1866 / 276 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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piere neue e ee , 3 auf gang des Inhabers unter gleichen ect ien. Betrag desselben nicht mehr die Höhe von Fünfzig gun 4017

Nummern auszufertigen un auszureichen. Thalern erreicht. ; . Bei der Rückzahlung sind mit den otheken⸗Briefen die noch 32. Di itali 1 86 g

§8. 13. Rechtsstreitigkeiten zinischen der Gesellschaft und ihren In allen Fällen, in welchen die Kündigung des gesammten oder nicht fälligen Coupons einzuliefern, dei lh deren 3 4 Ab. schlu . e n n,, können durch Be⸗— Actiongiren wegen rückständig gebliebener Einzahlungen (8. 8 und eines Theiles des Darlehns hiernach zulässig ist, ist die Kündigungs- zug gebracht wird. Die Entlassung kann nur auf gu 4 werden. f .

der dadurch verwirkten Conventionalstrafen und Verzugszinsen sind frist eine dreimonatliche. Der gekürzte Betrag wird dem letzten Besitzer des Hypotheken- ral-Versammlung erfolgen. rund eines Beschlusses der Gene⸗

im Gerichtsstande der Gesellschaft r , zu machen, welchem sich Dagegen werden unkündbare hypothekarische Darlehne fällig, briefes erstattet, wenn und soweit die fehlenden Coupons bis zum Ab⸗ KuratoriLum

ein jeder Actien⸗Zeichner und dessen Rechtsnachfolger durch die Zeich⸗ wenn die zu zahlenden Zinsen und Ainortisationsbeträge nicht inner- laufe der Verjährungszeit G. 9 und 8. 25) nicht zur Einlösung ge⸗ . Has & . 464 8 2. mn resp. den Erwerb der Rechke aus der Zeichnung kraft des gegen. halb vier Wochen nach den Fälligkeitsterminen, oder etwaige Con⸗ langt sind. 3. 8 . nn, . e n ö in,, . einem Präsidenten und wärtigen Statuts unterwirft. ; bentionalstrafen, Kosten 3c. nicht innerhalb sechs Mongten, berichtigt 5. 25. Die Bestimmungen des §. Min Betreff verlorener Actien, Domizil in Cöslin haben müssen Die . 9 . Alle übrigen Streitigkeiten zwischen der 96 . ihrem Vor⸗ werden, oder wenn auf Erfordern die Fortdauer der Gebäude ⸗Ver⸗ Dividendenscheine und Talons finden auch auf verlorene Hypotheken- werden von der General- Verfumimlun , des Turatgriune stande und ihren Actionairen die sich auf Gesellschaftõ. Angel egen eiten sicherung gegen Feuersgefahr nicht vierzehn Tage vor Ablauf des Ver— briefe deren Coupons und Talons Anwendung. ) gewählt. g aus der Zahl der Actionaire beziehen, werden durch Schiedsrichter entschieden, die in Eöslin ihren sicherungs Termins nachgewiesen wird. . Zinsen der Hypothekenbriefe verjähren in vier Jahren, vom Die Mitglieder des Kuratoriums fungiren sieben Jahre i

Wohnsiß haben n,, . . Kündbare hypothekarische Darlehne. Fälligkeitstermine an gerechnet. Art, daß jährlich zwei ausscheiden. ,

Eine jede Parthei, und wenn mehrere Personen mit gleichem 8. 18. Kündbare hypothekarische Darlehne ohne allmälige Amor⸗ e . . Geldverkehr. Bis sich für den Austritt der Mitglieder des Kuratoriums ei 6 , gegenüberstehen, diese gemeinschaftlich wählen einen tisation können auf beslinimte Zeit unter der Vereinbarung einer be= S. 25. Disponible Gelder sind nützhat anzulegen, doch hat sich Reihenfolge gebildet hat, entscheidet das Loos, später der Din f in Schiedsrichter. Verzögert eine Parthei die Ernennung ihres Schieds—⸗ a . Kündigungsfrist und unter den von dem Kuratorium aufzu. hierbei die Gesellschaft der Speculationsgeschäfte zu enthꝗlten und Jh Ausgeschiedene Mitglieder sind wieder wahlbat. Scheidet ö. r. richters länger als vierzehn Tage, nachdem ihr die desfallsige Auffor— elenden allgemeinen Normen gewährt werden. auf solche Operationen zu beschränken, welche geeignet sind, den Hy⸗ glied vor Ablauf der Wahlperiode aus, ö igt ihn. 6 it⸗ derung unter Benennung des von deni oder den Provokanten gewähl⸗ Hypothekenbriefe pothekenverkehr a , ,, dessen Sicherheit zu gefährden. für den Rest derselben. Bis zur nächsten n, n, ; . ten Schiedsrichters schriftlich zugegangen ist, so geht, das ect zur der Pommekscheen Hypotheken-Actien-Bant, Insbelonzere ist der Gesellschast. . ; jedoch der Präsident des Kuratoriums aus der Zahl der n t Wahl des zweiten Schiedsrichters au die provocirende Parthei über. z 19. Pie Gesammitsummmne der ue liehen Hypothekenbriefe a) die Diskontirung, der Kauf und die Beleihung von Wechseln, einen Ersatzmann zu ernennen, bei welchem die statutenmäßigen Er⸗ er

Ein Bbntasn ist demmnächst von beiden Schiedsrichtern zu wählen und om merschen? Hypotheken. Actien Ban forvse der Erwerb oder die Beleihung bon Werthpapieren, nur fordernisse vorhanden find

; zee we ge, en 3 , d , kündbare und unkündbare ö i , z . . im Falle der Nichteinigung von dem Direktor des Königlichen Kreis zufammengenommen, darf den zehnfachen Betrag des baar eingezahl— nach den Grundsätzen der Preußischen Bank gestattet, während Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten die im Gesellschafts—

gerichts zu Cöslin zu ernennen. . en Grund Kapitals nicht übersteigen. a) die Annahme verzinslicher Gelder nur erfolgen darf: wenn Interesse verwendeten Kosten und Auslagen ersetzt; ; Das alle 9 iidete Schiedsgericht entscheidet nach Stimmen. Die Hypoßhekenbriefe lauten ö. den Inhaber und sind theils entweder ö ö. . * Tantisme vom Reingewinn aber kein 6h ut , mne Mehrheit. Bildet sich keine Majorität, so gilt die Ansicht des Ob. tundbar, Hheils unkündbar. Ilusgefertigt werden sie nach dem Schema I) das Geld zu dem bestimmten Zwecke eingezahlt wird, um §. 34. Der Präsfident des Kuratoriums wird von den Mitglie— manns allein. idung des Schiedsgerichts findet eine H und E. mit dem Facfimile des Praͤsidenten des Kuratorium und dafür hp thetenbriefe aus uh nigen ö. e, dern zes lebteren zus der Zah! der Acticngirs auf 10 Jahre gewählt. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts findet eine erufung den im g. 6 für die Kusfertigung von bletien vorgeschriebenen Unter= Y für die Rückzahlung eine wenigstens sechsmonatliche Kündi⸗ Außerdem wählen die Mitglieder des Kuratoriums aus ihrer

urg lenor f r f, t nicht statt, insoweit die Ausschließung schriften bon Mitgliedern der Haupt⸗Direction. n fee iel gesfft ire nn , ö Ming, einen Stellvertreter des Präsidenten.

e ĩ irn. F ; ö eu D. z psiten den fünften Theil des baar eingeza = ie Functi S ters M ür kündbare und dbare H h ; den ) n * gezahlten Grun die Function dieses Stellvertreters d ö! Für are und für unkündbare Hypot hekenbriefe sind höchstens Kabklals nicht übersteigt. gliedfũ tr di eden n , , . auert so lange, als die Mit

e j j ; je zwei bestimmte Zinssätze nach Wahl des Kuratoriums festzusetzen. / ; . —ͤ ur Dunn n . 6 : Bie Ausghbe von Bypothekenbriefen zu einem anderen an i! kann A 8 ö. , . zu erwerben ist der Pommerschen Hypotheken Die Wahlen des Präsidenten und seines Stellvertreters erfolgen Geschäfts⸗Kreis. Far guf Hrund befoͤnderer Ermächtigung des Finanz ünd des Han— Acetien Bank nur gestattet, ; 3 zu notariellem oder gerichtlichem Protokoll. R i,, e e e, , , . ädtifche und ländliche Grundstücke hypothekarische Darlehne und zwar othekenbriefe, welche bei Ausreichung der Darlehns⸗ Picher g. ; . , , , ec. S. 35. Das Kuratorium übt die allgemeine K i . ; Ey pon) , . 3 . , rungen; im letztern Falle soll 2. die baldigste Wiederveräuße⸗ Geschäftsbetrieb aus und nimmt die Erk. , , .

nach folgenden Grundsätzen: an die Hypotheken⸗Schuldner zum Nominalwerthe statt baaren Geldes ; . ö . ) g e eren Tr en. dürfen von der Pommerschen Hypotheken. gegeben werden dürfen zu ie nenn n en, . ausgefertigt runz der Grundftücke möglichst Bedacht genonimen werden. Actien-Gesellschaft im Sinne des Artikel 225 des Handelsgesetz. ellen

ank nur in solcher Höhe gegeben werden, daß der Jahres- ö. als welchen der Schuldner, abgefehen von Amortisationg, und ö t , h el buches ein, :

betrag der vom Hypotheken Schuldner zu ahlenden Zinsen, ein erwaltungskosten⸗Beträgen, an die Pommersche Hypotheken⸗Actien⸗ Organisation. Das Kuratorium faßt bindende Beschlüsse über alle die Gegen schließlich der denfelben borangehenden Verp ichtungen, bel Liegen- Bank zu entrichten hat. §. 28. Die Organe der Pommerschen Hypotheken⸗ Actien Bank stände, welche eder der General -Versammlung noch der Hauͤpt⸗ schaften zwei Drittel des jährlichen Reinertrages, bei Gebäuden §. 20. Die unkündbaren Hypothekenhriefe werden in Apoints sind I) die Haupt⸗-Direction, . Direction ausdrücklich vorbehalten sinz.

ein Drittel des jährlichen Rutzungswerthes, zu welchem die als von 50, 100, 260, 56e 1000 Thalern, die kündbaren in Apoints von 27 das Kuratorium Insbesondere gehören zum Ressort des Kuratoriums:

Unterpfand haftenden Liegenschaften und Gebäude behufs der 25, 50, 100 und 200 Thalern ausgegeben. 3) die General- Verfammlung, a) der Abschluß der Verträge mit den Mitgliedern der Haupt⸗Di⸗ Veranlagung zur Grund- . Gebäudesteüer nach Den unkündbaren H pothekenbriefen sind Coupons für die halb- 8. 29. Die Haupt-Direction besteht nach Bestimmung des Ku⸗ rection und dem Justitiar

Dag gr der Geseße vom 31. Mai 1861 (Gesetzsammlung jährlich zu zahlenden Zinfen nach dem Schema F. nebst einem Talon ratouͤums entweder aus zwei oder aus drei Mitgliedern, welche vom b) die Festsetzung des Etats.

3 folgd) abgeschätzt worden sind, nicht übersteigt. nach dem na 6. 1 ̃ ) ö. e, ,. e , ,, elle ; c . §. 36. Den Vorsitz im Kuratorium führt der Präsident u l folgd., abgesch sind, nich steig ch Schema G. auf je fünf Jahre beigegeben. Kuratorium aus der Zahl der Actionaire zu notäriellem oder gericht derse he ig. n , . n,, Präsident und, falls

p) Die Versicheraͤng der Gebäude, gegen, Feuersgefahr darf Falls 8. 21. Kündbare Hypothekenbriefe können sowohl von dem In. (lichem Protokolle gewählt werden, 3. anwesend i : ; . sie be Privatgefellschaften erfolgen soll, nur bei denjenigen An, haben als auch von der Gesellschaft jedoch in beiden. Fällen nur Es ist zuläsffig, daß die Mitglieder der Haupt-Diregtion gleichzeitig Vieschluß fähig ist, das Kuratorium, wenn außer dem Präsidenten falten Jengmmen oder beibehalten werden, welche die Haupt⸗ n Juli 6der zum 2. Januar mit sechsmonatlicher Frist ge— Mitglieder des Käratsriums sisid, doch nehmen, Lieselben in diesem mind esteng sieben Dtitg lieder anwesend sind.

Direction für u shafkaget ; ndigt werden. Falls nur an den Emolumenten, welche den Mitgliedern der Haupt⸗ BVeschlüsse werden nach absoluter Majorität gefaßt;

Das Hypotheken. Geschäft der Gesellschaft soll sich vorzugsweise Soll das Kundi gun gfecch des Inhabers gemäß der mit dem Direction zustehen, Theil Bei Stimmengleichheit gifbt die Sthnme dee Vorsitzenden den auf die Provinz Pommern exstrecken und das preußische Staatsgebiet ersten Erwerber des pre hg e eff. vor Ausgabe des letzteren ge— Der Präsident des Kuratoriums kann den Mitgliedern der Haupt⸗ Aus schlag. 6. dringenden Fällen ist schriftliche Abstimmung zulässig. nicht überschreiten troffenen Vereinbarung erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums Direction für! den Fall ihrer Abwesenheit oder Behinderung aus der Auch diejenigen Mitglieder der Haupt Direction, welche nicht

8. 14. Bei Gewährung hypothekarischer Darlehne zahlt die Pom- ausgeübt werden dürfen, so wird dies bei der Ausgabe des betreffen⸗ Zayl' der Mitglieder des Kuratoriunis oder der Gesellschafts-Beamten gleichzeitig Vtitglieder des Kuratoriunis sind können, den Sitzungen

g ff R J haf . mersche Hypotheken. Aetien Han nach ihrer Wahl in ihren Hypotheken. den Hypothekenbriefez auf demselben vermerkt. Stellvertreter bestellen, des Kuratoriums auf Einladung, jedoch nur mit berathender Stimme, briefen der in baarem Gelde, doch inuß den Schuldnern, welche beim „Bi einer von Seiten des Hypothekenbrief-Inhabers erfolgenden Die Jtamen der jeweiligen Mitglieder der Haupt-Direction und beiwohnen. . ; . . Balklehns- Empfang Hypothekenbriefe zum Neaminalwerthe in Zahlung Kündigung muß der Hypothekenbrief bei der Gefellschaft präsentirt der für dieselben erndunten Stellpertreter werden vom Kuratorium Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Kuratoriums, wird 6, das Recht zur Rückzahlung des Darlehns in gleicher Art und demmnächst von leßterer die geschehene Kündigung auf demselben durch die Gefellschaftsblätter veröffentlicht. ein Protokoll geführt und von sämmtlichen anwesenden Mitgliedern ausdrücklich vorbehalten bleiben. ö; ; vermerkt werden. Die Mitglieder der Haupt-Direction und die Stellvertreter legiti. vollzogen. e, , ,. 6.

§. 15. Die Zinfen werden in jedem einzelnen Jalle mit, den Erfolgt die Kündigung Seitens der Gesellschaft, so muß dieselbe miren sich durch Kin Attest des Präsidenten des Kuratoriums, Bie Erlasse des Kuratoriums werden pon dem Präsidenten dessel. Darlehnsnehmern vereinbart und dürfen niemals den gefetzlichen Zins. durch Gffentliche Bekanntmachung mittelst der Gesellschaftsblätter Die Haupk-Direction ist, söͤfern die Vermehrung ihrer Geschäfte hen Jezeichnet, Die Berufung, des Kuratoriums erfolgt durch den fuß überschreiten ö ; . stattfinden. . solches erfordert, zur Annahine von Hülfsgrbeitern befugt, Hräs zenten, Sie gilt als gehörig, geschehen, wenn Postscheine über

Bie allgemeinen Normen für Gewährung hypothekarischer Dar-. Den kündbaren Hypothekenhriefen werden Coupons für die halb Die Haupt Direction ist nur dann beschlußfähig wenn ihre Mit- zie Absendung rekommandirter Briefe an sämmtliche Mitglieder des lehne] fowie die Seitens der Gesellschaft zu berechtenden Provisions. jährlichen Zinszahlungen nagh deni Schema lä. nebst einem Tilon glieder resp. deren Stellvertreter sänmtlich anwesend sind. Kuratoriums vorgelegt werden. fäͤtze ind durch ein hefonderes Regleinent des Kuratoriums estzustellen. nach dem Schein J für je fünf Jahre beigegeben. 1, , Hel fte h hung und die Art der Beschlußfassung unter Präsident des Kuratoriums.

An kündbare hyp othekarische Darlehn e. Kiündbare Hypothekenbriefe dürfen zu keinem höheren, als dem den Ritglledern der Direction wird durch ein von dem Präsidenten 8. 3. Der Präsident des Kuratoriums ordnet außerordentliche

. FJ. 16. Die Tilgung unkündbarer hypothekarischer e m ge. Betrage derjenigen Hypothekenforderungen, welche die Pommersche des Rüetortuns?' zu Erlafsendes Reglement festgeseßt. Hulfsarbeiter Kassen— und Feschtfts Revisionen an und hat das echt . jf 6 schieht durch Amortisation. Die jährliche Amortifations-Supte darf Hypotheken Kictien⸗Bank mit gleicher Frist ihren Schuldnern zu kündi⸗ haben nur berathende Stinmme, nus der Mitte des Kuratoriums zur all . be hi s . nicht . als ein halb Prozent der Darlehns Summe sein, doch Hi berechtigt ist, und fe zum Betrage des baar eingezahlten Darüber, ob ein besonderer Justitiar für die Gesellschaft zu er⸗ oder zur Ausführun e, . z ö J. . den . steht dem Darlehns-⸗Schuldner frei, die Amortisation durch stärkere rund⸗Kapitals ausgegeben werden. nenncn, oder ob ein Mitglied der Haupt-Direction mit der Function n il den Sinn 3 pe tre n rer . 8 ig. ö. Hlbschlagszahlungen zu heschleunigen. Die Zinsen werden für länd⸗ §. 23. Die Pommersche ,, darf Hypothe, des Justitiars zu betrauen zist beschließt das Kuratorium. el gr gaͤlleñ un ger, 9 zuwohnen und fuhrt in liche Grundstüicke in der Negel am 1. Januar und J. Juli, für städtische kenbuͤefe nur bis zu einem Betrage ausgeben, welcher zuvor durch In beiden Fällen ist für den Justitigr der Gefellschaft die Quali- ed Gtellvertrcter bez Präsidenten hat! sobald er in Vertretun. Grundstücke aber quartaliter ohne Nücksicht auf den amortisirten Ve erworbene Hypotheken⸗Forderungen gedeckt ist. sicgtson zum Rschteramte erforderlich. Die Mitglieber der Haupt. desselben handelt, mit dem Prasidenten ah liber l lenhe . ung trag von der vollen Darlehnssunnne gezahlt. Tel Betrag, dum Weichen sich die Summe der zur Sicherheit die Diregtien und der Justitiar erhalten Gehalt. Dültten! * Pch'sonen und? Vehörden get ö . ed ü es fem die

Die Pomunersche Hypotheken ⸗Aetien Bank ist berechtigt, Abschlags. nenden Hypotheken Forderungen durch Ämortifation, Rückzahlungen §. 35. Die Haäupt-Direction bildet den Gesellschafts⸗Vorstand in Gültigkeit der von ihm ln g n eh *r! h n Ertl 3 ahlungen erst drei Monate nach dem Empfange den Schuldnern auf oder auf andere Weise vermindert, ist entweder von den emittirten Gemäßheit des Art. 227 sed, des Handels Gesetz Buches, Sie vertritt niemals des Nachweises der en be rn em Ait en . ihr Amortisations⸗Lonto gut zu schreiben, fofern dieselhen die Zahlung Hypothekenbriefen aus der Circulation zu iehen, oder durch andere die Gesellschaft in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenbeiten Der Präsident erhält eine fixirte tf adiaun z welche von der nicht mindestens drei Mongte vorher angemeldet haben. Wenn ein Hrpotheken⸗Forderungen zu ersetzen der sha) daß das vorstehend vor und leitet resp. führt deren Geschäfte innerhalb der statutenmäßigen Gencral-Verfammlung festgesetzt wird nnn g Drittheil deg dargeliehenen Kapitals amgrtistrt ist so ist die Gesell! geschriebene . stets 3 t erhalten wird. GIGhrenzen unter Beachtung der von. dem Kuratorium und von der = 6 haft nach Vereinßkarüng mit dem Schuldner berzchtigt, entweder üher 8. 23. Die Sicherheit der Hypothekenbriefe und deren Zinsen wird Gern el Versanmüiung gefaßten Beschlüsfe. Die Haupt- Dirctign stell General-Versammlung. en amortisirten Betrag löschungs fähig zu quittiren und die Zinsen gebildet: Nic Beamten der Gefellschast, mit Ausschluß des voni Kuratorium zu 8. 38. Alljährlich einmal, spätestens im zweiten Qugrta! findet mit Rücksicht auf den gelöschten Theil des ,, herabzusetzen oder a) durch die in dem Tresor der Pommerschen Hypotheken⸗Actien- . ernennenden Justitiars. an und entläßt dieselben. Sofern indeß das in Eoslin die ordentliche General-Versammlung der Actionaire statt. eine neue Beleihung an Stelle des amortisirten Kapital⸗Betrages zu Bank deponirten Hypotheken-Forderungen von mindestens dem jährliche Einkommen eines Beamten 1000 Thlr. übersteigt, bedürfe Die Haupt-Direction beruft dieselbe. . bewilligen. z . . etrage, . die Anstellungs-Verträge der Genehmigung des . der Die Berufung außexordentlicher General-Versammlungen kann

Fur die beiden ersten Jahre fließt die Amortisations-Quote dem b) durch das Grund-Kapital der Gesellschaft, Kuratoriums. sowohl durch die Haupt-Direction, als auch durch den Präsidenten des Reserde⸗ Fonds zu. . ö 5 überhaupt durch das gesammte Vermögen der Pommerschen Urkunden, welche die Gesellschaft verpflichten sollen, müssen von Kuratoriums stattfinden.

Das Verfahren bei der Amortisation wird durch ein von dem Hypothe en⸗Actien⸗Bank, welches für die Verzinsung und Ein zwei Mitgliedern der Haupt-⸗Direction vollzogen werden. Für Kor⸗ Dieselbe erfolgt, wenn entweder die Haupt-Direction oder das Kuratorium * erlassendes Reglement eordnet. ; löfung der Hypothekenbriefe unbedingt verhaftet ist. ÜUespondenzen und Erlasse genügt die Unterschrift auch nur eines Kuratorium es für nöthig erachten, oder mindestens dreißig Actionaire,

§. 17. Verminderungen des Werthes der verpfändeten Grund⸗ §. 24. Die Verminderun itti iefe ge. Mitgliede welche zusammen den dritten Theil des emittirten Grund⸗Kapitals w ; deten? g der emittirten Hypothekenbrieft ge titgliedes. ze zus ) z . ingleichen solche Abveräußerungen deren Unschädlichkeit nach schiehh falls fie vortheilhafter nicht bewerkstelligt werden kann, durch . Die Haupt-Direction ist zur selbstständigen Bestellung und Ent- repräsfentiren, unter Angabe der Gründe schriftlich darauf antrggen.

aßgabe des Gesetzes vom 3. März 1850 bee, , . 145 Einlthsung derselben zun Rennwerthe, nach vorgängiger Bestimmung . lassung von Agenten berechtigt, Bie Berufung der General Versammlungen erfolgt unter Angabe

von Fer zuständigen Behörde bescheinigt wird, berechtigen die Lommer. durch das Loos. . Die Haupt -Direction erstattet alljährlich einen Geschäfts⸗Be⸗ der Vorlagen mittelst dreimaliger Bekanntniachung in den §. P be—⸗ sche Hypotheken⸗Actien⸗Bank zur Kündigung des gegebenen Darlehns Die ausgeloosten Nummern, der Termin und der Ort der Rück- richt an daͤs Kuratorium zur Vorlegung in der ordentlichen General- zeichneten Blättern; die letzte Insertion muß mindestens 14 Tage vor ö z dem Betrage, welcher in dem Werthe der, verbliebenen Sub⸗ Kählun . drei Mal, das erste Mal mindestens sechs Monate vor . Versammlung. —ö dem Zus

anz es fan dobfetls nicht mehr feinc stalutenmäßige Deckung findet, dem Rückzahlungs Termins gn welchem die Verzinsung aufhört, durch gl. Ver Haupt-Direetion bleibt es vorhehalten, in den Pro Je

zur Kündigung des gesammten Darlehns aber nur dann, wenn der die im §. 4 bezeichneten Blätter bekannt zu machen. vwvinzen Organe zu schaffen, welche sie in ihrer Wirksamkeit zu unter⸗ Es können vertreten werden; Handlungshäuser durch ihren gesetz setützen bestimmt sind. mäßig bekannt gemachten Prokuristen, Behörden, Corporationen durch

ammentritt stattfinden. ünf Actien bilden eine Stimme.