselklage gegen den
Wechsel vom 25. a dato, von H.
Zinsen seit dem 25. Juni 1866, 2 Th T Thlr. 10 Sgr. denen schleunigen lrrestgesuche
Protestation auf das dem zꝛe.
Die Klage ist da der jetzige
wortung und weitern mündlichen
vor der unterzeichneten Jüdenstraße Nr. hö / Zimmer zu erscheinen, * bringen,
Nr. 46,
werden kann. Erscheint der Beklagte
den und anerkannt erachtet, wird im Erkenntniß gegen g, für justifizirt erachtet werden.
erlin, den J. September 1866.
Aufenthalt des Rentiers E.
wird dieser hierdurch öffentlih ö . . au
den F6. Januar i867 Vormittags 11 Gerichtsdeputation im Stadtgerichts ⸗ Gebäude
Oeffentliche Vorladung.
3249 Bztghü. Direction eü Distonto öcfelischft zu Berling Rat bei uns Rentier E. Wacker hierselbst, aus dem
Meaͤrz 1866 über 400 Thlr. zahlbar drei Monat Tietze auf Richard Gruenschläger hierselbst und von dem letzteren angenammen wegen 4090 Thlr. nebst 6
ezogen rozent lr. 15 Sgr. Protestkosten und
rövision eingereicht, und in dem damit verbun— eantragt, wegen ; Wacker gehörige, in der Neuen Königs⸗
straße Nr. 30 belegene Grundstück einzutragen. eingeleitet und dem ,,, stattgegeben, und
wegen dieser Forderung eine
acker unbekannt ist, so zur Klagebeant—
Uhr,
anstehenden Termin pünktlich
die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle und Urkunden im Original einzureichen indem auf spätere inreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen
hir bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage und dem ? rrestgesuche angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag der Klägerin in ontmnclam für zugestan⸗ und was den Rechten nach daraus folgt,
den Beklagten ausgesprochen, so wie der
Königliches Stadtgericht, m für Civilsachen, Prozeß ⸗Deputation J.
idꝛ9]
licher
den 4. Dezember er.,
Verlassung feiner Ehefrau für geständig ist, erkannt werden wird. Colberg, den 4. Mai 1866.
Königliches Kreisgericht.
Edietalladung. Die Ehefrau des Kürschners August Neumann, Struck hier, hat wider ihren genannten abwesenden Ehemann wegen boͤß. Verlassung auf Ehescheidung geklagt. . Zur Beantwortung der Klage haben wir einen Termin auf Vormittags 10 Uhr, vor dem Collegio in unserm Sitzungssaale Nr. 11 auf hiesigem Rathhaus anberaumt, zu welchem der Kürschner August Reumann hierdurch unter det Verwarnung vorgeladen wird, daß bei seinem
Aline Lisette, geb.
Ausbleiben er der böslichen
erachtet, und demnach, was Rechten:
I. Abtheilung.
Holz -⸗-Lic im Königlichen Am Montag, den 22.
11 Uhr ab,
Ok
öffentlich an den Meistbieten steigert werden. Forsthaus Mühlenbeck,
orst⸗
sollen im Stech'schen Gasthofe
Einschlage hiesigen Reviers pro 1866 unter
zu machenden ding h g aus Ja . 95 . klefern Stubben,
en gegen gleich baare Bezahlung vel
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.
w
Revier Mühlenbeck.
tober er,, Vormittags von zu Schönwalde aus den den im Termin bekannt gen 174. des Belaufs Gorin
den 9. Oktober 1866. Der Oberförster. Richter.
Montag, den 22. Oktobe
zahlung verkauft werden.
Bischofswerder,
sollen hierselbst 11 überzählige Uebungs⸗Fahrzeuge, sowie alte J 2c. öffentlich meistbietend gegen gleich
Auctions ⸗Anzeige.
r er. Vormittags 19 Uhr verschieden baare B
erder den 19. Oltober 15866. Die Materialien⸗Verwaltungs⸗ Kommission des Pommerschen Train-Bataillons Nr. 2.
3733 Bekannt
lichen 26 Ctr. Butter, 15 Ctr. Schmal Linsen, 50 Ctr. Erbsen 52 Ctr.
Ingwer 60 Pfd. Kümmel, Quart 600 Stück Besen, 60 Klftr. stroh, 100 Pfd. Rindleder, soll in dem auf Mittwoch, den 24 Otto b im Geschäftszimmer der Anstaält
mit dem Bemerken eingeladen, Termine bekannt gemacht wer während der Dieststunden in legt sind,
Anclam, den 9. Oktober 1866.
J. Abtheilung.
Die Königliche
5 Etr. Gerstgrütze, 22 Ctr. Hafergrütze, 3 Ctr. Perlgraupen 3 Ctr. Reis, 5 Etr. Kartoffeln, 2806 Pfd. Rindfleisch, 00 Pfd. Krankenbrod, 250 Pfd. Syrup, .
33 Sn än, , güne fig, Bier 175 Pfd. Rüböl, 10 Fichten Klo 160 Pfd. Fahlleder,
Minus⸗Lieitation ausgeboten werden. Lie
m ach ung.
Die Anlieferung der Oekonomie⸗ꝛe. Wr ur nc der hiesigen Kön Strafanstalt pro 1867 und zwar. 4
36 Ctr. weiße Bohnen 48 C! . erstenmehl / 30 Ctr. ord. Grauy⸗ . 38 Ctr. Buchweizengri⸗ Weizenmehl / 1500 Sche Pfd. Schweinefleisch, 30 35 Pfd. Pfeffer, 20 P
Ctr. grüne Sesfe, 15 tr. Sch enholz, 12 Schock Rogg;
er e. Vormittags 9 Uhr,. angeseßzten Termine im Wege ire r ene g; werden hie
ß die näheren
Straf⸗A Anstalt.
unberücksichtigt.
3732
—
Bekanntmachung.
Die auf der Stargard-Posener Eisenhahn gewonnenen, in Star- gard resp. Posen lagernden Material⸗Abgänge, bestend in: alten Bahnschienen, gaußeisernen Herzstücken,
J an Kberisernten Seitenlaschen, altem Gußeisen, Schmiedeeisen, Schmelzeisen, »Eisenblech, alten schmiedeeisernen Radreifen, schmiedeeisernen Drehspähnen, alten Feilen, »Stahlbrocken, altem Messingblech, Gumni, alter Drahtgace alten Lederabfällen, altem Schmieroel⸗Abgang, alten Kurbelwinden, 4 „„ Wagenachsen mit Rädern, schmiedeeisernen Wagenachsen ohne Räder,
sollen in dem am Montag, den 22. Oktober d. J.) Vormittags 10 ) ege
vor dem Unterzeichneten hierselbst anstehendem Termine im öffentlicher Submission an den Meistbietenden verkauft werden.
Die Bedingungen, unter welchen diefer Verkauf stattfindet, sowie Formulare für Abgahe der Gebote — zugleich, die Quanta der Abgänge enthaltend, sind auf portofreie Anträge in meinem, sowie im Büreau des Königlichen Sber⸗Maschinenmeisters Herrn Sammann zu Breslau zu beziehen; auch können die zum Verkauf gestellten Ge⸗ genstände vor dem Termine an den Lagerplätzen in Augenschein ge—
nommen werden. . ; Zu den Offerten darf nur das vorerwähnte Formular verwendet
werden.
Vor dem Termine hat jeder Bieter eine Caution von fünf Prozent der Kaufsumme für diejenigen Gegenstände, auf welche er bietet, ein⸗ zuzahlen. Bedingungswidrige Offerten, so wie die Gebote derjenigen Zubmittenken, welche die Caution vor, dem Termine nicht deponirt resp. in bemßelben bei Abgabe der Offerte eingezahlt haben, bleiben
Stargard i. Pomm . den 8. Oktober 1866. Der Königliche Maschinenmeister. gez. Gruson.
Verloosung, Amortisation, . u. s. w. von öffentlichen Papieren. Bekanntmachung.
In der nach §. 8 des Privilegiums vom 6. November 1858 vor⸗ geschriebenen am 15. v. Mts. . Ausloosung sind folgende im Umlauf befindliche Königsberger Hafenbau⸗Obligationen gezogen:
zu 560 Thlr. die Nr. 6. 29 41, 91, und 116, zu 100 Thlr. die Nr. 26, 302, 360, 411, 425, 681, 718, 76e, 750, 777 und S0t.
Die Inhaber diese Nummern werden aufgefordert, gegen Quittung und Einsleferung dieser Königsberger Hafenbau⸗Obligationen nebst den dazu gehörenden Talons, den Rennwerth der Obligationen vom 3. Januar 1867 ab von unserer Hauptkasse in Empfang zu nehmen.
Vom 2. Januar 1867 ab hört die Verzinsung in Hafenbau⸗
Obligationen auf. ugleich wird der unbekannte Inhaber der Königsberger Hafen⸗
476, 555, 574, 601,
bau-⸗Sbligation Nr. 635 über 190 Thlr., welche nach ünserer Bekannt⸗
machung vom 5. September 1864 ausgeloost und vom 2. Januar 1865 ab nicht mehr n wird, hierdurch wiederholentlich aufge⸗ fordert, den Nennwerth derselben gegen Quittung und Einlieferung ber Obligation und der dazu gehörigen Talons baldigst bei unserer Haupt⸗Kasse in Empfang zu nehmen. Königsberg, den 12. September 18665. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Bekanntmachung. betreffend die Ausreichung neuer Coupons zu den Rentenbriefen Ser. flj. fowle von Talons zu denselben. h
Mit dem heutigen Tage wird der letzte der zu den Rentenbriefen der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz ausgegebenen Zinscoupons Serie JI. fällig, und es tritt damit der Zeitpunkt ein, nach welchem in Gemäßheit des §. 34 des Rentenbank-Gefetzes vom 2. März 1850 die Zins- Eoupons Serie III. Nr. L bis 16 zu den gedachten Renten— briefen auszuhändigen sind.
Nach dem inmittelst publizirten Gesetze vom 14 v. Mts. (Gesetz Sammlung Rr. 46) sollen mit den Coupons der Serie III. zugleich Talons zur Empfangnahme der Coupons Serie IV. ausgegeben werden.
Die Inhaber von Rentenbriefen der i n Westfalen und der Rheinprovinz werden daher aufgefordert, solche von jetzt ab zur Bei⸗ fügung der neuen Zins⸗ Coupons und Talons an uns einzureichen und dabei Folgendes zu beachten.
1) Die Einlieferung der Rentenbriefe zur Coupons und Talons muß in dem Zeitraum vom 1. Oktober IS6sh bis 360. März 1857 erfolgen. Für Rentenbriefe, welche
innerhalb dieser Frist nicht eingeliefert werden, kann die Beifü⸗
ur Beifügung der neuen
gung der Coupons und Talons nur erst wieder in der Zeit vom
15. bis 30. Oktober 1867 und dann immer in der zweiten Hälfte
der Monate April und Oktober jeden folgenden Jahres erfolgen.
Die Nentenbriefe sind ohne Coupons einzusenden, da auch der
, . der Serie II. in gewöhnlicher Weise zu realißren
Die Wiederincourssetzung der außer Cours gesetzten Rentenbriefe
beef fr Einreichung zur Beifügung a., e , , ist rt
Bereits ausgeloosete Rentenbriefe dürfen zur Beifügung neuer
Coupons nicht eingereicht werden, sondern e? ist . .
auf elch fe ma . . besonders zu bewirken.
. entgegen etwa mit eingereichten ausgelooseten Rentenbriefe werden dem Einsender pe l r . 33 . , gern der ie n eg ist zu bewirken:
a) wenn sie von außerhalb mit der Post erfolgt, unter der dresse der Königlichen Direction der rf an für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz in Münster mit der .
Hierin Thlr. Rentenbriefe zur ifü
ö 6 3. 2 efe zur Beifügung neuer und der portofreien Ruhrik; Rentenbank⸗Angelegenheit.⸗
Die Portofreiheit für solche , . für die Rücksendung derselben hört indeß mit Ablauf der zur Aus— reichung der. Zins ⸗Coupeons bestimmten Haupt⸗Frist, also mit dem 36. März 1867 auf und haben von da ab die nhaber der betreffenden Rentenbriefe das Porto für die , . derselben und der dazu gehörigen Conpons zu tragen,
b) wenn sie in Münster selbst stattfindet, in dem Lokale der . an den Wochentagen Vormittags von 10 bis
r.
Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferung mit einer speziellen
Nachweisung genau je nach dem n Schema
begleitet sein, und muß die Nachweisung selbst auf einem ganzen
Bogen geschrieben werden. ö
„Die sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachweisung müssen wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfeh⸗ len. Formulare i diefen Nachweisungen werden von der hiesigen Rentenbank⸗Kasse auf mündliches Nachsuchen unentgeld⸗ lich verabreicht. Der Name und Wohnort des Absenders leserlich geschrieben werden. = Werden die Rentenbriefe mit der Post eingesandt G. 5) so hat der Einsender unter der begleitenden , n, n vor dem Datum und seiner Unterschrift zugleich eine Quittung in ö Form:
Der Rückempfang der vorbezeichneten Renten⸗ briefe im Gesammtbetrage von Thaler (mit Buchstaben) mit den Coupons Serie IIIl. Nr. 1 bis 15, so wie der Talons zum Empfang der Serie IV.
wir d hierdurch bescheinig t beizufügen, worauf innerhalb drei Wochen nach der Absendung entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons resp. Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender Behinderung dem Einsender eine Benachrichtigung hierüber, mit der bestimmten Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der unterzeichneten Direction zugehen wird.
Wenn mit dem Ablaufe dieser dreiwöchentlichen Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons und Talons nicht zu— gegangen sein sollten, und auch eine Benachrichtigung der unter⸗ zeichneten Direction wegen Verlängerung der Frist nicht erfolgt ist, so hat der Einsender der letzteren uns mittelst eines rekom⸗ mandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen.
8) Werden die Rentenbriefe im Lokale der Renten bank abgegeben (8. 6, so erfolgt die Rückgabe derselben mit den neuen Coupons und Talons in der Regel sofort. Kann dieses wegen großen Andrangs nicht geschehen, so ist die , Nach⸗ welsung in zwei Exemplaren vor ulegen, von denen der Einliefernde das eine mit einer Ein renner nnn der mit der Annahme der Rentenbriefe beauftragten beiden Beamten, Rendant Hern und Kassen⸗Gehülfe Hoffmann zurückerhält. Die Wiederabho⸗ lung der Rentenhriefe mit den neuen Coupons und Talons aus dem Lokale der Rentenbank ist sodann nach Ablauf der in der Empfangsbescheinigung bezeichneten Frist und zwar gegen Rück⸗ gabe der letzteren zu bewirken. Wenn die Einsendung nach den ahi Feststellungen wesentliche Mängel an sich trägt, zu deren s eseitigung die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, erfolgt deren Rücksendung ebenso wie die Wiedereinreichung portopflichtig.
Schließlich wird noch bemerkt, daß sämmtliche bis zum 1, April e. von uns ausgegebenen Rentenbriefe Littera E. über 10 Thlr. inmittelst K und gekündigt sind, und deshalb zu den vielleicht noch in Umlauf befindlichen neue Coupons nicht ferner ausgegeben werden.
Münster, den 1. Oktober 1866. .
Königliche Direction der Rentenbank für Westfalen und die Rheinprovinz. Wilhelmy. . Schema zu der begleitenden Rachweifung, wenn Rentenbriefe mit der Post eingefandt werden. (ad 7)
Nach weisun gg über 12 Stück Rentenbriefe der Provinz Westfalen und der Rhein⸗ provinz, zur Beifügung der Zins Coupons Serie III., sowie der Talons für die Serie IV Eingereicht von dem OSekonomen Johann Christian Richter zu N. R. lin Städten ist die Haus-⸗Nummer, auf dem Lande die
nächste Post-Station anzugeben.)
muß