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Brennen kultivirten Stellen ins Leben gerufen sind, führen meist eine klägliche Existenz. Ohne Wege und Kanäle auf denen sie ihren Torf zu Markte bringen könnten, in erbärmlichen, aus Torfsoden aus gebauten Hütten hausend, ohne Viehstand, Bettler, sobald das Ge—⸗ wächs, auf dem ihre ganze Existenz beruht, mißräth, ohne Hoffnung, daß auch die eifrigste Arbeit ihr Loos verbessern könne, während eines großen Theils des Jahres, sobald . das Moor ungangbar gemacht haben, außer allem Verkehr mit der menschlichen . uud dabei ö. ohne Gelegenheit, die lange Winterzeit nützlich zu ver⸗ wenden, verfallen die Bewohner nur zu oft dem Laster und machen ihre Stätten zu Brutplätzen des Verbrechens oder zu Zufluchtsörtern der Verbrecher. 6
Auf einer bei Weitem sicherern Grundlage ruht die dritte Art der
Moorkultur, die in den Fehnen Ostfrieslands entgegentritt. Hier
wird das Moor bis zum Untergrunde abgegraben und dieser dann kul⸗ tivirt. Diese Art ist seit 1633 in Ostfriesland eingeführt. Der Gang bei Gründung eines solchen Fehns ist gewöhnlich der, daß die Landes⸗ herrschaft, der das Hochmoor gehört, eine bestimmte Strecke desselben einer Gefellschaft in Erbpacht giebt, welche, dann das Moor in klei- neren Parzellen wieder an Erbpächter überläßt. Die Arbeit wird nun begonnen. Von dem nächsten schiffbaren Flusse gräbt man einen Kanal ins Moor, welcher sowohl zur Entwässerung als auch nament— lich zur Vermittelung des Verkehrs mit der Außenwelt dienen soll. Darum giebt man ihm solche Dimensionen, 25 Fuß Breite zu Fuß Tiefe, daß er kleine Schiffe tragen kann, und bringt, um das Waffer in ihm in der angemessenen Höhe zu erhalten, Schleusen und wasserhebende Mühlen an. Auf dem Kanal, der nur in Aus —⸗ nahmsfällen einen fahrbaren Weg längs seiner Ufer hat, verschiffen die Fehntjer den gestochenen Torf und holen den für ihren Torf erkauf⸗— ten, dort e nigen . der Marschlande (lu schlich Steine und Holz herbei. er Kanal ist die Mutter der Fehntjer, »die ihnen Milch und Brod giebt« aber auch die Schule für Seeschifffahrt. Der Knabe, der früh das Torfschiff auf dem heimischen Kanale gelenkt, steht später am Steuer des Kauffahrers, der das Weltmeer durch⸗ schneidet. Das Loos des Kolonisten ist auch in diesen Ansiedelungen am Anfange kein leichtes. Aber mit dem Verschwinden des Torfs mehrt sich der fruchtbare Acker und entwickelt besonders da, wo wie auf einigen ostfriesischen Fehnen, der Untergrund mergelig ist, sorgsam gedüngt, eine Ergiebigkeit, die der in anderen Marschgegenden kaum nachsteht. Dann verschwindet die niedere Hütte und macht einem besseren Wohnhause Platz, dem dann später, wenn mit vollständiger Beseitigung des Torfs auf dem Colonate nur Ackerbau getrieben wird, ein regelrechtes, weitthoriges sog. Platzgebäude folgt. Freilich kommt oft erst der Sohn und Enkel so weit, aber auf der Basis strenger Arbeit ist hier der Ertrag immer ein lohnender. Auf den Fehnen giebt es keine Arme. Ihr den Moorkolonieen gegenüber vergleichs—= weise sehr hoher Wohlstand ergiebt sich am besten daraus, daß die 7 Moorkolonieen des Amtes Aurich, 1858/59 von 2180 Personen bevölkert, in Summa nur 82l Thlr. Steuern aufzubringen hatten, die überdies später zur Hälfte noch niedergeschlagen werden mußten, wäh⸗ rend die 8 Fehne desselben Amtes mit 6344 Einwohnern mit 5340 Thalern veranschlagt waren und solche wirklich steuerten. Die 19. Fehne Ostfrieslands, im Ganzen 36,276 Morgen oder 1, Meilen groß, ernährte im Jahre 1858 auf 2563 Colonaten 13A2333 Einwohner, mit⸗ hin auf einer Meile 7720 Menschen, während die bevölkertsten Pol⸗ der des Rheiderlandes nicht 2200 Einwohner auf der (Meile zählen. Die Kanäle sammt ihren Inwinken (schiffbare Nebenkanäle) haben eine Länge von 27470 Ruthen und 181 Schiffe und 551 Torfschiffe mit einer Bemannung von 716 resp. 1026 Personen. Die blühendste Fehnkolonie ist Papenburg. Dicht an den Grenzen Ostfrieslands auf einem Terrain, das lange zwischen diesem und dem Nieder⸗ stift Minster streitig war, beschloß nach dem Ende des dreißig- jährigen Krieges Dietrich v. Vaelen, der den Bezirk erkauft hatte, auf dem neben dem verfallenen Steinhause, von welchem der Ort den Namen hat, sieben elende Hütten standen, nach dem Muster der Holländer eine Moorkolonie anzulegen, indem er unter dem Ver⸗ sprechen großer Freiheiten im Jahre 1675 Kolonisten von allen Seiten herbeirief. Seit der Zeit ist ein System von Kanälen entstanden, die , eine Länge von 55 Stunden haben. Der Haupt⸗Kanal,
Stunden lang, geht durch das Droster Siel, wo die großen Werfte Papenburgs liegen. Der Ort selbst, dessen Häuser zu beiden Seiten der Kanäle liegen, hat eine Länge von 2 Stunden. Von dem 17,000 Morgen großen Fehn sind erst S000 Morgen cultivirt. Die Einwoh⸗
nerzahl, die im Jahre 1799 nicht über 2509 stieg, beträgt gegenwärtig 5400 und statt der sieben Torfhütten, besteht jetzt die Stadt aus 780 Häusern mit 3 Kirchen. Im Jahre 1853 konnte die Fleckengemeinde Papenburg dem Freiherrn v. Landsberg-Velen seine Gerechtsame an das Fehn für 1000060 Thlr. abkaufen und . jetzt aus dem Fehn ein reines Einkommen von etwa jährlich 6000 Thlr., so daß der Ort 18660 die Rechte einer selbstständigen Stadt⸗ Gemeinde erwerben konnte. Die Fehn-Kolonieen des Herzogthums Bremen seit 1720 im Amte Ottersberg gegründet, sind weniger bedeutend. Um diese hat sich der Moorkommissair Findorf besondere Verdienste erworben. Die Zahl der vor ihm und nach ihm gegründeten Kolo⸗ nieen beträgt nahezu 90, aber ihre Einwohnerzahl nicht viel mehr als 15000. Seit 1766 ist ein . Kanal gegraben, der Hamme und Oste mit einander verbindet und für den Torfabsatz nach Bremen in die Elbgegenden von großer Bedeutung ist. Auch hier mag, wie in Ostfriesland, der Flächenraum des kultivirten Landes etwa eine Quadrat- meile betragen. Es ist also hier wie dort noch Platz genug für viele Tau⸗ sende, die jetzt jährlich in weiter Ferne ihr Glück suchen und große Summen Geldes außer Landes führen, wenn entweder Privatgesell⸗ schaften oder auch die Regierung für die vermehrte Anlage solcher Kolonieen Sorge tragen würden.
London, 4. Januar. Wieder macht die Viehseuche, die man schon fast gänzlich aufgehört wähnte, mehrfach von sich reden. In der vorigen Woche sind 29 Fälle, 3 mehr als in der vorhergehenden, vor⸗ gekommen und 118 Stück Vieh mußten geschlachtet werden, von denen es feststand, daß sie mit den angesteckten Thieren in Berührung gekom⸗ men waren. Seit dem Ausbruch der Rinderpest sind derselben im Vereinigten Königreiche 253,807 Stück Vieh erlegen, und zur Ver— hütung der Verbreitung 52.646 gesunde Thiere geschlachtet worden.
J Abwaldungen in Frankreich sind nach überein stimmendem Urtheil der Sachverständigen die vorzüglichste Ursache der verheerenden Ueberschwemmungen, von denen dieses Land in dem letz⸗ ten Jahrzehent heimgesucht ist, und jene sind wiederum die Folge der umfassenden Veräußerungen von Staatswaldungen, welche seit der
Restauration von den verschiedenen Regierungen Frankreichs ins Werk
gesetz wurden. Das neueste Heft der Jahrbücher von Hildebrand giebt nach französischen Quellen den Totalbetrag der seit 1814 veräußerten Staatsforsten auf 355,811 Hektaren, d. i., den dritten Theil des gegen wärtigen Bestandes der gesammten Staatswaldungen an. Der Ver⸗ kauf der Stagtsforsten war allen Regierungen nicht nur ein beguemes Auskunftsmittel für außerordentliche Einnahmen, sondern wurde auch von finanziellen Autoritäten als eine zweckmäßige Maßregel befür⸗ wortet. Indessen hat die Wirklichkeit den Voraussetzungen nicht ent⸗ sprochen. Frankreich führte schon 1847 für 43 Millionen Holz ein, 1863 bereits für 133 Millionen bei einer Ausfuhr von 33,509,000 Frks. und noch lauter als über die Verwüstungen ganzer Distrikte durch Ueberschwemmungen wird aus den waldarmen mittäglichen Departe—⸗ ments über die fast jährlich wiederkehrenden verheerenden Austrock— nungen geklagt. Der gesammte Holzbestand Frankreichs wird gegen— wärtig approximativ geschätzt auf: 8S923,598 Hektaren, und zwar an
Staatswaldungen, einschließlich der Civilliste: abe Hektaren, an
Waldungen der Communen und öffentlichen Etabli
ements 2/054, 520 Hektaren, an Privathölzer: 5,707,592 Hektaren.
Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten. New⸗York, 22. Dezember. Eine sehr fühlbare Lücke in der Welt⸗
Telegraphie, die mangelnde Verbindung der Vereinigten Staaten, also
auch Europa's, mit den Westindischen Inseln, der Landenge von ,, und dem ganzen Südamerika, soll durch eine neu gegründete
esellschaft in New -⸗York, die International Ocean Telegraph Com— pany, welche eben ihren Prospekt veröffentlicht hat, ausgefüllt werden. Von der Südspitze Florida's wird das erste Kabel nach der Havannah gelegt und es folgen dann die Fortsetzungen von Cubg über andere lntillen⸗Inseln und nach Panama. Die Vereinigten Staaten haben dem Unternehmen auf 14, der Staat Florida auf 20, die spanische Regierung (für Cuba und Portorico) auf 40 Jahre, die Republik Domings auf noch unbestimmte Zeit Monopolrechte verliehen. Das Kapital der Gesellschaft beträgt 17 Million Dollars in Actien zu 100 Dollars, und es sind schon Kabel angeboten worden, für welche nur im Falle des glücklichen Erfolges die Zahlung zu leisten ist.
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
; Raubmord.
Am 23. Juni d. J. ist in der Nähe des Dorfes Groß⸗Kreutz und der nach Potsdam führenden Chaussee ein Mordversuch gegen den Brauer Brückner aus Gassen verübt, derselbe auch bei dieser Gele⸗ 6 seines baaren Geldes, seiner silbernen Taschenuhr, seines Reise⸗
änzels und fast aller seiner ,,, beraubt worden. 4 Der Thäterschaft dringend ver ächtig ist der Böttchergeselle Friedrich Herrmann Fuchs aus Burgstädt, im Königreich Sachsen, n,. auch . . 36 , . gearbeitet und sich am
Mai cr. a eln, im Königrei achsen, wegen Verdacht des Diebstahls entfernt hat. . hien, weg 3
Ein Jeder, welcher von dem Aufenthaltsorte des 2c. Fuchs Kennt⸗ niß hat wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts- oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen.
Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militairbehörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den 2c. Fuchs zu achten, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an unsere Gefangen— Anstalt . .
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Bemerkt wird, daß die Königliche Regierung zu Potsdam für »ie , des 2c. Fuchs eine Belohnung von 160 Thalern aus—
ese .
Brandenburg, den 31. Dezember 1866.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.
99 grien ,
; ame; Friedrich Herrmann Fuchs, 2) Wohnort: Burg— städt im Königreich Sachsen, 3) Alter: geboren den gb März 1837
blond, 10 Augen: grau oder blau , 1I) Nase: kurz / breit, roth, 12 Bart:
71
6g bis 70 Zoll, 6). Statur; proportionirt; ) Gesichtsform: chr g aare ; hin 3 . breit und nicht groß, 9) Augenbrauen
13 und: gewöhnlich, 1 Kinn: mit deutlicher Grube, ö vorn benen r. ⸗ 16) gage Kennzeichen; eine Narbe über dem rechten Ellenbogen, angeblich von einem Säbelhiebe her⸗
rührend.
Konkurse, Subhastatianen, Au fgebote, Vorladungen u. dergl. Bekanntmachung. ? 99 Nachdem in dem Konturse über das enn gen des Kaufmanns Heinrich Felskau von hier der Gemeinschuldner die Schließung eines Alkkords beantragt hat, so ist zur Erörterung über die Stimmbe⸗ rechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderungen in Ansehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben sind / ein Termin 2. . auf den 19. Januar e. Vormittags 9 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. II anbe⸗ raumt worden. ᷣ ö .
Die Betheiligten, welche die erwähnten Forderungen angemeldet oder besiritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt.
Marggrabowa, 5. Januar 136797 Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.
Werner.
61 Konkurs ⸗Eröffnung. Köhigliches Kreisgericht zu QOsterode. Erste Abtheilung. Den 3. Januar 1867, Nachmittags 4 Uhr.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jullus Fenchel zu Osterode ist der kaufmännische Konkurs eroͤffnet und der Tag der Zahlungs⸗
einstellung
. p auf den 1. Dezember e. estgesetzt worden. . feßg 8 einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Lange bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert,
in dem ; auf den 17. Januar, Vormittags 11 Uhr, . in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommis⸗ sar, Herrn Kreisrichter Meitzen, anberaumten Termin ihre Erklärungen un ern n, über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestestung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denfelben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem 63 der Gegenstände bis zum 21. Januar einschließlich ; dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin j Konkurs masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleich- berechtigte 9. . . K. den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. . itz elan 2 alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht . bis zum 4. Februar einschließlich j bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und n, i zur Prüfung der fämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angeme deten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des efinitiven Ver⸗ waltungspersonals . am 11. Februar, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Ni. 1J vor dein genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses T9cmins wird ge⸗ eignetenfalls mit der Verhandlung über den Akford verfahren werden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. ; . Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz J. muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts ⸗Anwalte Alscher und Schulze zu Sachivaltern vorgeschlagen. : ö. gez. Meitzen.
60 Konkurs⸗ Eröffnung. önigliches Kreisgericht zu Osterode. Erste Abtheilung, den 4. Januar 1867, Nachmittags 5 Uhr.
Ueber das Vermögen des 1 Albert Madsak zu Osterode
ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs- Einstellung auf
den 3. Januar er.
festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt
Schulze bestellt. Die Glaͤubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf
den 21. Januar 1867, Vormittags 10 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. J, vor dem Kom⸗
missar, Herrn Kreisrichter Meitzen anberaumten Termine ihre Erklä⸗
rungen uͤnd Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder.
die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Pa⸗ pieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
Wohnsitz hat, mu
dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. PHfandinhaber und andere mit denselben gleich. berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. ö Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs-⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht . . bis zum 4 Februar einschließlich ⸗ bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur rüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗
waltungs⸗ Personals
-. am 11. Februar, Vormittags 10 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. . ; .
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der ˖ selben und ihrer Anlagen beizufügen. ; . Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder — Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsan⸗ wakte Alscher und Lange zu Sachwaltern vorgeschlagen.
gez. Meitzen.
64 . . 1Jn dem Konkurse über das Vermögen des Konditors Gedaschke
zu Rastenburg ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen
kkord Termin . auf den 11. Februar 1367, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Kommissar im Verhörzimmer anberaumt
worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in
Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten Forderungen der Konkursgläu—⸗ biger, soweit filr dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypotheken⸗ recht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch ge⸗ eschlußfassung über den
nommen wird, zur Theilnahme an der Akkord berechtigen. Rastenburg, den 24. Dezember 1866. . Königliche Kreisgerichts ⸗ Deputation. Der Kommissar des Konkurses. ö J Techow.
. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation zu Berent« Den 21. Dezember 1866, Vormittags 11 Uhr. .
Ueber das Vermögen des früheren Kaufmanns J. F. Willich zu Berent ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 30. Juni e. ke g e eft
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechts ⸗Anwalt Knirim bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf . .
den 4. Januar f, Vormittags 11 Uhr, .
in dem Verhandlungszimmer Nr. des Gerichtsgebäudes vor dem gericht⸗ lichen Kommissar, Herrn Gerichts⸗Assessor Richter, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Ver⸗ walters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben. . .
gehen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstände bis zum 2. Januar f. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse . Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen
Pfandstücken uns Anzeige zu machen.
53 In dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Vereinigte Schneidermeister in Elbing« August Peters werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ recht bis zum 9 Februar 1867 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, fo wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗ ersonals 7 auf den 2. März 1367, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, 8 Kreisgerichts⸗Rath Heßner, im Verhand- lungs-Zimmer Nr. 190 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Ab⸗ altung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. ; .
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. . .
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmaͤchtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht
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bis zum 28. Januar einschließlich
vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an