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öchsten Erlaß vom 5. November 1866, . ,, aft erweiterte Wirksamkeit des Neuen
landschaftlichen Kredit-⸗Vereins für die Provinz Posen; unter — ; 26 ivilegium wegen Ausfertigung auf den In 2 aer ö n, n n, des Neiden⸗ burger Kreises im Betrage von 60,000 Thalern.
Vom 1. Oktober 1866.
; mn 19. November 1866. . der Gesetz Sammlung.
Das 59. Stück der Gesetz- Sammlung, welches heute aus—
gegeben wird, enthält unter chf
erordnung wegen Aufhebung der Verordnu . ö Juli Kor ö betreffend, die Einstellung . Civilprozeßverfahrens gegen Militairpersonen. Vom
9. November 1866, unter . 6452. das Privilegium wegen Kreirung einer II. i ., auf jeden Inhaber lautender Obligationen für die Stadt , Regierungsbezir ks . zum Betrage von 36900 Thalern. Vom 15. Okto—
ber 1866, und unter ;
6453. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Ge⸗ nehmigung der unter der Firma: e , Hypotheten⸗Actienbank« mit dem Sitze zu 9 6. errichteten Actiengesellschaft. Vom 21. Oktober
in, den 20. November 1866. k der Gesetz⸗Sammlung.
Ober ⸗ Commando der Marine.
ö hier eingegangener telegraphischer Meldung ist S. M. Dan n mn, Tn n,, am 16. d. Mts. in Malta ange⸗ kommen; an Bord befindet sich Alles wohl.
in, den 19. November 1866. . Eten des Ober⸗Kommandos der Marine.
Der Chef des Stabes. Heldt, Capitain zur See.
Tages- Ordnung für die Vorberathung im Abgeordnetenhause am Mittwoch, den 21. No vember 1866, Vormittags 10 Uhr. ö Entwurf des , t für das Jahr 1867. A. Allgemeine Gesichtspunkte. B. e, e e. I) Zuschuß zur Rente des Kron⸗ sideikommißfonds. 2) Oeffentliche Schuld., 3) Herrenhaus. Haus der Abgeordneten. 3) Büreau des Staats⸗-Ministeriums.
Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Min! id des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz,
ö Se. Excellenz der Staats- und Minister des Innern, Graf
burg, von Letzlingen. 4 ö . . Ober⸗Regierungs⸗Rath und Ministe⸗
rial⸗Direktor Mac Lean von Coblenz.
Allerhöchster Erlaß vom 9. November 1866 — die Erhebung eines fünften Simpels Grund—, Gebäude⸗ und Gewerbsteuer betreffend.
Auf den Bericht vom 9. d. M. bestimme Ich, daß im Be— zirke 9j vormaligen Herzogthums Nassau für das Jahr, 1866 behufs Erhaltung der Ordnung des Finanzhaushalts ein fünftes Simpel direkter Steuern erhoben wird. ; ⸗
Dieser Erlaß ist durch das Verordnungsblatt für Nassau zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 9. November 1866. ;
(gez) (L. S) Wilhelm. (gez) von der Heydt.
Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß g daß die angeordnete Erhebung eines Simpels Grund⸗, n nhl und Gewerbsteuer am 3. De⸗
ember d. J. stattfinden soll. Die ß, haben die Erhebung nach der von dem Finanz⸗Collegium , Instruction den bestehenden Vorschriften gemäß zu besorgen. . den 15. November 1866. . Das Königliche Staats⸗Ministerium hierselbst. In Auftrag. Hergenhahn.
rechtskräfti . — e,, ., ee fr des Königs zu unterbreiten, so weit nicht die Ausübung des Begnadigungsrechts in Beziehung auf einzelne Arten von Sachen bestimimten Behörden übertragen ist oder ferner übertragen werden wird.
Verurtheilten können
Bekanntmachung., R Nachstehenden Erlaß des Herrn Justiz⸗Ministers,
betreffend das Verfahren mit Begnadigungsge— suchen: .
Ueber die geschäftliche Behandlung der Begnadigungsgesuche
ersonen, welche von den Civilgerichten der vormaligen 6. 2 nir a. M. strafrechtlich verurtheilt sind, wird Folgendes bestimmt:
§. 1. . um gänzlichen oder theilweisen Erlaß oder um Um— . 9a. 6 Strafen sind der Allerhöchsten
2
ᷣ digungsgesuchẽè der auf freiem Fuße befindlichen , . unmittelbar bei des Königs
jestät oder bei der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Frank , werden. Die Vertreter der Staatsanwaltschast haben derartige Gesuche dem K. zu übersenden.
Wenn auf ein unmittelbar bei des Königs Majestät ange— bend , bei Zufertigung, desselben an den Ober⸗Staatsanwalt, der Justiz⸗Minister Bericht erfordert, so hat der Ober⸗Staatsanwalt sich gutachtlich zu äußeern, unter Beifügung der Untersuchungsakten, eines zur Vorlegung bei des Königs Majestät geeigneten, eine kurze Darstellung des Sach verhältnisses und die Worte der die Verurtheilung be ründenden strafrechtlichen Bestimmungen enthaltenden Actenguszuges und einer beglaubigten Abschrift des rechtskräftigen Urtheils.
Wird bei Zufertigung eines unmittelbar bei des Königs Majestät angebrachten Begnadigungsgesuchs ein Bexicht von dem Ober-Staatsanwalt nicht erfordert, so hat derselbe von Amtswegen zu prüfen, ob sich der Fall zur Befürwortung des Begnadigungsgesuches eignet. Eutscheidet sich der Oher-Staats— anwalt un eine solche Befürwortung, so ist zu verfahren, als ob Bericht erfordert wäre.
hierdurch erfolge. ö.
langen zu lassen.
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Sicherheits⸗Anstalten
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hörde ertheilt über derartige Gesuche besondere Einlieferungsscheine. . , Wegen des Einflusses eines angebrachten Begnadigungs—
stehenden Vorschriften.
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Verfügung des Staatsanwalt zu erfolgen. ö Berlin, den 12. November 1866. Der Justiz⸗Minister. gez.) re licht , n. bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, . a. M., den 15. November 1866. Der Königliche Civil-Kommissarius.
vdt. Ha lbey.
Landrath von Madai.
. 7 sich nig ff für 9 ö Befürwortung, so ist dem Gesuchsteller zu eröffnen, daß i * auf Wschl . Majestät des Königs an den Justiz⸗ ¶ Minister und von diesem an den Ober-Staatsanwalt zur Pri. fung übersandt, von dem letzteren jedoch keine Veranlassung zur J Befürwortung des Gesuchs gefunden worden sei, weshalb die J ablehnende Bescheidung auf Grund Allerhöchster Ermächtigung
t das Gesuch bei der Stadtsanwaltschaft eingereicht wor den . a der ae te ne e dasselbe ohne Bericht direkt . an den Geheimen Kabinets-Rath Sr. Majestät des Königs ge⸗
Das weitere Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen
Begnadigungsgesuche der in den öffentlichen Straf- und . n dcn Gefangenen sind von der Direction der Anstalt an den Ober-Staatsanwalt zu übersen. Wird ein solches Gesuch von der Direction oder dem Ober⸗Staatsanwalt für berücksichtigungswerth gehalten so ist wie im S§. 3 alinea 1 angegeben, andernfalls nach S§. 4 zu
Die von Privatpersonen an des Königs Majestät gerih. teten und bei der Post zur Beförderung abgegebenen Begngdi⸗ gungsgesuche sind zu frankiren, auch ist auf der Vorderseit des Couverts der Name des Absenders anzugeben. Die Postbe⸗
HFesuches auf die Strafvollstreckung verbleibt es bei den be. . a l n; n chien ann des Gesuches is durch Vorlegung des Posteinlieferungsscheines der Nachweis
S. 8. J .
Die Theilung der Strafvollstreckung sterminliche Abbüßung!
ist fortan nicht mehr als ein Begnadigungsakt zu behandeln, Die Entscheidung über desfallsige Gesuche hat bis auf weiter Hu tdi. ee h led von dem Königlichen Ober—
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. November. Se. Majestät
der König begeben Sich am Mittwoch den 21. mit Extrazug nach Potsdam, und fahren von dort mit Gefolge über Magde⸗ burg und Halberstadt nach Blankenburg, wo den T2. und 23. . Am 24. kehren Se. Majestät nach Berlin urück. 1 — Zum 15. und 16. d. M. war die Abhaltung der König— lichen Hofjagden in der Colbitz-Letzlingener Haide Aller— höchst befohlen und die Bewohner von Leßlingen hatten es sich angelegen sein lassen, Se. Majestät den König würdig zu empfangen. Am Schlagbaum des Forstbegangs Theerhütte stand die erste, mit preußischen Fähnlein geschmückte Ehrenpforte, Letzlingen selbst hatte geflaggt und illüminirt, beim Eingang in die nach dem Königlichen Jagdschloß führende Straße war das zweite Ehrenportal aufgeführt. Unter dem Hurrah der Bevölkerung und den Klängen des Preußenliedes zog Se. Ma⸗ jestät in das Jagdschloß ein. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Karl, Albrecht, Friedrich Karl, Albrecht Sohn, der Großherzog von Mecklenburg⸗-Schwerin, Erbprinz von Anhalt⸗ Dessau, Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, Prinz Moritz von Nassau, Hoheiten, Fürst Radziwill, die Herzöge von Ratibor und Ujest Durchlaucht, Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode Feldmarschall Graf Wrangel, die Ober⸗Jägermeister Graf von der Asseburg, Graf zu Stolberg und von Arnim, die Minister Freiherr von Schleinitz, Graf zu Eulenburg, Graf Itzenplitz, der konimandirende General von Alvensleben, Gene— ral⸗Lieutenaut von Fransecky, der Ober-Präͤsident von Witz⸗ leben, der Gouverneur von Magdeburg General von Herwarth u. A. befanden sich unter den eingetroffenen Gästen.
Im sogenannten Rodöbel der Oberförsterei Ja ven 6 wurde das erste eingestellte Jagen auf Roth-, Damm - und Schwarz⸗ wild abgehalten. 16 Stück Rothwild, 63 Stück Dammnwild . 7. Sauen lagen nach Beendigung des Treibens auf der Strecke. -
Nach dem Dejeuner begab sich die hohe Jagdgesellschaft nach dem in der Oberförsterei Letzlingen belegenen Dahrenstädt zu einem freien Treiben, in welchem 3 Stück Rothwild, 6 Stück Dammwild und 1 Hase erlegt wurden.
Den folgenden Tag fand zunächst eingestelltes Jagen in den Sieben Hügeln der Oberförsterei Letzlingen auf Dammwild und Sauen stätt. 180 Stück der ersteren Wildgattung und 77 Sauen zierten am Schluß des Treibens die Wildstrecke. Auch in Letzlingen hatte das Forst⸗ und Jagdpersonal es versucht, den Platz, woselbst das Frühstück eingenommen werden sollte, der Bedeutung des Tages angemessen herzurichten.
Unter laubgrünem, mit Hirschgeweihen dekorirtem Baldachin saß Se. Majestät der König, zu beiden Seiten der langen Tafel waren die alten Eichen ebenfalls mit seltenen Gewelhen und Hirschköpfen verziert.
Am 1 Uhr brach die Jagdgesellschaft auf und in schnellem Tempo ging es näch dem freien Treiben am Dachsbau der Oberförsterei Planken. 1 Stück Dammwild und 10 Sauen waren das Resultat der mit großer Umsicht ge⸗ leiteten Jagd. Ein freies Treiben in der s. g. Pfalz der Ober— försterei Colbitz beschloß den Tag, indem 1 Rothhirsch, 2 Stück Dammwild, 5 Sauen und 1 Füchs erlegt wurden.
Am 17., Morgens 9 Uhr, reisten die hohen Gäste ab.
— Wie aus St. Petersburg, den 16. d., berichtet wird, nähert sich der Aufenthalt Sr. Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen daselbst seinem Ende, da Höchftderfelbe am 18. d. M. bereits abzureisen gedenkt. Se. Königliche Hoheit hat in dieser Woche viele Sehenswürdigkeiten der Stadt *in Augenschein ge— nommen, im Uehrigen aber im engsten Kreise der Kaiserlichen Familie gelebt, da die glänzenden Vermählungs⸗estlichkeiten durch eine Erkältung Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Maria Feodorowna, Gemahlin des Thronfolgers, unter— brochen wurden. Am 15. d. M. wohnte der Kronprinz an der Seite Sr. Majestät des Kaifers einer großen Parade über 23,000. Mann Garde bei, am 14. einer aiserlichen Jagd in Gatschina, auf welcher Se. Königliche Hoheit einen Wolf er— legte. — Am 15. hatte eine Deputation der hier lebenden Norddeutschen die Ehre, Sr. Königlichen Hoheit eine Ergeben— heits-Adresse überreichen zu dürfen. Unter der Anzahk von Personen, welchen Höchstderselbe außerdem Audienzen gewährt hat, befanden sich heute der Kriegs Minister, General⸗Adjutant Milutine und dessen Bruder, der Staats⸗-Secretair für Polen. Außerdem wurde Schamyl mit seinem Sohne von Sr. König⸗ lichen Hoheit empfangen, die von ihrem Wohnorte Kaluga aus ö . sind, um den Vermählungs-Feierlichkeiten bei— zuwohnen.
Kassel, 17. November. (Kass. Ztg.“ Der General⸗Gou⸗ verneur von Wer der hat seine Wohnung aus der Komman— dantur nach dem Schlosse Bellevue verlegt. Die Organisation des XI. Armee⸗Corps ist vollständig beendigt.
Der Administrator Regierungspräsident von Möller hat eine Benachrichtigung an die Direction der Friedrich⸗Wilhelms⸗ Vordbahn ergehen lassen, wonach deren Verwaltnng mit der Direktion der Staatsbahnen sowohl im Interesse des einheit⸗ lichen Verkehrswesens, als auch im Interesse der Aktionäre ber— bunden werden soll. Mit Ausführung dieser Neuerung ist Regierungsrath Wiegand beauftragt worden.
) Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 16. November. H. N.) Seit einigen Tagen befinden sich hierorts preußische Militairbeamte, um die Listen der militairpflichtigen Mann⸗ schaften aufzunehmen und zu ordnen. — In Folge ausgegebenen ö. wird jetzt in Cappeln anstatf der früheren „Angler
eitung« ein neues Wochenblatt unter dem Namen Schlei⸗ 6 erscheinen und die erste Nummer Sonntag ausgegeben verden.
SchlesCwig, 15. November. denten ernannte Kommiffion, ventlow ist, besteht aus drei ständigen Mitgliedern, welche darauf angewiesen sind, ein maßgebendes Gutachten Über die Erhaltung und Befestigung der Westküste, sowie über neue Landgewinnungsarbeiten abzugeben. ;
Bayern. München, 15. November. (Bayr. Z.) Von den neuen Soeial-Gesetzen sind das Ansässigmachungs⸗, das Heimaths- und das Gewerbsgesetz zum Vortrage im König— lichen Staatsrathe bereift. Die Gemeinde? Ordnung unterliegt zur Zeit den Vorberathungen im Gesammtministerium und wird gleichfalls in kürzester Zeit an den Staatsrath gelangen. Ein Gesetz über die Regelung des Armenwesens, ein Kriegs— kosten⸗Ausg leichungsgesetz und die neue Wehrverfassung sind in der Ausarbeitung begriffen, und werden gleich den vorgenann— ten Gesetzesvorlagen der Berathung des deninächst wieder zu sammentretenden Landtags unterbreitet werden. .
Der seither als Königlich hannöverischer Geschäftsträger dahier beglaubigte Herr von Qmpteda ist abgerufen worden und hat seine Functionen eingestellt.
— I7.. November. (N. E.) Unter dem Vorsitze des Prinzen Luitpold hat eine mehrstündige Sitzung des Staats— rathes stattgefunden, in welcher mit ber Berathung der an die Kammern zu bringenden Gesetzentwürfe begonnen wurde.
( Oesterreich. Agram, 16. November. Die General. Congregation des Verövizer Komitates hat einstimmig be— schlossen, dem Agramer Landtage eine Repräsentation zu unter⸗ breiten; derselbe wolle die terrikoriale Integrität verlangen und unter keinem Vorwande gestatten, daß irgend ein Theil des dreieinigen Königreiches von diesem getrennt werde.
Die Beschlüsse des serbischen Congresses in Carlovitz sollen dem kroatischen Landtage als Königliche Proposition vor⸗ gelegt werden.
Schweiz. Bern, 14. November. (Köln. Ztg.) Nach langer Berathung hat der Bundesrath dem Antrage der Ex⸗ perten⸗Kommission gemäß soeben beschlossen, daß für die ganze eidgenössische BSundesgrmee, Ausz 8 und Reserve, das Winchester⸗ Repetirgewehr, verbessertes Henry⸗Gewehr, angenommen werden soll, der Beschluß jedoch, bekreffend die Bestellung der nothwendi⸗ gen Anzahl, 80, 696 Stuck, soll der am 3. Rovember zusammen⸗ tretenden Bundesversammlung überlassen bleiben. In Bezug auf die Umänderung der vorhandenen Prélaz⸗Burnaud⸗Gewehre ward noch nichts beschlossen, weil dieselbe erstlich nicht zweck— mäßig erscheint und zweitens auch keine Eile hat. Wie man vernimmt, hat die amerikanische New⸗Haven⸗Company, deren Vertreter Herr Chapin in Bern ist, die ganze Lieferung in möglichst kurzer Zeit zu 100 Fr. pr. Stück augeboten. Wenn die Fabrication in der Schweiz ausgeführt werden kann, soll sich der Preis noch billiger stellen. Im Ganzen werden die Kosten dieser neuen Anscha ung mit Munition ca. 10 Millionen Fr. betragen.
— 16. November. In der Jesuiten-Affaire hat sich die Regierung des Kantons Wallis auf die bundesräthliche Dro— hung, eidgenössische Lommissare an Ort und Stelle zu senden, zu dem Bekenntniß herbeigelassen, es seien in der That zwei Jesuiten — P. Rothenflüh als Professor der Philosophie und F. Delsglise als Professor der Literatur — am Kanton - Lyceum in Sitten angestellt, und ein dritter Jesuit, P. Kempfen, stehe an der Spitze eines Privat Instituts in Brieg. Gleichzeitig verwahrt sich aber auch die walliser Regierung gegen den Vorwurf, mit der Duldung und Anstellung dieser Jesuiten in ihrem Kanton die Bundesverfassung verletzt zu haben. Es handle sich hier nur um einzelne Jesuiten, und 8. 58 des Grundgesetzes der Eidgenossenschaft verweigere den
Die von dem Ober-Präsim— deren Vorstand Graf A. Re—
Jesuiten die Aufnahme in die Schweiz nur als Orden und