1867 / 21 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Gesetz, betreffend die Ermäßigung und Auf— hebung des Gerichts kostens Zuschlages. Vom 22. Dezember 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen für alle Landestheile, in welchen das Gesetz über den 23. und die Er 2 der Gerichtskosten vom 16. Mai 1851 (GesetzSamml. S. 623) Geltung hat, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:

S. 1.

Der Zuschlag von sechs Silber roschen, welcher nach dem Tarif zu dem Gesetze vom 10. Der 1851 6a . S. 622). Vorbemerkungen Nr. III. von jedem vollen Thaler eines zu erhebenden Gerichtskosten - Betrages in Ansatz kommt, wird für Akte der nicht streitigen Hera Karner und für Requisitionssachen vom 1. Januar 1867 ab zum halben Betrage, vom. 1. Juli 1857 ab Überhaupt nicht mehr erhoben. mn . . u ö, ar Akte ö streitigen Gerichts⸗

n ür AUntersuchungssachen vom 1. Juli 1868 Hälfte, vom 1. Juli 1869 ab ganz fort. . .

§. 2.

Die Bestimmung des §. 1 kommt in jedem der genannten Jahre bei den vom J. Januar, beziehungsweise J. Hu ab zur Festsetzung gelangenden Kosten⸗ Liquidationen zur Anwendung.

Urkundlich ünter Unserer Höchsteigenhändigen und beigedrucktem Königlichen 5 . har gen Unten schraf

Gegeben Berlin, den 23. Dezember 1866. (C. S) WMWijil helm.

Gr. v. Bismarck⸗Schönhau en. v. Roon. Gr. Gr. zur Lippe.

n. Frhr. v. d. Heydt. v. Itzenplitz. v. n fred . v. Selcho w. Gr. zu Eulenburg.

Gesetz wegen Aufhebung der Rheinschifffahrts⸗ Abgaben. Vom 24. Dezem ber 1866.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häu L der Monarchie, Tab folgt g Häuser des Landtages

S. 1.

Vom 1, Januar 1867 ab wird die Erhebung der Schiff⸗ fahrts⸗ Abgaben auf dem Rheine, soweit sie 3 fir , von Preußen erfolgt ist, und zwar sowohl der Schiffsgebühr Tarif Bb. Zur Uebereinkunft vom 31. März 181 (Gesetz⸗ Samml. S. 71) als auch des Zolles von der Ladung Zusatz⸗Artikel XVI und XVlIl zu der Uebereinkunft vom

3p1. März 1831 Gese Samml. v . e ch. vie hchk⸗ (Gesetz on 1845 S. 5867) völlig

8 2. Unser Finanzminister wird mit der Ausfü ; setzes beauftragt. tt führung dieses Ge

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi i und heigedrucktem Königlichen ge handigen Unterschrit

Gegeben Berlin, den 24. Bezember 1866.

(L. S.) Wilhelm.

Kenntni

Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. v. Selchow.

Frhr. v. d, Heydt. v. Mühler. Gr. zu Eulenburg.

je Ein und ein Viertel Simpel. Die! eines jeden Quartals haben Sie zu bestimmen.

320

Allerhöchster Erlaß vom 24. Dezember 1866

betreffend, die Aufhebung der Schiff fahrksenh, gaben, welche für Rechnung des Ku rfürst en thumz Hessen auf dem Maine und Herzogthums Nassau auf dem Rheine

Maine bisher erhoben worden sind. ö

Auf den Bericht des Staats⸗-Mini bestimme Ich, 9 ne, ib welche für Rechnun 6 Maine und ö! Rheine und Sch leer uhr

Der Finanz⸗ durch die Gen ga Berlin,

hrung die e; erf

Wilhelm.

Gr. v. Bismarck⸗Schönhausen. v. Roon. Gr. v. 33 Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr.

An das Staats⸗Ministerium.

Frhr. v. d. Heydt. v. nr! zu Eulenburg.

Aller höchster Erlaß vom 9. Januar 1867 betref⸗

fend die Konstituirung der mit dem 1. Ja nu ar

1867 provi sorisch eingerichteten Ober ⸗Tel egra⸗ phen⸗Inspectionen als öffentliche Behörden.

Nachdem im Anschlusse an den von Mir genehmi Plan als Zwischenbehörden zwischen der i nn, . ö den Telegraphen Stationen vom 1. Januar d. J. ah g. Telegraphen⸗ Inspectionen provisorisch eingerichtet ö en sind, deren Vorsteher den ihnen zugewiesenen Geschäst⸗ reis unter selbstständiger Verantwortlichkeit wahrzunehmen ; bestimme Ich 19 Ibren Antrag vom 6. Januar d. J, den , en Inspectionen die allgemeinen Fe ,, . zustehen sollen. rlaß ist durch di = l Rent ei r e, ft ch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen

Berlin, den 9. Januar 1867. Wilhelm. Gr. v. Itzenplitz.

i. An. den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Allerhöchster Erlaß vom 17. Januar 1867 be—

treffend die in dem Gebiete des ehemaligen Her—

zogthums Nassau für das Jahr 1867 zu erheben— den direkten Staatssteuern.

Auf. Ihren Bericht vom 15. d. M. bestimme Ich, daß in

dem Gebiet des ehemaligen Herzogthums Raffau fuͤ 1 Ge r ür das Jahr 1867 fünf Simpel direkrler Staatssteuern 3 ö

Die Erhebung erfolgt in vier gleichen Quartalraten von ebungstermine innerhalb

ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen

zu bringen.

fer Erlaß Berlin, den J7. Januar 1867.

Wilhelm. Frhr. v. d. Heydt.

An den Finanzminister. Zweite Beilage

für Rechnung des

teritt in den Militairdienst * 17) der Landwehrmann,

18 ' Johann Karl Friedrich Wilhelm Wege aus

321

Zweite Beilage zum Königlich 6 21.

Donnerstag, den 24. Januar .

Preußischen Staats ⸗Anzeiger. 1867.

. Oeffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und unterruchungs: Sachen.

Steckbriefs⸗Erneuerung. Der hinter dem Kaufmann Samuel Lazarus Hartmann unterm 12. Dezember 1865 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 19. Januar 18657. . Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation II. für Vergehen.

ene Reguisit ion. des unterzeichneten Gerichts vom 24. Septem⸗

ilitairpflichtige, Schäferknecht Johann Friedrich Wilhelm , Kahns aus Jarchlin,

7 O f * Purch Ert ati

ber d. J. sind:

Y Y aus Daberfreiheit, Karl Friedrich Ferdinand Borchard aus Düsterbeck, Wilhelm Friedrich August Erdmann aus Jarchlin, r Johann Karl August Borchardt aus Voigts⸗ agen ö ust Friedrich Garbrecht aus Cramons—⸗ dor 8 ö Friedrich August Wille aus Cra— monsdorff, riedrich Wilhelm August Braatz aus ttendorff, . . . Heinrich Friedrich Gottlieb Ferdinand Groth aus Fischerfelde, . Gotthilf Friedrich August Backhaus aus Walsleben Wilhelm Friedrich ö. Friedrich ollnow Franz Hudwig Borchardt aus Hackenwalde, . Wilhelm Weber aus Lübzin, riedrich Wilhelm Gottfried Erdmann aus

übzin, . - Friedrich Grützmacher aus Jägers⸗

1

weil, 4 ,

des unerlaubten Verlassens der Königlichen Lande, um sich den Ein— entziehen, und .

erdinand Ludwig Karl Lewitzki aus Wan⸗

geritz,

* Y

* Y

intze aus Birkenwerder, August Rickmann aus

Schloissin,

4 des unerlaubten Auswanderns als, beurlaubte Landwehrmänner,

rechtskräfti

unf fängni

uldig, und deshalb ein Jeder zu einer Geldbuße von 2 . ug; im Unvermögensfalle eine einmonatliche Ge⸗ strafe zu substituiren, verurtheilt worden. .

Alle Gerichtsbehörden werden ergebenst ersucht, die vorgenannten Personen, wenn sie nicht die Zahlung der Geldstrafe mit 50 Thlrn. nachweifen, anzuhalten, sofort aus den bei ihnen befindlichen Execu⸗ tionsgegenständen 50 Thlr. exekutivisch beitreiben und unsrer Salarien- kasse . zu lassen. Sollte die Geldstrafe nicht e werden können, so ersuchen wir gleichzeitig, die substituirte Gefängniß⸗ strafe von einem Monat gegen Jeden zu vollstrecken und uns davon Kenntniß zu geben.

uͤgard, 20, Dezember 1866. J Röm ll wer srericht. J. Abtheilung.

. Er ken ntni ß, wider die Militairpflichtigen 1 Jaeob Men del, Markus Sohn, 2 Teiser Mendel, Emanuels Sohn, 3) Johann Hein rich Strüning, Ludwigs Sohn, 4 Heinrich Lappe, Catharine Sohn, aus Zweßen. uf den Grund der amtlichen Bescheinigung der Verwaltungs— behörde zu Fritzlar, wonach obengenannte hei der Rekrutirung im Jahre 1866 ungehorfam zurückgebliebene Militairpflichtige auch auf die vorschriftsmäßig bewirkte Ediktalladung binnen der bestimmten Frist nicht erschienen sind, nach Ansicht der 85. 68 und 69 des Rekru⸗ firungsgesetzes vom 29. September 1848, werden dieselben nunmehr für ausgetretene Militairpflichtige erklärt, und deshalb bei Ermange— lung von Vermögen die zu 1, 2 und 4 Genannten je in eine sechs⸗ monatliche Gefängnißstrafe, sowie in die dahier entstandenen Kosten, von deren Erhebung jedoch vorerst abzustehen ist, und der zu 3 Ge⸗ nannte in eine Gelöstrafe von Einhundert Thalern, subsidiär 6 Mo⸗

nat Gefängniß und die 35 . Den Verurtheilten dient zur Nachricht, daß ihnen gegen dieses

aus Nieder⸗ urf,

Erkenntniß nach §. 123 Abs. 2B des Strafprozeßgesetzes vom 28. Okto⸗

ber 1863 mit Ausschließung eines sonstigen Rechtsmittels, nur der an Fristen nicht n. und bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗

Kutscher Theodor Hermann Hildebrandt

bringende Antrag auf Zurückziehung des Urtheils nach §. 71 des vor- bezeichneten Rekrutirungsgesetzes oder auf Grund des Nachweises zu stehe, daß die Voraussetzungen der Verurtheilung irrthümlich ange⸗ nommen sind.

Jesberg, den 21. Januar 1867.

Königliches Justizamt.

Dieses Erkenntniß, welches bei Abwesenheit der Verurtheilten weder zu verkündigen noch zu behändigen steht, wird mit dem An— agen veröffentlicht, daß gute 8 Tage nach dem Datum desjenigen B 6. in welchem die zweite Einrückung zuletzt erfolgt, als publi⸗ ilt. esberg, den 21. Januar 1867.

Königliches Justizamt.

zirt

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

285

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Isidor Anders zu Dartehmen werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefor— dert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 19. Februar 1861! einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und dem⸗ nächst zur . der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist an- gemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des defini tiven Verwaltungspersonals au

. den 7. März 1867,

5 dem Kommissar, Kreisrichter Schellong, im Terminszimmer zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der⸗ selben und ihrer Anlagen beizufügen. .

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften, oder zur Praxis bei uns berechtigten aus- wärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Den⸗ jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte: Justizrath Triebel und Rechtsanwalt Kleinschmidt zu Dar⸗ . und Rechtsanwalt Krieger zu Goldap zu Sachwaltern vorge⸗

agen.

Darkehmen, den 21. Januar 1867.

Königliches Kreisgericht.

286 Konkurs ⸗Eröffnung. ; Königliches Kreisgericht zu Darkehmeu, J. Abtheilung. Den 21 Januar 1867, Nachmittags 4 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Isidor Anders zu Dar— kehmen ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren er⸗ öffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 15. Dezem⸗ ber 1866 festgesezt worden. ;

Zum , ,, . Verwalter der Masse ist der Herr Kauf⸗ mann H. Zander bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 4. Februar 1867, Vormittags 10 Uhr, vor Kommissarius, Herrn Kreisrichter Schellong, im Terminszimmer Nr. III. anberaumten Termine die Erklärungen über die Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an enselben zu verab⸗ folgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitze der Gegenstäͤnde bis

um 10. Februar 1867 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗ inhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Ge⸗ meinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfand⸗ stücken nur Anzeige zu machen.

3061 Patent. Der über das Vermögen des Kaufmanns C. F. Hippler hier⸗

selbst eröffnete Konkurs ist durch Akkord beendigt. Heiligenbeil, den 7. Januar 1867. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

309 Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das er n des Kaufmanns Jacob Cohn zu Bischofsburg ist der Büreau⸗A1ssistent Johann von Schmidt zu Roessel zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden. Roessel, den 17. Januar 1867.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

J. Abtheilung.

303 l hn dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. Eisen⸗ berg zu Conitz ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin

auf den 30. Januar er., Vormittags 10 Uhr,