1866 / 259 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, 25. Oktober. Se. Majestät der König haben Aller— narf geruht: dem ,, Freiherrn von Lands— 2

zerg-Steinfurt im x ö Angeie enn, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs bon Dänemark Majestät, ihm verliehenen Ritterkreuzes des

Danebrog-Ordens zu ertheilen.

Bekanntmachung, betreffend das Parochial-Ver⸗ hältniß der in Berlin neu anziehenden Evangelischen.

Durch das auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 30. April 1830 erlassene Rescript des Königlichen Mi⸗ nisteriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten vom 5. Mai deffelben Jahres ist den evangelischen Glaubensgenossen, welche an einem Orte ihren Wohnsitz nehmen, wo mehrere der Union beigetretene Kirchengemeinden sich befinden, das. Recht ver⸗ liehen worden, die Gemeinde, welcher sie angehören wollen, zu wählen. Dieses Recht findet nach Maßgabe der an., geführten Verordnung, in Folge des Beitritts, der evangelischen Kirchengemeinden in Berlin zur Union und unter Beziehung der allgemeinen Bestimmungen auf die besonderen Verhältnisse der Gemeinden hierselbst in der Weise Anwendung, daß die den von auswärts zuziehenden Personen zustehende Wahl getroffen werden kann zwischen, einerseits der betreffenden, mit einem örtlich abgegrenzten Kirchsprengel ver— sehenen Gemeinde und andererseits der Dom oder der Parochial⸗ Kirche. 26 die Ausübung dieses Wahlrechts bisher an eine Frist nicht gebunden gewesen ist, so hat sich das Bedürf⸗ niß ergeben, den aus einer oft lange verschobenen Fest— stellung der Gemeindeangehörigkeit erwachsenden Uebelstän—⸗ den für die Zukunft vorzubeugen. . ö

In Folge der auf Grund Allerhöchsten Erlasses vom 6. Scptember v. J. von dem Herrn Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständnisse mit dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath uns ertheilten Ermächtigung wird demnach hierdurch Folgendes bestimmt: .

I) Alle von auswärts nach Berlin ziehenden evangelischen Glaubensgenossen haben ohne Rücksicht auf ihr beson— deres Confessions-Verhältniß die Wahl, sich entweder der— jenigen Lokalparochie, innerhalb deren sie ihre Wohnung neh— men, oder der Gemeinde der Dom⸗Kirche resp. der Parochial— Kirche anzuschließen, deren Mitglieder an keinen bestimm— ten Wohnort in der Stadt gebunden sind und daher durch die m n, n der Wohnung innerhalb der Stadt die Gemeinde und Kirche nicht wechseln. . Diese Wahl muß jedoch binnen Jahresfrist, von der Nie— derlassung in Berlin ab gerechnet, durch eine ausdrückliche Erklärung bei dem Kirchen⸗-Ministerium und dem Vor— stande der gewählten Kirche zu erkennen gegeben werden. Wird diese Wahl in der bezeichneten Frist nicht ausgeübt, so werden solche evangelische Einwohner als pflichtige Glieder derjenigen Lokalparochie, innerhalb deren sie ihre Wohnung genommen haben, angesehen und behandelt, und gehen bei jeder Veränderung der letzteren in diejenige Parochie als Mitglieder über, in welcher die neugewählte Wohnung belegen ist. ;

Berlin, den 21. November 1859.

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg.

(gez) C. von Voß.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch von Neuem veröffentlicht. Berlin, den 18. Oktober 1866. Königliches nn l it . Provinz Brandenburg. Hegel.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Oktober. Am 18. Oktober fand swie bereits in Nr. 255 d. Bl. berichtet wurde) die Consecra⸗ tion des neuernannten Bischofs der Diöcese Osnabrück, Johann Heinrich Beckmann, in der Domkirche zu Osnabrück statt. Zu diesem feierlichen Akt war der mit der Direction der Ab— theilung für die katholischen Kirchenangelegenheiten im Kultus-Mi— nisterium beauftragte Geh. Ober⸗Regierungs-Rath Dr. Kraetzig als landesherrlicher Bevollmächtigter unter dem gleichzeitigen Allerhöchsten Auftrage abgeordnet worden, dem Consecrandus noch vor der kirchlichen Feier die Allerhöchste Urkunde zu behän— digen, worin derselbe als Bischof von Osnabrück landesherrlich ö 8

Der Geheime Ober⸗Regierungs-Rath Dr. Kraetzig war zu diesem Behufe in Begleitung des hen ms. , e an aus Hannover bereits am 17. d. M. früh in Osnabrückeingetroffen.

dinisterium der auswärtigen Angele⸗

Nachdem derselbe den Besuch des Bischofs empfangen und erwie— dert hatte, fand in dem Sitzungszimmer des katholischen Consisto— riums der mit der Aushändigung der Allerhöchsten Anerkennungs— Urkunde verbundene staatliche Act statt, zu welchem sich der Bischof in Begleitung zweier Mitglieder des Dom— Capitels auf erhaltene Einladung eingefunden hatte. Die— ser Akt wurde von dem Königlichen Bevollmächtigten mit einer Ansprache eröffnet, worin dem Allerhöchsten Auf— trage gemäß die Erwartung ausgesprochen wurde, daß der Herr Bischof gegen Empfang der Allerhöchsten Anerkennungs— Urkunde durch Genehmigung eines über den Hergang der Sache aufzunehmenden Protokolls sich verbindlich machen werde, diejenigen Pflichten, deren Erfüllung er schon unter dem 5. August durch einen vor dem Landdrosten, Staats— Minister a. D. von Hammerstein, geleisteten Eid an— gelobt habe, nunmehr gegen Se. Majestät den König als seinen jetzigen Landesherrn und Allerhöchstihre recht— mäßigen Nachfolger gewissenhaft und in vollem Umfange zu beob— achten und daß er nicht anstehen werde, den üblichen förmlichen Huldigungseid zu leisten, sobald die Vereidigung der Staatsdiener und der übrigen in ein Verhältniß der besonderen Treue und des Gehorsams zu Sr. Majestät tretenden Unterthanen des Fürstenthums Osnabrück werde angeordnet werden. Hieran schloß sich unter Glück und Segenswünschen für den Conse— crandus die Aushändigung der landesherrlichen Anerkennungs— Urkunde, nachdem der Herr Bischof Folgendes erklärt hatte: der Weg, den er zu wandeln habe, sei ihn durch Gottes Wort selbst genau vorgezeichnet, indem es in der heil. Schrift (Röm. 13. 1 —5) heiße:

»Jeder Mensch sei der obrigkeitlichen Gewalt unterthan, denn es ist keine Obrigkeit, außer von Gott. Welche aber da sind, die sind von Gott angeordnet.

Darum, wer der Obrigkeit widerstrebt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes, die sich aber widersetzen, laden sich sel— ber die Verdammniß auf. Es ist also nothwendig, daß ihr unterthänig seid, nicht allein der Strafe, sondern auch des Gewissens wegen. «

Diesen Weg werde er gehen. Er trage darum kein Be— denken, den ihm kundgegebenen Allerhöchsten Erwartungen zu— zustimmen und thue dies um so lieber, als er von der wohl— wollenden Theilnahme Sr. Majestät des Königs für die In— teressen der katholischen Kirche überzeugt sei. Er bitte den landesherrlichen Konunissarius, Se. Majestät seiner Unterthänig— keit une Treue zu versichern. .

Am Consecrationstage selbst wurde der landesherrliche Be— vollmächtigte mit seinem Assiftenten von dem ältesten Mit⸗ gliede des Domkapitels nach der Domkirche abgeholt und hier— selbst nach feierlicher Darreichung des Weihwassers auf den für ihn bestimmten, angemessen dekorirten' Ehren— Platz geleitet. Die feierliche Consecration des Bsschofs Beckmann erfolgte unter dem durch das pontifikale Romanum vorgeschriebenen Ceremoniell durch den Erzbischof von Eöln unter Assistenz des Bischofs von Hildesheim und des Weih— bischofs Baudri von Cöln. Eine lateinische Anrede des Con— secratus an den Clerus und eine deutsche des Eonsecrators an das Volk schloß die erhebende Feier, an welcher eine zahlreiche Menge von Gläubigen sich betheiligte. Am Nachmittag desselben Tages fand ein von dem Dom— ö . . veranstaltetes Festdiner zu 3. des neuen Bischofs statt, zu welchem auch der landesherrliche Koummissar ius mit seinen Begleitern von dem Domkapitel eingeladen worden war. Der bei demselben von dem Erzbischof von Cöln auf Se. Majestät den König und das Oberhaupt der katholischen Kirche gemeinschaftlich ausgebrachte und mit Beifall aufgenommene Toast schloß mit einem sechsmaligen Hoch, in welches die Versammlung lebhaft einstimmte. Den Beschluß des Tages machte ein dem neuen Bischof dargebrachter solenner Fackelzug. : t Weis * . and cher lichen Bevollmächtigten in üblicher

h 25 Mes, neuen Bischofs veranstaltete Fest-Diner oi am 20. d. Meim Düttingschen Hotel statt. Ju demsel— en Waren der Bischof von Hildesheini, das Domkäpitel und die Spitzen der Behörden geladen.

Das Hoch auf Se. Majestät den König wurde von dem landesherrlichen Bevollmächtigten unter Hinwei ie wohl—

t htig inter Hinweis auf die wohl wollende Theilnghme, welche Allerhöchstdieselben bei der gegen⸗ wärtigen Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhls von Osnäbrück für die Interessen der Discese an den Tag gelegt hätten, ausgebracht und fand, lebhaften Anklang beß den 'gelaͤdenen Gästen, welche durch allseitiges rücksichtsvolles Entgegenkommen zu der gehobenen Stimmung, welche die Versammlung beseelte, in erfreulicher Weise mitwirtten.

Während des Fest-Diners und der mehrtägigen Anwesen—⸗ heit des landesherrlichen Kommissarius in Osnabrück wehte von seiner Wohnung die preußische Flagge.

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Wiesbaden, 23. Oktober. (Fr. J.) Die hier noch stehen⸗ den Reste der ehemaligen nassauischen Artillerie sammt Train leisteten heute Vormittag ihrem nunmehrigen Kriegs herrn, dem König, in Anwesenheit des General— Lieutenants von Plonsky ben Fahneneid. Das Corps wird nunmehr sofort neu formirt. Das hier stehende 36. In⸗ fanterie⸗Regiment rückt in einigen Tagen nach enn (Kiel, Neumünster und Oldesloh) ab. Dafür werden 3 Com— pagnieen vom 32. Infanterie-Regiment hierher verlegt, welche

als Stamm zu einem neu zu bilden den Infanterie⸗Regiment

dienen sollen. Sodann wird in Weilburg und Diez ein wei— teres Infanterie⸗Regiment, welches auch die Mannschaften des bisherigen Jägerbataillons aufnimmt, gebildet. chleswig⸗Holstein. Schleswig, Mittwoch, 24. Ok— tober. (W. T. B.) Eine aus dem Kriegsministerium in Ber⸗ lin hier eingetroffene Dislocationsordre bestimmt, daß das General Kommando des 9. Armeecorps (General von Manteuffeh) hierselbst seinen Sitz erhält. Als ständige Gar— nison der Stadt ist das Füsilier⸗Bataillon des 84. Infanterie— Regiments sowie das 16. Kavallerie-Regiment, welche beide Regimenter neu gebildet werden, bestimmt. Das erstgenannte Regiment wird auch die zum 1. Januar k. J. in Holstein aus—⸗ zuhebenden Rekruten aufnehmen.

Sachsen. Dresden, 24. Oktober. (W. T. B.) Das »Dresdener Journal“ meldet, daß die Kommandantur der Festung Königstein heute auf den preußischen General-Major von Briesen übergegangen ist. Der sächsische Unter-Kom⸗ mandant und sämmtliche Festungsbeamte bleiben in ihren Functionen; die sächsische Artillerie⸗Besatzung bleibt. Die In— fanterie, durch preußische Truppen abgelöst, ist nach Pillnitz abmarschirt. . ,

Heute früh 9 Uhr ist die 12. Compagnie vom Füsilier— Bataillon des hier garnisonirenden Königl. preußischen 1. Bran⸗ denburgischen Leib⸗Grenadier⸗Regiments Nr. S zur nunmehrigen Mitbesetzung der Festung Königstein mittelst Eisenbahn dort— hin abgegangen.

Leipzig, 24. Oktober. Nach der Deutschen Allge⸗ meinen tung? ist der Strafantrag der Staatsanwaltschaft gegen mehrere Redner der Nationalpartei hei der Versammlung in der Centralhalle auf Staatsverrath gerichtet.

Hessen. Darmsta dt, 23. Oktober. (Darmst. Ztg.) Zu diesseitigen Kommissären für die in Art. 16 des Friedensver⸗ trags mit Preußens vorbehaltene Auseinandersetzung sind bis jetzt ernannt: für das Ressort des Ministeriums der Justiz der Geh. Rath Franck, für das Ressort des Ministeriums des Innern der Ministerialrath Freiherrv. Lehmann, und für das Ressort des Finanzministeriums der Geh. Obersteuerrath Ewald. Die Er⸗ nennung eines Kommissärs für die militairischen Gegenstände der Auseinandersetzung steht, wie wir hören, noch bevor. Der bisherige vortragende Rath in dem Ministerium des Groß— herzoglichen Hauses und des Aeußern, Geh. Legationsrath Hof—⸗ mann, welcher zum außerordentlichen Gesandten und bevoll— mächtigten Minister am Königlich preußischen Hofe ernannt, wird sich, dem Vernehmen nach, binnen Kurzem auf diesen seinen Posten begeben.

Baden. Karlsruhe, 24. Oktober. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurden die Waffen— stillstands⸗ und Friedensfrage, so wie die Frage wegen des An⸗ schlusses Badens an den Norddeutschen Bund nach mehr, als fünfstündiger Debatte erledigt. Alinea 1 des Kommissions— antrages wurde einstimmig Alinea Z mit allen gegen 10 Stim⸗ men angenommen. ua ft ö Mohl's wurde mit allen

egen 9 Stimmen abgelehnt. ö Bayern. . 23. Oktober. (Bayer. Ztg) Zum Bevollmaͤchtigten Bayerns bei der in Frankfurt a. M. tagen⸗ den Kommission zur Auseinandersetzung über das Bundes eigenthum ist der vormalige bayerische Bevollmächtigte bei der Bundes- Militair⸗Kommission, Oberst Philipp 8essel, ernannt, und die Abordnung weiterer Commissaire vorbehalten worden.

Oesterreich. Wien, 23. Oktober. Die »Wiener Ztg.« meldet, daß mehrere höhere Offiziere auf ihr Ansuchen in den wohlverdienten Ruhestand versetzt worden sind. In dersel ben Publication findet sich auch die Versetzung der Herren IZM. Benedek, FM. v. Henikstein und GM. Krismanie in den Ruhe— stand schlechtweg. J 1

Der General Graf Gyulay, welcher in dem italienischen Feldzuge von 1859 die österreichische Armee commandirte, ist an einem Schlagflusse gestorben. ) ; .

Die Stelle eines Primas von Ungarn dürfte längere Zeit erledigt bleiben, da nach dem Gesetze die Einkünfte 6 = 800000 Gulden jährlich) nach einem solchen Todesfalle zwei Jahre hin— durch der Regierung zufließen. ,

In Folge des Friedensschlusses mit Italien hat die Ueber— gabe der aus dem Venetianischen gebürtigen österreichischen Soldaten bereits begonnen. Im Laufe dieses Monats wird der

ganze Akt beendet sein. Die Zahl der sämmtlichen aus der Armee tretenden Soldaten itälienischer Nation her ahl etwa

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24. Oktober. (W. T. B. Die „Wiener Abend— post« schreibt mit Bezugnahme sag die Nachricht, die osterreichische Regierung habe eine Aufforderung des spani⸗ schen. Kabinets, gemeinsame Maßregeln zum ' Schutze des Papstthums zu ergreifen, abschläglich, beschieden, Folgendes: Wenn es auch richtig ist, daß Spanien gleich allen anderen katholischen Mächten lebhaftes Interesse an den Geschicken des Papstthums nimmt, und diese zum Gegenstande von ÄAnregun— gen gemacht hat, so haben doch die letzteren niemals den Cha⸗ rakter formulirter Anträge angenommen. Der Kaiserlichen Regierung konnte somit kein Anlaß zu einer Antwort irgend welcher Art gegeben sein.

Der Kaiser ist heute Abend unter freudiger Begrüßung Seitens der Bevölkerung in Prag eingetroffen. Die ezechische Anrede des Bürgermeisters erwiederte der Kaiser gleichfalls in cʒechi cher . S .

Troppau, 23. ober. Die »Troppauer Ztg.“ meldet daß Se. Majestät der Kaiser den Armen enn n d gehe Gul⸗ den gespendet habe. Dem Bürgermeister Dr. Ditrich ist das Ritterkreuz des Leopold⸗Ordens, dem Vicebürgermeister Vest der Orden der Eisernen Krone dritter Klasse und derselbe Orden ,, Demel, Bürgermeister von Teschen, verliehen vorden. ; .

Die »Troppauer Zeitung« enthält noch zahlreiche andere Verleihungen und Ausdrücke der h hd nr feen.

Großbritannien und Irland. Lon don, 23. Oktober. Der Prinz von Wales wird sich, wie man vernimmt, zu An— fang November nach St. Petersburg begeben, um der Ver⸗ mählung des Czarewitsch mit der Prinzessin Dagmar, seiner Schwägerin, beizuwohnen.

Miß Cummins, die Verfasserin des »Lamplighter« und anderer Erzählungen, ist in der amerikanischen Stadt Dorchester nach langer Krankheit gestorben.

Das preußische Instructionsschiff »Niobe« ist von Ply⸗ mouth gestern nach Westindien ausgelaufen.

Dem Vernehmen nach ist der pocta laureatus, Alfred Tennyson, dem Beispiele von Carlyle, Kingsley, Ruskin, Sir Sam. Baker u. A. gefolgt und hat sich durch Uebersendung eines Beitrages an den Eyre Defence Fund für die Sache des Ex-Gouverneurs von Jamaika erklärt. Die Gesammt— summe der Beiträge soll übrigens nach dem »Globe« dem wir diese Notiz entlehnen jetzt erst 4000 Pfd. St. und nicht, wie es bisher allgemein hieß, 12, 000 Pfd. St. betragen.

Italien. Der italienische Kronprinz soll im November eine Rundreise durch Deutschland antreten. Der König wird die Deputation, die ihm das Ergebniß der Abstimmung in Venetien überbringt, am 24. Oktober in Turin empfangen. An der Spitze der Deputation steht Tecchio. Der Einzug des Königs in Venedig ist auf den 4. November anberaumt. Die Parlamentswahlen in Venetien werden in 50 Wahlkreisen von je 45 62, 000 Seelen vorgenommen werden. Cialdini über⸗ nimmt wieder das Militair⸗Kommando in Bologna, Lamar⸗ mora das in Verona, das Cialdini abgelehnt hat. Die Anleihe geht gut von Statten; in manchen Provinzen und Gemeinden wurde der Voranschlag weit überboten; auch haben bereits 6852 freiwillige Unterzeichnungen von Kapitalisten stattgefunden.

Die Franzosen ruͤcken von Rom am 4. Dezember ab, blei⸗ ben jedoch noch in Civita⸗Vecchia. Die Engelsburg wird von der Legion von Antibes besetzt.

General Mezzaeapo, bisher Kommandant in Chieti, ist zum Kommandirenden in Stadt und Festung Venedig ernannt worden. Der König wird zehn Tage in Venedig bleiben, die Herzogin von Genua wird auch den Festlichkeiten in der La⸗ gunenstadt beiwohnen. Der Gemeinderath von Florenz hat bereits eine Deputation ernannt, welche den König nach Venedig

begleiten wird.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Oktober' (W. T. B. Das heutige » Journal de St. Pétersbourg« sagt, die Abberufung des Generals von Kaufmann hedeute keines⸗ wegs eine Aenderung in dem seither befolgten politischen System bezüglich der westlichen Gouvernements und des Königreichs Polen. Die ersteren sollen wieder vorherrschend russische Gou⸗ vernements werden, wozu die Geschichte sie bereits gemacht habe.

m Königreiche Polen werde das Programm des Kaisers ernst⸗ fich verfolgt; es handle sich darum, in Polen die Gesellschaft von Elementen zu befreien, welche aus dem Lande einen Heerd der Unordnung, der Anarchie und Revolution machen.

Kopenhagen, 22. Oktober. (H. N.) Se. Königliche Hoheit der Kronprinz beabsichtigt die Reise nach

Dänemark.