1867 / 3 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

48

anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie derselben im Verhältniß zum neuen Erwerber für verlustig erklärt werden sollen. Geestemünde, den 28. Dezember 1866. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

a5 gh . Oeffentliche Vorladung.

Der Rentier A. Bürmann in Potsdam hat gegen den Grafen A. W. E. von Gneisenau aus dem von Ludwig von Woedtke auf den Beklagten sub dato Berlin, den 10. November 1863, gezogenen, am 10. November 1865 fällig gewesenen, bei dem Banquier Abel, Unter den Linden Nr. 2, in Berlin domizilirten Wechsel über 1009 Thlr. die , , auf Zahlung von 10660 Thlrn., nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 19. November 1865, 3 Thlr. 15 Sgr. Protestkosten und 3 pCt. Provision angestellt. .

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Grafen A. W. E. von Gneisenau unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffent⸗ lich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren münd⸗ lichen Verhandlung der Sache auf .

den 23. März 1867 Vormittags 10 Uhr, . vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichts-Gebäude, Jüdenstraße 3 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Originale einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann. . .

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus . wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden. Berlin, den 26. November 186,

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II.

321 Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann M. Wertheim hier, Blumenstraße 8, hat wider den Rittmeister a. D. M. von Knoblauch aus dem von diesem am 15. März d. J. ausgestellten, von Arnold von Knoblauch acceptirten und am 15. Juni 1866 fällig gewesenen Wechsel über 1060 Thlr. die Wechselklage wegen 1000 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 15. Juni 1866, 3 Thlr. 15 Sgr. Protestkosten und 5 pCt. Provision angestellt.

Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Ritt⸗ meisters a. D. M. von Knoblauch unbekannt ist, so wird dieser hier— durch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 2. Mai 1867, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46 anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt er⸗ achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 31. Dezember 1866.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil⸗Sachen, Prozeß⸗Deputation II.

30 Bekanntmachung.

Die Ehefrau des Kossäthen Gottfried Manthe, Marie Dorothee geborne Paepke, verwittwet gewesene Binno zu Serwest hat in ihrem am 8. Mai 1819 errichteten Testamente zu ihrem Universalerben ihren Ehemann, den Kossäthen Gottfried Manthe, dem, im Falle er vor ihr versterben sollte, dessen 12 Kinder und zwar

1) Marie Elisabeth, 2 Dorothee Sophie, 3) Wilhelmine,

4) Anna Dorothee,

5) Johann, 5 . 7) Christian, aus erster Ehe, 3 Otto,

9) Karoline, 10 August, 11 Marie Dorothee, 12) Wilhelm, aus zweiter Ehe, substituirt sind, eingesetzt. Dies wird den genannten Erben bekannt gemacht. Angermünde, den 20. Dezember 1866. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung. Scheele.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

4784 Bekanntmachung. Im Auftrage der Königlichen Regierung hi rfllbst wird das unter⸗ zeichnete Haupt- Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Berlin— Hennigsdorfer Kunststraße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Tegel am Montag, den 21. Januar 1867, Vormittags 19 Ühr, , ,,,. des höheren Zuschlages zum 1. April k. Is. in Pacht ausbieten.

Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vor— . mindestens 243 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren ei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum

Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während

der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen. Potsdam, den 17. Dezember 1866. Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.

4785 Bekanntmachung. 8

Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unterzeichnete Haupt Amt in seinem Geschäftslokale die guf der Berlin⸗Oranienburger Kunststraße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Birkenwerder am Montag, den 21. Januar 1867, Nachmittags 2 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. April k. J. in Pacht aus bieten. ö

Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vor— her mindestens 216 Thlr., baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pacht⸗Bedingungen sind von heute ab wäh— rend der Dienststunden in unserer . einzusehen.

Potsdam, den 17. Dezember 1866.

Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.

4786 Bekanntmachung. Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das unter⸗ eichnete Haupt-Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Berlin- e en Kunststraße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Steglitz am Dienstag, den 22. Januar 1367, Vormittags 10 Uhr, mit Vorbehalt des höheren Zuschlages zum 1. April k. Is. in Pacht ausbieten. Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vorher mindestens 443 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die K sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen. Potsdam, den 17. Dezember 1866. Königliches Haupt-⸗Steuer⸗Amt.

4787 Bekanntmachung.

Im Auftrage der Königlichen Regierung hierselbst wird das un— terzeichnete Haupt⸗Amt in seinem Geschäftslokale die auf der Potsdam⸗ Nauener Kunststraße belegene Chausseegeld⸗Hebestelle zu Bornim am Dienstag, den 22. Januar 1867, Nachmittags 2 Uhr, mit . des höheren Zuschlages, zum 1. April k. J. in Pacht aus⸗ ieten.

Nur als dispositionsfähig sich ausweisende Personen, welche vor⸗ her mindestens 183 Thlr, baarx oder in annehmbaren Staatspapieren bei uns zur Sicherung ihres Gebotes niedergelegt haben, werden zum Bieten zugelassen. Die Pachtbedingungen sind von heute ab während der Dienststunden in unserer Registratur einzusehen.

Potsdam, den 17. Dezember 1866.

Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.

Montag, den 7. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Königlichen Depot, Hinter der Garnisonkirche Nr. 3, die bei den Reparaturen der Rinnsteinbrücken übriggebliebenen alten kiehnen Boh⸗— len, so wie eine Partie altes Eisen unter Beding der sofortigen Weg⸗ schaffung und gegen baare Zahlung öffentlich versteigert werden.

Königlicher Straßen⸗Inspektor. August Lanz.

Verschiedene Bekanntmachungen.

33 Alle Diejenigen, welche für Lieferungen und Leistungen aus dem Jahre 1866 Forderungen zu machen haben, wollen ihre betreffenden Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb der nächsten 14 Tage im Königlichen Theater⸗Büreau einreichen. erlin, den 3. Januar 1867. General⸗Intendantur der Königlichen Schauspiele.

191

der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft. Potsdam, den 27. Dezember 1866. . t Das Directorium der Berlin-⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn-⸗Gesellschaft und die Verwaltung der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn.

Hier folgt die besondere Beilage

Besondere Beilage

zu M 3. des Königlich Preußischen Staats- Anzeigers vom 4. Januar 1867.

Zum KMlilitair-Dienst⸗ Jubiläum Sr. Majestät des Königs.

X

Das 69jährige Militair-Dienst-Jubiläum Sr. Majestät des Königs, zu welchem in den letzten Tagen mehrere fürstliche Gäste und aus verschiedenen Theilen der Monarchie Deputationen in Berlin eingetroffen waren, ist am 1. Januar in glänzender und der hocherfreulichen Veran—⸗ lassung entsprechender Weise in den beiden Haupt- und Resi— denzstädten Berlin und Potsdam gefeiert worden.

Nachdem Se. Majestät der König am Morgen die Glückwünsche des Königlichen Hofes empfangen hatten, be— gaben sich Allerhöchstdieselben um 95 Uhr nach Potsdam. In dem Königlichen Salonwagen befanden sich Ihre Majestäten

der König und die Königin, JJ. KK. HH. der Kronprinz

und die Kronprinzessin mit dem Prinzen Friedrich Wil⸗ helm, Prinz und Prinzessin Karl, Prinz und Prinzessin Friedrich Karl mit den Prinzessinnen Marie und Anna, Prinz Albrecht Vater und Sohn und der Fürst von Hohenzollern; von den Hohen fürstlichen Gästen des Hofes J. KK. HH. der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, die Großherzogin-⸗Mutter Alexandrine, der Erbgroßherzog, IJ. HH. der Herzog Paul von Mecklenburg-Schwerin, der Erb— prinz von Anhalt, der Erbprinz von Lippe ⸗Schaumburg, Prinz Wilhelm von Baden, Prinz Nikolaus von Nafssau und Herzog Elimar von Oldenburg. Die genannten Mitglieder des Königlichen Hauses und Fürstlichkeiten statteten vor der Abfahrt auf dem Bahnhofe die Gratulation ab. Se. Majestät der König und die Prinzen des Königlichen Hauses trugen die Generalsuniform mit dem Bande des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, ebenso die fürstlichen Gäste, soweit sie Ritter des Schwarzen Adler⸗Ordens sind.

Die Potsdamer Garnison versammelte sich am Morgen auf ihren Plätzen, das Publikum strömte nach dem Bahn⸗ hof und umstand dicht gedrängt die noch geschlossenen Thüren der Hof- und Garnisonkirche. Um 95 Uhr holten die Leib— Compagnie des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß und die Leib⸗ Compagnie des Regiments Gardes du Corps die Fahnen resp. Standarten, welche vorher mit den Allerhöchst den⸗ selben verliehenen Bändern geschmückt worden waren, von dem Königlichen Schlosse ab, um dieselben unter rauschender Janitschar⸗ und Trompetenmusik nach dem Gotteshause zu bringen. Hier im Schiff der Kirche stellten sich die Fahnen träger rechts und die Standartenträger links vom Altar so auf, daß sie mit dem Rücken den Bänken zugekehrt waren. Auf den Flügeln der Fahnenträger standen Offiziere des 1. Garde⸗Regi⸗ ments zu Fuß, auf den Flügeln der Standartenträger Offiziere vom Regiment der Gardes du Corps. Dieselben hatten das Seitengewehr aufgenommen und wie Fahnen⸗ und Stan— dartenträger die Helme 2c. auf. Es waren fünf Fahnen, nämlich drei vom 1. e ,,, eine vom Garde— Jäger-Bataillon und eine vom 3. Brandenburgischen Land— wehr⸗Regiment Nr. 20 (Bataillon Potsdam) und vier Standarten: die des Gardes du Corps⸗, des Garde— Husarent, des 1. Garde ⸗Ulanen und des 3. Garde— Ulanen-Regiments. Von Viertelstunde zu Viertelstunde wurden Offiziere, so wie Fahnen und Standartenträger abgelöst. Wahrend diese Aufstellung vor sich ging, setzte die Leib⸗ Compagnie des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß die Gewehre in der Breiten Straße zusammen und begab sich auf das erste Chor rechts von der Kanzel und die Leib⸗-Lompagnie des Garde du Corps⸗-Regiments links von der Kanzel auf dasselbe Chor. Nun füllten sich die Emporen mit den Deputationen der Garnison. Die Offizier-⸗Damen nahmen die ihnen gehörende Loge ein. Auf dem Chore Nr. 1 waren die Spitzen der

Civil- und städtischen Behörden placirt. Die dekorirten Mann⸗ schaften standen vorn an der Brüstung. Die Gemeinde nahm von dem Raum im Schiff unter den Emporen Besitz. Um 93 Uhr waren die Vorkehrungen in der Kirche beendet.

Da laut Allerhöchsten Befehls die Generalität vor der Kirch⸗ thür Se. Majestät den König zu empfangen hatten, so ver— sammelten sich daselbst: der General-Feldmarschall Graf von Wrangel, die sämmtlichen kommandirenden Generale, der Mili— tair⸗Gouverneur der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen, der Oberbefehlshaber in Sachsen, der Kriegs- und Marine— Minister, der Chef des Generalstabes der Armee, die General— Inspecteure der Artillerie, der technischen Institute der Artillerie, des Ingenieurcorps und der Festungen und des Militair-Er— ziehungs- und Bildungswesens. Die Ritter des Ordens ßböour le mérite, soweit sie nicht zu den eben erwähnten Per— sönlichkeiten gehörten, sowie die Inhaber des Militairverdienst— kreuzes begaben sich auf die ihnen im Schiff des Gotteshauses angewiesenen Plätze. Nach 10 Uhr kam der Königliche Extrazug an und mit ihm die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften. Se. Majestät der König und die Königlichen Prinzen verweilten noch längere Zeit im Kreise Ihrer Feld— herren und beglückten durch Ihre huldvollen Worte Viele der Anwesenden.

Um 10 Uhr traten die Allerhöchsten und Höchsten Herr— schaften, gefolgt von der Generalität, in das Gotteshaus Frie⸗ drich Wilhelms l. Der Gottesdienst begann mit einem Psalme,

esungen vom Berliner Domchor. Der Gemeindegesang wurde urch Trompeten⸗Musik von den Trompetern des Regiments der Gardes du Corps verstärkt. Die Predigt über Matthäus 1, Vers 23: »Und es wird sein Rame genannt: Emanuel, Gott mit uns!« hielt der Hof- und Garnisonprediger Rogge. Es war der Wahlspruch von Warschaus Schlacht⸗ feld Gott mit uns!« welcher Preußens tapfere Söhne von Sieg zu Sieg leitete, welcher nach den Unglücks⸗ jahren von 1806 uns aufrichtete, welcher den ehernen Kern, die unüberwindliche Mannszucht des Heeres unter dem Könige Friedrich Wilhelm J. begründete, welcher Friedrichs kleine Armee sieben Jahre lang unbesiegbar machte, welcher unsere Väter beseelte, als sie zum heiligen Kampfe auszogen. Er ist auch der sittliche Kern unserer heutigen Macht. Darum auch die Ausführbarkeit des Symbols: Vom Fels zum Meer, vom Meer zum Fels. Und nur in ihm ist der Wahlspruch non soli cedit zu verstehen. Und diese Mauern reden laut und vernehmlich von den Thaten der Väter und doch soll die Kirche nicht sein die Ruhmeshalle, nein, sie ist der Ort, wo wir in Demuth dem Herrn danken, denn Er war mit uns! Die neuen Trophäen aber aus den letzten Feldzügen verkündigen den alten, daß der Ruhm der Väter auch in den Söhnen fortlebt.

Nach dieser Predigt ging der Feldpropst Thielen an den Altar, um die Fahnen und Standarten einzusegnen. Er sprach:

»Im manuel, Gott mit uns! Mit dieser heiligen Losung haben wir heute die Grenze der Zeit überschritten und mit dieser Losung, die in alter, wie in neuer Zeit, stets Preußens mächtige Waffe, sein fester Hort und Schirm gewesen ist, die sich in allen Kämpfen und Nöthen stets treu bewähret hat, treten wir in das neu begonnene Jahr ein in der gewissen Zu— versicht, daß es unter dem Beistande des Herrn ein Jahr des Heils und des Segens sein wird. Immanuel, Gott mit uns! So bekennen wir, indem wir auf die reichen Erfahrungen der Gnade unseres Gottes, auf die Kämpfe und Siege des letzten Jahres heute dankend und preisend zurückschauen: Ja, der Herr war mit uns, wie er mit unseren Vätern gewesen ist! Ihm