1866 / 289 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4216

Orte müssen sie behufs der regelmäßigen Beförderung sich auf eigene ien einfinden. ö

Rekruten oder Reservisten, welche einzeln direkt zum Truppentheile einbeordert werden, mithin das Landwehr⸗ Batalllons-Stabsquartier oder einen andern Sammelplatz nicht berühren, haben ebenfalls drei Meilen unentgeltlich zurück— zulegen. Für die weitere Entfernung erhalten sie für die Marschtage, sowie für den nach je drei Marschtagen gestatteten Ruhetag, Vergütung für volle Marschverpflegung, welche auf jeden Tag beträgt:

für Rekruten, Gemeine, Gefreiete, Spielleute sechs u nd

einen viertel Groschen;

für Sergeanten, einschließlich Vicefeldwebel und Vice— Wachtmeister, Feuerwerker 2er oder Zter Klasse, Unter— offiziere, Bombardiere, Oberpioniere, Trompeter, Haut⸗ boisten, Kurschmiede sieben und einen viertel Groschen. . für Oberfeuerwerker, Feldwebel, Wachtmeister, Qbermeister, Feuerwerker 1ster Klaͤsse, Portepeefähnriche, Roßärzte zehn und drei Viertel .

Befindet sich der Truppentheil des Einbeorderten am Orte des Stabsquartiers seines Landwehr⸗Bataillons, so hat er nicht die Vergütung für Marschverpflegung nach dem B. 4, sondern das Meilengeld nach dem 8. .

2

Das nach den vorstehenden Grundsätzen sich berechnende Meilengeld oder die Vergütung für Marschverpflegung wird den Einbeorderten nach dein Eintreffen am Einbeorderungsorte von militairischer Seite ausgezahlt.

Diese Bekanntmachung soll in die erste Abtheilung der Ge⸗ setzammlung für das Gebiet des ehemaligen Königreichs Han— nover aufgenommen werden.

Hannover, den 27. November 1866. Königlich Preußisches General-Gouvernement. Departement des Innern.

Heinrichs.

Bekanntmachung vom 23. November 1866

betreffend die Anfertigung, den Vertrieb und

die Aufbewahrung, sowie die Versendung des s. g. Sprengöls (Nitroglycerins).

Zur Verhütung gemeiner Gefahr bei der Anfertigung, dem Vertriebe und der Aufbewahrung, so wie bei der Versendung des als Sprengmittel zur Anwendung kommenden s. g. Spreng⸗ öls (Nitroglycerins) wird von Uns ] die Provinz Hannover in Anschluß an die darüber, für die alten Provinzen der Monarchie bestehenden Vorschriften, auf Grund des §. 10 des Polizeistrafgesetzs vom 25. Mai 1847, das Folgende vor⸗ geschrieben: 9

Ueber die Anfertigung und den Vertrieb, sowie über die Aufbewahrung des Sprengöls haben die Vorschriften der S8§. 158 bez. 159 und 160 des Polizeistrafgesetzes vom 25. Mai 1847 * über die Anfertigung und den Verkrieb, so⸗ wie über die Aufbewahrung des Schießpulvers und ähnlicher, leicht entzündender 26. sinngemäß Anwendung, vorbehältlich der Zusatzbestimmung des foh h 9. 2.

„Gefäße, welche Sprengöl enthalten, sind unter allen Um⸗ ständen so aufzubewahren, daß sie weder von selbst fallen, noch durch herabfallende 6 nn er bi werden können.

Für die Versendung des Sprengöls gelten sinngemäß die Vorschriften der §8§. 161 163 des Polizeistrafgesetzes vom 25. Mai

8. 158

. Geldbuße bis zu 25 Thaler verwirkt, wer ohne Genehmigung der

Obrigkeit Schießpulver, s. g. Schießwolle oder ähnliche leicht entzün⸗ dens Stoffe ver sertigt oder den i nde lreibt

Ferner: wer zu n, Handel zugelassen, größeren Vorrath im Hause hat, als obrigkeitlich gestattet ist, oder den Vorrath nicht oben

im Hause unter dem Dache oder sonst än anderem Orte oder auf andere Weise aufbewahrt, als Inf lich bestimmt ist.

Desgleichen: wer zum Handel mit Pulver u. s. w. nicht befugt, und ohne obrigkeitliche Erlauͤbnlß mehr als 3 Pfd. Pulber oder die sonst etwa bestimmte geringere Quantität Pulver, Schießwolle u. s. w. m en vorräthig, oder den erlaubten Vorrath nicht sicher ver⸗

hält.

Außerdem treten für die Versendung des Sprengöhz 6. . und zu Wasser die folgenden besonderen Vor chriften ein l) Das Sprengöl muß in Flaschen von Blech oder sta Glase verpackt sein. statlen Y) Zum Verschlusse der Flasche sind nicht Glas-, sondern Korkstöpsel anzuwenden.

3) Die Glasflasche muß mit einer korbartigen Umhillun

versehen sein, welche eine Einlage von Stroh enthält.

Die zur Versendung von Sprengöl dienenden Blech- oder Glasflaschen sind mit Stroh, Heu oder dergleichen in festen Holzkisten zu verpacken und mit der Ausschrift. »Sprengöl ! deutlich zu versehen. Das Gewicht des Sprengöls in cinem Collo daf 15 Pfd., das Gewicht des ng Collo mit Einschluß des Sprengöls in demselben 0 Pfd. nicht übersteigen.

0

Während der kälteren Jadꝛc ei ist bei der Handhabung des Sprengöls überhaupt wegen der alsdann größeren Explodirbarkeit mit erhöheter . zu Werke zu gehen.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§. 14

unterliegen Geldbuße bis zu 25 Thlr., soweit nicht peinliche oder

sonstige polizeiliche Vorschriften zur Anwendung kommen. Hannover, den 23. November 1866. Königlich Preußisches General-Gouvernement. Departement des Innern. Heinrichs.

8. 161.

*) Desgleichen:

deutlich sichtbarer Aufschrift n n . versehen hat. Desgleichen: wer mit Fuhrwerk auf welchem Pulver geladen

in einer Ortschaft oder sonst in der Nähe von Gebäuden, sofern dor nicht der Bestimmungsort ist, h .

Sicherungsmaßregeln, Anzeige zu machen.

Nichtam tliches.

ßen. Berlin, 29. November. der König sind, nach telegraphischer Meldung aus Dessau,

Preußen. Se. Ma jestät

in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen und

sowie der Prinzeß Friedrich Karl eingetroffen und von Sr. Hoheit dem Erbprinzen von Saldern und anderen hofe empfangen worden. H . Kronp: f st ohei er ronprinz empfing gestern den 27. d. Mts., eine Deputation aus Reustetlin. derselbe nahm am 28. mehrere militairische

höheren Hofbeamten auf dem Bahn

lichen Hoheit besindet sich der persönliche Adjutant, von Jasmund. Die Uebersiedelung des Kronprinzlichen Hofeb nach Berlin findet Freitag, den 30. d. Mts., statt.

Abgeordn etenhau ses wurde die Berathung über den Etat des Ministeriums für Handel, Gewerbe und 6 Arbeiten beendet. Der Antrag der Abgeordneten Gra

und von Kardorff auf Vorlage eines Oder ⸗Regulirungs⸗Plane⸗ wurde zu Gunsten des vom Hause angenommenen Antrag des n,, Laßwitz, durch welchen in noch i ir,

Weise Fas gleiche Ersuchen an die Staatsregierung gestellt wird erklärte die Berei⸗

zurückgezogen.

Der en e ue Graf Itzenplitz willigkeit der Regierung, für den Ausbau der Ostseehäfen und für die Flußregulirungen auch fernerhin Sorge zu tragen. Dit Abgeordneten von Vincke (Hagen), Ziegeler, Kantak und von

Denzin betheiligten sich an den Debatten. Sowohl die fort dauernden, als auch die einmaligen Ausgaben des ganzen Etatz⸗

wurden nach den Regierungsanträgen genehmigt.

Morgen

Wir

isn mifter vorgelegt werden soll

Bei der Königlich preußischen vVierpfündige

nirte . 3zwe BVootsfanonen von Berlin erhalten und werden mit diesen Ge— schiüttzen in nächster Zeit Schießübungen abgehalten,

der Königlichen Prinzen Karl, Albrecht Vater und Sohn, . Fricdrichsort garnisonlrende Artillerie ist von den Schießübun—

, See-Bataillon nach Friedrichsort abgegebene Detachement ist

Anhalt, General Lieutenant Von Stockmart, Baron von hierselbst wieder eingetroffen.

Palais, 28. November. Seine Königlicht Dienstag . Höch / Meldungen entgegen und fuhr um 4 Uhr zu Wagen vom Neuen Pali nach Großbeeren, um sich daselbst dem Extrazug Sr. Majesti des Königs nach Dessau anzuschließen. Im Gefolge Sr. ö. auptmann

en Bethusy⸗Hut

4217

Die rückständig gewesenen Englischen Posten aus

(London, den 27. d. M] früh und Abends, sind laut telegra⸗

ischer Meldung an das hiesige General-Post-Amt heute in Cöln eingetroffen. . Aus Kassel, 28. November wird mitgetheilt, daß der

oberstallmeister Hans von Eschwege und der Geheime Hof—

rath Wilhelm Vogel daselhst auf ihr Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden sind.

Hanau, 27. November. (Fr. J.) Heute traf General und Lommandeur der 21. Division, v. Bonzin, hier ein und inspizirte die hier garnisanixenden zwei Bataillone des Sa. In⸗ anterie Regiments. Dieser Tage fand hier das Kreis-Ersatz⸗

geschäft statt, welches in aller Ruhe verlief.

Frankfurt ä. M., 26. Novemher. Die Bundesliquidations⸗ Kommission hat, wie das »FIr JM bexichtet, den Antrag Oestex—⸗

J reichs, auch das unbewegliche Bundeseigenthum in die Aus—

einandersetzung mit aufzunehmen / abgelehnt. Nach Mittheilungen

aus Wien beabsichtigt nun Oesterreich, da der Weg bei der FPundesliquidations-Kommission nicht zum Ziele geführt hat, seine Ansprüche bei denjenigen Staaten, welche in den Be—

st des unbeweglichen Eigenthums gelangen, geltend zu machen. glauben nicht, daß davon ein besseres Resultat su erwarten sein wird, weil bei der betreffenden Verhandlung

m Schooße der Liquidations⸗-Kommission nehen dem formellen Grunde, welcher die Ablehnung des österreichischen Antrages be— dingte (Nichtkompetenz der Kommission)H, von den einzelnen Be— vollmächtigten auch bereits

die materiellen Gründe hervor— gehoben worden sind, warum bei dem unbeweglichen Eigenthum

ine Theilung desselben und ebenso eine etwaige Abfindungs⸗

zahlung zu den Unmöglichkeiten gehöre. Es wurde dabei naͤ—⸗

mentlich bemerkt, daß die im Besitz der früheren Bundesfestungen befindlichen Regierungen, wenn sie dieselben nicht eingehen lassen, Die Lasten für die Instandhaltung 2c.

wer beim Transporte von Pulver u. s. w. unpor. durch eine Abfindung doppelte Zahlung zu leisten haben würden.

sichtig ist, insbesondere wer das Fuhrwerk oder Schiff, auf welchem Pulver geladen ist; nicht mit schwarzer Fahne oder Flagge und mi Verhan n welche zur Berathüng der bei Einführung des preußischen Berggesetzes in dem Gebiete des vormaligen Herzogthums NRassaü zu treffenden besonderen Bestimmungen unter dem Vor⸗

allein zu tragen und

Wiesbaden, 26. November. Die gestern Abend nach viertägiger Dauer geschlossenen Verhandlungen der Kommission,

U stze des Berghauptmanns Dr. Brassert von Bonn dahier zu. qammengetreten war, haben das Ergebniß geliefert, daß unter

Ferner: wer mit einem Schiffe, in welchem Pulver geladen is vollständigem Einverständnisse sänmtlicher Konimissionsmit⸗

anlandet, ohne sofort der Ortsbehörde, zum Zweck anzuordnendet

glieder der Entwurf zu einer Verordnung, die Einführung des BVerggesetzes betreffend, zu Stande gekommen ist, der dem Han⸗

Kiel, 27. November. (Kiel. Z.)

Marine werden jetzt gezogene Hinterladungsgeschütze eingeführt. Das hier statio⸗ chiff »Thetis« hat in diesen Tagen zwei solcher

Schleswig⸗Holstein.

Die in gen bei Keumünster zurückgekehrt und das vom hier liegenden

Mecklenburg. Schwerin, 28. November (Mecklenb.

tg. Se. Königliche Hoheit der GEoßherzog ist hLeute Mor.

sen von Wernigerode hierher zurückgekehrt und wird sich Mittags nach Ludwigslust begeben, wohin bereits Ihre König— lich Hoheit bie Frau ' Großherzogin⸗Mutter heute Morgen mit den Hochfürstlichen Kindern zur Gratulation Ihrer König⸗ lichen Hoheit der Frau Erbgroßherzogin gefahren ist. Samburg, 27. November. Dem »Hamb. Lorresp.« zu⸗ folge ist der Senator Kirchenpauer hamburgischerseits zur Berliner Bundes⸗-Konferenz deputirt. . , Sachsen. Dresden, 28. November. (W. T. B.) Die

Abgeordnetenkammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung ein= stimmig den Friedensvertrag mit Preu ßen, ermächtigte Berlin, 29. mber. rigen Si 8 an gte Berlin, 29. November. In der gestrigen Sitzung und genehmigte die ven . i*eJ ** auf die Eisenbahnlinie Leipzig-Pegau-Zeitz, nach Artilel 13 des

die Staatsregitrung zur Ausführung der Bestimmungen desselben Anwendung des Expropriations-Gesetzes

Friedensvertrages. Die Debatte war äußerst lebhaft und er— fuhr die Regiexung Seitens der Linken starke Angriffe. Das Dresdner Journal veröffentlicht eine Ministerial⸗

verordnung, welche die unverzügliche Aufstellung der Wahllisten zum Reichstage des Norddeutschen Bundes anordnet.

Se. (Karlsr. Ztg.)

Altenburg, 27. Novemher. (Lp. Ztg.) Hoheit

der Herzog ist heute nach Mecklenhurg gereist. Baze. ö arising, 27. November.

Se. Hoheit der Prinz Wilhelm von Baden ist in der Nacht

vom 25. auf den 26. d. M. von hier nach Konstanz gereist,

um de der dortigen Kreisvexsammlung anzu⸗ n Verhandlungen der 9 , .

wohnen, welche heute ihren Anfang nehmen. = eit Prinz Friedrich ö. . und dessen Gemahlin, Prinzessin

Anna von Preußen Königliche Hoheit, sind heute, von Baden kommend, zun BVesuch der großherzoglichen Famile dahier ein. getroffen, auch Se. Durchlaucht der Fürst Egon von Fürsten— berg hat sich heute zu gleicheni Zweck von Baden nach Karls— ruhe begeben. Die hohen Gäste sind am Abend wieder nach 2 , ,

Baggern. Nürnberg, 27. November. Neuesten offi⸗ ziellen Mittheilungen zufolge, berichtet der »N. C.«, 9, * Majestät der König Ludwig II. nicht vor Freitag (30. No— vember) hier eintreffen.

. SDesterreich. Wien, 28. November. (W. T. B.) Der niederösterreichische Landtag hat in heutiger Sitzung die Adresse bei namentlicher Abstimmüng mit 44 gegen 8 Stimmen ange— nommen. Der Regierungsvertreter hielt die in der Adresse ent⸗ haltenen Darlegungen den Thatsachen nicht vollkommen ent— sprechend und erklärte, daß im Ministerium keine Spaltungen bestünden und daß die Berufung des Reichsraths mit dem , b ich der Verhandlungen mit Ungarn gleichbedeutend sein vürde.

Se. Majestät der Kaiser hat durch Handschreiben vom 26. d. aus Schönbrunn den Grafen M . zum Präsi⸗ denten des durch Kaiserliche Entschließung vom 21. d. neu er— richteten Obersten Rechnungshofes ernannt.

Die »Wien. Ztg.« veröffentlicht nachstehende telegraphische Landtags berichte:

Agram, 27. November. Der »Pozor« sagt: Der Land— tag des dreieinigen Königreiches möge eine reservirte Haltung annehmen und sich weder für noch gegen Ungarn aussprechen, bis nicht die Resultate des bevorstehenden parlamentarischen Kampfes im ungarischen Landtage bekannt sind.

Lemberg, 27. Novemher. Zwei Interpellationen von

Krezeczunowicz und Koczynski, betreffend die in, der vorigen Session beschlossene Bezirkseintheilung und die Abänderung der Wechselordnung, werden vom Regierungs-Kommissär dahin beantwortet, daß beide Vorlagen noch seitens der Regierung unerledigt seien. Sodann erste Lesung der Landesausschuß⸗ vorlage, betreffend die Schulxeform. Es wird die Wahl einer Educgtions⸗Kommission beschlossen. . Linz, 27. November. Die Bexichte des Landesausschusses in Angelegenheiten der Grundlasten⸗Ablösung und der Ackerbau⸗ schule werden dem Finanz-Comité zugewiesen. Die Organisirung der Landeshülfsämter und die Erhöhung der Gehalte der Konzeptsbeamten wird genehmigt.

Niederlande. Haag, 27. November. Der Kriegs⸗Mi⸗ nister van den Bosch hat der Zweiten Kammer einige Modi⸗ ficationen des in der vorigen Session eingebrachten Budgets des KriegsMinisteriums mitgetheilt. Das ganze, Budget beläuft sich danach auf 12,988,164 Fl. In der Ausführung wird an— gegeben, daß die Cadres bei der Infanterie vergrößert werden sollen, die Depots von 3 Regimentern Infanterie sollen von 2 auf 5 Com— pagnieen gebracht werden. Durch die Auflösung des deutschen Bun⸗ des, sagt der Minister, wird es überflüssig, das Bundes⸗-Kontingent für Limburg im Stande zu halten. In Folge davon wird das 5. Dragoner⸗Regiment aufgelöst, doch sollen die vier übrigen Regimenter so verstärkt werden, daß immer 16 vollzählige Schwadronen bereit sein werden. Das Regiment Feldartillerie soll um 3 Compagnieen vermehrt werden. Bei der Festungs. artillerie wird die Instructions-Compagnie verstärkt. Das Sapeur- und Mineur⸗-Bataillon wird um eine Compagnie ver stärkt. Die Armee soll dadurch in den Stand gesetzt werden, sich nöthigenfalls, selbst ohne Einziehung der beurlaubten Milizen, augenblicklich auf den Kriegsfuß stellen und jeden Punkt der Grenze besetzen zu kö8unnen. Es sollen immer verwendbar und marsch⸗ fertig sein 36 Bataillone Infanterie, zusammen 1L(000 Mann, 16 Schwadronen Kavallerle mit 20906 Pferden, 14 Batterjeen Feld- und 4 Batterieen reitende Artillerie, jede zu vier Stücken, Bataillon Sapeurs und Mineurs, etwa 360 Mann, und Corps freiwilliger Schützen zu etwa 200 Mann. Die In. fanterle-⸗Bataillone können jederzeit, in vierzehn Tagen durch Einberufung der Miliz auf 20000 Mann gebracht und die Sapeurs durch 250 Milizen verstärkt werden. In weiteren sechs Wochen können dann 8 Reserve⸗Bataillone Infanterie, etwa 66h) Mann, 3 Schwadronen Kavallerie, 300 Pferde und 36 Feuerschlünde aufgestellt werden, außer 20000 Mann aus den dienstthuenden Schuttereien. Es wird demnach stets feldbereit sein ein mobiles Corps von etwa, 1500090 Mann aller Waffen, in Zeit von vierzehn Tagen (69 Mann und ngch (fwal zwei Vtonaten mit Inbegriff der Schuttereien 60) Mann ' mit 2306 Pferden und 168 Geschützen, und zugleich in den Festungen 65gh Mann Festungsartillerie. Diesen können sich dann noch 30,900 Mann aus den ingetiven Schuttereien anschließen. Man denkt die Festungen Mastricht, Venlo, Ber⸗ gen op Zoom und das Fort Bath eingehen zu lassen. Der