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4018 ihre gesetzlichen Vertreter, Ehefrauen durch ihre Ehemänner, Pflege⸗ Die General ⸗Versammlung ist berechtigt, die vorstehenden unter 1) Freiherr von Senden auf Natzlaff, Regierungs⸗Präsident a. D. ͤ Rückseit e. d Mitglied des Herrenhauses, Verlorene Talons können nicht amortisirt werden.
befohlene durch ihre Vorinünder oder Kurgtoren. b. und e. festgesetzten Tantiemen ahzuändern un
In allen übrigen Fällen kann ein Actiongir nur durch einen an⸗ Bie Divideride der Actiongire besteht demnach aus der Eingangs von Ärntm, Oberstlieutenant a. D. in Cöslin, Die Ausresichung der neuen Serie von Dipidenden Scheinen er—⸗ dern stimmberechtigten Actionair vertreten werden. erwähnten vierprozentigen Rente und dem unter a. vermerkten An⸗ F von Blankenburg, Rittergutsbesitzer auf Strippow, folgt, wenn der dazu bestimmte Talon nicht eingereicht werden kann, Vollmachten, Bestallungen ze. 9. spätestens zwei Tage vor der theile an dem Reingewinn. Bis zum vollen Betriebe des Unterneh⸗ Cleve / Rittergutsbesitzer auf Lekow, an den Präsentanten der betreffenden Actie.
General. Verfammnlnng der Haupt, Direction zu überreichen. Es wird mens, jängstens aber bis zum 31. Desem ben 1868, kann die Dividende von Herzberg, Rittergutsbesiz guf Bahrenbusch. Ist aber vorher der Verlust des Talons der Haupt-Hirection an, darüber eine Bescheinigung ertheilt, in welcher die Zahl der Stimmen der Actionaire, wenn dieseibe nach obiger Berechnung den Betrag von Holtz, Rittergutsbesitzer auf llt⸗Marrin, . gezeigt und der Aushändigung der neuen Serie der Dividendenscheine . ist, und welche zugleich als Legitimation für die General ⸗- 4 . des baar eingezahlten Grund-Kapitals nicht erreicht, auf von Massow, Oberstlieutenant a. D. in Coeslin, öldersprochen worden, so werden dieselben zurüchehalten bis die Verfammlung dient. Nur ae n gen Actisnaire, welche als solche im Beschlüß der Genergl-Versammlung bis zu diesem Betrage aus dem von Mellenthin, Ritterguisbesitzer auf Schloß Falkenburg, streitigen AÜnsprüche auf die neue Serie gütlich oder im Wege des
H von der QOsten⸗Jannewiß Mitglied des Herrenhauses, Prozesses erledigt sind.
Actien⸗Buche vermerkt stehen, können als solche in der General? Ver ⸗ Grund⸗Kapitale ergänzt werden, tsbesitzer auf Barnow,
fammlung erscheinen oder vertreten werden. Die Dividende wird nach Feststellung der Bilanz alljährlich am von Puttkammer, Rittergu ꝛ von Schroeder, Kreis ⸗Deputirter und Rittergutsbesitzer auf
Die kira ung in das Äctien Buch entbindet sie nicht von der 1. Juli gezahlt. Schema D
, sich auf Verlangen der Haupt ⸗ Direction durch Vorzei⸗ Die Zahlung der Dividende erfolgt an den Präsentanten des Lübchow, ö 4 Unkündbarer Hypothekenbrief gung ihrer Actien oder Interims-Scheine zu legitimiren. ; Dividenden ⸗Scheines gegen Ablieferung desselben durch die Hauptkasse Tari Vogel, Rentier und Stadtältester in Cöslin, der Pommerschen Hypotheken- Actien-Bank Mehr als fangt Stimmen darf ein Actiongir weder für 6 in Eöslin und an anderen speziell bekannt zu machenden Orten. von Zitzewitz, Rittergutsbesitzer auf Bornzien J HLittr N
noch als Vertreker resp. Bevollmächtigter anderer Actionaire in sich Die Dividenden verjähren in vier Jahren, vom Fälligkeits-Ter= Graf von Blumenthal-Suckow, Ritter ulbodeitzer auf Jannewit;, Die Pommersche Hypotheken. Ae
vereinigen. 3 von Rhade, Rittergutsbesitzer auf Funkenhagen;, im S 3 des Statuts verzeichneten
. e mine an gerechnet zu Gunsten der Gesellschaft. 1 ꝛ 8. 35. Die Vorlagen zu der ordentlichen General ⸗Versamm— S. 46. Die Vilanz wird mit dem Geschäftz-Berichte der Haupt⸗- Daffeibe hal die Rechte, welche m obigen Statute dem Kurgto. Hypothekenbriefes im lung . ,, ö. a, 9 4 . , ,,, ,, find . bis zur Einsetzung der Haupt-Direction Prozent a) der Geschäfts⸗Beri ußerdem erfo ie Veröffentlichung der Bilanz durch die im auch die Befugnisse der letzteren. j . ü . w i e,, 2 Herend e eit n des Kurgteritmn e J die Wahl der Mliglieder des Kuratoriums §. 47. Der AÄmortisations-Fonds ist zur Tilgung, der unkünd⸗ Die Ergänzung des provisorischen Kuratoriums auf 14 Mitglie. giger Ilusloofung und öffentlichen. Nufgebgte einlöslich g d) anderweitige Vorlagen des Kuratoriums oder der Haupt- baren — bestimmt. Er wird gebildet, durch die für die Amor⸗ der und den Präsidenten muß jedenfalls vor der ersten ordentlichen. Cyslin, den ten g 18. ; Direction. sation derselben bestimmten Einzahlungen die für den bereits amor— General⸗Versammlung geschehen. . Der Praͤstdent des Die Haupt ⸗ Direction, zu notariellem oder gerichtlichem Untcischtöst twocher Mitglieder
§. 40. Der Präsident des Kuratoriums oder sein Stellvertreter tisirten Theil des Kapitals gezahlten Zinsen, so wie die Abschlags⸗ Die Ergänzungswahlen werden Kuratoriums. Protokolle vollzogen, (Facsimile der Unterschrift.) der Haupt⸗Direction.)
führt den Bernt in der General ⸗Versammlung leitet die Verhand- zahlungen (§. 16) und kommt den Schuldnern der unkündbaren Dar⸗ . ; — lungen und bestimmt die Art und Weise der Abstimmung. lehne, nach Maßgabe der Höhe ihrer Amortisations⸗Quoten, Abzah⸗ Das provisorische Kuratorium ist zur Einsetzung der Haupt⸗ Eingetragen im Register Zur Beschlußfasfung in der General ⸗Versammlung ist die absolute lungen 3c. zu Gute. Direction befugt. Mehrzahl der vertretenen Stimmen erforderlich und mit Ausnahme §. 48. Der Reserve⸗Fonds ist zur Deckung außerordentlicher Ver⸗ Es hat die landesherrliche Genehmigung des Statuts nachzu⸗ Der Control⸗Beamte. der in den 8. 41 und 18 bezeichneten Fälle genügend; luste der Gesellschaft bestimmt. Die Art der Anlegung desselben ist suchen und fernere Actienzeichnungen anzunehmen. Ihm wird mit Unterschrift Bei Stͤimengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den dem Ermessen des Kuratoriums anheimgestellt. Der Reserve⸗Fonds er Befugniß der Substitution Vollmacht ertheilt, Zusätze und Ab⸗ §. 2. Die Sicherheit der Hypothekenbriefe und deren Zinsen Ausschlag. ö wird mit dem übrigen Gesellschafts⸗Vermögen als ein Theil desselben inder ungen des Statuts zu beantragen, in solche, soweit sie von der wird achiider: Ueber die Verhandlungen wird ein notarielles oder gerichtliches verwaltet. Der daraus erwachsende Gewinn fließt den sonstigen Ein⸗ Königlichen Staats⸗Regierung verlangt werden, einzuwilligen und die 3) 6 bie in dem Tresor der Pommerschen Hypotheken ⸗Actien⸗ Protokoll aufgenommen. ; nahmen der Pommerschen Hypotheken⸗Actien⸗Bank zu. deshalb erforderlichen Urkunden derge alt zu vollziehen / daß jede Ur⸗ Vank deponirten Hypotheten⸗Forderungen von mindestens dem Die Namen der zur Theilnahme an der Versammlung berechtig= Sobald der Reserve Fonds den zwanzigsten Theil des gezahlten kunde, wenn sie auch nur von drei Mutgliedern des provisorischen ar en Vetrage ten und wirklich erschienenen Mitglieder werden durch ein von der Actien-Kapitals erreicht hat, und so lange sich dieser Betrag nicht Kuratoriums vollzogen wird, für sämmtliche Actionaire bindend ist. p) . das Grund Kapital der Pommerschen Hypotheken Actien or g rn! .. ö. n. Verzeichniß konstatirt und das Ver⸗ . z hört ö. Absetzung der zu seiner Bildung nach §. 45 be⸗ Sd. 52. . ö ,. Henehm gun de e . Bank, ; zeichniß dem Protokolle beigefügt. immten Prozent auf. bilden die Mitglieder des provisorischen Kuratorium as erste Kura⸗ ö z g ö , . an , der , ,, a . rm f ien, n , ö n da, fen, 9 ,, n , n,, Tn , esultat der Wahlen, so wie die immungen unte Ti on der ersten General-Versammlung ab beginnt das atuten⸗ 6 ö. ̃ Stimmenzahl zu vermerken. Die Motive der Vorlagen und der . kJ . . ö ö . mäßige en der Mitglieder (9. 33). ; ⸗ bsung der Hppothetenbriefe unbedingt verhaftet ist Auflösung und Liquidation. Eöslin, den 24. Januar 1865. ;
Roten dürfen nicht in das Protokoll aufgenommen werden. Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden, von den anwesenden 8§. 49. Die Auflösung der Pommerschen Hypotheken⸗Actien⸗Bank
,, . des Kuratoriums und der Haupt-⸗D—irection und von findet in den im Handelsgesetzbuch bezeichneten Fällen statt. S A mindestens drei der anwesenden Actionaire zu unterzeichnen. In einer General⸗ersammlung, welche über die Auflösung der chema A. §. 41. Statut Aenderungen können von der General; Versammi⸗ Gesellschaft Beschluß fassen soll, müssen wenigstens sämmtlicher Actie No über Zweihundert Thaler.
lung nur mit einer Mehrheit von mindestens zwei BDuättäl der ver. Nckien vertreten sein, und es wird in diesem Falle jeder Actie eine , Die Pommersche Hypothe
tretenen Stimmen gültig beschlossen werden. Stimme gewaͤhrt. Herr;
ö. ö ö ö oder sein Rechts⸗Nach
Anträge auf Zusätze oder Aenderungen der Statuten, welche nicht an. die erste zur Fassung des , berufene Ge⸗ hältnlßmaßig Theil an st gr ding en eff ges Thaler zent verzinslich.
. 2 ,. dem ö. z 2. Hau . . gr ng ö Unvollzähligkeit der . Stimmen der Gesellschaft
ondern von den Actiongiren ausgehen, müssen er von der General- ni eschlußfähig so wird eine zweite General⸗Versammlung berufen 6 Vd , jef Sei
Versfammlung für zulässig ergchtet werden, bevor in einer weiteren welche ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschluß! de ln e ben Ts ö Hie e anpt . Direction. auch , edoch immer nur zum 2, Januar oder
Berfammlung die definitive Beschlußfassung erfolgt. fähig ist. Hierauf ist in der Einladung zur zweiten General ⸗Versamm⸗ e, ⸗ n . en d mer , ; . ; ö. ä n , ö Kuratoriums. Unterschrift zweier Mitglieder der monatlicher Kündigungsfrist Die Kontrahirung von eigentlichen Anleihen, zu welchen die im lung ausdrücklich hinzuweisen. Jae in e fer r erschrift) Dlups. Hircctiosn) . * ** . 9 , i, , . in das Aetien⸗Buch Fol. . No vor dem ausgeübt werden.
8. 27 Tittr. B. bezeichneten Geschäfte nicht zu zählen sind, kann nur In jedem Falle kann der Auflsösungs⸗-Beschluß nur mit einer Eingetragen i ; Der Control ⸗Beamte. Vei der Kündigung des Hypothekenhriefes Seitens des Inhabers
init Genehmigung der General⸗Versammlung erfolgen. Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in der betreffenden General⸗ §. 42. ahlen. Alle, auf Grund dieses Statutes stattfindenden Versammlung vertretenen Stimmen gültig gefaßt werden. Unterschrift.) muß der Hypothekenbrief prä entirt und demnächst Seitens der Ge⸗
Wahlen werden mit absoluter Stimmenmehrheit vollzogen. Ergiebt sich Nach Auflösung der Pommerschen Hypotheken-⸗Actien⸗Bank dür⸗ . nn bei der ersten Abstimmung weder eine absolute Stimnienmehrheit noch fen neue hypothekarische Darlehne nicht mehr gewährt auch Hypothe—= Schema B. zum Dividenden ⸗Schein. e . Bank erfolgt Stimmengleichheit, so werden diejenigen, welche die meisten Stimmen kenhriefe nicht mehr ausgegeben werden. Es erfolgt vielmehr die Li⸗ . Vorderseitee. die Kündigung durch die Gefellschaftsblätter. Mit dem Zahlungs⸗ erhalten haben, in doppelter Anzahl der zu wählenden auf die engere quidgtion durch die Haupt-Direction unter Aufsicht des Kuratoriums. Pommersche Hypotheken ⸗Actien Bank. Termin hört gie Verzinsung auf.
ö 18
Wahl gebracht. Cöslin, den ten
Pommersche Hypotheken ⸗Actien⸗Bank.
im §. 23 des Statuts verzei
lebrag . Rach beendetem Liquidations⸗Geschäft geschicht die Legung der ivi ö ne o, .. 2 Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. Schlußrechnung) die Ertheilung der Decharge an die Haupt-Direction . . Der Präsident des Die Haupt ⸗ Direction.
Fünfter Titel. . die ö des nach . der Schulden verbleibenden zahlbar den ten 18.. bei Kutatoriums. (Unterschrlft zwar Mitglieder eberschuffes an die Alctionaire gegen Rückgabe der Actien und Divi= zn den anderweitigen speziell bekannt (Facsimile der Unterschrift) der Haupt · Direction.
Bilanz, Gewinn-Vertheilung Amortisation und denden⸗Scheine. ö Elin, den ten Referve⸗Fonds. Beträge, die binnen sechs Monaten, vom Tage der öffentlichen t Die Haupt Direction. kö
§. 43. Die Bilanz wird, alljährlich auf den 31 Dezember ge Bekanntmachung an gerechnet, nicht abgehoben werden, sind auf Kosten (Facsimile der Unterschrift zogen, innerhalb der nächsten drei Monate von der Haupt- Diregtion der betreffenden , , RKrichtlich zu depniren. zweier Mitglieder.) Pommersche Hyp otheken⸗Aetien⸗Bank. gutgestellt und zwelen Deputirten des Kurgtoriums / welchen der Prä, fes Die Verlangerung der Hauer der Gesellschaft äber den im S. 3 Eingetragen im Register Zins Coupon No. ... sident aus der Zahl entweder der übrigen Mitglieder des Kurathriums festgesetzten Zeitpünkt hinaus kann von. der General⸗Versammlung nur Suͤb Fol. zum unkündbaren Hypothekenbriefe oder der sonstigen Actionaire einen Gare nn, zuordnet. zur Prü. mit einer Stimmenmehrheit von mindestens 3 der vertretenen Stimmen Der Control ⸗Beamte. ;;, Ko. fung vorgelegt. Rach erfolgter Prüfung mird dis Vilan; dom Ku. gultig ,. werden.. . Unterschrift.) hlt... Sgr. ..... Pf. halbjährige Tatorium'festgesetzt und von letzterem, wenn keine Anstände vorhanden Aufsi— 36. Pie Staats Regierung ist befugt, zur Wahrnehmung ihres Rückhseite. 9 prozentige Zinfen von. * 2. Thalern, find, der Haupt-Direction die Decharge ertheilt. Diejenigen Mit⸗ Aufsichts⸗Rechtes üher die Gesellschaft für beständig oder für einzelne Dieser Schein ist nach d ungültig ; ahlbar am bei der Hauptkasse in ulteber des Kuratoriums, welche zugleich zu den Mitgliedern der Fälle einen Kommissar zu ernennen, Jö und die Dividend Eine Mortifi⸗ Ve ant 'an den anderweitigen speziell bekannt ge—⸗ Haupt-⸗Direction oder zu deren Tell rer ker! gehören, dürfen weder Derselbe hat das Recht, die Gesellschafts. Organe, einschließlich der cation verlorener an der Prufung und Fefe h nr ber Bilanz, noch an der Wahl der, Generalversammlungen, gültig zu berufen, ihren Berathungen beizu⸗ mit diefen Gefchäften zu beauftragenden Deputirten Theil nehmen. wohnen , , von den Kassenbüchern, Rechnungen und sonsti Schema G
ick er gechngewtinn wich durch den Üeberschuß der Aktiva gen Schriftstücken der Fesellschaft Cin icht gu, nehmen. ö Pommersche Hypotheken, Actien-Fant. über die Pafstva gebildet. , ,, hat der Staats. Kommissarius das Recht, zur Con- Ta lo ib wum: Pv denden -Bogen der Actie
Werthpapiere dürfen niemals mit einem höheren, als dem Er⸗ i darüber . . ; , . ( werbungscoutse und wenn der Börsencours m Tage der Bilanz daß nicht mehr als der zehnfache Betrag des gezeichneten Grund Dem Inhaber dieses Talons werden gegen, dessen Rüggabe nach Aufnahimne niebriger, als der Erwerhungscours ist nur zu dem Vörsen⸗ Gapitals in , , . der Fommerschen Hypotheken Jahren ünd vorgängiger Bekanntmachung Dividenden: Scheine auf Courfe in der Bilanz angesetzt werden. Wickien Vant! darnnter Nicht mehr kündbare, als im . 21 vor, fernere 5 Bilanz ⸗Jaͤhre nebst einem neuen, Talon ausgehändigt.
8. 45. Von dein aus der Bllanz sich ergebenden Reingewinn geschrieben ist, emittirt wird . Im Falle des Talon -Verlustes greifen pie Bestimmungen des werden zunaͤchst 15 Prozent zur Bildung eines Reserve-Fonds ab— 2) daß der Vetrag der von det Pommerschen Hypotheken Alctien. S 10 des Statuts Platz Schema E. z . geseßzt. — in er gg nn ge e,, die n ö der NB. Abdruck umseitig. ) ö ri V 6 . 0 ͤ . ö ö Der danach verbleibende Ueberre r ö elben erworbenen Hypotheken- Forderungen nicht übersteige. ö i JJ 18.. o mmersche en⸗ n⸗Bank. der Art . daß bis auf Höhe k ung! Der. Staats ö. erhält Abschrift der über g. Ver ö ö Die Haupt⸗Direetion. Talon zum Couponbogen des unkündbaren Hypothekenbriefes zahlten Grund. Kapitals zunächst die Verwendung? erfolgt. handlungen der General ⸗Versammlung aufgenommenen Protokolle. . Unterschrift von zwei Mitgliedern.) uber Thaler ö h 96 Prozent
S J T itori Besti . e im Reai e T h Prozent. ;
Sodann erhalten von dem Rest nach dem Maßstabe vom Hundert: Transitorische Bestimm ungen. Ein fn im Register Dem Inhaber diches Talons werden gegen dessen Rückgabe nach
J ünf Jahren und vorgängiger Bekanntmachung Zins Coupons auf
b) 8 Prozent die Mitglieder des Kuratoriums, sellschafts-Interessen durch das provisorische Kuratorium der Pom ö. Der Control⸗Beamte. ü t ag Zins; 7 F P F J ' . h . . h ö ö J 0 8d * 9 7 Ha en die Mitglieder der Direction. merschen K zu welchem gehören: . Unterschrift.) , fünf Jahre, nebst einem neuen * alon eingehändigt. Im Falle
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vp 3 vepsnelsg a2 3 J .
Ag gun 6mnbun chno) 10 pp1G
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poquis guodno⸗ wa uanvon nao
machten Orten. Cöslin, den ten.. . . 185. Die Haupt⸗Direction. Facsimile der Unterschrift zweier Mitglieder.) Eingetragen im Register Su
vn piu Nunno] uanvlaaa 1 zuS ud uv ]
zu & zurd
Der Control-⸗Beamte. Unterschrift.)
uubgg]v ud ne Invavꝗg
3 85 Prozent die Actionaire 8. 51. Bis zur Constituirung des Kuratoriums werden die Ge—