1866 / 250 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern

einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren

oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche

ihm Etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 5. November d. J. einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse c

, . Pfandin Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz findlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Pfandinhaber und andere mit denselben i hg r / e⸗

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗

sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit

dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 5. November d. J. einschließlich

bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur rüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten orderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven erwaltungspersonals

auf den 19. November d. J., Vormittags 10 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 6, vor dem Kommissar,

Gerichts-Assessor Buchholz, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung ihrn einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß hei der Anmeldung seiner Forderung einen am k— 534 Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus— wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den— jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts— anwalte Planck und Fromme und Justizrath Herrmann hier, so wie Rechtsanwalt Richter zu Osterburg zu Sachwaltern vorgeschlagen.

3659 Alle Diejenigen, welche an die drei verloren gegangenen Talons der Prioritäts⸗ Obligationen der Mecklenburg'schen Eisenbahn⸗Gesell—

schaft, Serie II., Lit. A., Nr. 425 und 426, und Serie J., Lit. A,

Nr. 203, aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche zu machen ge⸗— sonnen sein möchten, sind zu deren Anmeldung und Verifizirung

zu dem ; ü ⸗‚

angesetzten Liquidationstermine, unter dem peremtorischen Nachtheile des Ausschlusses ihrer Ansprüche, und daß die beregten Talons für er⸗

loschen erklärt werden, auf Antrag des Kirchen-Seeretairs, Geheimen ,, Burmeister zu Güstrow, Namens der St. Johannis— Kirche zu Malchin, durch das in den hiesigen öffentlichen Blättern ab— , Proklam vor hiesige Großherzogliche Justiz-Kanzlei geladen orden. Schwerin, den 26. September 1866. Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Justiz⸗-Kanzlei.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

ö, n ch n ng. Die Lieferung von: a) circa 15,9090 Stück Reisbesen, b) * 21800 » Haarbesen, 700 Schrubbern, 90 » Borstwischen, 20 Rauhköpfen, 8/900 Eßnäpfen ͤ 230 Waschbecken) von Fayence, 2160 Nachttöpfen! 21700 Wasserkrügen 3.1090 5 Waschbecken 800 * Spucknäpfen 15800 Klaftern gif in Holz,

/ von Steingut,

. Elsen ) dem erforderlichen Bedarf an neuen Roßhaaren, und ferner g) die Anfertigung von Polsterarbeiten an den Haarmatratzen und n) die Lieferung und Anfuhr des Streusandes und die An— . fuhr des neuen Lagerströhes, pro 1867 für die hiesigen und Charlottenburger Garnison- und Laza— reth- 26 Anstalten sollen im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen, so wie die Proben für die Utensilien find in un⸗ serem Geschäftslokale Klosterstraße 73 einzusehen und schriftliche Offerten mit entsprechender Aufschrift bis n Sonnabend, den 20. d. M., Vormittags 10 Uhr, daselbst einzureichen. Berlin, den 11. Ottober 1866. 5

Königliche Garnison-Verwaltung. ,,, / ö Pie Lieferun haunmyollenej Gegen⸗

Bekannt mach un stns e fc 2 n e n nn, änden für den Garnison- und Lazareth-Haushalt unseres Geschäfts— bereichs pro 1867, bestehend in: ; 1 19 feinen Bettlaken, 1390 ordinairen * 159 wollenen Decken, 15 feinen weißen Deckenbezügen, 12 ordinairen weißen J 27, , blaubunten⸗ 29 feinen weißen Kopfkissenbezügen, 133 ordinairen weißen r 128 »blaubunten *

huf ein T

35 feinen Handtüchern, 3512 ordinairen * 550 Kopfpolstersäcken, 407 Strohsäcken, 131 Matratzenhülsen, 1M gefütterten Krankenröcken, 204 einfachen ö 60 gefütterten Krankenhosen, 340 einfachen Krankenhosen, soll im Wege der Submission unter den in unserem Geschäftslokale, apenstraße Sa, so wie in den Geschäfts-Zimmern der Königlichen Lazareth⸗K‚ommission zu Spandau und Frankfurt a. O. einzusehenden Bedingungen und nach den bei der erstgedachten Lazareth-Kommission 6 bei uns ausgelegten Normal-Proben in Entreprise gegeben werden.

Die bis zum 20. d. M. früh portofrei einzusendenden, auf der Adresse mit »Submission auf Lieferung der Kasernen- und Lazareth— Wäsche⸗Gegenstände« zu bezeichnenden Offerten werden am 20. d. M. Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Berlin, den 10. Oktober 1866.

Königliche Intendantur 3. Armee-Corps. Krüger. 3628 3 Der bis zum 1. August 1857 einzuliefernde Bedarf an Wäsche⸗ c. Gegenständen für die Garnison-Anstalten und Lazarethe des 5. Armee— Corps pro 1867 und zwar: 1453 wollene Decken, 1066 feine Deckenbezüge, 10 feine Bettlaken, 129 feine Kissenbezüge, 10 feine Handtücher, 1817 ordinaire bunte Deckenbezüge, 129 ordinaire weiße Deckenbezüge, Z356 ordinaire Bettlaken, 2321 ordinaire bunte Kissenbezüge, 180 ordinaire weiße eienr er ig S785 ordinaire Handtücher, 1382 Leibstrohsäcke,

350 Leibmatratzenhülsen,

S2l Kopfpolstersäcke,

175 gewöhnliche Krankenröcke,

75 Krankenröcke mit Parchentfutter,

200 gewöhnliche Krankenhosen,

1090 Krankenhosen mit Parchentfutter,

125 Hemden,

1590 Paar wollene Socken,

300 Paar bauwollene Socken,

200 baumwollene Halstücher,

. Submission sicher gestellt werden, zu welchem Be— ermin auf

den 20. Oktober d. J., früh 11 Uhr,

soll im Wege

in unserem Geschäftslokal anberaumt worden ist.

Neormalproben bei der hiesigen Königlichen

Die neu redigirten ,,,, sind bei uns, die d arnison⸗Ver in⸗ . . arnison⸗Verwaltung ein Lieferungslustige wollen bis zu gedachtem versiegelt und portofrei unter der Aufschrift: Su bmission auf Wäsche-Lieferung an uns einsenden und darin angeben, daß sie von den Bedingungen Kenntniß genommen haben. Breslau, den 3. Oktober 1866. Königliche Intendantur 6. Armee-Corps.

Termine ihre Offerten

kin, eief . * a n . . chung. ie Lieferung folgender für die Garnison⸗ und Lazareth-A t pro 1867 erforderlichen Gegenstände, als: . . n d on 960 wollene Decken, 42 weißleinene feine Deckenbezüge, 54 do. do. Kopfpolsterbezüge, 70 do. do. Bettlaken, 120. do. do. Handtücher, 2990 blau und weiß gewürfelte ordinaire . en nn . au und weiß gewürfelte ordinaire Kopfpolsterbezüge 200 weiße ordinaire Kopfpolsterbezüge, ö h, 3350 weißleinene ordinaire Bettlaken, S000 do. do. Handtücher, 1499 grauleinene Leibstrohsäcke, 1255 do. Kopfmatratzensäcke, 00 weißleinene Hemden, 1090 Krankenhosen mit Futter, 599 do. ohne Futter, 30 Krankenröcke Nr. 1 mit Barchendfutter, 20 do. do. ohne do. 20 do. Nr. 2 mit do. 270 do. do. ohne do. 300 Paar wollene gestrickte Socken, 00 do. baumwollene do. 200 Ellen sR breite graue Leinewand zu Matratzenhülsen, , 6 , ,,. en, . ege der öffentlichen Submissi i herdes ge rden. hen Submission an den Mindestfordernden ö Die Lieferungs-Bedingungen, so wie die Normal⸗Proben sind bei den Königlichen Garnison Verwaltungen zu Münster, Düffeldorf und

Deckenüberzüge,

3629

Bielefeld, sowie bei den Königlichen Belagerungs⸗-Lazareth⸗Depots zu 2 und Minden zu ersehen, und wird noch besonders auf den S1 der Bedingungen aufmerksam gemacht, wonach in den Lieferungs—= Bfferten bestimmt ausgedrückt werden muß, ob und wie viele Walch: ttt für andere Armee -Corps zu gleichen Preisen geliefert werden können. ö

Der Submissionstermin ist auf .

Samstag, den 20. Oktober d. Is., Vormittags 11 Uhr, in unserem Büreau⸗Lokal anberaumt und wollen Unternehmungslustige spätestens bis zu diesem Termine ihre Anerbietungen, in welchen auch bemerkt sein muß, daß die Bedingungen eingesehen sind, versiegelt mit der Bezeichnung:

Submission auf Wäschelieferung pro 1867

an uns frankirt einsenden.

Der Termin wird um 12 Uhr Mittags geschlossen und werden Offerten, welche nach dieser Stunde eingehen, nicht mehr berücksichtigt.

Die Ablieferung der Wäsche in die betreffenden Depots muß spä— testens Ende September 1867 beendigt sein.

Münster, den 2. Oktober 1866.

Königliche Intendantur 7. Armee ⸗Corps.

43.

——

Bergisch-Märkische Eisenbahn. Wir beabsichtigen, die Lieferung von: 30/000 Stoßschwellen, 90-000 Mittelschwellen und die Hölzer zu 90 Weichen, ; . in 6 gleiche Loose getheilt, im Wege der öffentlichen Submission zu vergeben. gegn der Submission zu Grunde gelegten Bedingungen liegen in unserem Eentral⸗Büreau hierselbst zur Einsicht offen und können Ab⸗ drücke derselben 6 Erstattung der Kosten dort in Empfang genom⸗ men werden. Schriftliche Anerbietungen mit der Aufschrift: »Offerte zur Lieferung von Schwellen«« sind bis Montag, den 22. d. M. versiegelt und n . bei der unterzeichneten Direction einzureichen; an welchem Tage Vormittags 11 Uhr die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden wird. Elberfeld, den 4. Oktober 1866. 9 Königliche Eisenbahn-Direction.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung, betreffend die Ausreichung neuer Coupons zu den Rentenbriefen der Provinz Schlesien, Serie III. nebst Talons.

Am 1. Oktober 1866 ist der letzte der zu den Rentenbriefen der Provinz Schlesien ausgegebenen Zins⸗-Csupons Serie II. fällig geworden und es ist damit der Zeitpunkt eingetreten, nach wel⸗ chem in Gemäßheit des §. 34 des Rentenbank-Gesetzes vom 2. März 1850 die Zins-Coupons Serie III. Nr. 1 bis 16 zu den gedachten Rentenbriefen auszuhändigen sind. ‚.

Auch werden jetzt, . Grund des i. vom 14. September er. mit den Coupons besondere Talons zu den Rentenbriefen ausge—

eben.

; Die Inhaber von Rentenbriefen der Provinz Schlesien werden

daher aufgefordert, solche vom 5. November 1865 ab, zur Bei:

fügung der neuen Zins⸗-Coupons, nebst Talons einzureichen und dabei

Folgendes zu beachten: .

JJ Die Einlieferung der Rentenbriefe zur Beifügung der neuen Eoupons nebst Talons muß in dem Zeitraum vom 5. Novem⸗ ber 1866 bis 30. März 1867 erfolgen. Für Rentenbriefe, welche innerhalb dieses Zeitraums nicht eingeliefert werden kann die Beifügung der Coupons nebst Talons nur erst wieder in der Zeit vom 15. bis 30. Oktober 1867 und dann in der zweiten aft der Monate April und Oktober jeden Jahres erfolgen.

) Die Rentenbriefe sind ohne Coupons einzusenden, da auch der letzte Coupon der Serie II. in gewöhnlicher Weise zu reali—⸗

iren bleibt.

3) ka, Wiederincourssetzung der außer Cours gesetzten Rentenbriefe Behufs ihrer Einreichung zur Beifügung neuer Coupons ist nicht erforderlich. . .

4 Bereits ausgelooste Rentenbriefe dürfen zur Beifügung neuer Coupons nicht K werden, sondern es ist deren Realisi⸗ rung besonders zu bewirken.

5) Die Einlieferung der Rentenhriefe ist zu bewirken:

a wenn sie von außerhalb mit der Post erfolgt, unter der Adresse der Königlichen Direction der Rentenbank für die Provinz Schlesien zu Breslau mit der Declaration:

Hierin Thlr. Rentenbriefe zur Beifügung neuer Zins⸗-Coupons?⸗. und der portofreien Rubrik; Rentenbank⸗Angelegenheit .

b) wenn sie in Breslau selbst statt findet, in dem Lokale der

Rentenbank Alte Sandstraße Nr. 16 an den heiden Wochentagen Mittwoch und Sonnabend, Vormittags von 2 Uhr ab. .

6) Die gien end efe müssen bei der Einlieferung mit einer speziellen Rachweisung genau, je nach dem untenstehenden Schema A. und B., begleitet sein und muß die Nachweisung selbst auf einem

ganzen Bogen und besonders in den Zahlen deutlich geschrieben

werden.

Die sorgfältige Aufstellung dieser Nachweisung müssen wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen. Formulare zu diesen Nachweisungen werden von der hiesigen

Rentenbank-Kasse auf mündliches Nachsuchen unentgeldlich ver⸗

abreicht. Auch können die Formulare Lit. A. bei den Kreis-

in der Provinz Schlesien in Empfang genommen werden.

Werden die Rentenbriefe mit der Post eingesandt

(Ha.), so hat der Einsender unter der begleitenden Nachweisung vor dem Datum und seiner Namens ⸗Unterschrift zugleich eine

Quittung in folgender Form:

»Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im

Gesammtbetrage von ...... Thlr. (mit Buchstaben) mit

den Coupons Serie III. Nr. I bis 16 nebst Talons wird

hierdurch bescheinigt.«

beizufügen, worauf innerhalb vier Wochen nach der Absendung

entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen

Coupons nebst Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender

Behinderung dem Einsender eine Benachrichtigung hierüber mit

bestimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll,

von der unterzeichneten Direction zugehen wird.

Wenn mit dem Ablauf der bezeichneten Frist dem Ein— sender die Rentenbriefe mit Coupons nebst Talons nicht zu— gegangen sein sollten und auch eine Benachrichtigung seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der Frist nicht erfolgt ist, so hat der Einsender der unterzeichneten Direction . eines rekommandirten Briefes davon sofort Anzeige zu machen.

Werden die Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank abgegeben (5b), so ist die begleitende Nachweisung in zwei Exemplaren vorzulegen, von denen der Einliefernde das eine mit einer Empfangsbescheinigung der mit der Annahme der

Rentenbriefe beauftragten beiden Beamten und zwar:

des Buchhalters Jaretzki

und des Secretairs Lindner . zurückerhält. Die Wiederabholung der Rentenbriefe mit den neuen Eoupons nebst Talons aus dem Lokale der Rentenbank ist sodann nach Ablauf der in der Empfangsbescheinigung be— zeichneten Frist, und zwar gegen Rückgabe der bescheinigten Nach— weisung zu bewirken. .

9) Wenn die Einsendung nach den obigen Feststellungen wesentliche Mängel an sich trägt, zu, deren Beseitigung die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, oder in einer andern als in der u 1 festgesetzten Zeit geschieht, erfolgt die Rückgabe ebenso wie ie Wiedereinsendung portop u f, .

Auch wird ausdrücklich bemerkt, daß mit Ablauf der zur Ausreichung der neuen Coupons bestimmten Frist, 30. März 1867, der Inhaber der betreffenden Rentenbriefe das Porto für die Versendung derselben und der dazu gehörigen Coupons und Talons zu tragen hat.

Breslau, den 3. Oktober 1866. . ö Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Schlesien. Schema Lit. A. zu der begleitenden Nachweisung, wenn Renten⸗

briefe mit der Post eingesandt werden. (ad 7.)

Nachweisung . über 12 Stück Rentenbriefe der Provinz Schlesien zur Beifügung der Coupons Serie III. Nr. 1 bis 16 nebst Talons. Eingereicht von dem Seconom Carl August Klose zu N. N. lin Städten mit Angabe der Hausnummer, auf dem Lande mit Angabe der nächsten Postst ation).

Der Rentenbriefe

Summa für jede Klasse. Thlr.

Betrag. Thlr.

Littr. Nummer.

1000 1000 1000

500 500 500

100 100

187 25 1296 25 35 10 2642 16

533 748 1659

147 698 804 617 1415

3000

O OO G, c Laufende Nr.

er SS 9 reh ee.

Summa N70

Der Rückempfang der vorbezeichneten Renkenbriefe im Gesammt⸗ betrag von Viertaufend Siebenhundert und Siebzig Thalern mit den Coupons Serie III. Nr. I bis 16 nebst Talons wird hierdurch be—

einigt. ! 9 . 31666.

Carl August Klose. Schema Lit. B. zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe im Lokal der Rentenbank abgegeben werden. ad 8.