1867 / 20 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag des Durchlauchtigsten Herrenmeisters, Prinzen Carl von Preußen, Königliche Hoheit, zu Ehrenrittern des Johanniter⸗Ordens zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Bezirks Physikern r. Schroeder und Dr. Paasch zu Berlin, den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Auf Aller höchsten Befehl Sr. Majestät des Königs findet die für Donnerstag, den 24. d. Mts., angesagte Cour nicht statt.

Berlin, den 23. Januar 1867.

Der Ober⸗Ceremonienmeister. Graf Stillfried.

Ministe rium für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung,

betreffend die Allerhöchste Genehmigung der

unter der Firma »Essener Maschinenbau-⸗Actien— Gesellschaft«, mit dem Sitze zu Essen, errichteten Actien⸗Gesellschaft.

Des Königs Majestät haben mittelst Aller vom 14. Januar 1867 die Errichtung einer Ac unter der Firma: »Essener Maschinenbau⸗Actien⸗Ges mit dem Sitze zu Essen, sowie deren Statut vom 13. ber 1866 zu genehmigen geruht. dem Statute wird durch das A gierung zu Düsseldorf bekannt gemacht we

Berlin, den 19. Januar 1867.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage:

öchsten Erlasses ien⸗Gesellschaft ellschaft . Novem⸗ Der Allerhöchste Erlaß nebst

mtsblatt der Königlichen Re⸗

Tages Ordnung.

Hauses der Abgeordneten, am Freitag, den 25. Januar 1867, Vormittags 160 Uhr.

öh Verlesung der Interpellation des Abgeordneten v. Wali—⸗

2) Bericht der Budget⸗Kommission über den Antra (Stettin) und Genossen, betreffen eriode vom 1. Juli des

57. Sitzung des

Abgeordneten Michaelis Verlegung des Etatsjah einen bis 30. Juni des folgenden J Petitions berichte.

Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über zwischen Preußen, Oesterreich, ßland und der Türkei abge⸗ „Acte public relatif à da

rs auf die

die am 2. November 1865 reich, Großbritannien, schlossene Konvention unter dem T navigation des embouchures du Danube.“

Italien, Ru

der Infanterie

Abgereist: Se. Excellenz der General Armee Corps, v on

und kommandirende General des V. Steinmetz, nach Posen. . xcellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur

der 22. Division, von Gersdorff, nach der Lausitz.

Nichtamtliches.

Preußen. 23. Januar. g sind in Folge eine

gefesselt und haben heute kei

Berlin, Se. Majestät der r leichten Erkältung ans Zimmer

ne Vorträge entgegen genommen.

294 V J An der Debatte über die Petition aus e a. M.,

die Kriegslasten betreffend, betheiligten sich in der ge rigen Sitzung des Abgeordnetenhauses außer dem Abgeordneten Classen⸗Kappelmann noch die Abgeordneten Dr. Virchow, von Hoverbeck, Br. Haym und Graf Schulenburg. Der Regierungs⸗ Kommissar,, Geheimer Ober - Finanz⸗Rath Wollny, bean- tragte einfache Tages⸗Ordnung, welche jedoch bei der Abstim— mung vom Hause abgelehnt wurde. Der Antrag der Kom— mission hingegen:

In der Ueberzeugung, daß begründete Anträge der Frank⸗

furter städtischen Behörden eine billige Berücksichtigung bei

der Königlichen Stagts-Regierung finden werden;

dagegen in Erwägung, daß der Bittsteller nicht legitimirt

ist, im Namen der Stadt Frankfurt zu sprechen,

geht das Haus der Abgeordneten zur Tages ⸗Ordnung über,

wurde mit großer Majorität angenommen und hierauf die Sitzung geschlossen.

Oldenburg, 19. Januar. (Wes. Ztg. Die Fortführun der Bremen Oldenburger Eisenbahn , Leer 33 a 6 soweit- gesichert, daß dieserhalb der Vertrag mit der preu— ßischen Regierung zum Abschlusse gelangt ist. Die Sache wird noch an den gegenwärtig versammelten Landtag gelangen und, wie man verninimt, dort nicht Bedenken begegnen. Manche andere Eisenbahn⸗Projekte in unserem Herzogthum sind bedingt durch vorgängige Feststellung der Linie der s. g. Pariser Ba n. Der Landtag genehmigte gestern die Proposition der Regierung, den Reich tagsabgeord⸗ neten Tagegelder zu 4 Thlr. nebst freiem Transport zu ge⸗ währen. Wegen der Waͤhl der Reichstagsabgeordneten, deren wir drei zu wählen haben, wird jetzt lebhaft agitirt. Es han⸗ delt sich dabei übrigens nicht um Prinzipien * sondern um bloße Personenfragen. .

Haden, Karlsruhe, 21. Januar. Die „»Karlsr. Z. theilt mit: »Die Arbeiten der Kommission für die Ausgleichung der Kxiegskosten sind soweit gediehen, daß die materiell liqui⸗ den Ansprüche in der kürzesten Frist befriedigt werden sollen. Für die nicht liguiden Forderungen dürften Vorschußzahlungen erfolgen. Der Gesammitbetrag dieser Auszahlungen wird sich auf 6 - 700,000 Fl. belaufen. Ihr Deckung derselben steht eine erste Amlage, und zwar mit 10 Kr. per Gulden Steuerschul⸗ digkeit (also vom Betrag der ordinairen Steuern) bevor.«

Bayern. München, 20. Januar. (N. C.) Der neu⸗ ernannte Gesandte Oesterreichs, Graf von Trautmanns— dorf, ist mit Familie gestern aus Wien hier eingetroffen.

= 21. Januar. Die »Bayr. Ztg.« meldet nach Mitthei⸗ lungen aus Rom, die bis zum 15. 8. reichen, daß Se. Majestät der König Ludwig 1. sich während der ganzen Aufenthaltszeit in Rom ununterbrochen der besten Gesundheit zu erfreuen ge— habt, und seine, gewohnten Beschäftigungen und Arbeiten, seine Besuche hei Künstlern und Besichtigung von Allem, was Rom

an Kunst und Alterthum bietet, keinen Augenblick unter—⸗ brochen hat.

Oesterreich. Pesth, 22. Jmnuar. (W. T. B.) Die An⸗ nahme des Elaborats der Fünfzehnerkommission Seitens der

7 er Kommission wird als gesichert betrachtet. Eine hierauf

bezügliche Manifestation der Beak'schen Partei wird erwartet.

Großbritannien und Irland. London, 21. Januar. Der Prinz und die Prinzessin von Wales werden am̃ 4. Fe⸗ bruar wieder nach London zurückkehren, während die Ankunft des Hofes in Windsor auf den 10ten festgesetzt ist.

Der Schatzkanzler Dis raeli hat in seiner Eigenschaft als Finn der Regierungspartei im Unterhause an die Mitglieder erselben folgendes Cirkular erlassen: »Mein Herr Die Eröffnung des Hauses ist auf den 5. Februar angesetzt und wird das Parlament gleich nach Beginn der Session fur Erwägung von Geschäften von äußerster Wichtigkeit übergehen. Ich nehme mir deshalb die Sie angelegentlich um ihre An wesenheit an dem genannten Tage zu ersuchen. Ich habe die Ehre 2.

Der Antrag zur wo des Oberhau ses wird von Earl Beauchamp gestellt und voraussichtlich von Lord De⸗ lamere unterstützt werden. .

Die Sammlungen des Comités für die hülfsbedürftigen kandiotischen lüchtlin ge waren bis vergangenen Sonn— abend auf 7059 Pfd. St. gestiegen und 51060 Pfd. St. davon in drei verschiedenen Raten an' das Unterstützungs⸗Comitè in Athen abgesandt worden. Da die Zahl der Jluͤchtigen jetz schon gegen 12,599, meistens hülflose trägt, und die Noth und das Bedürfniß mit dem Zunehmen derselben von Tag zu Tage im Wachsen ist, so beschloß das Comité, einen Aufruf an die verschiebenen Actien⸗Gesellschaften

Schutz zu nehmen.

folgt:

eiber und Kinder, be⸗

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der City, so wie an die auswärtigen Gesandtschaften in der Hauptstadt ergehen zu lassen und ihre Hülfe bei dem wohl⸗ thätigen Werke anzurufen. .

Frankreich. Paris, 21. Januar. Der (in Nr. 18

d. Bl. nach seinem Hauptinhalt telegraphisch mitgetheilte) Brief

isers Napoleon lautet wörtlich, wie folgt: . ö Ju ile rie en - a kast, den 19. Januar 1867. err Minister! .

Seit lr g ö fragt man sich, ob unsere Staatseinrichtun⸗ gen ihre Vollkommenheit bereits erreicht haben oder ob neue Verbesse= rungen ins Leben treten müssen; daher jene bedauerliche Ungewißheit, der ein Ende gemacht werden muß. ö .

Bisher häben Sie muthig in meinem Namen kämpfen müssen, um unzeitgemäße Begehrnisse zurückzuweisen und mir den ersten Schritt zu lassen zu nützlichen 6 wann die Zeit dazu getom—⸗

ei Ürde. .

nen Ce e lege ich, daß es möglich ist, den Staatseinrichtungen des Kaiserreiches die ganze Entwickelung, deren sie fähig sind, und der öffentlichen Freiheit eine neue Ausdehnung zu geben, ohne daß dadurch die Macht gefährdet wird, welche die Nation mir anvertraut hat. Der Plan, den ich mir vorgezeichnet habe, besteht darin, die Unvollkom⸗ menheiten, welche mit der Zeit hervorgetreten sind, zu verbessern und dem mit unseren Zuständen verträglichen Fortschritt Raum zu geben; denn Regieren heißt, aus den erworbenen Erfahrungen Nutzen ziehen und voraussehen, was die Zukunft erfordert.

Das Decret vom 24. November 1860 hatte zum Zweck, den

Senat und den gesetzgebenden Körper in unmittelbarer Weise der Re⸗

Politik beizugesellen; allein die Adreß⸗- Discussion hat das r . 9. nan n, erwarten sollen, nicht herbeigeführt. Sie hat zu Zeiten die öffentliche Meinung unnsthigerWeise leidenschaft= lich aufgeregt, zu unfruchtbaren Debatten Anlaß gegeben und eine für die Geschäfte kostbare Zeit in Anspruch genommen. Ich glaube, man kann, ohne die Vorrechte der beraihenden Gewalten zu verturzen, die Adresse durch das weise geregelte Interpellationgrecht ersetzen. ; Eine andere Umänderung schien mir in den Beziehungen der Re⸗ gierung zu den großen Staatskörpern nothwendig zu sein. Ich dachte, daß, wenn ich auf Grund einer besonderen Vollmacht die Minister in den Senat und den gesetzgebenden Körper schicken würde, um an ge wissen Diskussionen Theil zu nehmen, ich die Kräfte meiner Negie= rung nützlicher verwerthen würde, ohne die Schranten der Verfassung, die keine Solidarität unter den Ministern zuläßt und sie einzig von dem Staats⸗Oberhaupte abhangen läßt, zu uberschreiten. ö Dabei sollen aber die Reformen, deren Einführung zweckmäßig erscheint, nicht stehen bleiben. Es soll ein Gesetz vorgeschlagen werden / um den Zuchtpolizeigerichten ausschließlich die Aburtheilung der Preß— vergehen zu übertragen und auf diese Weise die diseretionare Gewalt der Regierung aufzuheben. Eben so nothig ist es, das Versammlungs⸗ recht innerhalb der . ö. öffentliche k erheischten Grenzen ege der Gesetzgebung zu regeln. ö. ö Jahr 6 ich, daß meine Regierung auf fest be⸗

. zur , , der Macht und der Freiheit befähigtem

oden schreiten wolle. urch die vorstehend angeführten Maßregeln

verwirklichen sich meine Worte. Ich erschüttere den Boden nicht, den

ü ahre der Ruhe und des Gedeihens befestigt haben. Ich gebe n , Halt, . ich meine Beziehungen zu den großen öffentlichen Gewalten noch inniger gestalte, indem ich durch das Gesetz den Bürgern neue Garantieen zusichere, indem ich endlich den Schluß⸗ stein in das von dem ngtionalen Willen aufgeführte Gebäude einsetze. Darauf hin, Herr Minister, bitte ich Gott, Sie ,. ö

apoleon. Es folgt nun der Text eines Dekretes, welches die in dem vor . it erwähnten Abänderungen anordnet. Die einzelnen l hen lauten: . . 2 . den Discussionen der großen Staatskörper über die innere und auswärtige Politik der 6 mehr Nutzen und Ge⸗ nauigkeit zu geben, haben Wir beschlossen und beschließen Wir, was

ü itgli R den Kör⸗ AÄUrt. J. Die Mitglieder des Sengts, und des gesetzgebende pers können Interpellationen an die Negierung richten.

Art. 2. Icdes Interpellatiens⸗Verlangen muß von wenigstens

iedern niedergeschrieben oder unterzeichnet sein. Dieses Ver. fa n fl, in n Weise den Gegenstand der Interpellation es wird dem ö e , 3. J. 7 Staatsminister mit⸗ : der Prüfung der Büreaus überweist. J thentzn nt . 0 Büreaus des Senats oder vier Büreaus des geseßk gebenden Körpers die Ansicht kundgeben, i ul, pellationen . können, so setzt die Kammer den Tag fur die Diskussion fest. ö . . Art. 4. Nach Schluß der Diskussion spricht die Kammer entihe der die einfache Tagesordnung oder die Ueberweisung an die Regie— rung 5. Die einfache Tagesordnung hat immer die Priorität, Art. 6. Die Ueberweisung an die Regierung kann nur in fol⸗ genden Ausdrücken vor sich gehen: »Der Senat ggesetzgebender Körper) enkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf den Gegenstand der Inter⸗ pellationen.“ In 2 . ein Auszug der Verhandlungen Minister übermacht. . . her 6 der Minister kann auf Grund einer besonderen Vollmacht des Kaisers, in Gemeinschaft mit dem Staatsminister, den Präsidenten und Mitgliedern des Staatsrathes, mit der Vertretung der Kegierung vor dem Senat und dem geseßgebenden Körper in der Diskusston von Geschäften oder Gesetzvorlagen beauftragt werden. Art. 8. Hiermit werden die Art. 1 und 2 des Dekretes vom

24. November 1860 abgeschafft, die bestimmen, daß der Senat und der

gesekzgebende Körper alljährlich bei Eröffnung der Session eine Adress als Antwort auf die Thronrede votiren sollen. .

Art. 3. Der Staatsminister ist mit der Vollstreckung des gegen⸗ wärtigen Dekretes beauftragt.

So geschehen im Tuilerieen⸗Palaste, 19. Januar 1867.

NM apo leon. . Contrasignirt: der Staatsminister, Ro uh er.

Der „Moniteur« begleitet das Kalserliche Schreiben und das Vekret vom 19. Januar mit folgenden Erklärungen:

Einige Worte werden hinreichen, um den Geist und die Trag⸗ weite des oben veröffentlichten Dekretes zu erklären. Indem das De⸗ tret vom 24. November 1850 in das Getriebe unserer Institutionen die jährliche Abstimmung über eine Adresse einführte, hat es den Zweck gehabt, die großen Staatstörper mit der Politik der Regierung näher zu verbinden. Diese Maßregel, welche der öffentlichen Meinung pvorausschritt, wurde als ein neues und glänzendes Zeuͤgniß für dir liberale Initiative des Souverains und seines Willens 2 die reprasentative Regierung auf solide rundlagen zu errichten.

Es tann nicht die Rede davon sein, die wichtige Rolle, welche den Kammiern zugetheilt, zu schwächen, sondern im Gegentheil, sie prattischer und wwirtsamer zu machen, indem sie von den Unvolltom= er, e. befreit werden, welche eine sechsjahrige Erfahrung bestätigt haven.

Die Kammer⸗Debatten sind unbestritten der Art, daß sie einen rechtmäßigen und heilsamen Einfluß auf den Gang der Dinge aus⸗ uben müssen, wenn sie dazu dienen, die öffentliche Gesinnung über ein wirkliches Tages⸗Interesse ins Licht zu setzen. Aber alle Welt fiel es auf, daß die Adreß⸗Discussionen immer mehr aus dem ihr von der Thronrede vorgezeichneten Rahmen herauszutreten suchen. Da ihnen alsdann die sichere Grundlage und der genau bestimmte Stoff gögeht, so laufen sie Gefahr, sich manchmal in die ungewissen Jtegiönen der Theorieen und abstrakten Ideen zu verirren, und zu anderen Malen sich in die unbedeutendsten Einzelheiten der Verwaltung zu verlieren. Unter solchen Umständen laufen sie Gefahr, sich ins Unbestimmte hinauszuspinnen ünd sich mehr dazu zu eignen, die Gemüther in leidenschastliche Aufregung zu verseßzen, als die Fragen aufzuklären, und sie kommen in dieser Weise weit mehr dem rednerischen Worte, als den Geschäften zu Gute, denen sie eine kostbare Zeit wegnehmen.

Schon ihre Dauer nimmt Verhältnisse an, welche Niemand vor⸗ hersehen und welche die Erfahrung früherer Zeiten und andrer Länder nicht voraussehen lassen konnte. In einer Anmerkung giebt der ⸗Mo⸗ niteur« eine Uebersicht der Dauer der Adreß⸗Debatte in den Jahren 186! 1866, wonach die türzeste Debatte, die von 1863, einen Monat, die längste von 1864 zwei Pongte und vierundzwanzig Tage gedauert hat) Dieser Sgchverhalt hat Klagen laut werden laässen, welchen die HJiegierung ihre Aufmertsamteit zuwenden mußte. Das Dekret beab—= sichtigt; diesen Uevelständen abzuhelfen und zugleich die Theilnahme der zrammern unherührt zu lassen und sie sogar zu verstärken, indem es dieselbe präcisirt. Es ist so evident, daß es überflüfsig wäre, darauf Nachdruck zu legen, wie sehr die Verhandlungen an Offenheit, an öffentlicher Nützlichkeit gewinnen müssen, wenn sie auf einer Frage be⸗ ruhen, welche bestimmt umschrieben, im Voraus , und bekannt ist, wenn sie sich auf ernste und bestimmte Interessen beziehen. Das ist der Vortheil der Interpellationen.

Treu den Geiste, welcher es eingegeben hat, entscheidet das Dekret, daß die Mgjorität der Büreagux nicht erforderlich ist, um die Inter⸗ pellations-⸗Antrage zu autorisiren. Der zustimmende Ausspruch von zwei aus den funf Bureau des Senates und von vier aus den neunen des gesetzgebenden Körpers genügt dazu, daß denselben Folge gegeben werde. Vies ist eine Garantie, daß allen Angelegenheiten, welche wirklich einer ausnahmsweisen Debatte werth sind, die Tribüne ge⸗ öffnet sein wird. Die Kanimer kann ihre Meinung auf zweierlei Weise formuliren: durch die einfache Tagesordnung, wenn sie die Interpellation schlecht begründet findet; durch die Ueberweisung an die Negierung, wenn die Frage, welche den Gegenstand derselben bildet, in ihren Augen eine besondere Aufmerksamkeit verdient.

Durch die Ueberweisung einer Interpellation an die Regierung wird diese in die Lage versetzt, die Gcsinnung der Kammer kennen zu lernen und ihr Rechnung zu tragen, insoweit es das öffentliche . und ihre eigentliche Verantwortlichkeit erheischen. Weiter gehen, hieße die Harmonie der Gewalten möglicherweise stören, wie sie durch die Verfassung geregelt sind, und die Grenzen eines einfachen Dekretes überschreiten. .

Die Fälle, in denen der gesetzgebende Körper und der Senat ein direktes und bestimmtes Urtheil auͤssprechen können, welches auf ein Annahme oder Abweisungs-Votum hinausläuft, sind durch den Grundvertrag aufs Strengste bestinnnt. Unabhängig von den Spezial- Gesetzen, geben die Geseße über das Armee ⸗-Kontingent, über die Supplementar⸗Kredite und über das Budget den Deputirten in jedem Jahre zahlreiche Gelegenheiten, ihre Kontrole über die öffentlichen An⸗ gelegenheiten regelmäßig auszuüben. .

Die Ersetzung der Adresse durch die Interpellation mußte die Dispositionen, welche die Minister betreffen und welche dem Sou⸗ verain einen größeren Spielraum zur Bestimmung der Organe ver- leihen, welche in seinem Namen zu reden haben, zur Folge haben und den in gewissen Fällen gegebenen Erklarungen mehr Autorität ver- leihen. Aber es war nöthig, sich an die Bestimmungen der Constitu—⸗ tion zu halten, welche feststellen, daß die Minister nur von dem Staats⸗ Oberhaupte abhangen, daß sie nur für das verantwortlich sind, was in den Regierungshandlungen sie einzeln angeht, und daß zwischen ihnen keine Solidarität besteht und sie nicht Mitglieder des ge— sezzebenden Körpers sein tönnen. Das Dekret bͤringt in diese Vorschriften keine Aenderung und konnte keine bringen. Auch werden die Minister nur als Abgeordnete des Staatsoberhauptes vor die Kammer treten in solchen Fällen, über welche dieses der einzige Rich=