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nennen und von der Eideszuschiebung Gebrauch zu machen, sowie 172
über ihr beiderseitiges Vorbringen sich zu erklären.
Erscheinen die Verklagten bis um 11 Uhr in dem Termine nicht, so wird die Klage für eingestanden angenommen und heibt der Kläger aus, so werden die Verklagten von der Instanz entbunden.
Beweismittel, welche vorgeschriebenermaßen nicht geltend gemacht worden sind werden in diesem Rechtsstreite nicht weiter berücksichtigt und Thatsachen und Urkunden, sowie die zugeschobenen Eide, über welche die erforderliche Erklärung nicht erfolgt, sind als eingestanden, beziehungsweise als anerkannt und verweigert anzusehen.
Erklärungen eines nicht gehörig Bevollmächtigten bleiben, insofern nicht aus besonderen Gründen eine weitere Frist zur Beibringung der Vollmacht gestattet wird, unbeachtet.
Alle weiteren, in dieser Sache ergehenden Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichtsbrett bekannt gemacht.
Schlüchtern, den 5. Januar 1867.
Königliches Justizamt. Hartert. Pr OCIam a. =
In unserem Depositorio befinden sich die nachstehend bezeichneten, schon vor 56 Jahren darin niedergelegten Testamente:
I) B. 36. Testament der verwittweten Henriette Caroline von Burgs⸗ dorf, geb. v. d. Osten, vom 27. Dezember 1810.
2) B. 40. Testament der verehelichten Kürschner Bollhammer, Mar⸗ garethe Johanne Dorothee, geborenen Rechmeister, vom II. April 1810.
3) D. 12. Testament des Kriegsraths und Ober⸗Auditeurs August und Ferdinand Dulitz vom 6. September 1810.
H H. 33. Testament der verehelichten Kossäth Hennig zu Booßen,
ö Eva Marie, geborenen Geschke, vom 19. Dezember 1810.
5) K. 20. Testament des . Johann Carl Krüger und dessen Ehefrau Marie Elisabeth, geb. Salbach, vom X. Februar 1810.
6) K. 217. Testament der Wittwe Kranz, Anna Margarethe, ge—
* bornen Müller, . Buckow, vom 16. Juli 1810.
7) L. 19. Testament der Marie Elisabeth Schulze, verehelichten
. Kossäth Lehmann, zu Tzschetzschnom, vom 8. April 1810.
8) S. 67. Testanient der Kossäthen⸗Wittwe Schmidt, Eva Marie, geborenen Kusatz, zu Hasenfelde, vom 13. September 1808 und Codicill vom 4 September 1810.
Von dem etwaigen Ableben der Testatoren ist bisher Nichts be⸗ kannt geworden, weshalb die Interessenten hierdurch aufgefordert wer⸗ den, die Publication dieser Testamente binnen 6 Monaten nachzu⸗ suchen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Zeit solche von Amtswegen zu dem gesetzlich bestimmten Zwecke . muß.
Frankfurt a. O., den 2. Januar 1867.
Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung. gez. Spᷣiegelberg.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re. 141 chung.
100 Stück, 550
weiße blaubunte
Deckenbezüge ordinaire weiße
Kissenbezüge ordinaire Leibstrohsäcke ; z Leibmatratzensäcke un ihrn n Nat fen ö.
,, opfpolstersäcke Wollene Decken Bettdecken von Fries
. ungefütterte, Größe Nr. 1 Krankenröcke ; fu s
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gefütterte, x
gefütterte Krankenhosen ungefütterte
* wollene
Socken baumwollene
Krankenhemden Halstücher . 650 im Wege der Submission, wird ein Termin auf den 1. Februar dieses Jahres, Pormittags 11 Ühr, im Büreau Fer unter— zeichneten Intendantur anberaumt. Lieferungs⸗Unternehmer wollen ö. ö worin die Preise für die einzelnen Wäschestücke 2c. ꝛ. er ngabe des zu liefernden Quantums bestimmt zu bezeichnen ind, berfiegelt und mit der Aufschrift:; »Submifsion auf Wäãsche⸗ ieferung versehen, bis zur oben bestimmlsen Slunde bel uns ab— geben. Nachgebote werden nicht angenommen. 3 , . önnen. in den Büreaus der Königlichen Garnison— zerwa ungen in Cöln, in Breslau und hier »Königsstraße Nr. 1926 eingesehen werden, wo auch die Proben zur Ansicht vorliegen.
,, des Mindestgebots erfolgt für jeden Gegenstand
Cassel, den 7. Januar 1867
7275798 t werden hierdurch wiederholt aufgefordert, die Pfandbriefe bei unserer
2 Bekanntmachung. Die Lieferung von 650 Stück wollenen Decken, 300 * , . zu , n en, . 500 9 dien zu Mannschaftsmatrgßen, soll im Wege der Submisslon vergeben werden. Wir haben hierzu Termin au den 31. Januar d. J., Vormittags 11 Uhr Eisert und ersuchen Reflektanten, uns bis daͤhin ihre Offerten mit er Aufschrift . »Suhmission über Cojenzeugstücke⸗ versehen, portofrei zusenden zu wollen. .Die näheren Bedingungen liegen in der Registratur der König⸗ lichen Marine Intendantur zur Einsicht aus, event. werden dieselben durch die genannte Behörde oder durch das unterzeichnete Depot auf portofreie Anfragen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt. Kiel, den 11. Januar 1867. Königliches Marine⸗Depot.
Verloosung, Amortisatt on, Zinszahlung u. s. w. . von öffentlichen Papieren. abc Bekanntmachung. ie Inhaber folgender in der 18. Verloosung gezogener und in ge dessen in der öffentlichen Bekanntmachung vom 4. Dezember 1865 zur Baarzahlung am J. Juli d. J. gekündigter Pfandbriefe
Litera B ö 2 1000 Tblr. . . 52 auf Brune. Nr. 403398 auf Groß⸗Stei 7 1447 Gr. Deutschen. ö 16 h . ö ö ! 547 Lossen ꝛc. ö 41004 Miechowitz. S804 » Siemianowitz. 41015 Buckowine. 40, 137 Deutsch⸗Würbitz. 41.180 Ratibor. 40313 Puschine. 413212 ) do. =. 2 500 Thlr. ; . auf ir , 2c. Nr. . auf Ratibor. ⸗ Fürstenstein ꝛc. 45450 immelwi i5r5 , Kl. Krauschen. . à 100 Thlr. r Nr. 17655 auf Siemianowitz 2c. S242 3 Cantersdorf ꝛc. 62614 » Gr. Krutschen. J. 63/144 * Tost ꝛe. Koschentin ꝛc. 64/323 Miechowitz. Lossen 2c. 64/485 » Labandt. do. . 64/921 Ratibor. 9 2 50 Thlr. auf Ratibor. Nr. 12527 auf Siemianowi Lossen 2c. 33d) uf 0 ö do. DYMoMS » Massel. do. . 79149 Lohnau ꝛe. Siemianowiß. 79454 Rosters dorf.
do. . . à 25 Thlr. 20, auf Schmögerle. Nr. 22,803 auf Lossen ac. Il / 567 Lissa. 23/624 wn e, 2c. 2116577 . 23661 do. 21579 235675 do. kö, h . roß⸗ h Df ,, do. Labandt.
auf Naucke. Y
233693 , Boyadei. 33 351 Wöhß , Koschentin ꝛc. 83 3538 Lossen ꝛc.
Kasse (Albrechtsstraße Nr. 16 hierselbstz zu präsentiren und da die Valuta derselben, nach Abzug des Betrages ein kae, e . ö . . . ges der etwa ef? en
Sollte die Präsentation nicht bis zum 15. Febr erfolgen, so werden die Inhaber der gu? n hbrieß , 4 g. Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1855 mit ihrem Real⸗Rechte auf die in den Pfandbriefen ausgedrückte Spezial⸗Hypothek präkiudirt, die Pfandbriefe in Ansehung der Spezial-Hypothek für vernichtet er= klärt, in unserem Re r im Hypothekenbuche gelöscht und die Inhaber mit ihren Ansprüchen wegen dieser H bfr lediglich an
ö. . unserem Gewahrsam befindliche Kapitals-Valuta verwiesen
Breslau, den 21, August 1866. Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien. Schleinitz.
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assauisches en rf n, , , nern Fl. 2,600,000 „d. 14. Au gu 7.
Die neunundzwanzigste öffentliche Verlobung der Vrämienschei des toben be ichn cken, pal das Bankhaus g, , , . z 9 child und Söhne zu Frankfurt a. M. negociirten Anlehens
ndet Freitag, den J. Februar d Ju Vormittags 8 Uhr be— gane, in dem Lokale der unterzeichneten Behörde statt, wovon die
ntere enten hierdurch in Kenntniß gesetzt werden. iesbaden, den 10. Januar lo Königliches Finanz⸗Kollegium. Im Auftrag:
Königliche Intendantur 11. Armee⸗Corps.
Schellenberg.
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. sür das vierteljahr.
Alle post / Anstalten des In- und Auslandes nehmen gestellung an, für 8erlin die Expedition des Königl. . preußischen Staats- Anzeigers: Jäger⸗Straste Nr. 10. Gwischen d. Friedrichs · u. Janosnierstr.)
— — — m —
Berlin, Dienstag, den 15. Januar, Abends
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Ober⸗Buchhalter Habermann zu Danzig den Cha— rakter als Rechnungs Rath zu verleihen.
—
Auf Ihren Bericht vom 20. November d. J. habe Ich den an⸗ liegenden Tarif (a), nach welchem die Schifffahrts⸗Abgaben in der Stadt Elbing zu erheben sind, unter dem Vorbehalt der Revision von fünf zu fünf Jahren vollzogen und bestimme zugleich, daß die in dem Tarife vom II. Juli 1859 — Gesetz Sammlung für 1859 S. 396 — unter III. bezeichnete Abgabe für das Aufziehen der Brücken in Elbing noch bis zum Ablaufe des Jahres 1868 unverändert forterhoben wer—⸗
den darf. Ich 1 Sie, diesen Erlaß mit dem Tarife durch die
Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. ö e e , den 12. Dezember 1866.
Wilhelm. von der Heydt. Graf von Itzenplitz.
An den Finanz Minister und den
Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
— k Tarif,
nach welchem die Schifffahrtsabg zen in der Stadt ö h Elbing zu . sind.
Es wird entrichtet:
J. an Hof engeld von allen . einschließlich der Dampfschiffe, auch wenn sie unter Benutzung des Kraffohlkanals unmittelbar aus dem Haff in die Nogat, oder aus der Nogat in das Haff gehen, und war: ö ö von Seeschiffen, für die Schiffslast⸗Tragfähigkeit: a) mit Ladung, beim Eingange. ..... . beim Ausgange b) mit Ballast, beim Eingange beim. Ausgange... w 2) von Binnenfahrzeugen mit Ladung, für die Schiffs⸗ last⸗ Tragfähigkeit, und von Holzflößen, für je 80 ehr beim Eingange beim Ausgange .. an Stromgeld von allen Fahrzeugen und von Holzflößen beim Eingange durch den Oberbaum oder durch den Unterbaum und zwar:; . 1) von Da hrgeh en jeder Art, für die Schiffslast⸗ Trag sahlgkeit!·= =: 2) von Mauͤerlatten, Balken oder Rundholz bei einer
Stärke von: . a) nicht mehr als 10 Zoll, für das Schock b) mehr als 16, aber nicht mehr als 12 Zoll, 9 mehr als 12 Zoll, . an Schleusengeld von allen durch die Schleusen des Kraffohlkanals gehenden Fahrzeugen und Holz—⸗ flößen, und zwar: . 1) von hren gen jeder Art, für die Schiffslast⸗ Tragfähigkeit: a) mit Ladung, b) leer oder mit Ballast .. ...... ... . ; 2) von Mauerlatten, Balken oder Rundholz bei einer Stärke von:
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IV.
A.
d) mehr als 12 Zoll, 9
an Bohlwerksabgabe von den nachstehend be⸗
zeichneten Waaren, wenn die Fahrzeuge zum Löschen
oder Laden derselben innerhalb des Stadtgebietes anlegen, und zwar:
1) von Getreide, Hülsenfrüchten, Oelsaaten und Sämereien aller Art; von Flachs, Hanf und Heede (Werg); von Asche einschließlich der Waid⸗ asche und des Okras; von Lumpen; von thieri- schen Knochen; von außereuropäischen Farbe⸗ und Tischlerhölzern; von Farben⸗Erden aller Art; von Erzen, Metallen und Metallwaaren aller Art, einschließlich der Schiffsanker; von Guano und künstlichem Dünger aller Art; von Bier, Brannt⸗ wein und Essig; von Heeringen; von Theer; von Syrup: für den Centner
2) von Stein⸗ Braun⸗ und Holzkohlen; von Kalk, Gyps, Kreide, Asphalt und Cement: für den Centner .. ..... ..... . ;
3) von Mauer⸗ und Dachsteinen: für das Hundert
4 von Rum, Arraec, Wein, Spiritus und von Oel aller Art: für den Centner
5) vom Holze, und zwar: ;
ö vom Brenn⸗ und Nutzholz: für die Klafter
b) vom Schirrholz und von Eisenbahnschwellen:
für das Schock . c) von Latten, Balken und Planken: für jede 80 Kubikfuß — 6) von Mühlsteinen für das Stück 1 7 von Klavieren, Wagen und Schlitten aller Art: für das Stück 5 Zusätzliche Bestimmungen.
In Bezug añff das Hafengeld zu J. des Tarifs: .
1) Für Dampfschiffe kann durch Beschluß der Aeltesten der Kauf— mannschaft zeitweise eine Ermäßigung des tarifmäßigen Satzes zu J. 1 bewilligt werden und zwar: .
a) bis höchstens zur Hälfte, wenn sie nach einem vorher be⸗ stimmten Fahrplane eine regelmäßige Verbindung mit andern Häfen unterhalten
b) bis auf 5 Pf. für die Schiffslast Tragfähigkeit, wenn sie nach einem vorher bestimmten Fahrplane eine regel⸗ mäßige Personen⸗Beförderung zwischen der Stadt Elbing und den Badeorten am Haff unterhalten.
2) Von Leichterfahrzeugen, welche Güter pon den in Pillau ver— bleibenden Seeschiffen nach Elbing bringen oder von Elbing diesen Seeschiffen zuführen, wird die Abgabe nur nach der Lastenzahl der wirklichen Ladung, nicht nach der Tragfähig⸗ keit des Fahrzeuges erhoben. ö .
Von Seeschiffen, welche nicht in den Hafen einlaufen, sondern
auf der Rhede bleiben, wird erhoben:
a) wenn sie die Rhede verlassen, ohne Ladung oder Ballast gelöscht, oder eingenommen zu haben, kein Hafengeld,;
b) wenn sie löschen oder laden, je nachdem Ladung oder
Ballast gelöscht oder geladen wird, entweder den Satz zu J. 1. a. oder JI. 1. b. einmal; e) wenn sie löschen und laden, die volle tarifmäßige Abgabe .
d) wenn sie nur eine Beiladung von nicht mehr als dem . Theile ihrer Tragfähigkeit löschen oder laden, von ieser Beiladung der Saß zu J. 1. a. einmal, von der übrigen Lastenzahk ihrer Tragfähigkeit nicht s.
4) Wenn Schiffe auf der Rhede löschen oder laden, so ist nur von diesen, nicht aber von den zum Löschen oder Laden be⸗ nutzten Leichterfahrzeugen das Hafengeld zu entrichten; auch