1866 / 296 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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desherrlichen Erlasse und allgemeiner Anordnungen der Behör⸗ den in den einzelnen Landestheilen die geeigneten Organe zu bestimmen, bleibt dem ö. Innern uͤberlassen.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1857 in Kraft. Alle derselben entgegenstehenden bisherigen Vorschriften sind von da ab aufgehoben. ö Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 1. Dezember 1866.

14. B. Wilhelm. Freiherr von der Heydt. Graf von IFtzenplitz.

von Mühler. Graf zur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg.

Allerhöchster Erlaß vom 19. November 1866 betreffend die Erweiterung der Grenze, inner— halb welcher eine Beleihung nach dem ErWwerbs— werthe durch die Ostpreußische Landschaft erfolgt.

Den nach Ihrem Berichte vom 12. November d. J. ge⸗ faßten Beschluß II. des 26. General⸗Landtages der Ostpreußischen Landschaft will Ich hierdurch, wie folgt, genehmigen:

J. Die Ostpreußische Landschaft wird ermächtigt, diejenigen in ihrem Kreditverbande belegenen Güter und Grund⸗ stücke, welche nach den zur Zeit gültigen Bestimmungen bis

zu einem Viertel des Erwerbswerthes beleihungsfähig sind, fortan bis zu und resp. * dieses Werthes, in Gemäß⸗ heit des durch den Erlaß vom 23. Juni 1866 genehmigten Re—⸗ gulativs (Ges. Samml. S. 343 ff.) und unter den in diesem Re⸗ gulative vorgeschriebenen Bedingungen, mittelst Ausfer⸗ tigung von Pfandbriefen mit der Maßgabe zu beleihen, daß die Vorschriften dieses Regulativs, welche für die Be⸗ leihung bis zu s des Gutswerthes gegeben sind, auf die Beleihung bis zu , und die Vorschriften, welche sich auf die höhere Beleihung erstrecken, auf die Beleihungen in Anwendung zu bringen sind, welche 8 des Erwerbs—⸗

ir. übersteigen.

II. Die Prüfung und Festsetzung des Erwerhswerthes ist nach den Vorschriften des Revidirten Ostpreußischen Landschafts— Reglements vom 24. Dezember 1808 zu bewirken.

Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu ver—

öffentlichen. Berlin, den 19. November 1866. Wilhelm. Gr. zur Lippe. Gr. zu Eulenburg. An den Justiz-Minister und an den Minister des Innern.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Dirigenten der städtischen Gas-Anstalt zu Breslau, F. Lehmann daselbst, ist unter dem 4. Dezember 1866 ein

Patent . auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachge— wiesenen Gas⸗Regulator, soweit derselbe als neu und

eigenthümlich erkannt worden ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, ertheilt worden.

Das 62. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus—⸗ eden wird, enthält unter J r. 6466. die Verordnung, betreffend die Publication der Gesetze in denz rigen Landestheilen, welche durch das Gesetz vom 20. September 1866 (GesetzSamml. S. 555) der . Monarchie einverleibt wor⸗ den sind. Vom 1. Dezember 1866, unter die Konzessions⸗Urkunde, betreffend die Erweiterung des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn-Gesell⸗ schaft durch den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Call resp. Sötenich nach Trier. Vom 127. No⸗ vember 1866, unter » 6468. die Konzessions ⸗Urkunde, betreffend die Erweiterung

des Unternehmens der Rheinischen Eisenbahngese schaft durch den Bau und Betrieb einer Zweigha . von Euskirchen nach Brühl oder Sechtem. Dy . 12. November 1866 unter. 1 Nr. 6469. die Konzessions UArkünde, betveffend die Erweitern! des Rheinischen Eisenbahn⸗Unzernehmens durch ö. . Bau und Betrieb einer Zweig ahn von der Rhen station Hochfeld der Oftergss Essener Ciseni nach Duisburg. Vom 12. Nopember 1866, ung den Nachtrag zu dem Statut des Reipzig⸗Schwetz 17 Deichverbandes vom 21. Juli 1852. Vom 12 ö vember 1866; und unter . den Allerhöchsten Erlaß vom 19. November 1883. betreffend die Erweiterung der Grenze, innerhal welcher eine Beleihung nach dem Erwerbswertz J durch die ostpreußische Landschaft erfolgt. . Berlin, den 8. Dezember 1866. Debits⸗Comtoir der Gesetz Sammlung.

6470.

6471.

Berlin, 7. Dezember. Seine Majestät der König hahn

Erlaubniß zur Anlegung des von den Fürsten zu Schwarzbu; Rudolstadt und Schwarzburg⸗Sondershausen Durchlaucht! ihm verliehenen Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes ersn Klasse zu ertheilen.

Sum marische Uebersicht der im Winter-Semester 1866— 67 auf der Königlichen Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms-Universität zu Bonn anwesenden immatrikulirten Studirenden. Von Ostern bis Michaelis 1866 sind gewesen Davon sind abgegangen

Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters sind hinzu— g lone, , ,, 6j

. . Inländer. Ausländer. Summa. Die evangelisch⸗theologische Fakultät zählt 7 64 1 Die katholisch⸗theologische Fakul⸗ tät zählt Die juristische Fakultät zählt.. 1 Die medizinische Fakultät zählt. 205 8 Die philosophische Fakultät zählt 221 32 Gleiche Summe 853 53 AUnter den Studirenden der philosophischen Fakultät be— finden sich diejenigen, welche der landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf angehören. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Universität als zum Hören der Vorlesungen berechtigte Hospitanten

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Bonn, den 1. Dezember 1866.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 6. Dezember. des Militair⸗-Kabinets, sowie im Beisein des Gouverneurs und Kommandanten militairische Meldungen entgegen. statteten Allerhöchstdieselben Sr. Königlichen Hoheit dem Kron, prinzen von Dänemark einen Besuch ab, welcher glei darauf erwidert wurde.

heute Vormittag 11 Uhr die militairischen Meldungen, um 12 Uhr den Vortrag des Hausministers Freiherrn v. Schleinih um 127 Uhr den des Polizei⸗-Präsidenten, und um 1 1h 39 des General-Adjutanten General-Majors v. Tresckon entgegen.

Seine Ma jestät der König werden Sich Montah, den 10. d., Mts.ͥ, Morgens 8 Uhr, mittelst Eisenbahn-Extre zuges nach König s-Wusterhausen begeben, um in den he nachbarten Forsten am 10ten und 11Iten die Hofjagden abt halten. Se. Majestät werden am Dienstag Abends hierhet

zurückkehren.

Allergnädigst geruht: Dem Oberst-Lieutenant von Fischer. . Treuenfeld, aggregirt dem General-Stabe der Armee, R

Es sind demnach geblieben J tj

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt dahct R .

Nicht immatrikulirte Pharmaceuten ..... .... .... ...... ...... .... 3 Gesammt⸗ Summe

ö Se. Majestät de König nahmen heute den Vortrag des Kriegs-Ministers un

7J. Dezember. Seine Majestät der Könilg nahmen tehend, n ö e aus Militairbeamten und Offizieren bestehend, mit den Ein—

zichtungsgegenständen für Kasernen, Hospit td DVachtlökale, Magazine Ac. und mit den Proviantgegenständen

Nachdem das Abgeordnetenhaus in seiner gestrigen Sitzung in die Vorberathung des Etats des Ministeriums für geistliche 2c. Angelegenheiten eingetreten war, gab der Geheime gRiegierungs Rath Knerk einen allgemeinen Ueberblick von diesen Ctats⸗Verhältnissen. ;

An der sich hieran knüpfenden Genexal-Debatte betheiligten sich die Abgeordneten Jung, Dr; Loewe, Hr, Wuttke, Cassel und Richter. Ber Kultus-Minister Dr. von Mühler nahm zu ver— schiedenen Malen das Wort, um die Ansichten der Staatsregie— rung zu entwickeln. .

In der heutigen (39. Plenar-Sitzung wurden die Bera— thungen über den Etat des Kultus-Ministeriums fortge— setzt. Die Einnahmen wurden ohne Weiteres genehmigt, bel einzelnen Ausgabe - Titeln entspannen sich' dagegen längere Debatten, in welche die Abgeordneten Richter, Fubel, Techow, lr. Loewe, Bieck, Dr. Michgelis, Pr. Virchow, Füh⸗= ling und Kantat vorzugsweise eingriffen. Beim Schlusse des Blättes waren die Ausgaben bis zum Artikel 20 genehmigt worden.

Der Königlich preußische Konsul von Herford in Trapezunt ist am J. 8. M. nach kurzer Krankheit verstorben.

Lauenburg, Ratzeburg, 5. Dezember. Die neueste Nummer des offiziellen Wochenblatts für das Herzogthum veröffentlicht das Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes, so wie das Reglement zur Ausführung desselben vom 26. November d. J.

Sachsen. Dresden, 6. Dezember. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer hat heute in Bezug auf die von der Re— ierung angekündigten Vorlagen wegen Umänderung der Ver— rr s tende und des Wahlgesetzes beschlossen, der Ueber— zeugung von der Nothwendigkeit Ausdruck zu geben, daß diese Gesetz'sntwürfe den Grundsätzen der künftigen Verfassung des Norddeutschen Bundes, sowie den berechtigten Wünschen nach zeitgemäßer Zusammensetzung der Volksvertretung entsprechen.

Hessen. Darmstadt, 5. Dezember. (Barmst. Ztg.) Seine Königliche Hoheit der Prinz von Wales, Höchstwelcher auf der Rückreise von Petersburg nach London zwei Tage hier bei Seinen Hohen Verwandten im Palais des Prinzen Ludwig verweilte, ist heute Mittag wieder abgereist. Wie man ver— nimmt, begleiteten JJ. KK. HH. der Prinz und die Prinzessin Ludwig Höchstdenselben bis Karlsruhe.

(Fr. J.) Seit einigen Tagen werden auf hiesigem Artillerie— Uebungsplatz Proben mit nach preußischem Muster angefertig— ten gezogenen Vierpfündern (dieselben waren von der 5 herzoglichen Regierung vor Ausbruch des Krieges in Witten bestellt worden, ihre Auslieferung wurde aber durch das Waffen— ausfuhrverbot verhindert) angestellt, welche glänzende Resultate liefern. Bei der Laffetirung hat man, um das reichlich vor— handene Material verwenden zu können, eine Combination des hessishen mit dem preußischen System angewandt.

Baden. Karlsruhe, 5. Dezember. (Karlsr. Ztg) Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Alice von Großbritannien und Höchstihr Gemahl der Prinz Ludwig von Hessen sind heute Nachmittags 2 Uhr von Darmstadt hier eingetroffen und wurden am Bahnhofe von Ihren Königlichen Hohei— ten dem Großherzog und der Großherzogin, so— wie von Sr. Hoheit dem Prinzen und Ihrer Kaiserli— hen Hoheit der Prinzessin Wilhelm empfangen. Seine

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Königl. Hoheit der Prinz von Wales begleitete seine durch—

lauchtigste Schwester auf der Reise hierher und wurde daher von unsern Höchsten Herrschaften ebenfalls begrüßt, nach kur— zm Aufenthalt setzte Höchstderselbe seine Reise nach Paris fort. Die hessischen Herrschaften sind im Großherzoglichen Schlosse abgestiegen und gedenken einige Tage hier zu verweilen.

6. Dezember. Die »Karlsr. Ztg.« bringt folgende Mit— theilung: »Die in Frankfurt tagende Kommission behufs Ausein—

Alsdann . andersetzung des bisherigen Bun des-Eigenthums hat zur Fest⸗ stllung des Bestandes nd Werthes des beweglichen Eigenthunis

th in den bisherigen Bundes-Festungen für jede derselben zwei Lokal—

Kommissionen ernannt, von denen die erste, aus Offizieren bestehend, mit dem Genie⸗ und Artillerie-Material, die zweite,

Hospitäler, Kanzleien,

iich zu befassen hat. Jede dieser Lokalkommissionen besteht aus

drei Mitgliedern, voñ welchen für Mainz, die Regierungen von Oesterreich, Preußen und Hessen, für Ulm die Re— gierungen

und Württemberg,

Preußen und A ö Oesterreich, Preußen

von

ODesterreich, Regierungen

von ür Rastatt die

nd Baden, für Luxemburg die Regierungen von Oesterreich,

.

ußen und Bayern, für Landau die Regierungen von Oester—

reich, Preußen und Bahern je eines zu ernennen haben. Die

*

Kommissionen haben den Bestand des oben angeführten Ma— terials im Anschluß an die bestehenden n n , festz ustel⸗ len, die unbrauchbaren und dem Verderben ausgesetzten Gegen⸗ fan e auszuscheiden und zum Verkauf zu beantragen, und ahn bezüglich aller übrigen Gegenstände eine Werthab—⸗ schätzung vorzunehmen. Bei Gegenständen, zu deren Beurthei⸗ lung besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, können Sachver— ständige beigezogen werden. Das gesammte Artillerie, und Beniematerial ist als bewegliches Eigenthum zu betrachten. Der. Werth des Materials wird auf Grundlage des An— schaffungs⸗, bezw. des jetzigen Neuwerthes nach“ drei Rich⸗ tungen ermittelt: nach dem Grad der Abnutzung und der Qualitätseinbuße seit dem Ankauf, nach dem Grad der gegenwärtigen Verwendbarkeit und nach dem durch Kosten der eventuellen Desarmitung etwa bedingten Minder⸗ werth. Die bisher in Auffrischung der Besatzungs-Kontin⸗ gente gestandenen Vorräthe in Bettzeug, Mehl, Fourage, Baumaterialien u. dgl. werden zwar im ihrem dermaligen Bestand festgestellt, die Abschätzung derselben wird jedoch aus⸗ gesetzt, bis in Einvernahme mit den betreffenden Regierungen über die künftige Bestimmung dieser Gegenstände Entscheidung . sein wird. Zu Mitgliedern der betreffenden Kommission ür Rastatt sind von Seiten jder Großherzoglichen Regierung ernannt Hauptmann Engler von dem Festungsartillerie⸗Baͤtaillon und Kriegs-Commissair Neßler.« Württemberg. Stuttgart, 5. Dezember. Nach dem W. Staatsanz.“ hat die neue Strafproceßordnung die Stadien der Vorberathung insoweit durchlaufen, daß sie in den nächsten Tagen bei dem ständischen Ausschuß zur Vorlage ge—

langen kann.

Bayern. N ürnherg, 5. Dezember. (N. C) Heute Vormittag hatten, wieder verschiedene Gewerbtreibende‘ der Stadt Audienz bei Sr. Majestät dem König. Die Abreise Sr. Majestät wird nicht vor Sonnabend erfolgen.

Oesterreich. Wie die »Wien. Ztg.« vom 6. Dezember meldet, wurde in Brünn „5. Dezember, die Adreß⸗Debatte fortgesetzt. Ryger proponirte einen dritten, eigenen Entwurf, in welchem unter Beiseitelassung von Details, wie solche in den Ausschuß⸗Entwürfen vorkommen, in Kürze die schleunigste Auf— gebung der Sistirung und Reactivirung der Gesammtvertretung verlangt werden soll.

Innsbruck, 5. Dezember. Der Statthalterei⸗Vicepräsi⸗ dent, Graf von Coronini, macht die Mitth eilung, daß die Vor— verhandlungen über den Bau der Eisenba hn von Villach nach Brixen bereits geschlossen sind, und daß dieser Bau im Laufe des nächsten Jahres in Angriff genommen wird. Pr. Leonardi und Genossen stellen den Antrag auf Einschreiten bei der Re— gierung zur Herstellung einer Eisenbahn von Innsbruck über Imst und den Arlberg bis an den Bodensee.

Pesth, 6. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses wurde der Adreßantrag Tisza's nach nament' licher Abstimmung verworfen, während der Antrag Deak's mit großer Majorität zur Annahnie gelangte. Morgen wird die Wahl der Adreßkommission stattfinden.

Schweiz. Bern, 3. Dezember. (Köln. Ztg) Die Er— öffnung des Ständerathes geschah ohne Präsidialrede. Als Präsident desselben ging Sahli von Bern, als sein Vice-Prä—⸗ sident DO. Blumer voön Glarus aus der Wahlurne hervor. Das Büreau des Nationalrathes wird erst übermorgen ge— wählt. Im Uebrigen füllte die Vereidigung der Mitglieder und die Wahl der Kommission zur Prüfung der Wahlanstände die heutige Sitzung aus.

Niederlande. Haag, 5. Dezember. (Köln. Ztg. Die Viehseuche nimmt im Allgemeinen eher zu als ab, besonders in Nordholland breitet sie sich weiter aus, dagegen wird aus Friesland gemeldet, daß dort keine neuen Fälle vorgekommen sind. In einigen Gegenden hat man das getödtete und ver— grabene Vieh heimlich wieder ausgegraben und das Fleisch zu

bis 5 Cent. das Kilogramm verkauft. Dieser schädliche Un— fug wurde besonders in der Provinz Utrecht so stark betrieben, daß die Polizei ihn nicht bewältigen konnte und Militair— Patrouillen nöthig geworden sind.

Belgien. Brüssel, 4. Dezember. (Köln. Ztg.) Die heutige Sitzung der Zweiten Kammer war lebhafter als die bisherigen, das Budget des Kriegs-Ministeriums, welches den Kammern noch nicht vorgelegt worden ist, veranlaßte eine Diskussion, welche sich auf das Kriegs⸗Departement überhaupt und auf die Armee und ihre etwaige Reorganisation verbreitete. Das Kriegs⸗-⸗Ministerium ist noch nicht wieder besetzt, der Mi— nister des Innern Vandenpeereboom verwaltet bekanntlich dieses Departement provisorisch. Die Kammer verlangt einen