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Berlin, 22. Dezember. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, dem Sbersten von' Stiehle, zür Anlegung des von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeurkreuzes erster Klasse vom Orden Albrechts des Bären, Allerhöchstihrem Flügel⸗ Adjutanten, dem Major Grafen von An legung des von des Königs von Dänemark Majestät und des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Decorationen resp. des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Danebrog⸗-Ordens und des Commandeurkreuzes weiter Klasse des Ordens Albrechts des Bären, sowie dem als e nen zum Militair-⸗Gouvernement der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen kommandirten Rittmeister Freiherrn von Locqguenghien vom Westfälischen Ulanen - Regiment Nr. 5H zur Anlegung des von des Sultans Majestät ihm ver—⸗ liehenen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse die Erlaubniß zu er⸗
theilen.
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 22. Dezember. Se, Majestät der König empfingen heute Vormittag im Beisein des Gouver— neurs militairische Meldungen, unter ihnen den Gouverneur von Kaffel, General Grafen Monts. Hierauf nahmen Se, Ma jestät die Vorträge des Militair- und des Civil-Kabinets ent⸗ egen. Zwischen 2 und 3 wurden Deputationen der Städte is und Aurich empfangen, und um 4 Uhr arheiteten Se. Majestät mit dem Minister⸗Präsidenten. Um 5 Uhr größeres Diner, zu dem unter Andern die beiden Botschafter befohlen sind.
— Die Sitzungen der Bevollmächtigten der Norddeutschen Re⸗ ierungen zur Feststellung eines Entwurfes der Verfassung des . Bundes eröffnete der Königliche Minister der auswärtigen Angelegenheiten Graf von ismarck, nach der „K. Z. am 15. 8. Mts, mit folgender Ansprache;
Im Auftrage des Königs, meines Allergnädigsten Herrn, habe ich die Ehre, die Konferenzen zur Berathung der Ver— fassung des Norddeutschen Bundes zu eröffnen und den Herren Bevollmächtigten den Entwurf einer Verfassung des Bundes mitzutheilen,
Staaten zur Annahme empfiehlt.
„Der frühere deutsche Bund erfüllte in zwei Richtungen
die Zwecke nicht, für welche er geschlossen war, er gewährte sei⸗ nen Mitgliedern die versprochene Sicherheit nicht und er befreite die Entwickelung der nationalen Wohlfahrt des deutschen Vol—⸗
kes nicht von den Fesseln, inneren Grenzen Deutschlands ihr anlegten.
„Soll die neue Verfassung diese Mängel und die Gefahren, welche sie mit sich bringen, vermeiden, so ist es nöthig, die ver—⸗ bündeten Staaten durch Herstellung einer einheitlichen Leitung ihres Kriegswesens und ihrer auswärtigen Politik fester zusam⸗ menzuschließen und gemeinsame Organe der Gesetzgebung auf hem Gebiete der gemeinsamen Interessen der Nation zu schäffen. Diesem allseitig empfundenen und durch die Verträge vom 18. und 21. August bekundeten Bedürfnisse Regierung in dem vorliegenden Entwurfe abzuhelfen versucht. Daß derselbe den einzelnen Regierungen wesentliche Beschrän⸗ kungen ihrer particularen sammtheit zumuthet, ist
selbstverstaͤndlich und bereits in den allgemeinen Grundzügen dieses Jahres vorgesehen.
Die unbe⸗
schränkte Selbständigkeit, zu welcher im Laufe der Geschichte
Deutschlands die einzelnen Stämme und dynastischen Gebiete ihre Sonderstellung entwickelt haben, bildet den wesentlichen
rund der politischen Ohnmacht, zu welcher eine große Nation bisher verurtheilt war, weil ihr wir same Organe zur Herstellung einheitlicher Entschließungen fehlten, und die gegenseitige Abge⸗ schlossenheit, in welcher jeder der Bruchtheile des gemeinsamen Vater⸗ landes ausschließlich seine localen Bedürfnisse ohne Rücksicht für die
des Nachbars im Auge behält, bildete ein wirksames Hinderniß
der Pflege derjenigen Interessen, welche nur in größeren natio⸗ nalen Kreisen ihre legislative Förderung finden können. Selbst die segensreiche Institution des Zollvereins hat diesem Uehel—⸗ stande nicht abzuhelfen vermocht, weil einmal ihre Wirksamkeit auf die Zollgesetzzebung beschränkt war und auch die Fortent⸗ wicklung ufd kaäum anders als in den Krisen der Existenz, ,. sich von 12 zu 12 Jahren vollzogen, bewirkt werden onnte.
»Die Königliche Regieren Entwurf der Bundes- Verfassung
Lehndorff zur An⸗
.
welchen die Königliche Regierung den verbündeten , beide
welche die historische Gestaltung der
hat die Königliche
Unabhängigkeit zum Nutzen der Ge⸗
hat sich bei dem vorliegenden auf die Berücksichtigung der
allseitig erkannten Bedürfnisse beschränkt, ohne über diesg hinaus die Bundesgewalt in die Autonomie der ein lunch gierungen eingreifen zu lassen. Nichts desto weniger va die Königliche Kegierung nicht, daß die Durchführung der w um lichen Aenderungen gewohnter Zustände, welche von den bea. ten Reformen uͤnzertrennlich sind, für die einzelnen Riege on eine schwierige Aufgabe bilden, und daß die Opfer unn mit der Herstellung gleicher Pflichten und Rechte aller . der Bevölkerung des gemeinsamen Vaterlandes verbunden ji überall da schwer werden empfunden werden, wo die . Ungleichheit der Leistungen lokale Privilegien zum . der Gesammtheit mit sich brachte. Die Königliche Re. zweifelt aber nicht, daß der einmüthige Wille der verb lin . und freien Städte, getragen von dem Verlangen ö deutschen Volkes, seine Sicherheit, seine Wohlfahrt, seine Mut stellung unter den europfischen Nationen durch gen kin en dauernd verbürgt zu sehen, alle entgegensstchen
Hindernisse überwinden werde. «
— In der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wut alle Amendements zu dem Gesetz, betreffend die Bauten Städten und Dörfern, bei der Abstimmung verworfen und Kommissionsfassung angenommen für die §8§. 2. 3, 4. 5, in §. 6 erhebt sich eine längere Debatte, dann wird derselbe nn den Kommissions-Vorschlägen angenommen. Zu S. 7 Cie ü schädigung betreffend gehören Amendements der Herren Hobre und v. Bernuth, welche jedoch nach längerer Dch) verworfen werden. §. J wird dann in der Kommissch fassung angenommen. Eben so die folgenden Paragrj des Gesetzes. Zu Titel und Eingang gehören Amen ments, welche aussprechen wollen, daß das Gesetz n für die neuen Landestheile Geltung habe Ein Amendemen n Dr. Götze Einführung des Gesetzes in den Geltungsbereich Verfassungs⸗Urkunde vom 30. Januar 1850 wird angenomm
und schließlich das ganze Gesetz. Der Handels⸗Minister ü
reicht das heute im Abgeordnetenhause angenommene 6e auf Abänderung des Ark. 69 der Verfassung. Schluß 5 n — In der heutigen Sitzung des Herrenhauses eröfs der Präsident Graf E. zu Stolberg⸗Wernig ro de die Sihn Am Ministertisch: von der Heydt, Graf zur Lippen mehrere Regierungs⸗-Kommissarien.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist das Budf für das Jahr 1867. Die Budget⸗Kommission beantrasth Zustimmung zu dem vom Ahgeordnetenhause beschlofen Budget, und zugleich folgende Erklärung abzugeben: daß Bedürfniß zur Errichtung eines Parlamentshauses si Häuser des Landtages nicht anzuerkennen sei, dem das Herrenhaus in seinen jetzigen Lokalitt seine volle Befriedigung finde.« Der Berichterstit Herr von Meding xechtfertigt die Kommissions⸗Antrmg uͤnd macht dieselben Bedenken gegen die Beschlüsse des geordnetenhauses geltend, welche bereits von der Regierung her gehoben sind. Bie Kommission hat jedoch mit Räcksicht! die Erklärungen der Regierung dem Budget zugestimmt. d Abgeordnetenhaus habe mehrere Streichungen vorgenomme die zu erheblichen Bedenken Veranlassung geben. Er ul 6 Diseretion und den Verhältnissen angemessen, daß die vertraut. Aeußerungen der Minister in den Bericht nicht aufgenommen nf den; er könne nur sagen, daß die Kommission durch diese Erkläm gen beruhigt worden sei. — Das Herrenhaus habe seiner Il keit wegen viele Angriffe erlitten, aber es habe dadurch in Wohle des Landes beigetragen. Wenn das Herrenhsl auch dem Budget zustimme, so sei es doch nicht ger von den Prinzlpien abzuweichen, die es früher in V auf das Budgetrecht des Königs ausgesprochen, 9j von Kleist-Retzow hat folgenden Antrag gestellt: Erwägung der von der Staats⸗Regierun abgegell Erklärung, das Budget für 1867, wie ö aus den Beschlis des anderen Hauses hervorgegangen, anzunehmen. ij Wahrung der bisherigen Stellung des Herrenhauses, dab dauern darüber auszusprechen, daß der Dispositionsfondẽ l Ministeriums des Innern abgesetzt ist, so wie über die Bewilligung des Haupt Exträordinariums hinzugefügt, dingung, — und seine Rechtsanschauung dahin auszu pril] daß eine solche Bedingung mit der Verfassung nicht im h klang steht.“ Nach einigen Worten des Herrn von Sen] Pilfach, erklärt der Finanzminister von der Heydt Regierung hat es für ihre Pflicht erachtet, nach Lagt Dinge den Beschlüssen des Algeordnetenhauses zuzustinh Sie Regierung legt ein großes Gewicht darauf, daß Etat noch vor Ablauf des Jahres vereinbart h und dieser Wunsch hat wesentlich zur Entschließung Regierung beigetragen. Was den Antrag des Herr l Kleist-Retzow betrifft, so kann die gte nenn das Bed äber den Veschluß deb Hauses nur thellen; sie kann aber n
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weiß und daher grau. nach ber Melodie: HHeil
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hir im Siegerkranz, sondern nach der Melodie: »Ach Du lieber
sugustin«‘ Wir sehen, was wir noch vom andern Hause 6 haben. Der Redner geht dann auf die ö nes Antrages über, erklärt den Beschluß des Abgeordneten⸗ uses für verfassungswidrig und fordert das Haus auf, dem ntrage zuzustimmen. Das sind wir uns selbst, das sind wir r Regierung schuldig, daß wir ihre Stellung wahren für die zukunft. Bei kuͤnftigen Konflikten, an denen es nicht fehlen rd, wird man es mir danken. (Beifall) Minister prä si⸗ ent: Ich berufe mich auf die Erklärung, die ich Namens der gierung im andern Hause ausgesprochen habe. Mit dem ersten zan des Amendements stimmt die Regierung überein, in Bezug fden zweiten Satz theilt die Regierung das Bedauern des An⸗ ahstellers über die Nichtbewilligung der Positionen, eine Ver⸗ ssüngsverletzung vermag die Regierung nicht anzuerkennen, sonst tte sie es im anderen Hause schon ausgesprochen. Die Re—⸗ erung will den Konflikt beseitigt sehen zur Beruhigung der semülher im Lande und auch im Interesse ihrer Stellung nach ußen. In diesem Sinne möchte ich für den ersten Theil des nrags und für das Bedauern über die Absetzung sowohl als Mit- sed dieses Hauses, wie als Minister stimmen, jedoch in beiden lualitäten mich nicht für berufen erachten, hier eine Censur ber das andere Haus zu üben — Herr Pr. Elwanger ließt sich den Ausführungen des Berichterstatters an, erklärt h jedoch gegen den Antrag von Kleist⸗Retzow. Die Diskussion ird geschlossen. Das Haus nimmt bei der Abstimmung den fen Theil des Antrages von Kleist-Retzow (ustimmung dem Etat nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses an. er zweite Theil dieses Antrages wird nur insoweit gn— nommen, als er sein Bedauern über den Beschluß des Ab⸗ ördnetenhauses ausspricht, die Erklärung aber, daß dieselben it der Verfassung nicht in Einklang stehen, wird abgelehnt. ns Haus stimmt sodann ohne Disküssion der Resolution bei. mnächst werden der Berichi der X. Kommission über den hz Entwurf, die Vereinigung der Herzogthümer Holstein 1d Schleswig mit der Preußischen Monarchie betreffend, t Bericht derselben Kommission, betreffend den Ge— Entwurf über die Vereinigung bisher Bayerischer d Großherzoglich hessischer Gebietstheile mit der preußischen bnarchie, der Bericht derselben Kommission, betreffend n von der Königlich preußischen Staats“ Regierung it Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Olden⸗ ig abgeschlossenen Vertrag vom 27. September 1866, dich der Bericht derselben Kommission, betreffend den Gesetz⸗ stwurf über die Berichtigung der in dem Vertrage mit Sr. bniglichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg vom 27ten shtember 1866 übernommenen Entschädigung von Einer silllon Thalern, ohne Debatte angenommen. Der Praͤfident will die nächste Sitzung zur Berathung gestenn im Abgeordnetenhause angenommenen Gesetzes über inderung des Urt. 65 der Verfassungs-Urkunde am 4 Ja- ur k. J' anberaumen, erklärt jedoch auf den Einwand Herren von Reding und von Kleist Retz ou . warten zu wollen, bis die Kommissions⸗-Arbeiten beendet ö Schließlich wird über den Eingang, des Gesetz Entwurfs, reffnd die Bauten in Städten und Dörfern, nach dem An— 4 des Herrn Hr. Götze abgestimmt, derselbe abgelehnt und hierungs vorlage angenommen. y os Cfolgi hoch die Wahl eines, Nitgliez r der Staats⸗ i önimission. Schluß gegen 3 Uhr. Nächste Sitzung
— In der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhau kam schließlich der Bericht der ö . den 6
Entwurf, betreffend die Auflösung des Lehnverbandes in Alt,
Vor⸗ und Hinterpommern und die Abänderung der — er L zur ne, ,,. Der Abgeordnete von Köller * als are einleitende Erläuterungen zum Berichte. An der General⸗ Debatte nahmen die Abgeordneten Ziegeler, Graf Schwerin . von Denzin hauptsächlich Theil, wonäichst der Gesetz Entwurf . großer Maj orit it vom Hause angenommen wurde. Ein ntrag des Abgeordneten Schmidt (Randow) auf baldige Vor— lage eines Gesetz Entwurfs über die Aufhebung der Lehne in den übrigen Provinzen der preußischen Monarchie wurde mit großer Stimmenmehrheit genehmigt. Die nächste Sitzung wird am 7. Januar k. J, Mittags 12 Uhr, stattfinden.
— Die in der Abend Ausgabe der »Berliner Börsen— Zeitung« vom 19. d., Nr. 589, enthaltene . der Vorsitzende der Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗-Ge⸗ sellschaft, Geheime Regierungs-Rath von Nostiz, bestimmt sei den zur Zeit als Administrator für Kurhessen in Kassel fun! girenden Regierungs-Präsidenten von Möller im Eisenbahn⸗ Kommissariate zu Cöln zu ersetzen, ist unrichtig.
⸗ Sach sen. Dresden, 21. Dezember. (Dr. Die Er
Kam mer trat in ihrer heutigen Sitzung ö. ge r 3 Deputation den bei Annahme des Di nt re i. e,, ef; von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlüssen dürchgehends bei, wodurch die vorliegenden Differenzpunkte ihre Erledigung ge—
funden haben.
aden. Karlsruhe, 20. Dezember. Wie die „Ka Ztg.« erfährt, ist Aussicht vorhanden, daß die , über einen Postvertrag zwischen den Staaten des deutschen Postvereins und dem Königreich Italien, die im Herbst des vorigen Jahres geführt wurden und die zu Anfang dieses Jahres wegen der italienischen Forderungen abgebrochen wur— den, in kurzem wieder aufgenommen werden. FJür den Han— delsverkehr, besonders zur Herabsetzung des Porto's der Sen— dungen von Geld und Werthpapieren mittelst der Post, dann für die Zeitungsspedition ist der baldige Abschluß eines Post— vertrages mit Italien dringend zu wünschen. Bayern. München, 19. Dezember. (N. C.) Herr von der Pfordten hat heute Mittag den neuernannten oͤsterreichi⸗ schen Gesandten, Grafen Trautmannsdorf, empfangen und darauf dem Ministerrathe präsidirt. — Nach völliger Wieder⸗ er nn f des Ministerial⸗Raths hr. Weis hat die Sub— Kommission des Gesetzgebungs-Ausschusses der Kammer der Abgeordneten heute in Gegenwart des Königlichen Staats⸗Mi⸗ nisters der Justiz die unterbrochenen Berathungen wieder auf⸗ genommen, und auf den 27. d. sind sämmtliche Mitglieder des , zur Wiederaufnahme der Sitzungen einberufen
Oesterreich. Innsbruck, 20. Dezember. Nachdem gestern Abends die Verhandlung über die Majestätsg * e fortgesetzt werden sollte, mußte selbe wegen Abwesenheit der meisten Mitglieder der liberalen Seite des Hauses wieder unter bleiben. Heute erschienen letztere und über Antrag Greuters sollte durch Majoritätsbeschluß die besagte Verhandlung fortge— führt werden. Hierauf verließen 18 Abgeordnete der liberalen Seite neuerlich den Sitzungssaal, wodurch das Haus wieder be— schlußunfähig wurde. Bei dieser Sachlage, die den natürlichen Abschluß der Session nicht mehr in Aussicht stellte, erklärte der Landeshauptmann die fünfte und letzte Session dieser Land⸗ tagsperiode für geschlossen.
Schweiz. Bern, 21. Dezember. We T. B). Der Nationalrath hat eine Bundesgnleihe von 12 Millionen Franes zu Militair⸗Ausgaben und Beschaffung von Hinterladungs—⸗ gewehren beschlossen.
Belgien. Brüssel, 20. Dezember. Durch ein König⸗ liches Dekret vom gestrigen Datum wird eine gemischte Kom— mission aus höheren Offizieren, Senatoren und Kammer⸗Mit⸗ gliedern ernannt, welche beauftragt ist, zu untersuchen, »ob die gegenwärtige Organisation der Armer den Bedürfnissen der nationalen Vertheidigung entspricht.“ In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer nahm Herr Couvreur, Deputirter für Brüssel, über i n ,, das Wort, indem er den zum ersten Malean⸗ wesenden neuen Kriegsministerum Aufklärung über die Aufgabe der Kommission ersuchte. Der Baron Goethals und der Finanz⸗
Minister erklärten, diese Kommission habe sich über alle Fragen