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Verloosung, Amortisation
von öffentlichen Bekanntmachung,
betreffend die * neuer Coupons zu
Sierre uns u. s. w. apieren.
den Rentenbriefen der Provinz Brandenburg
nebst Talons.
Am 1. Qktober 1866 wird der letzte der zu den Rentenbriefen der Provinz Brandenburg ausgegebenen Zins-Coupons Ser. II. fälli und es tritt damit der Zeitpunkt ein, nach welchem in Gemäßheit de S. 34 des Rentenbank - Gesetzes vom 2. März 1850 die Zinscoupons Ser, III. Nr. 1 bis 16 zu den gedachten Rentenbriefen und gleichzeitig in Gemäßheit des Gesezls vom 14 September c. Talons zur der. , mpfangnahme der vierten Coupon⸗Serie auszuhändigen sind.
ie ere. von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg werden
daher aufgefordert, solche vom 20. Oktober 1866 ab zur Bei⸗ ügung der neuen Zinscoupons und Talons einzureichen und dabei
olgendes zu beachten: .
I Die Einlieferung der Rentenbriefe zur e f ng der neuen Coupons c. . in dem Zeitraum vom 2606. Oktober 1866 bis 39. März 1867 erfolgen. . ;
Für Rentenbriefe, welche innerhalb dieses Zeitraums nicht eingeliefert werden, kann die Beifügung der Coupons c. nur erst wieder in der Zeit vom 15. bis 36 Oktober 1867 und dann in der zweiten Hälfte der Monate April und Oktober jeden Vir erfolgen. .
ie Rentenbriefe sind ohne Coupons einzusenden, da auch der
ö der Ser. II. in gewöhnlicher Weise zu realisiren
leibt.
Die Wiederincourssetzung der außer Cours gesetzten Renten⸗
briefe behufs ihrer Einreichung zur Beifügung neuer Coupons
ist nicht erforderlich. ⸗ ereits ausgelooste Rentenbriefe dürfen zur Beifügung neuer
Coupon nicht eingereicht werden, sondern es ist deren Realisi⸗
rung bei der hiesigen Rentenbankkasse besonders zu bewirken.
Die Einlieferung der Rentenbriefe ist zu bewirken:
a) wenn sie von außerhalb mit der Post erfolgt, unter der Adresse der Königlichen Direction der Rentenbank für die
rovinz Brandenburg in Berlin mit dem, innerhalb des
eitraums vom 20. Oktober 1866 bis 30. März 1867
die Portofreiheit genießenden Rubrum: Hierin Thlr. Rentenbriefe zur Beifügung neuer Zins⸗Coupons.
b) wenn sie in Berlin selbst stattfindet, in dem Lokale der Rentenbank, Alte Jakobsstraße Nr. 196, 1᷑ Treppe, an den Wochentagen Vormittags von 9 Uhr ab.
Die Rentenbriefe müssen bei der Einlieferun
ziellen Nachweisung gengu je nach dem untenstehenden Schema
begleitet sein und muß die Nachweisung selbst auf einen
ganzen Bogen geschrieben werden. . Die sorgfältige und richtige Aufstellung dieser Nachwei⸗
n . wir zur Vermeidung von Weiterungen dringend
empfehlen.
Formulare zu dieser Nachweisung werden von der en , und von sämmtlichen Kreiskassen in den Re⸗ gierungs⸗Bezirken Potsdam und Frankfurt, sowie der Kreis⸗ Steuer⸗Einnahme zu Belzig, den Haupt⸗-Steuer-⸗Aemtern zu Lübben und Erossen und der Steuer⸗Kasse zu Forst auf münd⸗ liches Nachsuchen unentgeltlich verabreicht. .
Auf diesen enn fen sind hinten die Nummern derjenigen noch im Umlaufe befindlichen Rentenbriefe der Provinz Branden- burg verzeichnet, zu denen neue Zins-Coupons nicht mehr aus⸗ gi en werden, weil diese Rentenbriefe in Folge stattgehabter
Ausloosungen gekündigt worden sind (efr. pos. .
Werden die Rentenbriefe mit der Post eingesandt
(Ga), so hat der Einsender unter der begleitenden Nachweisung A.
vor dem Datum und seiner Namensunterschrift, zugleich eine
Quittung in folgender Form: —
»Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Ge⸗
sammtbetrage von Thlrn. (mit Buchstaben) mit den
Coupons Ser. III. Nr. 1 bis 16 und Talons wird hierdurch
bescheinigt. beizufügen, worauf innerhalb dreier Wochen nach der Absendung entweder die Uebersendung der Rentenbriefe mit den neuen Cou⸗ pons und Talons erfolgt sein muß, oder bei eintretender Behin⸗ derung dem Einsender eine Benachrichtigung hierüber, mit be⸗— stimmter Angabe, bis wohin die Uebersendung stattfinden soll, von der unterzeichneten Direction zugehen wird.
Wenn mit dem Ablaufe der bezeichneten dreiwöchentlichen
Frist dem Einsender die Rentenbriefe mit Coupons und Talons
nicht zugegangen sein sollten, und auch eine Benachrichtigung
seitens der unterzeichneten Direction wegen Verlängerung der xist nicht erfolgt ist, so hat der Einsender der unterzeichneten irection mittels eines rekommandirten Briefes davon sofort
Anzeige zu machen.
Werden die Rentenbriefe im Lokgle der Rentenbank
abgegeben Gb, so ist die begleitende Nachweisung B. in
zwei Exemplaren vorzulegen, von denen der Einliefernde das eine mit einer Empfangsbescheinigung der mit der Annahme der
Rentenbriefe beauftragten beiden Beamten, des Rendanten
Sckerl und des AWststunt Behrens, zurückerhält. Die
Wiederabholung der Rentenbriefe mit den neuen Coupons und
Talons aus dem Lokale der Rentenbank ist sodann nach Ablauf
der in der Empfangs bescheinigung Ye, er. Frist, und zwar
en Rückgabe dieser Bescheinigung, zu bewirken.
9) Wenn die Einsendung nach den obigen Feststellungen wesentliche
mit einer spe⸗
Mängel an sich trägt, zu deren tn die Rückgabe der Nentenbriefe erforderlich ist, so erfolgt die Nückgahe wie dh Wiedereinsendung portopflichtig. Ebenso haben nach Ablauf der zur Ausreichung der neuen Coupons sub 1 bestimmten Frif, 39. März 1857, die Inhaber der betreffenden Rentenbriefe dan
orto für die Versendung derselben und der dazu gehoͤrigen
oupons und Talons zu tragen. . Berlin, den 24. September 1866. .
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. gez. Heyd er.
A. Sch em a zu der , wenn Rentenbriefe mi der Post eingesandt werden. (ad 7 J
. Nachweisung Stück Rentenbriefe der Provinz Brandenburg zur Beift. gung der Zintzcoupons Ser. III. nebst Talons. Eingereicht von .....
z und Hausnummer, auf den station.)
der Rentenbriefe
——
Betrag Summa
Thlr.
1000 1000 1000
500 500 500
100 25 25 16 16
Laufende Nr
Nummer Lit. Thlr.
Sr Sd O www, mm, n.
— — O CO — D -
*
Summa
4670
Der Rückempfang der vorbezeichneten Rentenbriefe im Gesammt betrage von Vier Tausend Sechs Hundert und Siebenzig Thaler mit den Coupons Ser. III. Nr. I bis 16 und Talons wird ' hierdurtz bescheinigt.
N. / den
Vollständiger Vor- und Zuname und Stand des Quittungz ausstellers.)
B. Schema zu der begleitenden Nachweisung, wenn Rentenbric im Lokale der Rentenbank abgegeben werden (ad 89.
. Nach w tis ng
n Stück Nentenbriefe der Provinz Brandenburg zur Btz
fügung der Zinscoupons Ser. III. nebst Talons. ; Eingereicht von
Summa für jede Klasse
Thlr.
Nummer Lit.
270 540
B75 S647
2000
1000 ; 100 636 10
3110
O , N, Laufende Nr.
Summa
me.
Berlin den... 1866. Vollständiger Vor⸗ und Zuname und Stand des Einreichenden ) Die Einlieferung der vorstehend verzeichneten sechs Stück Renten briefe im Gesammtbetrage von Drei Tausend Ein Hundert um hn Thal von denrñnͤñͤ Stras r. behufs Deiß t un der neuen Zins- Coupen! Ser. III. nehst Talons, wird hierdurch mit dem Bemerken ef en, daß die Rückgabe dieser Rentenbriefe gegen Wiedereinlieferung dich Vachweisung und der untenstehenden, voin Empfänger auszufüllendtn Quittung vom ... ab 6 366 Berlin, den 1866. z
N. l Den Rückempfang der oben quittirten 3110 Thlr., mit But staben: Drei Tausend Ein Hundert Zehn Thaler in Rentenbrlefen
nebst den it , we in Serie jj. 9666 und Talons bescheinigt
für jede Klasse
Das Abonnement beträgt 1 Thir. für das vierteljahr.
Königlich Preußischer
8 — 346 9 J * f 2 R 2 a g * ö 39. a n e
Alle post⸗ Anstalten des In- und Auslandes nehmen r an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preutzischen Staats-Anzeigers:
ö Jäger⸗Strase Nr. 10. 67 Gwischen d. Friedrichs u. Kanonierstr.)
— — n —
Berlin, Mittwoch, den 9. Januar, Abends
—— — —
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Spilling in Frank furt a. O., und ; Dem Kreis⸗Physikus Hr. Bruck in Groß-Strehlitz den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
WMinisterinin für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. —
Das 3. Stück der Gesetzsammlung, welches heute ausge—⸗ geben wird, enthält unter:
Nr. 6505. Das Privilegium wegen Ausgabe auf 6 Inhaber lautender Obligationen der Stadt Freienwalde a. d. O. n Betrage von 400065 Thalern. Vom 2. November 1866, unter
Nx. 6506. Den Allerhöchsten Erlaß vom 19. November
1866, betreffend die bei der Spreeschleuse zu Cossenblatt zu er⸗ legende Schifffahrts⸗Abgabe; und unter .
Nr. 6597. Die Verordnung, , . die Maaßregeln gegen die Rinderpest im ehemaligen Königreich Hannover. Vom 3. Januar 1867.
Berlin, den 9. Januar 1867.
Debits⸗-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.!
*
VRinisterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der Fürstliche Medizinal-⸗Rath Dr. i f ann zu n, , ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Wetzlar ernannt worden.
Finanz ⸗Ministerium.
Der Regierungs⸗Secretair Klein und der Supernumerar Kunzendorf sind zu Geheimen expedirenden Serretairs und Kalkulatoren, und der Supernumerar Schröder zum Ge— heimen Registrator ernannt worden.
Bekanntmachung
Unter Bezugnahme auf den §. 9 des Gesetzes vom 2Asten September v. J. (Gesetzsammlung S. 586) wird hierdurch be— kannt gemacht, daß am 31. Dezember v. J. 5,134,000 Thlr. in Darlehnskassenscheinen in Umlauf gewesen sind.
Berlin, den 8. Januar 1867.
Der Finanz⸗Minister. von der Heydt.
Bei der heute angefangenen Ziehung der 1. Klasse 135sten 34 . fiel r n 1ẽ Gewinn von 3099 Thlrn. auf Nr. 33.015. 1 Gewinn von 1290 Thlrn. auf Nr. 92,804. 3 Gewinne zu 500 Thlr. fielen auf Nr. W927. 65943 und
M, 308, und
3 Gewinne zu 109 Thlr. auf Nr. 29,643. 40734 und 93,568. Berlin, den 9. Januar 1867. Königliche General⸗-Lotterie⸗Direction.
Preußische Bank.
Wochen ⸗Uebersicht der Preußischen Bank vom 7. Januar 1867. Activa. ö , Thlr. 70, 118,000 Privatbanknoten
cheine
4 3 Staatspapiere,
re, verschiedene Forderungen und Activa
Ih, 177,000 6 ,, Thlr. 125545
und Privatpersonen, mit Giro⸗Verkehrs 666,000
Berlin, den 7. Januar 1867.
r,. preußisches Haupt ⸗Bank⸗Direktorium.
von Dechend. Kühnem ann. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. v. Koenen.
Angekommen: Der General-Major und Commandeur der 5. Artillerie⸗Brigade, von Kraewel, von Posen.
Abgereist: Der Kammerherr und General-Intendant der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Gotha.
Nichtam tliches.
Preußen. Berlin, 9. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute den Vorfrag des Civil-Kabinets und die Meldung des General-⸗Majors von Kräwel, Commandeurs der 5. Artillerie⸗Brigade, entgegen und empfingen im Beisein des Kammerherrn von Dachroeden den K. K. österreichischen Ober⸗ lieutenant Strehlik.
. — Das Stagts⸗Ministerium trat heute Mittag unter dem Vorsitz des Minister-⸗Präsidenten zu einer Sitzung im Gebäude des auswärtigen Ministeriums zusammen.
— In der heutigen 69) Plenar⸗Sitzung des Abgeord⸗ nete nhauses theilte der Präsident von Forckenbeck vor Eintritt in die Tages Ordnung dem Hause mit, daß der lang⸗ jährige Vorsteher des stenographischen Büreaus des Abgeord⸗ netenhauses Stolze, der Erfinder des verbreitetsten stenogra— phischen Systems gestorben sei. Die Abgeordneten erhoben sich zum Zeichen der Anerkennung der Verdienste des Verstorbenen sänimt— lich von ihren Sitzen. Hierauf wurde die Berathung des Berichts der vereinigten Kommissionen für das Justizwesen und für an e und. Gewerbe über den Entwurf (ines Gesetzes, betref⸗ end die Pflichten der Handelsmäkler, fortgesetzh. Für den Gesetz⸗