1867 / 11 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ronkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

(lö5l] Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsetzung einer zweiten Anmeldungsfrist.

In dem Konturse über das Vermögen des Wagenfabrikanten C. J. Harney hier ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs gläubiger noch eine zweite Frist . .

bis zum 11. Februar 1867 einschließlich festgesetzt worden. . .

Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 17. Dezem- ber 1866 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderun⸗

en ist ; ; auf den 18. Februar 1867, Vormittags 103 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, vor dem Kom⸗ missar Kreisrichter Müller anberaumt, und werden zum Erschei⸗ nen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger , ,, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der selben und ihrer Anlagen beizufügen.. . .

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Annieldung seiner Forderung einen am, hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevoll— mächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsaänwalte Grieben und Köhn hier zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Angermünde, den 11. Januar 1867. .

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

152 Bekanntmachung. . . Der von uns durch Beschluß vom 18. August 1866 über das Vermögen des Tuchfabrikanten Eduard Simon zu Cottbus eröffnete Konkurs ist durch Akkord beendet. Cottbus, den 7. Januar 1867. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

58 Bekanntmachung.

Das erbschaftliche Liquidations-Verfahren über den Nachlaß des zu D eff verstorbenen Omnibus⸗Kutschers Friedrich Wilhelm Schirrmeister ist beendigt.

Seelow, den 5. Januar 1867.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

165 Bekanntmachung.

Nachdem in dem Konturse über das Vermögen des Kaufmanns einrich Felskau von hier der Gemeinschuldner die Schließung eines kkords beantragt hat, so ist zur Erörterung über die Stimmbe—

rechtigung der Konkursgläubiger, deren Forderungen in Ansehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben sind, ein Termin

auf den 19. . Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 11 anbe⸗ raumt worden. ;

Die Betheiligten, welche die erwähnten Forderungen angemeldet

oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt.

Marggrabowa, 5. Januar 1867.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Werner.

3 Korn kurs-⸗ Eröffnung. önigliches Kreisgericht zu Osterode. Erste Abtheilung. Den 3. Januar 1867. Nachmittags 4 Uhr. . AUeber das Vermögen des Kauhnĩanng Julius Fenchel zu Osterode ist fon kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗ einstellung

et ae g worden. um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Lange

bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert,

in dem . 17 Januar, Vormittags 11 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. Il, vor dem Kommis⸗ sar, Herrn Kreisrichter Meitzen, anberaumt en Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder bie Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu ver⸗ abfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände

. bis zum 21. Januar einschließlich

dem Gericht oder dem. Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs— masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit n en, gleich berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Ffandftücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche en ene b ma we e, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ / ĩ ereits rechtshängig sei ĩ i r rann . c! chtshängig sein oder nicht, mit dem

. bäüs zum 4 Februar einschließlich bei uns ir ih oder zu Protokoll anzumelden und 2 ur 5 . , 66 der gedachten Drist angeme . so wi efinden zur initiven Ver⸗ a, , lan zur Bestellung des definitiven Ver

auf den 1. Dezember e.

am 11. Februar, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird ge— eignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine , schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der selben und ihrer Anlagen beizufügen. ;

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, müß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts ⸗Anwalte Alscher und Schulze zu Sachwaltern vorgeschlagen.

gez. Meitz en. 60 Konkurs ⸗Ersffnung. önigliches Kreisgericht zu Osterode. Erste Abtheilung, den 4. Januar 1867, Nachmittags 5. Uhr. AMUeber das Vermögen des Kaufmann Albert Madsak zu Osterode ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs Einstellung auf

den 3. Januar er. 6 ö : ö Mas um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Schulze bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf . . den 21. Janugr 1867, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gexichtslokal, Terminszimmer Rr. 1, vor dem Kom— missar, Herrn Kreisrichter Meitzen anberaumten Termine ihre Erklä—⸗ rungen und Vorschläge über die Beibehaltung diefes Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Pa⸗ pieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 28. Januar einschließ lich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs- masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denfelben gleich berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. z Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs-Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 4 Februar einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten git angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Ver⸗ waltungs⸗ Personals am 11. Februar, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termͤns wird ger netenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren erden. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der— selben und ihrer Anlagen beizufügen. . rj Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus⸗ wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsan⸗ walte Alscher und Lange zu Sachwaltern vorgeschlagen.

gez. Meitzen. Iöõ3] ; .

In dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Vereinigte Schneidermeister in Elbing! August Peters werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ recht bis zum 3. Februar 1867 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, . . Befinden zur Bestellung des definitiven Verwallil g

auf den 2. März 1867, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts⸗Rath ener, im Verhand⸗ lungs- Zimmer Nr. 19 des Herichtsgebaudes zu crfcheinen. ach Ab— zaltung . Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung . 6. . i

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat ei if = selben und ihrer Anlagen ber sstic. J

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat muß bei der Anmeldun seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Bevollmachtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies ,, kann einen Beschluß aus dem Grunde, Weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. 1 welchen es hier an . 2 w n ,, te Schüler, Dickmann,

r Vorctenbeck zu Sachwaltern vorgeschlagen. Elbing, den n rer ber . ö Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

ö Konkurs ä 4 9 . . ö a ö. . r uber das Vermögen des Kau ; vi in Neumark ist durch Akkord 3 J

Löbau, den 28. Dezember 1866.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

raxis bei uns berechtigten

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lisshn dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Simon

Leiser. zu Culmsee ist zur Anmeldung der Forderung der Konkurs- läubiger noch eine zweite Frist bis zum 5. Februar er, ein⸗ iki lich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vor⸗ recht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll umelden. m Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 14. Dezem⸗ ber v. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forde⸗ rungen sst auf y den 11 Februar ern, Vormittags 160 Uhr, . vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts Rath Schmalz, im Termins immer Nr. ll, anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem nnr die sämmtlichen Gläubiger , , welche ihre For⸗ derungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen. t . . Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärkigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Rimpler, Kroll, Dr. Meyer, Pancke und Hoffmann zu Sachwaltern vorgeschlagen. Thorn, den 5. Januar 1867. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

I50 Bekanntmachung. . In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Eduard Johann Schoettler zu Cammin ist zur Verhandlung und Be—⸗ schlußfassung über einen Akkord Termin . auf den 30. Januar 1367, Vormittags 11 Uhr, in unserm Gerichtslokale, Terminszimmer Nr. 4 vor dem unterzeich⸗ neten Kommissar anberaumt worden. Die Betheiligten werden hier⸗ von mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Cammin, den 8. Januar 18667. Königliches Kreisgericht. ö Der Kommissar des Konkurses. (gez B. Hasenknopf.

1 l des Termins zur Verhandlung und Beschlußfassung über den Akkord.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Robert Dresel zu Goldberg ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin

auf Donnerstag, den * . 1867, Vormittags * / vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 4 unseres Geschäftslokales anberaumt worden. . ö

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß esetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig n, ,. Forderungen ö. Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes n, . in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.

Goldberg, den 7. Januar 1867.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. luhm.

153 ̃ In dem Konkurse über den Nachlaß des Rittergutsbesitzers von Huhn zu Qber⸗Gerlachsheim ist der Weiterbetrieb der zur Masse gehörigen Fabrik der Frau von Huhn auf eigene Kosten und Gefahr bis zum 1. Oktober 1867 belassen worden. Lauban, den 22. Dezember 1866. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

160 Bekanntmachung., 1 Der Kaufmann Ludwig Deichmann hierselbst ist zum definitiven Verwalter der Seilermeister Heinrich Julius Döbel'schen Konkursmasse von hier bestellt. ; Halle, den 9. Dezember 1866. Königliches Kreisgericht.

1. Abtheilung.

149 Uuf die glaub i Anzeige des Inhabers der hiesigen 6 H.

ürst junior, Handelsmanns Heinemann Fürst dahier, daß er seine k läubiger zu befriedigen außer Stande sel ist das Kon⸗ knrsverfahren über dessen Vermögen eingeleitet worden, und wird Termin auf den 6. Februar d. J, Morgens 10 Uhr, Lontu— mazirstunde, anberaumt in welchem sämmtliche Gläubiger des ge—⸗ nannten Kridars ihre Forderungen summarisch anzumelden, Güte⸗ versuch zu gewärtigen und an der definitiven Wahl eines Kurators sich zu betheiligen haben, und zwar bei dem Rechtsnachtheile, daß die nicht erscheinenden Chirographargläubiger, als dem Beschlusse der Mehrheit der erscheinenden Gläubiger zustimmend, zu erachten sind. Zugleich dient den Schuldnern des Kridars zur Nachricht, daß sie

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Dad ungen in 8, Weise nur an den bestellten Konkurs⸗

urator, Amtsadvokaten Schmidmann dahier, nicht aber an den

Kridar leisten können.

Frankenberg, am 3. anuar 1857. K i J. Justizamt. ilhelmi.

26 Bekanntmachung.

. n dem Konkurse über den Nachlaß des verstorbenen Kommer⸗ zien Naths Llemens August Kuhfus resp. über die Handlung C. A. Kuhfus u. Comp. zu Mülheim a. d. Ruhr ist zur Anmeldung der Forderungen der en nnn noch eine zweite Frist bis zum 25. Januar 1867 einschließlich festgesetz worden. Die Gläu⸗ ö. welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 16. November 1866 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen

ist auf

den T Februar 13867, Morgens 9g Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Schönstedt, an unserer Ge— richtsstelle anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen in⸗ nerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten . Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts- Anwalte Berkenkamp, Ax, Weuste, Schlutius und Wiese in Mül⸗ heim, Goecke, Hueck Ohly, Haarmann und Windhorst zu Suis.= burg und Michels in Ruhrort zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Broich, den 15. Dezember 1866.

Königliche Kreisgerichts Deputation.

(156 Noth wendiger Verkauf.

Das den Grundbesitzer Ferdinand und Auguste Louise Mathilde, geb. Schwandt⸗Weinert'schen Eheleuten gehörige, unter Nr. 529 zu Inowraclaw gelegene Grundstück, abgeschätzt auf 7755 Thlr. 8 Sgr. 1 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in unfe— rem Bureau III. einzusehenden Taxe, soll

am 6. Septem ber 1867, Vormittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedi⸗ gung suchen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei uns zu melden.

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präclusion spätestens in diesem Termine zu melden. Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubiger Maxqueur Stanislaus Maczkiewiez wird hierzu öffentlich vorgeladen.

Inowraclaw, den 17. Dezember 1866.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

37445 Nothwendiger Verkauf.

Königliches Kreisgericht Halle . S., den 27. September 1866. . Das der verehelichten Böttchermeister Barth, Wilhelmine Rosalie geb. Hirsch, gehörige, im Hypothekenbuche von Halle Vol. 55 Nr. 1988 eingetragene Grundstück:

»Ein zu Glaucha belegenes Haus «, Hospitalplatz Nr. 9, abgeschätzt 6 5969 Thlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe soll am 14. Mai 1867, von Vormittags 11 Uhr ab, vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Bosse, an ordentlicher Gerichtsstelle Bimmer Nr. II subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Syn fer , nicht er⸗ sichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastakionsgerichte anzumelden.

its) Procla m. . achdem der Handelsmann Jakob Hirsch Sundheimer von Voll⸗ merz D - . 1) den Maurer Johs. Marburger zu Ramholz, 2) 2 . der verstorbenen Ehen desselben, Helena, geb. An⸗ reas, als: 9 ö. . in Oberramholz, b) Helene Andreas, . 5 z 9 n . Marburger, , e,, bei dem unterzeichneten Justizamt auf Abtretung folgender, ihm nach Hypothek vom 17. Dezember 1816 wegen eines Darlehens von 5 Thlr. 4 Sgr. 3 Hlr., verzinslich zu 5 pCt. jetzt im Restbetrage von 23 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr. mit fünf Prozent Zinsen seit dem 17. De—⸗ zember 1862 verpfändeten Immobilien D. 82. 53 Rth. halbes Wohnhaus mit Stall darunter um Hof⸗ raum in Oberramholz an Jacob Marburger, 83. 8.“ Rth. Garten vor dem Hause, belangt hat, so wird zur Verhandlung der Sache Termin auf den 8. März d. J., Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichneter Gerichts⸗ stelle anberaumt. . . In diesem zur mündlichen . bestimmten Termine haben beide Theile entweder in Person oder durch zulässige, gehörig legitimirte Bevollmächtigte das Geeignete vorzubringen, auch die Be⸗ weise ihrer Behauptungen bereit zu halten und für den Fall, daß die Sache durch gegenseitige Erklärungen nicht sofort sich erledigt, alsbald ihre Urkunden in beweisender Form vorzulegen, ihre Zeugen zu be—