1866 / 304 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Angekommen: Se. Excellenz der General der Infanterie und Gouverneur von Magdeburg, Herwarth von Bitten⸗ feld, von Magdeburg.

Se. Excellenz der Großherzoglich mecklenburg -strelitz'sche

Staatsminister von Bülow, von Neu-Strelitz;

Se. Excellenz der Fürstlich schwarzburg-⸗rudolstädtsche Staats⸗ Minister und Wirkliche Geheime Rath Dr. von Bertrab, von Rudolstadt.

Abgereist: Der Wirkliche Geheime Legations-Rath und Ministerial⸗Direktor von Philipsborn, und .

Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs-Rath und Mini⸗ sterial⸗Direktor Delbrück nach Wien.

Berlin, 17. Dezember. Se. Majestät der König haben ö geruht: den Stabs-Aerzten Dr. Becker und Dr. Starcke bei dem medizinisch-chirurgischen Friedrich-Wil— helms-Institut die Erlaubniß zur Anlegung resp. des dem erste⸗ ren von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St, An— nen-Ordens dritter Klasse, und des dem letzteren von des Groß, herzogs von Sachsen Königliche Hoheit verliehenen Ritterkreuzes

weiter Klasse des Hausordens vom weißen Falken zu ertheilen.

Bekanntmachung. .

Für die nächstjährige Heeres⸗-Ersa-Aushebung wird denjenigen jungen Männern, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1843 bis zum 31. Dezember 1847 geboren sind, und hierselbst ihren Wohnsi haben, oder als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehr— AÄnstalten, Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungs— diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikt⸗ arbeiter 2c sich hier aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit diefelben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweisinitteln über die Zeit und den Ort ihrer Geburt noch nicht versehen sind, sie sich, zur Ab— wendung sonst unausbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheinigungen nunmehr sofort zu beschaffen haben.

Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilenden Bescheinigungen werden stempel⸗ und kostenfrei ausgefertigt.

Der Zeitpunkt zur Anmeldung Behufs Eintragung in die Stamm— rolle wird im Laufe des nächsten Monats und Jahres bekannt gemacht werden.

Berlin, den 12. Dezember 1866.

Königliche Kreis⸗-ErsatzKommission.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Dezember. Se. Majestät der König nahmen heute den Vortrag des Haus-Ministers entgegen und enipfingen die Ministerial-Direktoren von Philips⸗ born und Delbrück, die Generale von Arentschilt und v. d. Knesebeck aus Hannover, den Fürsten Putbus und nahmen vom Rittergutsbesitzer Major Grafen Dohna die Orden des 2 Kammierherrn, Freiherrn Hiller von Gärtringen, entgegen.

1I7. Dezember. Se. Majestät der König begaben Sich gestern um 38 Uhr Abends mit einem Extrazuge im König⸗ lichen Salonwagen von hier nach Großbeeren und haben dort den König und den Kronprinzen von Sach sen empfangen, kehrten hier um 39 Uhr zusammen zurück und wurden auf dem Perron der Anhaltischen Bahn von einer Compagnie des Kaiser Alexander⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Füsilier-⸗Ba— taillon mit Musik und Spielleuten .

Auf dem Perron war Se. nn,. Hoheit Prinz August

von Württemberg, der Divisions-, Brigade, Regiments⸗ und Bataillons Commandeur. Während die Compagnie das Ge— wehr präsentirte und die Musik hierbei den Dessauer Marsch spielte, gingen Ihre Majestäten die Front entlang und wur— den an der Eingangsthüre des Salons von Ihren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen, ,, Carl, Prinz Albrecht (Sohn), Prinz Alexander, dem Gouverneur und Kommandan— ten empfangen.

. Bei Ihrer Majestät der Königin fand e en, die Vorstellung sämmtlicher hohen Vertreter des Norddeutschen Bundes statt. Ihre Majestät wohnte gestern dem Gottesdienst in der St. Matthäi⸗Kirche bei und hesuchte das Lazareth des Berliner Lazareth⸗Frauen⸗Vereins. Ihre Majestät empfingen Abends Se. Majestät den König von Sachsen bei Seiner Un⸗ kunft auf dem Königlichen Schloß.

Am Nachmittag des 15. Dezember ertheilte 9 Kö— nigliche Hoheit der Kronprinz dem Königlich sächsischen, deni Großherzoglich badischen und dem Königlich schwedischen Gesandten Audienzen. Um 5 Uhr begaben sich die Höchsen Herrschaften zum Diner bei Ihren Majestäten, worauf Hh diefelhen um 7 Uhr den Großherzoglich sachsen- weimarischn Staats-Minister von Seebach empfingen. präsidirte Se. Königliche Hoheit der Kronprinz der Sitzung der Kommission für Bekleidung der Infanterie.

Am 16. Dezember en! Se. Königliche Hoheit der Kron— prinz dem Gottesdienste in der Garnisonkirche bei und ertheiite um 12 Ihr dem Herrn von Ahlefeld aus Schleswig Audienz, gleichzeitig empfing Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessy den Prinzen zu Salm. Um 5 Uhr wohnten die Höchsten Herr— schaften dem Familien-Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl bei und empfingen hierauf den Herzoglich sachsen.— koburgschen Minister von Seebach. Um 39 Uhr begab sich Se. Königliche Hoheit der Kronprinz auf den Anhaltischen Bahnhof zum Empfang Sr. Majestät des Königs und Sr. Kö— niglichen Hoheit des Kronprinzen von Sachsen. Ihre Königliche Hoheit ertheilte um 8 Uhr der Gräfin Beust, der Baronin von Maänderström, Frau von Türkheim, Gräfin Montgelas und Madame Krüger Audienzen. Um 9 Uhr fand bei Sr. Ma— jestät dem Könige von Sachsen Souper statt, dem Se. König— liche Hoheit der Kronprinz beiwohnte. ö

117. Dezember. In der heutigen (45. Plenar-Sitzung des Abgeordnetenhauses erklärte sich zunächst der Praͤft dent des Staats-Ministeriums Graf von Bismarck bereit, die von dem Abgeordneten r. Löwe gestellte Interpellation sofort zu beantworten. Dieselbe lautet:

»An das Königliche Staats-Ministerium erlaube ich mir die Frage zu richten: ob und welche Schritte es gethan hat, um die Abweichungen von den prinzipiellen Bestimmungen des Reichs— wahlgesetzes von 1849 zu beseitigen, welche die Großherzoglichen Regierungen von Mecklenburg-Schwerin und Mecklen— burg ⸗-Strelitz in dem von ihnen publizirten Wahl— gesetz für die Wahlen zum Parlament des Norddeut— schen Bundes vorgenommen haben, obgleich sie in dem Art. 5 des mit Preußen geschlossenen Vertrages vom 21. August 1866 sich verpflichtet haben, die Wahlen der Abgeordneten zum Parlament des Norddeutschen Bundes auf Grund des Reicht—

gesetzes vom 12. April 1849 vornehmen zu lassen. Im Widerspruch mit dieser Verpflichtung finden sich im mecklenburgischen Gesetz ver schiedene und prinzipiell wichtige Abweichungen vom Reichswahl—

Gesetze. Die bedeutendsten sind I) Die Beschränkung zu wählen und gewählt zu werden auf Mecklenburger; 2) der Ausschluß der aktiven Militair-Personen vom Wahlrechte? 3) die Ausschließung der wegen politischer Verbrechen Bestraften vom aktiven und passiven Wahlrechte, die Beschrän— kung des Wahl ⸗-Rechtes auf diejenigen, welche das »Niederlassungsrecht« erworben haben; 5) die schwerste Ver— letzung der Prinzipien des Reichswahl-⸗Gesetzes ist aber durch die Eintheilung der Wahlkreise bewirkt, indem nicht geographische Bezirke, sondern Bezirke nach der Eintheilung des Landes in Dominium, Ritterschaft und Landschaft (Städte) gebildet sind.« „Abgeordneter Dr. Löwe begründete seine Interpellation und führte näher aus, daß Preußen zweckentsprechende Abweichun— gen von dem Reichstags-Wahlgesetze aus dem Jahre 1849 ge macht habe, dies sei jedoch in Mecklenburg nicht geschehen.

Herr Graf Bismarck erwiederte darauf Folgendes:

Die Königliche Regierung hätte selbst gewünscht, in die Wahlgesetze der einzelnen Staaten eine volle Uebereinstim mung zu bringen. Ob sie ursprünglich vertrasenisn j dazu berechtigt war, darüber läßt sich streiten. Der Ausdru in dem e geln Vertrage lautet nicht: »nekch dem Reichswahlgesetze soll gewählt werden,« sondern »auf Grund des Reichswahlgesetzes soll gewählt werden.« Ich gebe zu, daß auch hier noch die Auslegung nach zwei Seiten hin berechtigt sein würde. Für die lazere spricht indessen die Thatsache, daß dat Reichswahlgesetz in seiner ganzen ursprünglichen Form auf die jetzigen politischen Verhältnisse auch von uns nicht für anwend— bar von Hause aus gehalten worden ist. Wir haben einige Aenderungen darin gemacht, aber welches auch die ursprüng— liche Berechtigung der Königlichen Staats-Regierung hat sein mögen, ein strengeres Festhalten an dem Reichswahlgesetze von ihren Bundesgenossen zu fordern, so ist diese doch bei der jetzigen Lage der Dinge eine andere geworden, da Preußen selbst auf den Antrag die⸗ ses Hauses noch wesentliche Veränderungen außer denen, die die

Regierung nothwendig hatte machen müssen, angenommen hat.

Ich erinnere Sie, meine Herren, daß ich vor diesen Aenderungen sewarnt habe bei den Verhandlungen am 12. September. Ich erlaubte mir damals zu sagen: die Verpflichtung welche die Regierungen übernommen haben, wird in dem—

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selben Maße anfechtbar in welchem wir uns von dem ursprünglichen Texte des Reichswahlgesetzfs von 1849 ent— sernen. Die Regierung hat deshalb bei dieser Vor⸗ lage sich so genau, als es ihr die veränderten Verhältnisse zu erlauben schienen, an dieses Rechtswahlgesetz angeschlossen und dann an einer anderen Stelle es sind mir bereits von einigen dieser Regierungen amtliche Zuschriften zugegangen, in denen sie die Befürchtung ausgesprochen, daß Aenderungen, welche in dem ursprünglichen Texte des Reichswahl— 4esetzis vorgenommen würden, Zusätze von einiger Er— uchkeit sie ebenfalls nöthigen würden, den Text ihren Ständen nochmals vorzulegen. Nun bin ich weit entfernt, das Gewicht dieser Ständeversammlungen mit dem der preußischen Landesvertretung gleichzustellen, aber theoretisch wird ein solches Recht, wie es hier in Anspruch genommen wird, Zusätze zu dem Texte des Reichswahlgesetzes zu machen, auch den kleinsten Landtagsversammlungen nicht bestritten werben können, sobald es hier geübt wird u. s. w. Ich halte mich nach diesen Aenderungen, die wir vorgenommen haben, in der That nicht berechtigt, von der mecklenhurgischen

Regierung zu fordern, daß sie ihrerseits sich der Aenderun⸗

gen enthalten soll. ö ö.

Wenn der Herr Interpellant sich auf den Geist des Gesetzes be⸗ zieht, so ist das doch ein vager Begriff, der eine vertragsmäßige Forderung oder die Execution dieser Forderung ausschließt, so⸗ bald man mit dem Wortlaute nicht durchkommen kann. Hätten wir aber auch das zweifellose Recht, eine ver— fragsmäßige Forderung an Mecklenburg zu stellen, so würde ich es doch nicht für politisch richtig halten, ich würde es für einen politischen Fehler halten, wenn wir in diesem Augenblicke davon Gebrauch machen wollten. Unser Bedürfniß ist vor allen Dingen, daß das Parlament rasch zu⸗ sammentritt, und ich denke nicht so gering von der Bedeutung bieses Parlaments wie der Herr Interpellant. Ich glaube im Gegentheil, daß die Bestimmungen für die neue Reichsver⸗ fassung, welche Preußen vorschlägt, wenn des Parlament sie adoptirt, ein viel gewaltigeres Gewicht haben werden, als in dem Stadium, wo sie der Vorschlag eines, wenn auch des mächtigsten Kabinets sind. Aber jetzt den Zusammentritt des Parlamentes dadurch möglicherweise zu verzögern, daß wir in neue Verhandlungen mit der mecklenburgischen Regierung treten, daß wir sie in die Lage setzen, ihre Stände nochmals zu berufen und mit ihnen zu verhandeln, während wir die Frist der Erledigung nicht bestimmen können. Das würde ich nicht für zweckmäßig halten. Ich bin deshalb der Meinung, wir müssen die mecklenburgischen Abgeordneten so acceptiren für diesmal, wie sie uns gegeben werden. (Bravo rechts.)

Hierauf wurde in der Tagesordnug weiter fortgefahren. Der Abgeordnete Lasker erstattete über die Anträge der Kom⸗ mission zur Vorberathung des von dem Abgeordneten Schulze (Berlin) und Genossen eingebrachten Gesetz⸗ Entwurfs, betreffend die privatrechtliche Stellung der auf Selbsthülfe be— ruhenden Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossenschaften als Re⸗ ferent dieser Kommission, einen einleitenden Bericht, der sich zu gleich auf die Kommissions⸗-Anträge über den von der Königlichen Staatsregierung vorgelegten Gesetz' Entwurf, betreffend die pri⸗ vatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts⸗Genossen⸗ schaften ausdehnte. An der Generagl-Debatte betheiligten sich für die Kommissions-Anträge die Abgeordneten Lesse, Laßwitz und v. Vincke (Hagen), gegen dieselben die Abgeordneten Straßer, Conze und Dr. Glaser.

Die Berathungen der Bevollmächtigten der Regierun⸗ gen des Norddeutschen Bundes sind am Sonnabend, den l5ten d. M. Abends, durch eine Ansprache des Präsidenten des König⸗ lichen Staats Ministeriums und Ministers der auswärtigen An— gelegenheiten, Herrn Grafen von Bismarck⸗ Schönhausen im Gebäude des Königlichen Staats-Ministeriums eröffnet worden:

An den Berathungen nahmen Theil; J

für Preußen der Präsident des Königlichen Staatsministe⸗ riums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Graf von Bismarck ⸗Schönhausen und der Wirk—⸗ liche Geheime Rath Herr von Savigny. .

für das Königreich Sachsen der außerordentliche Königlich sächsische Gesandte Herr Freiherr von Könneritz,

für das Größherzogthum Hessen und bei Nhein wegen der nördlich vom Main belegenen Landestheile Herr Ge⸗ heimer Legations⸗Rath von Hofmann, 4

für das Großherzogthum Mecklenburg-⸗Schwerin Herr Staats⸗ Minister von Oertzen,

für das Großherzogthum Sachsen Herr Staats⸗Minister von

Watzdorf,

für das Großherzogthum Mecklenburg⸗-Strelitz Herr Staats— J Minister von Bülow, für des e e r re gthum Oldenburg Herr Staats Minister ; ing, für das Herzogthum Braunschweig Herr Staatsninister J von Campe, für das Herzogthum Sachsen-Meiningen Herr Staatsminister . Freiherr von Krosigk, für das Herzogthum Sachsen-Altenburg Herr Staatsminister ; von Larisch, für das Herzogthum Sachsen Coburg-Gotha Herr Staats— ; Minister Baron von Seebach, für das Herzogthum Anhalt Herr Staatsminister Dr. Sintenis, für das Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt Herr Staats— Minister von Bertrab, . für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen Staatsminister von Keyser, für das Fürstenthum Waldeck und Pyrmont Herr Geheimer ; Regierungs-Rath und Abtheilungs-Dirigent Klapp, für das Fürstenthum Reuß ältere Linie Herr Regierungs— Präsident r. Hermann, für das Fürstenthum Reuß jüngere Linie Herr Staats— Minister von Harbou, für das Fürstenthum Schaumburg-Lippe der Präsident der Landes⸗Regierung Hr. Baron von Lauer⸗Münchhofen, für das Fürstenthum Lippe-Detmold Herr Staats- und Kabinets-⸗Minister von Oheimb, für die freie Stadt Lübeck Herr Senator Dr. Curtius, für die freie Stadt Bremen Herr Senator hr. Gildemeister, für die freie Stadt Hamburg Herr Senator Dr. Kirchenpauer,

Herr

Schleswig⸗Holstein. Kiel, 15. Dezember. Das 11te Stück des Veordnungsblatts für Schleswig-Holstein enthält eine Bekanntmachung des Oberpräsidiums, beireffend die Wehrpflicht in den Herzogthümern Schleswig-Holstein, sowie eine Bekanntmachung des Königlich Preußischen Generagleom— mandos des 9. Armeccorps und des Oberpräsidiums für Schles⸗ wig⸗-Holstein, betreffend die Cabinetsordre vom 13. October 1866 wegen Einführung der allgemeinen Mehrpflicht und der Mili— tair⸗Ersatz⸗Instruction vom 9. Dezember 1858. Die Land⸗ wehrbezirke in den Herzogthümern sind so eingetheilt, daß Landwehr-Bataillone in Apenrade, Schleswig, Altona, Kiel und Rendsburg stationirt werden. Die Compagnien zugleich Loosungsbezirke, bei denen der Oberbegmte ECivil-Vorsitzender ist sind benannt nach Haderleben, Sonderburg, Apenrade, Tondern; Flensburg, Eckernförde, Schleswig. Husum, Altona, Pinneberg, Oldesloe; Kiel, Segeberg, Preetz, Oldenburg, Rends⸗ burg, Heide, Wilster, Itzehoe. ö

Sachsen. Dresden, 15. Dezember. Der sächsische Staats⸗ minister von Friesen wird bei den Verhandlungen über den Verfassungsentwurf des norddeutschen Bundes, deren Eröffnung heute in Berlin stattfindet, für einige Tage durch den Gesand— ten von Kön neritz vertreten werden.

Wie das »SBr. J.« meldet, besteht das Gefolge Sr. Ma— jestät des Königs Johann bei seinem Besuche am Töniglichen preußischen Hofe aus dem Oberstallmeister General-Major von Thielau⸗Rüffing, den General-Adjutanten GeneralMajor von Witzleben und General-Major von Thielau und dem Flügel⸗ Absutanten Major Garten, Se. Königliche Hoheit der Kron—

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prinz von Sachsen wird von dem Adjutanten Rittmeister Senfft von Pilsach begleitet.

Am 7. und 8. d. M. ist auch die letzte, am 30, April k. J. fällige Rate der sächsischen Kriegsentschädigung mit 4 Millionen Thalern unter Abrechnung des vertragsmäßigen Discontos von 5pEt. in Berlin baar eingezahlt worden, so daß die gesammte, von Sachsen an Preußen zu zahlende Summe von 19 Millio- nen Thalern (mit Anrechnung der von Preußen für Abtretung der Eisenbahnstrecke von der preußischen Grenze bis Görlitz an Sachsen zu entrichtenden Summe von 1 Million Thaler) gegen— wärtig bereits vollständig abgetragen ist.

Hessen. Darmstadt, 15. Dezember. Durch Großherzog⸗ liches Edikt vom 14. d. wird der Landtag auf den 20. d. M. einberufen. . .

Baden. Karlsruhe, 15. Dezember. (Karlsr, Ztg.) In der 13. Sitzung der in Frankfurt tagenden Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseige nthums wurde eine Forderung der Stadt Frankfurt auf 12 W000 Fl wegen angeblicher Mehrleistungen der Stadt bis zum Jahr 1848 hinauf, ferner der Entwurf 4 Vertrags über die Pensionirung der Bundesbeamten vorgelegt. . . .

Oesterreich. cg, 15. Dezember. (W. T. B.) Das