1867 / 16 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

verlautbaren und zu Schritte zur Anfechtung Verwarnung, daß nach solches angeht, zu richten hat.

R. W

Dorpgt, Rathaus am 26. Dezember 1866.

Im Namen und von wegen Eines Edlen Raths der Stadt

Dorpat:

ustizbürgermeister: Ku er. Nr. 1529) i nnn ft

Obersecretair: R. Stillmark.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re. n, Bekanntmachung.

Februar dieses Jahres, Vormittags 10 U auf der Ostrowo⸗Breslauer Provinzial⸗Chaussee, an den Mei werden, wozu ich Pachtlustige hiermit einlade. können während der Dienstst legung einer Bietungs-Kaution von 100 Thlrn. zugelassen.

Ostrowo, den 12. Januar 1867. Königlicher Landrath.

Holzverkauf.

Am 4. Februar er., Vormittags 16 Uhr, sollen aus dem Einschlage der Königlichen Oberförsterei Groß ⸗Schoenebeck pro 1867

Herrn Wreh hierselbst nachstehende Hölzer öffeaich

im le,, des meistbietend versteigert werden: ; 1) Forstbelauf Tremmersee, Jagen 345:

575 Stück Kiefern Bauholz, von verschiedenen Dimensionen,

55 Klafter Kiefern Nußholz. 2 Forstbelauf Rehluch, Jagen 202 und 203: 299 Stück Kiefern Bauholz, von verschiedenen Dimensionen, z Klafter Kiefern Nußholz. 3) Forstbelguf Hirschberg, Jagen 189: 10625 Stück Kiefern Bauholz, don verschiedenen Dimensionen, 13 Klafter Kiefern Nußholz.

Die Aufmaßregister von obigen glzern können vom 1. Februar er. ab in der Registrakur des Unterzeichneten eingesehen werden, auch sind die betreffenden Förster angewiesen, die Hölzer auf Verlangen vorzu⸗ 3 Ein Sechstheil des Kgufpreises ist fofort im Termine zu er⸗ egen, die übrigen Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.

Groß-⸗Schoenebeck, den 16. Januar 1867. Der Qberförster, Witte.

Holzver ka uf

Donnerstag, den 31. Januar er, Vormittags 10 Uhr, sollen im Gasthause zum Fürsten Blücher am Weddingsplatze zu Berlin nachstehende Bau-, Nutz. und Brennhölzer unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen und gegen sofortige Be⸗ zahlung von 8 des Kaufpreises öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Aus dem Belauf des Förster Bünger zu Rehberge, Jagen 33, 34 und 39: ca. 1600 Stück Kiefern Bauholz verschiedener Dimension, circa 300 Klafter Kiefern Kleben, circa 300 Klafter Kiefern Stubben. Ferner aus dem Belauf des Förster Scholz II. zu Königsdamm Jagen 48. 49 u. 58: ca. 12 Stück Kief. Spaltlatten, 80 Stück Kief. Nundlatten, ca. 30 Stück geringe Birken⸗Nutzenden, ca. 5 Klftr. Erlen Kloben Z5 Klftr. Erlen gfff Knüppel, 230. Klftr. Kief. runde Knüppel u. Zo Klftr. Kief. Reiser J Klasse. Die Belaufsförster werden auflustigen diese Hölzer zur Besichtigung im. Walde vorzeigen. Die Aufmaßreégister und Ltei⸗ tations-Protokolle können vom 28. d. N. ab in meinem Geschäfts⸗ zimmer h , eingesehen werden.

Tegel, den 15. Januar 1867.

Der Oberförster. Seidel.

Holz- Versteigerung. Mittwoch, den 6. Februar. 5 n,, 10 Uhr

anfangend, kommen im Dom.-Walddistritt Wückenstück III. Thl., Ober⸗ Försterei Breithardt, Gemarkung Hennethal, folgendes Gehölz zur öffentlichen ,,, 19 Eichene Stämme von 362 Cbfuß, 34 Klafter eichen Scheitholz, 1 ' Prügelholz, 6 x buchen Scheitholz, 2. . Prügelholz, ,, gemischtes do., 1216 Stück buchene Wellen, 125. gemischte do. und 14. Klafter Stockholz. Bleidenstadt, den 16 Jann, 1867.

m Auftrage der Königlichen Regierung zu Posen wird am hr, in meinem Büreau die Chausseegeld⸗ Erhebung der Hebestelle zu rer e ger re ieten⸗

den, mit Vorbehalt des Zuschlags der Königlichen Regierung, auf drei Jahre, vom 1. April dieses Jahres ab bis dahin 1870, verpachtet mit e Die Pachtbedingungen

unden in meinem Bureau eingesehen werden. Zum Bieten werden nur dispositionsfähige Personen gegen Er⸗

Neuen Königsstraße und

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1868, bei diesem Rathe zu melden und hierselbst ihre Ansprüche zu begründen, auch die erforderlichen gerichtlichen

es Testaments zu thun, bei der ausdrücklichen Ablauf dieser Frist Niemand mehr in dieser Testaments. und Nachlaßsache mit irgend welchem Anspruche gehört, sondern gänzlich abgewiesen werden soll, wonach sich also Jeder, den

Beka nntm each un g.

ö. der männlichen Gefangenen geeignete Beschäfti ung gef r Cautionsfähige Unternehmer, welche beab chtigen, diese Ge nen gegen ein angemessenes Arbeitslohn zu e. sucht, sich recht bald er nn oder schriftlich mit Diregtion in Verbindung zu seßzen. en en, den 14. Januar 1867. önigliche Direction der Strafanstalt. Schmidt.

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

227 Märkischen Bahn sich ergebenden Abfälle an Eisen

sind versiegelt und , mit der . »Offerte auf den Ankauf alter Materialien

Submittenten erfolgen wird an uns einzureichen.

lich sich ergeben

Werkstätten⸗Vorsteher zu Siegen, Büffeidorf und Aachen

eingesehen werden. lberfeld, den 15. Januar 1867. Königliche Eisenbahn-Direction. II72) . Bekanntmachung. Die Lieferung von Sö0 Stück wollenen Decken,

300 nletten zu Mannschaftsmatratzen ö. z ) tzen,

; ö. ezügen zu Mannschaftsmatraßen, soll im Wege der Sut. Mn vergeben werden.

Wir haben hierzu Termin au den 31. Januar d. J., Vormittags 11 Uhr

der Aufschrif »Submission über Cojenzeugstücke⸗ versehen, portofrei zusenden zu wollen.

Die näheren Bedingungen liegen in der Registratur der König lichen Marine⸗Intendantur zur Einsicht aus, event. werden dieselben durch die genannte Behörde oder durch das unterzeichnete Depot auf , Anfragen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt. ; Kiel, den 11. Januar 1867.

Königliches Marine⸗Depot.

Verloosung, Amortisation, infa hlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 237

Bergischer Gruben⸗ und Hütten⸗Verein. * Die Talons zu den Dividendenscheinen erster Scrie ber Actien Ar. 752, 753, 754, 755 / 756, 757, 758, 759, 7690, 76 L und 765 unseres Vereins sind angeblich verloren gegangen und ist deren Mortification bei uns beantragt worden. In Gemäßheit des . 12 unserer Gesell⸗ schafts Statuten fordern wir hiermit diejenigen ersonen, welche etwa im Besitze jener Talons sind, oder Rechte darauf zu haben glauben, auf, die Stücke bei uns einzuliefern, beziehungsweise ihre etwaigen Rechte an denselben geltend zu machen.

alls innerhalb der statutmäßigen Frist die genannten Talons nicht eingeliefert oder Rechte an denselben nicht geltend gemacht wor— den sind, wird deren Mortification bei dem Königlichen Landgerichte zu Düsseldorf beantragt werden. Hochdahl, den 18. Januar 1867. Der Verwaltungs -Rath.

Verschiedene Bekanntmachungen. 4966 Mein Bürean ist ö , Nr. 45, Ecke der zandsbergerstraße. Berlin, den 1. Januar 1872. Heilbron, NRechts-⸗Anwalt und Notar.

235 Bekanntmachung. ire kter Ru ssisch⸗Deutsch Nied erländischer Güterverkehr.

fetten Russi g dam, . E eer, Geestemünde

gHerer s dung ha koꝛ

nigliche Receptur.

n der Strafanstalt in Brandenburg a. H. wird für einen Theil

fange. tigen, werden er

er unter zeichneten

Die im Laufe des Jahres 1867 in den Werkstätten der Bergisch.

Kupfer, Me Gummi ze. sollen meistbietend verkauft werden! e nf. nn,

bis zum 29. Januar er., Vormittags 11 Uhr, zu welcher Qi die r g derselben in Gegenwart der etwa per oillsh .

Die Derle nfs bedingungen so wie das Verzeichniß der muthmaß. r n Huagntitäten dieser Abfälle können in unseremn Central⸗Büreau, sowie in den Bürcaus des Ober Maschinenmeisters

zu Witten, der Maschinenmeister zu Langenberg und Crefeld, und der

. o wie in den Stations⸗-Büreaus zu Hagen, Dortmund, Altena un Duisburg

festgesetzt, 6 ersuchen Reflektanten, uns bis dahin ihre ierten mit

für den Tag

Be sondere Beilage

zu M 16. des Königlich Preußischen Staats-Anzeigers vom 19. Januar 1867.

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Zur Geschichte des Krönungs- und Ordenzfestes.

önig Friedrich Wilhelm III. am 2. Dezem ber . . . . genen 7 . Abwesenheit in Memel und gsber a uff e r, mit unbeschreiblichem Jubel 6 6 schwergeprüften Bewohnern empfangen worden war, und da

heilige Weihnachtsfest wieder in seinem Palais dem n en

̃ . it inzlichen gefeiert hatte, begann jene bewegte Zei ,,, den Sigat, auf deren starken . geprüften Säulen er theilweis noch jetzt uh nn, 6. ö. ö ber König in den schweren Jahren von 1 7 bis i

Königsberg ernst durchdachte Vorbereitungen getroffen hatte.

In einer am 1. Dezember aus Königsberg an das Kam⸗

mergericht erlassenen Kabinets. Ordre, welche einen Straferlaß

ü icht mehr als 6 Mongten Gefängniß Verurtheilte ö h n . nach Berlin befahl, hatte König riedrich Wühelm III. es schon ausgesprochen, daß er diesen ag nicht allein wie einen Tag der Freude, sondern wie 3 Zeitabfchnitt in der Geschichte des Stagtes . und daß er deshalb das seinem Herzen theure Begnadigungs— recht ausüben wolle; und in der That wurde dieser Tag zu einem Zeitabschnitte in der Geschichte des Staats!

In der Erkenntniß, daß die neugewordene Zeit auch

neue Grundlagen für das ganze Verwaltungssystem bedinge,

ift der König noch in den letzten Tagen des i . . mit ß Anordnungen zur ersten Feier des Krönungs- und Ordensfestes, an welchem die in ihren ich ig sten ö schon in eng geg von ihm selbst entworfene »Erweiterungs-Urkun e für die Königlich Preußischen Orden und Ehren⸗

zeichen« veröffentlicht werden und die ersten Verleihungen

ieuen Systeme geschehen sollten. Die damaligen Orden herrn fen . der Schwarze und der Rothe 6 Orden, der Orden pour le mérite, sowie die heiden Medaillen, da

; . 6 t⸗ Militair - Ehrenzeichen und das Verdienst- Ehrenzeichen für Re te e r waren in ihrer Entstehung, ihren Zwecken und ihrer Bedeutun

so verschiedener Natur, daß er n

die Nothwendigkeit gefühlt hatte, eine bestimmte, * 1 und tl . in das System der preußischen Orden und Ehrenzeichen zu bringen.

warze Adler-Orden hatte seit dem Tode seines tiff 60h led rich J., die ganze äußere Form ine Institution verloren. Ordens⸗Kapitel und Investituren i . . dem Regierungs⸗Antritt nn Friedrich Wilhelms !. . mehr abgehalten worden, die Statuten waren in , w . kommen; seine Verleihung volt wie ein äußereã Zeichen mehr, für schon durch hohe Stagtswürden und einflußreiche 6 vom Könige anerkannte Verdienste um die höchsten Interessen des Landes; aber die Seltenheit seiner Verleihung hatte ihm den hohen Hang erhalten, den er seit seiner Stiftung unter den ältesten und ange chen ten europäischen Orden genoß. hm seinen ghnzen, auch korporativen und formellen Glanz wie * zugeben, war dem Hochseligen Könige Friedrich Wilhelm 17V. vorbehalten.

Der Rothe Adler-Orden war mit den fränkischen Für⸗ stenth nnen 3 pach⸗Bayreuth an Preußen be ge anch und als zweiter Orden des preußischen Staates anerkannt. Er

hatte, wie der Schwarze Adler⸗Orden, nur eine Klasse, und

de ebenfalls nur an Minister und Generale verliehen. 33 . nicht durch einen bestimmten Anspruch erworben werden, wie der Orden pour le merite, auf welchen eine von den Vorgesetzten anerkannte That der persönlichen Bravour ein bestimmtes Recht gab. Obgleich für den Orden pour le mérite keine Statuten vorhanden waren, so beruhte seine Verleihun doch auf ganz bestimmten Voraussetzungen, und der Gebram atte unter den Königen Friedrich II. , ,,, Wil⸗ . II. gewisse, in der Armee bekannte Regeln festgestellt, nach welchen verfahren wurde.

as Militair-Ehrenzeichen, im Oktober 1806, kurz vor . Schlacht bei *. gestiftet, oder vielmehr aus der gol—⸗ denen und silbernen Tapferkeits⸗-Medaill!e hervorgegangen, welche König Friedrich Wilhelm 1I. schon 1793 eingeführt, be= wies, daß König Friedrich Wilhelm III. schon damals das Verdienst auch in den unteren Chargen der Armee durch ein äußerlich sichtbares Ehrenzeichen anerkennen und belohnen wollte. Der schöne Gedanke, die Inhaber des Eisernen Kreuzes durch Aufstellung von Gedächtmßtafeln in den Kirchen auch über ihren Tod hingus zu ehren, findet sich schon 1806 bei Stiftung des Militair⸗Ehrenzeichens ausgesprochen.

Das Verdienst Ehrenzeichen für Rettung aus Gef, im Jahre 180 gestiftet, war nicht zum Tragen, wie die jetzige Rettung s-⸗Medaille am Bande, sondern nur zum ide denn, bestimmt. Wie wenig das ganze Ordens⸗ wesen zu jener Zeit im Volke gekannt und selbst von den Ver⸗ waltungsbehörden verstanden war, möge der Vorgang beweisen, daß der Spezial⸗Minister für Schlesien einigen Personen, welche das Verdienst⸗Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr erhalten hatten, erlaubte, dasselbe an einem himmelblauen Bande um den Hals zu tragen.

de die Unglücks⸗ und Prüfungsjahre des preußischen Sta cen ade dn so aufn wahre Verdienstlichkeit im Bürger⸗ stande zur Kenntniß des Königs gebracht, daß er es oft schmerz⸗ lich bedauerte, dafür nach den überkommenen Einrichtungen keinerlei öffentliche Anerkennung gewähren zu können.

s preußische Ordensfest ist daher gleichbedeutend wie ae nn lj der Königlichen und staatlichen Anerkennung jed es Verdienstes, in welchem Berufe oder Stande es sich bewäh⸗ ren, nach welcher Richtung hin es dem Wohl des Ganzen nützen möge. König Friedrich Wilhelm III. sprach seine 6 deutlich in den Eingangsworten zur Erweiterungs⸗Urkunde aus, indem er verkünden ließ:

»Bei dem Werthe, welchen das Nationalverdienst ieder Rich fir 3 und den Sigat hat, will Ich es auch allgemein durch öffentliche Auszeichnung ehren, belohnen und ermuntern. Sämmtliche Orden und Ehrenzeichen sollen den Besitzern das Recht geben, außer den Amtsverhältnissen als die Ersten ihres Ranges und Standes geehrt zu werden.

diesen beiden Sätzen liegt, von dem Könige ausgespro⸗ chen 1. 9 e h den Gerte? nennt, das innerste Wesen der gegenwärtigen preußischen Orden und Ehrenzeichen