1866 / 288 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Vertheilun

Das Frankfurter Gese

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nehmung der Geschäfte der Staats -Anwaltschaft bei dem Rügegerichte wird hierdurch nichts geändert.

Der §. 6 des organischen Gesetzes für die Stadt Frank⸗ furt vom 16. September 1856 tritt außer Kraft.

Die Ernennung des Präsidenten des Appellationsgerichts,

so wie des Direktors des Stadtgerichts erfolgt in Zukunft ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum und ohne Beschränkung auf die Auswahl aus den Mitgliedern

dieser Kollegien.

der Mitglieder des Gerichts in dessen ver— schiedene Abtheilungen liegt bei dem Appellationsgerichte dem Präsidenten, bei dem Stadtgerichte dem Direktor desselben ob. Auch bestimmt der Letztere alljährlich den Vorsitzer des Zuchtpolizeigerichts.

Der Artitẽk 5 des Frankfurter Gesetzes über das Ver⸗ 9 in Strafsachen vom 16. September 1866 ist auf— gehoben.

er Artikel 9 des Frankfurter Gesetzes über das Ver—

fahren in Strafsachen vom 16. September 1856 wird dahin

abgeändert: daß die Ernennung des Präsidenten des Assisenhofes und seines Stellvertreters für die einzelne Assisenperiode durch den Präsidenten des Appellationsgerichts aus der Zahl der von dem Justiz-Minister hierzu alljähr— lich zu designirenden Richter des Appellationsgerichts— Bezirks erfolgen soll.

vom 15. September 1856 über

die Aufnahme in die Zahl der Advokaten wird in fol—

genden Punkten abgeändert:

I) die ständige Prüfungsbehörde in Frankfurt (8. N, de— ren Mitglieder fortan von dem Justiz-Minister auf Vorschlag des Appellationsgerichts zu ernennen sind, hat vom 1. Januar k. J. ab auch der ersten Prüfung der sich um Aufnahme in die Zahl der Advokaten bewerbenden Personen nach Maßgabe der §§. 4 bis 6 des Gesetzes sich zu unterziehen; die dem Senate in diesem Gesetze zugewiesenen Functio⸗ nen, betreffend die Zulassung der Kandidaten zur ersten Prüfung und die Anordnung wegen deren weiterer Ausbildung, werden dem Appellationsgerichte hierdurch übertragen. Dasselbe hat nach genügender Ablegung

der zweiten Prüfung wegen Aufnahme des Kandidaten

unter die Zahl der Advokaten an den Justiz-Minister zu berichten. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhän digen Unter⸗ schrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 19. November 1866.

(L. S) (gez) Wilhelm. (gegengez. Graf zur Lippe.

bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Frankfurt a. M., den 23. November 1866.

Der Königliche Civil-Kommissarius: Landrath von Madai.

Bekanntmachung.

Nachstehende Allerhöchste Verordnung, betreffend die Be—

. des Ober⸗Tribunals zum , ,, für die Straf⸗ t

achen aus

dem Gebiet der ehemaligen freien Stadt Frankfurt:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen für das Gebiet der ehemaligen freien Stadt Frank— furt, was folgt:

J. Die Artikel 13, 341 bis 346 und Artikel 364 des Frank⸗

Il.

furter Gesetzes über das Verfahren in Strafsachen vom 16. September 1856 sind aufgehoben. ; An Stelle des Artikels 13 tritt die Bestimmung: Das Ober⸗Tribunal in Berlin bildet den Cassationshof.

„An Stelle der Artikel 341 bis 346 treten folgende Be⸗

stimmungen:

Das Appellationsgericht sendet die Akten unter Benach⸗ richtigung der Parteien an das Ober-Tribunal. Bei diesem erfolgt die Entscheidung über die Nichtigkeits— Beschwerde auf mündlichen Vortrag von einem aus sieben k bestehenden Senate in öffentlicher, nur durch Aushang an der Gerichtsstelle bekannt zu machender Sitzung, in welcher die Staatsanwaltschaft, sowie ein etwa erschienener Vertreter des Angeklagten zu hören ist. Eine Ausfertigung des Urtheils des Ober⸗-Tribunals 1 . Appell ationsgerichte zur Verkündung zu über— enden.

An Stelle des Artikels 364 tritt die Bestimmung: In solchen

Fällen sendet die Staatsanwaltschaft auf das Ansuchen des Verurtheilten oder von Amtswegen die Akten nebst

den betreffenden Urtheilen an das Ober-Tribunal zur En scheidung. n Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1867 in Kra Nur für diejenigen Nichtigkeitsbeschwerdesachen, in welch die Akten gemäß Artikel 346 des Gesetzes vom 16. Sept ber 1856 schon vor dem J. Januar sb an ein Span! Kollegium versendet worden sind, kommen die Artikel gn bis 346 des Gesetzes noch zur Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschtj und beigedrucktem Königlichen Insiegel. l Gegeben Berlin, den 19. November 1866. (L. S.) (gez) Wilhelm. (gegengez) Graf zur Lippt

bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Frankfurt a. M., den 23. November 1866. Der Königliche Civil-Kommissarius: Landrath von Madai.

——

Berlin, 28. November. Se. Majestät der König habth Allergnädigst geruht: Dem Seconde-Lieutenant von Basst— witz im Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm M (J. Pommerschen) Nr. 2 die Erlaubniß zur Anlegung des vo des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Ritterkreusz zweiter Klasse mit Schwertern vom Hausorden Albrechts zt Bären zu ertheilen.

Pari er Aussst·te l lun g. Eröffnung am 1. April 1867.

Die Herren Aussteller werden vorläufig benachrichtigt, dz die Annahme der zur Ausstellung zugelassenen Gegenständ zum Transport in der Zeit vom 20. Januar bis 20. Februn 1867 erfolgen wird. Es wird damit die Bitte verbunden, Fertigstellung der Gegenstände so zu beschleunigen, daß R Uebergabe an die Empfangsstellen möglichst früh innerhal jenes Zeitraumes geschehen kann.

Drängt sich, wie dies bei Gelegenheit früherer Ausstellun gen geschehen, die Ablieferung auf die letzten Tage der Fri zusammen, so liegt die Gefahr nahe, daß der Transport recht zeitig nicht mehr bewirkt werden kann und dann eine Zurüt weisung der zu spät eintreffenden Gegenstände nach Maßgah des Reglements der Kaiserlich französischen Kommission eintritt

Die Stationen, auf welchen die Ausstellungsgüter zur förderung werden übernommen werden, so wie die bei der W sendung zu befolgenden Vorschriften werden besonders bekannt gemacht werden.

Berlin, den 28. November 1866.

Die Königliche Central-Kommission für die Pariser Ausstellung von 1867. ; Moser.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. November. Se. M ajesti der König nahmen die Vorträge des Militair-Kabinets un des Generals von Podbielski, des Hofmarschalls Graf Pueckler und des Geheimen Raths Geiling entgegen, empfing die militairischen Meldungen und begaben fn 6c, um 12 Uhr nach Schloß Babelsberg. Rach einem Besuch anf Schloß Sanssouci kehrten Se. Majestät der König zur Taßfl nach Berlin zurück.

28. November. Se Majestät der Kön ig nahmen t

Vorträge des Militair⸗- und Civil-Kabinets, so wie des Staat Ministers Grafen zu Eulenburg und des Wirklichen Geheimen Rath von Olfers entgegen und empfingen in besonderer Audienz den Hauptmann von Schroetter, Gouverneur der Kinder Sr. Könif lichen Hoheit des Kronprinzen und den General-Arzt von Lan enbeck. Um 53 Uhr begeben Se. Majestät der König Allet öchstsich mittelst Extrazuges nach Dessau zur Hofjagd, von wo die Rückkehr am Freitag Abend zu erwarten steht. Im Gh folge Sr. Majestaͤt des Königs befinden sich die Flügel⸗Adjh tanten von Stiehle und Graf Lehndorf, der Leibarzt des König General-Arzt Dr. von Lauex, und der Hofrath Borck.

Die Debatte über das Haupt-Extraordingrium wur in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses for 55 und beendigt. Der Finanz-WMinister Freiherr von der

eydt, der Handels-Minister Graf Itzenplitz und der G. heine Ober ⸗Finanz⸗Rath Mölle ergriffen zu wieberholten Mall das Wort bei diesen Berathungen, an welchen sich eine gro Zahl von Abgeordneten betheiligte. Bei namentlicher Abstim mung wurde das Amendement des Abgeordneten von Bockum Dolffs, durch welches die Summe von 300,000 Thlr. für um

ist gestern von

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vorhergesehene Ausgaben zwar bewilligt, indesen die nachtrcg⸗

liche Genehmigung des Landtags für die erfolgte Verausgabung erfordert wird, mit 142 gegen 141 Stimmen angenommen.

n der heutigen Sitzung wurde die Vorberathung des

uc cha gha ü ict für das Jahr 1867 fortgesetzt. Bei dem

Etat des Finanz⸗Ministeriums kam die Aufbesserung der Bam

ten⸗Gehälter zur Erörterung.

Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, der Handelsminister, Graf Itzenplitz und der Geh. Ober-Finanz⸗ Kath Mölle befürworteten die Regierungsvorlage. An der leb— haften Debatte nahmen die Abgeordneten Duncker, Twesten, Ftohden, Dr. Waldeck von Wedell, Dr. Cassel, von Vincke Hagen) vorzugsweise Theil. Der Abgeordnete Duncker hatte ein Amendement einge—

hracht, nach welchem die von der, Regierung auf den Etat zur

Verbesserung der Beamten⸗Gehälter gebrachte Summe von 034,000 Thaler in ihrer Gesammtheit für Unterbeamte ver— wendet werden soll. Dasselbe wurde bei namentlicher Abstim— mung mit 166 gegen 137 Stimmen angenommen, 9 Abge— ordnete hatten sich der Abstimmung enthalten.

Die übrigen Positionen im Etat des Finanzministeriums wurden nach der Regierungs⸗Vorlage genehmigt,

Bei Berathung der Etats für das Ministerium für Han— del, Gewerbe und öffentliche Arbeiten gab der Ministerial⸗Di⸗

rektor Mac⸗Lean einen Ueberblick über diese Etats-Positionen.

Beim Schlusse des Blattes nahm der Abgeordnete Graf v. Bethusy Hue das Wort, um sein, Amendement zu befür— worten, durch welches die Staats-Regierung aufgefordert wer— den soll, dem nächsten Landtage einen Plan zur - Regulirung der Oder vorzulegen.

Laut Telegramm an das General Post-Amt ist die englische Post, aus London, den 27. d. M. früh, in Cöln heute Morgen rückständig gewesen. e

Hannover, 27. November. (N. Hann. Ztg. Gestern war ber Ausschuß der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft zu außerordentlicher Sitzung versammelt. Für das Jahr 186 wurde der ordentliche Landkag auf den 26. Februar angesetzt. Die ordentlichen Ausschußsitzungen werden im künftigen Jahre stattfinden: am 28. Janugr, 25. März, 27. Mai, 29. Juli, 30. September und 25. November.

Die Offiziere der ehemaligen hannoverschen Armee haben, wie das »Tagebl.« vernimmt, aus ihrer Mitte eine Kommission von Vertrauensmännern ernannt, welche Vorschläge machen soll, auf welche Weise dem jetzigen Zustand ihrer Lage ein Ende u machen.

. 6 Frankfurt a. M., 25. Noveniher, berichtet der St. A. f. W.: Graf Zeppelin, der diplomatische Bevollmäch— tigte Württembergs bei der Bundesliquidations⸗Kommission, l hier nach Stuttgart abgereist, von wo er nach Erledigung einiger anderweitiger Geschäfte demnächst wieder nach Frankfurt zurückkehren wird. Die. Bundes— liquidations⸗Kommission wird dermalen nur durchdie gewöhn⸗

lichen laufenden Geschäfte in Anspruch genommen. Es wird ö so bleiben, bis die Subkommissio⸗

dies voraussichtlich auch nen, welchen die Inventarisirung und Abtaxirung des be⸗ weglichen Bundes ⸗Eigenthums in den ehemaligen fünf Bundes- Festungen obliegt, ihre Mission beendet haben werden. Im Laufe dieser und der nächsten Woche wer— den die zu Mitgliedern dieser Kommissionen designirten Stabsoffiziere und technischen Beamten Oesterreichs, Preußens, Bayerns, Württembergs, des Gro zherzogthums Hessen und des Großherzogthums Baden in Frankfurt eintreffen, um ihre In— structlonen entgegenzunehmen und sodann nach ihrer Verpflich⸗ lung für die ihnen übertragene Aufgabe sich nach den respek. tiven Festungen zu verfügen. Bereits morgen werden hier zwei württembergische militairische Verwaltungsbeamte erwar⸗ . welche in die Subkommission für die Festung Ulm ein⸗ reten. . Schleswig⸗-Holstein. Schleswig, 26. November. Kiel. Ztg Der hiesigen Regierung ist die Ausarbeitung einer Denkschrift über das Schul den wesen Schleswig⸗H o lsteins

aufgetragen. saettagh Dresden, 27. November. Der Bericht der

Sachen. icht ersten . der Zweiten Kammer auf das Königliche

Dekret vom 15. November 1866, den zwischen dem Königreiche Sachsen und Preußen abgeschlossenen Friedensvertrag be— treffend, ist heute ausgegeben worden. . .

Am Schlusse desselben heißt es; daß sie die Ueberzeugung gewonnen habe, daß der zwischen Sachsen und Preußen abge⸗ schlosfene Friedensvertrag mit dem zu Prag, am 23. August a. . unterzeichneten Frieden mit Oesterreich übereinstimme, und daß, da infolge der Bestimmungen in Artikel IV. und VI. des letztern der vormalige. Deutsche Bund erloschen sei, Sachsen' vollstäindig berechtigt sei, sich aller, ältern Ber flichtungen in der fraglichen Beziehung für entbunden

zu achten und seinen Beitritt zu dem Norddeutschen Bunde offen und ohne Vorbehalt zu erklären. Der sehr bedeu⸗ tungsvolle Inhalt des zweiten Artikels des Friedensvertrages stelle sich daher auch vom staatsrechtlichen Standpunkte aus als vollkommen gerechtfertigt dar. Schließlich rathet die De— putation der Kammer an, dieselbe wolle im Verein mit der Ersten .

zu dem zwischen dem Königreiche Sachsen und Preußen un

21. Oktober 1866 , . k k

ständische Zustimmung erklären,

nicht minder

die Staatsregierun

trage enthaltenen ö

mächtigen, ingleichen

die Anwendung des Enpropriationsgesetzes auf die im Art. 13

des Friedensvertrages erwähnte Eisenbahn genehmigen, und künftig die diesen Anträgen entsprechenden Erklärungen in Ver— folg des eingangsgedachten Königlichen Dekrets abgeben, zuvörderst aber diese Sache noch an die Erste Kammer gelangen lassen.

Bayern. München, 26. November. wah! Ztg.) Die Anheftung des Militair-Denkzeichens für 1866 an die Fahnen der hiesigen Regimenter durch Se. Königliche Hoheit den Prin⸗ zen Luitpold hat gestern Vormittag staättgefunden. Die Ver— theilung des Denkzeichens an, die Mannschaften der mobilen Armee wird erfolgen, sobald die im Werk begriffene Herstellung desselben vollendet ist.

„DOesterreich. Die »Wien. Ztg.“ vom 27. November ent⸗ hält nachstehende telegraphische Landtagsberichte:

Pesth, 26. November. Ueber das Zahlenverhältniß der Landtagsparteien verlautet bis zur Stunde so viel, daß im Deak-Elub 126, im Elub der Linken 85 eingeschrieben sind, während 16 als Unabhängige eine besondere Gruppe bilden. Diese Ziffern sind jedoch keineswegs als feststehend zu betrach⸗ ten, da Viele sich noch nirgends eingeschrieben haben, Andere noch schwanken.

Prag, 26. November. Die Debatte über das Armengesetz wird fortgesetzt. Im Verlaufe der Sitzung treffen zwei e, , Vorlagen ein, nämlich ein Gesetz über die Kundmachung der Landesgesetze und die Wiedervorlage des Gesetzes über die Er⸗ leichterung industrieller Bauten. .

Lemberg, 26. November.

zur Ausführung der in dem Friedensver estimmungen, so weit es dessen bedarf, er

Abgeordneter Dietl beantragt eine Vermehrung der Volksschulen, Verbesserung der Stellung der Schullehrer und die Errichtung von , m nnn Zyblikiewiez beantragt wegen Uebernahme der Stagtsgüter im Lande durch den Landesfonds im Pachtwege ein Ansuchen an die Regierung zu stellen. Der Antrag Smarzewski's wegen freier Grundzerstücklung wird an eine Spezialkommission ge⸗ wiesen. Sodann erfolgt die erste Lesung des Landesbudgets; das Defizit ist beträchtlich gestiegen, daher ein auf 155 Percent erhöhter Landessteuerzuschlag proponirt wird. ö

Salzburg, 26. Rovember. Abgeordneter Kalteis über— giebt eine Interpellation bezü gig der Aufbesserung der Gehalte der Schullehrer. Landeschef Graf Taaffe verspricht dieselbe in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten.

Innsbruck, 26. Noveniber. Mit. Hinblick auf die hoch— verräͤtherischen, die Losreißung Süd-Tyrols von Oesterreich und Tyrol bezweckenden Bestrebüngen einer gewissen Partei wird der Dringlichkeitsantrag des Abgeordneten Freiherrn Ignaz von Giovanelli auf . eines Comitè zur Berathung über die geeignetsten Mittel zur Erhaltung der Einheit und Eigen— thümlichkeit des Landes angenommen.

Großbritannien und Irland. Lon don, 26. Novem⸗ ber. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales nebst Gefolge wird am 1. Dejember von St. Petersburg hier ein. treffen. Derselbe wird, wie man hört, die Ehrenpräsidentenschaft des neugebildeten Comités für die Festlichkeiten bei Gelegenheit des nächsten Preisschießens in Wimbledon, wozu die belgischen Schützen eingeladen werden sollen, annehmen.

Das Großkreuz des Sterns von Indien ist dem Gouver— neur von Madras, Lord Napier, so wie dem neu ernannten Gouverneur von Bombay, Mr. Seymour Fitzgerg!ld, ver— liehen worden. Ihren Vorgängern in diesen Stellen, Sir George Clerk und Lord Harris, so wie Sir Bartle Frere, wurde dieselbe Auszeichnung von der Königin zu Theil.

Die vorläufigen Anstalten zur Bildung der Kommission für die Neutralitätsgesetze sind soweit beendigt, daß die Kommission binnen Kurzem ihre Arbeiten beginnen wird. Prä⸗ sident derselben ist Lord Eraüworth und hört man als Mit⸗ glieder Lord Houghton, Sir Roundell Palmer früher Attorney⸗ General, Mr. W. H. Gregory, Parlaments Mitglied, und den GQueen's counse!l Mr. W. Vernon Harecourt nennen.

Einem Briefe des Times «-Korrespondenten aus Dublin, 24. Rovember entnehmen wir Folgendes:; »Qbschon für einen etwaigen Invasionsversuch der amerikanischen Freibeuter nicht die geringste Aussicht auf Erfolg vorliegt, so ist doch das Wieder⸗