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— thalte nach unbekannten Gläubiger, die Erben der e n,, . geb. Bencke, und der verwittweten i dor, Dorothee, geb. Klaere, beide in Schmilkendorf, werden
hierzu öffentlich vorgeladen. m Q ᷣ—Quiu——f., „„
Verkäufe, Verpachtungen, Submissivnen re.
? Bekanntmachung. lit i Befugniß, den Landwehrgraben zwischen der Moritzhofer Brücke und der Charlottenburger e,, so wie die mit demselben in Verbindung stehenden Thiergarten⸗ ewässer vom 1. Januar 1867 ab Auf 6 Jahre mit kleinen Kähnen oder Booten befahren zu dürfen, oll im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. hierzu fit ein Tekmin auf Montag, den 3. Dezem ber d. J. Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Hofsäger ⸗Etablissement im Thiergarten an. Die Verpachtungs⸗Bedingungen sind während der Vormittags. stunden in dem Büreau des Königlichen Domainen⸗Rentamts Berlin, kleine Jägerstraße Nr. 1 hierselbst, einzusehen. Berlin, den 27. November 18566. Der Domainen⸗Rath . Krack. 6 Bekanntmachung.. . lets, Lieferung der weißen Backwagren für das Königliche Charitẽè⸗ Krankenhaus pro 1867 soll im Wege der Licitation je nach den Um⸗ 3 im Ganzen oder in einzelnen Theilen vergeben werden. Zu
; Behuf haben wir einen Termin guf ,
, n. den 1. Dezember d. J. Vormittags 10 Uhr, im Directions⸗Büreau des Charité -Krankẽnhauses angesetzt, zu welchem Lieferungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Lieferungsbedingungen in den Vormittagsstunden von 9bis 12 Uh
in dem gedachten Büreau zur Einsicht bereit liegen.
4463 Bekanntmachung. ie Lieferung von 36 . gef miedeten englischen Gasröhren von 266 bis 4! lichter Weite . b) 35 Stück Absatzmuffen, 195 Stück L. Stücken, c) 1 3 J. fenen tü⸗ ölligen Metallhähne . . ful d Sin ö. den hiesigen Kalksteinbrüchen soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Die Lieferungs⸗Bedingungen mit genauer Bezeichnung der zu liefernden Gegenstände sind in der Registratur der ö Be⸗
geüeldcmmzuschen, auch können diefelben auf portofreie Anfragen und . . Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. Offerten mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Ge— räthen für die Gasanstalt⸗ sind bis zum 14. Dezember er; der Berg ⸗Inspection portofrei zuzustellen, an welchem Tage Nachmittags Z Uhr die Oeffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten n, . soll. ell en den 26. November 1866. Königliche Berg⸗Inspection.
erloosung, Amortisation k. u. s. w. 6 ñ 3, öffentlichen Papieren. 20721 Bekanntmach un g.. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 2. September 1863 ausgegebenen ,, . . von 50,000 Thlr. sind nte Kreis-⸗Obligationen ausgeloost worden; . Littr. C. à i100 Thlr. Nr. 137 und 199.
Litir B. à 260 Thlr. Nr. 34 und 112.
Die Inhaber dieser Kreis Obligationen werden aufgefordert, vom 2. Januär 1867 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dabin faälli⸗ gen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis Obligationen und der Coupons bei der hiesigen Kreis ⸗Eisenbahn - Baukasse zu erheben. ö Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obligatio nen keine Zinsen mehr Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher ausgeloosten, aber noch nicht ausgelösten und nicht mehr ver- zinslichen Kreisobligationen aus dem Fälligkeitõtermine, den 1. Januar
6 161 Littr. A. Nr. 25 à 500 Thlr.
Litir. B. Rr. 47 à 200 Thlr. aufgefordert, den Rennwerth derselben nach Abzug des Betrages der in⸗ zwischen eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjaͤhrung von der Kreis ! Eisenbahnkasse hier ⸗ felbst unverzüglich in Empfang zu nehmen.
Tilsit, den 4 Juni 1866. . — Die ständische Kommission des Tilsiter Kreises. Schlenther. Dreßler. Reimer. W. Knippel.
Bekanntmachung. ,, den auf Grund des Allerhoͤchsten Privilegii vom 19. August 1862 ausgegebenen Tilsiter Kreis Obligationen im Betrage von 27,200 Thlr. sind nachbenannte , n . 1 Tilgung ausgeloost worden: Lit. A. à 2090 Thlr. Rr. 4. it. C. 2 S5 Thlr. Nr. 71. 94. 126. 170. 188. 222, 3. P. ö 3 * Nr. 254. ö. . 330. 347. 366. 371. 385. 434. 86. 608. ie Inhaber dieser Kreis Obligationen werden aufgefordert, vom 2ten zes fn ab . NRennwerth derselben nebst den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis Obligationen und der Coupons bei der hiesigen Kreis. Chausseekasse zu erheben. Von dem genannten Verfalltage tionen keine Zinsen mehr.
ab tragen die ausgeloosten Obliga
geloosten, aber noch nicht ausgelösten und nicht mehr verzinslichen frei. obligationen aus dem
aufgefordert, den Nennwerth zwischen etwa eingelösten, nicht il weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung von der Kreis ˖ Chausset. Kasse hierselbst unverzüglich in Empfang zu nehmen.
12005
— Ges. S. p. 421 — ausgefertigten auf den Inhaber lautenden Obliga. tionen des Altmärkischen Wische ⸗ Deich⸗Verbandes im Gesammtbetrage von 100,000 Thaler sind fernerweit nachstehende Schuld ⸗Verschreibungen:
coupons und l ( nien und fälligen Zinsen, an die Deichkasse in Seehausen i. / Alm zurückzugeben ; mit diesem
auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu
Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher aus.
vas Abonnement beträgt f Thlr. sür das bierteljahr ⸗ allen Theilen der Monarchie ohne preis - Erhöhung.
1
Fälligkeitstermin: . den 1. Januar 18661: 9 Lit. A. à 200 Thlr. Nr. 8 u. 13. ⸗ Tit. B. à 100 Thlr. Nr. 40. 453. 60 u, 65. —ͤ . Lit. C. 2 50 Thlr Nr. 118. 127. 157. 171. 176. 179. 192. 195. 2 Lit. D. à2 25 Thlr. Nr. 246. 276. 219. 281. 286. 299. 313. 314. 35 347. 313. 345. 358. 380. 395. 416. 452. 433 435. 514. 558. 559. 586. 589. 600. 601. 663 620. derselben nach Abzug des Betrages der in— mehr fälligen Coupons zur Vermeidung
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an, sür Herlin die Erpedition des Königl. Preußischen Staats Anzeigers: Jäger⸗ Straße Nr. 16. (nahe der Kanonierstr.)
Tilsit, den 4. Juni 1866. . 21 standische Wr fo: für den Chausseebau im Tilsiter Kreise. Schienther. Dreßler. Reimer. W. Knippel.
Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegli vom 19. August 86
1 289.
1866.
——— — — *
aj Litt. B. Nr. 485. 486. 487. 488 und 489. 5 Stück 2 100 Thlr. . . . .. ..... 22 3. 2 500 Thlt. b) Litt. C. Nr. 135. 320. 321. 322. 323. 324. 370. 371. 372. 373 und 374. 11Stück à 50 Thlr
Berlin, 29. November.
Se. Majestät der König haben Sich gestern Nachmitta zur Jagd nach Dessau begeben. .
1050 Thir
ausgeloost worden. ö ö Diefe Schuld ⸗Verschreibungen sind mit allen dazu gehörigen Zink-, Talons vom 2. Januar 1867 ab, behufs Auszahlung di
Zeitpunkte hört die Verzinsung derselben auf. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Auswärts wohnhaften Inhabern der ausgeloosten Obligationen ist g
ᷣ . n Feldwebel⸗Sergeanten Woit ü̃ stattet, dieselben mit der Post einzusenden und die Uebersendung der Valuta . J den w Klasse zu verleihen, Den Appellationsgerichts Rath Haugh in Cöln zum
Senats⸗Präfidenten bel dem dortigen Appellationsgerichtshofe zu ernennen,;
Den Kreisgerichts-Direktor Sello zu Neün⸗Ruppin als Direktor an das Kreisgericht in Potsdam zu versetzen, Die Mitglieder Koniglicher Eisenbahn-Directionen, Regie⸗ rungs⸗-A Assessoren von 6 Bromberg, Kleine zu Berlin, Gehlen zu Breslau und
ungs⸗-Räthen zu ernennen; so wie
Dem Staatsanwalts⸗Gehülfen Ziebarth in Frankfurt a. O. hen Charakter als Staatsanwalt zu verleihen.
beantragen
Seehausen i. d. Altm., den 19. Juni 1866.
Namens des Deichamts. Die Bau- Kommission für die Regulirung des Alands. von Jagow. Buch. Huth.
Verschiedene Bekanntmachungen. 4452 . J Preußische Hagel-Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft.
General⸗Versammlung. Die nach §. 2 des Gesellschaftsstatuts im laufenden Jahre abzu⸗ haltende ordentliche General ⸗Versammlung findet Montag, den j7 Dezember e. Vormittag 12 Uhr, im Saale, Wilhelmsstraße 62,
statt. Die Herren Aetionaire werden unter Bezugnahme auf J§. A dil — : — iermit ergebenst eingeladen. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin ö bir, , ,, Friedrich Karl von Preußen sind nach Dessau abgereist.
1) Vorlage des Geschäftsberichtes, des Nechnungs · Abschlusses neb Bilanz und des Berichts der Revisions⸗Kommission für da Geschäftsjahr 1866. ;
2) Beschluß über die Ertheil ung der .
3) Wahl der Revisions⸗Kommission pro. 1867.
4 Neuwahl eines Verwaltungsraths⸗Mitgliedes.
Berlin, den 26. November 1866. Die Direction.
Fritz schen. Berlin-Hamburger Eisenbahn
rn g,. ö 8 .
Berlin, 28. November. Se. Königliche ee, der Prinz Karl von Preußen und
Tages ⸗ Ordnung.
34. Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Freitag, den 30. November 1866, . 10Uhr. Vorberathung des Staatshaushalts-Etats pro 1867 im zen Hause. h Justiz⸗Ministerium und
Ministerium des Innern.
2 Abgereist: Se. Excellenz der Stagtsminister und Minister
—— s Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, nach Dessau.
Vom J. kft. . ab finden folgende Abänderungen des bestehe ahrplanes statt:
. Schnellzug von Hamburg nach Lauenburg, welcher bisher un 5 Uhr 20 Minuten Abends von Hamburg abging und um 61h 42 Hr n Abends in Lauenburg eintraf, geht künftig
von Hamburg ab um 6 Ahr Abends und krifft in Lauenburg ein um 7 Uhr 25 Min. Abende
2) der Schnellzug von Lauenhurg nach Hamburg, welcher zie um 9 ö. ö, ö., . arg g h um 10 1 25 Min. Abends in Hamburg eintraf, ge 4
6 Lauenburg . 8 . 35 . Abends und trifft ü Hamburg ein um 10 Uhr Abends.
3) Der bisher von Büchen üm 7 Uhr Abends nach dauenba . Zug wird künftig um 7 Uhr 30 Minuten Aben abgefertigt. . l Das ,, gu 6 ger nen Fahrplänen, welche auf a
Stationen ausgehängt sind, zu ersehen. giegin el ß mn anz
. rn ö. dam burg 3 — h 1 Freiherrn von Medem, Commandeur des 1. Magde—
4477
Berlin, 29. November. Se. Majestät der König haben ergnädigst geruht, den nachgenannten Offizieren die Erlaub— Zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg— hwerin Königliche Hoheit ihnen verliehenen Militair-Ver— nstkreuzes zu ertheilen, und zwar: dem General⸗Major von Budritzki, Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, zem General⸗Major von Pape, Commandeur der 1. In⸗
fanterie⸗Brigade, ʒ en k von Mirus, Commandeur der 16. Kavallerie⸗ rigade,
von Kessel, Commandeur des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß,
Knappe von Kn appstädt, Eommandeur des 3. Gärde—
ebes zu Berlin zu Regie⸗
von Ruville, Commandeur des 1. Oberschlesi ; texieReginients Rr. M und erschlesischen Infan
von Barby, Commandeur des Leib⸗Kürassier-Regiments
Schlesisches) Nr. l,
den Oberst-Lieutenants: von Hochstetter vom 4. Magde⸗ burgischen Infanterie⸗RKegiment Nr. 67 und
8, ing vom 8. Westfälischen Infanterie⸗Regiment 090 /
dem Major von Waldow, etatsmäßigen Stabsoffizier im Rheinischen Kürassier⸗Regiment r 8, ö
dem Rittmeister Freiherrn von Korff vom 2. Garde-Dra— goner⸗Regiment,
dem e n nn von Meding vom Infanterie⸗Regiment r.
den Premier Kieutengnts: O. Danne vom Grenadier⸗Regi⸗ ment König Friedrich Wilhelm 1IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und
von Restorff vom Thüringischen Husaren-Regiment
⸗ 86 6 , ö. wie ö
en Seconde⸗Lieutenants: von Engelbrechten vom Kaiser Alexander , , ie , m,, 1 und ;
von Schultz vom 1. Magdeburgi ie⸗ i⸗ . ö . g gischen Infanterie in
Bekanntmachung vom 27. November 1866 — betreffend Marschvergütung für Heerespflichtige.
Bei der Einbeorderung Heerespflichtiger zu den Fahnen
werden in Zukunft folgende Grundsätze wegen der Marschver⸗ gütung zur Anwendung kommen.
. §. 1. Die von den Militairersatz⸗Behörden ausgehobenen und zur i f thin ihrer Militairpflicht einberufenen Rekruten, des— gleichen — die als Reservisten vom Urlaube zu den Fahnen einbe— rufenen Unteroffiziere und Mannschaften haben auf dem in diesem Anlasse anzutretenden Marsche drei Meilen ohne Vergütung zurückzulegen, für jede volle Meile oder den überschießenden Bruchtheil einer Meile weiterer , , aber ein Meilengeld zu empfangen, welches eträg für Rekruten, Gemeine, Gefreiete, Spielleute — einen und einen viertel Groschen, für Unteroffiziere aller Grade, Trompeter, Hautboisten, Kurschmiede, Roßärzte — einen und drei viertei Groschen. 92
Die Meilenzahl wird berechnet — ohne alle Rücksicht auf Benutzung von Eisenbahnen — nach dem auf Poststraßen und in deren Ermangelung auf sonstigen Verbindungswegen in kürzester Richtung einzuschlagenden Wege von dem Hei⸗ mathsorte nach dem betreffenden Landwehrbagtaillons⸗Stabs—⸗ quartiere, wenn aber außerhalb desselben ein Sammelplatz be⸗ stimmt ist, bis zu diesem.
Als , im Sinne dieser Bestimmungen wird derjenige Ort angesehen, an welchem der Einbeorderte zur Zeit der Einberufung seinen Wohnsitz hat.
Für die außerhalh der preußischen Monarchie sich aufhal⸗ tenden Rekruten oder Reservisten gilt als Heimathsort derjenige,
. . burgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 26,
an welchem sie ihr polizeiliches Domizil haben. An diesem