1866 / 299 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zozenow und von Kleist und deren Mannsstämme, hiernächst, jedoch unter gewissen Beschränkungen, an die Abkömmlinge von weiblicher Seite aus jenen weiblichen Geschlechtern. Das Nähere über das Erbfolgerecht und die Erbfolgeordnung, sowie über die Familie des Stifters, kann aus den Stiftungsurkunden selbst, beziehungsweife aus der im Jahre 1784 zu Cassel gedruckt er⸗ schienenen Abhandlung unter der Aufschrift:

»Nachricht von einigen Häusern des Geschlechts der von

Schlieffen oder Schlieben, vor Alters Sliwin oder Sli— wingen⸗ ersehen werden.

Aeber den Umfang so wie die sonstige Beschaffenheit des Nießbrauchsrechtes des jedesmaligen Stiftungsinhabers enthalten die Stiftungs⸗Urkunden die näheren Bestimmungen, wie denn auch jene selbst über die weiteren Stiftungsvorschriften zur Ver⸗ , mg des Stiftungsstühles u. s. w. nachgesehen werden müssen.

In Gemäßheit einer ausdrücklichen Vorschrift des Stifters werden jedoch einige seiner speziellen Verordnungen und zwar wörtlich so, wie sie von demselben herrühren, hier angeführt:

»In Ansehung der zur Stiftung gehörenden beweglichen Gegenstände sind die jedesmaligen Besttzer zur vollständigen Erhaltung und Ergänzung verpflichtet, damit die Stiftung niemals einigen Schaden leide. Sie vermögen demnach alle solche beweglichen Sachen von Jedem zurückfordern, der sie ,, n ohne dazu vermöge der Stiftungsurkunde berechtigt zu sein.«

; »Die Befreiung der Stiftungsschuldner und die Ab—

tretung ausstehender Forderungen sollen nur dann stattfinden,

wenn alsbald vom Besitzer die urschriftliche Schuldverschrei⸗ bung ausgehändigt sein würde, welche bis dahin stets das

Eigenthum der Stiftung bleibt.« .

»Wenn, wiewohl nichtigerweise, irgend eine Veräußerung, ein Versaßz, eine Verpfändung, in Ansehung eines unbeweg⸗ lichen Stücks oder eines Rechts, das zur Stiftung gehört, vom Besitzer vorgenommen oder eine ausstehende Schuld ohne sofortige Zurückgebung der urschriftlichen Schuldverbrie⸗ fung angenommen, oder auch ohne diese Auslieferung eine Stiftungsschuld abgetreten würde, so soll alsbald dessen Nach— folger zum Besitze gelangen und das veräußerte oder ver— seßte Stück zurückfordern.«

»Es ist auch, wenn kein solcher Nachfolger vorhanden wäre, die höchste Landesherrschaft ausdrücklich ersucht, keinen ungerechten Besitzer zu dulden«.

Vielmehr fällt dieser höchsten Landesherrschaft selbst dann, wenn am Ende kein Besitzer weiter vorhanden ist, die Hälfte des Stiftungs⸗-Eigenthums heim, um sie zu milden Zwecken zu vervenden.« ;

»Nur der allerletzte oder die allerletzte Stiftungsverwandte vermag über die andere Hälfte zu verfügen.

»Die Verpachtung des irn , n,, steht dem Besitzer frei, jedoch nur für seine eigene Berechtigungszeit.

Gegen den Stiftungsnachfolger erhält der Pächter durchaus

keine Befugniß.«

Beide Stiftungsgerichte haben nach dem am 7. August 1836 zu Altwasser erfolgten Ableben des Königlich preußischen Ma— jors a. D. Heinrich Wilhelm Grafen von Schlieffen, dessen am 18. September 1829 gebornen Sohn, Wilhelm Martin Ernst Ludwig Grafen von Schlieffen guf Schlieffenberg als nächsten Nachfolger in der Fideikommiß-Stiftung anerkannt und es be⸗ findet sich derselbe seitdem in dem Besitz des sämmtlichen zur Stiftung gehörigen Eigenthums.

Ebenso hat

Der am 28. Dezember 1842 verstorbene General ⸗Lieutenant z

Heinrich Withelm Graf von Schlieffen in Berlin, in seinen letzt⸗

willigen Verordnungen ein Majorats-Kapital von 50,000

Thalern Pr. Cour. gegründet, welches nach dereinstigem Ableben

aller zur theilweisen Nutznießung berufenen Neffen und Nichten

des Erblassers, im Wesentlichen nach Vorschrift der Stiftungsakten des weiland General⸗LLieutenants Martin Ernst von Schlieffen zuerst

von dem Gräflich von Schlieffenschen, sodann von dem von Schlieffen⸗ Soldekow schen Mannsstamme, sodann pon den weiblichen Nach⸗ kommen dieser Linien, nach den Gesetzen der Primogenitur, und beim Absterben des ganzen Geschlechts, von dem von Schlieffen'— schen Hospitale zu Colberg besessen und verwaltet werden soll. Dieses Majorat wird durch sichere Obligationen, für welche je⸗ doch auch ein Landgut angekauft werden kann, gebildet. Dreiviertheile

der Revenüen genießt der Majoratsbesitzer (gegenwärtig Wilhelm

Martin Ernst Ludwig Graf von Schlieffen auf Schlieffenberg), , derselben ist zur Vermehrung der suh J. gedachten Hauptstiftung und „e der Rewenüen sind zur Erziehung hülfsbedürftiger Mitglieder der von Schlieffen'schen Familie, nach Ermessen des Majoratsherrn, even— tuell nach Bestimmung des Stiftungsgerichts, e Stiftungsgericht ist das Königlich preußische Appellgtionsgericht zu Cöslin in Pommern welches sich alle drei Johre vom Majoratsbesitzer Rechnung ablegen läßt und die Stiftungsurkunden, Obligationen und Dokumente asservirt. Cassel, am 24. November 1866. Königliches Obergericht. Civil: Senat, Kommission fur die von Schlieffen'sche e ,,. Wangemann. Schultheis. v. Specht.

Berkänfe, Verpachtungen, Submissionen ꝛ0

Verkauf von Bauplätzen in Königshütte in Oberschlas

Es sollen wiederum mehrere am fe denn, , zu Königshütte belegene Baupläße im Wege des öffentlichen i gebots verkauft werden. Hierzu wird ein Termin auf l

Mittwoch, den AS. Dezember d. J.,

Morgens 9 Uhr, in dem Amtslokale des unterzeichneten Hütt Amtes, welcher erforderlichen Falles an den nächsten Tagen Mor in um dieselhe Stunde fortgesetzt wird, anberaumt, wozu Bietungenn mit dem Benierken eingeladen werden, daß die Verkaufsbedingun 1 ö wie der Plan der zu verkaufenden Grundstücke in der Regi ha] es unterzeichneten Hütten-⸗Amtes an den Wochentagen während . Amtsstunden eingesehen werden können. Gegen Erstattung der i pialien werden die Verkaufsbedingungen auf Verlangen abschttfsh übersendet. ih

Königshütte, den 21. November 1866.

Königliches Hütten⸗Amt.

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Im Auftrage der Königlichen Regierung zu Potsdam wird dez unterzeichnete Haupt-Zoll-Amt und zwar im Anitslokal des Sten Amtes zu Perleberg am 165. Januar künftigen Jahres, Vor mittags 19 Uhr, die Chausseegelderhebung zu Nen -Schrepkowd an der Berlin⸗Hamburger Chaussee an den Meistbietenden unter 9 behalt des Zuschlages der hohen Behörde vom 1. April 1867 h zur Pacht stellen.

Nur solche Personen, welche sich bei Beginn des Termins q! dispositionsfähig ausweisen und mindestens 160 Thlr. baar oder n annehmbaren Staatspapieren als Sicherheit bei dem Steuer⸗-Amte in Perleberg niederlegen, werden zum Bieten zugelassen.

Die Pachtbedingungen sind bei uns und dem Steuer-Amte iu Perleberg während der Dienststunden einzusehen.

Warnow, den 4. Dezember 1866. Königliches Haupt-⸗Zoll⸗Amt.

Bekanntmachung. Freitag, den 21. d. Mts., Mittags 12 Uhr, gelangen in Kysel'schen Gasthof zu Regenthin circa 800 Kiefern Bau- und Schneüzr hölzer aus dem diesseitigen Königlichen Forstrevier zum öffenlsih meistbietenden Verkauf. Die Beamten der Beläufe Hochzeit und Ran, brück sind angewiesen, 2a Verlangen die betreffenden Hölzer vorn zeigen und können die Aufmaß⸗Register 8 Tage vor dem Termin äh meinem Geschäftszimmer eingesehen werden. Forsthaus Hochzeit, den s. Dezember 1866. Der Oberförster. Stubenrauch.

Holzver kauf. Aus dem Einschlage der Oberförsterei Alt-⸗Ruppin pro 1867 sollh circa:

270 Stücken Kiefern⸗Bau⸗ und Schneidehölzer, 2 Stück Nutzeichen,

7 Stück Eichen⸗Kahnknie im Termin: »Donnexrstag, den 29. Dezember d. J., Vot—

mittags von 10 Uhr ab, im Leest'schen Ga sthofe »zum grünen Baum« zu Alt⸗Ruppin«, öffentlich meistbietend verkauft werden bei freier Konkurren und gegen sofortige Bezahlung von 5 des Kaufgeldes. . Die Hölzer liegen in den Totalität - Schlägen aller Beläufe, ck: in der Klausheide 43 Stücken, in der Lietze 19 Stücken, in Crangmmo brück 27 Stücken, im Belauf Rotstiel 19 Stücken, in Pfefferteih 79 Stücken, in Eggersdorf 4 Stücken und außerdem im Jagen gh Belauf Pfefferteich, 66 Stücken, sowie auch hier die Nutzeichen ind Eichen⸗Kahnknie.

Das spezielle Verzeichniß der Hölzer und Loose soll vom Mon— tag, den 17. d. M. ab, während der Tagesstunden, jedoch mit Ausschluß der Mittagszeit von 12 bis 2 Uhr, im hiesigen oberförstt⸗ lichen Geschäfts⸗Büreau zur Einsicht ausliegen, und können die Höhä guch, von da ab bis zum Verkaufstage, auf vorherige Meldung den betreffenden Forstschutzbeamten, im Walde besichtigt werden.

Forsthaus Alt⸗Ruppin, den 6. Dezember 1866.

Der Oberförster Berger.

Am Sonnabend, den 15. d. Mts., Vormittags 101hr

sollen auf dem Hofe des hiesigen Landwehr-Zeughauses ein ausrangirter Patronenwagen,

. n Montirungswagen, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden, Kauflustige werden hierzu eingeladen Neu⸗Ruppin, den 8. Dezember 1866. Königliches J. Bataillon 4. Brandenburg. Infanterie⸗Regiments Nr. 2

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Main Neckar -Eisenbahn. . ! Lieferung von Schwellen. Wir bedürfen bis Ende April kommenden gahres: 409 Stück Stoßschwellen von Eichenholz, , 600 * . vx ö spinus yl vestris) lol9 2 Mittelschwellen Eichenholz 110600 * 2 Kiefer holz,

ie . . 7 En chung von schriftlichen Angeboten, die sich auch auf einen heil dieses teren erden,

cht der e , e,, n, ne. für Deutschland in Gotha. Nach einem vom Vorstande dieser Anstalt gefaßten Beschlusse wird im Jahre 1867 der Ueberschuß des Versicherungsjahres 1862 an die betreffenden Banktheilhaber zurückgegeben werden. Derselhe beträgt 50Mhö4 Thlr. 15 Sgr. preuß. Courant und entspricht mit Rücksicht⸗ nahme auf die daran Theil habende Prämiensumme von 1,415,415 Thlr. 9 Sgr. einer Dividende yon

Is Freis Wundarztes für den Kreis Lübben, der Stadt Lieberose, ist anderwelt zu besetzen.

1389 =

2000 Meter Langschwellen » Gichenholz und

,,, . 2 Kiefernholz, den letzteren Sorten in einer Länge bis zu 5 Meter oder 20 Fuß und 35 Centimeter oder 19 Zoli Breite, und fordern hierdurch

8 Bedarfs beziehen können, auf. Angebote für einen spä— Ablieferungstermin, als den obigen, können nicht berücksichtigt dagegen wird für einen Theil ein früherer Termin vorgezogen.

Die Angebote haben deshalb neben dem Quantum, dem Abliefe⸗

J rungsort und dem Preis pro Stück Schwelle auch die Lieferzeit zu enthalten.

Die allgemeinen Bedingungen für die Lieferung der Schwellen die Maße derselben können bei unseren Bahn-Verwaltungen zu

. 1d ĩ 3. , n 2

. delberg, Darmstadt und Frankfurt eingesehen werden. Lief den und

Die Eröffnung der Angebote, welche mit der AufschristSchwellen—⸗ erung betr.“ franco anher einzusenden sind, wird Freitag, f. Janugr 1867, Vormittggs, 19 Uhr, dahier skattfinden können später einlaufende keine Berücksichtigung finden. Darmstadt, 4. Dezember 1866.

Dirertion der Main⸗Neckar⸗Bahn.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w.

von öffentlichen Rapieren.

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G 1

deburger Eisenbahn.

Berlin ⸗Pots dam-⸗ Mag

Die Zahlung der am 2. Januar k. J. fälligen Zinsen unserer

. rioritätꝭ Obligationen findet vom 2. Januar 1867 ab bei unserer hiesigen Hauptkasse täglich, mit Ausschluß der Sonntage in den Vor⸗ ittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, und in Berlin auf unserem dortigen Bahnhofe in den Tagen

vom 2. bis 13. Januar 1867,

nt Ausschluß der Sonntage, während der Borntittagsstunden von mis . Üht fiat.

Es wird gebeten, den einzulösenden Coupons einen Nachweis

iber bie Stückzahl und den Werth derfelben nach den verfchie— denen Kategorieen geordnet, beizufügen.

Potsdam, den 4. Dezember 1866. Das Direktorium.

Dividenden ⸗Vertheilung

36 Prozent. . ; Diese Dividende wird auf die im Jahre 1862 für lebensläng⸗

liche und Ueberlebens-Versicherungen eingezahlten Prämien ge⸗ währt, und zwar dergestalt, daß dieselbe bei noch bestehenden Versiche⸗ rungen an der nächsten Prämie abgerechnet, auf die erloschenen aber vom 2. Januar 1867 ab baar gewährt wird.

Ueber die auf erloschene Versicherungen fallenden Beträge, soweit

dafür Dividendenscheine (Promessen) für 1862 ausgegeben und noch 16 . sind, werden bei den Agenten der Bank Verzeichnisse nie⸗ dergelegt. Die

nhaber dieser Scheine haben dieselben binnen zwei hren, also spätestens bis 8. Dezember 1868 bei der Kasse der

a ( n quittirt einzureichen und die Beträge in Empfang zu nehmen. . et an diejenigen, welche auf Prämien aus 1861 noch Dividenden zu beziehen haben, die wiederholte Aufforderung, die be— treffenden Scheine spätestens bis zum 8. Dezember 1867 zur Er⸗

Zugleich er

hebung der Zahlung einzureichen, widrigenfalls sie ihre Ansprüche

verlieren.

Gotha, am 8. Dezember 18665. J Das Bureau der mn ,, ,. G. Ho T. Rüffer.

pf. T. Graf von Keller.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Stelle des Kreis⸗Physikus für den Luckauer Kreis mit dem Wohnsitz in der Stadt Luckau ist durch Ernennung des bisherigen

ihabers zum Regierungs- und Medizinalrath erledigt. Behufs der

iederbesetzung derfelben werden qualifizirte Bewerber hierdurch auf⸗

gefordert, sich unter Einreichung

h . Approbation als Praltischen Arzt, Wundarzt und Geburts— helfer 22 bite s Zeugnisss zur Verwaltung einer Kreis ⸗Physikats—⸗

e. ; 9 nf lter über ihre bisherige Wirksamkeit sprechender Zeugnisse un . eines ausführlichen Lebens laufs, mnen 4 Wochen bei uns zu melden. Frankfurt a. O., den 8. Dezember 1866. Königliche Regierung, Abtheifung des Innern.

Die durch Beförderung des bisherigen Inhabers erledigte Stelle

Qualifizirte Medizinal⸗

mit dem Wohnsitze in

Personen, welche sich um die gedachte Stelle bewerben wollen, haben e ö Einreichung ihrer Zeugnisse binnen 6 Wochen bei uns zu Frantfurt a Or, den 10. Dezember 1866. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. gez. Frh. v. Schlotheim.

463909 Rheinische Bergbau- und Hüttenwesen-A Actien— ; Gesellsch aft. Wir beehren uns, die Actionaire unserer Gesellschaft zu einer, am 21. Januar k. I. Morgens 107 Uhr, im Europci⸗ schen Hofe bei Wwe. Küpper in Duisburg beginnenden au ßerordentlichen Generalverfammlung hiermit ergebenst einzuladen. . Tages⸗-Ordnung. L) Verpachtung des Walzwerks. 2) Erweiterung des Hohofen-Betriebes nach den Vorlagen in der kunssten General -Versammlung und Beschaffung der Mittel azu. Die Eintrittskarten werden eine Stunde vor Beginn der Ver— sammlung auf Grund des 9 10 der Statuten verabfolgt. Niederrheinische Hütte, 8. Dezember 1866. Der Vorstand.

46361 Wilhelm sbahn. Im Monat November betrugen die Einnahmen und zwar: 1866

Thlr. S Mo

33/420 30 580 11656 3660 8215

pro

aus dem . und Gepäck-Verkehr .. 2) aus dem Güter⸗ und Vieh⸗Transport:

a) im innern Verkehr .

b) im direkten und Durchgangs⸗Verkehr ..

ad extraordinaria .... . .. . . . ... , Summa

ro Monat Oktober 1856 also mehr ie Minder⸗Einnahme bis ult. Oktober 1866 hat betragen 32905 Mithin pro 1866 überhaupt weniger 246960 Ratibor, den 8. Dezember . ö Königliche Direction der Wilhelmsbahn.

Betriebs-Einnahmen pro Monat No vember 1866. Rhein⸗Nahe⸗-Eisenbahn. iür ür Extra- Summa. bis ult. 6. Persomen. Güter. ordinair. November er. 1865 im Novbr. Ihl r. Thlr. Thir. Thlr. ö . 13.606 485986 5095 78Sl 924 1866 im Novbr. (sprovisorisch) 18000 49775 4163 7h53 / 578 mithin 1866 mehr 4394 mehr 789 wen. 932 mehr 4,251 wen. 28,346 Saarbrücken, den 9. Dezemher 1866. Königliche Eisenbahn⸗-Direction.

Thlr. 97 687

71938

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. , A Allgemeine Aus stellung in Paris im Jahre ls67. Um die Betheiligung der Industrie und Kunst an der Pariser allgemeinen Ausstellung möglichst zu erleichtern, werden auf der Rhein-Nahe⸗ und der Königlichen Saarbrücker Eisenbahn (per Forbach nach Paris) edachte Ausstellung bestimmte Gegenstände, gleichviel ob solche aus dem In⸗ oder Auslande herrühren, sowohl auf dem Hin- als auf dem Rückwege vom 15. ee, 1867 ab zur Hälfte der tarifmäßigen Fracht befördert werden, sofern die Sendungen beim . an eine der in Preußen zu errichtenden Empfangsstellen oder an die Aus- , n,. der betreffenden Staaten in Paris adressirt und beim RK ück⸗Transport an eine der erwähnten Empfangsstellen oder an den Versender nach der ursprünglichen Absendestation gerichtet sind. Die Sendungen müssen zugleich mit einer Ein- resp. Nücksen«⸗—

alle, für

dungs-Seelaration versehen sein, aus der ersichtlich ist, daß die

betreffenden Gegenstände für die Ausstellung bestimmt resp. dort wirk- lich ausgestellt gewesen und unverkauft geblieben sind. Saarhrücken, den 6. Dezember 1866. Königliche Eisenbahn⸗-Direction.