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Dänemark. Kopenhagen, 17. Dezember. Der Gesetz= Entwurf wegen Anschaffung neuer Handschießwaffen nebst Munition für die Armee wurde in der heutigen Sitzung des Tan dsthings einstimmig zur dritten Behandlung überwiesen.
Amerika. New⸗Hork, 4. Dezember. In allgemeinen Umrissen hat der atlantische Telegraph schon ein Bild der Bot⸗ schaft des Präsidenten John son nach Europa übermittelt; zur Vervollständigung der gegebenen Skizze folgen hier die wesent⸗ lichen Theile des Aktenstückes. Daß Johnson wenig geneigt ist, aus seiner Haltung in der inneren Politik herauszu⸗ treten, beweist der Passus über die Reconstructionsfrage⸗
Ich bedauere es tief, daß der Kongreß die loyalen Sengtoren und Vertreter jener Staaten, welche sich an der Rebellion betheiligt hatten, außer denjenigen von Tennessee noch nicht zur Theilnahme an den Ver⸗ handlungen zugelassen hat. Zehn Staaten — mehr als ein Viertel der ganzen Anzahl —=bleiben ohne Vertretung; die Sitze von 50 Mitgliedern des Hauses der Repräsentanten und von 20 Senatoren sind noch unbe⸗ setzt und zwar nur, weil der Kongreß die Beglaubigungsschreiben der Gewählten anzunehmen verweigert. Es wäre mit dem großen Prinzip, welches in der Unabhängigkeitserklärung Amerikas ausgesprochen ist / in Einklang gewesen, weiin kein Steuerzahler ohne Vertretung bliebe. In Betreff dieser die Wiederherstellung der Union und den Bestand unserer gegenwärtigen n, . so nahe berührenden Frage haben meine bisher geäußerten Ueberzeugungen keine nderung er; litten, im Gegentheil, Nachdenken und Zeit hat ihre Richtigkeit bei mir noch mehr festgestell. Wenn die Zulassung loyaler Mit-
lieder, zu sitzen in den Hausern des Kongresses vor einem . weise und angemessen war, so ist sie es jetzt nicht minder. 23 kenne keine Maßregel, die in jeder Hinsichi vom nationalen nteresse, von gesunder, Politik, Gerechtigkeit und Billigkeit ge⸗ dieterischer erheischt würde, als die Zulassung der Vertretung jetzt nicht repräsentirter Staaten. Sie würde das Werk der Restauration vollenden und den heilsamsten Einfluß auf die Wiederherstellung des Friedens, der Harmonie und der brüderlichen Gefühle nicht verfehlen. Sie würde von der größten Wichtigkeit sein, umi das Vertrauen des amerikanischen Volkes auf die Kraft und den Bestand seiner Con⸗ stitution zu erneuern. .
In Bezug auf den Einfall der Fenier in Kanada be—⸗ merkt die »Botschaft:« .
Am 6. Juni ist im Widerspruche zu unseren Neutralitätsgesetzen eine militairische Expedition gegen die britischen Kol un Nor amerika auf dem Boden und innerhalb der Jurisdiction der Vereinig⸗ ten Staaten geplant und auszuführen versucht worden. In Gemäß ⸗ heit der durch die Verfassung der Exekutive auferlegten Verpflichtung sind alle Bürger vor der Theilnahme oder Uuterstützung bei diesem ungesetzlichen Unternehmen gewarnt und die betreffenden Vehörden angewiesen worden, die nöthigen. Schritte gegen Ueber. tretung der Gesetze zu thun. Die Expedition mißlang, ist aher nicht ohne schmerzliche Folgen geblieben. Einige unserer Mitbür⸗ ger wurden wegen Betheiligung an dem Unternehmen gefangen ge— nommen und in der Provinz Kanada deshalb, als eines todes würdi— gen Verbrechens wegen, vor Gericht gezogen, Da wir der Ansicht sind, daß die Strenge des bürgerlichen Gesetzes gegen irregeleitete Personen, die bei fehlgeschlagenen revolutionären Der chf; verwickelt waren, ein unrichtiges und unkluges Verfahren ist, so sind der britischen Regierung Vorstellungen in Anbetracht dieser Verur⸗ theillen gemacht worden, die bei erleuchteter und humaner Beurthei— lung hoͤffentlich einen Akt der Milde und eine weise Amnestie für alle Betheiligten veranlassen werden. Die Regierung hat Advokaten beantragt, die Vertheidigung der in Canada vor Gericht Gestellten zu übernehmen, und die Verfolgung seitens der Gerichts⸗ höfe der Vereinigten Staaten gegen die Theilnehmer von der Ex⸗ edition ist eingestellt worden. Ich habe die Expedition ihrer Ratur nach für eine politische gehalten und sie zum großen Theile in ihren Ursachen, ihren Charakter und ihren End— zielen als etwas den Vereinigten Staaten Fremdes betrachtet. Der Versuch wurde, wie man allgemein annimmt, im Einver⸗ ständnisse mit einer aufständischen Partei in Irland gemacht und sollte, als ein Schlag gegen eine brizische Provinz auf unserem Continent mit dazu helfen, Erfatz für politische Einschränkungen zu erlangen, die das irländische Volk seit verschiedenen Hundert Jahren von der englischen Re⸗ gierung angeblicher Weise erduldet hätte. Die darin Verwickelten waren dem größten Theile nach Eingeborene jener Insel; einige derselben waren Bürger der Vereinigten Staaten geworden. Klagen wegen schlechter Re⸗ gieruͤng in Irland werden in England fortwährend laut, und die gegen- wärtig in Irland herrschende Agitation ist so stark, daß die Regierung es für nothwendig befunden hat, die Habeas⸗Corpus Akte im Lande zu suspendiren. Diese Umstände müssen unsere Ansicht, wie sie unter anderen Verhältniffen sich gegenüber einer durch unsere Neutralitäts- gesetze ausdrücklich untersagten Expedition sich gestaltes haben würde, nothwendiger Weise ändern, So lange diese Gesetze einen Theil un⸗ serer Verfassung bilden, müssen sie treulich durchgeführt werden.
Betreffs der Ala bam a—-Frage äußert sich folgendermaßen 6.
Es ist zu bedauern, daß noch wenige fördernde Schritte geschehen sind zur Beilegung der Differenzen zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritaͤnnien, die aus den durch britische Unterthanen voll— führten Schädigungen unseres Handels und anderen Vergehungen gegen das Völkerrecht und die vertragsmäßigen Verpflichtun⸗ zen erwachsen sind. Die Verzögerung mag. indessen zum großen Theile aus der inneren Lage Großbritanniens zü erklären sein. Ein gänzlicher Wechsel des Ministeriums ist daselbst während der letzten Session des Parlaments eingetreten. Die Aufmerksamkeit des
das Schriftstück
Veränderung er⸗
Kolonieen in Nord⸗
neuen Ministeriums ist frühzeitig auf die Sache gelenkt worden und wir haben einigen Grund, anzunehmen, daß sie nunmehr in ange⸗ messenem und versöhnlichem Geiste erwogen werden wird. Die Wich. tigkeit einer baldigen Ordnung der Frage kann nicht überschätzt werden Wie die beiderseitigen Regierungen auch gestimmt sein mögen, so ist es doch klar, daß Wohlwollen und Freundschaft dann erst zwischen den beiden Ländern bestehen kann, wenn gegenseitige Ehrlichkeit und Neu. tralität wieder hergestellt sein werden. ;
In Bezug auf . heißt es in der Botschaft:
Es sind uns verschiedene Zusicherungen gemacht worden, daß die Räumung Mexikos im nächsten Frühjahre stattfinden soll und daß dann die französische Regierung die gleiche Politik der Nicht.
intervention befolgen werde, wie die Regierung der Vereinigten
Staaten. Es steht zu hoffen, daß mit der Räumung Mexikos keine Urfache ernstlicher Bifferenzen zwischen Frankreich und den VereinigV ten Staaten bestehen bleiben wird. Bei unserem warmen Interesse für Freiheit und Humanität dünkte es uns eine gebieterische Pflicht, unseren ganzen Einfluß zur Wiederherstellung einer ein— heimischen und republikanischen Regierungsform aufzubieten. Alle Verhandlungen über amerikanische Entschädigungs⸗Ansprüche gegen Han leich welche sich auf Handlungen gründen, die dasselbe in feiner Eigenschaft als kriegführende Macht vorgenommen hat, sollen so lange verschoben bleiben, bis die beiden Länder sich über eine gegenseitige Ordnung ihrer Angelegenheit geeinigt haben werden.
Es sei noch erwähnt, daß der Präsident eine diplomatische? Vertretung der Vereinigten Staaten in Griechenland für nöthig erachtet, da Ereignisse in dem Osten Europa's die politischen und kommerziellen Interessen Amerika's affiziren könnten.
— 8. Dezember. Depeschen aus Washington in den New-⸗HYorker Zeitungen erklären, Mr. Bigelow habe telegraphisch seine Ueberzeugung von der Aufrichtigkeit des Kaifers Napoleon ausgedrückt. Er werde seine Truppen aus Mexiko zurückziehen und mit den Vereinigten Staaten zur Wiederherstellung einer republikanischen Regierungs— form zusammenwirken. Er fügt hinzu, der Kaiser Napoleon sei für die unbeeinflußte Wahl eines Präsidenten seitens der . — General Sedgwick hat Befehl erhalten, sich in
Waßshington vor einem Kriegsgerichte wegen zleberschreitung
seiner erhaltenen Befehle bei Besetzung von Matamoras zu verantworten. — Seward's Instructionen an Mr. Camp— bell weisen denselben an, sich dahin zu begeben, wo die Re— gierung des Juarez ihren Sitz hat, und dem Auswärtigen Amte in Wafhingtoön über den Stand der Dinge in Mexiko Bericht zu erstatten und sich in keine Verhandlungen mit Maximilian oder den Franzosen einzulassen, die zu Verlegenheiten für die Juarezsche Regierung führen könnten. Mr. Seward erklärt, die Vereinigten Staaten wünschten mexikanische Gebietstheile weder zu erobern, noch zu kaufen, sondern wollten nur das Land von der Invasion fremder Truppen befreit sehen. — Das richterliche Comité des Senates hat über eine Vorlage, die dem Präsidenten das Begnadigungsrecht nimmt, einen günstigen Bericht erstättet. Die Legislatür von Alabama hat das con— stitutionelle Amendement' verworfen. — Die Vollstreckung des Todesurtheils gegen die in Kanada verurtheilten Fenier ist bis zum 13. März verschoben.
Telegraäaphische Depeschen aus dem Wolff'schen Telegraphen-Büreau.
Hannover, Donnerstag, 20. Dezember. Durch eine Ve— kanntmachung des General-Gouverneurs ist den freiwillig in die Kavallerie Eintretenden die Einstellung ausnahmsweise am 15. Januar n. J. gestattet worden. Der Termin für die An⸗ meldung der Unteroffiziere zum Eintritt in den Dienst ist bis zum 27. Dezember verlängert worden.
Brüssel, Donnerstag, 20. Dezember. Ein Königliches Dekret ernennt auf einen Bericht des Kriegsministers eine Kom— mission von 28 Mitgliedern, welche die bestehende militairische Organisation in Hinblick auf die Vertheidigung des Landes prüfen soll.
Paris, Donnerstag, 20. Dezember, Morgens. Der heutige »Moniteur« bringt den Bericht über die Finanzlage des Reiches. Der Finanzminister Fould hofft, daß trotz der ernsten Er⸗ eignisse von 1866 das Budget dieses Jahres im Gleich⸗ gewicht abschließen werde, Dank dem aus den indirekten Steuern erzielten Mehrertrage von 46 Millionen Franch Das Berichtigungs-Budget für 1867 werde ebenfalls ein Gleichgewicht aufweisen, trotz der bedeutenden unvorhergesehenen Ausgaben durch die Zurückziehung der franzbsischen Truppen aus Mexiko, trotz des durch die Ueber⸗ schwemmungen verursachten Schadens und der behufs Amorti⸗ sirung in Abzug gebrachten 20 Millionen. Dieses Resultat
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werde erreicht durch einen auf 90 Millionen veranschlagten Nehrertrag aus den Steuern, ohne daß neue Steuern, oder une neue Anleihe nöthig seien. Die Ausgaben des ordentlichen gZudgets für 1868 belaufen sich auf 1643 Millionen / gen das Vorjahr ein Mehr von 25 Millionen ordentlichen Einhkahmen betragen 1669 Millionen, sehen das Vorjahr ein Mehr von 52 Millionen. Der erzielte lleberschuß von 126 Millionen bilde die Hauptquelle für das zußerordentliche Budget. In den Ausgaben des außerordent— lichen Budgets figuriren 15 Millionen für neue Bewaffnung zer Armee. In keinem Titel des Budgets werde die neue Ar— meeorganisation aufgeführt, wiewohl der Entwurf vor— hereittt sei. Es sei schwierig gewesen, die hierzu erfor— derlichen Kosten zu veranschlagen, und der Kaiser habe lestimmt, daß diese Ausgaben den Gegenstand einer besonderen Forlage bei Gelegenheit des Berichtigungs-Budgets für 1868 hilden sollen. Man habe Grund zu hoffen, daß man als— dann über mehr als ausreichende Mittel verfügen werde sznnen. Der Bericht spricht die fernere Hoffnung aus, die lleberschüsse aus den Einnahmen von 1868 werden beträcht— lic genug sein, um die Steuern vermindern, die Hülfsquellen für den öffentlichen Unterricht vermehren, und den öffentlichen Arbeiten einen energischen Anstoß geben zu können. Ebenso perde man Hülfsquellen für die Armee⸗Reorganisation finden, pelche augenblicklich einige Besorgnisse hervorrufen. Diese Be— sotgnisse würden schwinden, nachdem man die Gewißheit erlangt haben würde, daß die Reorganisation lediglich in der Noth— wendigkeit ihren Ursprung hat, die Kräfte Frankreichs mit der Etellung, welche dasselbe in Europa einnimmt, in Verhältniß ju setzen. Das Land werde darin ein neues Pfand der Sicher— heit und des Friedens für die Zukunft finden.
Bukarest, Donnerstag, 20. Dezember. Lasear ECatargiu, das Mitglied der früheren provisorischen Regierung, ist zum Fräsidenten der legislativen Versammlung erwählt worden.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 20. Dezember. Der in der gestrigen Sitzung des Herren⸗ hauses von dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗ heiten überreichte Entwurf eines Vorfluthgesetzes für Reu⸗Vor⸗ pommern ist mit folgenden allgemeinen Anmerkungen versehen:
In Neu⸗Vorpommern und Rügen findet das Vorfluth⸗Gesetz kom 15. November 1811 (Ges. Samml. S. 352) keine Anwendung. Die Frage, ob in diesem Landestheile ein gleichartiges Gesetz wann, ß sei, ist bei der Vorbereitung des Gesetzes wegen Verschaffung der Vorsluth in den Bezirken des Appellationsgerichkshofes zu Cöln und ts Justiz Senats zu Ehrenbreitstein 2c, vom 14. Juni 1859 (Gesetz⸗ Samml. S. 325) erörtert und damals verneint worden, weil ange— nommen wurde, daß das dort bestehende Vorfluth⸗Reglement vom 8. November 1775 ausreiche.
Diese Voraussetzung hat sich inzwischen als nicht zutreffend her⸗ uuögestellt. Es ist in neuerer Zeit zunächst vom Baltischen Verein Ur Beförderung der Landwirthschaft geltend gemacht und dann so— wehl von den betreffenden Verwaltungs, und Gexichtsbehörden, als uch von dem Provinzial-Landtage der Provinz Pommern überein simmend anerkannt worden, daß jenes Reglement in formeller und haterieller Hinsicht den gegenwärtigen Anforderungen an ein zweck— henliches Vorfluthsgesetz nicht genügt. Dasselbe enthält — außer den Jorschriften (im §§. J bis II) über Aufräumung, Erhaltung und Mtandsetzung der Gräben, Ströme, Bäche, Fuhrten und Wasser— lufe im §. 12 nur unzureichende Bestimmungen über nlegung neuer Wasser⸗ und Abzugsgräben, die nicht einmal auf die Erweiterung und Vertiefung vorhandener Gräben gerichtet sind. Es sHhlen darin Vorschriften über die Regulirung des Vasserstan des an gtauungsanlagen und über die bei überwiegendem Landeskultur⸗ suteresse gegen Entschädigung zu erreichende Beseitigung oder Abän⸗ tung solcher Anlagen. Uni dem hieraus sich ergebenden Bedürfnisse hhuhelfen, ist dem Landtage im Jahre 1365 der Entwurf eines Vor— luihgefetes für Neu⸗-Vorpommern und Rügen vorgelegt worden, ihn unter Berücksichtigung der Gutachten, der, Regierung ö Stralsund, des Appellationsgerichts in Greifswald und des i ein zial Landtages redigirt worden war. Bei jenem Entwurfe ite. davon ausgegangen, daß das neue Gesetz unter Aufhebung des mrfuth, teglements vom 18. Rovember i775 im Wesentlichen an 2 in den angrenzenden Landestheilen und im größten Theile des its geltende Vorfluthgeseß vom 15. November 111 sich anschließen 2 weil letzteres sich während eines mehr als 50 Jahre langen raums praktisch bewährt hat. Der Entwurf wurde vom Herren⸗
Kommission über diesen Entwurf eben erst gedruckt und ausgegeben war als der Landtag r g ir ? *.
Bei dem vorliegenden, neu redigirten Gesetzentwurfe sind die Ab= änderungsvorschläge des Herrenhauses und der Agrar⸗Kommission des
früheren Abgeordnetenhauses erw . . adoptirt werden 3 ogen worden und haben größtentheils
— In der heutigen Sitzun . der Hand ie in jr i gen ei; , K . . (11. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Uebernahme einer Zins— Garantie des Staats für das Anlage-Kapital einer Eisenbahn von Csslin nach Danzig.
. S. 1. *
Der Berlin -⸗Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft wird Behufs Ueber⸗ nahme des Baues und des Betriebes ö. ee. von ahn nach Dan ih die Garantie des Staates für einen jährlichen Reinertrag von drei und einem halben Prozent des in diesem Unternehmen anzulegen⸗ den Kapitals bis zur Höhe von zehn Millionen Thalern nach näherer Maßgabe des heigedruckten, unterm 21. November 1866 mit dem Di⸗ pin der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrags-Entwurfes hiermit
Unser Finanz⸗Minist d ö . M l Finanz-⸗Minister und Unser Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten sind mit der e ü fi rulln rn . be⸗ auftragt. , Beglaubigt Der Finanz⸗Minister, Der Minister für Handel ꝛ2c., (gez) Frhr. v. d. Heydt. Graf v. Itzenplitz.
(2.) Gesetz⸗Entwurf, betreffend
die Vermehrung des Betriebs⸗Materials, die Herstellung doppelter
Bahngeleise und nothwendiger Ergänzungs-Anlagen der Staats⸗
bahnen, die Verlegung der Verbindungsbahnen zu Berlin und zu
Breslau und die Herstellung einer Eisenbahn von Dittersbach nach
Altwasser und von Saarbrücken nach Saargemünd. §. 1. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten i ermächtigt, für Nechnung des Staates Jö ö
I) die Hauptlinie der Ostbahn von Cüstrin bis Eydtkuhnen mit ̃ ö . 7 , . der Ostbahn an⸗ gemessen erweitern u ür die ahn bei Berlin eine ? ⸗ ratur⸗Werkstätte herstellen . y
2) das zweite Geleise der Westfälischen Eisenbahn auf der Strecke von Soest bis Altenbeken ausbauen,
3) auf der Strecke der Saarbrücker Eisenbahn, vom Bahnhofe Neunkirchen bis zur Grube Reden ein drittes Geleise herstellen,
4) eine Eisenhahn von Saarbrücken nach Saargemünd erbauen,
5) die Schlesische Gebirgsbahn von Dittersbach aus mit dem Bahn— hofe Altwasser der Breslau⸗Schweidnitz-⸗Freiburger Eisenbahn in Verbindung setzen .
6) die Bahnhsfe der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn bei Berlin, Breslau, Görlitz und Kohlfurt den gesteigerten Verkehrs⸗Verhält⸗ nissen entsprechend umbauen und eriweitern,
7) die Berliner Bahnhofs⸗-Verbindungsbahn nach einem weiteren Umkreise der Stadt verlegen,
8) 3 nber Terhi n ahn zu Breslau umbauen, sowie endlich
9) das Betriebsmaterial der Staatsbahnen angemessen vermehren und die Reparatur-Werkstätte der Saarbrücker Eisenbahn zu St. Johann erweitern zu lxssen.
Der zu diesen Anlagen und Beschaffungen , n,, Geldbedarf
ist, soweit derselbe nicht aus anderweitig disponibeln Staatsfonds ge— deckt werden kann, bis zur Höhe der veranschlagten Summe von 24 Millionen Thalern durch eine verzinsliche Anleihe zu beschaffen, welche vom Jahre 18967 an, nach Maßgabe der für die einzelnen Bau jahre erforderlichen Geldmittel . zu realisiren ist.
Von dem auf die Eröffnung des Betriches der neuen Berliner Bahnhofs-Verbindungsbahn in ihrer ganzen Ausdehnung folgenden . ab ist die Anleihe jährlich mit mindestens einem Prozente zu ilgen.
J.
Die zur Verzinsung und Tilgung der Anleihe erforderlichen Be⸗ träge sind aus den etatsmäßigen Mitteln der Staatseisenbahn-Ver— waltung zu entnehmen. ;
Die Verwaltung der aufzunehmenden Anleihe wird der Haupt— verwaltung der Staatsschulden übertragen. Wegen Verwendung der durch allmälige Abtragung des Schuld— kapitals ersparten Zinsen, wegen Verjährung der Zinsen, wegen Ab— führung der zur Verzinsung und Tilgung erforderlichen Beträge an die Hauptverwaltung der Staatsschulden, sowie wegen des Verfahrens Behufs der Tilgung finden die Bestimmungen der SS. 3, 4 und 5h des Gesetzes vom 253. März 1852, betreffend die Ueberweisung der in Ge⸗ mäßheit des Gesetzes vom 7. Dezember 1849 aufzunehmenden Anleihe an die Hauptvenbaltung der Staagtsschulden, sowie die Tilgung dieser Anleihe (Gesetz Sammlung für 1852, Seite 75) Anwendung.
all ée in welchem er st 211 Mo J ? it . . r zuerst zur Berathung gelangte, mit einigen un—
e ntlichen Abänderungen genehmigt, ist dann aber vom Abgeord⸗ enhause nicht mehr berathen worden, da der Bericht der Agrar—
Dem Staate bleibt das Recht vorbehalten, sowohl den nach vor⸗ stehenden Bestimmungen zu berechnenden Tilgungsfonds zu verstärken,