1867 / 2 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preu ßischen Staats- Anzeigers:

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Das Abonnement beträgt A Thlr.

bei unserer Hauptkasse auf hiesigem Bahnhofe persönlich oder durch Beauftragte zum Unitausche zu präsentiren ünd in Verbindung damit die IV. Einzahlung von 10 Thalern (abzüglich 19 Ngr. Zinsen, also mit 9 Thalern 26 Ngr.) gleichzeitig unter Zuschlag der wegen Versäumniß des eingangsgedachten Einzahlungstermines verwirkten Conventionalstrafe von 1 Thaler

auf jede neue Stamm⸗Actie zu leisten, dagegen aber den 1IV. Inte⸗ rimsschein in Empfang zu nehmen. U

Die Inhaber derjenigen Interimsscheine Nr III., welche auch bis zu dem vorstehend angesetzten . .

Präklusivtermine nicht zur . der IV. Einzahlung präsentirt werden sollten, gehen sodann des Rechts auf weitere Betheiligung an der Entnahme neuer Actien ebenso wie der bereits geleisteten drei Einzahlungen unbedingt verlustig ,

und wird über die etwa bis dahin nicht entnommenen Interimsscheine Nr. IV zum Vortheile der Gesellschaft disponirt werden.

Leipzig, den 28. November 1866. .

Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn Compagnie. Dr. Einert, Vorsitzender, C A. Geßler, Bevollmächtigter.

Verschiedene Bekanntmachungen.

4966 . ein Büreau ist Alexauderstraße Nr. 45, Ecke der Neuen Königsstraße und Landsbergerstraße. Berlin, den 1. Januar 1862. Heilbron Nechts⸗Anwalt und Notar.

1 Offene Bürgermeister⸗-Stelle. . as durch den Tod des Herrn Bürgermeisters Mende erledigte Amt eines Bürgermeisters hiesiger Stadt soll wieder besetzt werden. Das Gehalt beträgt 700 Thlr. auf das Jahr, und war mit der Stelle bisher die Verwaltung der Königlichen Polizei:Anwaltschaft bei einem jährlichen Einkommen von weiteren 116 Thlr, verbunden, Geeignete Karre. wollen ihre Anträge bis zum 15. Januar 1867 unserem Vorsteher »Rechts⸗Anwalt Becherer« einsenden. Namslau, den 14. November 1866. Die Stadtverordneten⸗Versammlung.

. 33 * . ,.

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41754

Ber lin ⸗Ste rer CEisenbahn.

Zur Beschlußnahme . ö .

I) über den Bau einer Zweigbahn von Cöslin nach Danzig im Anschlusse an die Stargard-⸗Cöͤsliner Eisenbahn, unter Beschaf⸗ fung der dazu erforderlichen Geldmittel durch Emission vier— prozentiger, vom Staate mit drei und einem halben Prozente garantirker Prioritäts-Obligationen, nach Maßgabe eines mit Kommissarien des Königlichen Hanbels / Yꝛimster ums vereinbar⸗ ten Vertrages, . .

27) üher die hiernach erforderlichen Aenderungen der Statuten laden wir die Actionaire unserer Gesellschaft zu einer auß erordent⸗ lichen General⸗-Ver sammlung

Montag, den 21. Januar 1367, Vormittags 10 Uhr,

hier im Börsenhause ein. . ,

Die Präsentation der Actien Behufs der Legitimation der zur Versammlung Erscheinenden und der Feststellung ihres Stimmrechts, wie zur Entgegennahme der Eintritts- und Stimm --Karten,

eschieht

geschich in Berlin am 17. Januar k. J., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, in un⸗ serem dortigen Empfangsgebäude; außerdem am 18. und 19. Januar k. J. . in dem Verwaltungs gebäude unserer Gesellschaft in der Neustadt hierselbst während der vorgedachten Stunden. ; .

Es werden dabei die Actien, auf welche Eintritts- und Stimm⸗ Karten ertheilt sind, mit einem die Jahreszahl »1867« enthaltenden Stempel versehen, und kann auf so gestempelte Actien bei ihrer etwaigen abermaligen Production für diese General ⸗Versammlung ein ferneres Stimmrecht nicht ertheilt werden. . ̃

Für Spätzureisende wird die Prüfung der Legitimation und die Ertheilung der Eintritts- und Stimmkarten ausnahmsweise noch an dem Versammlungstage in der Zeit von 8 bis 9 Uhr Morgens soweit dieselbe dazu ausreicht in dem Verwaltungsgebäude unserer Gesellschaft in der Neustadt hierselbst erfolgen. Später und am Ver—⸗ sammlungsorte ist dies unthunlich. - ö

Die Tages⸗Ordnung und der mit den Staats-⸗Kommissarien ver⸗ einbarte Vertrag können in den letzten 8 Tagen vor der General⸗Ver⸗ ammlung in dem Sekretarigts⸗Lokale des Verwaltungs-⸗Gebäudes un⸗ 69 Gesellschaft in der Neustadt hierselbst entgegen genommen werden.

Stettin, den 15. Dezember 1866.

er Verwaltungsrath der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft. Pitzschky. Schlutow. Bartels.

,

Die zu der im nächsten Jahre zu Paris stattfindenden allgemeinen Ausstellung bestimmten Gegenstände, gleichviel, ob dieselben aus dem In⸗ oder Auslande herrühren werden im Lokalverkehre auf den unter hiesiger Betriebsverwaltung stehenden Eisenbahnen sowohl auf dem

6. als Rückwege zur Hälfte der tarifmäßigen Fracht befördert werden. ür den Verkehr im norddeutschen Eisenbahn⸗Verbande, und zwar

auf Grundlage der im Verbands⸗Tarife vom J. April d. J. enthalte. nen Sätze, ist eine gleiche Fracht ⸗Ermäßigung angeordnet.

Diese Vergünstigung sindet jedoch nur dann Anwendung, wenn die Sendungen beim Hintransport an eine der in Preußen zu er— richtenden Empfangsstellen oder an die Ausstellungs⸗ommissionen der betreffenden Staaten in Paris adressirt und beim Rücktransport an eine der gedachten Empfangsstellen oder an den Aussteller resp. den Versender nach der ursprünglichen Absende⸗Station gerichtet und mit einer Ein resp. Rücksendungs-Declgration versehen sind, aus der er— i, ist, daß die betreffenden Gegenstände für die Ausstellung be⸗ , . dort wirklich ausgestellt gewesen und unverkauft geblie en sind.

Hannover, den 28. Dezember 1866.

Königlich Preußische General⸗Direction der Eisenbahnen und

Telegraphen. ö

Thüringische Eisenbahn. Einnahmen bis ult. November 1866. im Personen⸗ im Güter⸗ Verkehr: Verkehr: im Monat Nybr. 1866 Thlr. 76,185. Thlr. 169,676. . i865 4 506054. 155,906. 206,945 daher mehr Thlr. 26,151. Thlr. 13770. Thlr. 39,921. bis ult. November 1866 Thlr. 886 393. Thlr. 1570856. Thlr. 2,4573345 ü.. 1866 * 234104 . 166086052. 2 2656651456 daher weniger Thlr. 576611. Thlr. 37,196. Thlr. gJ4 M767 vorbehaltlich späterer . Erfurt, den 28. Dezember 1866. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

11 Monats⸗Uebersicht

der Coͤlnischen Privat⸗Bank.

Activa.

4961

Summa: Thlr. 245, 8bl.

Gemünztes Geld hlr. Kassen⸗Anweisungen und Noten der Preußischen Bank * Wechselbestände . x Lombardbestände Diverse Forderungen und Immobilien Pas si va. . Banknoten im Umlauf Thlr. Guthaben von Privatpersonen mit Einschluß des Giro⸗Verkehrs Verzinsliche Depositen⸗Capitalien: . mit zweimonatlicher Kündigungsfrist Thlr. 1255009, mit dreimonatlicher Kündigüngsfrist;. * 5366 s Cöln, den 31. Dezember 1866. . Die Direction.

go / hh

91 Bekanntmachung.

Vom 1. Januar k. J. ab übernimmt das Directorium der Magdeburg -⸗-Halberstädter Eisenb ahn - Gesell schaft zu Magdeburg wiederum selbst die Leitung des Betriebes auf der Bahnstrecke Mag deburg-⸗Halberstadt⸗ Thale.

Mit genanntem Tage hört daher die Verwaltung der Mag deburg⸗Halberstädter Eisenbahn in Potsdam auf, und es gehen alle von . bisher bearbeiteten Geschäfte auf das »Di⸗ rectorium der agdeburg-Halberstädter Eisenbahn⸗Ge— sellschaft zu Magdeburg« über. g

Magdeburg, den 27. Dezember 1865.

der Magdeburg kr err flo er Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Potsdam, den 27. Dezember 1866. ; n e

as Directorium

der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft und

die Verwaltung der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn.

Bekanntmachung. Berlin ⸗Stettiner Eisenbahn.

83 2 2 * 2 r

4807

Mit dem 1. Januar 1857 tritt für unsere sämmtlichen Bahn

strecken ein neuer Fahrplan in Kraft.

. Druckezemplare des neuen Fahrplanes sind vom 28. d. Mts. ab bei den Billetkassen unserer Stationen zum Preise von 1 Sgr. pro Stück käuflich zu haben. ;

Stettin, den 18. Dezember 1866. Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft. Fretzdorff. Zenke. Stein.

363 bo)

für das pierteljahr. ö

Königlich Preusischer

Jäger⸗ Straße Nr. 10. Gwischen d. Friedrichs · u. anonierstr.

——

3 Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 3. Januar, Abends

8

1867.

2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Provinzial⸗Steuer⸗Direktor, Geheimen Ober⸗Finanz⸗ Rath von Massenbach zu Posen den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Geheimen Rechnungs-Rath Koltzenborg im Ministerium des Innern den Rothen Adler Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub, dem Ober ⸗Regierungs⸗Rath a. D. Spilling zu Eoblenz den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Steuer⸗Inspektor, Rittmeister a. D. Büttner zu Darkehmen, dem Gymnasiallehrer Küpper zu Saarhrücken und dem katholischen Pfarrer und Schul ⸗Inspektor Siwicki zu Brzezie ini Kreise Pleschen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Direktor des botanischen Gartens zu Melbourne in Australien, Dr. Fer din and Müller, den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse, dem Intendantur⸗Registrator, Kanzleirath Schramm beim 5. Armee ⸗Corps, dem Kaufmann und Stadt⸗ verordneten Heinrich Muermann zu Minden und dem Ritter⸗ . Bieler zu Salesche im Kreise Groß⸗Strehlitz den öniglichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Lehrer und Orga⸗ nisten Kobbert zu Ludwigswalde im Landkreise Königsberg i. Pr. den Adler der vierten Klasse des Köni Hausordens von Hohenzollern, dem Lehrer Pr iest er zu Lehrer Sauer zu Wiesbaden und dem Oberlehrer Anthes u Michelbach, ö im Nassauischen; das Allgemeine hrenzeichen, sowie dem Packmeister hei der Bergisch⸗Maäͤrkischen Eisenbahn, Montan us zu Siegen, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen, Den Vorsitzenden der Königlichen Direction der Wilhelms— bahn, Landrath Gustav Dittmer in Ratibor, zum Geheimen Regierungs⸗Rath zu ernennen;

Dem zeitherigen Ober⸗Bürgermeister der Stadt Naum⸗ burg a. S.,, Rasch, bei seinem Ausscheiden aus dem Kommu⸗ , , ben Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath bei⸗ zulegen,

Dem Prediger Rothe in Groß⸗Breesen zum Superinten⸗ denten der Diözese Guben zu ernennen; und

Dem Kommerzien⸗Rath Moritz Simon zu Königsberg 3. , den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath zu ver⸗ eihen;

Den Kaufmann O. von Ernsthausen in Calcutta an Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen bisherigen Konsuls Kilburn zum Konsul in Calcutta und den Kaufmann Louis van der Spar in Point de Galle auf Ceylon an Stelle des verstorbenen Konsuls Sonnenkalb zum Konsul in Point de Galle zu ernennen. (

Allerhöchster Erlaß vom 22. Dezember 1866 betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den an die Krone Preußen abgetretenen, vor⸗ mals Königlich bayerischen Gebietstheilen außer

der Enklave Kauls dorf.

Auf Ihren Bericht vom 15. Dezember 1866 bestimme Ich über die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den an Preußen ab⸗ getretenen, vormals Königlich bayerischen Gebietstheilen außer der Enklave Kaulsdorf, was elch .

I) Die Landgerichte in Orb, Weyhers und Hilders bleiben in ihrer blsherigen Verfassung und Organisation bestehen. Den bei ihnen angestellten Gerichtsschreibern (Aktuaren) ist die Besorgung derjenigen Geschäfte zu übertragen,

olzappel, dem

welche die bayerische Gesetzgebung, die insoweit außer Kraft tritt, den Notaren zuweist. An die Stelle des Bezirksgerichts tritt für den Sprengel der Landgerichte zu Weyhers und Hilders das Obergericht in Fulda und für den Sprengel des Landgerichts zu Orb das Obergericht in Hanau. . Die Gerichtsbarkeit erster Instanz in Ehesachen der Pro⸗ testanten und in Handelssachen wird gleichfalls, je nach den bezeichneten Sprengeln, von den genannten Ober- gerichten und zwar in . gewöhnlichen Zusammen⸗ setzung ausgeübt. . Die Functionen des Appellationsgerichts übernimmt für den Bezirk der Landgerichte zu Weyhers und Hilders das Obergericht in Hanau und für den Bezirk des Land⸗ gerichts zu Orb das Obergericht in Fulda. Die Verhandlung und , der vor das Schwur⸗ gericht verwiesenen Verbrechen und Vergehen erfolgt bei dem Schwurgerichtshofe im Bezirke desjenigen Ober⸗ gerichts, welches nach der Bestimmung unter Nr. 2 an die Stelle des Bezirksgerichts tritt. Für die Bildung und ng de

. mien nan e ge nern Wahl 3 64

nen und das zu 1 aur he sische Strafprozeß⸗Geset vom 28. Oktober 1863 maß⸗

6 , Gerichtsbarkeit zweiter und letzter Instanz in den unter Nr. 3 hezeichneten Sachen geht unter der daselbst gedachten Modification auf das Ober ⸗Appellationsgericht in Kassel über. .

7) Diesem Gerichtshofe werden auch die Functionen des Ober⸗Appellationsgerichts, beziehungsweise des Cassations⸗ hofes übertragen.

& Ueber die Kompetenz der Gerichte, ihre Zusammensetzung und über das Verfahren entscheiden, soweit sich aus dem Obigen nicht ein Anderes ergiebt, die bayerischen Gesetze.

.Sie, der Justizminister, werden ermächtigt, die zur Aus⸗ führung dieser Meiner Order erforderlichen 36 zu erlassen, und bei der Anstellung der Beamten, so wie in allen anderen . der Justizaufsicht und Verwaltun nach Anleitung Meines Erlasses vom 12. Novemher 1866, da Justizpersonal im ehemaligen Kurfürstenthum He betreffend, zu verfahren.

Berlin, den 22. Dezember 1866.

Wilhelm. Graf zur Lippe. An den Justizminister.

Verordnung, betreffend die Uebertragung der

Verrichtungen des gesetzgebenden Körpers zu

Frankfurt a. M. auf die dortige ständige Bürger⸗ repräsentation. Vom 31. Dezember 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen für das Gebiet der seitherigen freien Stadt Frank⸗=

furt was folgt: Artikel IJ.

Bis 85 dem bevorstehenden Erlaß eines Gemeinde ⸗Ver⸗ kasung, esetzes für die Stadt Frankfurt a. M. wird die nach er bisherigen Verfassung dort bestehende ständige Bürger⸗