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ie Einlieferung der Rentenbriefe zur Beifügung der neuen
h . 3. in dem Zeitraume vom 29. Oktober 1866 bis 30. März 13867 erfolgen, wenn die Inhaber nicht der nur für diesen Zeitrgum bewilligten Portofreiheit der Sendungen verlustig gehen wollen (ef. pet. 5. und 9).
2 Die Rentenbriefe sind ohne Coupons einzusenden, da auch der letzte Coupon der Ser. II. in gewöhnlicher Weise zu realisiren bleibt. ;
3) Die , außer Cours gesetzten Rentenbriefe behufs ihrer Einreichung zur Beifügung neuer Coupons nebst Talons ist nicht erforderlich. .
4 Bereits ausgelooste Rentenbriefe dürfen zur Beifügung neuer Coupons nebst Talons nicht eingereicht werden, son⸗ dern es ) deren Reglisirung besonders und zwar bei unsexer Rentenbank-Kasse, zu bewirken, Dies gilt namentlich in Betreff sämmtlicher, bereits ausgelooster, sächsi⸗ scher Rentenbriefe Lit. E. à 10 Thlr., von Nr. 1 bis incl. 12/567. . . .
5) Die Einlieferung der Rentenbriefe ist zu bewirken:
d) wenn sie von außerhalb mit der Post erfolgt, unter der Adresse der Königlichen Direction der Ventenbank für die Provinz Sachsen in Magdeburg mit der Deflargtion:
rn Thlr. Rentenbriefe zur Beifügung 6 Coupons. und der portofreien Rubrik: g ö »Rentenbank⸗Angelegenheit«, .
b) wenn sie in Magdeburg selbst stattfindet, in dem Lokale der Rentenbank, und zwar in dem Zimmer der Renten⸗ bankkasse, an den Wochentagen Vormittags von 9 bis 12 Uhr.
Mit dem 30. März 1867 hört die Portofreihet (ef. pet. IH) auf, und haben bei späteren Sendungen die Inhaber der betreffen den Rentenbriefe das Porto für die Einsendung und die Zurück— sendung derselben mit den neuen Zins-Coupons und Talons
zu tragen. V .
6) Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferung mit einer speziellen Nachweisung genau je nach dem untenstehenden Schema be— gleitet sein und muß die Nachweisung selbst auf einen ganzen Bogen geschrieben werden.
Pi sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachweisung müssen wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend empfehlen. Han g zu dieser Nachweisung werden von der r* igen
Rentenbank-Kasse und den Kreiskassen der Provinz
Sach sen auf mündliches Nachsuchen unentgeltlich ver—
abreicht. .
7 Werden die Rentenbriefe mit der Post eing esandt (ef. pet. Ha.), so hat der Einsender unter der begleitenden Nach—= weisung, vor dem Datum und seiner Namensunterschrift, zugleich eine Quittung in folgender Form: J,,
»Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Ge⸗
»sammtbetrage von .. Thlrn, (mit Buchstaben) mit den
»Toupons Ser. III. Nr. I bis 16 und dazu gehörigen Talons
»wird hierdurch bescheinigt. «.
ben en; worauf innerhalb drei Wochen nach der Absendung
entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit, den neuen
Coupons und Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender
Behinderung dem Einsender eine Benachrichtigung hierüber, mit
bestimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll von
der unterzeichneten Direction zugehen wird. .
Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten dreiwöchentlichen
Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons und Talons
nicht zugegangen sein sollten, und auch eine Benachrichtigung
seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der
rist nicht erfolgt ist, so hat der Einsender der unterzeichneten k mittelist eines rekommandirten Briefes davon sofort
Anzeige zu machen.
8) Werden die Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank abgegeben (efr. pet. 5b. so ist die begleitende Nachweisung in
zwei Exemplaren vorzulegen, von denen der Einliefernde das eine
mit einer Empfangsbescheinigung der mit der Annahme der Rentenbriefe beauftragten, im Zimmer der Rentenbankkasse an
wesenden beiden Beamten, Rendant Wuttge und Büreaugehilfe
Engel, zurückerhält. — Die Wiederabholung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons und Talons aus dem Lokale der Ren⸗
tenbank ist sodann nach Ablauf der in der Empfangsbescheini⸗ gung , . Frist, und zwar gegen Rückgabe der letzteren,
u bewirken.
ö. die Einsendung nach den obigen Feststellungen wesentliche Mängel an sich trägt, zu deren Beseitigung die Rückgabe der Rentenbriefe erforderlich ist, so erfolgt die Rückgabe ebenso wie die Wiedereinsendung portopflichtig. Magdeburg, den 29. September 1866.
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen.
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Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe mit der Post eingesandt werden. (ad 7).
. Nachwei sung . über 12 Stück inn, . der Provinz Sachsen zur Beifügung der Zinscoupons Ser. iI. und der dazu gehörigen Talons. Eingereicht von dem Oekonomen Johann Christian Richter zu N. N. (in Städten mit Angabe der Hausnummer, auf dem Lande mit Angabe der nächsten Poststatton
x ᷣ x x QmEOuuruTEGûruúβßúђrarCp&raZrar⸗rruaruaaaꝙrauon¶uuZCcrammmmnmns nm
gans Der Rentenbriefe: fende Summa 3 Nummer. Littr. Betrag. für jebe Klasse Thlr. hl. 1 533 A. 1000 2 748 A. 1000 3 1659 A. 1000 3000 4. 147 B. 500 5. 698 B. 500 6. S04 B. 500 1500 7 617 6. 100 100 8 187 D. 25 9. 1,256 P. k 3 10 12585 E. ĩö 11. 17 647 F. 16 12. 15.877 FE. 16 30
Snnm̃ã TG TIhst
Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Gesammt⸗ betrage von Viertausend Sechshundert und Achtzig Thalern mit den Coupons Ser. III. Nr. 1 bis 16 und dazu gehörigen Talons wird hierdurch bescheinigt.
, 1866. t
Johann Christian Richter.
Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbriefe im Lokale der Rentenbank abgegeben werden (ad 8).
Nachweisung . über über 6 Stück Rentenbriefe der Provinz Sach en zur Beifügung der Zins⸗Coupons Ser. III. und der dazu gehörigen Talons.
Eingereicht von dem Kaufmann Joseph Vogt, Straße ..... Nr. .. hierselbst (oder zu N. N.).
der Rentenbriefe
Lau⸗ ( fende : Summa fuͤr Rr. Nummer Littr. Betrag jede glahk Thlr. Thlr. 1 A0 A. 1000 2 540 A. 1000 2000 3 7.875 B. 500 4 9/647 B. 500 1000 5 749 C. ; 100 6 12,570 E. ; 10 Summa 31160 Magdeburg, den ...... ...... ... ..... 1866. Joseph Vogt, Kaufmann.
Magde nk den ,, , , . .. 1866. Der Controlbeamte N. N. N. N.
Den Rückempfang der oben quittirten 3110 Thlr. mit Buchstaben Drei Tausend Ein Hundert und Zehn Thaler in . nebst 3, Ser. III. Nr. J bis 16 und dazu gehörigen Talons
escheinigt.
ö nn, enn . 1866.
Vorstehende Bekanntmachung finden wir uns veran— laßt, hierdurch nochmals mit folgenden Bemerkungen zu veröffentlichen:
1, Den mit der Post einzusendenden Rentenbriefen (pet. 7 ist die begleitende Nachweisung nur in einem Exemplare (init der Nückempfangsbescheinigung versehen) beizufügen.
2) Die Verwendung eines Druck-Förmulars zu der begleiten⸗ den Nachweisung ist nicht geboten; es bleibt vielmehr denjenigen Rentenbriefs⸗Inhabern, denen die Empfangnahme von Formu⸗— laren an den ad pet. 6 bezeichneten Orten Schwierigkeiten macht, anheim gestellt, die höchst ,, Nachweisung vollständig selbst zu schreiben. Schriftliche Anträge auf Versendung von . laren müssen von uns unberücksichtigt bleiben, weil unsere sämmt⸗ lichen Beamtenkräfte unverkürzt nothwendig sind, um die ein gehenden Rentenbriefe den . so bald, als irgend thun⸗ lich, zuückzugeben.
3) Den verehrlichen Zeitungs-Redactionen stellen wir anheim, diese Bekanntmachung im Interesse der Rentenbriefs-Inhaber in ihre Blätter äufzu nehm en.
Magdeburg, den 1. November 1866.
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen.
Das Abonnement beträgt:
=, Königlich Preuszischer
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis - Erhöhung.
U 6 1 5 9 8 . . 5 7 5 6E 31 ö. . r
Alle post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, für gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats Anzeigers:
. Jäger⸗Straste Nr. 10. . (nahe der Kanonierstr.)
zeiger.
AM 268.
Berlin, Montag, den 5. November, Abends
Se. Majestät der König haben Ailergnädigst geruht:
Dem ,, mecklenburg ⸗schwerin'schen Premier— Lieutenant und Flügel-Adjutanten von Vietinghoff die kö zum Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu ver— eihen /
Den Hof⸗ und Appellationsgerichts-Rath Schulz zu Dillen— burg in gleicher Eigenschaft an das Hof- und Appellations— gericht zu Wiesbaden zu versetzen; und
Den Stadtsyndikus Dr. Wagemann in Göttingen zum Appellationsgerichts-Rath in Celle zu ernennen.
Berlin, den 5. November.
Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Preußen ist am Sonnabend Abend nach St. Petersburg abgereist.
Berlin, 5. November.
Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen-Weimar— Eisenach ist am Sonnabend Abend nach St. Petersburg weitergereist.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der mit der kommissarischen Verwaltung der Wasserbau— Inspektor-Stelle zu Genthin betraute Baumeister Hagen ist zum Königlichen Wasserbaumeister ernannt worden.
Bekanntmachung.
Vom 1 Novemher er. ab sind bis auf Weiteres für die, unter Benutzung des transatlantischen Kabels nach Amerika zu befördernden n,. Telegramme (bis zu 20 Worten und nicht mehr als 100 Buchstaben enthaltend, an Gesammtge— bühren zu erheben:
a) von den Telegraphen-Stationen zu
Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg 68 Thlr. 20 Sgr.
b) von allen andern Stationen .... 69 — c) von sämmtlichen Stationen für jede 5 Buchstaben mehr ... ...... ... .. 3
Im Uebrigen bleiben die bisherigen Bestimmungen für die Tarifirung unverändert. Berlin, den 1. November 1866. Königliche Telegraphen⸗Direction. von Chauvin.
Bekanntmachung.
Zu Saalfeld im Regierungsbezirke Königsberg i. Pr. ist am 21. Oktober c. eine Telegraphen⸗Station mit beschränktem Tagesdienste (fr. 8. 4 der Telegraphen⸗Ordnung für die Kor— respondenz im Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen⸗Vereine) er— öffnet worden.
Berlin, den 4. November 1866.
Königliche Telegraphen⸗Direction. von Chauvin.
Bekanntmachung.
Zu Belgard im Regierungsbezirke Cöslin wird am 5. No— vember * eine Telegraphenstation mit beschränktem Tagesdienste (ckr. 8 der Telegraphen⸗Ordnung für die Korrespondenz im Deutsch⸗NFesterreichischen Telegraphen⸗Vereine) eröffnet werden.
Berlin, den 4. November 186.
Königliche Telegraphen⸗Direction. von Chauvin.
Justiz⸗ Ministerium.
. Der Rechtsanwalt und Notar von Massenbach in La— biau ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Braunsz⸗ berg, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbft, versetzt worden.
Der, Notariats-Kandidat Kaeuffer in Sinzig ist zum Notar für den Friedensgexichtsbezirk Trarbach im Landgerichts⸗ bezirk Coblenz mit Anweisung seines Wohnfitzes in Trarbach, ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute beendigten Ziehung der 4. Klasse 134ster Königlicher Klassen- Lotterie fiel der erste Hauptgewinn von 150,900 Thlr, auf Nr. 26,218, 1 Hauptgewinn von B. 066 Thlr. auf Nr, 5l, 2, 1 Hauptgewinn von 160090 Thlr. auf Rr. 275758, U Gewinn von 5009 Thlr. auf Nr. 444066, 2 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Nr. 3668 und 57,544.
40 Gewinne zu 1000 Thlr. auf Nr. 885. 975. 2178. 3492. 4769. 6682. 7419. 19730. 12,826. 16,8382. 17,250. 17,6977. 26, 8587. 28, 297. 34,176. 34,553. 34,4654. 37,1927. 37,226. 38,075. 38, 215. 384561. 427,352. 49,059. 49,414. 53, 1365. 65,641. 66,583. 67,114. 98. HG 086. 7153226. 715571. 71,744. 74,171. 78,518. 78,7635. 87,160. 83752 und 89,1906.
532 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 5770. 6100. 9994. 106623. 11,172. 13,743. 13,845. 14,672. 14,888. 15,735. 17,474. 3279. 2,1881. 26,83. 31,5751. 33,519. 33,563. 34,845. 35. 645. 38358. 39447. 39,919. 425469. 42,699. 43,4277. 45,759. 48,364. 53,158. 54,492. 58,591. 59,345. 62, 83. 62,877. 65, 022. 69,37. IlL331. 74313. 76,856. 78,564. 79,193. 80,335. Sl, 366. SI 645. . . 86,137. 89,982. 90,019. 90,926. 91,250. 91, 863 un 788.
66 Gewinne zu 200 Thlr. auf Nr. 335. 2209. 2815. 3970. 5125. 5788. 6404. 11,587. 13652. 15,682. 19907. 20,947. 23,636. 27054. 27.089. 28,985. 31,111. 34,3305. 35,791. 37,986. 37.957. 33 547. 39,656. 42,831. 45,355. 59,533. 51731. 51,982. 52656. 53,399. 54,600. 57,293. 58,335. 58,491. 62,276. 64,586. 64,827. 65-487. 66,930. 68,5809. 69, 188. 69, 819. 70,537. 71,420. 73,828. I6,232. 7,563. 76,843. 77,212. 79,575. Sl, 035. 82,472. 82,3971. S3, 224. 84,2831. S 634. 85,304. 85,475. 86,053. 86,596. 87,097. 87, 858. 88,704. 90,552. 91,988 und 93,537.
Berlin, den 5. November 1866.
Königliche General-Lotterie-Direction.
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