1866 / 282 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

A. Ueber die geschäftliche Behandlung der Begnadigungsgesuche solcher Personen, welche von den Civilgerichten des vormaligen Königreichs Hannover strafrechtlich verurtheilt sind, wird Fol⸗

gendes bestimmt: ;

Gesuche um gänzlichen oder theilweisen Erlaß oder um Umwandlung rechtskräftig erkannter Strafen sind der Aller⸗ höchsten Entschließung Seiner Majestät des Königs zu unter⸗ breiten, soweit nicht die Ausübung des Begnadigungsrechts in Beziehung auf einzelne Arten von Sachen bestimmten Behörden

übertragen ist oder ferner übertragen werden wird.

Die Begnadigungsgesuche der auf frei Verurtheilten können entweder unmittelbar bei des Köni welches das Erkenntniß in erster bracht werden.

anwalt des Obergerichts einzusenden.

Wenn auf ein unmittelbar bei des Königs Majestät an— gebrachtes Begnadigungsgesuch, bei Zufertigung desselben an die Kronanwaltschaft, der Justiz⸗Minister Bericht erfordert, so hat Beifügun der Untersuchungsakten, eines zur Vorlegung bei des König. Majestät geeigneten, eine kurze Darstellung des Sachverhältnisses

die Kronanwaltschaft sich gutachtlich zu äußern, unter

und die Worte der die Verurtheilung begründenden strafrecht⸗ lichen Bestimmungen enthaltenden Aktenauszuges und einer

beglaubigten Abschrift des rechtskräftigen Urtheils.

Wird bei Zufertigung eines unmittelbar bei des Königs Majestät angebrachten Begnadigungsgesuchs ein Bericht von / f hat dieselbe von Amts

sich der Fall züir Befürwortung des

der Kronanwaltschaft nicht erfordert wegen zu prüfen, ob, Begnadigungsgesuches eignet.

Entscheidet sich die Kronanwaltschaft für eine solche Befür⸗ tun t ob Bericht erfordert wäre. Entscheidet sie sich nicht für eine solche Befürwortung, so ist Ge das Gesuch auf Befehl Sr. Majestät des Königs an den Justiz-Minister und von diesem r g übersandt, von der letz zefürwortung des Gesuchs

die ablehnende Bescheidung auf

wortung, so ist zu verfahren, als dem Gesuchssteller zu eröffnen, daß

an die Krongnwaltschaft zur teren jedoch keine Veranlassung . gefunden worden sei, weshalb

Grund Allerhöchster rr e n, hierdurch erfolge.

Ist das Gesuch bei der Kronanwaltschaft eingereicht wor— den, so hat sie dasselbe ohne Bericht direkt an den Geheimen gelangen zu lassen, den Bestimmungen

Kabinets⸗Rath Sr. Majestäͤt des Königs ö. J Verfahren richtet sich nach es §. 3.

§. 5. Begnadigungsgesuche der in den öffentlichen Straf- und befindlichen Gefangenen sind von der Di zu über⸗ oder der Kronanwaltschaft für berücksichtigungswerth gehalten, so ist,

Sicherheits⸗Anstalten rection der Anstalt an die betreffende Kronanwaltschaft senden. Wird ein solches Gesuch von der Direction

wie im 8.

3 Alinea 1 angegeben, verfahren.

andernfalls nach §. 4 zu

Die von Privatpersonen an des Königs Majestät gerich—⸗ teten, und bei der Post zur Beförderung abgegebenen Begnadi⸗ , sind zu frankiren, auch ist auf der Vorderselte des

ouverts der Name des Absenders anzugeben. Die Postbehörde ertheilt über derartige Gesuche e fh, Einlieferungsscheine.

Wegen des Einflusses eines angebrachten Begnadigungs⸗

gesuches auf die Strafvollstreckung verbleibt es bei ben bestehen⸗ den Vorschriften. Ueber die Absendung des Gesuches

. . ist durch Vorlegung des Posteinlieferungsscheines der ö

zu liefern.

§. 8.

Die Theilung der Strafvollstreckung (terminliche Abbüßung) ist fortan nicht mehr als ein Begnadigungsakt zu behandeln. Die Entscheidung über desfallsige Gesuche hat bis auf weitere Verfügung des Justiz⸗Ministers von der Königlichen Kron⸗ Oberanwaltschaft in Celle zu erfolgen. An diese Behörde ist daher über solche Gesuche gutachtlich zu berichten. Jedoch bleibt die Befugniß der Kronanwaltschaften bei den Obergerichten, be⸗ ziehungsweise der Vertreter derselben, zur vorläufigen Haftent⸗ lassung aus besonders drin Gründen, in Kraft.

§. 9. Die bestehenden Vorschriften über das Verfahren in den Sachen, in welchen auf die Todesstrafe erkannt ist, oder in denen das erkennende Gericht von Amtswegen auf Strafmilde⸗ rung anzutragen hat, erleiden keine Aenderung.

auf freiem Fuße , . Majestät oder wie bisher bei der Kronanwaltschaft des Gerichts, . Instanz abgegeben hat, ange⸗ Die Vertreter der Kronanwaltschaft bei den Amtsgerichten haben derartige Gesuche an den vorgesetzten Kron⸗

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*

Gerzlt, die Erlaubniß zur Anlegung' des von bes Mexiko Majestät ihm Guadalupe zu ertheilen.

Vorstehender durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 15. November 1866. Der Justiz-Minister. Gr. zur Lippe.

M inisterinm des Innern.

Bekanntmachung vom 12.

Bank« mit dem Sitze zu Essen errichteten Actien-⸗-Gesellschaft.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten E vom 5. Node ver h ich st ,,,

unter der Firma mit dem Sitze * Essen, so wie deren Statut vom 1866 mit der . zu 3 . geruht, vorletzten Zeile des Artikels 37

statt ‚Abwesenheit« heißen soll.

gemacht werden.

Berlin, den 12. November 1866. Der Minister für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten.

Graf von Itzenplitz.

Der Minister des Innern.

. 2* 162 2 271. * ;

r nde der Marine.

S. M. Alles wohl an Bord. Berlin, den 21. November 1866. Von Seiten des Ober-Kommandos der Marine. Der Chef des Stabes. Heldt, Capitain zur See.

Berlin, 21. November. ,, geruht: Den bevollmächti

igten Minister in Washington

verliehenen

Nichtantliches.

8 die Vorträge des Mi—

* 6

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begab sich Ihre Majestät die um die unter Allerhöchstihrem Protektorat stehenden Wohl

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noch Verwundete der Main—

3 Herrschaften

dorff und Generalarzt Dr. von Lauer. Die Rückke

Königs von Schloß Blankenburg nach Bersin erfolgt! voraus sichtlich am Sonnabend, den th folg

er König erh c fu in Begleitung der hier anwesenden

zur . Ihrer Königlichen

oheit der Frau Kronprinzessin nach dem Neuen Palais, und

um 15 Uhr von Station Wildpark mittelst Extrazuges nach Halberstadt. und Allerhöchstdieselben mit den Prinzen des Königlichen Haufes die Einladung Sr. Hoheit des Herzogs Jagdtage angenommen haben?

zu Wagen nach Schloß Blankenbur , wohin

von Braunschweig für zwei Im Gefolge Sr. Rn ie ssicl Ilügel⸗Adjutanten Graf Lehn⸗ Radziwill, sowie der Leibarzt des Königs,

hr Sr. Majestät des

es Königs befinden sich die Prinz

Son Abends 97 Uhr. Wie aus Coblenz, den 21. November, berichtet wird, König in vorgestern nach Cöln,

ätigkeits⸗Anstalten zu esichtigung des Domes ie Königin widmete auch

besuchen Ihre Majestdt wurde bei von dem Erzbischof Paulus geleitet. dem Militair⸗Lazareth, woselbst sich und Elb⸗Armee befinden, Ihren

Besuch und nahm das Garten⸗-Institut Flora in Augenschein.

Allerhöchster Erlaß nebst Anlage wird hin

November 1866 be— . treffend die Allerhöch ste Genehmigung der unter der Firma »Westdeutsche Versicherungs-Actien!

lase Errichtung einer Alctien Gesch ] I. Westdeutsche Versicherungs⸗Actien Ban. 5. Otto m daß es in de dieses Statuts »Anwes enheit.

Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch de I Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekann

Graf zu Eulenburg

Hier eingegangener telegraphischer Meldung zufolge, is Brigg Rover« gestern bei Villafranca eingekroffen

Seine Majestät der Font habe außerordentlichen Gesandten unn

Freiherrn vor 3 Kaisers von Großkreuzes des Ordens von .

Preußen. Berlin, 21. November. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des Morgen litair⸗ und Civil⸗Kabinets sowie einen kurzen Vortrag des

Finanz⸗Ministers entgegen. Um 11 Uhr begaben Se. Ma sestät (

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Der igen Sitzung des Abgeordnetenhauses, d 5 i e , des Staatshaushalts⸗-Etats für 5 Jahr 1867 im ganzen Hause, wohnten die sämmtlichen ö ö . Minister bei. Präsident von Forkenbeck h . vor Eintritt in die Tages -Ordnung dem Handels⸗ . i Graf zu Itzenplitz das Wort. Derselbe überreichte Prin . Cn if, eee en! eine mit dem 1. Juli k. Js ein⸗ . hrende Briefporto⸗-Ermäßigung. Der Finagnzminister Frhr. uf der Heydt brachte hiernächst einen Gesetz⸗ Entwurf ein, a Einführung der Klassensteuer in . an Stelle der bisher dort erhobenen Mahl- und . e e nn, Nunmehr trat das Haus in die Vorberg hung 3936 ie. haushalts⸗Etats ein. Nach einigen Vorbemer i, ed ö. ö . sidenten über die geschäftliche Behandlung der , ., ; 3. Allgemeine Gesichtspunkte« und b. ,, erg . * umfassen werden, wurde dieselbe üher 2 2. , . = öffnet. Das Wort erhielt zuerst der Abgeordne . . Die Abgeordneten Groote, Nichaelis, Noh 3 39 Vaerst nahmen ferner an der General Debatte , geschlossen wurde, nachdem der Fingnz⸗Minister Frei . 36 der Heydt noch einige erläuternde e n . a ie rn hatte. Der Minister des Innern, Graf u i ag. hiernächst zwei Gesetzentwürfe ein, u Zwar betr. . , Verfassung, bedingt durch die in Folge . 3 ,. . nöthig werdende Vermehrung der Zahl der Abgeyr ö. J (ill ö. wegen Incorporation einiger neu erworbener gan esthe südwestlichen Deutschland (Bayern und , , . In Hierauf wurde in die Spezigl-Berathung Lingetreten. R Betreff des Zuschusses zur Rente des , . h fand eine besondere Debatte nicht statt. Das Kapitel 27 des , . Etats, öffentliche Schuld, dagegen gab ,. zu einer 66. ehenden Berathung, an welcher Seitens der Staa , a, , Fr fer Freiherr von der Heydt, un . . Sber⸗Finanz-Rath Mölle, Seitens des Hauses die 4 ; Lasker, von Vincke (Hagen) und Lie Virchow ͤich . heiligten. Letzterer ergriff beim Schlusse des Blattes das Wort. . Laut Telegramm an das General Post⸗Amt . 6. englische Post, , e . f , 20. d. M. früh, in h gen rückständig gewesen. . ,, ar g, weiß 9 November. In . 96 die neuliche Mittheilung pr gie g n, . he e, iqui ions-Kommission bemerkt das *r. . Weit. 1, von der genannten ornnission vor n faßten Beschlusse die erwähnten peziglkommüössionen ö 7 ö welche sich mit der Aufnahme und Taxation des re e gen shu mn in den ee gn . e e, ch iftigen haben, je aus einem von Preu 1d Oester 1 . 1 fer e nnr , 7 ö niere garn Verwaltungsbeamten zu bestehen ö glu Ver en ies gabe nach Bedürf eren vier. nn, , ö . m fen. ist für diese niß zu unterstützen. Eine beson er ban , n ll bern Kommisstonen in der Ausarbeitung begriffen, , , italieder vor dem Antritte ihrer Function bis zum 1 De k. 2 hier eintreffen, um diese i re, e e ler mn nehmen und in Eid und Pflicht genommen ö ö, G. R) Schleswig ⸗Halstein. Altona, 19. Nover . ö Das preußische Etappen-Kommando ist , n . und sind die damit ,, Geschäfte der König t übertragen worden. ; J stehende Aushebung enz 2 e r aeste gh er,, a n den vier einzustellenden Jahrgängen n i, , , ö, immte ehoben weiden. Die Freigeloosten kommen in n W n. der einjährigen Freiwilligen wird eine nähere ö 21. November. Das . n vom heutigen Datum veröffentlich nt . , i die Dislocation der Königlich sächsichschen ö e n, n,, vember e. an, wonach in Dresden sich besin 2 ier er . Kommando, Stab 3. , Tien orn. ie-Division, Stab der Reiter⸗Vivtfihnss rig. , e ii , e. 14., 15. un ; rie⸗Bat . ö der Stab der 1. ,,, die dritte Schwadron des . egi auch die Pionier- und Pontonier⸗A1bthei ö Nach Würste mber r, Stuttgg nt! gl ise des württemb. Mittheilung des »St. A. f. We sst die 6 giederholt al rilltgirstrafge ce in den o sellichen 3 erh as Kriegsmini⸗ ein dringendes Bedürfniß bezeichnet ,, 7 ,, sterium hat diese Aufgatze, deren Dringlich 60 n,, zrkannt wird, n nen en f ausgegtrbeitet, K 63 auf Schwierigkeiten gestoßen ist,

6 8 cr 18 wude zen w ; . inn Jhe in dem noch Uichl welche ihren Grund zum Theil in dem noch / .

und Billigkeit

. z 12 anzuhahnen im tant

bürgerlichen Strafgesetz und in der Bestimmung der ö verfassung (6. Q) hatten, wonach ein gleichförmiges Strafgesetz für das gesammte Bundesheer gegeben werden sollte. Im Laufe dieses Jahres wurde die Arbeit wieder aufgenommen und der frühere Entwurf eines Militair⸗Strafgesetzbuches revidirt und zum Druck vorbereitet. Eine Vollendung des Werkes ist aber erst dann 6 wenn auch das Verfahren der, bürgerlichen Gexichte in Strafsachen, das dem Verfahren der Militairgerichte , . zur Grundlage dienen muß, zum Abschluß gelangt ein wird.

= 19. November. Die Sache des Geschichts-Professors Pauli in Tübingen ist, nach Bericht des »Fr. Journ. «, an ihrer Entscheidung angelangt. Gestern, am Sonntage,

fand eine außerordentliche Sitzung des K. Geheimenraths statt, an welchem sämmtliche Minister Theil nahmen und worin der berelts mitgetheilte Beschluß des akademischen Senats in Tübingen zur Berathung kam. hat fassungsmäßig das Gutachten über den Antrag des Ressort—

Der Geheimrath hat ver—

ministers an den König abzugeben und soll, so wird versichert, dieser Antrag auf Entlassung im Sinne des Paragraphen 47

der Verfassung, welcher von moralischer Unbrauchbarkeit handelt,

gehen. In diesem Fall dürfte indeß, bevor der definitive Ent— scheid erfolgt, noch ein Gutachten des K. Obertribunals einzu⸗— holen sein. ; . 2 29. November. (W. T. B.). Der „Staatsanzeiger für Württemberg« meldet, daß Professor Pauli in Tübingen an das evangelische Seminar zu Schönthal unter Vorbehalt seines Ranges und Gehaltes versetzt worden ist. 3 Bayern. Kissingen, 19. November. EN. C.) Se. Majestät der König 6 nachdem er einen kurzen Aufenthalt in Schweinfurt genommen hatte, gestern Mittag hier einge—⸗ troffen. Heute besichtigte Se. Majestät in Begleitung des Generalstabshauptmanns v. Freyberg das hiesige ö Oesterreich. Wien, 20. November. Das an den in vest Mr tagenden Landtag gerichtete Kaiserliche Reskript, welches in kurzer e e ,, wurde, hat nach der »Wiener Ztg. folgenden Wortlaut: i,, Joseph Itch l . Gottes Gnaden Kaiser von, Oester⸗ reich; Apostolischer König von Ungarn, Böhmen, Galizien, Lodome— rien und Illyrien; Erzherzog von Oesterreich 2c. 2c. . z Den kirchlichen und weltlichen Würdenträgern, Ständen und Ver⸗ tretern Unseres getreuen Königreiches Ungarn und der damit verhun⸗ denen Theile, welche auf den von Uns für den, 10. Dezember 186 in Unsere Königliche Freistadt Pesth einberufenen Landtage versammelt sind, Gruß und Unsere Gnade, ,, Liebe Getreue! Mit unerschüttertem Vertrauen auf, die göttliche Vorsehung und auf die treue Anhänglichkeit Unserer Völker nehmen Wir . Faden der landtäglichen Verhandlungen wieder auf, deren Ausgangspunkt Wir in Unscrer Thronrede bezeichneten und als deren hochwichtiges und unverrückbares Endziel Wir die verfassungs mäßige Regelung des Verbandes der einzelnen Theile der Men geichien so wie die baldige , , der ,. Rechtsgestaltung Unseres i önigreiches Ungarn ansehen, ö n. , Wing rn des Krieges, welche durch die glänzen⸗ den Siege unserer Südarmee und Flotte nicht. auszugleichen. 96. vereitelte jene Hoffnungen, welche Wir selbst angesichts der Uebermach der gegen Uns verbündeten Mächte auf die Gerechtigkeit Unserer Sache und den opferwilligen Heldenmuth nseres Heeres bauten. . . Mit Hinblick auf die harten Fügungen des Geschickes, welche nur durch die dußerste Anspannung der Spferwilligkeit, sowie der geifsisen und materiellen Kräfte Unserer Völker wieder günstiger, zu gestalten waren, zögerten Wir nicht, denselben selbst unter schweren e n 3. die Segnungen des Friedens wiederzugeben, deren Sicherste ung : . stets zu den tief 3 n , hn ner väterlichen Herzens und öchsten Regentenpflichten ; , 2 unt e, ge r, f der Vergangenheit, s 36. die 6. sichten auf die in den internationalen Verhãltnissen nge , ne änderungen erfordern es nunmehr in erhöhtem Maße un 7. ch unabweisbar, daß Wir die Regelung der schwebenden inneren gg ö genheiten Unserer Monarchie auf der zur aufrichtig , ,,, friedigung der verfassnngsmäßigen Rechte und Ansprüche Unserer bezeichneten Grundlage nach Kräften beschleunigen 835 Bereits in Unseren Königlichen Nestripte vom 24. i. ö haben Wir jene bereitwillige Thätigkeit gewürdigt, mit zwe . landtäglich versammelten Stände und Vertreter Alnseres gelie n Königreiches Ungarn sich Unseren Bestrebungen , ö . Löfung der gemeinsamen Aufgabe auch ihrerseits beizutragen begon⸗ rn, ir es Wir eben in jener nehr mußten Wir es bedauern, daß Wir r e , , k samen Angelegenheiten ein Berathungen des Ausschusses für die gemeinsa nge en e ngen Entwurf erzielt ward, über dessen Ausgangspunkt und Endziel! JJ nen 3 9 6 gaus udrücken keinen Anstand schon dermalen Unsere Anerkennung 15zu e,, , , nehmen; Wir fühlen Uns berufen hei dem Best n us⸗ enn , , . fen rue! n , n. . . , n. 1 ran, ierkfamkeit zuzuwenden, deren Entw ng eine auf 2 n en enen der Hauptaufgabe mit Beschleunigung

.