1866 / 315 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

4640 Verordnung, betreffend die Einführung des dem ehemaligen Königreich Hannover, so wie in den Hern 46 Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen , . , ö 5 424 6 e. Gesetz Sammlung, welches heute aus 3 . zung hat en wird, enthält unter 4, Verfügung vom 27. De . zember 1866 das Auf—

Bundes vom 15. Oktober n ung, betreffend die E ührung des h herigen kurhessischen Gesetz blattes

Gesetz vom 24. Dezember 1866 der pre ußischen won bisher dem preußischen System ange dri ö du mene n h preußisch st gehörigen Telegrann Wahlgesetzes für den Reichstag des Rorddeutschen Bundes worm und das Erscheinen des Amts-Blattes für K ö ur⸗

nverleibten Herzogtbümern Holstein Stationen und den Telegraphen⸗Statignen in den demst 1866 i ; . . in 15, Oktober 1866 in den durch das G ? inzutretenden Ländern d das Gesetz vom 24. 9 J en Ländern die preußischen Tarife und reglemenm 1866 der preußischen Monarchie , , , hessen betreffend.

und Schleswig. ischen Bestimmungen zur Anwendung kommen. r 58 . Vom 28. Dezem ber ö che lg Bw ichen hoden een her Lie aphen . Dich . bid, e web . 1866 und unter b In Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 1. D Wir , n. n, i von , . 3 ö. 1 . ,,, treten mit in Wah se e für den Reichstag' des n u ee üg ö. e, ge e ef die Publication, der Gesetze in ben fe n ö auf den Antrag linseres Staats Mrinisteriumt / wa keit, welche innerhalb der ö irh. 1 ö. . . , ,,, D. n der preußischen . 3 56 w ꝛ; l . ʒ 53g V ĩ eile —; ( ö 6a. ona! einverlei d ; ; Das hier beigefügte Wahlgesetz für den Reichstag des Nord⸗ e e ne ine g im Speziellen besorgen, den Dim ember 1866 der e n ä . 6er . * De⸗ : . in Gemäßheit der . ö. 9 . eln 26 deutschen Bundes vom 156. Sktober 1866 (Gesetz Sammlung ienst leiten und beaufsichtigen und denen auch die Herstelum um 28. Dezember 1866. erleibt worden sind. . en Ermächtigung, bestimme ich hiermit für das 3* S. 623 625) wird in den durch das Geset vom 24. Dezember und Unterhaltung der Telegraphen-Anlagen obliegt. Din Berlin, 31. Dezember 1866. ] , . Kurfürstenthums Hessen was folgt: ö. G66 der preußischen Monarchie einverleibten Herzogthümern Ober Telegraphen · Inspectionen, welchen vorläufig eine proy Debits-Comtoir der Gesetz-S ) Mit dem . Januar 1867 hört das für das ehemali Holstein und Schleswig hiermit eingeführt, : PpPrische Einrichtung gegeben wird, Schalten ihren Sitz in Vernn amm lung, Kurfürstenthum Hessen unter dem Titel Sen nm n . ö ö Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in dr. Elm , , M., Halle, Hamburg, Hannnun 5 J Hessen« r nn ren, raft. f ö in. cheinen auf. Urkundlich unter Unserer ö Unterschrift Nach dem späteren Hinzutritt des Telegraphenwesens uc 56 Y) Von diesem Tage ab erscheint und beigedrucktem ö nsiegel. ö. n nn. ö ö. in . i ; Justiz⸗ Ministertum. . . e e, f K ef o' it ĩ z ; et werden. = = s für di al Geben Herlin, den . Bezem her tion wird ein 11 3 1. i Re w ö Wiener in Ohlau und der . di . e , ,,,, ,, achten landesherrlichen Erlasse und allgemei ö = gemeine Anord⸗

L 8) Wilhelm. forderlichen Befu nissen ausgestattet ist, selbstständig vorstehn . ; ö. ( h h Berlin, den 9. Dezember 1866. . l ehh s J zu Breslau, mit Anweisung ihres mungen der Behörden zu veröffentlichen sind. Außerdem er Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeitn. eslau, versetzt worden. . . Datum und Nummer der in der Sammlung publizirten Gesetze, sowie diese Gesetze

Gr. von Bismarck-Schönhausen. Frhr. von ö Graf von Itzenplitz. ö w selbst, sörveit bieg fi G ö . wa 6 ies für zweckmäßig erachtet wird, bekannt

von Roon. Er von Ken plig von Mühler. Gr. zur Lippe. . von Selchow. Gr. zu Eulenburg. . , (. Ministerium der geistlichen i z ö. Dezember 1866. Bekanntmachung. . hren '. r eie gem rern ts 6 Tn lt .. , Eulenburg.

3 . ä. . . 4 dänist Verordnung, betreffend die Einführung des ostverwaltung gehen die zwischen Korsoer und Lübeck ai! Der Königliche Provinzial Schul— k Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen . ka. , . vom 1. Januar 186 Königlichen Schul-Kollegium der k t Bundes vom 15. Oktober 1866 in den ehemals , K m,, ; . ö Finanz ⸗Ministerium k ; ie et . K . J ö Dem Gymnasial-Direktor Hr. Frey ist die Direktorstelle 1 i m g n n 36. Verfügung vom 14. Juni 1861,

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bayerischen und Großherzoglich hessischen Gebiets⸗ Abfertigung findet sowohl aus Korsoer, als a us Kiel n . Erlen an gh Abends statt. Die Pafsagegeld- und zun im Gymnasium zu Rössel verliehen worden. auf Fründ der Aliech ierung benachrichtigt daß die er Allerhöchsten Bestimmung vom 31. Mai 1861

theilen, welche durch das Gesetz vom 24. Dezem⸗ larfỹ uch een Hehe Lehen bel bein N Unstatt An dem S ber 1866 der preußischen Monarchie einverleibt an . Orten bei den Post Ainstalten, mi An dem Seminar für Stadtschulen zu Berlin i ur Ausfü

naler wee . 2. I de, wee, e eben ü ür der un ö. und Schul- Amts- Kandidat Wonst als . gu. y, . . Regelung der Grundsteuer,

. gestellt worden. K Auf gun cer an , , ,

er⸗Befreiungen und Bevorzugungen

Vom 28. Dezember 1866. Berlin, den 31. ö 16 Der ordentliche Lehrer fatholisch zu gewährende Entschäd eneral⸗Post⸗Amt. . 4 Lehrer am atholischen Gymnasi Uhrende Entschädigung bet a von . ; 66 ha. Franke, ist zum Oberlehrer am i . 166 für die Dauer . ca eff g ce . Neisse befördert worden. ,, Ministerium gebildete inn ge. 3. 6 6 folgt: . ; 1. Der ordentliche Lehrer am Gymnasium in Leobschütz ,,,, . ,, gell. . Das hier beigefügte Wahlgesetz für den Reichstag des Nord. , , ö. Welz, und der ordentliche und katholische Reli . ö , ö. ,, vom 5. November d. J. mit deutschen Bundes voni 15. Oltober i866 (Gesetz Samm— S. 623 5 der Gesetz Sammlung, welches heut n Sockel sind zu Oberlehrern am Gymnasium in Gleiwitz er— derselben reff . außer Wirksamkeit tritt, und die von bis 'ß) wird in den chemqgls bayerischen und Großherzoglich gege . , i n. ö , nannt worden. er. sier um ,,, Geschäfte auf die bei dem Finanz⸗Mini⸗ hessischen Gebietstheilen, welche durch das Gesetz vom 24. Dezem⸗ thů⸗ . 9e h ic ö 6, der He Beim Gymnasium zu Greifswald ist di z tung der . . Finanz⸗Ministerüum, Verwal⸗ ber 1866 . e Monarchie einverleibt worden sind, 1 . 9 , k er preußischen Monat ordentlichen Lehrers Dre , , n, nen, des ö. v) ö neu eingerichtete Ministerial⸗-Ab⸗ iermit eingeführt. ö. . . . nehmi zerlehrer ge. i Köniall 1 h w Werordnung tritt mit dem heutigen Tage in Nr. 666 Gesetz, betreffend die Vereinigung bisher ban n dt worden. ihres Wes lid, Regierung wolle hiervon den Behörden Kraft und 'ist durch die zu Berlin erscheinende Hescßsammlung scher und Großherzgzlich e sst cher. Gebiets tfeile mit der bn Anitsblalt äftsberriches Kenntniß geben, auch solches durch die für die Königlich preußischen Staaten zu verkündigen, von schen , ,. Vom 24. Dezember 1866, unter . . ö. in,, Kenntniß bringen. welcher je ein Exemplar den Ortsvorständen zur Bekannt⸗ Nr. 64g, Privilegium wegen Ausgabe auf den ht Vꝛ inisterium des den 24. Dezember 185 nelchenglin Len Hennen den zuzustell!en isn lautender Obligationen der Stadt Mülhsim am Rhein im! m des Innern. Der Fingnz⸗Minister. Urkundlich unter ilnserer Höchsteigenhändigen Unterschrift trage von 6b bg Thglern. Ven l November 1866. 1 Bet . Im Auftrage: und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Nr. 6491. Allerhöchster Erlaß vom 26. November anntmachung vom 27. Dezember 1866 Bitter. Gegeben Berlin, den 28. Dezember 1866. nebst Tarif, nach welchem das. Brückgeld und die Du betreffend das Eingehen der bisherigen Gesetz— säm ö. w Abgabe bei der Schiffbrücke über die Nögat bei Marienbins sammlung und die Einführung eines Amts— schli 39 ichs Königliche Regierungen (aus- . erheben ist, unter blattes für Hannover ießlich derjenigen zu Sigmaringen).

5. 6 , öh ö die in, 3 es Königlich hannoverschen Gesetzes vom 14. Dcth n Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnun ie Zi

g vom 1. De⸗ Die Ziehung der 1. Klasse 135. Königli Königlicher Klassen⸗Lotterie

1864 über das Pfandrecht und die Befriedigung der Glaͤu zember 186tz, betreffend die Publication der ; en r . im , auf die in den vormals , n mg. . Landestheilen, eg Eu int eee, ., J. 2e . . gaz , iger Bestimmung am 9. Januar f. J., , nn , , bestellten Hypotheken. Vom! 3 * preußischen Monarchie einverleiht worden sind, und lichen hg f n eh , . 1 . der sämmt⸗ zem 5er ) w n, , ö i ,, ö . in Gemäßheit der mir im §. 5 dieser Verordnung dachter 1 Klasse wird . nebst den Gewinnen ge⸗ §5. 92 ind 93 des u ö benen 6. usdeh 16 des eh n Ermächtigung, bestimme ich hiermit für das Gebiet mittags 2 Uhr, durch die . Januar k. J., Nach⸗ xtginisteri ü del, Gewerb d öffentliche , des Königlich hannoverschen . vonn emaligen Königreichs Hannover, was folgt: im esscim der bazu * öniglichen Ziehungs⸗Kommissarien nisterium für Sang 4 ewerbe un fentliche zember 18614 über das Pfandrecht und die efriedigun Mit dem J. Januar 1867 hört die bisherige Gesetzsamm⸗ nehmer Herren H zu esonders aufgeförderten Lotterie -⸗Ein⸗ rbeiten. Gläubiger im Konkurse auf die in der Ortschaft Wachthun lung des ehemaligen Königreichs Hannover auf zu er- hier, öffentlich i n n ,,,, , deren Gemarkung nach der Herzoglich oldenburgischen 9 scheinen. —ͤ erlin, y iehungs gal dez Lotterie Gebäudes stattfinden theken⸗ Ordnung vom 11. Oktober 1814 bestellten Hypoht Y Von diesem Tage ab erscheint in Hannover ein neues hne fa J ö Hire en . * Direction.

Dem Cartonage⸗Fabrikanten M. Mayer zu Ehrenbreitstein . Vom 12. Dezember 1866, unter er 18 Blatt unter dem Titel: »Amtsblatt für Hannover.“

ist unter . 24. . . 4 . d Beschreid l' ser Kerk äuß vom 19. Desemb 36 auf eine nach vorgelegter Zeichnung und Beschreibung 6494. Aller r Erlaß vom 19. Dezem elbe gilt bis auf Weiteres für di

als neu und' eigenthümlich erkannte Maschine zur An⸗ treffend die Vereinigung des Postwesens in dem h n Organ, durch u die im z 5 ö Abgereist: Der außerordentliche Gesandte und

,. von Patronenhülsen für Hinterladungs⸗ , mit dem in den alten preußischen ö . . gedachten landesherrlichen Erlasse und all⸗ irn Minister am Großherzoglich hessischen e . gewehre un eine Anordnungen der Behörde ͤ ̃ entzel, nach Darmstadt. ;

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, ertheilt worden. Rr. 6toö, Allerhöchster Crlaß zom 198 De emh hi . . e ie lh, e l ee

n , die n,, . des Postwesens in den deri n e, der in der Gesetzsammlung publizirten Gesetze, Berlin, 31. Dezember. Se. Majestä— ö

8 und Holstein init dem in den alten preußi n . 96 selbst, söweit bies' für zweckmäßig er⸗ Allergnädigst, geruhfl, den , i ,,

k , . ,,, ,

Debits-Eomtoir der GesetzSammlung, Der Minister des Innern. nen des ö ö. lde ,

Graf zu Eulenburg. Ludwig zu ertheilen, und zwar: mare ,,, .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc, verordnen, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, was

G. S) Wilhelm.

Gr. von Bismarck⸗-Schönhausen, Frh. von der Heydt. vonRoon. Gr. von Itzenplitz. von Mühler. Gr. zur Lippe. von Selchow. Gr. zu Eulenburg.

Bekanntmachung. Vom 1. Januar 1867 ab wird das Telegraphenwesen in