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4052 J Sendungen unterliegen vielmehr dem vollen tarifmäßi ᷣ li ö ; . ird : ür Bri . rifmäßigen Porto. grundsätze für di ; — 3 Für das in S. 31 des citirten Gesetzes vorgeschriebene Genuß einer gleichen Porto⸗Vergünstigung treten, wie solche . a a6 i ge n 6 bei nicht erfolgter Frankirung a , dem Be⸗ gerichtliche Einschreiten findet Stempelverwendung nicht statt, für Sendungen der in anderen preußischen Friedens Garnisonen n n Gi bergro 33 i, ertrage anzusetzende Porto⸗Zuschlag dere Vorschriften zu erlassen e allgemeine oder beson— den Fall ausgenommen, wo dieses Einschreiten zur Erkennung befindlichen Truphen besteht. Die in dieser Vezichung an die Di a , en, ö . ; Im Uebrigen ist mil Rücksicht auf die d ᷣ einer Ordnung sfrafe. un kun , ö die Kosten . bien fn ö k , wird in Peron hl . , der Finanzen aus der Wiedervereinigung K. maße 8 — 6 ö tan, er ef gh er ) m n e r. nigen e Beamten beziehen sich bis auf Weiteres nur auf Ken fr , nn 1 . Stempelverwendung in nachstehender Weise: ö ane, ilitair⸗- Der . aus preußischen Postorten nach Königlich sächsischen dem D enen em Ritterschaftsrath von Pfui, welcher I) Wird auf Grund des iingehorsams eine Ordnungẽstrafe ꝛc. ,,, H ö a ,. und nch n n entgegengeseßt, für Sendungen ö . n gn, 1 ,, ig, nl tritt bezüglich der durch dieses Einschreiten von . ; in Militair-Dienst⸗Angelegenheiten außerdem auf de ö. g zulegen, Ausfertigungen des ge⸗ , i , Eels nnen e e ichen F Verkehr zwischen Königlich sächsischen ft fn ltr. den . — gan, wtilel n den er nl. keln cfm, wanderenfalls nicht. . zeldpost . Rlais in Kchiareich Sag ea Hele Hinsichts der Behandlung der Zeitungen aus preußischen Direktors (Hehei U ts, mit, der Namenzunterschrift des 23 Wirkt melde Whbigung der richterlichen Auflgge ie Hen en ,, n , z n Verlagsorten an die Biilitgits und. Militair Veamten der im sind, ,, . Finanz -Direltors von Seeb ach) abzulassen dorrdin Beranlassung der erkalinten Srgn ung strafe ohne 22 9 n ver off! . kö . n , . , Truppen bleiben bis ,,, . Befugniß auch jtevez je t * 226 ͤ . ö d ; ; *. je bisberi a. ; n ; —ᷓ ereinsti . . K n, . ö . ö . ir ngen des e dr ofen des g. i T err eiß 4 i gr . . te, ,,, 6. . 1e n n, e dei — si schen eber ; . ; . . rsten bestandenen Geschäftsord ; . die Anmeldung in der Firmenalte herbeigeführten . Landes- Po st⸗Anstalten zuzuführen, welche demnächst die bn, ö . einzuführen de Direktor Burckhardt zur Unterzei ö en tokollaufnahmen und Verfügungen, sowie tückfichllich der weitere Behandlung, sowie die Auslieferung übernehmen. Berlin, den 10. November 1866 rfügung ergehen. in Domanigl- und Forstsachen zu ermöchtigen 3 . , ö. or fer g die vorstehenden Be— . i R . . ö 33 ö sg 3 Portover . ; 1 . . den 15. November 1866. immungen unter Bpok. l. . günstigung für die in Orten es Königreichs Sachsen garniso— General⸗Post⸗Amt. öͤniglich preußisches General ⸗ G 3) Wird durch das Bestreiten der erpffictunn zur Anmel- nirenden preußischen Truppen, wie folgt: gez) von hela, en. hin er . J
dung Veranlassung zu weiterer Sacherörterung gegeben, A. Sendungen in Militair-Dienst-Angelegenheiten. Erlaß vom 14. November 1866 — b m ber — betreffend die
so ng ic . diese Kö veranlaßten gericht⸗ .
lichen Verhandlungen stempe rei. . s sind portofrei: t , , ; .
V. Unter der im §. 34 erwähnten Gebühr für die öffent⸗ h Briefpost-Sendungen jeder Art, KRrenßische Bank. , , . Königlicher Behö rden unter dem Na— liche Bekanntmachung« ist nur die Gebühr für die Abfassung 2) Geldsendungen und . ö ö 6 i , . D e des Kurfürstlichen ö. ĩ atzes« und Königliche General-Verwal—
eines Proklams — vergl. Gesetz vom 2. Juni 18641. B. Y I) Packete mik und ohne Werthzangabe. 5 Wochen-⸗Uebersicht zu verstehen. Die Sendungen müssen mit dem betreffenden portofreien der Preußischen Bank vom 15 November 1866. tung des Kurfürstlichen Hausfideikommisses«.
Berlin, den 9. November 1866. Rubrum versehen sein. , Es wird hi n . ᷣ
; 6. / , , , hierdurch zur öffentlichen Kenntni b Der Justiz. Minister. B. Sendungen in Privat-Angelegenheiten der 1 Geprägtes Geld und Barren. Thlr. 70, 970,00 , i , z Sr. Majestät eher ' rwaltung de urfürstlichen Hausschatzes und des Kur⸗
Graf zur Lippe. Milikairs und Militair-Beamten. Y Kassen - Anweisungen, Privatbanknoten . ,. des und Darlehns kassenscheine 4330, 000 fürstlichen Hausfideikommisses Königliche Behörden unter dem
An die Gerichtsbehörden in den vormals Es sind portofrei: Hö ö . air. Kurhessischen Landestheilen. ewöhnli ᷣ ö 18 ö 9 Wechsel⸗Bestände 6b, 198, 000 Titel »Königliche Direction des Kurfürstlichen Hausschatzes« k i n geen, , I63, 353 Hh und. s Königliche Genfral werwaltung des Turfürstlichen 3. resp. an die in gleichem Range stehenden Militair⸗Beamten . . ö. kö. 14 ödide ren n e. iel d . J 6 . . ö. ; w . 750, 000 l n obe mnder n Kriegs⸗Ministerium. ) a ,, n,, i,, H . P ; 6 Der Königliche Administrator von Kurhessen. Keb Gen chte von G. Pfund an die Soldaten 8 Banknoten im Umlauf Thlr. 1185526, 000 von Moeller. . . ̃ r; mn. h bis zum Feidwebl! ?; Depositen⸗Kapitalien 21/447, 666 Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 30. Oktober = J, a. Wachtmeister) auf s Guthaben der Staats⸗-Kassen, Institute ; 1866 — betreffend die Ein theil ung zer. Garde— , Heer Vaͤrts resß. an zs und Privatpersonen, mit Einschluß des Berlin, 17. Novenmber., Se. Majestät der König haben Aller= Kavallerie-Regimenter in drei Gar de— echt iich ö in em dazu ge. in gleichem Rang; Giro⸗Verkehrs 1757000 gnndigst geruht.: Dem General Major von Decker, Comman—- Kavallerie-Brigaden. hörigen rlefe iz zum — chte stehenden Militair⸗ Berlin, den 15. November 186566. deur der 7. Artillerie⸗Brigade, die Erlaubniß zur Anlegung des 6 Loth (xkl z Beamten. . Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direkltorium. von des Großherzogs von Oldenburg Königlicher Hoheit ihm Nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre: 1 yoth , . ö von Dechend. Schmidt. ühne mann. Boese. Rotth verliehenen Ehren⸗Komthurkreuzes mit Schwertern vom Haus— Ich bestimme hierdurch; Das Porto beträgt für die Sendungen ad B. 1 und 2 be Gallenkamp. Herrmann. v. Koenen und Verdienst-Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, und Die acht Regimenter der Garde⸗-Kavallerie⸗Division sollen einer gradlinigen Entfernung . ; . dem Sergeanten Michler vom Schlesischen 3 Tn r e tant . re, , und zwar derartig . Meilen . . giment . 6 die Erlaubniß zur Anlegung der von des Her⸗ eingetheilt werden, da ü 2 vas von S ; ; eg . 23 1 Garde Kavallerie-Brigade (Stab Berlin) aus über 20 Meilen 3 Sgr. Bekanntmachung vom 165. No vember 1866 — be⸗ . e ern f See rd ni arfffse benen en n Werthporto wird nicht erhoben. I. treffend die Erweiterung des Geschäftskreises Verdienst⸗Medaille zu ertheilen.
Meinem Regiment der Gardes du Corps und dem ert . . Briefe und Begleitbriefe zu den Sendungen an die Solda⸗ des Departements der Finanzen
Garde⸗Kürasster⸗Regiment, 9. n die 2 Garde⸗Kavallerie⸗rigade Stab otsdam) aus ten müssen, wenn eine Portovergünstigung Anwendung finden ,, ö dem Garde -Husaren, dem . ünd dem 3. Garde- Ulanen— soll, auf der Adresse mit der Bemertüing Soldat nbri Ri Höherer Angrdnung zufelge ist die seither von dem She gtegirnent, * Eigene Angelegenheit des Empfängers versehen ein Ministerium geführte Verwaltüng eines mit dem 1. Juli 1858 Nichtamtliches. die 3 Barde-Kavallerie⸗ Brigade (Stab Berlin) aus Fehlt diese Angabe oder ist dieselbe unvollständig, so, geschien ausgeschiedenen Kömpleres von Domaniglbesitzungen, so wie 66 Die Wahrnehmung aller auf Lehnsverhältnisse sich beziehenden KBreußen. Berlin, 17. November. In fortschreitender
dem 1. und 2. Garde⸗Dragoͤner- und dem 2. Garde— der Ansatz des vollen Portos; erfolgt in solchen Fällen nach . ; g träglich die Bescheinigung des betreffenden Compagnie Esa oder daraus hervorgegangenen landesherrlichen Rechte und In- Erledigung der Tages-Orduung beschloß das Abgeordneten⸗
Ulanen⸗Regiment ; . end 5. ; . gung . ebildet wird. 3. General⸗Kommando des Garde⸗Corps habe dron) Führers oder Batterie⸗Chefs, so wird das Porto erstatte teressen, insbesondere daher auch die Verwaltung des Lehns⸗ haus in seiner gestrigen Sitzung den Gesetz-Entwurf, betreffend Allodifications-Fonds deni beim General⸗Gouvernement bestehen⸗ die Pflichten der Handelsmäkler, an die Justiz⸗Kommission zu
't Voridäasta' en gachrichtigt. Das sonst Erforderliche resp. auf die ermäßigten Sätze herahgesetzt —ᷣ ; . ⸗ ö ö. . ri ed rn e en. . zu i f ch Die vorgedachte Porto. ergünstigung kommt auch in An den Departement der Finanzen mit dem heutigen Tage über⸗ überweisen. Die Anträge der Kommissionen für das Gemeinde⸗ wendung für rekommandirte Briefe, für Sendungen mit Post. tragen. Die zur Wahrnehmung der bei vorbesagten Angelegen— wesen über Petitionen, sowie für Petitionen im Allgemeinen
Berlin, den 30. Oktober 1866. h , ⸗ ̃ . E Pell . vorschuß' und für Sendungen mit Rückschein an die Solda heiten in Betracht kommenden Rechnungs- und Verwaltungs⸗ wurden hierauf ohne Debatte, gleichzeitig auch ein Amendement
(gez) Wilhelm. ten 1c. der vorerwähnten Dienstgrade. Doch müssen für die! Interessen unter Leitung des Ministeriums des Königlichen des Abgeordneten Schmidt (Randow) angenommen, durch An das Kriegs⸗-Ministerium Sendungen die tarifmäßigen Recommandations, Prokura ode Hauses als dessen Verwaltungsorgan thätig gewesenen Landes⸗ welches an die Staatsregierung das Ersuchen gestellt wird, dem g Rüctscheln⸗ Gebühren entrichtet werden. . cehörden und Beamten, insbesondere die mit der ört.! Hause Mittheilung von den Entscheidungen zu machen, welche wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. Wenn portofrei oder gegen ermäßigtes Porto zu besär lichen Verwaltung des ausgeschiedenen wie des nicht bei befürworteten Petitionen getroffen werden. Schließlich fand dernde Briefe, Gelder und Packete an die Militairs, bei Ver ⸗ ausgeschiedenen Domanialguts gleichmäßig betrauten Ver- die Wahl von zwei neuen Schriftführern in Stelle der aus dem
Berlin, den 13. November 1866. änderung der Standquartiere, nachzusenden sind, so tritt di walkungs⸗Aemter, Forst⸗ Bau- und sonstigen Beamten Schriftführeranite ausgeschiedenen Abgeordneten von Salisch Portofreiheit oder Porto⸗Ermäßigung für die Tour vom Ab bleiben wie bisher, jedoch unter ausschließlicher Leitung und Lent statt. Das Resultat derselben wird in der näch⸗
des Departements der Finanzen und unter entsprechender Be⸗ sten Sitzung, am Mittwoch, durch den Präsidenten bekannt ge⸗
Kriegs⸗Ministerium. sendungs? Orte direkt bis zum leßten Bestimmungs., Orte ein des De) der . . ricksichti gung der für die Verwaltung des nicht 4ausgeschiedenen macht werden.
In Vertretunß. ohne daß jedoch in Fällen, in denen der. Absender das Port , , . S i ; Donianiälguts bestehenden regulativmäßigen Grundsätze bis Schiesmig⸗Holstein. Kiel, 15. November. (SS; N)
von Podbiels ki. für eine weitere Entfernung vorausbezahlt hat, ein Theil die l ; . , ee sisti ieler Zei Frankos zurückerftattet wird. aauf weiteres in Thätigkeit. Die seit dem August d. J. sistirte »Kieler Zeitung« hat heute
, ng Soldatenbriefe 2c. unterliegen den allgemei . gel in age ng 9 a n. . an enn, en 6 4 r ,. n, ,. iter ee! . a . ü * . nen Bestimmungen mit der Maßgabe, daß fuͤr die Rücksendun Lehns - Aufkünften durch ie Kron 31 indet nicht weiter sta ium gestellten Bedingung, daß sie hin sichth ihres politischen Verfügung vom 13. November 1866 betref. pon Paäͤcketen oder Geldern kein eg w in . Sctritt bielmehr in Behig auf dies ien insbefonders Theils auf thatsachliche Mittheilungen beschräntt werde,
fend die Porto-Vergünstigung für die Sendun⸗ als fur die Hinsendung. rücksichtlich aller unmittelbar an die Kronkasse zu leisten gewe⸗ Sachsen. Dresden, 16. November. (W. T. B) In sener Zahlungen die Generalkasse an deren Stelle und können der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer wurde von
gen der im Königreich Sachsen befindlichen preu— Für die Rücksendung gewöhnlicher oder rekommandirtet Zah . . N . ßischen Tr uppen. Brief wird kein Porto angesetzt. Ausgeschlossen von jede daher solche Zahlungen, wie überhaupt Zahlungen, welche dem 16 liberalen Abgeordneten beantragt, die derzeitige Stände⸗ . Porto⸗-Vergünstigung bleiben die Sendungen, welche von den Gebiete der Bomanial, und Lehns⸗Verwaltung angehören, an Versammlung aufzulösen und eine Volksvertretung nach dem Die preußischen Feldpost-Relais im Königreich Sachsen Soldaten bis zum Feldwebel (Wachtmeister) aufwärts resp, von die Kronkasse nicht weiter geleistet werden. Wahlgesetze vom Jahre 1848 sofort einzuberufen. Die Kammer werden am 15. d. M. aufgehoben werden. den in gleichem Range stehenden Beamten abgesandt werden. * Dem Departement der Finanzen bleibt es überlassen, in beschloß die sofortige Diskussion dieses Antrags. Bei der Ab⸗ Das Königliche General -Post⸗Amt hat Einleitungen ge⸗ Ebenso genießen die Offiziere und die in Offi iers Ran] Bezug auf eine angemessene Regelung des Rechnungswesens, stimmung wurde derselbe mit 48 gegen 17 Stimmen abgelebnt. troffen, daß mit der Auflösung dieser Feldpost⸗ Relais die im stehenden Mlitair⸗Beamten, sowie die Einjährig Freiwillig; sowie zur Feststellung sachgemäßer, allgemeiner Verwaltungs“ Vorher hatte die Regierung wiederholt ein neues Wablgeseß Königreich Sachfen befindlichen? preußischen Truppen in den für ihre Postsendungen keinerlei Porto ⸗Vergünstigung. Die