1866 / 271 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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r 3 einzige Mittel, eine bessere Lage der Dinge auch über das Reichsbudget; in diplomatischer Beziehung ist gar diss rc. her duft hren. sei, kräftig Juarez zu unter- seine Souverainetält gemäßigt durch den Mikado oder Dairi stützen, und daß deshalb die Regierung alle betheiligten Par⸗ in Mjaco, so wie durch den. Rath der Dreizehn (Gorogio), lien davon in Kenntniß setze, daß Verletzungen der Reutrali! der aus fünf Vasallen des Taikun und aus acht Erbfürsten täts-Gesetze zwischen der mexikanischen und der Vereinigten besteht, und dessen Vorsitzender der Reichs⸗Gouverneur ist, der Staaten Regierung nicht geduldet werden sollen. Diese In⸗ eigentlich die Kaiserliche Machtvollkommenheit ausübt, so daß

werden sowohl gegen Anhänger der Kaiserlichen Japan einen Allerhöchsten (Dairi) einen höchsten (Taikun) und als gegen die Parteien des Ortega, Santa einen Hohen Herrscher hat, von denen ersterer den Hirtenstab, ö gesetzt werden. Juarez ist als Haupt der zweite das Schwert und der dritte das Portefeuille führt. Mexifoò anerkannt worden. Der Mikado oder Dairi hat seit den Kämpfen mit den Aus⸗ Stabe unbelästigt in New⸗ ländern bekanntlich eine politische Rolle gespielt, wie es Begriff, nach Browns—⸗ seit geraumen Jahren nicht mehr Sitte gewesen, doch unver— onstitutionelle Regierung jehrkes Recht geblieben war. Der Hof von Mjaco gewann an daß die Behörden Ortega Einfluß, sobald die Taikuns in Yeddo nicht mehr unbedingt , und daß man über die »Herrschaften« verfügen konnten, nachdem diese gegen die Neuerungen Anfangs einen passiven, dann einen offenen Widerstand erhoben hatten. Japan zerfällt nämlich territorial in 604 Gebiete, wovon die acht größten die Herrschaften« unter den Geschlechtern (Daimios) sind; den Rest bilden die Fürsten— thümer und freien Städte; die Fürsten sind . mei⸗ stens solche des Taikun, doch haben auch die Daimios Vasallen, so daß es Fürsten Sio⸗Mio) von sekundärer und solche von tertiärer Machtvollkommenheit giebt. Diese Herrschaften«, Fürstenthümer und Städte haben gesonderte Verwaltung, erstere duch besondere Heere. Der nun ye sstorbene Taikun war mit den »Herrschaften« wiederholt in Fehden verwickelt und sein Heergefolge ward noch kurz vor seinem Tode von dem Fürsten von Kiuslu, Tokungawa Kidono, geschlagen. Dieser Fürst ist der fünfmächtigste Halb Souverain des Reiches und hat ein Einkommen von neun Millionen Franken. Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen ⸗Büreau

ville abzugehen, wieder herzustellen. nicht gestatt

tungen zu

einer Wettfahrt, ; vird. Es sind dazu bis jetzt ungefäh

in 3 e w / 6 ö

Fahrt geht von New⸗Hork nach Havre,. .

ö 1 G lch n den kriegführenden Parteien am La Plata sind die ersten Anfänge von Unterhandlungen gemacht worden. Nach der Einnahme des Forts Curuzu trafen die Allürten Vorbereitungen, um die ungleich wichtigeren Werke von Eurupaity, den Schlüssel Humaita's, zu berennen. Indessen erschien am 11. September zu allgemeinem Erstaunen ein Parla⸗ mentair im Lager, der im Namen des Diktators von Paragugy eine Unterredung mit den Befehlshabern der Alliirten verlangte. General Mitre'ging darauf ein; L opez kam und machte Frie⸗ densvorschläge, wollte sich aber keinesfalls darauf verstehen, die Präsidentschaft niederzulegen. Die Vorschläge wurden Hellich den Regierungen zugesandt, doch werden sie schwerlich Erfolg haben. Der Sturm gegen Curapaity wurde erst am 22, statt, wie vorher bestimmt, am 17. September versucht; 5 Panzer⸗ dampfer und 8 andere Kriegsschiffe eröffneten das Feuer, um halb eilf Uhr Morgens rückten die Sturmtolonnen por und nahmen die erste Verschanzungslinie, vor der inneren Linie aber prallten sie zurück. Um drei l hr N achmittags mußten die Alliirten den Rückzug antreten, »in ziemlicher Ordnung«, wie sie selbst sagen; ihre Anstrengungen waren vergebens gewesen. Sie ver- loden etwa 7öh Mann an Todten und Verwundeten, welche sich fast gleichzeitig auf die brasilischen und auf die argentini⸗

Mailand, Mittwoch, 7. November, Abends. Wie die Perseveranzas meldet, sind die Wahlen im Tridenter Bezirk für den Tyroler Landtag durchweg der Nationalpartei günstig ausgefallen und werden die Gewählten sich der Theilnahme am Landtage enthalten.

Statistisches aus Nassau.

schen Trüppen vertheilten. Zwei ihrer Panzerdampfer erlitten IV.

Der Verlust der Paraguiten blieb unbekannt Am 25. September hielten die Allürten einen Kriegsrath, dessen Resultat noch ein Geheimniß ist. Verstär⸗ kungen sind unterdessen auf dem Wege, und die brasilische Re⸗ gierung scheint zu Gewaltmaßregeln schreiten zu wollen, um die Irmee' schneller zu ergänzen. Der jetzige Modus der Aushe⸗ bung ist ihr mit zu großem Zeitverluste verknüpft. Auf dem La Plata wüthete ein heftiger Sturm drei Tage lang, der Strom stieg auf eine ungewöhnliche Höhe und viele kleinere Schiffe sanken. Auch auf dem Meere ereigneten sich Unglücks⸗ fälle. Die österreichische Brigg »Oskar«, auf der Fahrt von Bahia nach dem Kanal, scheiterte am 24. September an dem Riffe vor dem Hafen von Pernambuco, die Mannschaft rettete sich ans Land.

Asien. Aus Peking erfährt der »Moniteur«, daß die offizielle Pekinger Zeitung eine große National Subscription zur Beschaffung von 509 Geschützen anzeigt. Diese Geschütze sollen zur Befestigung des Petscheli, mithin zur Vertheidigung des Zuganges zu Peking dienen und in Hongkong angekauft werden.“ Man weiß nicht, welche neue Gefahren Peking von jener Seite her bedrohen sollen und begreift nicht, wozu über⸗ haupt diese kostspieligen Rüstungen der chinesischen Armee dienen sollen. Uebrigens glaubt man nicht, daß eine hinlängliche Summe gezeichnet werden wird, um 500 Kanonen, wären es deren auch nur solche, wie England sie für den asiatischen Ex— port zu fabriziren pflegt, anzukaufen. ö

Der ö, das ö Oberhaupt in . ist in Osaka mit Tode abgegangen, und zwar an einer langwierigen . Krankheit. Der verstörbene Tgitun hieß Ming Mottos !. und , . cher ite zu dessen Pfarrgemeinde war noch ein junger Mann. Ueber seinen Nachfolger herrschte bie letzteren gunb! deren Schüler gehen in' lben Schukborstand in Yeddo noch Ungewißheit, da nach der japanischen Reichs⸗ ein. Der Wirtungskreis des letzteren erstreckt sich auf, die äußere und verfassung die Mitglieder des höchsten Rathes (Gorogio), unter innere Einrichtung der Schulen, namentlich auch auf die Ueberwachung Mitwirkung der Gosankios (der Mitglieder der mit der der Handhabung der Schulzucht, der Ausführung des Lehrplans, so— herrschenden Dynastie verbündeten Fürstenhäuser), den Nach⸗ dani auf die Privatinstitute, auf, das dienstliche und gußerdienstlich folge! zu wählen haben, und zwar aus einer der Verhalten der Lehrer 2cE, In - Wifsbazen ist für alle städtische Schu bre Familien, welche (Taikunaden) stammverwandt heißen, len, deren jede einzelne einn Schusvorstand hat, ein Schustommisssen Arg Ming Motto J. an die Regierung kam, wurden als die gebildet, zu welcher summitliche Geisfliche der Stadt, dez Pürgtmfiste tre e her t 9 ö 9 , d die Sberlehrer und Rekloren der Schulen und gewählte Heigl ede

rei Prinzen von Geblüt angeführt: der Prinz von Meto, der aus der Bürgerschaft unter dem Vorsitze des itil G ulm seetthr rinz von Owara und der Prinz von Ksin. Der Taikun oder gehören. Sjogun ist der Kriegsherr des Reiches und verfügt als solcher Die Bezirksschulaufsicht ist den Schulinspektoren übertragen, die

erhebliche Beschädigungen— Das Unterrichtswesen.

Zur Unterhaltung der Lehranstalten, soweit die Kosten derselhen nicht durch die eigenen Einnahmen und durch die Beiträge der Ge⸗ meinden zc. gedeckt werden können, gewährt die Lie nf. für das Jahr 1866 einen Zuschuß von 133/054 Fl.

Durch das Edikt vom 24. März 1817 ist das Prinzip der Los— reißung der Schule von der Kirche und der ausschießlichen Unterord— nung unter die Regierung nach allen Richtungen hin durchgeführt. Die nur von der Regierung in ihren gesammten Dienstverhältnissen abhängigen Lehrer erhalten ihre Vorbildung in Seminarien, die von der Regierung geleitet werden, sie unterrichten nach den von dieser vorgeschriebenen Lehrbüchern und werden von regierungsseitig ernann— ten Schulinspektoren beaufsichtigt. Der Schulunterricht ist 8 Jahre lang, vom 6. bis 14. Lebensjahre obligatorisch. Neben zahlreichen und namentlich in neuerer Zeit sich mehrenden Privatlehranstalten bestehen öffentliche in folgenden Abstufungen: die Elementarschulen, die höhere

Töchterschule zu Wiesbaden, die Realschulen mit der höheren Bürger— schule zu Wiesbaden, das Pädagogium zu Dillenburg, das Real— , ,, zu Wiesbaden und die Gymnasien zu Hadamar, Weil— urg und Wlesbaden; daneben als Fachschulen: die theologischen Se⸗ minare zu Herborn und Leinburg, die Schullehrer⸗Seminarien zu Montabaur und Usingen, das landwirthschaftliche Institut zu Wies— baden, die mit dem Pädagogium zu Dillenburg verbundene Berg⸗ schule und das Taubstummen-Institut zu Camberg. . Was zunächst die Elementarschulen betrifft, so führt die Auf⸗

dem Edikt von 1817 aus dem Ortspfarrer und dem Bürgermeister des Schulbezirks als ständigen und 2 bis 3 aus der Mitte des Feldgerichts oder des Gemeinderaths alle 4 Jahre zu wählenden der Bestäͤtigung des Schulinspeltorz unterliegenden unständigen Mit⸗ gliedern bestehen soll. Seit 1844 tritt an allen Orten, in denen

sicht Aber dieselben und ihre Lehrer der Ortsschulvorstand, der nach .

und Lehrer verschiedener Kon.

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in der Regel aus dem Stande der Geistlichen, evangelischen wie katho— lischen von der Regierung, bestellt wurden; außer einer Entschädigung von 25 Thlrn. für Kanzleigufwand erhalten dieselben für dieses Amt keine weitere Besoldung. Die Bezirke derselben sind mit Rücksicht auf die W Amtsbezirke gebildet und 1 deshalb eine vollständige Trennung der Schulinspektorate nach Konfessionen nicht zu ermöglichen gewesen, so daß, abgesehen von den Schulen gemischter Ordnung, die Schulen einzelner Orte ihrer geographischen Lage . unter Inspektoren anderer Konfession stehen. Zum Wirkungskreise der Schulinspektoren ge⸗ hören; die Entlassung der Schüler, die Dispensation vom öffentlichen Unter⸗ richt, Genehmigung des Lehrplans, Ueberwachung aller Gesetze und Verord— nungen über die Ekementarschulen und deren Lehrer, die Aufsicht über die Geschäftsführung der Schulvorstände, sowie die Oberaufsicht über alle Schulamts Kandidaten und Aspiranten, sowie über das ganze Lehrer⸗ personal ihres 6 . ohne Unterschied der Konfession.

Den Schulinfpektoren koordinirt sind die Aemter, Bezirks verwal,

tungsstellen, die ediktmäßig bei Ordnung aller äußeren erhältnisse der Schulen und namentlich bei allen Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden für die Schulen mitzuwirken häben. Die oberste Schul behörde ist die Landesregierung, betraut mit der Aufsicht über alle niedere und höhere, öffentliche und Privatunterrichtsanstalten, mit der äußeren und inneren Polizei derselben und mit der Verwaltung der dazu bestimmten Fonds. Im Jahre 1863 bestanden an 716 Schulorten Elementarschulen, in denen 36,435 Knaben und 35,3861 Mädchen, überhaupt also 723296 Kinder unterrichtet wurden; es gehörten von diesen 36,420 der evange⸗ lischen, 34724 der katholischen, 51 der altlutherischen, 39 der deutsch⸗ katholischen und 1062 der isrgelitischen Konfession an. Von den 716 Schulen hatten 411 nur evangelische, 249 nur katholische Lehrer, 4 Lehrer beider Konfessionen und 19 wurden alternirend mit Lehrern verschiedener Konfessionen besetzt. Die Gesammtzahl der Elementarlehrer betrug 1059, ho4 evangelische und 55 katholische, mit einem Besoldungsbetrage von 387004 Fl., so daß sich also der mittlere ö des Gehalts auf 3655 Fl. berechnet. Aus der Staatskasse wir für Aufbesserung der Gehalte der Lehrer an den Elementarschulen und zum Zwecke der Ermöglichung von dienstlich nothwendig gewordenen Versetzungen für 1866 ein Zuschuß von 10500 Fl. gewährt.

Die Kealschuhsen stehen unter der obern Leitung und Aufsicht der Regierung, welche nach Anhörung des Schulvorstandes Lehrplan und Lehrbücher vorschreibt. Der Kursus der je nach ihrer Frequenz zwei-, drei⸗ und vierklassigen Realschulen ist ein jähriger für Schüler vom 109 14. Lebensjahre. Sie sind hauptsächlich bestimmt für Kna— ben, die sich dem Handwerk, der Mechanik, dem Kaufmannsstande und, der Landwirthschaft widmen wollen. Den Schülern des einen Kreises sollen sie gewisse elementare Kenntnisse aus der Mathe⸗ matik (Geometrie und Arithmetik, Rechnenkunst, Buchhaltung) und den Naturwissenschaften, namentlich auch aus den ersten d mn der Mechanik, Physik, Chemie und deren Anwendung in der Techno⸗ logie, sowie eine größere Fertigkeit im Zeichnen vermitteln, den Schü⸗ lein des anderen Kreises dagegen den Gebrauch der französischen und englischen Sprache bis zu einiger Sprachfertigkeit und Unterricht in Geographie mit Rücksicht auf erkehrsverhälinisse, Produktenhandel, Statistik 2ꝛc. Die Kosten der Realschulen werden, soweit dieselben für die Schullokale nebst Feuerung, Beleuchtung, Schulutensilien, für die Bibliothek, die Lehrapparate und die Schul edienung erwachsen, aus⸗ schließlich aus den Gemeindekassen bestritten. Die Lehrerbesoldungen sollen zunächst aus den Eintritts- und Schulgeldern gedeckt werden; reichen diese nicht zu, so wird zur Ausgleichung des Defizits ein Zu⸗ schuß aus der Stäatskasse gewährt, der nach dem Etat für 1866 auf 14/000 Fl. festgestellt is, .

In Jahre 1853 bestanden einschließlich der höheren Bürgerschule

zu Wiesbaden 114 Realschulen, in denen 913 Schüler von 50 Lehrern unterrichtet wurden, die Besoldungen der letzteren beliefen sich auf 33/009. Fl / im Durchschnitt also 660 Fl. für jeden Lehrer. Die höhere Töchterschule zu Wiesbaden wurde im Jahre 1847 mit 4 Klassen und 79 Schülerinnen begründet und zählt gegen— wärtig 9, Klassen mit e. 300 Schülerinnen im Alter von 616 Jahren. Sie ist eine, städtische, konfessionell gemischte Anstalt, an welcher außer einem unmittelbar an die Regierung berichtenden Rektor 5 Lehrer und 3 Lehrerinnen unterrichten, abgesehen von dem Hülfsunterricht in Re⸗ ligion, Zeichnen und Handarbeiten. Nach dem Stadthaushalts⸗Etat vön Wiesbaden für 1866 belaufen sich die jährlichen Einnahmen dieser Schule an Schulgeldern auf 77090 Fl, während die Ausgaben an Be— soldungen und Remunerationen des Lehrpersonals S205 Fl. betragen, so daß also aus der Gemeindekasse noch ein jährlicher Zuschuß von 505 69 zu leisten ist, da der Staat für liel b keine Subvention gewährt.

Für die im Lande bestehenden Gelehrtenschulen und sonstigen

höheren Lehranstalten ist die Landesregierung die Centralbehörde,

welcher die Ueberwachung des Vollzuges aller das höhere Schulwesen betreffenden Gesetze und Verordnungen obliegt. Sämnitliche Ausgaben für die höheren Lehranstalten werden aus dem Central⸗Studienfonds bestritten. Das Edikt von 1817 verfügte nämlich die Auflösung aller bis dahin bestandenen lateinischen Schulen, Pädagogien und Gym⸗ nasien; es gründete aus allen zum öffentlichen Unterrichte bestimmten Eentral⸗ und Provinzialfonds und Stiftungen, nach Ausscheidung der fremdartigen Ausgaben und nach Ausgleichung mit anderen Fonds, einen unter die Verwaltung der Regierung geß ing Centralstudien⸗ Fonds, ohne Rücksicht auf die konfefsionellen Fonds, und üherwies demselben die Bestreitung der Kosten der neu errichteten höheren

der Pädagogien, Gymnasien und theologischen Seminare.

nöthige Zuschuß aus der Staats kasse geleistet. Der Etat des Fonds weist für 1866 eine Einnahme von 210170 Fl. nach, dem eine Ausgabe von

gleichem Betrage gegenübersteht. Die Einnahmen bestehen hauptsächli aus den Eintritts- und Schulgeldern, die bei den , n,. ten aufkommen, im Betrage von 6 Fl. aus dem Ertragge von Gütern und Waldungen, die dem Fonds gehören, mit 30997 Fl, aus den Zinsen von Kapitalien mit 377784 Fl., aus den Zuschüssen, welche die Landeskasse mit 86, 922 Fl. und einige andere Kassen mit 5458 Fl. gewähren, aus dem Erlös von Naturalien mit 20,106 Fl. und einigen anderen geringeren Erträgen. Unter den Ausgaben betragen die Be— soldungen und Remunerationen des Lehrerpersonals 103,606 Fl., nämlich bei. dem Pädagogium und der Bergschule zu Dillen⸗ burg 11175 Fl., beim Gymnasium zu Hadaniar 184475 Fl., beim Gymnafium zu Weilburg 18,285 Fl., beim Gymnasium zu Wiesbaden 22225 Fl. beim Realgymnasium daselbst 115506 Fl., beim Seminar zu Montabaur 6415 Fl, beim Seminar zu Usingen 6625 Fl., beim landwirthschgftlichen Institut zu Wiesbaden 6900 Fl. und bei den theologischen Seminarien zu Herborn und Leimburg je 1900 Fl. Im Einzelnen beziehen die Direktoren der Gymnasien an Besoldungen I1b00 2400 Fl,, die Gymnasial-⸗Professoren 3 4 an jedem Gymna—⸗ sium), der Rektor des Pädagogiums und die Direktoren der Schullehrer⸗ Seminare 1600. 2209 Fl., der Prorektor am Pädagogium 1590 bis 2009 Il / die Konrektoren, sowie die Seminarhauptlehrer 1090 bis 9 hh 3 . und . an allen Staatsanstalten

ö Fl., die Zeichnenlehrer je nac r de errichts

. . 3. ö. hrer j h der Zahl der Unterrichtsstunden

ußer den Besoldungen befinden sich unter den Ausgaben des Lentralstudienfonds; 90l4 Fl. Pensionen, 3577 Fl. zu len dien, 6042 Fl. für Schulbedürfnisse, 1850 Fl. zur Erhaltung und Vermeh⸗ rung der Bibliotheken bei den einzelnen Lehranstalten, 6477 Fl. zur Unterhaltung des Inventars und der Apparate, N45 Fl. Kosten der Ockonomie bei den beiden Lehrer⸗Seminarien, 2151471 Fl. Bau- und Reparaturkosten der Gebäude, 1665 Fl. sonstige Kosten der Gebäude, wie: Grundsteuern, Brand ⸗Assekuranzbeiträge 2c. 47721. Grund⸗ steuern und sonstige Kosten der Güter, 4981 Fl. Ausgaben für die Waldungen, zu denen namentlich Besoldungs⸗Beiträge wegen des Forstschutzes Grundsteuern, so. wie Holzfällungs⸗ und Kulturkosten gehören, 9371 Fl. fundationsmäßige, auf dem Grundeigenthum haf— tende Lasten und einige andere unbedeutendere Ausgaben.

Ein konfessioneller Charakter der Gelehrtenschulen ist gesetzlich zwar nicht ausgesprochen, jedoch soll das Gymnasium zu Weilburg, so wie das Dillenburger Pädagogium vorzugsweise mit evangelischen, das zu Hadamar vorzugsweise mit katholischen, das zu Wiesbaden mit Leh— rern beider Konfessionen besetzt sein.

Von den beiden Schullehrer ⸗Seminarien bildet das zu Montabaur nur katholische, das zu Usingen nur epangelische Zöglinge aus.

Es unterrichten im Ganzen an sämmtlichen höheren Lehranstalten 72 Lehrer, die zu den Staatsdienern gezählt werden und alle Rechte derselben haben. Die Gymnasien einschließlich der Bergschule wurden im Jahre 1863 von eg. 700 Schülern, die beiden Lehrer ⸗Seminare von 139 Schülern und das landwirthschaftliche Institut von 67 Schü⸗ lern besucht. Die Berechtigung, Schüler nach bestandener Maturitäts—- prüfung zur Universität zu entlassen haben nur die drei Gymnasien zu Hadamar, Weilburg und Wiesbaden; die Zahl der Abiturienten hat sich in den letzten 19 Jahren auf 286 belaufen.

Von den sonstigen im Lande bestehenden Unterrichts anstalten ver= dienen noch der Erwähnung: das Taubstummen-JInstitut zu Cam— berg, die Blindenanstalt zu Wiesbaden und die Gewerbeschuken.

„Das Taubstummen-Institut ist im Jahre 132 von einem Privatmann gegründet und später zur Staagtsanstalt erhoben; zu den Unterhaltungskosten desselben sind im. Etat für 1866 S593 Fl. ausge⸗ worfen. Die Anstalt nimmt die Kinder aller Religions bekenntnisse mit dem 8. Jahre zu einem in der Regel sechsjährigen Unterricht auf, der mit der Tonfirmation der evangelischen, und mit der ersten Kom⸗ munion der Rfatholischen Zöglinge zu schließen pflegt. Das Lehrer⸗ personal gemischter Konfefsion besteht aus 3 Lehrern, 2 Hülfslehrern und 1 Hülfslehrerin, welche 3900 Fl. Besoldung beziehen; für Ver⸗ pflegung von 42 armen Taubstummen sind 3400 Fl. ausgesetzt. Die Anstalt ist kein geschlossenes Institut, sondern eine Taubstummenschule, deren Zöglinge theils in den Familien der Lehrer, theils in Bürger⸗ familien der Stadt in Wohnung, Kost und Pflege gegeben sind. Ueber die Zahl der Taubstummen im Lande ist bei Gründung des Camberger Instituts eine allgemeine Zählung vorgenommen, welche 207 Taubstumm oder 0, o7 Prozent der zu jener Zeit 305,005 Köpfe, umfassenden Bevölkerung ergab. Die letzte allgemeine Zählung für die Zwecke des Camberger Instituts fand im Jahre 1863 statt und ergab 380 taubstumme Personen, etwa 0, os Prozent der ganzen Bevölkerung. Eine Blind enschule ist im Jahre 1861 durch einen Verein zu Wiesbaden begründet worden; es kamen dazu durch milde Beiträge vom ganzen Lande Msl Fl. zusammen. An der Anstalt wirken Jsehender Lehrer als Hausvater, 1 blinder Lehrer und ! Werkmeister nebst der Hauswirthschafterin für den Industrie⸗Unterricht. Nach den durch die Landesregierung angeordneten Erhebungen wurden im Jahre 1861 23 Blinde im Alter von 5 20 Jahren, 12 Knaben und 11 Mäd⸗ chen ermittelt. Von diesen waren F in die Anstalt aufgenommen, 3 besuchten auswärtige Schulen und die übrigen sollten nach zurück— gelegtem 10. Lebensjahre, welches für die Aufnahme festgesetzt ist, der Anstalt zugeführt werden. Die Kosten derselben sind bisher durch

milde Beiträge bestritten.

Die Gewerbeschulen stehen unter der Leitung und Aufsicht des Eentralvorstandes des Gewerbevereins; sie sind vorzugsweise be⸗

Gchulen, also der Lehrerseminare, der landwirthschaftlichen . stimmt, jungen Handwerkern neben der Erlernung technischer Fertig⸗ Reichen

die Kevenüen des Eentralstudienfonds dazu nicht aus, so wird der 3 Abtheilungen.

keiten die erforderlichen Hülfskenntnisse zu geben. Fast alle enthalten Die Sonntagszeichnenschule, die gewerbliche Abend schule und einen vorbereitenden Zeichnenkursus.

Im Jahre 1865 betrug die Zahl der Gewerbeschulen 30, die von