1866 / 297 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Obligationen, einen Monat vorher mithin in den Tagen vom J. bis I5. Dezember 1866 bei einem der gedachten Banquier— 5 ab stempeln zu lassen. ie abgestempelten Coupons und Obligationen, welche in den Tagen vom 2. bis 15. Januar 1867 nicht in Berlin oder Hamburg bei dem Banquier⸗-Hause, von welchem sie abgestempelt sind, erhoben werden, können , nur in Lübeck eingezogen werden. Falls mehrere Coupons gleichzeitig eingereicht werden, sind solche mit einem Verzeichnisse der Nummern und des Betrages der Zinsen zu versehen, die in früheren Terminen fällig gewesenen Coupons aber abgesondert zu verzeichnen. Die ausgeloosten Obligationen werden an deren Inhaber über den Tall igteitõtermin hinaus nicht weiter verzinset. Es wird zugleich nc g daß am 2. Januar 1867, Mittags 12 Uhr, fernere 127700 Thlr. dieser Anleihe auf dem Rathhause hieselbst werden ausgeloost und am 1. Juli 1867 ausgezahlt werden. Es sind noch nicht abgefordert von der 17. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1864: C. Nr. 1015 2 200 Thlr.; von der 20. Ausloosung, fällig den 1. Juli 1865: A. Nr. 176. 196 2 1000 Thlr.;

von der 21. Ausloosung, fällig den 2. Januar 1866: A. Nr. 181 ö 1. Thlr. 2 *

2 1000 Thlr. B. 153. 2261 2 500 * C. * 1556. 1611 . 2 200 * Ferner sind noch rückständig von gekündigten, nicht konvertirten Obligationen der Lübeckischen Staatsanleihe von 1850, wofür seit dem 1. Januar 1863 keine Zinsen mehr gezahlt werden: B. Nr. 559. 791 à 500 Thlr. w 2 100 Thlr. Lübeck, den 20. November 1866. Das Finanzdepartement.

4604 B. Aufkündigung der Großherzoglich Posener 35prozentigen Pfandbriefe.

Die Inhaber Großherzoglich Posener 33 prozentigen Pfandbriefe werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß wir ein Aufgebot der in ter— mino Weihnachten 1866 einzuliefernden verlooseten 33 prozentigen Pfandbriefe heute erlassen haben und daß die diesfällige Bekannt⸗ machung, in welcher die erwähnten Pfandbriefe speziell angegeben sind, bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und in den öffentlichen Anzeigern der Königlichen Regierungs-Anits—⸗ blätter in Posen und Bromberg sowie in der Berliner Haäude⸗ und , und der Breslauer Zeitung nächstens eingerückt werden ollen.

Diese Pfandbriefe müssen nebst den dazu gehörigen Zinscoupons von Johannis 1867 ab, event. dem Talon oder der Recognition darüber, entweder in dem bevorstehenden Zinsenauszahlungstermine, namentlich in der Zeit vom 21. Januar bis zum 4. Februar 1867, spätestens aber bis zu dem Einlösungstermine, zur vorläufigen Em⸗ pfangnahme eines Recognitionsscheines, oder in dem Einlösungstermine selbst vom 1, Juli bis 16. Juli 1867, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, die Sonn und Festtage ausgenommen, zur Em— des nsere : ande eingeliefert werden. Sollte in diesem Einlösungstermine die Einlieferung nicht geschehen, so werden die Inhaber zufolge der Vor— schrift im Artikel 4 §. 13 der Verordnung vom 15. April 1842 und des . Erlasses vom 26. September 1864 mit ihrem Real⸗ rechte auf die in dem gekündigten Pfandbriefe ausgedrückte Spezial⸗ Hypothek präkludirt, mit ihren Ansprüchen auf den Pfandbriefswerth nur an die Landschaft verwiesen und der baare Kapitalsbetrag wird auf Gefahr und Kosten der Gläubiger zum landschaftlichen Depositorio genommen werden. ;

Eine zweite Aufforderung wird nicht ergehen, es werden indeß die Besitzer der in früheren Terminen gelvoseten, bis jetzt aber bei uns nicht abgelieferten Pfandbriefe an endliche portofreie Einreichung der⸗ selben und Abhebung der Kapitalien dafür erinnert.

Posen, den 20. November 1866.

General⸗Landschafts⸗Direction.

4595 . Berlin -Görlitzer Eisenbahn-Gesellschaft.

Die pro 2. Semester er. fälligen Coupons unserer Actien werden vom 2. bis 31. Januar nächsten Jahres bei der Königlichen n , se in Berlin werktäglich in den

tunden von 9 bis 12 Uhr Vormittags eingelöst.

Die Coupons sind mit Nummer⸗Verzeichnissen einzureichen, welche für Stamm-Actien und Stamm-⸗Prioritäts⸗-Actien besonders angelegt werden müssen.

Görlitz, den 3. Dezember 1866. ;

Der Verwaltungsrath.

Verschiedene Bekanntmachungen.

ee . ormuͤnder, Vermoͤgens-Verwalter und

Kapitalisten werden darauf aufmerksam gemacht, daß die unterzeichnete , ,. auf die bei ihr versicherten Hypotheken⸗Forderungen jeden Ausfall,

eldbetrages an unsere Kasse in coursfähigem Zu⸗—

welchen dieselben an Kapital, Zinsen und Kosten in einer S erleiden mögen, . und hierdurch die Folgen der Wen mbh für Verwalter fremder Kapitalien übernimmit. tel Sie nimmt auf Verlangen die Dokumente versicherter ypothet ,,, n in Verwahr und, ee den Einzug der 33 und * apitalien. Sie läßt die bei ihr zahlbaren Hypotheken“ Zinsen . Gläubiger auf Verlangen auch im Auslande bezahlen. em Sie zahlt majorenn gewordenen Kuranden der Vermögen wenn es in verficherten Hypotheken angel ist, . ö aus. t ie vermittelt die hypothekarische Anlage von Kapitali Kosten für Darleiher— i nn,

Preußische Hypotheken-Versicherun gs⸗-Actien⸗ Gesellschaft,

Berlin, JFriedrichsstr. 101. Hübner. zu dl jf Geysmer.

4551

amm en.

e .

Die Actionaire der Ostpreußischen Südbahn werden in Gemäßhet der SS. 1. 13. 30. 31. Nr. 1. 2. 4. 5 des Gesellschafts. Statuts zu . außerordentlichen General⸗Versammlung auf

den 7. Januar 1867, Vormittags 11 Uhr, im Saale des Kneiphöfischen Junkerhofes hierselbst, eingeladen, um über nachstehende Proposition zu beschließen: der Verwaltungs⸗Rath wird ermächtigt:

1) Behufs Ausdehnung des Unternehmens auf eine Verlängerum der Bahn bis Gredno oder einem anderen Punkte der Warschau. , . Bahn die nöthigen Schritte zur Erlangung de

oncession in den beiderseitigen Staatsgebieten zu thun und zu dem Ende die erforderlichen Vereinbarungen, auch bezüglich etwa erforderlicher Statutsänderungen, mit den betheiligten Staatz. regierungen treffen zu dürfen. (-C. 1 des Gesellschafts-Statuts. Sowohl zur Ausführung der süb 1 gedachten Ausdehnung de Unternehmens, als auch zur a n Fortführung und Voll endung der Qstpreußischen Südbahn bis Lyck die nöthigen Mittel nach bestem Ermessen zu beschaffen und zu diesem Zwecke die erforderlichen Statutsänderungen mit der Königlichen Staate regierung zu vereinbaren und sich den von der letzteren für die Beschaffung dieser Mittel etwa zu stellenden Bedingungen zu Mr werf . it Bezug auf . es Statuts wird bemerkt, daß die Gesell— schaftskasse Raffineriestraße Rr. 6 sich befindet. . Königsberg, den 4. Dezember 1866.

Der Verwaltungs-Rath der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft.

v. Saltzwedell. Dr. Strousberg. Moritz Simon.

Bekanntmachung. Berlin-Stettiner Eisenbahn.

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la6os

Schwefelkohlenstoff, welcher nach unser er Be kanntmachun vom 20. Mai d. J. nur unter den für den Transport von Aether vorgeschriebenen Beschränkungen befördert wurde, wird künftig auch in eylindrischen, oben und unten durch aufgelsthete eiserne Reifen verstärkten Gefäßen von Zinkblech bis zu hoͤchstens 70 fd. Inhalt zum Transport angenammen.

Gehsrig vernietete Gefäße aus starkem Eisenblech verdienen je— doch, insbesondere, wenn außer der Vernietung noch eine Verlöthung der Nähte stattgefunden hat, vor den Gefäßen aus Zinkblech den Vor— ug und werden, auch wenn die Capacität derselben 760 Pfd. über.

eigt, wie die Gefäße aus Zinkblech, ohne weitere Verpackung zum ransport des erwähnten Präparats zugelassen. .

Stettin, den 4. Dezember 1866.

Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗-Gesellschaft. Zenke. Stein. Kutscher.

pas Abonnement beträgt: 1 Thlr. ür das vierteljahr in 1 Theilen der Monarchie ohn preis · Erhöhung.

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Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats Anzeigers: Jäger⸗Straße Nr. 10. (nahe der Kanonierstr.) nn m

Anzeiger.

W 297.

Berlin, Sonnabend, den 8. Dezember, Abends

w 2 822 2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs⸗Rath Raffel zu Posen den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse, so wie dem Dorfschulzen und Steuer⸗Er= heber Da vid Plonus zu Groß⸗Budwethen im Kreise Niede— rung das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen, und

Die in der landwirthschaftlichen Verwaltung beschäftigten bisherigen , Affessoren Dr. Meitzen zu Berlin, Schwarz zu Groß⸗Strehlitz und Drolshagen zu Tarnowitz zu Regierungs-Räthen zu ernennen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Kreisbaumeister Heithaus, zur Zeit in Berlin, ist zum Königlichen Bauinspektor ernannt und dem— selben die Bauinspektor⸗Stelle zu Stolp verliehen worden.

Finanz⸗ Ministerium.

Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den §. 9 des Gesetzes vom 27. Sep⸗ tember c. 63* amml. S. 586) wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 30. November d. J. 6,122 000 Thlr. in Darlehns⸗

kassenscheinen in Umlauf gewesen sind. Berlin, den 7. Dezeniber 1866.

Der Finanz⸗Minister. von der Heydt.

Tages⸗ Ordnung.

40. Sitzung des Hauses der Abgeordneten

am Montag, den 10. Dezember 1866, Vormittag 19 Uhr. Vorberathuüng des Staatshaushalts-Etats pro 1867 im ganzen Hause. Kriegs ⸗Ministerium.

Berlin, 8. Dezember. Allergnädigst , Dem Geheimen Regierungs⸗Rath und

, . Br. Ratzeburg zu Neustadt- Eberswalde und dem.

aufmann Julius Ebbinghaus zu Berlin, zur Anlegung des von des Kaisers von Rußland Majestät ihnen verliehenen St. Annen⸗-Ordens dritter Klasse, dem Kegierungs⸗Rath Heise u Merseburg, zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarz urg⸗Sondershausen Durchlaucht ihm verliehenen Fürstlich Ma ur len Ehrenkreuzes zweiter . dem Königlich italienischen Konsul in Stettin, Kar ow, zur Anlegung des von

Se. Majestät der König haben

des Königs von Italien Majestät ihm verliehenen Ritterkreuzes des St. Mauritius. und Lazarus-Ordens, dem Königlich nieder— ländischen Konsul Carl Seyler zu Königsberg in Preußen, zur Anlegung des von des Kaisers von Desterreich Majestät 31 verliehenen Ritterkreuzes des Franz Joseph-Ordens, dem

ildhauer, Professor Albert Wolff zu Berlin, zur Anlegung des von des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz Königliche Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes des Hausordens der Wen— dischen Krone, und dem Grafen Ludwig Gotthardt von Schaffgotsch zu Warmbrunn, zur Anlegung des ihm ver— . Johanniter ⸗-Malteser⸗Ordens, die Erlaubniß zu er⸗ heilen.

Nich tam tliches.

Preußen. Berlin, 8. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute Vormittag 11 Uhr die Meldung des Prinzen Friedrich Karl von Preußen Königliche Hoheit entgegen. Um . Uhr war Vortrag des Militair⸗Kabinets und um 31 Uhr Vortrag des Civil⸗Kabinets.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich Donnerstag, den 6. d. M, früh 5 Uhr auf den Frankfurter Bahnhof zur Begrüßung Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Dänemark. Um 12 Uhr präsidirte Höchstderselbe einer Sitzung des Ausrüstungs- und Bekleidungs- Comité's für die nn . im Kriegs-Ministerium. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Dänemark stattete Ihrer Königlichen . der Kronprinzessin um 3 Uhr einen Besuch ab. Um 5 Uhr begaben sich die Höchsten Herrschaften zum Diner in das Palais Sr. Majestät des Königs und Se. Königliche Hoheit der Lron— prinz empfing Ihre Majestät die Königin bei der Ankunft Aller⸗ höchstderselben auf dem Anhalter Bahnhofe um 107 Uhr Abends.

Se. Königliche Hoheit der Kronprinz empfing im Laufe des gestrigen Vormittags eine Deputation aus Stettin und nahni die Meldungen des Oberst-Lieutenants von Schmeling, vom 66. Infanterie⸗Regiment, des Majors von Schleinitz, vom Neumärkischen Dragoner⸗Regiment Nr. 3, des Hauptmanns Stockmar, vom Generalstabe, und einer Deputation vom Kol— bergischen Grenadier⸗ Regiment Nr. 9 entgegen. .

Um 5 Uhr dinirten die Höchsten Herrschaften bei den Majestäten und Abends fand eine Soirée von 31 Personen im Kronprinzlichen Palais zu Ehren des Kronprinzen von Däne— mark statt, auf der auch Ihre Majestäten der König und die Königin erschienen. Unter den Gästen befanden sich Se. König⸗ liche Hoheit Prinz Adalbert, die sämmtlichen dänischen Herren vom Gefolge Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen, die zu Höchstdemselben kommandirten Herren General-Lieutenant von

szel und Major und Flügel-Adjutant Graf Lebndorff, Der daͤnische Gesandte Herr von Quaade und Gemahlin, die Fürstin utbus, der Minister von Schleinitz und Gemahlin, Graf und räfin Stolberg und andere hochgestellte Herren und Damen.

Die gestrige Sitzung des Abgeordnetenbguses wurde um 3 hr vertagt und um 6 Uhr Abends von Neuem eröffnet. Die sämmtlichen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben des Etats des Ministeriums für die geistlichen *