1867 / 10 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ber v. Js. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten For⸗ derungen ist auf , den 11. Februar d. Is. Vormittags 10 Uhr, ver dem Kommissar, Kreisgerichts Assessor Buchholz, im Termins— immer Nr. 6, anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre For⸗ dern . innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. ;

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus— wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Alten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Planck und Fromme und Justizrath Herrmann hier und Rechtsanwalt Richter zu Osterburg zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Seehausen i. d. Altm.I, den 7. Januar 1867.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

114 Subhast ation s⸗ Patent. Rothwendiger Verkauf.

Das dem Ockonomen Friedrich Christian Emil Winkelmann gehörige, auf der . Feldflur belegene, im Hypothekenbuche dieses Orts Band V., Nr. 10, Blatt 55 verzeichnete Grundstück, be⸗ stehend aus einem Bauerhofe, 2 Hufen Acker, einer darauf erbauten Ziegelei . fin m mnten Randow⸗Wie, abgeschätzt auf 7,961 Ihlr. 6 Sgr. / so

; am 15. Juli 1867, . 11Uhr, an egen Gerichtsstelle öffentlich an den eistbietenden verkauft werden.

Taxe und , n, , sind in unserem Büreau einzusehen. Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken⸗ buch nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden. Angermünde, den 25. Dezember 1866. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1131 Bekanntmachung.

Durch das von der Wittwe Marie Charlotte Durow, geborenen Lindemann, zu . am 9. August 1866 errichtete und am 14. November desselben Jahres publizirte Testament sind folgende, . Aufenthalt nach uubekannte Kinder derselben zu Erben ein⸗ gesetzt: K

I) der Schäferknecht Friedrich Durow, welcher nach Kenkecky im

im Staate Illinois ausgewandert sein soll, und

27) der Schäferknecht Carl Burow, welcher nach Braunschweig im Kaplande ausgewandert sein soll. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Angermünde, den 5. Januar 1867. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung. Scheele.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛe.

71 Bekanntmachung. Die Lieferung von 2000 Pfd.

gerieben Zinkweiß 16606 M.

. gerieben Bleiweiß, 5600 Pfd. trocken Bleiweiß, 2500 Pfd. geriebener schwarzer Farbe, 14090 Pfd. geriebener Mastenfarbe, 1900 Pfd. Leinöl, 61090 Pfd. Firniß, 3 n, nspiritus franzsis d. Terpentinspiritus (französischer), 300 d. Siccatif, 2800 Quart schwedischem Theer, 800 Quart Holztheer, 600 Pfd. Thran und dem etwaigen Mehrbedarf pro 1867 soll in dem auf den 24. 8. M, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine in öffentlicher Submifsion vergeben werden.

Hierauf Reflektirende wollen ihre Offerten unter ö genau bezeichneter Proben bis zum genannten Termine, mit der Aufschrift ö auf Farbewaaren⸗ versehen, portofrei an uns einsenden.

Die näheren Bedingungen liegen in der Registratur der König⸗ lichen Marine⸗Intendantur zu Berlin zur Einsicht aus; auch werden dieselben auf portofreie Anfragen an das unterzeichnete Marine⸗Depot Auswärtigen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich zugefandt.

Kiel, den 2. Januar 1867.

Königliches Marine⸗Depot.

21] Bekanntmachung.

Die Lieferung von 278 Stück Stangenzäumen mit Zügel und Kandarre francs hierher ist an den Mindestfordernden zu überlassen und sind die O erten bis zum 23. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, einzureichen. Die Lieferungs- Bedingungen und die Proben liegen im die 6 Bureau zur Ansicht bereit.

Bi chofswerder, den 9. Januar 1867.

Die Materialien · Verwaltungs Kommission des Pommerschen Train-Bataillons Nr. 2.

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Verloosung, Amortisation, inf ahl ung u. s. w. von öffentlichen Papieren. Bekanntmachung, . betreffend die Ausloosung von Renkenbriefen der Provinz Brandenburg.

Beider in Folge unserer Bekanntmachung vom 31. Oktober . am heutigen Tage stattgefundenen öffentlichen Verloosun von Rentenbriefen der Provinz Brandenburg und ig g Apoints gezogen worden: ;

Litt. A. zu 1000 Thlr. die Nummern: 38. 132. 247 400. 480. 637. 749. 1025. 1441. 1676. 2063. 2092. 261 2276. 2305. 2356. 2752. 2876. 3111. 3657. 3755. 194. 4530. 4564. 4565 1771. 4778. 4799. 5519. 5612. 5883. 5937. 6013. 6181. 6255. 6862. 6887. 6938. 8028. 8054. 8I25. 8179. aq Litt. B. zu 500 Thlr. die Nummern:

18. 57. 424. 925. 1033. 1141. 1159. 1324. 1480. 1573. 1588. 1795 1738. 1900. 1985. 2124. 3274. 3302. 3425. . ͤ Litt. C. zu 100 Thlr. die Nummern:

556. 978. 10935. 1284. 1404. 1569. 1587. 2030. 2131. 22765. 2308

2497. 2516. 2669. 2889. 30656. 3655. 3825. 39543. 046 4350. 45386

1628. 3077. 5299. 5404. 5535. 5711. 5966. 6554. 6696. bbd0o. 675 67865. S898. 315. 7626. 7645. 7695. 7357 8123. 8677 Sb03. 8706

8777. 8802. 8888. Litt. D. zu 25 Thlr. die Nummern:

53. 269. 402. 439. 440. 828. 844. 1048. 1479. 1534. 2258. 2442. 2567 2635. 3063. 3414. 3477. 3683. 3351. 397 4057. S335. 4235. 4629. 6h55. 5169. 5380. 5424. 5457. 5187. 5580. 5785. 5555. 5972. llt 6bb2. 7040. 7056.

Litt. E. à 10 Thlr.

die Nummern: 9606 bis 9630 einschließlich.

Die Inhaber der vorbezeichneten Rentenbriefe werden aufgefordert. egen Huittung und Einlieferung der Rentenbriefe in coursfähigem

ustande und der dazu gehörigen Coupons Ser. III. Nr 26 nebs Falons den Nennwerth der ersteren bei der hüesigen Rentenbank⸗Keass Alte Jakobsstraße Nr. 10, vom JI. April k. J. ab in den Wochen. tagen von 9 bis 1, Uhr in Empfang zu nehmen. Vom 1. April k. J. ab hört die Verzinsung der obigen Renten.

briefe guf. Diese selbst verjähren mit dem Schlusse des Jahres 197

zum Vortheil der Anstalt.

.Wir machen hierbei darauf aufmerksam, daß nunmehr sämmtliche Rentenbriefe der Provinz Brandenburg Litt. i. ö. . Thlr. in Folge stattgehabter Ausloosung gekündigt

nd.

Endlich bemerken wir, daß den Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen gestattet ist, die zu realisirenden Nenkenbriefe unter Beifügung einer ordnungsmäßigen Quittung mit der Post an die Rentenbank-Kasse portofrei einzusenden und zu verlan en, daß die Uebermittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege und sowel solcher die Summe von 50 Thlrn. nicht übersteigt, durch Postamwel⸗ sung jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers, erfolge.

Berlin, den 20. November 1866.

Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. gez. Heyder.

l85] Rechte⸗Oder-Ufer⸗Eisenbahn

(Oppeln⸗Tarnowitzer).

Mit Bezug auf die Bestimmung des §. A des neuen Gesellschaftz⸗ Statuts der Rechten Oder Ufer Eisenbahn⸗Hesellschaft (Oppeln⸗Tarno⸗ witzer) wird den Besitzern der bisherigen Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahn. Stamm⸗LAetien bekannt gemacht, daß die Zinsen für das Jahr 1866

mit 5 pCt. pro anno in den Tagen vom 1. bis 15. Februar d. J. bei der Hauptkasse zu Breslau, Gartenstrass 224, gegen Einreichung des Dividendenscheines Fro 1866 erhoben werden können. Breslau, den 1. Januar 1867. Die Direction.

WVerschiedene Bekanntmachungen.

ain ,,, . Eisenba hn. Betrieb s-Einnahmen. Pro 1865 Transport-Einnahmen für Personen ꝛc.: pro Dezember 6 / 80 Thlr., bis inkl. Dezember 985, 568 Thlr.; für Güter 2c. pro Dezember 224737 Thlr., bis inkl. 36 2216, 122 Thlr.; ander⸗ weite Einnahmen: pro Dezember 32221 Thlr., bis inkl. Dezember 1041686 Thlr. Total pro 1866: pro Dezember 322,638 Thlr., bis intl. Dezember 31300376 Thlr.; dagegen pro 1865: 3135711 Thlr., bis inkl. 566 3 3796790 Thlr. mithin pro 186 . j ir. Dezember 8957 Thlr., bls inkl' Dezember weniger:

/ ö .

Niederschlesische Zweigbahn.

Einnahme im Monat Dezember 1866 für 13,940 Personen und 326 576,7 Etr. Güter und Extraordinarien unter Vorbehalt späterer e fllt e e, Thlr. 4 Sgr. 9 Pf. Einnahme im Mon gt De— zember 1865 nach erfolgter Feststellung inkl. Extraordinarien 2063 Thlr. 2 Sgr. 5 Pf. Im Monat Dezember 1866 mehr 12,365 Thlr. 2 Sgr. hf. Hierzu Pöehr Einnahme bis usr. November föö 33,169 Ihlr. 16Hfar. Mithin überhaupt pro 1866 mehr 45,534 Thlr. 18 Sgr.

an nachbenannte Beamte des Angelegenheiten Orden zu verleihen, und zwar:

pro Dezember

Das Abonnement beträgt

1 Thlr. sür das bierteljahr.

Königlich Preu szischer

Ale post- Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen n , an, sür gerlin die edition des gl. Preußischen Staals- Anzeigers: JZäger⸗ Straße Nr. 10.

wischen d. Friedrichs u. Aanonierstr.)

Berlin, Sonnabend, den 12. Januar, Abends

423 .

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, inisteriums der auswärtigen dem Vorstande des Central⸗ und Depeschen⸗Büreaus, Ge— heimen Hofrath Roland . das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern; dem Hofrath Hesse⸗ den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Vorstande des Chiffrir⸗Büreaus, Geheimen Hofrath de la Croix J. und ö dem Geheimen Hofrath de la Croix II. . ö. giashen Adler-Orden dritter Klasse mit der eife; dem Geheimen expedirenden Secretair Dr. Metzler ̃ den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem . Pre vot und dem Geheimen Seeretair St. Bl an qu art den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse am weißen Bande mit schwarzer Einfassung.

2

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Versetzzung des Regierungs⸗Präsidenten von Kotze in Cöslin in gleicher Eigenschaft an die Regierung zu Erfurt zu genehmigen; und

Den Hüttenbesitzern Carl Stumm

m zu Neunkirchen im Kreise Ottweiler und Rudolph Böcking

zu As bacher⸗Hütte

im Kreise Berncastel den Charakter als Kommerzien-Rat zu

verleihen.

Berlin, 12. Januar. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin-Mutter von . en ,, ,, ist heute ih nach Schwerin zurück⸗ gereist. ;

Justiz⸗Ministerium.

Allerhöchster Erlaß vom 19. Dezember 1866 und Allgemeine Verfügung des Justiz-Ministers vom 5. Januar 1867, betreffend die Behand— lung der auf den Erlaß von Geldstrafen bis zum Betrage von zehn Thalern sich beziehenden Be— gnadigungsgesuche aus den durch das Gesetz vom 20. September 1866 mit der Preußischen Mon— archie vereinigten Landestheilen.

Auf, Ihren Bericht vom 17. Dezember d. J. ertheile Ich

Ihnen hierdurch die Ermächtigung, über Gesuche auf gänzlichen

oder theilweisen Erlaß von Strafen aus den durch das Gesetz vom 20. September d. J. der Preußischen Monarchie einver— leibten Landestheilen, insofern die Strafe eine Geldbuße von zehn Thalern nicht übersteigt, statt Peeiner zu entscheiden. So— weit schon nach den bisherigen Bestimmungen die Entscheidung

über Begnadigungogesuche in den gedachten Landestheilen ande⸗

ren Behörden zugestanden hat, findet die vorstehende Ermächti⸗ gung keine Anwendung. Dieser Erlaß ist in gewöhnlicher Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 19. Dezember 1866.

Wilhelm.

gegengez) Graf zur Lippe. An den Justizminister.

WVorstehen der Allerhöchster Erlaß wird hierdurch zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht. Hinsichtlich der geschäftlichen Behandlung der in dem vor⸗ 6. Allerhöchsten Erlasse bezeichneten Begnadigungsgesuche nden diejenigen Vorschriften Anwendung, welche für das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover „Durch das Publikandum vom 15. November 1866, für das Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen durch die Allgemeine Verfügung vom 16. Novem-

für das Gebiet d vormaligen Herzogthums Nassaun⸗ durch die Allgemeine Verfügung vom 21. Novem⸗ ber 1866 * und für das Gebiet der vormaligen freien Stadt Frank⸗ furt a. M. durch die Allgemeine Verfügung vom 12. Novem— ber 1866 erlassen sind. 9 Wird ein Gesuch, in welchem um Erlaß oder Minderung einer Geldstrafe im Betrage von nicht mehr als 19 Thalern gebeten ist, vom Justiz⸗Minister unberücksichtigt an die betref⸗ fende Justizbehörde abgegeben, und hält die letztere das Gesuch zur Befürwortung nicht geeignet, so hat sie dem Bittsteller zu eröffnen, daß das Gesuch von dem Justiz⸗Minister der betreffen⸗ den Behörde zur Prüfung übersanßt, von dieser jedoch keine Veranlassung zur Befürwortung des Gesuchs gefunden sei, weshalb die ablehnende Bescheidung auf Grund der vom Justiz⸗ Minister ertheilten . hierdurch ifo Die von den Verurtheilken an den Justiz⸗Minister gerich⸗ teten und bei der Post zur Beförderung abgegebenen Begnadi⸗ gungsgesuche sind zu frankiren, auch ist auf der Vorderseite des Couverts der Name des Absenders anzugeben. Die Post⸗ behörde ertheilt über derartige Gesuche, wenn sie frankirt und rekommandirt sind, Einlieferungsscheine. Berlin, den 5. Januar 1867.

Der Justiz-Minister. Graf zur Lippe.

Berlin, 12. Januar. Allergnädi mandeur ö erzogs e. Sachsen⸗ ur⸗Kreuzes zmeiter Klasse de Haus⸗Ordens zu er⸗

theilen.