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kontraktlich verpflichtet, die Kisten, Tonnen, Säcke oder sonst für die Versendung der Ausstellungsgegenstände gebrauchten Verpackungen, Umhüllungen oder Einsätze, imgleichen das zu jeder einzelnen Kiste 2c. gehörige Verpackungsmate⸗ xial, foweit dasselbe in feinem Papier, in Pappdeckeln, Matten, Heede, Watte und Schnüren oder Bindfaden besteht, aus dem Ausstellungs-Palais, von der Stelle, wo die Auspackung vorgenommen worden ist, wegzuschaffen, während der Dauer der Ausstellung zu verwahren und nach dem Schluß derselben in trockenem unverletzten Zustande, ins⸗ besondere mit den dazu gehörigen ganzen Deckeln, Enveloppen und Einsätzen, so daß sie zur , . geeignet sind, an die von den Königlichen Kommissarien dazu bestimmte Stelle zurückzuschaffen. . Dafür sind folgende Sätze zu entrichten: für Kisten, Tonnen und alle sonstigen festen Verpackungs⸗ stücke bei einem Inhalte von J — 5 Kubikfuß preuß. Maaß 1 France — — Thlr. 8 Sgr. 5 — 10 x 9 9 16 ö 10— 20 J 20 * 20— 50 y y — * 50 — 100 y x 10 5 100 200 y J 20 5 und von 100 zu 100 steigend um je 5 Francs mehr, so daß z. B. 900 bis 1000 Kubikfuß 65 Franes kosten.
Die Maaße werden in jedem Falle durch Abmessung der größten an dem Gegenstande vorhandenen Höhe, Länge und Breite gefunden. Nicht volle Kubikfuße werden dabei nicht mitgerechnet. Für Säcke oder sonstige weiche Verpackungsstücke wirb ohne Unkerschied des Volumens der Satz von 1 Franc berechnet. Für die Verwahrung solcher weichen Verpackungs⸗ stuͤcke, welche zu festen Kistn, Tonnen ꝛc. gehören, wird außer dem Satz für die letzteren eine besondere Vergütung nicht ge—
währt. §. 13. 7
Die Zahlung der vorstehenden Sätze ist von den Aus⸗ stellern bei der ÄAbsendung an die Empfangstelle, an welche die Ablieferung der Colli erfolgt, gegen Aushändigung der Empfangbescheinigung zu leisten. Die Aushändi⸗
ung der Empfangbescheinigung geschieht erst nach Leistung ieser Zahlung. Die ne ngen werden von der Empfang⸗
stelle nach Maßgabe des . . k.
Verzichtet der Aussteller auf die Rücksendung der Gegen⸗ stände ober auf die Kisten, so ist dies in der Declaration (Ko⸗ lonne 8 zu vermerken, und sind alsdann die Königlichen Kom— missarien in Paris zur ö. darüber befugt.
Sofern den Ausstellern aus den neuen Provinzen weiter gehende Bewilligungen aus der Staatskasse früher zugesagt worden sind, behält es dabei ö Bewenden.
Wegen Beförderung der Kunstwerke, welche von den König— lichen Kunstakademieen aus erfolgt, wird den Letzteren das Erforderliche mitgetheilt werden.
Wegen Ausführung der vorstehenden Vorschriften ergeht an die Empfangstellen besondere Instruction.
Berlin, den 28. Dezember 1866.
Die Königliche Central-Kommission für die Pariser Ausstellung von 1867. Moser.
O Ger DN -
Bekanntmachung. Die Inhaber der 4prozentigen hannoverschen Landes-Obli⸗ gationen Litera Q. werden hierdurch benachrichtigt, daß die neuen san ga hegen Zins-Coupons für die Fälligkeits⸗Termine vom 1. Dezember 1867 bis inkl. 1. Dezember 1871 nebst Talon, und die der re nn e, . Landes⸗Obligationen ite ra F. I., daß die neuen halbjährigen —ᷣ für die Fälligkeits⸗ Termine vom 1. Juni 1867 bis inkl. 1. Dezember 1871 nebst Talon, vom 2. Januar k. J an, gegen Ablieferung der Talons, oder nach Anleitung des Gesetzes vom 3. Juli 1844 §. 3 und
ö 5, gegen Vorzeigung der betreffenden Obligation und Aus⸗ tellung einer besonderen öffentlich beglaubigten Quittung, in Unserem Sekretariate, an den Werktagen von Morgens 10 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr in Empfang genommen werden können. Auswärtige Gläubiger können die Talons, resp. Obliga⸗ tionen nebst Guittung, mit einem schriftlichen Gesuche, worin
dieselben nach Literis getrennt, und nach Nummern geordnet,
senden; und haben danach die Uebersendung der neuen Zins— Coupons und Talons durch die Post zu gewärtigen. In dem Gesuche ist zu bemerken, ob die Uebersendung der neuen Zins-Coupons mit voller, theilweiser oder ohne Werth— declaration 6 wird. Im Falle, daß keine Erklärung dieserhalb abgegeben wird, erfolgt die Uebersendung stets mi Angabe des vollen Werthes. Hannover, den 22. Dezemher 1866. Königlich Preußisches Schatz-Kollegium. Haccius. Ostermeyer. Merkel. Grote.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 29. Dezember. Se. Majestät der König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags den Vor— trag des Militair-Kabinets und militairische Meldungen ent—
egen und empfingen den Ober-Präsidenten der Provinz Preu— en, Wirklichen Geheimen Rath von Eichmann, so wie den Wirklichen Geheimen Rath von Savigny.
— Ihre Majestät die Königin wohnte gestern einer Plenar⸗Sitzung des Berliner Frauen⸗Lazareth⸗Vereins bei,
— Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Königin aus Veranlassung des eintretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möchten, haben dieses Mal am 31. d. M. bei der Ober⸗Hofmeisterin Gräfin von der Schulen— burg vorzufahren und Karten abzugeben.
— Am 1, Januar 1867 werden auf Allerhöchsten Befehl Sr. Magjest ät des Königs zur Fahrt nach Potsdam auf dem hiesigen Bahnhofe folgende Extrazüge bereit stehen:
I) Morgens um 9 Uhr für die Herren kommandirenden Ge= nerale, die Herren Ritter des Ordens pour le mérite und die sonst zur Theilnahme an der Feier in der Garnison— kirche zu Potsdam befohlenen Herren,
Y) Morgens um 93 Uhr für Ihre Königlichen Majestäten, die Mitglieder des Königlichen Hauses und die fremden Fürstlichkeiten nebst Begleitung, .
3) Vormittags um 11 Uhr für die sämmtlichen übrigen Herren Generale.
Zur Rückfahrt nach Berlin wird für die ad 1 und;
genannten Herren Mittags um 12, Uhr ein Extrazug auf dem Bahnhofe in Potsdam zur Disposition stehen. Ihre Königlichen Majestäten, die Mitglieder des König= lichen Hauses, die fremden Fürstlichkeiten und Begleitung kehren mittelst Extrazuges, der von 1 Uhr Mittags ab in Potsdam bereit steht, nach Berlin zurück.
„Hannover, 28. Dezember. Die telegraphisch schon er— wähnte, in der »N. Hannov. Ztg.« veröffentlichte Bekannt⸗ machung des General-Gouverneurs v. Voigts-Rhetz hat
folgenden Wortlaut:
»Ich sehe mich veranlaßt, im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. d. M., die Auflösung des bisherigen Ministeriums des Königlichen Hauses betreffend, hiermit zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß die im Staatshandbuche des ehemaligen Königreichs Hannover unter der Rubrik des Hof-Staats aufgeführten Auctoritä—- ten und Behörden der Ober-chof⸗Chargen und der Qber⸗-Hof-Departe— ments, wie namentlich des Ober-Hof-Marschall-⸗Amtes, des Ober— Kammerherrn-⸗Departements, des Sber-Hof⸗Marstall⸗ Departements und Ober Jagd -Departements, amtliche Befugnisse auf Grund ihrer früheren Dienststellung überall nicht weiter auszuüben hahen, vielmehr die vor der Einverleibung des ehemaligen Königreichs Hannover be—
andene Organisation der Hof⸗Staats-Behörden, mit allen sich daran nüpfenden amtlichen Verwaltungsbefugnissen vollständig außer Wirk⸗ samkeit getreten ist.
Die von den vorbenannten Hof-Staats⸗ Behörden und den ihnen untergebenen Beamten wahrgenommenen, zu den Rechten und Prä— rogativen der Krone gehörig gewesenen Vermögens- und sonstigen , . sind dem Departement der Finanzen überwiesen, welches daher namentlich für die gehörige Verwastung der Königlichen Schlösser, Gärten und sonstiger, von der früheren Hof⸗ Staats ⸗Verwaltung abhängig gewesener Königlichen Gebäude oder liegender Gründe, so wie der Königlichen Jagden fortan Sorge zu tragen haben wird.« 92
= Ferner theilt dasselbe Blatt folgende ebenfalls schon telegraphisch ö des General- Lieutenants von Arentẽ—
ildt mit:
gen hannoverschen Armee folgende Aller⸗
liche 2 n fr der vorma schildt erlassen: beamten, Unteroffiziere , . und
lassung wegen ihrer Verh ten sollen.
sowie die el al Bete le aufgeführt sind, an Uns direkt ein—⸗
Ich will daher, daß Sie in geeigneter Weise bekannt machen:
Se. Majestät der 5 Georg V. hat in Beziehung auf sämmt—
i höchste Verfügung an den unterzeichneten General⸗Lieutenant von Arents⸗ »Ich verfüge hierdurch, daß alle 5 meiner Offiziere, Armer
oldaten, welche ihre Ent fnisse zu haben wünschen, dieselbe erhal
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»I). Jeder Offizier und Armee-Beamte, wel i ͤ ge , wee se r gern h e rer eferti ten.
! h) Diejenigen Unteroffiziere, Korporale, Musiker und Soldaten,
lche ihren Abschied zu haben wün t 8 5 Auftrage entlaffen. chen, können Sie ebenfalls in
Den Modus der Verabschiedung überlasse nen.« Die Allerhöchste eigenhändige ler r e h . 3 Wins pird hierdurch von mir bescheinigt. icin den 24. Dezember 1865 G. Damm ers, Oberst und General ⸗ Adjutant. Zur Ausführung der vorstehenden Verfügung fordere . IU) diejenigen Offiziere und Armeebeamten, welche ihren Abschied
wünschen, auf, ein hierauf gerichtetes Gesu
Y diejenigen Unteroffiziere, Korporale, Musiker und
welche noch nicht in die Königlich dee gh Armee 1 sind und ihren Abschied zu erhalten wünschen, haben sich an ihre vormaligen Regiments (Bataillons, Abtheilungs— 2c. Comman⸗ deure oder deren Stellvertreter zu wenden, denen ich hiermit die Vollmacht ertheile, die ihnen von den obengenannten Armee— Angehörigen eingereichten Abschiedsgesuche zu bewilligen nach den , 64. ihne , werden.
Diejenigen Unteroffiziere, Korporale, Musiker und So welche bereits in die Königliche preußische Armee ,, ,, e, ,, — n, n zugeschickt erhalten.
a , Dezember 3. v. A ; = neral⸗Lieutenant. . .
Bayern. München, 26. Dezember. (N. C. ufolge Allerhöchster Anordnung haben von Neujahr 9 9 . = minister wieder in direkten Verkehr mit dem König zu treten und wird Se. Majestät an jedem Tag einen der Staatsminister zur Vortragerstattung empfangen.
. — 27. Dezember. In einer heute unter dem Vorsitz des Prinzen Luitpold stattgehabten mehrstündigen Sitzung des Staatsrathes gelangten der Gesetzentwurf bezüglich der Heeres— verfassung und das neue Gemeinde- Edikt zur Berathung. — Der bisherige Königlich sächsischi Gesandte dahier, Freiherr von Könneritz, nunmehr Gesandter Sachsens in Berlin, ist von dort noch einmal hier eingetroffen, um Sr. Majestät dem König sein Abberufungsschreiben zu überreichen, zu welchem u e derselbe morgen von Sr. Majestät wird empfangen werden.
Schweiz. Bern, 26. Dezember. (Köln. Ztg.). Der Bun— dezrath beschloß in seiner letzten Sitzung, unter WMüthcnem der in der walliser Jesuiten⸗Angelegenheit von ihm gethanen Schritte, nun auch an sämmtliche übrige Kantonalregierungen ein Kreis— screiben zu erlassen, welches dieselben auffordert, den auf ihrem Gebiete sich aufhaltenden Jesuiten weder eine private, noch eine öffentliche ie ung, und Lehrthätigkeit zu gestatten. Was die Jesuiten in dem Kanton Wallis betrifft, so ist jetzt amtlich lonstatirt, daß daselbst sieben als Lehrer angestellt und beschäf⸗ tigt waren. — Heute ist an die schweizerischen Agenten im Aus⸗ lande die bereits erwähnte Instruction abgegangen, die Bemü— kungen Frankreichs, die übrigen Staaten zum Beitritt zu dem von ihm, Italien, Belgien und der Schweiz abgeschlossenen inter⸗ nationalen Münzvertrage zu bestimmen, nach besten Kräften zu unterstützen.
Niederlande. Haag, 27. Dezember. Eine Korrespon—⸗ denz der »Amsterdamer Courant« aus Brüssel ergeht sich über die Frage der Schelde⸗Abdämmung und berichtet, daß sowohl ü französische als die englische Regierung bereits Experten er⸗ nannt hätten. Der englische, Ingenieur sei derselbe, welcher früher mit der Untersuchung über die Donau-Schifffghrt beauf⸗ äragt gewesen, und der französische sei der Inspektor der Kanäle in den französischen Grenzdistrikten gegen Bel⸗ zien. Offiziell hat sich die niederländische Regierung dem belgischen Vorschlage einer Prüfungs- Kommis— son nicht widersetzt, jedoch hat unter der Hand die niederlän⸗ öiche Diplomatie in Paris und London der Ernennung von klrzperten entgegengewirkt, wie das denn auch der belgische Ninister, Herr Rogier, in einer Sitzung des Senats bestätigte,
Im belgischen Senate hat man sich sehr entschieden gegen das 9
dornehmen von holländischer Seite ausgesprochen und die sonst janz entgegengesetzten Parteien sind Über diesen Gegenstand nig, man will die Abdämmung nicht dulden, und eifrige ammermitglieder haben sogar von . Smaßregeln ge— brochen, wie z. B. von Einstellung der seit 1839 von Belgien in Holland geleisteten Rentezahlungen. ö. X. ember. (Wolffs Tel. Bur) In der heutigen Sitzung der 36 Kammer brachte der Finanz⸗Minister von Shim melpenningk die Schelde-Angelegenheit zur Sprache, Achtfertigte die Haltung der Riederlande und tadelte die belgische gierung. Belgien, erklärte der Minister, habe ohne Wissen Hollands den Urtheilsspruch fremder Mächte angerufen. Holland wolle der Zukunft nicht vorgreifen, dürfe aber sein gutes Recht
nicht aufgeben. Holland erkenne vorläufig keinen fremden Richter bruch an.
Großbritannien und Irland. London, 27. De⸗ zember. Der Bischof von Oxford, Großalmosenier Ihrer Majestät der Königin, vertheilte am Weihnachtstage die König⸗ lichen Almosen und Spenden an eirca tausend Greise, blinde, lahme und andere hülfsbedürftige Personen.
— Die Regierung beabsichtigt für das im Jahre 1865 beim Ausbruche der Rinderpest auf Befehl der Äufsichtsbeamten geschlachtete Vieh Entschädigung zu leisten.
Ekharakteristisch ist die jetz erst, aus Anlaß der Vorgänge in Jamaica, von der Admiralität erlassene Instruction über die Verwendung und das Eingreifen von Offizieren der Kriegs⸗ marine am Lande bei öffentlichen Unruhen. In Zukunft sollen, wenn solche Offiziere und Detachements unter ihrem Kommando 9. Unterdrückung von Tumulten unter den gewöhnlichen Ge⸗ setzen requirirt werden, dieselben nur nach Aufforderung und im Beisein der betreffenden Behörden eingreifen, ausgenommen ur 8 und zur Verhinderung von gewaltthätiger Ca dißung des Eigenthums Königl. Unterthanen. Das Detache⸗ ment soll nur auf Befehl des kommandirenden Fffiziers, nach vorher⸗ gegangener Ankündigung, von der Feuerwaffe Gebrauch machen. Unter dem Belagerungszustande stehen die betreffenden Kom— mando's und deren Offiziere unter dem Befehle des militairi—⸗ schen Kommandirenden des betreffenden Ortes, und sollen in diesem Falle v wo mö lich⸗ von demselben eine schriftliche, be⸗ sondere Instruction für den speziellen Fall erhalten. Bei Kriegsgerichten haben die betreffenden Offtziere »wo möglich« die Anwesenheit eines Rechtsbeistandes zu veranlassen und Ab⸗ schrift der sämmtlichen , n, und Zeugenaussagen zu nehmen. Die Vollstreckung eines Todesurtheils ist ihnen nicht ohne schriftlichen Befehl des Höchstkommandirenden des Distrik⸗ tes gestattet. Die Zerstöärung von Häusern und Privateigen— . ic. 9 n . ö zur Selbstverthei⸗ er auf speziellen Befe es militairi istrikt⸗ 2 n, ö ,,, = Neben den bereits zu verschiedentlichen Sammlungen hier bestehenden Comités ist jetzt ein weiteres, , aus den bedeutendsten Bankiers und Kaufleuten der City, ins Leben getreten, um einen Fond zur Unterstützung der Noth und des Elendes unter den kandiotischen Flüchtlingen aufzubringen. Zu diesem Zweck ist, obgleich die Sache erst vor etwa 10 Tagen in Anregung gebracht wurde, bereits eine Summe von 7090 Pfd. Sterl. zusammengeströmt und es laufen noch fortwährend reiche Spenden ein. Das Comité hat aus— drücklich erklärt, nur von Mitgefühl und Humanität geleitet, frei von jeder politischen oder religiösen Tendenz, die Subscrip— tion unternehmen zu wollen.
Frankreich. Paris, 28. Dezember. Der »Abendmoniteur« meldet: Spätere Nachrichten aus Korea, datirt Shanghai, 6. No— vember, besagen, daß die Unterhandlungen des Admirals Roze ö dem König von Korea die günstigste Wendung genommen
aben.
Die »Patrie« glaubt zu wissen, Die mil⸗Pascha habe dem Marquis von Moustier gestern von der . . Athen gerichteten Note der hohen Pforte Mittheilung gegeben.
Spanien. Der »France« zufolge ist die spanische Re— ierung entschlossen, den Eisenbahn-Compagnieen zu Hülfe zu ommen. Die Steuer von 10 Prozent auf die Reisenden wird aufgehohen und den Cortes ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, welcher die den Compagnieen zu gewährende Beihülfe normirt.
Rußland und Polen. Warschau, 25. Dezember. (Osts. Ztg.) Durch Kaiserlichen i (den d. ts. ist angeordnet, daß sämmtliche im Königreich Polen stationirte Truppen aller , . auf vollständigen Friedensfuß gesetzt werden. Die Beurlaubungen haben daher bereits in größerem Maßstabe begonnen. — Die beiden hier unlängst er⸗ öffneten Simultan⸗Progymnasien haben sich, ungeachtet die Unterrichtssprache in ihnen die russische ist, schnell mit Schülern efüllt. Das stärkste Kontingent zu der Schülerzahl hat die jüdische Bevölkerung geliefert. — Auch in den hiesigen polni— schen höheren Mädchenschulen wird die russische Sprache mit eben so viel Eifer wie Erfolg erlernt. In denselben werden von Zeit ju Fit von den Schülerinnen in Gegenwart eingeladener Gäste leine russische Dramen ausgefiühnt um einen Beweis ihrer Fortschritte in der russischen Sprache zu geben. — Das König— reich Polen zählt gegenwärtig 60 höhere Unterrichts⸗Anstalten, und rn, 19 klassische Gymnasien, 3 Real⸗Gymnasien, 6 klassi⸗ sche Progymnasien, 2 Real Progymnasien, 7 pädagogische Kurse Schullehrer⸗Seminare), 10 Kreisschulen, 9 sechsklassige Mädchen⸗
ymnasien, 3 vierklassige Mädchen⸗Progymnasien, 3 dreiklassige Mädchen⸗Progymnasien. Von den genannten Anstalten sind ihrem nationalen Charakter nach 27 polnisch, 11 russisch, litthauisch, 4 deutsch, 6 griechisch, 109 noch ohne nationalen Charakter.