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welchem Tage die Verzinsung aufhört, bei unserer Hafenbaukasse in Empfang zu nehmen. fel Von den in den früheren Jahren ausgeloosten Obligationen sind folgende:
Lit. A. Nr. 4. 30. 103.
Lit. B. Nr. 31. 181.
Lit. C. Nr. 35. 61. 225. 241. 300. 317. 493. 587. 620. 848. zur Einlösung bisher nicht vorgezeigt worden.
Memel, den 25. September 1866. Das Vorsteheramt der Kaufmannschaft.
4292, Bei der in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. November 1853, Nr. 451 der Gesetzjammlung am 3. d. Mts. vorgenommenen vier— undzwanzigsten Ausloosung von Schuldbriefen der hiesigen Ablösungs-⸗ kasse, welche zur Ablösung von Grundlasten ausgegeben worden sind, sind nachverzeichnete Schuldbriefe gezogen und zur Auszahlung be— stimmt worden:
aus Serie A. Nr. 136.
aus Serie B. Nr. 366. 410. 752. 1003. 1101. 1683. 1853. 1957.
2079. 2128. 2154.
aus Serie C. Nr. 116. 142. 391.
aus Serie E. Nr. 40. 223. 304. 499.
aus Serie F. Nr. 146.
Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsabschnitten innerhglb eines halben Jahres, vom Tage des Erlasses der gegenwär— tigen Bekanntmachung an gerechnet, bei der Herzoglichen Ablösungs—= Kassen⸗Verwaltung allhier einzureichen und dagegen den Nennwerth dieser Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, sofern dieselbe innerhalb des ge⸗ setzten halbjährigen Zeitraums erfolgt, in a ,. zu nehmen. Mit dem Ablauf des sechsten Monats, vom Tage des Erlasses dieser Be⸗ kanntmachung an hört die Verzinsung der sämmtlichen ausgeloosten oben genannten Schuldbriefe auf. .
Hiernächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am obigen Ausloosungstage die im Monat November 1862 ausgeloosten und inzwischen zur Rückzahlung gekommenen Schuldbriefe der hiesigen Ablösungskasse und zwar:
A. Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten:
Serie A. Nr. 59.
Serie B. Nr. 217. 828. 861. 909. 1872. 1926. 2001. 2080.
Serie C. Nr. 16. 321. 331. 344. 383. 388.
Serie D. Nr. 29. 106.
Serie E. Nr. 228. 297.
Serie E. Nr. 77. 111. ,
B. Schuldbriefe zur Ablösung von Brauberechtigungen:
Serie B. Nr. O2.
Serie C. Nr. 0Ol3. 018. (22. Q24.
Serie D. Nr. 030. 039. 047. 048. C059. 061. C065. O76. 085. 093.
O94. 095. 096. 0I02. Ol06. 116. O21. O23. Ol27. 0129. 031. 0132. 0148. 09160. 9162. 9170. 8 Ol80. O84. O87. Ol98. 0200. 0203. 0204. 0205. Serie E. Nr. 0l8. 027. 068. (92. 023. 0142. 0155. 0158. 0168. OlI74. 0195. 0202. 0210. 0219. 0222. 0225. Q228. 0237. 0242. 0244. 0250.
Serie F. Nr. C05. Ol2. 037. (43. O47. nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten der gesetz—⸗ lichen Bestimmung gemäß verbrannt worden sind.
Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß folgende, bereits früher ausgelooste Schuldbriefe der Ablösungskasse, nämlich:
Schuldbriefe zur Ablösung von Grundlasten, Serie A. Nr. 111. Serie B. Nr. 224. 436. 527. 1134. 1239. 1487. 1942. 1948. 1963. 2021. 2036. 2055. 2098. 2119. 2159. Serie C. Nr. 213. 266. 455.
Serie D. Nr. 89. 91.
Serie FE. Nr. I7. 36. 100. 300. 330. 341. 363.
Serie F. Nr. 75. 138. 140
Schuldbriefe ür Ablösung von Brauberechtigungen:
Serie D. Nr. Ol50 . bis jetzt zur Einlösung bei der Ablösungskasse⸗Verwaltung nicht präsen= tirt iworden sind, und es werden daher die Inhaber derselben zu deren Einlösung mit dem Bemerken aufgefordert, daß die Verzinsung dieser Schuldbriefe bereits aufgehört hat.
Endlich wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht; daß die am 1. November 1862 zahlbar gewordenen Zinsabschnitte Rr. 17 zu den Schuldbriefen
Serie E. Nr. 325.
Serie F. Nr. 78, 84. ö zur Einlösung nicht präsentirt worden sind, und daher wegen Ablaufs der verjährigen Frist ihre Gültigkeit verloren haben.
Gotha, am 8. November 1866. K
Herzoglich sächsisches Staatsministerium. von Seebach.
— Bekannt machung. Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Vom 17. Dezember . ab und während des ganzen Monats
Januar fut. werden die zum 2. Januar fut, fälligen . Zins-Coupons der 4proj. Prioritäts-Actien und vier und ein halb prozentigen Prioritäts⸗Obligationen
4565
ͤ
unserer Gesellschaft, ferner die von früheren Fälligkeits - Term
bis jetzt nicht abgehobenen, linen in den Vormittagsstunden der Wochentage von 9 12 Uhr, in un Gesellschafts-Hauptkasse am Askanischen Platz Nr. G eingelöst wake
Es wird gebeten, diesen Coupons nur einen Nachweis über . . Stückzahl und den Werth derselben, nach den verschiedenen in .
thegorieen event. gesondert, beizufügen
In Leipzig' geschicht die beregte Einlösung in den ? ( 3. bis 12. Januar fut. einschließlich bei ö,. .
tagen vom Güterkassse auf dortigem Bahn hofe. Berlin, den 1. Dezember 1866. ü der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft.
Verschiedene Bekanntmachungen.
4544 Bergbau⸗Actien⸗Gesellschaft Gelria. Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft beehren wir uns, z einer außerordentlichen ö, . den 3. Januar künftigen Jahres, Morgens 11 Uhr, in dem Büregu der Gesellschaft, bei dem Schachte, in Altendorf, Kreiß Bochum, ergebenst einzuladen. Gegenstand der Tagesordnung ist: Ermächtigung des Verwaltungs-⸗Raths, beziehungsweise einzel »ner Mitglieder desselben, zum Verkaufe einzelner Gruhmn »Muthungen, nebst Pertinenzien und zur Consolidation einzelne »Zechen mit fremden Zechen. Die Legitimation der Actionagin »in Gemäßheit 8. 18 der Statuten kann außer dem Geschäft, »büreau des Verwaltungs - Raths, bei dem Bankhanß »van Ranzow u. Cie. in Arnheim erfolgen.« Altendorf, den 27. November 1866. Der Verwaltungs⸗Rath der Bergbau Aetien⸗Gesellschaft
elria.
Monats-Uebersicht der Provinzial⸗Actien⸗Bank des Großherzogthums Posen.
Activa. Geprägtes Geld Thlr. Noten der Preuß. Bank und Kassenanweisungen » Wechsel . * Lombard⸗Bestände Grundstück und diverse Forderungen
Passiva.
4553
649/240.
Noten im Umlauf 70.
Forderungen von Korrespondenten * Verzin g liche Depositen mit zweimonatlicher Kün⸗ digung Posen, am 30. November 1866. Die Direction. .
4547 Monats ⸗Uebersächt der städtischen Bank pro 30. November 1866
tis gemäß §. 23 des Bank-Statuts vom 18. Mai 1863.
Activa. .
Thlr. Sgr. P.
h Geprägtes Geld . 364/467 2563 Königl. Bank-Noten, Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Scheine ... .... ..... ...... ... .
Wechsel⸗Bestände Lombard⸗Bestände Effekten nach dem Ceurswerthe
Passiva.
I Banknoten im Umlauf f 27 Guthaben der Theilnehmer am Giro⸗Verkehr 192825
3) Depositen⸗Kapitalien S0 9 / 365
4 Stamm Kapital ... I I000 0090 welches die Stadt⸗Gemeinde der Bank in Gemäßheit der §§. 4 und 10 des Bank⸗Statuts überwiesen hat.
Breslau, den 1. Dezember 1866.
Die städtische Bank.
Der Vorsitzende
des Verwaltungs-⸗Raths der Warschau⸗-Terespoler Eisenbahn macht hierdurch bekannt, daß diese Bahn auf einer weiteren Streck von Siedlee bis Lukow dem Betriebe übergeben worden ist. Vom
ö. ö d. J. ab wird täglich ein gemischter Personen- und
Güterzug um 9 Ahr Morgens von Warschau (Praga) abgelassen Wet— den, und um 1 Ahr 5 Minuten Mittags in Lukow eintreffen; del⸗ gleichen um 2 Uhr 10 Minuten Nachnüttags von Lukow abgehn un um 6 Uhr 15 Minuten Abends in Warschau (Praga) anlangen.
Der Tarif der Passagier⸗Gelder für Reisende, sowie der Fracht sätze für Gepäck, Güter u. desgl. ist auf allen Stationen fuͤr sö Ko peken käuflich zu haben.
4550
Das Abonnement beträgt: g Thlr. für das dierteljahr ; in allen Theilen der Monarchit ohne preis - Erhöhung.
Alle Host-Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellung an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers: Jäger⸗Strase Nr. 149. (nahe der Kanonierstr.)
I 29a.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Wirklichen Geheinien Rath und General-Direktor der Museen, Dr. von Olfers, den Königlichen Kronen⸗-Orden erster
Klasse mit dem Emaille⸗Bande des Rothen Adler⸗Ordens mit
Eichenlaub zu verleihen;
Dem Ober⸗-Konsistorigl-Rathe, Propst und Professor Dr. Nitzsch die erbetene Entlassung aus seinem bisherigen Amtsverhältnisse als Witglied des evangelischen Ober-Kirchen— Raths unter Ernennung zum Ehrenmitgliede dieser Behörde zu
ertheilen ;
Den Kreisgerichts-Rath Kinderling in Havelberg zum Direktor des Kreisgerichts in Heiligenstadt zu ernennen; und
Den Domainenpächtern Ober⸗Amtmann Landschafts-Rath . zu Weeskenhof und Ober⸗Amtmann Wien zu Fisch— hausen den Charakter als »Amts-Rath« zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Baumeister Krah . Breslau ist zum Königlichen
Baumeister ernannt und demselben die Verwaltung der Bau— Inspektor-Stelle zu Königshütte übertragen worden.
Evangelischer Sber⸗Kirchenrath.
Der zum Oberpfarrer in Sorau berufene seitherige Super— intendent der Disces Pritzwalk, Blech, ist zum Superinten— denten der Diöces Sorau ernannt worden.
Preußische Bank.
Bekanntmachung.
Auf die für das Jahr 1866 festzusetzende Dividende der preußischen Bankäntheils „Scheine wird vom 19. d. M. ab die , hh g. Zahlung von Zwei und Ein Viertel Pro— zent oder:
22 Thlr. 15 Sgr. Courant
für den Dividendenschein Nr. 40 bei der Haupt⸗Bank-Kasse zu Berlin, bei den Provinzial-Bank⸗Comtoiren zu Breslau, Cöln, Danzig, Königsberg i. Pr, Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, so wie bei den Bank-Koimmanditen zu Acchen, Biele— seld, Bromberg, Cassel, Coblenz, Cöslin, Crefeld, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Essen, Frankfurt a. O., Gleiwitz, Glogau, Görlitz, Graudenz, Halle, Insterburg, Landsberg a. W.,
Berlin, Mittwoch, den 5. Dezember, Abends
Memel, Minden, Nordhausen / Thorn und Tilsit erfolgen.
Berlin, den 4. Dezember 1866.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der Preußischen Bank.
Graf von Itzenplitz.
Siegen, Stralsund, Stolp,
„Angekommen: Se. Excellenz der Kriegs- und Marine—
Minister von Roon, von Wiesbaden. Se,. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur
der 6. Division, von Manstein, von Brandenburg a. H.
Der General⸗Major und Command eur der 20. Infanterie— Brigade, Wittich, von Posen.
Der General⸗Major und Commandeur der 12. Infanterie⸗ Brigade, von Kotze, von Brandenburg a. H.
Berlin, 5. Dezember. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Hauptmann z. D. de l'Homme de Courbisre zu Berlin die Erlaubniß zur Anleguͤng des von des Kaisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Stanis— laus-Ordens dritter Klasse zu ertheilen.
Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 27. November
1866 — betreffend die Einführung der preußi—
schen Militair-Straf- und Disziplinargesetze in den neuen Landestheilen.
Ich bestimme zur Beseitigung vorgekommener Zweifel: Das Strafgesetzbuch für das preußische Heer vom 3. April 1845, das Gesetz, die Abänderungen mehrerer Bestimmungen in den Militair-Strafgesetzen betreffend, vom 15. April, nebst der zu dem letzteren erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 18. Mai 1852, die beiden Verordnungen über die Ehrenrechte im preußischen Heere und über die Be—⸗ strafung der Offiziere wegen Zweikampfs vom 29. Juli 1843, die Verordnung über die Disciplinar⸗Bestrafung in der Armee vom 21. Oktober 1841, sowie die durch Ordre vom 10. April 1849 gegebenen Bestimmungen über die Disci— plinarbestrafung in der Kriegs-Marine und die zur Erläuterung und Ergänzung dieser Gesetze, Verordnungen und Bestimmun⸗ gen später ergangenen Verordnungen und Bestimmungen haben in den, in Folge des nunmehr beendeten Krieges mit Meinen Staaten verbundenen, vormals fremdherrlichen Landestheilen und Gebieten — unter Aufhebung der bisher für Militair— personen in diesen Landestheilen und Gebieten in Kraft ge— wesenen Straf- und Disziplinargescke, Verordnungen und Be— stimmungen, ausschließlich gesetzliche Kraft und Geltung. Zugleich verordne Ich, daß diejenigen Personen in den edachten Landestheilen und Gebieten, welche in irgend einer lrt im Militairverbande stehen, ohne zum aktiven Dienst her⸗ angejogen zu sein, als zu den Personen des Beurlaubtenstan— des gehörig betrachtet und behandelt werden sollen. Ich beauftrage das Kriegs- und Marine-Ministerium, diese Meine Willensmeinung der Armee und der Kriegs-Marine