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S ission auf Lieferung von Schreib- Heizungs- und Er— I que en re , * das Gr e eie un! — bis zum 20. November e. in der Geheimen Kanzlei des Marine— Hint ilums Behrenstraße Nr. 72, abzugeben, woselbst auch die Jieferungs Bedingungen zur Einsicht ausliegen.
Berlin, den 23. Oktober 1866,, Marine ⸗Ministerium.
In . ö Sch eu er lein. a cobs.
zen, . ; je Anlieferung der zum Bau des Empfangsgebäudes auf Bahn⸗ hof Berlin 6 ann digen Ostbahn n n. rot. de ooo Qua- drat⸗Fuß Rohglas il stark in rot. 365490 Tafeln von i / m. 2 Breite und 1 Länge soll im een oder in einzelnen Posten im Wege der ubmission vergeben werden. ö ip . der 66. Lieferung wird der 1. August 1857 festgestellt, und zwar derart, daß vom J. März 1867 ab , ca. IG οο0φ O ·¶11060 Quadratfuß, je nach Bedürfniß, angeliefert werden müssen. 4 e Offerten mit der Aufschrift: rf, n df auf 9 6 Rohglas zum Empfangs⸗ gebäude des Bahnhofs Berlin der Königlichen Ostbahn« sind bis zum Montag, den 5. Rovember er. früh 10 Uhr, im Burenu des unterzeichneten Eisenbahn-Baumeisters abzugeben. Die Eröffnung geschieht im Beisein der etwa erschienenen Submittenten. Ebenda sind auch die näheren Bedingungen e, n,, oder gegen Erstattung der Copialien zu beziehen. Auch wird dort auf schrift⸗ liche oder ö . ertheilt. i . ober 1866. . . . Königliche Eisenbahn ⸗Baumeister.
Geiseler, Fruchtstraße Nr. 14/15.
849 ,, onigliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisen bahn. ö gichtrung der für das Jahr 1867 erforderlichen eisernen Feuer⸗Rohre zu Lokomotiven im Wege der ö werden. Termin hierzu ist au ;
j 5. Ro vember 1866, Vormittags 12 . in' Büreau des Unterzeichneten zu Frankfurt a. O. anberaumt is zu welchem die Offerten frankirt ünd versiegelt mit der Aufschrift:
Submission auf Jö eiserner Feuer-Rohre ingereicht sein müssen. e verln, i e g i Hall ungen liegen in den Wochentagen im vorbezeichneten Büreau zur fh aus und können daselb auch Abschriften derselben gegen Erstattung der Kosten in Empfang ge⸗ nommen werden. l dig feen n d 8 3 ö. ee: der Niederschlesisch r Königliche Ober⸗Maschinenmeister d = ö. i Märkischen Eisenbahn. A. Wöhler.
3850 ; ; ö 66 önigliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisen bahn. rdf n ch e ng 68 für das Jahr 1867 erforderlichen Quan
tums geen ah l- Radreifen für . und Wagen
un n ,, für Scheiben⸗Räder
im Wege der Submission vergeben werden.
Termin hierzu ist : . auf . 5. November 1366, Vormittags 113 Uhr, im Bürcau des Unterzeichneten zu Frankfurt a. O anbergumt, bis zu welchem die Offerten ere versiegelt und mit der ft:
Sub miffion auf Lieferung von Radreifen
ehen, eingereicht sein müssen. . . ie Su nein g engen liegen in den Wochentagen im vorbezeichneten Büreau zur Einsicht aus und können daselbst auch Ab- schriften derselben gegen Erstattung der Kosten in Empfang genommen werden.
Frankfurt a. O. den 17. Oltober 1866. . ᷓ
ig fe en l Ober ⸗Maschinenmeister der Niederschlesisch⸗
Märkischen Eisenbahn. A. Wöhler.
Berlin⸗-Potsdam-⸗Magdeburger Eisenbahn. Die Lieferung unsers jährlichen Bedarfs von circa S000 Paar Schienen⸗Laschen, 16000 Stück Laschen⸗Schraubenbolzen, bo 000 Stück Schienenstuhl⸗Nägeln soll 6 Wege der Submission auf die Zeit von 3 Jahren vergeben werden. Offerten für diese Lieferungen sind portofrei bis zum 20. No⸗ vember e. an uns einzureichen. Die Suhmissionsbedingungen und Zeichnungen sind in unserem Büreau e einzusehen, und wer⸗ den gegen wa, r, . Kopialien mitgetheilt. .
otsdam, den Oktober 1866.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Wiederbesetzung des *,, nn des Czarnikauer reises. 66
s mit einem Gehalte von 260 Thlr. jährlich verbundene Phy=
sikat 5 Hark er rat ist erledigt und soll anderweit besetzt
den. — . ö. Sualificirte Bewerber um die Vacanz haben sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse binnen sechs Wochen bei uns zu melden.
Bromberg, den 20. Oktober 1856. — eli ht Regierung, Abtheilung des Innern.
3943 Bekanntmachung. . Polizei⸗Sergeanten⸗ und Kassendiener-Stelle. Die mit jährlich 200 Thlr. dotirte hiesige Polizei Sergeanten . und Kassendiener⸗Stelle ist vacant und werden. eivilversorgungshere . Militairpersonen, welche im Stande sind, eine Caution von 200 Thlr. haar oder in kautionsfähigen Staatspapieren zu stellen, zur Meldung bis 10. Rovember er. mit dem Bemerken aufgefordert, daß Bewerber sich einer 6 monatlichen Probedienstzeit zu untkerwerfen haben. Fürstenwalde, den 17. Qktober 1866.
Der Magistrat.
Bekanntmachung Zu der am 5. November d. J. Rachmittags 5 Uhr, im Sitzungsfgale in der Hausvoigtei stattfinden den General Versammlung unferes Vereins, in welcher guch die Ergänzung des Dirgktorii erfol- gen soll, laden wir sämmtliche geehrte Mitglieder des Vereins hier= durch ergebenst ein. . Berlin, den 20. Oktober 1866. Das Direktorium des Vereins für Besserung der Strafgefangenen.
38651. . . Wctien⸗Bau⸗Gesellschaft Alexandra⸗Stiftung,
Die' diesjährige General-Versammlung der Actien⸗Bau⸗Gesell⸗ schaft Alexandra⸗Stiftung findet am Mittwoch, den 31. Okto- ber d. 7 Nachmittags 6; Uhr, im Bibliotheksaale des König— ᷓ useums statt. . in, ahn e der Gesellschaft werden ersucht, ihre beim Eintritt in die Versammlung vorzuzeigenden Stimmkarten bis , den 36. d. M. in den Geschäftsstunden von 9—12 Uhr, ven dem Schatz⸗ meister der Gesellschaft, Herrn Banguier A. Hackel, Französische Straße Rr. 35 (Firma M. Borchardt jun.), gegen Vorzeigung der Äctien in Empfang nehmen zu wollen.
Berlin, den 18. Oktober 1866. ;
Das Curatorium der Alexandra⸗Stiftung.
3780 . Wien Gefellschaft für Eisen-⸗-Industrie zu Styrum, Station Oberhausen.
Die diesjährige ordentliche General-⸗Versammlung findet Sonn⸗ abend, den 16. November (. Morgens 10 Uhr, in unserm Geschäfts⸗ lokale statt, wozu wir nach §§. 13 u. 14 des Gesellschafts⸗Statuts unsere Actionaire hiermit 4 , einladen.
das Gef hf r e is 1) Bericht über das Geschäftsjahr 1895, 1868 ᷣ—. J Re een g e w der Revisions⸗Kommission und Fest= stellung der Dividende. 3) Beschlußfassung über die Anzahl der zur Ausloosung zu gelan⸗ enden Prioritäts⸗Obligationen. * Wehlen aj der Verloosungs⸗Kommission b) der Rechnungs⸗Revisoren unb deren Stellvertreter, ej eines Vorstands⸗Mitgliedes. Styrum, Station Oberhausen, den . Oktober 1866. Der Vorstand.
3944 Wttlntohlen - Bergbau -Actien-Gesellschaft Vollmond «. Der Verwaltungsrath der Gesellschaft besteht aus den Herren 2 erichts-Rath von Forcade de Biaix zu Hamm,
orsitzender, Ritt? r n , von Berswordt⸗Wallrabe auf Weitmar, Stellvertreter 2 Rittergutsbesitzer , . von Romberg auf Brünninghausen, Rentier Vietor de Ball zu Geldern, Bürgermeister Greve zu Bochum, Rentier R. Mezner zu Berlin, Berg⸗Assessor Erdmann zu Witten. Die Tirection ist gebildet durch den merkantilen Direktor Herrn ö Schreiber und den Gruben⸗Direktor Herrn J. Wulff, . welchen beiden das Recht einer Unterschrift gemäß 8. 16 der Statuten
usteht. . hluf Grund der Bestimmung des §. 12 der Statuten wird dieses
hiermit bekannt gemacht. Bochum, den 20. Oktober 1866.
Das Direktorium.
Der Verwaltungsrath.
Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das bierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis / Erhöhung.
Alle post⸗Anstalten des In ⸗ und Auslandes nehmen gestellung an, für Berlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10. (nahe der Kanonierstr.)
M8 260.
/ 4 6 — m 6 2 2
Berlin, Freitag, den 26. Oktober, Abends
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Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Nachdem der Friedens⸗Vertrag zwischen Preußen und Sachsen am 21. Oktober d. J. hierselbst abgeschlossen worden, hat die Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden am 2uAsten Abends im Königlichen Ministerium der auswärtigen Ange— legenheiten hierselbst stattgefunden.
Die Bestimmungen des Friedens⸗Vertrages vom 21. Ok⸗ tober d. J. und der dazugehörigen beiden Protokolle lauten:
Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der ö von Sachsen, von dem Wunsche ,. die durch den Krieg unterbrochenen gegenseiti—
en freundschaftlichen Beziehungen herzustellen und für die Zu— unft zu regeln, haben Behufs Verhandlung eines darüber ab— zuschließenden Friedensvertrages zu Ihren Bevollmächtigten er—
nannt, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen,
Sein en Wirklichen Geheimen Rath, Kammerherrn und Ge⸗ sandten, Carl Friedrich von Savigny, Ritter des Königlich preußischen Rothen Adler-Ordens lster Klasse, Großkreuz des Königlich sächsischen Albrechts⸗ Ordens, Comthur des Königlich sächsischen Civil-Ver— , ,, , , m. ⸗
un
Seine Majestät der König von Sachsen,
Seinen Staats-Minister der Finanzen, Richard Freiherrn von Friesen, Großkreuz des Königlich sächsischen K u. s. w.
un
Seinen Wirklichen Geheimen Rath Carl Adolph Grafen von Hohenthal, Großkreuz des Königlich sächsischen Civil⸗Verdienst⸗Ordens und des Königlich Preußischen Rothen Adler⸗Ordens 1. Klasse u. s. w.
welche, nach erfolgtem Austausch ihrer in guter Ordnung be— fundenen Vollmachten, über nachfolgende Vertragsbestimmun⸗ gen überein gekommen sind:
Artikel 1.
Zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Majestät dem Könige von Sachsen, deren Erben und Nachfolgern, deren Staaten und Unterthanen soll fortan Friede und Freundschaft auf ewige Zeiten bestehen.
Artikel 2. Seine Majestät der König von Sachsen, indem Er die Be—
stimmu ngen des zwischen Preußen und Oesterreich zu Nicolsburg abgeschlossenen Präliminar⸗Vertrages, soweit
am 26. Juli 186 sie sich auf die Zukunft Deutschlands und insbesondere Sachsens beziehen, anerkennt und acceptirt, tritt für Sich, Seine Erben und Nachfolger, für das Königreich Sachsen den Artikeln J. bis Vl. des am 18. August d. J. zu Berlin zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen einerseits und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen⸗ Weimar und anderen norddeutschen Regierungen andererseits eschlossenen Bündnisses bei und erklärt dieselben für Sich, Seine rben und ,,, für das Königreich Sachsen ver— bindlich, so wie Se. Majestät der König von Preußen die darin gegebenen Zusagen ebenfalls auf das Königreich Sachsen ausdehnt.
Artikel 3.
Die hiernach nöthige Reorganisation der sächsischen Trup⸗ pen, welche einen integrixenden Theil der norddeutschen Bundes⸗ Armee zu bilden und als solche unter den Oberbefehl des Königs von Preußen zu treten haben werden, erfolgt, sobald die für den Norddeutschen Bund zu treffenden allgemeinen Bestim— mungen auf der Basis der Bundesreform-Vorschläge vom 10. Juni d. J. festgestellt sein werden.
Artikel 4.
Inzwischen treten in . auf, die Besatzungs-Ver⸗ hältnisse der Festung e en. ie Rückkehr der saͤchsischen Truppen nach Sachsen, die nöthige Beurlaubung der Mannschaften und die vorläufige Garnisonirung der auf den Friedensstand zurückversetzten sächsischen Truppen, die gleichzeitig mit dem Abschlüsse des gegenwärtigen Vertrages getroffenen besonderen Bestimmungen in Kraft.
Artikel 5. Auch in Beziehung auf die völkerrechtliche Vertretung Sachsens erklärt die Königlich sächsische Regierung sich bereit, dieselbe ihrerseits nach den Grundsätzen zu regeln, welche für den norddeutschen Bund im Allgemeinen maßgebend sein werden. . Arti kel 6.
Se. Majestät der König von Sachsen verpflichtet Sich, Be⸗ hufs Deckung eines Theils der für Preußen aus dem Kriege erwachsenen Kosten und in Erledigung des im Artikel V. des Nicolsburger Präliminar-Vertrages vom 26. Juli 1866 ge⸗ machten Vorbehalts, an Se. Majestät den König von Preußen die Summe von ᷣ »Zehn Millionen Thalern« in drei gleichen Raten zu bezahlen.
Die erste Rate ist fällig am 31. Dezember d. J., die zweite
am 28. Februar und die dritte am 30. April künftigen Jahres.
Arti kel 7.
Se. Majestät der König von Sachsen leistet für die Be— zahlung dieser Summe Garantie durch Hinterlegung von Königlich sächsischen prozentigen Staatsschulden⸗-Kassenscheinen, Königlich sächsischen 3prozentigen landschaftlichen Obligationen vom Jahre 1830 oder Königlich sächsischen, zu 35 pCt. verzins— lichen Landrentenbriefen bis zum Betrage der zu garantirenden Summe. Die zu deponirenden Papiere werden zum Tages course berechnet und die Garantiesumme wird um 10 Ct.
erhöht. 4 . Artikel 8. Sr. Majestät dem Könige von Sachsen steht das Recht zu,
obige Entschädigung ganz oder theilweise, unter Abzug eines
Diskonto von fünf Prozent für das Jahr, früher zu bezahlen.
Artikel 9.
Mit erfolgtem Austausch der Ratificationen dieses Ver⸗ trages treten, unbeschadet der im Artikel 4 vorgesehenen beson⸗ deren Bestimmungen, das , preußische Militair⸗Gou⸗ vernement für Sachsen, so wie das Königlich preußische Eivil= Kommissariat in Dresden außer Wirksamkeit, auch hört mit demselben Zeitpunkte die an letzteres seither geleistete tägliche Zahlung von 10,000 Thalern auf.
Artikel 10. Die Auseinandersetzung der durch den früheren deutschen Bund begründeten Eigenthums⸗Verhältnisse, bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten.