1866 / 288 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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erwachen des Fenierthums insofern eine ernste Angelegenheit, mehr Raum gewinnt, das constitutionelle Amendement als die Gemüther beunruhigt werden Lärm geschlagen und die verwerfen, selbst wenn sie dadurch ohne Vertretung im Kon— Regierung in Unkosten gestürzt wird, um ein Spionier⸗- und greß bleiben sollten, bis spätere Wahlen eine Minorität Druͤcksystem aufrecht zu erhalten, welches eine unliebsame Unter⸗ der Radikalen herbeiführen würden. Die große Jury hrechung der regelmäßigen Wirksamkeit der Constitution bildet., in Washington hat ihre Entscheidung gegeben, daß Es hat den Anschein, als ob viele von den gefangenen Feniern, Sandford Cono ver, der Hauptzeuge seiner Zeit in dem welche ihre Freilassung erhielten unter der Bedingung, daß sie nach rozesse gegen Jefferson Davis, wegen Betheiligung an dem Amerika zurückkehrten und sich wirklich dahin eingeschifft hatten, torde Lincolns, wegen Meineid vor Gexicht zu ziehen sei die Wachsamkeit der Pelizei getäuscht und unter mannigfaltigen Man erwartet bei der Untersuchung merkwürdige Enthüllungen Verkleidungen ihre Rückkehr bewerkstelligt hätten. Wie das über die Führung des Prozesses durch den Richter Holt. Publikum über die Sache denkt, ersieht man daraus, daß viele Richter Bartoöl in Baltimore hat eine Entscheidung zu Gunsten Leute oft die kleinen Depositen, die sie in den Banken haben, des Gouverneurs Swann in Betreff seiner Absetzung der alten herausziehen, „weil die Fenier, aufstehen und sich des Landes und Einsetzung der neuen Kommissaire gefällt. Die Verhaf— und der Bankvorräthe beinächtigen würden.« Auch sollen seit tung der neuen Commissaire wurde für ungesetzlich erklärt einiger Zeit schon Kisten mit Feuerwaffen, wie die in Cork Lg lcen wurden in Freiheit gesetzt und forderten förmlich die jüngst köonfiszirten, als Güter deklarirt aus England einge! Uebergabe der Polizeistationshäuser. schwärzt worden sein. Die Behörden sind indessen auf ihrer Hut Aus New⸗Hork vom 26. d. Abends wird nachträglich und eine Reihe von bewaffneten Dampfern kreuzen fört⸗ gemeldet: Das Oberhaupt der Fenier, James Stephens, soll während an der Küste und untersuchen jedes Fahrzeug, das den die Vereinigten Staaten verlassen haben. inländischen Kanal passirt. Die Beschlagnahme in Limerick und die Verhaftung einer Anzahl Personen wegen Betheiligung an der Fenierverschwörung haben die Besorgnisse des Volkes noch vermehrt. In Häusern, die am Castleconnell Boad liegen, wurden von der Polizei über 8000 Kugeln nebst vielen Piken und anderen Waffen vorgefunden, wie man glaubt, auf eine geheime Denuneiation hin.

Frankeeich. Aus Paris wird der »Köln. Ztg.“ vom 27. d. gemeldet: Die Kaiserin hat dem Kommandanten der faiserlichen Yacht »L'Aigle«“, d'Hornay, den Befehl zugehen lassen, sich zum 5. Dezember in Toulon zur Fahrt nach Civita— Vecchia bereit zu halten.

Telegraphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Hamburg, Mittwoch, 28. November, Morgens. Privat— Telegrammen der »Hamburger Nachrichten« zufolge entsenden Bremen und Lübeck die Senatoren Dr. Gildemeister und Dr. Curtius als Bevollmächtigte zu den Konferenzen wegen des Norddeutschen Parlaments nach Berlin.

Lissabon, Dienstag, 27. November. Nach hier einge— troffenen Berichten vom Rio de la Plata haben die Paraguiten am 18. Oktober das verschanzte Lager der Brasilianer unter dem Kommando Porto Alegre's bombardirt.

Die Republik Bolivia hat, nachdem sie gegen die Triple— Allianz zum Nachtheile Paraguays protestirt, an der Grenze der argentinischen Provinz Juguy eine Armee konzentrirt und bedroht die Conföderation mit einem Einfalle.

Florenz, Mittwoch, 28. November, Morgens. Wie die »Gazetta uffiziale« meldet, hat der König den General Me— nabrea mit dem Annunziaten-Orden dekorirt. Der Bela— gerungszustand in Palermo wird am 30. November aufgehoben werden. Prinz Humbert hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der italienischen Abtheilung bei der französischen Industrie⸗Ausstellung ein Cirkular erlassen, in welchem er zur Betheiligung an der Ausstellung auffordert. Bei den Wah— len in Venetien sind 30 Kandidaten, welche fast sämmtlich der gemäßigten Partei angehören, definitiv gewählt worden; über die anderen wird die Ballotage zu entscheiden haben.

Kon stantinopel, Dienstag, 27. November. Der »Levant Herald fährt fort, die letzten Siegesberichte der Kandioten zu veröffentlichen, obwohl die Zeitung wegen solcher Veröffent— lichungen zu Geldstrafen verurtheilt wurde. Die katholischen Bewohner Albaniens befinden sich in großer Aufregung; an der Spitze der Bewegung steht ein Geistlicher. Ein Kommissar der türkischen Regierung hat sich zur Vermittelung dorthin begeben.

Italien. Aus Rom, 21. November, wird dem Diritto⸗ geschrleben: »Der Papst will sich am 4. Dezember nach Civita— Vecchja begeben, um die dortigen Eisenbahn- und Hafenarbeiten in Augenschein zu nehmen. Am 19ten hat die französische Armee Verwaltung den Kontrakt zur Beförderung der fran⸗ zösischen Truppen von Rom nach Civita⸗Veechia abgeschlossen.«

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27, No⸗ vember. (W. T. B) Nach hier eingegangenen telegraphischen Berichten aus Orenburg vom gestrigen Tage ist die Ruhe im Gebiete von Turkestan vollständig hergestellt. Die dorthin kom⸗ mandirt gewesenen russischen Truppen haben ihren Rückmarsch angetreten. Der Krieg mit den Bucharen ist beendigt, das Freundschaftsverhältniß mit Kekan befestigt. Die Handels— beziehungen sind überall hergestellt.

War schau, 25. November. (9sts. Ztg.) In Ausführung des Kaiserlichen Ulkas, betreffend die Verleihung von Grundbesitz an die besitzlose ländliche Bevölkerung, welche an Dominial⸗Ländereien keinen rechtlichen Anspruch hat, hat das Einrichtungs⸗Comité die bäuerlichen Regulirungs⸗Kommissionen angewiesen, bei Verthei⸗ lung der zu diesem Zwecke bestinumten Stagts⸗ und ehemaligen in ger d d er in vörzugsweise diejenigen Personen zu berück— sichtgen welche beim Aufstande von 1863 Verluste erlitten oder

urch entschiedenes Auftreten ihre Anhänglichkeit an die russische Regierung bewiesen haben. Die den einzelnen Fa⸗ milien zuzutheilenden Ländereien sollen nicht unter 3 Morgen betragen. Den Arbeitern in den dem Staate gehörigen Verg— werken und Fabriken wird zur Anschaffung der nöthigen Werk— zeuge zur Bebauung des ihnen zum Eigenthum überwiesenen Ackers ein angemessenes Darlehn aus Stagtsfonds gewährt. Aus mehreren Gegenden des Königreichs Polen sind in letzter Zeit Klagen eingelaufen über die überhand nehmende Menge von egen und die durch diese Raubthiere herbeigeführten Un⸗ glücksfälle.

Amerika. New-York, 14. November. Senator Bing—⸗ ham, einer von den Radikalen, die sich verschworen haben, den Präsidenten John son anzuklagen, bereitet die Artikel der Klage vor. Dieselben sollen die Anschuldigung wegen Hülfe und Unter— stützung zu der Ermordung des Präsidenten Lincoln enthalten. Die Abgeordneten der Legislative von Mississippi, welche beim Präsidenten die Freilassung von Davis auf Ehren⸗ wort nachfuchen sollen, haben bis jetzt noch keinen Zutritt bei Johnson erlangen können. Es geht das Gerücht, der Präsident werde vor dem usammentreten des nächsten Kon⸗ gresses eine allgemeine Amne tie erlassen. Man hält es für fraglich, 6b nicht die volle Begnadigung aller Rebellen, ausgegangen von dem nach der Constitution mit dem Begnadigungsrechte ausgestatteten Präsidenten, nicht das Einschreiten und die Ver⸗ hängung von Strafen seitens des Kongresses wegen Hochverrath null und nichtig machen würde. üdliche Journale berich⸗ ten, daß im Volke in den Südstaaten der Entschluß immer

die Eröffnung der Kammern durch den Fürsten in Person statt= gefunden. In der Thronrede wird darauf hingewiesen, daß die Souzeränität der Pforte innerhalb der durch den Pariser Traktat gezogenen Grenzen respektirt sei. Ferner werden die friedlichen Beziehungen zu den Nachbarstaaten, so wie die Gunst der Verhältnisse hervorgehoben, durch welche die Anerkennung der Dynastie Seitens der Pforte und der Garantiemächte herbei⸗ geführt sei. Die Thronrede betont endlich, daß sämmtliche Kon= trakte, welche die frühere Regierung abgeschlossen habe, wenn auch mit Opfern, aufrecht erhalten seien, damit dem Kredit des Landes kein Schaden erwachse.

Bukarest, Dienstag, 27. November, Abends. Gestern hat der Fürst in feierlicher Audienz den Baron d'Avril empfangen und dessen Kreditive als Chargè d'affaires und Generalkonsul der französischen Regierung beim Hofe zu Bukarest entgegen= genommen.

. gende Entwurf

. ganzen Lande /

Vorstädten und Dörfern Bebauungspläne na JBekürfnisse der näheren Zukunft festgestellt werden.

lange dieselben nicht nach dert sind.

äverfen, die stattfindet, entscheidet die Regierung.

Bukarest, Dienstag, 27. November, Abends. Heute hat

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Landtags Angelegenheiten.

Berlin, 283. Novemher, Der bereits dem Landtage porlie⸗ eines Gesetzes, betreffend die Bauten in Städten Sörfern, hat folgenden Wortlaut:

. un Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.

n mit Zustimmung beider Häuser des Landtages für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme der Hohenzollernschen

was folgt: . §. 1. Durch Gemeinde-Statut kann festgesetzt werden, daß bei der

verordn

Anlegung einer neuen, oder bei der Verlängerung einer schon bestehen⸗

den Anbau an Gtraßentheilen,

Straße, wenn solche zur Bebauung bestimunt ist, so wie bei dem an schon vorhandenen, bisher unbebauten Straßen und von den Unternehmern der neuen Anlage oder

von den angrenzenden Eigenthümern, von Letzteren, sobald sie ihre Irundstücke bebauen, die dem Bedürfnisse des Verkehrs entsprechende fi Einrichtung der Straße beschafft, so wie deren zeitweise, höchstens

seboch fünfjährige Unterhaltung, bezüglich der Beitrag oder Ersatz der

; hierzu erforderlichen Kosten geleistet werde.

Das Gemeinde⸗Statut hat die näheren Bestimmungen innerhalb

der Grenzen obiger Vorschriften festzusetzen und bedarf der Bestätigung durch die Bezirks⸗Regierung. S§. 2.

. Ber Bezirks -Regierung steht es zu, dafür zu sorgen, daß für Neu⸗Anlggen Erweiterung oder Retablissements von Städten, dem voraussichtlichen

ie bereits endgültig fest estellten Bebauungspläne bleiben in Kraft, so . . . der folgenden Vorschriften abgeän—

8.3. Bebauungspläne (§. 2 müssen die Fluchtlinien der für den öffentlichen Verkehr nöthigen Straßen und Plätze enthalten.

Sie sind von dem Gemeinde ⸗Vorstand im Einverständniß mit der

Gemeinde, bezüglich deren Vertretung, und der Ortspolizei⸗Behörde zu

Ueber die Punkte, hinsichtlich deren eine Einigung nicht

Der so aufgestellte Bebauungsplan ist zu Jedermanns Ansicht offen zu legen. Das Nähere hierüber ist in der für ortspolizeiliche Verordnungen vorgeschriebenen Art mit der Aufforderung bekannt zu

machen, daß Einwendungen dagegen innerhalb einer weiteren, be— sstimmt zu bezeichnenden Frist anzubringen sind. §.

Nach Verhandlung über die Eimpvendungen (8. 3) und nach

näherer Prüfung des Bebauungsplanes ist derselbe von der Regierung

durch förmlichen Beschluß festzustellen und in der vorbezeichneten Weise zur öffentlichen Kenntniß ü bringen. ;

Vie durch die Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplans erwachsenden Kosten fallen den Gemeinden zur Last. .

8. 5. Im Uebrigen liegt die Bestimmung der Fluchtlinien, der Straßen und Plätze, dem öffentlichen Bedürfniß entsprechend, den Srtspolizei⸗Behörden, nach vorgängiger Vernehmung des Gemeinde⸗ Vorstandes und unter Genehmigung des Landraths, vorbehaltlich der Beschwerde bei der Regierung, ob. . ;

Die Genehmigung des Landraths ist bei Bauten in Städten, welche in Polizeisachen der unmittelbaren Aufsicht der Landespolizei⸗ Behörde unterstellt sind, nicht er order ich

8§. 6. Eine Entschädigung können diejenigen, welche durch die Feststellung der Fluchtlinien in der Freiheit, zu bauen, eingeschränkt werden, wegen dieser Einschränkung nicht fordern. Wenn jedoch das von der Bebauung ausgeschlossene Terrain für den öffentlichen Ver⸗ kehr in Anspruch genominen wird, so muß in Ermangelung einer gütlichen Einigung das Expropriations Verfahren eingeleitet werden. Dasselbe muß in den Fällen, wo die Fluchtlinie ein bebautes Grund⸗ stück durchschneidet, schon dann geschehen, wenn das zur Straßen⸗An⸗ lage bestinimte Terrain von den Baulichkeiten befreit wird.

§. 7. Die nach §. 6 zu gewährenden Entschädigungen sind, so weit nicht ein aus besonderen Rechtstiteln Verpflichteter dafür aufzu⸗ kommen hat, von den Gemeinden aufzubringen, innerhalb deren Be— zirk die betreffenden Grundstücke belegen sind. . .

8. 8. Gegen die Anordnungen der Regierung im Falle des 8. steht der Rekurs an den Ober-Präsidenten, in den Fällen der S8. 4 und 5 an den Handels-Minister binnen einer vierwoͤchentlichen Prä- klusivfrist offen.

8§. 9). Alle diesen Bestimmungen entgegenstehenden allgemeinen und besonderen gesetzlichen Vorschriften werden hierdurch aufgehoben.

Von der Zeitschrift des Königlich preußischen st a tisti⸗ schen Birne an d sind fo eben die Nummern 9 des Vl. Jahrgangs Monat Jull bis September) in cinem Hefte von 43 Druckbogen er⸗ schienen. Sie enthalten folgende Aufsätze: Statistisches Seminar des Königlichen statistischen Büregus. V. Kursus. - Die Größe Beschaffen⸗ heit und Besteucrung der Fläche des preußischen Stagtsgebiets. Durchschnittspreise der wichtigsten Lebensmittel für Menschen und Thiere wn ben bädeutendsten Warktorten des preußischen Staatgs.:= Das Freiberger Berg⸗ und Hüttenwesen vor 16060 Jahren und jetzt. Ueber die Lage der Seefischerei in Belgien. Die vollendeten und im Bau begriffenen russischen Eisenbahnen. Die Nationalökonomie und Statistik in der französischen Akademie der Wissenschaften. Die Verluste der Königlich preußischen Armee an Offizieren und Mann schaften, Aerzten ünd Krankenträgern während des Feldzuges 1866. Recensionen. Bibliographie.

Kunst- und wissenschaftliche Nachrichten

Das unter dem Titel: »Die Großindustrie Rheinlands und Westfalens, ihre Geographie Geschichte, Production und Statistik« von Dr. Nicolaus Hocker Verlag von Quandt

u. Händel in Leipzigx herausgegebene Werk, dessen wir bereits beim Erscheinen der 1. Lieferung im Allgemeinen Erwähnung zu thun Ge⸗ legenheit nahmen, liegt uns nunmehr vollständig vor. Dem Inhalte deffelben ist folgende Übersichtliche Anordnung gegeben; J. Abschnitt. Land, und Leute mit Bezug auf die Industrie. 2. Abschnitt. Zur In⸗ dustrie⸗Geschichte. 3. Abschnitt. Das Transportwesen in Rheinland und, Westfalen. Diese ersten 3 Abschnitte bilden ewissermaßen den allgemeinen Theil des Buches. Der erste, eine Art Industrie-Geo⸗ graphie, gewährt eine Uebersicht der Vertheilung einzelner Zweige der Großindustrie nach Landschaften und Orten, unter Hervorhebung der auf, die Entstehung und Entwickelung dieser Industriezweige einflußreichsten landschaftlichen und ethnographischen Eigenthüm⸗ lichkeiten, während die Darstellung der Induskrie-Geschichte im 2. Ab⸗ schnitt ein anschauliches Bild der historischen Entwickelung des rheinisch⸗ ivestfälischen Gewerbswesens in seinen Hauptgebieten entwirft und im 3. eine Uebersicht des Transportwesens, insbesondere der Schifffahrt und der Eisenbahnen gegeben wird, Diesem allgemeinen Theile folgt der spezielle, welcher die Production zum Gegenstande hat, und zwar zunächst im 4. Abschnitte der Kohlen- und Eisenbergwerke, sowie der Kupfer, Blei⸗ Zink-, Zinn-, Silber- Braunkohlen⸗ und Salz⸗ werke. Der 5. Abschnitt behandelt die Hütten-⸗Industrie und die Metall⸗ waaren⸗Fabriken. Der 6. Abschnitt beschäftigt sich mit den Marmor⸗ und Steinarbeiten 2c. der 7. mit der Fabrication von Kolonial-, Rüben, und Traubenzucker und verwandten Gegenständen und der S. endlich mit der Textil-Industrie. Das ganze Werk umfaßt 1586. Seiten und rechtferkigt auf's Vollkonmmenste unsere, seit dem Er⸗ cheinen seiner J. Lieferung hinsichtlich desselben gehegten Erwartungen. dicht allein den Verwaltungsbeamten, Statistikern und National⸗ Oekonomen, sondern Allen, die für industrielle Zustände deutschen Landes Überhaupt Interesse haben, wird dasselbe willkommen sein. Göttingen, 26. November. Nach einer der N. Hann. Ztg.« vor⸗ liegenden, Uehbersicht über den Personalbestand der Georg -Augusts- Universität für das halbe Jahr von Ostern bis Michaelis d. J sind seit Ostern 1866 im Universitäts Lehrer-Personale folgende Verände⸗ rungen eingetreten. Durch den Tod des Professors Riemann haben die ordentlichen Professoren einen herben Verlust erlitten. Von den außerordentlichen Professoren ist der nach Petershurg be⸗ rufene Professor Dr. Beilstein abgegangen, während als solche ernannt find und der Zahl derselben hinzukommen die bisheri⸗ gen Dozenten Dr. Frensdorf und Dr. Fittig. In Folge Habilitirung als Sozenten hat die juristische Fakultät durch den Dr, Sohm, und die philosophische Fakultät durch den Dr. Kohlrausch einen Zuwachs erhalten; als Dozent ausgetreten ist der in der philosophischen Fakultät für die historischen Fächer habilitirt gewesene Dr. Vischer. Aus dem juristischen Spruch⸗Kollegium sind ausgeschieden der Präsident desselben Geheimer Justizrath Ribbentrop und der zum Ober⸗Appellations⸗Rath in Celle berufene Stadt-⸗Syndikus Dr. Wagemann; an Stelle des erste⸗ ren ist der Staatsrath Zacharige zum Präsidenten ernannt, s wie ferner das bei dem juristischen Spruch-Kollegium seither unhesetzt ge⸗ wesene Actugriat dem Professor Wolf übertragen ist. Als Assistenten sind eingetreten der Dr. Marmé bei dem physiologischen Institute und der Pr. Fischer bei der medizinischen Klinik. Ausgeschieden aus dem chemischen Laboratorium ist der Professor Beilstein. Der Pro⸗ fessor Meyer ist in die Honoren-Fakultät eingetreten. Der Vorsitz im atademischen Senate ist vom Exprorector Staatsrath Zachariae auf den zeitigen Prorektor Professor Waitz übergegangen. Ein gleicher Personen⸗Wechsel hat im Vorsitze des Verwaltungs⸗Ausschusses statt⸗ gefunden, außerdem ist in den Verwaltungs-Ausschuß eingetreten der Hofrath Bartling, dagegen sind aus demselben ausgeschieden die Pro⸗ fessoren Geh. Justizrath Herrmann und Sartorius von Waltershausen. Im Rechtspflege⸗-Ausschusse, in der Universitäts-Kirchen-Deputation und im' Universitätsgerichte ist das Präsidium vom Exprorektor Staatsrath Zachariaé auf den zeitigen Prorektor Professor Waitz übergegangen.

Gewerbe- und Handels-Nachrichten.

Berlin, 27. November. Nach amtlichen Nachrichten sind durch Bekanntmachung des Sanitätsrathes in Lif ( abon vom 1. d. Mts. an, die Häfen der Nordsee von Hamburg (inkl) bis Holland für rein von der Tholera erklärt, und es ist für die von dort kommenden Provenienzen die Quarantaine aufgehoben worden. .

Am 12. Oktober d. Is. brach auf der Nieder ländischen Rhein? Eisenbahn zwischsn Emmerich und altreht in einem Kohlen⸗ zuge unter einem der Eöln⸗ Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft zugehöri⸗ gen Güterwagen eine Bochumer Gußstahlachse. Der auf freier Bahn uind bei voller Fahrt entdeckte Bruch war vollständig, und zwar 13“ innerhalb der rechten Radnabe. Die Bruchfläche hatte jedoch einen alten Einbruch. Die Achse wurde im April 1850 geliefert und hatte überhaupt 8011 Meilen und seit der letzten Revision 488 Meilen durchlaufen.

Stockholm, 22. November. Der Binnensee Hjelm ar, zwischen den Landschaften Nyköping, Oerebro und Westeräs belegen, 6 Meilen lang, ist einer Mittheilung, der »Post och ur, Tid «“ zufolge total zu— gefroren, fi daß die Schifffahrt auf dem̃selben für dieses Jahr ge⸗

lossen ist. . sh ug Berichten aus Landskrona in Schonen ist die Korn⸗ Ausfuhr daselbst sehr bedeutend, obgleich die Kornpreise ungewöhnlich hoch sind. Man hat berechnet, daß in diesem Jahre schon für einige Millionen Kigsdaler Korn von dortaus verschsfft worden ist.