1866 / 289 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, die Erhen der Auszüglerin Schulze, Christine, geb. Bencke, und der verwittweten Gühnsdorf, Dorothee, geb. Klaere, beide in Schmilkendorf, werden

hierzu öffentlich vorgeladen.

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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

. Bekanntmachung. ie Befugniß, den Landwehrgraben zwischen der Moritzhofer Brücke und der Charlottenburger wee, . so wie die mit demselben in Verbindung stehenden Thiergarten⸗Gewässer vom 1. Januar 1867 ab auf 6 Jahre mit kleinen Kähnen oder Booten befahren zu dürfen, oll im Wege des öffentlichen Meistgebots verpachtet werden. ir u eht ein Termin auf Montag, den 3. Dezemher d. J.! Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Hofjäger ⸗Etablissement im Thiergarten an. Die Verpachtungs⸗Bedingungen sind während der Vormittags⸗ stunden in dem Büreau des Königlichen Domainen⸗Rentamts Berlin, kleine Jägerstraße Nr. J hierselbst, einzusehen. Berlin, den 27. November 1866. Der Domainen⸗Rath ö Krack. las Bekanntmachung. : 39 ie Lieferung der weißen Backwaaren für das Königliche Charité⸗ Krankenhaus pro 1867 soll im Wege der Licitation je nach den Um⸗ 6 im Ganzen oder in einzelnen Theilen vergeben werden. Zu iesem Behuf haben wir einen Termin auf Sonnabend den 1. Dezember d. J. Vormittags 10 Uhr, im Directions. V üreau des Charité⸗Krankenhauses angesetzt, zu welchem Lieferungslustige hierdurch mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die wan n g ehühn ungen in den Vormittagsstunden von 9 bis 12Uh in dem gedachten Büreau zur Einsicht bereit liegen.

4463 Bekanntmachung. Die Lieferung von . a) 3300 Lfdß. geschmiedeten englischen Gasröhren von 2“ bis 3“ lichter Weite, b) 35 Stück Absatzmuffen, 195 Stück T. Stücken, ) 1 Satz Gasrohrzangen, und d 2 Stuͤck 2zölligen Metallhähnen für die Gasanstalt in den hiesigen Kalksteinbrüchen soll im Wege der Submission an den Mindestfordernden vergeben werden. Die Lieferungs-⸗Bedingungen mit genauer Bezeichnung der zu liefernden Gegenstände sind in der Registratur der unter 26 Be⸗

hörde einzusehen, auch können dieselben auf portofreie Anfragen und gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden.

Offerten mit der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Ge— räthen für die Gasanstalt« sind bis zum 14. Dezem ber er, der Berg-⸗Inspection portofrei zuzustellen, an welchem Tage Nachmittags 3 Uhr die Oeffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen soll.

Rüdersdorf, den 26. Novemher 186tz.

Königliche Berg⸗Inspection.

ire uns u. s. w. apieren.

Verloosung, Amortisation von öffentlichen [2072 Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 2. September 1863 ausgegebenen Kreis-Obligationen im Betrage von 50000 Thlr. sind nachbenannte Kreis ⸗Obligationen ausgeloost worden: Littr. C. à 100 Thlr. Nr. 137 und 199. Litir B. à 200 Thlr. Nr. 34 und 112. Die Inhaber dieser Kreis- Obligationen werden aufgefordert, vom 2. Januar 1867 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin fäͤlli: gen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis - Obligationen und der Coupons bei der hlesigen Kreis ⸗Eisenbahn-⸗Baukasse zu erheben. Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obligatio nen keine Zinsen mehr Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher ausgeloosten, aber noch nicht ausgelösten und nicht mehr ver— zinslichen Kreisobligationen aus dem Fälligkeitstermine, den 1. Januar

1866 Littr. A. Nr. 25 à 500 Thlr. Litir. B. Rr. 47 à 200 Thlr. aufgefordert, den Nennwerth derselben nach Abzug des Betrages der in e , eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung von der Kreis. Eisenbahnkasse hier selbst unverzüglich in Empfang zu nehmen. Tilsit, den 4 Juni 1866. Die ständische Kommission des Tilsiter Kreises. Schlenther. Dreßler. Reimer. W. Knippel.

(20731 Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhoöchsten Privilegii vom 19. August 1862 ausgegebenen Tilsiter Kreis Obligationen im Betrage von 27,200 Thlr. sind nachbenannte Obligationen zur Tilgung ausgeloost worden:

Lit. A. à 200 Thlr. Nr. 4.

Lit. C. à 50 Thlr. Nr. 7T1. 94. 126. 170. 188. 222.

Lit. D. 2 25 Thlr. Rr. 254. 306. 318. 330. 347. 366. 371. 385. 434.

486. 604. 608.

Die , dieser Kreis ⸗Obligationen werden aufgefordert, vom 2ten Januar 1567 ab den Nennwerth derselben nebst den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis - Obligationen und der Coupons bei der hiesigen Kreis Chausseekasse zu erheben. .

Von dem genannten Verfalltage ab tragen die ausgeloosten Obliga—⸗ tionen keine Zinsen mehr.

Gleichzeitig werden die Inhaber der nachfolgenden, bereits früher aus geloosten, aber noch nicht ausgelöͤsten und nicht mehr verzinslichen Kreit obligationen aus dem Fälligkeitstermin:

den 1. Januar 1866: Lit. A. à 2090 Thlr. Nr. 8 u. 13. Lit. B. à 100 Thlr. Nr. 40. 43. 60 u. 665. . Lit. G. 3 590 Thlr. Nr. 118. 127. 157. 471. 1476. 479. 192. 195. 20; Tit. BH. 4 I5 Thlr. Rr. 1B. 7B. 79. 281. 286. 295. 313. zi4. 33) 342. 343. 345. 358. 389. 395. 416. 433. 433 5 514. 558. 559. 586. 589. 600. 601. 63; aufgefordert, den Nennwerth derselben nach Abzug des Betrages der in. zwischen etwa eingelösten, nicht mehr fälligen Coupons zur Vermeidun weiteren Zinsverlustes und künftiger Verjährung von der Kreis · Chausset Kasse hierselbst unverzüglich in Empfang zu nehmen. Tilsit, den 4. Juni 1865. Die ständische Kommission für den Chausseebau im Tilsiter Kreise. Schlenther. Dreßler. Reimer. W. Knippel.

2005 Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegli vom 10. August 1860 Ges. S. p. 421 ausgefertigien auf den Inhaber lautenden Obliga— tionen des Altmärkischen Wische⸗Deich⸗Verbandes im Gesammtbetrage von 100,000 Thaler sind fernerweit nachstehende Schuld ⸗Verschreibungen: a) Litt. B. Nr. 485 486. 487. 488 und 489. 5 Stück à2 100 Thlr b) Litt. C. Nr. 135. 320. 321. 322. 323. 324. 370. 371. 372. 373 und 374. 11 Stück à 50 Thlr

1050 Thir ausgeloost worden.

Diese Schuld - Verschreibungen sind mit allen dazu gehörigen Zins. coupons und Talons vom 2. Januar 1867 ab, behufs Auszahlung der Kapitalien und fälligen Zinsen, an die Deichkasse in Seehausen i / Altm. zurückzugeben; mit diesem Zeitpunkte hört die Verzinsung derselben auf.

Auswärts wohnhaften Inhabern der ausgeloosten Obligationen ist ge stattet, dieselben mit der Post einzusenden und die Uebersendung der Valuta auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, zu beantragen

Seehausen i. d. Altm., den 19. Juni 18666.

Namens des Deichamts. Die Bau ⸗Kommission für die Regulirung des Alands. von Jagow. Buch. Huth.

Verschiedene Bekanntmachungen. 4452 . 3 Preußische Hagel⸗Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft.

General⸗Versammlung.

Die nach §. 22 des Gesellschaftsstatuts im laufenden Jahre abzu— haltende ordentliche General⸗Versammlung findet Montag, den 17. Dezember c., Vormittag 12 Uhr, statt im Saale, Wilhelmsstraße 62, att.

Die Herren Actionaire werden unter nnn. auf §. 24 des Statuts zu derselben hiermit ergebenst eingeladen. Tag es⸗-Ordnung:

I) Vorlage des Geschäftsberichtes, des Rechnungs-⸗Ahschlusses nebs Bilanz und des Berichts der Revisions⸗Kommission für das Geschäftsjahr 18366.

2) Beschluß über die Ertheilung der Decharge.

3) Wahl der Revisions⸗Kommission pro 1867.

4 Neuwahl eines Verwaltungsraths⸗Mitgliedes.

Berlin, den 26. November 1866. Die Direction. Fritzschen. Berlin⸗Ham b

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m. 1. Vom 1. kft. Mts. ab finden folgende Abänderungen des bestehen den Fahrplanes statt:

1) der Schnellzug von Hamburg nach Lauenburg, welcher bisher um 5 Uhr 20 Minuten Abends von Hamburg abging und um 61Uhr 42 Minuten Abends in Lauenburg eintraf, geht künftig

von Hamburg ab um 6 Uhr Abends und trifft in ö ein um 7 Uhr 25 Min. Abends

2) der Schnellzug von Lauenburg nach Hamburg, welcher bisher um 9 Uhr Abends von Lauenburg ah n und um 10 Uht 25 Min. Abends in Hamburg eintraf geht künftig

von Lauenburg ab um 8 . 35 Min. Abends und trifft in

Hamburg ein um 10 Uhr Abends. 3) Der bisher von Büchen um 7 33 Abends nach dauenbun

Uhr 30 Minuten Abend abgefertigt.

, Zug wird künftig um Das Nähere ist aus den gedruckten Fahrplänen, welche auf allen Stationen , , sind, zu ersehen. Berlin und Hamburg, 75. November 1866. Die Direction.

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Ihre Königlichen

.

Das Abonnement beträgt: A Thlr. sür das bierteljahr jn allen Theilen der Monarchie ohne preis - Erhöhung. 6

Königlich Preu sischer

2.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellung an, sür Gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats / Anzeigers:

sk Jäger⸗Straste Nr. 10. 683 (nahe der Kanonierstr.)

Berlin, Donnerstag, den 29. November, Abends

289.

1866.

Berlin, 29. November.

Se. Majestät der König haben Sich gestern Nachmittag zur Jagd nach Dessau begeben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den

Klasse zu verleihen, Den Appellationsgerichts Rath Haugh in Cöln zum Senats⸗Präsidenten bei dem dortigen Appellationsgerichtshofe

zu ernennen;

Den Kreisgerichts-Direktor Sello zu Nen⸗Ruppin als Direltor an das Kreisgericht in Potsdam zu versetzen;

Die Mitglieder Koniglicher Eisenbahn-Directionen, Regie⸗ rungs⸗Assessoren von k Bromberg, Kleine zu

Berlin, Gehlen zu Breslau und Mebes zu Berlin zu Regie— rungs⸗Räthen zu ernennen; so wie Dem Staatsanwalts⸗Gehülfen Zie barth in Frankfurt a. O.

den Charakter als Staatsanwalt verleihen.

Berlin, 28. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen und ] ehen der Prinz und die Prinzessin Friedrich Karl von Preußen sind nach Dessau abgereist.

Tages Ordnung.

34. Sitzung des Hauses der Abgeordneten am Freitag, den 30. November 1866, Vormittags 10 Uhr. Vorberathung des Staatshaushalts-Etats pro 1867 im ganzen Hause. h Justiz⸗Ministerium und 2) Ministerium des Innern.

Abgerei st: Se. Excellenz der Stagtsminister und Minister des Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, nach Dessau.

aa, Berlin, 29. November. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachgenannten Offizieren die Erlaub⸗ mniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg- Schwerin Königliche Hoheit ihnen verliehenen Militair-Ver— dienstkreuzes zu ertheilen, und zwar: dem General⸗Major von Budritz ki, Commandeur der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, dem General ⸗Major von Pape, Commandeur der 1. In⸗ fanterie⸗Brigade, . den fe. von Mirus, Commandeur der 15. Kavallerie— rigade, von Kessel, Commandeur des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß, Knappe von Knappstädt, Commandeur des 3. Garde— Regiments zu Fuß, Freiherrn von Medem, Commandeur des 1. Magde— burgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 26,

Feldwebel⸗Sergeanten Woitscheck und Müller der Schloß⸗Garde⸗Compagnie den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter

von Ruville, Commandeur des 1. Oberschlesi terie Regin ents tr. A und schlesischen Infan

von Barby, Commandeur des Leib⸗-Kürassier⸗Regiments

Schlesisches) Nr. l, den Oberst⸗Lieutengnts: von Hochstetter vom 4. Magde— burgischen Infanterie Regiment Nr. 67 und , . ing vom 8. Westfälischen Infanterie⸗Regiment n dem Major von Waldow, etatsmäßigen Stabsoffizier im Rheinischen Kürassier⸗Regiment ir 8, . dem Rittmeister Freiherrn von Korff vom 2. Garde-Dra— goner⸗Regiment, dem n n von Meding vom Infanterie ⸗Regiment r. S4, den Premier Lieutenants: O Danne vom Grenadier⸗-Regi⸗ ment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und von Restorff vom Thüringischen Husaren-Regiment Nr. 12, so wie den Seronde⸗Lieutenants; von Engelbrechten vom Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1 und von Schultz vom 1. Magdeburgischen Infanterie-Regi⸗ ment Nr. 26.

Bekanntmachung vom 27. November 1866 betreffend Marschvergütung für Heerespflichtige.

Bei der Einbeorderung Heerespflichtiger zu den Fahnen werden in Zukunft folgende Grundsätze wegen der Marschver— gütung zur Anwendung ,.

Die von den Militairersatz Behörden ausgehobenen und zur i nnn ihrer Militairpflicht einberufenen Rekruten, des— gleichen

die als Reservisten vom Urlaube zu den Fahnen einbe— rufenen Unteroffiziere und Mannschaften

haben auf dem in diesem Anlasse anzutretenden Marsche drei Meilen ohne Vergütung zurückzulegen, für jede volle Meile oder den überschießenden Bruchtheil einer Meile weiterer ,, aber ein Meilengeld zu empfangen, welches eträg

für Rekruten, Gemeine, Gefreiete, Spielleute einen und einen viertel Groschen,

für Unteroffiziere aller Grade, Trompeter, Hautboisten, Kurschmiede, Roßärzte einen und drei viertel Groschen. ;

S. 2.

Die Meilenzahl wird berechnet ohne alle Rücksicht auf Benutzung von Eisenbahnen nach dem auf Poststraßen und in deren Ermangelung auf sonstigen Verbindungswegen in kürzester Richtung einzuschlagenden Wege von dem Hei⸗ mathsorte nach dem betreffenden Landwehrbataillons-Stabs—⸗ quartiere, wenn aber außerhalb desselben ein Sammelplatz be⸗ stimmt ist, bis zu diesem.

Als ö im Sinne dieser Bestimmungen wird derjenige Ort angesehen, an welchem der Einbeorderte zur Zeit der Einberufung seinen Wohnsitz hat. .

Für die außerhalh der preußischen Monarchie sich aufhal⸗ tenden Rekruten oder Reservisten gilt als Heimathsort derjenige, an welchem sie ihr polizeiliches Domizil haben. An diesem

ö