4492
Bekanntmachung. ö
Erfahrungsmäßig tritt während der Weihnachtszeit eine sehr bedeutende Steigerung des Post⸗Päckerei⸗Verkehrs ein. 3 werden Seitens der Postbehörden die umfassendsten aßregeln getroffen, um die ordnungsmäßige Expedition der außerordentlich zahlreichen Packet⸗Sendungen sicher zu stellen. Das Publikum ist indeß im Stande, auch seiner Seits dazu beizutragen, daß jener ungewöhnlich steigende Verkehr pünktlich bewältigt werde, sobald nicht der überwiegend größte Theil jener Sendungen erst in den letzten Tagen bei den Posten zusammen⸗ trifft. Es ergeht deshalb an die Versender das Ersuchen, die Aufgabe der Päckereien mit Weihnachts-Sendungen nicht auf die letzten Tage und die äußersten Fristen hinauszurücken, viel⸗ mehr im eigenen Interesse und zur Förderung des Gesammt⸗ Verkehrs auf eine angemessen frühzeitigere Absendung jener Päckereien Bedacht zu nehmen. Zuge gh wird empfohlen, daß die Signatur und der Name des Bestimmungsorts auf den Packeten recht deutlich und unzweideutig angegeben und etwaige ältere Signaturen, welche sich noch auf der Emballage befin⸗ den sollten, von derselben entfernt oder wenigstens unkenntlich
gemacht werden.
Berlin, den 26. November 1866. Der Ober⸗Post⸗Direktor Sachße.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. Dezember. Se. Majestät der König begaben Allerhöchstsich um 10 Uhr zu Sr. Majestät dem Könige von Sachsen nach dem Königlichen Schloß, von wo die beiden Majestäten zusammen um 11 Uhr nach, dem Anhaltschen Bahnhofe fuhren. Dort waren Ihre Majestät die Königin mit allen Prinzen des Königlichen Hauses anwesend, um von Sr. Majestät dem Könige von Sachsen Abschied zu nehmen. Se. Majestät der König ,,, den Vortrag des Civil⸗-Kabinets, nahmen eine Adresse der Stadt Münden aus den Händen einer Deputation an, zu der der Stadtsondikus Dr. Wittstein, Sena— tor Wuestenfeld und Bügervorsteher Seidler gehörten, und er— theilten Audienzen dem Sber⸗Jägermeister Grafen zu Stolberg dem Referendar und Lieutenant im 20. Landwehr-Negi— ment Hellhoff, an beiden Füßen amputirt, und den Ser— geanten Seibt des 1. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiments i, ö der sich bei Königsgräz auf sehr rühmliche Weise aus—
eichnete.
. — Gestern fand im Palais bei Ihren Majestäten eine musikalische Soirée statt.
— Die Bevollmächtigten der Regierungen des Norddeutschen Bnndes traten heute Mittag zu einer Berathung zusammen, bei welcher der Königlich Preußische Minister der Auswärtigen Angelegenheiten den Vorsitz führte.
— Herrenhaus, 14. Sitzung vom 19. Dezember. Am Ministertisch die Minister Graf Itzenplitz, später von der Heydt, Graf zur Lippe, von Selchow, mehrere Regie⸗ rungs-Kommissare. Präsident Graf Eberhard zu Stolberg⸗ Wernigerode eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 20, Minu— ten mit geschäftlichen Mittheilungen. Hierbei wird ein Schreiben des Ministers des Innern vom, 26sten wvori— gen Monats verlesen, wonach Se. Majestät der König den Beschluß des Herrenhauses, den Grafen Clemens von West— he igt mes Sitzes im Hause für verlustig zu erklären, estätigt.
Erster Gegenstand der Tages-Ordnung ist: Bericht der 1X. Kommission über die Vorlage der Königlichen Staats— regierung vom 11. Juli d. J., betreffend die Ertheilung der Ge⸗ nehmigung zu der Verordnung vom 12. Mai 1866 über die vertragsmäßigen Zinsen. Berichterstatter ist Herr von Brünneck— Jacobau. Die Kömmission schlägt bekanntlich einen neuen Ge— setz Entwurf vor, wonach die Aufhebung der gesetzlichen Zins— beschränkungen nur bis zum 1. April 1868 währen soll und beantragt: I) der Verordnung vom 12. Mai 1866 die ver— fassungsmäßige Genehmigung zu ertheilen, 2) den erwähnten Gesetz Entwurf anzunehnien, 3) die Beschlüsse unter ) und 2 für untrennbar zu erklären, den von der Kommission ange— nommenen Resolutionen beizustimmen, 5) die in der Sitzung vom 5. September dieses Jahres angenom⸗ mene Resolution auf schleunige Bewirkung der Hypo— theken⸗Reform aufrecht zu erhalten. Herr von Brün— neck -Jacobau erklärt als Berichterstatter, daß er zwar als Referent die Pflicht habe, die Beschlüsse der Majorität zu vertreten, daß er dies aber persönlich nicht könne, da er nach wie vor für Ablehnung der Regierungs-Vorlage sei. — Herr br. Dern burg spricht sich für Aufhebung der Wucher— gesetze aus. Herr von Senfft -Pilsach wünscht, man möge mit dem Geseze, wenigstens so lange warten, bis die neuen Landestheile darüber gehört seien.
Herr von Below befürwgrtet die Kommißssions Vorshhs — Der Justiz-Minister erklärt die letzteren für uch nehmbar und unausführbar und tritt den Einwände in Vorredners entgegen. Wenn ein Gesetz die Zustimmung bes Häuser des Landtages erhalten hat, so kann sein äWirtu gi nicht weiter gehen, als er ihm von der Verfassung vorgeschrieh Das Gesetz kann also nur für die alten Landestheile hig j 1. Oktober 1837 Geltung haben. Die Verordnung sei durch lebhaftes Bedürfniß hervorgerufen worden. Der Verkehr . durch die Verordnung in keiner Weise gelitten. Eine Dun über Reform der Hypotheken⸗-Ordnung liege ausgearbeitet . werde dem Landtage jedoch erst zu geeigneterer Zeit zue Was ein Vorredner über die Schuldhaft gescigt hat,! theoretisch gerechtfertigt, praktisch jedoch schwer aug fihin Schädliche Wirkungen der Aufhebung des Wuchergesetzeg ö. in keiner Weise bekannt geworden, wohl aber sei konstaͤtirt 1 diese Aufhebung eine Wohlthat für das Land sei. Somit n derhole der Ministeraseine frühere Bitte, der Verordnung nn 12. Mai die verfassungsmäßige Zustimmung zu erchessn err v. Beurmann erklärt sich für unbedingte Annghn egierungs vorlage. . Herr von Kleist-Retzow erklärt sich für den Kommissoh Vorschlag. Handels-Minister Graf Itzenplitz. Die Aufhebung Wuchergesetze sei ein Glied in der Kette der national-ökonmnm schen Entwickelungen, die sich nun einmal nicht hemmen las Neben dem Handelsgesetzbuche sei das Wuchergesetz nicht nh haltbar, es sei jedoch außer diesem Hause keine Beschmn gegen die Verordnung laut geworden. Die Regierung in um Annahme der Vorlage, die Annahme des n der Kommission vorgeschlagenen Gesetzes erachte die Regierm einer Verwerfung des Gesetzes gleich. Die Hypothekenordmnm sei fertig, konnte aber diesem Landtage, der auf schnelle h ledigung eines bestimmt begrenzten Materials nicht gewiesen war, nicht vorgelegt werden. Wollten u die Grundbesitzer vor Gefahren, die ihrem Kredit h geblich durch die Aufhebung der Wuchergesetze erwachsen solln schützen, so mögen sie sich zur Selbsthülfe vereinigen. Mit neuen Landestheilen hat der Gegenstand gar nichts zu thun, diesen hat bis zur Einführung der Verfassung weder die noch das andere Haus mitzureden, sondern allein Se. Majess der König zu befehlen. Der Minister schließt: Meine Hern Ich bin ein alter Diener und Anhänger dieses Hauses in möchte nicht, daß sie die Vorlage verwerfen, es wäre dies gen das Interesse dieses Hauses. ' Die Debatte wird geschlossen. Nach langer Debatte ill die n ,,, kommt man zur Abstimmung. §. 1 des Gesetzes in der von der Kommission angengn menen Form wird bei Namensaufruf mit 66 gegen 40 Sin men abgelehnt. Dafür u. A. Graf Eberhard zu Stolben Wernigerode, von Klützow, Uhden, Dr. Götze. —h Dernburg enthält sich der Abstimmung. — Darauf wih über die Regierungsvorlage namentlich abgestimmt. Die Regierungsvorlage wird mit 59 gegen 48 Stimmt angenommen.
— Nachdem in der gestrigen Morgen-Sitzung des Abst ordnetenhauses der Virchow'sche Antrag bei namentltte Abstimmung mit 230 gegen 92 Stimmen verworfen wordt wurden die übrigen Ausgabe⸗Positionen und hiernächst der) sammte Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1867 mit ih großer Majorität vom Hause ganz so genehmigt, wie dert aus der Vorberathung hervorgegangen war. .
In der gestrigen Abendssitzung wurde das Genossenschaft gesetz durchberathen und nach den Anträgen der Kommishh angenommen. Die Debatte erstreckte sich nur auf die vier en! Paragraphen und die Strafbestimmungen des Gesetz-Entwur an derselben betheiligten sich vorzugsweise der Antragsi! Abgeordnete Schulze (Berlin), der zern Abgeordnete Lui und die Abgeordneten von Böonin, Dr. Glaser, Wendisch, Wag und von Vincke (Hagen).
— In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhgn ab der Minister-Präsident beim Beginn der Sch erathung über den Staatshaushalts-Etat, nach Einbrinsin
des von dem Abgeordneten Jung gestellten Antrages Enbloc- Annahme, , Erklärung ab:
Meine Herren! Wenn der soeben gestellte Antrag die Annghng Haufes fände, so würden wir uns zum ersten Male seit fünf mn in der Lage befinden, ein gesetzmäßiges Budget zu Stande kommen sehen, wir würden zum ersten Male, seit die Verfassung in Virfj keit ist, ein solches Budget vor Beginn des Jahres, für welches
J
der
stimmt ist, zu Stande bringen.
Dieses Budget, so wie es liegt, läßt wesentliche Forderungeh Regierung unerfüllt, Forderungen, durch deren Richtbewilligun! Führung der Regierung nicht unmöglich gemacht, aͤber in anf n Branchen wesentlich erschwert wird, Forderungen, deren Nichterfüln
4493
rer Ansicht nach erhebliche Interessen des Landes benachtheiligt.
. darf die einzelnen Posten nicht aufzählen, ich bestätige nur sarderholt⸗ daß die Regierung nichts gefordert hat, dessen sie icht im ; . e gn oi nigen die Regierung versuchen würde, mit diesem Budget ge Geschäfte das Jahr hindurch zu führen, so geschieht dies, um ihre chtung vor „den Beschlüssen dieses Hauses zu bethätigen, um den nst zu bethätigen, mit dem sie gesonnen ist, das Budgetrecht dieses auses anzuerkennen, den Ernst, mit dem sie den Enischluß ausge— sprochen hat, mit Ihnen gemeinsam an dem gemeinsamen Werke fort— uarbeiten. . . ö . ⸗
Es wird dann in dem Falle unsere Verfassung eine schwere fünf⸗
sihrige Krisis siegreich bestäanden haben und wir werden vermöge beider— seitiger Konzessionen den Weg betreten haben, den die Regierung vor jahren schon als das Lebensprinzip des Constitutionalismus bezeichnet at, den Weg der Kompromisse, den Weg der gegenseitigen Nachgiebig⸗ keit, der gegenseitigen Anerkennung. —— Um dieses Ziel zu erreichen, um Ihnen gleichzeitig das Pfand zu ben, daß die Regierung es ehrlich meint mit der Anerkennung zhres Budgetrechtes, erkläre ich im Namen der Regierung, daß, wenn fiefes Budget, wie es nach den Vorbeschlüssen des Hauses jetzt vor— liest, en blos angenommen wird, die Regierung versuchen wird, mit diefem Budget, nachdem das Gesetz zu Stande gekommen, Ihren In— tentionen und den staagtlichen Möglichkeiten entsprechend, das Ver— waltungsjahr zu durchleben und im folgenden an die genauer zu in— sormirende Kammer zu appelliren, ob sie dann nicht für gut findet, uns, was sie uns heute vorenthalten, zu bewilligen. ;
— Der Minister-Präsident Graf von Bismarck— Schönhausen hat gestern Mittag die Ehre gehabt, von Sr. Najestät dem König von Sachsen und demnächst von Sr. König— lichen . dem Kronprinzen von Sachsen in besonderer längerer Audienz empfangen zu werden.
Frankfurt a. M 18. Dezember. In ihrer am Sonn— abend abgehaltenen 15. Sitzung hat die Liquidation s-Kom⸗ mission nach der »K. Z.« die Grundzüge eines Abkommens über die Pensionirung der früheren Bundesbeamten berathen.
Wiesbaden, 17. Dezember. Eine so eben ausgegebene Nummer des Verordnungsblattes publicirt das Wahlgesetz für den Reichstag des norddeutschen Bundes vom 15. Oktober 1866 sodann eine Königl. Kabinetsordre vom 1. Dezember 1866, die Publication der landesherrlichen Erlasse betreffend, und endlich die allgemeinen Bestimmungen über die Ausbildung und Prü⸗ fung fuͤr den Königl. Forstverwaltungsdienst. ö
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 18. Dezember. (H. B. H.) Die Militair-Sessionen in Kiel, Cronshagen, im Kieler Güter— disttikt und im Amte Bordesholm werden zwischen dem 2Asten Dezember und 8. Januar abgehalten werden. Die Zahl der ö. Bataillons ⸗-Pflichtigen des Kieler Distrikts be⸗ trägt 1370.
Rendsburg, 17. Dezember. (H. N) Gestern Mittag ist der Generalmajor von Kaphengst von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt und wird derselbe heute die Kommandantur wieder übernehmen.
Bayern.
München, 17. Dezember. Das neueste Re⸗ gierungsblatt enthält die (telegraphisch schon erwähnte) Bekannt— machung des Finanzministeriums hinsichtlich der nunmehr be— ßinnenden Emission der, durch das Gesetz vom 24. September .3. genehmigten unverzinslichen Kassen⸗Anweisungen im Be⸗ trage von 15 Millionen Gulden süddeutscher Währung.
. Die Ausgabe der unverzinslichen Kassen⸗Anweisungen erfolgt
durch die Königliche Staatsschuldentilgungs-Kommission unter der Kontrole der Staatsschuldentilgungs-Commissaire der beiden Kam⸗ mern des Landtags in Stücken zu 2, 5 und 50 Fl. süddeutscher Wäh⸗ fung, deren Beschreibung beigefügt ist. 2 Die Kassen-Anweisungen haben nach Artikel 2 des erwähnten Gesetzes in Bayern als heseliches Zahlungsmittel zu gelten. Dieselben werden daher von allen Staatskassen nach ihrem vollen Nennwerthe an Zahlungsstatt ngenommen und zu Zahlungen verwendet. 3) Im Vollzuge des Ar⸗ lkel 5 des Gesetzes werden die Königl. Staatsschüldentilgungs-Haupt— kase in München und die Königl. Hauptbank in Nürnberg als Ein⸗ löungskassen bestimmt, bei welchen die Kassenanweisungen jederzeit uf Verlangen in Scheidemünze umgewechselt werden. Die Umwand⸗ ung der Käsfenanweifungen kann übrigens auch in allen Schulden tilgungs⸗Spezialkassen, Kreiskassen und den Filialen der Königl. Bank folgen insoweit dieselben die hierzu erforderlichen Baarschaften be— sben. Die vorgenannten Kassen sind zugleich angewiesen, Jedermann auf Verlangen Kassen Anweisungen gegen grobes Silbergeld, abzu— ben, . sie mit Vorrath von ersteren versehen sind. 3 Gemäß Att. 5 des Gesetzes kann ein Ersatz für zu Verlust gegangene Kassen⸗ mweisungen von der Staatskasse nicht gefordert werden. Abgenutzte der beschädigte Stücke werden nur umgewechselt, wenn die Echtheit und der Werthbetra unzweifelhaft zu erkennen sind und die Ueher— kung erlangt wird, daß kein ssorcih mit den etwa fehlenden Stücken stattfinden kann. Die Entscheidung hierüber steht der Staats—⸗ shuldentilgungs. Kommission zue, .
Mit . auf diese ministerielle Bekanntmachun sigt die Königl. Stagtsschuldentilgungs Kommission an, da vorerst nur unverzinsliche Kassen⸗Anweisungen zu fünf Gulden emittirt werden.
Interesse des Landes ehrlich zu bedürfen glaubte. Wenn
vertrag zwischen
Oesterreick, Wien, 18. Dezember. Die Wiener Abend- post. bringt Mittheilungen aus Paris, nach welchen die Kaiserin Eugenie beabsichtigt, am 26. d. nach Rom abzu⸗
reisen.
Wie die »Neue freie Presse- meldet, hat heute Mittag die . der Ratifications⸗ kt dh, des zsee rr in französischen Handels vertrages , . Die preußischen Bevollmächtigten für die Verhandlungen über den Handels— wi Oesterreich und dem Zollverein, die Herren von Philipsborn und Delbrück, sind hier eingetroffen. Pesth, 1I7. Dezember. Die 67er⸗Kommission beschäftigte sich heute in vierstündiger Sitzung mit Vorfragen. Abgeord⸗ neten und Stenographen wird kuͤnftig der Zutritt gestattet,
—
Journalisten sind ausgeschlossen.
In der Sitzung der Magnatentafel überreichte der Schriftführer der Deputirtentafel, Georg Joannovie, die Adreffe, welche sodann verlesen und in Druck gegeben wurde und die in der Mittwoch stattfindenden Sitzung zur Verhandlung ge— langen wird.
Ag ram, 18. Dezember. Der kroatische Landtag nahm heute folgende drei in den Adreß⸗Entwurf aufzunehmende Paragraphen an: I Der Artikel 4 vom Jahre j861, betreffend die Autonomie des dreieinigen Königreichs, bleibt die unveränderte Grundlage in staatsrechtlicher , Y Für das dreieinige Königreich besteht weder das Recht, noch die Pflicht, noch sonst irgend ein gesetz— licher Modus, in den ungarischen Landtag einzutreten. 3 Das dreieinige Königreich ist kraft seiner staatsrechtlichen Stellung befugt und verpflichtet, selbstständig mit der Krone in Einver⸗ nehmen zu treten.
Linz, 17. Dezember. Der Landeshauptmann verliest eine Note des Statthalterei Präsidiums, wonach Se. Majestät der Kaiser den Staatsminister ermächtigt, die Landtage am 22. oder längstens 31. d. M. zu schlie ßen. Der Landtag spricht den Wunsch aus, daß der Schluß am 22. d. M. erfolge. Prag, 17. Dezember. Der Oberst-Landmarschall berichtet über den Empfang der Adreß-Deputation.
Graf Chotek legt wegen seiner Ernennung zum Kaiser— lichen Gesandten in Stuttgart sein Mandat nieder.
Schweiz. Bern, 14. Dezember. (Köln. Z) Die fran⸗ zösische Regierung hat dem Bundesrathe so eben den Entwurf einer Note eingesandt, in welcher auch die übrigen europäischen Staaten aufgefordert werden, dem zwischen Frankreich, Italien, Belgien und der Schweiz abgeschlossenen internationalen Münz- vertrage beizutreten. Laut Vernehmen hat sich der Bundesrath mit der Redaction dieser Note vollständig einverstanden erklärt und wird auch , seinen Agenten im Auslande die Instruction ertheilen, dieselbe bei den Mächten, bei welchen sie accreditirt sind, zu untersiützen. — Der Nationalrath hat heute dem Budget für 1867 ohne bemerkenswerthe Modificationen seine Sanction ertheilt, während aus den heutigen Verhand— lungen des Ständeraths nur seine Beistimmung zu dem national— räthlichen Beschlusse, betreffend Hebung der Pferdezucht in der Schweiz, Erwähnung verdient.
— 15. Dezember. Heute hat der Ständerath die Hinter— ladungsgewehr-Frage, die wichtigste Traclande der gegenwär— tigen Session, behandelt. Die sechsstündige Debatte führte zur Annahme des nachstehenden Dekrets, mit 20 gegen 18 Stimmen:
I) Für die , . und die Infanterie des Bundesheeres 2 . und Reserve) wird ein Repetirgewehr eingeführt, dessen nähere Ordonnanz von dem Bundesrathe festgestellt wird. 2. Die Zahl der anzuschaffenden Gewehre ist nach dem effectiven Mannschaftsbe— stande der gesetzlich vorgeschriebenen und der überzähligen Trup— penkörper zu bemessen, mit Hinzurechnung einer Reserve, welche 20 pCt. des reglementarischen Bestandes entspricht. Die An⸗ schaffung der Gewehre, so wie der Munition, welche auf 160 Patronen per Gewehr berechnet wird, geschieht durch den Bund. Ueber die Reihenfolge, in welcher die einzelnen Truppenkörper mit dem neuen Gewehre bewaffnet werden, wird der Bundesrath die nöthigen Anordnungen erlassen. 3) Sobald die Scharfschützen des Auszuges und der Reserve mit dem neuen Hinterladungsgewehr ver— sehen id, werden die umgeänderten Stutzen an die Scharfschützen der Landwehr abgegeben. Ebenso erfolgt, die successive Bewaff⸗ nung der gesammten Landwehr⸗Infanterie mit Hinterladungs—⸗ gewehren, wenn die Infanterie des Auszuges und der Reserve mit solchen Gewehren ausgerüstet sein wird. h Das Total der Kosten der ersten Anschaffung des neuen Gewehres und der neuen Munition trägt der Bund. Die Erhaltung und Ergänzung dieser 2 und Munitionsvorräthe liegt den Kantonen ob, wobei sie die Munition zum Kostenpreise vom Bunde beziehen können. 5) Der Bundesrath wird im Ferneren eingeladen, der Bundesversammlung Bericht und Antrag über die Frage g hinterbingen, ob die gewehrtragende Mann— chaft des Genie, der Artillerie und der Kavallerie mit einer neuen
affe zu versehen seien. 6 Für Bestreitung der dem Bunde in Folge gegenwärtiger Schlußnahme für Neu -Anschaffungen und Um— änderungen auffallenden Kosten wird dem Bundesrathe der nöthige Kredit ertheilt. ͤ K Jedenfalls wird das Dekret ohne wesentliche Modificationen
im Nationalrathe ebenfalls Annahme finden.