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Nr. 88 mit Hauptmanns-Rang! Dr. Dancker Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des 1. Magdeb. Inf. Regts. Nr. 26, zum
4348 personal - Veränderungen in der Armee. ⸗ ; Ober⸗Stabs und Regiments⸗Arzt des Westfälischen Dragoner—
stimmt und durch die Flotten ⸗Stamm-Divis
Kieh zu melden. Dabei sind folgende Papiere zur Stelle zu f bringen:
IN Taufschein,
2 Confirmationsschein.
Ist die Confirmation noch nicht erfolgt, so genügt eine vor— läufige Bescheinigung, daß und wann die Confirmation vor— aussichtlich stattfinden wird, jedoch nur unter der Bedingung, daß der Confirmationsschein dem Landwehr-Bataillon knn f Uebermittelung an die Flotten⸗Stamm-⸗Division spätestens an dem . eingereicht werden muß, wo der Freiwillige sich zu seiner Absendung nach dem Gestellungsorte meldet. Bei Nicht— erfüllung dieser Bedingung unterbleibt die Inmarschsetzung.
3) Schriftliche Einwilligung des Vaters oder Vormundes, worin ausgesprochen sein muß, daß sie mit den Aufnahme⸗ Bedingungen vollständig bekannt sind und ihrem Sohne oͤder Mündel erlauben, sich zur Aufnahme in die Schiffs⸗ jungen-Abtheilung einschreiben zu lassen, beglaubigt durch die Ortshehörde. .
4 Ein Attest der Ortsobrigkeit, daß der Freiwillige sich gut geführt hat. . .
5) Einen von der Ortspolizei-Behörde attestirten Revers, daß die Kosten des Transportes von den Angehörigen des Schiffsjungen werden getragen werden, falls derselbe bei der Ankunft am Einstellungsort die Einstellung verweigern sollte.
Sodann erfolgt eine Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung.
D. Annahme-Bedingungen.
I) Der Einzustellende darf nicht unter 14 Jahr und nicht über 17 Jahr alt sein.
Für die Einstellung im späteren Alter ist der Nachweis er⸗ forderlich, daß der Einzustellende so lange bereits auf Seeschiffen gefahren ist, als er nach dem vollendeten 17. Lebensjahre ein— gestellt wird
Für die Berechnung des höchsten zulässigen Lebensalters ist der 1. Juli desjenigen Jahres maßgebend, in welchem die Einstellung erfolgt.
2) Er muß vollkommen gesund, im Verhältniß zu seinem Alter kräftig gebaut, (starke Knochen, kräftige Muskulatur) und frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehlerfreie (nicht stotternde) Sprache haben.
Hierüber hat sich der Bezirks-Commandeur des Landwehr— Bataillons mit dem untersuchenden Arzte in einem Atteste auszusprechen. ,,
3) Er muß leserlich und ziemlich richtig schreiben, ohne Anstoß lesen und die vier Species rechnen können.
4 Er muß mit der zum Marsch nach dem Gestellungs— ort erforderlichen Bekleidung versehen sein, ingleichen mit 2 Thlr., um sich nach seiner Einstellung das nöthige 3 zeug ꝛc. beschaffen zu können. Dieser Betrag muß spätestens an dem Tage der Absendung zum Gestellungsorte dem Land— wehr⸗Bataillon behufs Uebermittelung an die Flotten⸗Stamm⸗ Division übergeben werden. Bei Nichterfüllung dieser Bedin⸗ gung unterbleibt die Inmarschsetzung.
5) Er muß sich bei seiner Ankunft am Orte der Einstellung . . 12jährigen Dienstzeit in der Königlichen Marine ver⸗ pflichten.
6) Jeder eingestellte Junge, welcher den an ihn zu machen⸗ den Anforderungen nicht genügt, kann während der beiden ersten Dienstjahre, innerhalb welcher die Vereidigung nicht statt⸗ findet (. 2, wieder entlassen werden lsiehe G. N, desgleichen auf Reelaniation seiner Angehörigen und wenn dies zugleich sein eigener Wunsch ist.
E. Einberufung der Freiwilligen zur Schiffs jungen⸗ Abtheilung.
l) Sind Prüfung und ärztliche Untersuchung günstig aus⸗ gefallen, so hat der Freiwillige einer baldigen Entscheidung über Annahme oder Nichtannahme entgegenzusehen.
2) Die Landwehr⸗Bataillone haben, sobald nach stattgehab— ter Prüfung der Freiwillige zur Aufnahme in die Schiffsjungen⸗ Abtheilung geeignet erscheint, ein National desselben nach Schema 23 möglichst mit Angabe des Gewichts in Rubrik: ‚Bemerkungen« und nebst den sämmtlichen unter O. und D. vorgeschriebenen Attesten zum 1. des der Prüfung folgenden Monats an die Flotten ⸗Stamm⸗Division zu Kiel einzusenden. Fertigkeit im Turnen und Schwimmen ist anzugeben.
Das Kommando der Marine⸗-Station der Ostsee hat, nach Maßgabe der eingegangenen und von der Flotten⸗Stamm⸗ Diviston demselben baldigst vorzulegenden Anmeldungen, die Aufnahme zu verfügen. Termin und Ort der Gestellung, welche in der Regel jähr— lich einmal und zwar in der Zweiten Hälfte des Monats April stattfindet, wird von dem Marine-Stations⸗Kommando be—
ion den betreffenden
Landwehr⸗Bataillonen rechtzeitig mitgetheilt.
Sobald das Landwehr-Bataillon Mittheilung über di Aufnahme oder Nichtaufnahme empfangen hat, läßt dassell. den n chigen die Bescheidung resp. die Gestellungs- Ordre zugehen.
Die Landwehr-Bataislone haben die ihnen bekannt werden den Veränderungen, welche in der Zwischenzeit bis zur Abfen. dung mit den Freiwilligen vorgehen (Tod, Verzichtleistung c unverzüglich der Flotten⸗Stamm⸗Division anzuzeigen.“
3) Vorstellungen wegen Nichteinberufung oder Gesuche um sofortige Einberufung vor den anberaumten Gestellungs-Ter— minen sind unberücksichtigt zu lassen.
4 Diejenigen Freiwilligen, welche in dem ersten Jahre ihrer Anmeldung wegen Vollzähligkeit nicht angenommen wer. den konnten, dürfen hoffen, bei entstehenden Vacanzen, anderen— alls im nächsten Jahre, eingestellt zu werden, vorausgesetzt aß sie dann noch allen Annahme-Bedingungen genügen.
F. Benachrichtigung des Landraths über die erfolgte Einstellung.
Die Löschung der Schiffsjungen in den örtlichen Stamm— rollen ꝛc. sowie ihre Anrechnung als Freiwillige bei der im §. 28, 2. der Militair⸗Ersatz⸗Instruction gedachten Repartition des ErsatzBedarfes erfolgt erst, wenn die Vereidigung und hier— mit die definitive Einstellung in das Personal der Marine stattgefunden hat.
Hiervon hat die Flotten⸗Stamm-Division den Landrath des Domieils zu benachrichtigen.
G. Vorschriften über die Entlassungen aus der Schiffsjungen-Abtheilung.
I) Die Entlassung der nicht vereidigten Schiffsjungen wird durch das Marine-Stations⸗Kommando verfügt. Die Flotten— Stamm⸗Division benachrichtigt die heimatliche Ortsbehörde von der geschehenen Wiederentlassung.
. Y. Schiffsjungen, welche sich innerhalb ihrer ersten beiden Dienstjahre und so lange sie nicht vereidigt sind, eines gemei—⸗ nen Vergehens oder Verbrechens schuldig machen und der Civil— gerichtsbehörde überwiesen werden müssen, werden aus der Schiffsjungen⸗Abtheilung entfernt und mit einem möglichst voll— ständigen Thatbestande der Gerichtsbehörde zur Untersuchung und Bestrafung überwiesen.
3) Die Entlassung vereidigter Schiffsjungen kann erfolgen:
a) Wegen Unbrauchbarkeit für den Dienst der Königlichen
Marine,
b) wegen Reclamation, welche von den zuständigen Regie—
rungs⸗Behörden als gesetzlich begründet anerkannt ist,
c) wegen eines begangenen gemeinen Verbrechens, nachdem
die militairgerichtlich erkannte Strafe verbüßt ist.
4) Die Entlassung vereidigter Schiffsjungen erfolgt durch Verfügung des Ober- Kommandos der Marine und zur Di position der Ersatzbehörden, in den hier vorgeschriebenen Formen.
Berlin, den 1. Dezember 1866.
Marine ⸗Ministerium. von Rieben.
Vorstehende Nachrichten treten an Stelle der unterm 2. Mai 1857 emanirten Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Schiffsjungen⸗Division aufgenommen zu werden wünschen, mit dem heutigen Tage in Kraft, was hierdurch zur allgemei⸗ nen Kenntniß gebracht wird.
Berlin, den 1. Dezember 1866.
Marine ⸗Ministerium. von Rieben.
Nachstehende Allerhöchste Ordre:
Auf Ihren Vortrag will Ich genehmigen, daß das Marine— Depot zu Geestemünde bis dahin, daß eine Marine-⸗Station der Nordsee errichtet sein wird, als zur Marine -Station der Ostsee gehörig zu betrachten und derselben zuzuweisen ist. Auch will Ich dem Marine-⸗Depot-⸗Direktor in Geestemünde die niedere Gerichtsbarkeit eines Regiments-Commandeurs der Landarmer über das gesammte Marine⸗Personal daselbst verleihen. Sie haben das hiernach Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 25. November 1866.
gez. Wilhelm. An den Kriegs- und Marine⸗Minister.
wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin, den 29. November 1866.
Marine ⸗Ministerium. von Rieben.
Offiziere, Portepee-Fähnriche ꝛc. . Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.
Den 27. November.
Richrath, Major und Adjut. des Chefs der Land⸗Gendarmerie, in Patent seiner Charge verliehen. Coster, Pr. Lt. vom 4. Rhein. an Regt. Nr. 30, tritt in seinem Kommando als Adjutant von der Jommandantur der Festung Luxemburg zu, dem Gouvernement da— selbst über. Hammer, Feldjäger vom reitenden Feldjäger -Corps, um Sec. Lt. . . ö . ; e . burg J . . .
Regt. (1. ein. Nr. 7, in das Drag. Regt. Nr. versetzt. hus. Reg t Den 28. .
Normann, Schmidt 1. Steinmetz, außeretatsm. Sec. Lts. pon der 5. Art. Brig, zu Art. Offiz. ernannt.
Den 1. Dezember. (
Teetzmann, Sec. Lt. vom 1. Aufg. 2. Bats. Burg) 1. Magdeb. gandiww. Regts. Nr. 26, im stehenden Heere, und zwar als Ser. Lt. im Inf. Regt. Nr. 79) angestellt.
Den 2. Dezember.
p. Voigts-⸗Rhetz, Ob. Lieut. und Chef des Generalstabes II. Armee⸗Corps, zum Mitgliede der Studien⸗Kommission für die Kriegsschulen ernannt. Waldschmidt, Pr. Lt. vom 2. Oberschl. Inf. ziegt Rr. 236. v. Wickede L/ Sec Lt. pom Westpreuß lan. Negt. Rr' j, zur Dienstl. als Insp. Offiz. u. Lehrer bei der Kriegsschule in Neisse kommandirt. v. Kahlden, Hauptm. 4. De zuletzt im 2. Bat. Stralsund) 1. Pomm. Landwehr-Regts. Nr. 2, früher Sec. Lt. im Raiser Alexander EGgrde Gren. Reht, Nr. 1, unter Stellung a la suite dieses Regts, als Platzmajor in Leipzig n, Lehmann Sec. gt. vom J Aufgeb. 2. Bats. Goll L. Brandenb. Landw. hichts Rr. d, im stehenden Heere, und zwar als Sec. Lt, im 4. Rhein. Inf. Regt. Rr. 30 angestellt. Rr. 60, zum Port. Fähnr. befördert.
B. Abschiedsbewilligungen re.
Den 27. November. p. Ritter, Ober⸗-Lt. zur Dispos., bisher im ehemals Nassauischen 2. Regt, der Char. als Hauptm. verliehen.
Militair⸗ Aerzte.
Den 1. Dezem ber. ;
Dr. Geisler, Ober⸗Stabs- und Regts. Arzt des Westfäl. Kür. Regts. Nr. , in gleicher Eigenschaft zum Ulanen-Regt. Nr. 14. Hr; He⸗ dinger, Ober-Stabs- und Regiments-Arzt des 2. Westfälischen Hus. Regts. Nr. 11, in gleicher Eigenschaft zum . Regt. Nr. 105, hr. Ro kh, Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des 2. Magd. Inf. Regts. Nr. T, in gleicher Eigenschaft zum Inf. Regt. Nr. 86, Dr. Wustandt, Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des 6. Pomm. Inf. Regts. Nr. 49, in gleicher Eigenschaft zum 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27, Dr. Sch il— ling, Ober Stabs« und Regts. Arzt des 2. Brandenburg. Ulanen⸗ Regiments Nr. 11, in gleicher Eigenschaft zum Ulanen⸗Regiment Rr 15, Dr. Taubner, Ober ⸗Stabs⸗ und Regiments⸗Arzt des Brandenb. Kür. Regts. (Kaiser Nicolaus J. von Rußland) Nr. 6, in gleicher Eigenschaft zum Brandenb. Drag. Regt. Nr. ?, Dr, Holz⸗ hausen, Ober⸗-Stabs- und Regts. Arzt des Brandenb. Hus. Regts. Zietensche Husaren) Nr. 3, in gleicher Eigenschaft zum Drag. Regt. Rr. I3, Prę Tou ssa int, Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des 5. Ost⸗ preuß. Inf. Regts. Nr. 41, in gleicher Eigenschaft zum 2. Schlesischen Hren. Regt. Nr. iiL Pr. Gange, Ober- Stabs- und Regts. Arzt des 8. Westfälischen Infanterie-Regiments Nr. 57, in gleicher Eigen— schaft zum Inf. Regt. Rr. 77, Dr. Scholz, Ober⸗Stabs⸗ u. Regts. Arzt des Westfäl. Drag. Regts. Nr. 7, in gleicher Eigenschaft zum Alanen⸗Regt. Nr. 13, Br. Reub aur, Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt vom Brandenb. Drag. Regt. Nr. 2, in gleicher Eigenschaft zum Drag. Regt. Nr. 12, Dr. Neubauer, Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt vom . Bstpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, in gleicher Eigenschaft zum Inf. Regt. Nr. sS9, Schmidt, Ober-Stabs- u. Regts, Arzt, bisher im Kurhess. . Inf. Regt, in gleicher Eigenschaft zum Inf. Regt. Nr. SL (mit der Anciennetät hinter dem Ober⸗Stabs⸗ u. Garnison⸗-Arzt Dr. Berthold in Magdeburg, Dr. Klein, Ober-Stabs- u. Regts. Arzt, bisher im Kurhessischen 2. Inf. Regt, in gleicher Eigenschaft zum Inf. Regt. Nr. sy, (mit der Anciennetät hinter dem Ober-Stabs- und Garnison⸗ Arzt Dr. Becker in Erfurt), Dr. ö Ober⸗Stabs⸗ u. Regts. Arzt, bisher im Kurhessifchen 1. Huf. Regt in gleicher Eigenschaft zum Huf. Regt. Nr. I3, (mit der Aneiennetät hinter dem Qber-Stabs— und Regts. Arzt Dr. Cam merer des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. I), Heisterhag en, Ober-Stabs- und Regts. Arzt, bis her im Kurhessischen 2. Huf. Regt. in gleicher Eigenschaft zum Hus, Regt. Nr. 14, Oe ste, Ober⸗Stabs- u. Regts. Arzt, bisher im Kurh. 3. Inf. Negt., in gleicher Eigenschaft z. Inf. Regt. Nr. 83. mit der Aneciennetät hinter dem Ober-Stabs⸗ und Regts. Arzt Dr. Günther des 6. Ost⸗ preuß. Inf. Regts. Rr. 43) versetzt. Dr., Weg ner, Ober-Stabs- und Negts. Arzt des Garde⸗Kür. Regts., unter Belassung in seiner gegenw. Stellung, zum Gen. Arzt mit Majors-Rang, Dr. Berthold, Oher— Stabs⸗ und Garnison⸗Arzt in Magdeburg zum Gen, Arzt des X. Armee⸗Corps mit Majors⸗Rang, Dr. Stephan, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Brandenb. Jäger⸗aͤt. Nr. 3, zum Oher-⸗Stabs, und riment e lt des 4. Ostpreußischen Grenadier⸗Regiments. Nr. 5 mit Hauptmanns⸗Rang, Dr. Kremers, Stabs⸗ u. Bats. Arzt vom Füs Bat. des 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69, zum Ober⸗Stabs⸗ und Negts. Arzt des Inf. Regts. Rr. 1 mit Hauptmanns-Rang / Lr. Schmidt, Stabsz u. Bats. Arzt vom 3. Bat. des Niederrhein. Füs. Negts. Nr. 39, zum Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des Inf. Regts.
v. Versen, Serg. vom 7. Brandenb. Inf. Regt.
Regts. Nr. 7 mit Hauptmanns-Rang, Dr. Lüdicke, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. 1. Garde- Negts. z. F., zum Ober -⸗Stabs— und Regts. Arzt des 6. Pomm. Inf. Regts. Nr 40 mit Hauptmanns⸗ Rang, Dr; Ne benstein, Stabs- und Bats. Arzt voni 2. Bat. des . Regts.I, zum Ober-Stabs⸗- und Regts. Arzt des Drag. Regts. Nr. 14 mit Hauptmanns-Rang, Dr. Siem on, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des 4. Garde-Gren. Regts. Königin, zum Ober-Stabs- und Regts-Arzt des Inf. Regts. Nr. S, mit Haupt⸗ manns-Rang , Dr. Liebmann, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat, des 4. Rhein. Inf. Regts. Nr. 30, zum Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des Inf. Negts, Nr. 87 mit Hauptmanns⸗Rang, Dr. Weyde— ner, Stabs- und Bats. Arzt des Brandenb. Jäger Bats. Nr. 3, zum QOber⸗Stahs. und Regts. Arzt des Brandenb. Kür. Regts. (Kaiser Nicolaus J. von Rußland) Nr. 6 mit Hauptm. Rang, Dr. Seydeler, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. des 2. Niederschles. Inf. Negts. Nr, 47, zum Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des Drag. Regts. Nr. 11 mit Hauptmanns-⸗Rang. Dr. Mittenzweig, Stabs- und Bats. Arzt vom Füs. Bat. des 3. Westf. Inf. Regts. Nr. 16, zum Ober- Stabs- und. Regiments -Arzt des 2. Branden⸗ burgischen Ulagnen— Regiments Nr. 11 mit Hauptmanns— Rang, Dr. Scheidemann, Stabs ? und Bats. Arzt des Pomm. Pion. Bats. Nr. 2, zum Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt mit Hauptmanns-Rang unter einstweiliger Belassung in seiner gegenw. Stellung. Dr. Weise, Stabs- und Bats. Arzt vom 2. Bat. des 1. Pos. Inf. Regts. Nr. 13, zum Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des Draͤg. Kegts. Rr. 10 mit Hauptmanns-Rang. Pr. Neumann, Stabs⸗ und Garnison⸗Arzt in Cöln, zum Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 74 mit Hauptmanns-⸗Rang. Dr. Kühne, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. des 2. Magdeb. Inf. Regts. Nr. 27, zum Ober⸗Stabs⸗ und Regts. Arzt des Westf. Kür, Regts. Nr. 4 mit Hauptm. Rang, Dr. Starcke, Stabs⸗ u. Bats. Arzt vom 2. Bat. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. Hl, zum Ober⸗Stabs⸗ u. Regts. Arzt des Hus. Rgts. Nr. 16 mit Hptm. Rang, Dr. Schaer— nack, Stabs- u. Bats. Arzt des 1. Schles. Jäger⸗Bats. Nr. 5, zum Ober⸗Stabs⸗ und Rgts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 76 mit Haupt— Rang, Dr. Boecker, Stabs⸗ u. Bats. Arzt des Magdeb. Jäger⸗Bats. Nr. 4, zum Ober⸗Stabs- und Garnisonarzt in Magdeburg m. Haupt⸗ manns⸗Rang, Dr. Fischer, Stabs- und Bats. Arzt des Kaiser Alexander Garde-Gren. Regts. Nr. l, zum Ober-Stabs-Arzt mit Hauptmanns⸗Rang unter Belassung in seiner gegenwärtigen Stellung, Dr. Besser, Stabs⸗ und Abthl. Arzt von der reitenden Abthl. des Magdeb. Feld-Art. Regts. Nr. 4, zum Ober-Stabs⸗ und Regts. Arzt des Brandenb. Hus. Regts. (Zietensche Husaren) Nr. 3 mit Hauptm. Rang, Dr. Pohl, Stabs- und Bats. Arzt vom Füsilier-Bat. des 1. Oberschles. Infanterie Regiments Nr. 22, zum Ober ⸗Stabs⸗ und Regiments Arzt des Dragoner⸗Regiments Nr. 15, mit Haupt—⸗ manns⸗Rang, Dr. Burchgrdt, Stabs- und Abthl. Arzt der 1. Fuß⸗Abthl. des Garde⸗Feld⸗Art. Regts, zum Ober⸗Stabs⸗- und Regts. Arzt des 3. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 41 mit Hauptmanns⸗Rang be— fördert. Dr. Kratz, Stabs-⸗Arzt vom 3. Bat. (Aschersleben) 2. Mag— deburg. Landw. Regts. Nr. 27, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des Inf. Regts. Nr. 79 (mit der Anciennetät hinter dem Stabs- und Bats. Arzt Dr. Heck vom Füs. Bat. des 3. Ostpreuß. Gren. Regts. Nr. , Dr. Struck, für die Dauer des Krieges in einer Stabs-Arzt-Stelle bestätigter praktischer Arzt in Frankfurt a. Me als Stabs- und Bats. Arzt bei dem Füs, Bat. des 4. Rhein. Inf, Regts. Nr. 30 gin der Anciennetät hinter dem Stabs- u. Bats. Arzt hr Blumensath), yr. Kühne, Stabsarzt vom 1. Bat. (Spandau) 3. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 20, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 79 (mit der Aneiennetät hinter dem Stabs-Arzt Dr. Struck), Dr. Schnell, Stabs-Arzt vom 2. Bat. (Pr. Holland) 3. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 4 als Stabs⸗ und Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des Inf. Regts. Nr. 78 (mit der Anciennetät hinter dem Stabs- und Bats. Arzt Pr. Heller), Dr. Grosser, Stabs-Arzt vom 3. Bat. (Löwenberg) 2. Niederschlesischen Landw. Regts. Nr. 7, als Stabs— und Bats. Arzt bei dem 2. Bat. 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47, Dr. Kribben, Stabs-Arzt vom 1. Bat. (Cöln) 2. Rhein. Landw. Regts Nr. 28, als Stabs- u. Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des Inf. Regts. Nr. 8l, Dr. Ax, Stabs⸗Arzt vom 2. Bat. Paderborn) 2. Westfäl. Landw. Regts, Nr I5, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. Si, Dr. Erdmann, Stabs-Arzt vom 1. Bat. (Spandau) 3. Brandenburg. Landwehr-Regts. Nr. 20, als Stabs⸗ und Bataillons-Arzt bei dem Füs. Bataillon des Inf. Regiments Nr. 75, Dr. Erüger, Stabs-Arzt vom 1. Bat. (Cöln) 2. Rhein. Landw. Regts. Nr. 28 als Stabs- und Bats. Arzt bei dem Füsilier⸗ Bat. des Inf. Regts. Nr. 74, Dr. Ressel, Stabs-Arzt vom 1. Bat. Gleiwitz! J. Qberschl. Landw. Regts. Nr. 22, als Stabs⸗ und Bats. Arzt bei dem Füs. Bat. des 1. Oberschl. Infant. Regts. Nr. 22. Dr. Rothe, Stabs⸗Arzt vom 1. Bat. (Stettin) J. Pomm. Landw. Regts. Rr. 3, als Stabs- u. Bats. Arzt bei dem Füs. Bat, des Inf. Regts. Rr St, Br. Leesem ann, Stabs-Arzt vom 3. Bat. (Warendorf. 1. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 13, als Stahs—⸗ und Bats. Arzt bei dem Füß. Bat. des Inf. Regts. Nr. S7L Dr. Bahr; Stabs⸗Arzt vom Landw. Bat. Bartenstein Nr. 33, als Stabs- und Bats Arzt bei dem Füß. Bat. des Inf. Regts. Nr. 6, Dr. Kerdingen Stabs⸗Arzt vom 3. Bat. Siegburg) 2. Rhein. Landw. Negts. Nr. B als Stabs- und Regts. Arzt bei dem 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 73, Dr. Scharm, Stabs-Ärzt vom 1. Bat. Breslau) 3. Viederschles. Landi Regts. Nr. 10 . Stabs- und Bats. Arzt bei dem 2. Bat. J. Pos. Inf. Regts. Nr. 18, Dr. Wol lenberg, Assistenz⸗ Arzt vom 3. Bataillon Preuß. Stargardt) J. Ostpreußischen Landw. Regiments Nr. 3, als Stabs- und Bats. Arzt bei dem 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 81 mit