1866 / 250 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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und in Zukunft von der Regierung Sr. italienischen Majestät aus⸗

erden. 1 /) 1 Bestimmung wird auf jene Eivil⸗ und Militair⸗Pensionisten, so wie auf deren Wittwen und Kinder ohne Unterschied des Ortes ihrer Geburt ausgedehnt, welche ihren Wohnsitz in dem abgetretenen Gebiete beibehalten und deren Bezüge bis zum Jahte 1814 von der Regierung der damaligen lombardo venetianischen Provinzen aus- bezahlt wurden, sodann aber dem österreichischen Staatsschatze zur Last gefallen sin. .

Art. XVIII. Die Archive der abgetretenen Territorien, welche die Eigenthumstitel, die administrativen und eivilgerichtlichen Akten so wie die politischen und historischen Dokumente der alten Republik Venedig enthalten, werden in ihrer Vollständigkeit den zu diesem Be⸗ hufe zu ernennenden Commissairen übergeben, welchen ebenfalls die dem abgetretenen Gebiete speziell zugehörigen Gegenstände der Kunst und Wissenschaft eingehändigt werden sollen. .

Andererseits werden die Eigenthumstitel, die administrativen und civilgerichtlichen Akten, welche die österreichischen Territorien betreffen und sich allenfalls in den Archiven des abgetretenen Gebietes befinden,

pollständig den Commissairen Sr. K. K. apostolischen Majestät über⸗

geben werden. . J Die Regierungen von Oesterreich und Italien verpflichten sich, einander, über Anfuchen der höheren Verwalkungsbehörden alle Do⸗ tumente und Auskünfte mitzutheilen, welche sich auf Geschäfte be⸗ ziehen, die ebensowohl das abgetretene Gebiet, als die angrenzenden Länder betreffen. ö .

Dieselben verpflichten sich auch, authentische Ahschriften von histo⸗ rischen und politischen Dokumenten nehmen zu lassen, welche für die wechselseitig im Besitze der andern kontrahirenden Macht verbliebenen Länder ein Interesse haben und welche im Interesse der Wissenschaft don den Archiven, zu denen sie gehören, nicht getrennt werden können.

Art XIX. Die hohen kontrahirenden Mächte verpflichten sich, den Grenzbewohnern der beiden Länder zur Benutzung ihrer Grund⸗ stücke und zur Ausübung ihrer Gewerbe gegenseitig die größtmöglich— sten Zollerleichterungen zu bewilligen.

Rrt. XX. Die Traktate und Konventionen, welche durch den Art. 17 des in Zürich am 10. November 1859 unterzeichneten Frie— denstraktates bestätigt worden sind, treten propisorisch für ein Jahr

in Kraft und werden auf alle Länder des Königreiches Italien aus- gedehnt. Im Falle diese Verträge und Konventionen drei Monate

vor Ablauf eines Jahres, vom Momente der Auswechselung der Rati— ficationen an gerechnet, nicht gekündigt werden sollten, bleiben die— selben in Kraft und sofort von einem Jahre zum andern.

Jedoch verpflichten sich die beiden hohen kontrahirenden Theile, diese Traktate und Convpentionen innerhalb eines Jahres einer allgemeinen Revision zu unterziehen, um darin im gemeinschaftlichen Einverständ⸗— nisse jene Modificationen eintreten zu lassen, welche als dem Interesse beider Länder angemessen erachtet werden.

Art. XXI.

schluß eines Handels- und Schifffahrtsvertrgges auf breitester Basis einzugehen, um gegenseitig den Verkehr zwischen den beiden Ländern zu erleichtern.

Bis dahin und bis zu dem in dem vorhergehenden Artikel fest⸗

gesetzten Termine bleibt der Handels- und Schifffahrtsvertrag vom

18. Oktober 1851 in Kraft und wird auf das ganze Gebiet des König⸗

reichs Italien angewendet. Art. XXII.

Ansprüche in den vollen und ungeschmälerten Besitz ihres Privateigen— thums, sowohl des beweglichen als des unbeweglichen, ein, und sie

können dasselbe genießen und darüber verfügen, ohne auf was immer

für eine Art in der Ausübung ihrer Rechte gestört zu werden.

Es bleiben jedoch alle im gesetzlichen Wege geltend zu machenden

Rechte des Staates und der Privaten vorbehalten. Art. XXIII.

Kaiser von Oesterreich und der König von Italien, daß in Ihren

beiderseitigen Gebieten volle und gänzliche Amnestie für alle Indivi⸗ duen, welche aus Anlaß der auf der Halbinsel bis zu diesem Tage

. Die beiden hohen kontrghirenden Mächte behalten sich vor, sobald es thunlich sein wird, in Verhandlungen wegen Ab 6 könne.

r ; Die Prinzen und Prinzessinnen des Hauses Oester⸗ reich, so wie auch die Prinzessinnen, welche durch Heirathen in die Kaiserliche Familie eingetreten sind, treten nach Geltendmachung ihrer

. ; Um mit allen Kräften zur Beruhigung der Ge— müther beizutragen, erklären und versprechen Ihre Majestäten der

stattgehabten politischen Ereignisse kompromittirt sind, gewährt werden

wird.

Dem zufolge darf kein Individuum, welcher Klasse und wel-

chem Stande es auch immer angehören mag, in seiner Person oder

seinem Eigenthum oder in der Ausübung seiner Rechte wegen seines

Verhaltens oder seiner politischen Meinungen verfolgt, beunruhigt

oder belästigt werden. Art. XXIV.

Der gegenwärtige Traktat wird ratifizirt und die

Ratificationen werden in Wien binnen einer Frist von 15 Tagen oder

nach Thunlichkeit auch früher ausgewechselt werden.

Urkund dessen haben die respektiven Bevollmächtigten denselben

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unterzeichnet und ihre Wappensiegel beigedruckt.

Geschehen zu Wien, den dritten des Monats Oktober im Jahre

des Heils eintausend achthundert sechszig sechs. Wimpff en m. P. Mengabrea m. p. Additionalartikel.

Die Regierung Sr. Majestät des Königs von Italien verpflichtet

ch gegenüber der Regierung Sr. Kaiserlich Königlichen apostolischen

Maßjestat, die Zahlung der im Artikel VI. des gegenwärtigen Trakta—

tes bedungenen fünfunddreißig Millionen Gulden österreichischer Wäh—

Ung, entsprechend siebenundachtzig Millionen fünfmalhunderttausend Fran in nachstebend festgesetzter Weise und Terminen zu leisten:

Sieben Millionen werden mittelst sieben, dem Bevollmächtigten

* Taiserlich Königlichen apostolischen Majestät bei Auswechselung

6 7 ** 2 k ö x. ' ** 22 ; Ratificationen zu übergebenden Anweisungen oder Schatzbons,

Ohne

lautend an die Ordre der Kaiserlichen Regierung, jeder über eine Mil—⸗ lion Gulden, zahlbar in Paris am Sitze eines der ersten Banquiers oder eines Kreditinstitutes ersten Ranges, nach Ablauf des dritten Monats vom Tage der Unterzeichnung des gegenwärtigen Traktats ohne Interessen in klingender Münze gezahlt werden.

Die Zahlung der übrigen achtundzwanzig Millionen Gulden wird in Wien in klingender Münze stattfinden mittelst zehn an die Ordre der österreichischen Regierung lautenden, in Paris mit je zwei Millio⸗ nen achtmalhunderttausend Gulden österreichischer Währung zahlbaren nach je zwei folgenden Monaten fällig werdenden Anweifungen odel Schatzbons. Diese zehn Anweisungen oder Schatzbons werden dem Bevollmächtigten Sr, K. K. apostolischen Majestät gleichfalls bei Aus⸗ wechselung der Ratificationen übergeben werden. n

Die erste dieser Anweisungen oder Schatzbons wird zwei Monate nach der Zahlung der Anweisungen oder Schatzbons über die oben feige e ten (eden; Millionen . fällig werden.

Für diesen Termin wie für alle folgender di resse mit fünf von hundert vom Ersten ch . . kr e u g eg n f, fn cationen des gegenwärtigen Traktats folgenden Monats berechnet tan, 96 . ö

Die Zahlung der Interessen wird in Paris bei Verfall jeder An— weisung oder Ian nir n en, bei. Tf n li ne gn Der gegenwärtige Additionalartikel wird dieselbe Kraft und Wirk— samkeit haben, als wenn er Wort für Wort dem Traktate vom heu— tigen Tage eingeschaltet wäre.

Prag., 13. Oktober. In der gestrigen Stadtrathsitzung

machte der Bürgermeister der Versammlung die Mittheilung, daß Se. Majestät der Kaiser am 16. d. BR. von Wien ab— reisen wird, um die von dem Kriege heimgesuchten Länder zu besuchen. Den bisher getroffenen Dispositionen zufolge wird sich Se. Majestät zunächst nach Brünn und Troppau und von dort zurück über Pardubitz nach Königgrätz u. s. w. begeben, so daß die Ankunft Sr. Majestät über Jungbunzlau in Prag um den 20. d. M. erfolgen dürfte. Pesth, 13. Oktober. Dem »Hirnök« schreibt man aus Wien, daß der Landtag seine Sitzungen gegen Ende November eröffnen werde. Man könne nicht wissen, ob die Regierung genau und streng an der Forderung der vorläufigen Recti— sicatiöonen der 1848er Gesetze, welche im letzten Königlichen Restript angedeutet sind, festhalten werde, entschieden aber scheine es, daß die Feststellung hinsichtlich der gemeinsamen Angelegen— heiten jeder anderen Königlichen Entschließung oder Konzession vorausgehen muß.

Im »Naplé« beginnt Kemèny Bemerkungen zum Auto— nomistenprogramm und deduzirt vorerst, daß Kaiserfeld nicht den weiteren, sondern nur den engeren Reichsrath mit der Prüfung des ungarischen Ausgleichsvorschlags betraut wünschen

. Niederlande. Haag, 12. Oktober. Der heutige »Staats—⸗ Courgnt« bringt die folgende Königliche Proclamation:

Wir Wilhelm 24. Geliebte Landsleute und Unterthanen! Ich habe es für nothwendig erachtet, von Meinem constitutionellen Rechte Gebrauch zu machen und die Zweite Kammer der Generalstaaten aufzulösen. Soll in unserem theuren Vaterlande fortdauernd Ord— nung und Eintracht gewahrt hleiben und es dadurch Ruhe und Wohlfahrt genießen, so muß die Regierung ein Mittelpunkt sein, worauf sich die Blicke, des Volkes mit Vertrauen richten können ne dieses kann keine Regierung ihre Pflicht erfüllen, wenn zwischen ihr und der Volksvertretung die Uebereinstimmung fehlt, ohne welche das einträchtige Zusammenwirken der konstitutio— nellen Gewalten, so unentbehrlich für die Erhaltung des nationalen Gemeinwesens, unmöglich ist. Die Erfahrungen der letzten Zeit haben überzeugend bewiesen, daß eine Uebereinstimmung und ein Zufammen— wirken mit der Zweiten Kammer der Generalstaaten in ihrer jüngsten Zusammensetzung nicht zu erlangen war; das fortwährende Wechseln. Meiner verantwortlichen Rathgeber muß auf die Dauer schädlich werden für die moralischen und materiellen Interessen der Nation; es erlahmt dadurch die Kraft der Regie— rung; während die Beständigkeit einer Richtung dieselbe in ihren Absichten und deren Ausführung stärkt. Um dazu zu gelangen, rufe Ich jetz Mein geliebtes Volk an, das Mir seine Wünsche kundgeben möge. Niederländer! Betrachtet den nächstkommenden 36, Oktober als einen wichtigen Tag in Eurem Volksleben. Euer König beruft Euch alle, denen die Verfassung das Wahlrecht zuerkennt, an die Wahlurne, bewährt durch Euer treues Erscheinen, daß Ihr Werth darauf legt, Seiner Berufung Folge zu leisten. a. ; 9

Gegeben auf dem Loo, 10. Oktober 1866. Wilhelm

Es folgt dann die Königliche Verordnung über die Bekannt— machung dieser Proclamation, gegengezeichnet durch die Minister des Innern, Heemskerk, und der Justiz, Borret.

Belgien. Brüssel, 12. Oktober. Gestern Abend hat im Stadthause der feierliche Empfang der fremden Gäste zu dem großen Schützenfeste Statt gefunden, nachdem dieselben an der Station abgeholt, im Zuge durch die Stadt geführt und auf dem großen Platze eine Parade bei Fackellicht abgehalten worden war. Ini großen Rathssaale hielt der Bürgermeister, Herr Anspach, eine Anrede, worin er sich hauptsächlich an die Freiwilligen Soldaten, die für die Vertheidigung ihres Heerdes bewaffneten Bürger« wandte, an die englischen VBolontafts und

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die französischen Nationalgarden. Heute Morgen fand die feier— liche Enthüllung des Monumentes für den früheren Bürger⸗ meister von Brüssel, Ch. de Brouckére, statt. Das Monument besteht in einem Brunnen mit der Büste des Gefeierten.

Großbritannien und Irland. London, 12. Oktober. Das Jamaica-Comité macht bekannt, daß, um den Prozeß gegen Eyre und seine Untergebenen anzustrengen eine Summe zon 10000 Pfd. St. erforderlich sei; dasselbe fordert im Inter⸗ esse der öffentlichen Freiheit und Gerechtigkeit, um die Wieder— holung solcher Gewaltthaten, wie sie in. Jamaica verübt wor— den seien, zu verhüten, seine Freunde im ganzen Lande auf, die genannte Sunime freiwillig zu beschaffen.

13. Oktober. Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind nach Marlborough⸗house zurückgekehrt.

Der Bischof von Calcutta, Hr. Cosson, ist bei der Aus— schiffung aus einem Dampfer im Ganges ertrunken.

Die französische Fregatte »Niobe« ist zufolge in Liverpool eingetroffener Nachrichten an der Küste von Neufundland mit allem darauf Befindlichen untergegangen.

Frankreich. Paris, 13. Oktober. Der Kaiser hat seine Abreise von Biarritz wiederum hinausgeschoben. Er wird erst am 20. nach Paris zurückkehren.

Die Uebergabe der

Italien. Venedig, 13. Oktober.

aus dem Venezianischen gebürtigen, zur Zeit im österreichischen Heere dienenden Soldaten soll bis zum Erlöschen der Eholerg sufgeschoben werden. Durch Verfügung des Kriegsministeriums erhalten die venezianischen Soldaten unbestimmten Urlaub. Die Generale Leboeuf und Möring haben sich heute nach Pal— Morgen rücken daselbst die italienischen

manuova begeben. Truppen ein.

Die »Italie« meldet, daß am 12. Oktober zwischen der ita⸗ lienischen Kegierung und der römischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft ein Vertrag abgeschlossen wurde, wonach der Staat die Gesell⸗ schaft in Stand setzt, ihren Verpflichtungen nachzukommen: der Coupon der alten römischen Obligationen soll baar hezahlt werden. Dem Vernehmen nach werden die übrigen Gesellschaf⸗ ten gleichlautende Verträge abschließen. .

Aus Venedig, 13. Oktober, wird gemeldet, daß die daselbst eingekerkerten politischen Gefangenen freigelassen wurden.

Der »Opinione« zufolge sind die Grundzüge der bevor— stehenden militairischen Organisation Venetiens folgende: Ein Mllitair-⸗Departement (Division) mit Sitz in Verona, unter dem Ramen Militair-Deparkement von Verona. Drei Terri— torlal-Divisionen, eine in Verona, eine in Padua und eine in Udine oder Treviso. Eine Spezial-Kommandantschaft in Ve— nedig, die jedoch vom Departement von Verona abhängig sein wird. Venedig wird gleichfalls der Sitz eines Marine⸗Depar— tements werden. Mehrere Arrondissements- und K mandantschaften, deren vorzüglichste sein werden: Vexona, Mantua, Venedig, Padua, Legnago, Peschiera, Treviso, Vicenza, Rovigo, Udine, Palmanova und andere minder bedeutende. Zu diesen Kommandantschaften werden an den Orten, die von den Oester⸗ reichern geräumt sind, vorläasig höhere und niedrigere Offiziere der ersten Truppen ernannt werden, die dort Garnison nehmen. Es wird auch eine Artillerxie⸗Kommandantschaft des Departe— ments und sieben Territorial-Direktionen geben. Erstere wird ihren Sitz haben in Verona, die anderen werden in Verona, Mantua, Venedig, Peschiera, Legnago, Rovigo und Palmanova sein. Eine Genie-Kommandantschäft, deren Departement in Verona sein wird. Die drei gegenwärtig in Venetien stehenden Armeecorps werden, wie folgt, vertheilt werden: das erste Corps Pianelli)h wird eine Division für Venedig liefern. Dies wird die erste Division unter Befehl des Generals. Revel sein und andere Divisionen in anderen Städten. Das sechste Armeecorps Brignone) wird seine Division auf mehrere Städte vertheilen. Dasselbe wird fürs siebente Corps (de Sonnaz) stattfinden. So⸗ dann werden die Kommandantschaften dieser drei Armeechrps das erste, sechste und siebente) aufgelöst werden, wie die Kom⸗

mandantschaften der Truppen aufgelöst worden sind, die sich wird das

jenseit des Mincio und des Po befinden. Endlich höchste Lommando der Armee, sowie das Haupt⸗Generalquar⸗ tier aufgelöst werden.

Nußland und Palen. Von der Polnischen Grenze / 10. Oktober. (Osts. Ztg) Unter den zahlreichen Convertiten in Litthauen, welche in letzter Zeit von der römisch-⸗kathölischen zur griechisch- orthodoxen Kirche übergetreten sind, befindet sich be— kanntlich auch der Fürst Bronislaw Lubecki. Derselbe hat zur Rechtfertigung seines Uebertritts eine Broschüre heraus⸗ gegeben, worin er nachweist, daß seine Vorfahren so wie alle , n gn, Einwohner Lltthauens zum griechisch-katholischen Bekenntniß gehört haben und von der früheren polnischen Re— gierung durch a nen von demselben losgerissen worden seien.

Er habe es daher für eine heilige Pflicht gehalten, jetzt, wo es erlaubt sei, zur Religion der Väter zurückzukehren und dadurch zugleich eine Schuld an das russische Vaterland abzu— tragen. Ein anderer Convertit, dessen Uebertritt zur griechisch— orthodoxen Kirche großes Aufsehen in Litthauen erregt hat, ist der poln. Fürst Oginski. Die Zahl der in diesem Herbst im Königreich Polen auszuhebenden Rekruten beträgt nicht, wie einige Blätter behauptet haben, 10 N00, sondern 11005. Das Recht des Loskaufs ist diesmal auf diejenigen Rekruten be— schränkt. worden, welche in der Zahl von 13 von Tausend männ— lichen Seelen zur Deckung früherer Rückstände ausgehoben wer— den, Die Loskaufssumme ist zugleich von 400 1000 SRo. erhöht i,

II. Oktober. Der »Russische Invalide veröffentlicht den am 6. d. M. publizirten Urtheilsspruch des 3 sn Gerichtshofes von Petersburg gegen die in die Karakosoffsche Untersuchungssache wegen des Attentats auf den Kaiser ver— wickelten Personen. Es sind 34 größtentheils junge Leute, darunter 1 Fürst, 12 Edelleute, 4 Beamte, 4 Lehrer, 11 Stu— denten, 1! Provisor, 1 Bürger. Ihrer Schuld nach zerfallen sie in drei Kategorieen: I) welche zu dem Verbrechen des Karakosoff mitgewirkt, darum gewußt und es nicht angezeigt haben; Y welche zu der den 1Imsturz der sozialen und po— litischen Ordnung in Rußland bezweckenden geheimen Verbindung, aus der die Anregung zu dem Attentat hervorging, gehört haben, 3 welche verurtheilte Staats-Verbre— cher beherbergt und ihnen Vorschub zur Flucht geleistet haben. Von den 34 Mit Angeklagten ist nur einer, Nikolaus Ischutin, zum Tode durch den Strang verurtheilt. Von den übrigen ist erkannt: bei 2 auf lebenslängliche und bei einem auf 20jährige schwere Arbeit in den Bergwerken Sibiriens, bei 3 auf 12jäh— rige, und bei 1 auf, Sjährige schwere Festungsarbeit, bei 7 auf Ansiedelung in Sibirien, bei 1 auf Internirung in Sibirien, bei 10 auf 8monatliche und bei 1 auf 6monatliche Festungs⸗ 6 ferner sind ? Beamte und 2 Studenten dem Minister des Innern zur Einleitung des Disziplinar-Verfahrens überwiesen, U unter Polizeiaufsicht gestellt, ĩ suchungshaft entlassen.

unter Anrechnung der Unter—

Däne: ark. Kopenhagen, 9. Oktober. (Flensb. Nordd. Itg) Auf den Antrag des nordamerikanischen Capitains Murray hat die dänische Regierung kürzlich an die Vereinig— ten Staaten die Kriegsgegenstände und ähnliche Effekten aus⸗ geliefert, welche vor ungefähr zwei Jahren in Kopenhagen auf dem konföderirten Dampfer »Stonewall« von den dänischen Behörden konfiszirt wurden.

11. Sktober. (H. N.) Die Reise unserer Königin wurde, der letztgetroffenen Bestimmung gemäß, gestern 4 Uhr Nachmittags von Bellevue, der dem Schlosse Bernstorff nächst⸗ gelegenen Einschiffungsstation, angetreten. Es folgte nicht nur die Prinzessin Thyra, sondern auch der Prinz Waldemar mit nach England. Se. Majestät der König bringt seine Ge— mahlin nach Lübeck und retournirt dann sofort wieder mit dem Dampfschiff »Sleswig«.

Amerika. »Reuters Offiee« meldet: New-York, 3. Ok— tober. In Boston hat Senator Sumner eine Rede gehalten, in welcher er die Politik des Präsidenten bitter tadelte und für das Stimmrecht der Neger sprach.

Dem »New-9York Herald« zufolge hat Santa⸗-Anna eine Anleihe von 3 Millionen Dollars negoziirt. Seward soll be— müht sein, ein Einvernehmen zwischen Santa-Anna und den Feniern zu Stande zu bringen, .

Der Vertheidiger des Expräsidenten der Konföderirten wird, wie es heißt, einen Habeas Eorpus-Befehl beantragen, um Jefferson Davis vor den Staatsgerichtshof zu bringen. Die Regierung hat den Prozeß gegen den Fenierpräsidenten Roberts niedergeschlagen. Der Septemberbericht über die Nationalschuld zeigt eine Verminderung derselben um fünfzehn Millionen Doll., fowie eine beträchtliche Vermehrung des Be— standes der Stgatskasse, *

Ueber den Fenianismus wird aus Ottawa d. d. 26sten September geschrieben: »Die Geduld der Canadier mit dem Treiben der Fenier in den Vereinigten Staaten geht zu Ende; das freundschaftliche Verhalten, das die Masse des amerikani—⸗ schen Volkes der Brüderschaft von Räubern und Mördern so offen bezeigt, ist nach dem Urtheil der kanadischen Presse eine beständige Drohung und unaufhörliche Quelle von Unkosten für die britischen Provinzen in Amerika. Wie lange das so fortgehen soll, ist zu einer dringenden Frage geworden, wahr— schein lich wird von hier aus an die britische Regierung dem⸗ nächst die ernste Aufforderung ergehen, bei der Unionsregierung Schritte zu thun, Um von derselben eine bestimmte Garantie zu erlangen, daß den Machinationen amerikanischer Bürger gegen briklische Provinzen ein Ende gemacht werden wird.