1866 / 299 p. 8 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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l den Anzeiger zum Regierungs ⸗Amtsblatt,

3 das Soester Kreisblatt,

3) den Soester Anzeiger,

für Stadt und Amt Werl statt 3 durch das Central—

Volksblatt, 5) den Preußischen Staatsanzeiger.

.Die auf die Führung des Handels-Registers sich beziehenden richterlichen Geschäfte wird der Kreisgerichts-Direktor von Michels, die des ihm beigeordneten Gerichtsschreibers der Büreau⸗Gehülfe Ruste— meyer wahrnehmen und, haben sich die Kaufleute zum Zwecke der Anmeldungen und sonstigen Verhandlungen in Angelegenheiten des Handels-⸗Registers an den Mittwochen und Donnerstagen jeder Woche Morgens 10 Uhr bis 1 Uhr, in besonders schleunigen Fällen aber auch an jedem andern Arbeitstage und zu jeder beliebigen Stunde, in welchem Falle sie im Büreau II. die nähere Weisung zu erwarten haben, im hiesigen Diensthause einzufinden.

Es können die Meldungen übrigens auch bei der Kreisgerichts— Kommission zu Werl erfolgen, welche die darüber aufgenommenen Protokolle hierher senden wird

Soest, den 5. Dezember 1866.

Königliches Kreisgericht.

Konkurse, Subhastativnen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4624 Aufforderung der Konkursgläuhiger, wenn nachträglich eine zweite Anmeldungsfrist festgesetzt wird.

(Konkurs⸗Ordnung §. 167. Instr. §§5. 21. 22. 30.)

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Mendel Simon zu Zinten ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗ inn noch eine zweite Frist bis zum 2. Januar 1867 ein⸗ chließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden ,,,. dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ recht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 27. August er.

bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 9 Januar 1367, 11 Uhr Vormittags, vor dem Kommis— sar, Herrn Kreisrichter Pitsch, im Rathsherr Pasternackschen Hause anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmt— lichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus—= wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz Yath Heubach und Rechtsanwalt Mehlhausen zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Braunsberg, den 3. Dezember 1866.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

46441 Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Hauptmann von Wallenberg zu Platteinen ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 28. J Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem unterzeich⸗ neten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vor⸗ läufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Osterode, den 6. Dezember 1866. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. gez. Meitz en.

4537 n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns C. Sievers zu . werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch ö ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis, zum 31. Dezember er einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist ö

orderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven

erwaltungspersonales

auf den 23. Januar 1867, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Stadt⸗ und Kelis reg d ztcth Goering, an Ge⸗ richtsstelle Domplatz Nr. 9, i erscheinen, Nach , . dieses Termines wird geeigneten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldun bis zum 28. Februar 1867 i , festgesetzz, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin . auf den 20. März 1867, Vormittags 11 6

vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in

*

diesem Termine werden die Gläubiger aufgefordert, welche i derungen innerhalb einer der Fristen anmelden weiden. che ihre zur Abschrift der

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke sein Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen . dil sen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten 9 wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die 4 Anwalte Fritze Il., Wilke, Alschefski, Br. Weber zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Magdeburg, den 28. November 1866.

Königliches Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.

46311 Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend den über den Nachlaß des Dampfmühlen besitzers Carl Steinhagen eröffneten Konkurs, sollen am 22. Dezem. ber er, Vormittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle zwei dem Stein. hagen cedirte, daher zur Konkursmasse gehörige Forderungen aus den Lebensversicherungspolicen Nr. 14388 und 14 387, durch welche der Bäckermeister Michael Christian Hecht zu Schönebeck und resp. deffen Ehefrau / Henriette Christiane, geb. Lange, bei der Lebenspersicherungz Gesellschaft Germanig zu Stettin je das Leben des Ehegatten 1 1500 Thlr. versichert haben, meistbietend vor dem Kreisrichter Mul verkauft werden.

Groß⸗Salze, den 1. Dezember 1866.

Königliche Kreisgerichts-⸗Deputation. Der Kommissar des Konkurses.

4632 Bekanntmachung.

In dem Konkurse über den Nachlaß des am 22. August 1866 zu Frohse; verstorbenen Dampfmühlenbesitzers Carl Steinhagen auh Schönebeck ist der Rechtsanwalt Hentrich hier zum definitiden Va. walter bestellt.

Groß⸗Salze, den 2. , 1866.

Königliche Kreisgerichts⸗-Deputation. Bekanntmachung.

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Jlachdem der Handelsmann Baruch Katzenstein von hier, auch Katz genannt, glaubhaft angezeigt hat, daß er seine andringenden Gläubiger zu befriedigen außer Stande sei, so wird Termin auf

. den 3. k. M, Morgens 9 Uhr, zur summarischen Schulden-Liquidation, sowie zum Versuch der Güte zwischen dem Obengengnnten und seinen Gläubigern und den Letkt— ren unter sich zum Zwecke der Abwendung des Konkurses und zur Erklärung über die Delhchalung des zum Konkurskurator vorlcufn bestellten Schmieds Martin Saur dahier event. Wahl eines andem unter dem Nachtheile der Annghme der Zustimmung die Nichterschä. nenden zu dem Beschlusse der Mehrzahl der erscheinenden Chyrographar— Gläubigrr anberaumt. Auch wird den Schuldnern des el, tr öffnet, daß gültig Zahlung nur an den genannten Kurator ge— schehen kann.

Netra, am 4. Dezember 1866.

Königliches Justizamt.

4635 Bekanntmachung.

„Das zur Konkursmasse der Heinrich Ehrist 2ter Eheleute von Nitd gehörige Iãnmobiliar-Vermögen, bestehend in einem einstöckigen und zweistöckigen Wohnhause nebst 13 in der Gemarkung Nied und Sossen, heim gelegenen Grundstücken, zusammen 8485 Fl. taxirt, wird

Mittwoch, den 16. Januar k. Is., Morgens 16 Uhr, in dem Nathhause zu Nied versteigert. Höchst a. Main, den 7. Dezember 1866. Königliche Landoberschultheiserei. Wollweber. 4659 Konkurs ⸗Ersffnung.

Ueber das Vermögen der, hiesigen Handelsgesellschaft Coch u. Dempwolff, sowie über das Privatvermögen ihrer Inhaber, des Kauf manns Georg Coch und des Kaufmanns Georg Gustav Denipwolf beide zu Konstantinopel wohnhaft, ist am 16. November 1866, Nach, mittags 6. Uhr, der kaufmännische Konkurs eröffnet, der Tag der Zahlungseinstellung auf

den 25. August 1866 festgesetzt und zum einstweiligen Verwalter der Massen der hiesige Advokat Dr. Revey bestellt.

Allen, welche etwas an Geld, Papieren oder anderen zum Ge⸗ sellschafts- oder Privatvermögen der vorbenannten Henn in f ber gehörigen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihnen etwas verschulden, wird hierdurch aufgegeben, nichts an dieselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 12. Dezember 1866 einschließlich dem Gericht oder dem Massaverwalter Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur betreffenden Konkursmasse abzuliefern. Hane hecher und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger der Gemeinschuldner haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken bis zum vorgedachten Tage nur Anz ge zu machen.

An dem a f über das Gesellschaftsvermögen sind nur dit Gläubiger der Gesellschaft Theil k nehmen berechtigt. Dieselben kön nen jedoch wegen des ihnen bei diesem Konkurse bevorstehenden Aus, falls auch in den Konkursen über das Privatvermögen der genannten Gesellschafter als Gläubiger auftreten. Dem i. werden sowohl die Gläubiger der Gesellschaft als auch die Privatgläubiger der ein—⸗ zelnen Gesellschaften aufgefordert, in dem . auf den Mittwoch, den rh r mer 1866, Vormittags

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Vormittags 11 Uhr, werden.

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em Kommissar, dem Königlichen Gesandtschafts⸗Vice⸗Kanzler

von Twardowski anberaumten Termine ihre Erklärungen und

über die d ,, . des Verwalters oder Bestellung eines

aber ! Ansprüche an die genannten

and fursmassen und zwar ohne Unter chied, ob dieselben bereits rechts⸗ buhhk fend oder nicht, mit dem, dafür verlangten Vorrechte

fingigu m Mittwoch, den 12. Dezember 1866 einschließlich

bis z schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und sodann zur

fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten

il ungen sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver—

onals dann ßer Donnerstag, den 20. Dezember 1866, Vor—

au mittags 11 Uhr,

oben genannten Kommissar zu erscheinen. . Abhaltung dieses Termins wird geeigneten Falls mit der ber den Akkord verfahren werden.

leich ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger

Frist

Nach

Zug

. weite oc inen ef eéäntag, den 18. Februar 1867 einschließlich

is zum ö und zur Prüfung aller innerhalb der zweiten Frist angemel

erungen ein Termin . Dienstag, den 26. Februar 13867, Vormittags 11 Uhr, lben Kommissar anberaumt F zu welchem sämmtliche Gläu⸗ laden werden, welche ihre Forderungen innerhalb einer der

ldet haben.

vor demse biger vorge

gsste eme J fit en rn, Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ih

rer Anlagen beizufügen, auch ausdrücklich , . zu scher der oben bezeichneten Massen die Forderung angemeldet wird, der Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirke wohnt, muß kei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn⸗ Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwal⸗ vorgeschlagen: die hiesigen Kaufleute Popp, Neeff, Gerder und der Gesandtschafts⸗Advokat Müller. Konstantinopel, den 16. November 1865. . Königlich preußisches Konsulargericht.

Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Carthaus, den 25. November 1866. Das dem Lieutenant Louis Mück und seiner gütergemeinschaft— lichn Ehegattin Emilie Mück, geb. Trapp, gehörige Grun stück Gollu⸗

hien Litt. O, . mit Ausschluß derjenigen Parzelle von 150 Mor—⸗ gen,

welche zufolge Verfügung vom 10. November 1860 zugeschrieben

und welches in dem gedachten Umfange abgeschätzt ist auf 13,991 Thlr.

2) Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen

in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 19. Juni 1867, h ö. an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt

Folgende dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger, als:

Y die Altsitzer Michael Ludwig und e Erdmannschen Ehe⸗ leute resp. deren Erben oder Rechtsnachfolger, ö

) der Guksbesitzer Ludwig Diedrichs, früher in Ludwigslust,

werden hierzu öffentlich vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht er— sichlichen Realforderung aus den Kgufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.

Noth wendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Schloch au. Schlochau, den J. Dezember 1866, ö Das den Erben der Jacob und Emilie, geb. Zemke⸗Segler'schen

Eheleute geh n l zu Sichts sub Nr. 2 des Hypothékenbuchs belegene

chäßt auf 81K 795 Thlr. 15 969 9 Pf., so wie das

Ritt tttergut, ö r. IJ, abgeschätzt auf

denselben gehörige Bauerngrundstück Sichts

Toöh Thlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taye

sollen am 27. Juni 13867, Vor⸗ mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, zum Zwecke der Erbtheilung, subhastirt werden. ö. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht uschtlichen Fealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte anzumelden.

llbeh Noth wendiger. Verkauf. J er dem Leopold Fritze gehörige in Wussekeu, Kreises Bütow belegene Frei- und Lehnschulzenhof Rr. l, gerichtlich abgeschätzt auf Mözh Thlr. 1 Sgr. 3 Pf, soll . am 3. Juli 1867, Vormittags um 12 Uhr, mm ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Tatze, und Hypothe⸗ linschein sind in unferer Registratur einzusehen. Gläubiger, welche wegen einer aus dem k nicht ersichtlichen Realforderung uus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem unterzeichneten Subhastations. Gerichte anzumelden. Der Rentier Foth, früher in Bütow, resp. dessen unbekannte Erben, werden hierdurch öffentlich vorgeladen. Bütow, den 16. November 1856. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

ie, Nothwendiger Ver kau f. Königliches e . rste Abtheilung zu Stolp, den 30. November 1866. Das dem Rittergutsbesitzer Julius Titus Livius und . Ehe⸗ hattin Laura Cäcilie, geb. von Gersdorf, gehörige Rittergut Neu⸗Jugel ow nlbst den Gutsantheilen Alt-Jugeloww A und B ne st Zubehör, im ohpothekenbuch Band 3, Seile JL5, resp. Band 7. Seite 1 und 75 eijeichnet, landschaftlich geschäßt auf go Fr2 Thir. 20 Sgr. 6 Pf. soll

am 14. Juni 1867, Vormittags 113 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. ;

Taxe und Hypothekenschein, sowie die Verkaufs-⸗Bedingungen sind in unserem Prozeß⸗Büreau JB. einzusehen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuch nicht er— sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Gericht anzumelden.

k ö Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger resp. deren /

a) der Hofschuhmacher Meyer in Berlin modo dessen Erben,

b) die Kaufmann LC. n Wolf'schen Erben in Danzig, namentlich die verwittwete Kaufmann Wolf, Friedericke Henriette, geb. Remus, und deren Tochter Marie Friedericke Wolf, geb. Wolf aus Danzig,

e) der Doktor der Medizin Goebel, früher in Danzig,

werden zu diesem Termine hierdurch öffentlich geladen.

46481 Bekanntmachung. Der am 14. Dezember d. J. Vormittags 1175 Uhr, Be— hufs Verkaufs des Ritterguts Neü⸗Jugelow nebst den Gutsantheilen Alt⸗-Jugelow A. und B. nebst Zubehör anstehende Bietungstermin wird hierdurch aufgehoben. Stolp, den 30. November 1865. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

4639]. G Verkauf. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung, zu Stolp.

Der dem Bauern Wilhelm Granzow und dessen Thefrau Wil⸗ helmine, geb, Schmidt, gehörige, zu Labuhn belegene, im Hypotheken⸗ buch Vol. LV. Nr. 7 verzeichnete Bauerhof, dorfgerichtlich geschätzt auf 6146 Thlr., soll

am 21. Juni 1867, Vormittags 117 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein, sowie die Verkaufs-Bedingungen sind in unserem Prozeß⸗Büreau J. b. einzusehen.

Stolp, den 30. November 1866. ,

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Bekanntmachung. Im Depositorio des unterzeichneten Gerichts befindet sich: I) das Testament der Caroline Gottliebe, verehelichten Bahrdt, eborenen Zacharias, vom 17. Januar 1810, 2) das Testament des Johann George Friede zu Bahro, vom 3. September 1810,

seit deren Niederlegung mehr als 56 Jahre verflossen sind.

Alle dazu geseßzlich berechtigten Personen werden aufgefordert, die Publication dieser Testamente binnen 6. Monaten, spätestens im

Termine ; den 12. Juli 1867, Vormittags 11 Uhr, bei uns in Antrag zu bringen, widrigenfalls mit Eröffnung derselben nach Vorschrift der §ę8§. 218 his 221, Tit. 12, Th. J. des Allg. Land— Rechts verfahren werden wird. Guben, den 5. Dezemher 1866. . Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

4640 . Wer am 15. September 1825 zu Windhausen bei Cassel verstor⸗ bene General-Lieutenant Martin Ernst von Schlieffen, aus dem Hause Dresow, hat in seiner letzen Willensordnung vom 23. März 1802 seinen ganzen Nachlaß zu einem Familien-Fideikommisse bestimmt, und in zwei späteren, des Großherzogs von Mecklenburg- Schwerin, Königliche Hoheit, überreichten, auch von Höchstdemselben bestätigten, letztwilligen Verfügungen vom 25. Juni 1818, unter Bezugnahme auf die ältere Urkunde de 1802, die speziellen Verhältnisse seines zu der Familienstiftung gehörenden, in den mecklenburgischen Landen belege—⸗ nen Lehn- und Allodial⸗Vermögens festgesetzt, die Oberaufsicht über diese Familien-Fideikommiß-Stiftung aber durch die bereits er⸗ wähnten Urkunden, so wie durch zwei spätere Codieille vom 27. März 1819 und vom 13. Dezember 1822 der Großherzeg—⸗ lichen Justiz-Kanzlei zu Güstrow und dem hiesigen Obergerichte in der Art übertragen, daß die spezielle Oberaufsicht über das in Mecklenburg belegene und befindliche Stiftungsvermögen der gedachten Großherzoglichen Justiz-Kanzlei, an deren Stelle jetzt die Groß herzogliche Fideikommißbehörde zu Rostock nach Verfügung des Groß⸗ herzoglichen Justiz⸗Ministeriums vom 12. Juni 1854 getreten ist, zustehen, im Uehrigen aber das unterzeichnete Gericht das zuständige Stiftungsgericht sein soll. . J Es wird daher hiermit, in Gemäßheit einer Verordnung des Stifters jf über diese Stiftung Folgendes öffentlich bekannt gemacht, Zu dem Stiftungsvermögen gehören an Immobilien die Lehngüter Schlieffenberg, Niegleve, Tolzin und Raden nebst dem Bauerndorfe Sierhagen in Mecklenburg; das Gut Windhausen und das vorhinnige Erbleihegut Sensenstein, beide bei Cassel in Kurhessen, nebst mehreren in den Feldmarken der angrenzenden Dörfer Oberkaufungen, Nieste und Heiligenrode belegenen Grundstücken. l Das Mobiliar⸗Stiftungsvermögen besteht in belegten zum Stiftungshauptstuhl und sonst zum Fideikommisse gehörenden Geldern und denjenigen beweglichen Gegenständen, welche in den Stiftungsgütern vom Stifter hinterlassen, oder für das Fidei— kommiß, erworben oder zum Stiftungsvermögen übergegan⸗ en sind. . . . z ö. Nießbrauch dieses Stiftungseigenthums ist vom Stifter nach dem Rechte der Erstgeburt zuerst denjenigen Mannsstäm⸗ men angewiesen, die zun Geschlechte der von Schlieffen oder von Schlieben gehören. Dann gelangt er an die Söhne der drei Schwestern des Stifters, verehelichten von Winterfeld, von