1867 / 23 p. 7 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. 6 Pr. t. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Rr. 79, mit Pension nebst Aussicht auf Civil⸗Versorgung und der Armee ⸗Uniform, der Abschied bewilligt. v. Aign eg II., Sec. Lt. vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. Il, mit Pens. nebst Aussicht auf n ,. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Werder, 6 Fähnr. vom 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 82, zur Reserve entlassen. . Den 16. Januar.

v. Fa beck, Gen Maj. z. D. in Potsdam, zuletzt Commdr. der 3. Inf. Brig. der Char. als Gen. Lt. verliehen.

Den 17. Januar. .

Krüger, Ob. Lt. und Etappen⸗Insp. zu Hildesheim, mit seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Den 19. Januar.

v. Uthmann, Qb. Lt. a. D Ju Schweidnitz, früher Major und Bats. Commdr. im 23. Inf. Regt, ausnahmsweise der Charakter als Aberst verliehen. Heis, Major z. D., früher Hauptm. ünd Comp. Chef im 16. Inf. Regt., zuletzt onimdr. des Ersaß⸗Bats. des 4. Rhein. Inf. Regts. Nr. 30, der Abschied mit seiner bisher. Pens. bewilligt.

Bei der Landwehr.

Den 15. Janugr. . ;

Gr. v. Zedlitz-⸗Trützschler, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb.

2. Bats. Breslau) 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., der Abschied be⸗ willigt. Beer, Sec. Lt, von der Kav. 1. Aufg. J. Bats. (Königsberg) 2. Ostpr. Regts. Nr. 1 Weiß, Sec. Lt. von der Kap. 1. Aufg. 3. Bats. (Tilsit) dess. Regts., Myrt el a cdt, Schneider, Rechlin, Ses, Lts. vom 2. Aufgebot 1. Bats, (Insterburg) 2. Ostpreuß. Regts. Nr. 3 Stroedel, Ke Lt. vom 2. Aufg. des Bats. Bartenstein Nr. 33, der

Abschied bewilligt. Forstreuter, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des Bats.

Bartenstein Nr. 33, als Hauptm,, Kuck, Sec. Lt. von der Artillerie 2. Aufg. dess. Bats., als Pr. Lt.. Bo ck, Sec. Lt. vom 2. Aufg. des Bats. Ortelsburg Nr. 34, als Pr. Lt., mit ihrer bisher. Unif. wie solche bis zum . der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Reichel, Sec. Lt. von der Art. 2. Aufg. 2. Bats. (Pr. Holland) 3. Ostpreuß. Regts. Nr. 4, der Abschied be⸗ willigt. eisel er, Pr. Lt. von der Art. 2. Aufg. 1. Bats. (Stet⸗ tin) 1. Pomm. Regts. Nr. 2, v. Bülow, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufg. 3. Bats. Anklam) 1. Pomm. Regts. Nr. 2, diesem als Rittmstr. Heinrich Hauptm. vom 2. Aufg. 3. Bats. (Schivelbein) 2. Pomm. Regts. Ri 9, Igko bi, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot 1 Bgts. (Coniß) 4. Pommerschen Regiments Nr. A, diesem als Pr. Lt., allen 4 mit ihrer . Uniform wie solche bis zum Erlaß der Kabinets Ordre vom 2. April 18657 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Berndt, Pr. Lieut, vom J. Aufg. 1. Bats. (Gnesen) 3. Pomm. Regmts. Nr. 14, der Abschied mit Pension be⸗ willigt. Kleine, Sec. Lt. vom 2. Aufg. dess. Bats., der Abschied bewilligt. v. Richthofen, Pr. Lt. vom 2. Aufg. 3. Bats. (Pots= dam) 3. Brandenbg. Regts. Nr. 20, als Hauptmi. mit Pension und seiner bisher. Uniform, Hellhoff, Sec. Lieut. vom J1. Aufg, desselb. Bats. als Prem. Lieutn. mit Pension nebst Aussicht auf Civilver⸗ or ung und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 2. Bran⸗ enburg. Grenad. Regts. Nr. 12 (Prinz Friedrich Karl von Preußem), Theiß, Pr. Lt. vom 2. Aufg. 1. Bats. (Spandau) 3. Brandenburg. Regts. Nr. 20, als Hauptm. mit seiner bisher. Unif, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, Straube, Pr. Lt. vom 2. Aufg. 3. Bats. (Landsberg) 1. Brandenb. Regts. Nr. 8, mit seiner bisher. Unif,, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied be⸗ willigt. Kreich, Seconde - Lieut. vom 2. Aufg. 2. Bats. (Soldin) 1. Brandenb. Regts. Nr. 8, Lau, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des Bats— Wrietzen Nr. 35, Johannes, dec Lt. vom 2. Aufg. dess. Bats., der Abschied bewilligt. Arndt, Simons, Sec. Lts. vom 2. Aufg. 2. Bats. (Burg) 1. Magdeb. Regts. Nr. 26, der Abschied bewilligt. Höpfner, Ser. Lt. vom 2. Aufg. desselben Bats. , Molle, Hauptm. vom 2. Aufg. 1. Bats. (Halberstadt) 2. Magdebürgischen Regiments Nr. 27, Illing, Seconde-Lieut. vom 2. Aufgeb. 3. Bats. (Sanger⸗ hausen) J. Thür, Regts. Nr. 31, An gern, Pr. Lt. vom 2. Aufg eb. L. Bats. (Merseburg) 2. Thüring. Regts. Nr. 32, v. Neu mann, Haerting, Ser. Cts. von der Kav. 2. Aufg. desselben Bats., als Pr. Lts / Schulze, Sec. Lt. vom 2. Aufg. 3. Bats. (Sangerhausen) L. Thür. Regts. Nr. 31, als Pr. Lt., allen sieben mit ihrer bisherigen Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 3. April 1857 , . wurde, der Abschied bewilligt. Bischoff! Sec. Lt. vom „Aufg. 3. Bats. (Sangerhausen) 1. Thür. Regts. Nr. 31, als Pr. Lt. der Abschied bewilligt. Reimann, Pr. Lt. von der Kav. 2ten Aufg. 3. Bats. (Glogau) 1, Niederschles. Regiments Nr. 6, als Ritt⸗ meister mit seiner bisher. Unif, wie folche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, der Abschied bewilligt. Trommer, Sec. Lt. vom 2. Aufg. 2. Bats. (Schrimm) 2. Pof. Negts. Nr. 19, der Abschied bewilligt. Kosche, Pr. Ct. 4. D., zuletzt Sec, Lt. vom 2. Aufg. 1. Bats. (Jauer) 2. Niederschles. Regts. Nr. ß, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. dies. Regts, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde, ertheilt. D. Heydeb rand und der Lasa, Rittmstr. von der Kav. 2. Aufg. 2. Bats. Brieg) 4. Niederschles. Regts. Nr. 11, Grande, Hauptm. vom 2. Aufg. 1. Bats. Breslau) 3. Niederschles. Regts. Nr 16, Stirius, Premier- Lieutenant vom 2. 3 . 2. Bataillons (Cose)h 1. Oberschlesischen Regiments Nr. 2, al Hauptmann, letzte⸗ ren beiden mit ihrer bisherigen Uniform, wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 3. April 1857 getragen wurde, allen dreien der Abschied bewilligt. v. Hantelmann, pens. Bezirks ⸗Feldwebel, bisher im 2. Bat. (Oels) 3. Niederschles. Regts. Nr. 10, der Charakter als Seconde Lieutengnt verliehen. Funcke, Sec. Lieutenant vom 1. Ausg. 3. Bats. aren dorf J. Westsaltschen JRieg lt retten ger h

Lefebre, Seconde⸗Lieutenant vom 1. Aufgebot 3. Bats. Gielefeld 2. Westfäl. Regts. Ny 15. Rosendahl, Hr. Lt. vom 2. Aufgebot L. Bats. (Soeshh 3. Westfäl. Regts. Nr. 16, der Abschied bewilligt Anderten, Pr. Lt. vom 2. Aufg. dess. Bats 4 v. Khaynach, Ser. Lt. vom 2. Aufg. desselben Bats., diesem als Pr. Lt., Abertüschen, Pr. Lt. von der Art. 2. Aufg. 1. Bats. (Wesel) 4. Westfäl. Regts Nr. 17, Engelhardt. Pr. Lt. von den Pionieren 2. Aufg. desselben Bataillons Weyland, Hauptm. vom 2. Aufgebot des Bats. Atten⸗ dorn Nr 37 Gehrtzardt, Pr. t. vom 2. Aufg. dess. Bats, diesem als Hauptm., mit . bisher. Unif., wie solche bis zum Erlaß der Kab. Ordre vom 2. April 1857 getragen wurde der Abschied bewilligt. . Amm on II. Sec,. Lt. vom 1. Aufg. J. Bats. (Cöln) 2 Rhein. Regts. Nr. 28 Pa sch, Sec. Lt, von den Pion. 1. Aufg. . Bats. [Neuwied 3. Rhein. Regts. Nr. 29, Seb alsdt J., Sec. Lt. 1. Aufg. dess. Bats., Aubertin, Sec. Lt. vom 1. 2. 3. Bats. (Trier II) Rheinischen Regiments Nr. 30, allen vier ber Abschied bewilligt. . Sec. Lt. vom 14. Aufg. 1. Bats. (Aachen) J. Rhem. Regts. Nr. 25, Sauer, Sec. Lt. vom 1. Aufg. 1. Bats. Olli) dess. Regts., beiden mit Pension und Aussicht auf AÄnstellung im Civi dienst

und der Armee Uniß der Abschied bewilligt. Graff, Oberst 3. 8.

von der Stellung als Bezirks ⸗Commdr. des Bals. Essen Rr. 76 ent.

bunden. v. Alvensleben. Ser. Lt. vom 2. Aufg. 3. Bats. (San erhausen) 1. Thür. Regts. 9

6 im Civildienst ertheilt. v. Fischer⸗Treuenfeld, Sec. t. a. D.) zuletzt im 1. Bat. (Minden 2. Westfäl. Regts. Rr. Jh und kommandirt zur Dienstl, bei dem 6. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 55, der Char. als Pr. Lt. verliehen.

Beamte der Militair⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs -⸗Ministeriums. Den 6. Januar. ; Sch fälischen Inf. Regt. Nr. IJ, mit Pension verabschiedet. Den 7. Januar. Richter, Kammergerichts⸗Referendarius, bei der Intendantur des

Garde ⸗Corps beschäftigt, zum Milit. Intendantur Referendarius ernannt. . . .

ö HH. In der Marine.

Marine Beamte.

Durch Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Kriegs und Marine-⸗Ministers. Den 3. Januar.

Müller, Marine ⸗Intendantur⸗Secretair, zum Geh. expedirenden Secretair und Kalkulatöõr, Dönhoff, Hausdiener im Marine ⸗Mi⸗ nisterium, zum Geh. dan n, ernannt.

; . en 11. Januar. Wäg ler, Marine⸗Seeretariats⸗Assistent, Tettenborn, Secre⸗ tarigts⸗Assistent von der Militair⸗Intendantur des V. Armee⸗Corps zu Marine⸗Intendantur⸗Secretairen ernannt.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 26. Januar. Die Rede des Herrn Minister— Präsidenten Grafen von Bismarck auf die Interpellation des Abgeordneten von Waligorski in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhguses hat folgenden Wortlaut:

Wenn es die Absicht der Herren Interpellanten gewesen ish einem auswärtigen Minister eine Verlegenheit geschäftlicher Natur zu bereiten, so ist diese Absicht von Ihnen vollständig erreicht worden. Es ist für einen auswärtigen Minister nicht möglich sich hier von dieser Stelle zum öffentlichen Ankläger einer be— freundeten und benachbarten Regierung zu machen; es widerstreitet dies jeder völkerrechtlichen Tradition. Der Weg, zwischen Regierun⸗ gen Beschwerden zu erledigen ist der der diplomatischen Korrespondenz, nicht der der öffentlichen Declamation. Auf der anderen Seit wiederum möchte ich nicht, daß aus einem Stillschweigen der Re— gierung gefolgert werden könnte, daß nach unserer Meinung der Grenz⸗ Verkehr, sich in einer uns erwünschten Lage befände. Eben so wenig möchte ich durch Entwickelung der Gen sis der jetzigen Lage, durch Er— klärung der Haltung der russischen Regierung, ihr bei den Dis kussio—⸗ nen, die wir mit ihr haben iwerden, Argumente an die Hand liefern, die wir bisher zurückgehalten haben. Es ist also schwierig für den auswärtigen Minister, sich über eine solche Frage öffentlich a. sprechen. Ich glaube, daß der Herr Interpellant ein schätzbares Ma⸗

terial zusammengestellt hat, von dem die höheren russischen Behörden

gern auf diesem Wege Kenntniß nehmen werden, nur hätte ich ge⸗ wünscht, daß er sich etwas kürzer gefaßt hätte, indem es dann mehr

Leser in den höheren Kreisen finden würde, und daß er es frei gehal⸗

ten hätte von Aebertreibungen und Verdächtigungen der Haltung der Königlichen Negierung in Betreff des Schutzes, den sie ihren Angehö— rigen leistet, Verdächtigungen, die ich als unwahr zurückweise, und die zu meinem Bedauern dazu beitragen, das Gewicht der Thatsachen auf dem handelspolitischen Gebiet abzuschwächen, die der Herr Redner vor⸗ gebracht hat. Ich kann mich in dieser Beziehung dem Bedauern nur anschließen, daß die Interpellation nicht von Jemandem ger elt wor⸗ den ist, der sich von polnischen und antipreußischen Sonderbe rebungen vollständig frei gewußt hätte.

„Daß der Grenzverkehr nicht in der Lage ist, welche die Regierung für eine normale anerkennt, und daß er dies seit 55 Jahren nicht ge— wesen ist, das beweisen die niemals abgebrochenen und, wie ich glaube,

jetzt nicht aussichtslosen Verhandlungen, die über eine Verbefserung

r, Zl) die bedingte Berechtigung zur An.

. Sec. Lt. a. D. und Zahlmstr. 1. Klasse vom 3. West⸗

entre toutes Leurs provinces polonoises dater de 1

wurden, die noch

. zuge

teresse/

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des Grenzverkehrs gepflogen worden sind. Ich habe hier zufällig einen Aktenfascikel bei mir, der von diesen . blos allgemeiner Natur aus der zrheiten Hälfte des Jahres 1813 um— faßt. Die sämmtlichen anderen funfzig Jahrgänge sind für die Ne— istratur kaum weniger fruchtbar gewesen, wie der von 182.

eiterkeit Es sind damit nicht etwa die sehr viel zahlreicheren kten über Privatbeschwerden gemeint, die in , Registraturen und der der Petersburger Gesandtschaft lagern, sondern nur die allge- meinen Verhandlungen zur Verbesserung der jetrzigen Situation. Daß also die Regierung in dieser Beziehung nicht die Mühe gescheut hat, können sie schon daraus entnehmien. Wenn die Lage trotzdem noch

immer sehr weit entfernt davon ist, befriedigend zu sein, so geht die .

Behauptung des Herrn Interpellanten, daß dies eine e der Ver⸗ leßüng von Vertragen sei, doch etwas zu weit. Die Verletzung von ,. ich würde sehr dankbar sein, wenn mir Fälle namhaft gemacht würden in denen sie stattgefunden hat, einzelne Fälle, wo gegen bestimmte Artikel gültiger Verträge verstoßen worden wäre. Die Königliche Regierung würde, nicht Anstand nehmen, sofort für die Aufrechterhaltung der Verträge einzutreten, und sie hat die Ueberzeu—⸗ ung, daß sie in solchem Falle bei den höheren russischen Behörden . finden würde. . Der Herr Interpellant hat den Vertrag vom 3. Mai 1815 eitirt. Er hat aber, wie dies leider bei Citirungen von Verträgen über Polen . öfter der Fall gewesen ist, nicht vollständig citirt. Die Stellen, ie er angeführt hat ich habe hier das ge,. des Vertrages erlaube ich mir in ihrer Vollständigkeit zu verlesen. Also: La navi- ation de tous les fleuves etc. Das war richtig citirt, und dann sera libre q telle sorte qu'elle ne puisse étre interdite à aueun des habitans des provinces polonaises qui se trouvent sous les Gouvernemens Prussien et Russe. . nur für die Bewohner der dortigen Provinzen war diese Freiheit stipulirt, und es war keine Freiheit von Abgabe, wie aus den folgenden Artikeln hervorgeht, wo die Natur der aufzulegen. den Abgabe näher definirt wird, sondern es sollte nur die Schifffahrt nicht untersagt werden dürfen. Dann ist es ebenso mit einem ande⸗ ren Artikel, 8, den der Herr Vorredner citirt hat, wo die Regierun⸗ gen, um leurs vües bien faisantes et paternelles, kund zu geben, übereinge kommen sind: „d permettre à l'avenir et 6 toujours 72) la eireu- lation la plus illimité? de toutes les productions et produits du sol et de Bindustrie de ces mémes provinees.“ Und in einem folgenden Artikel ist die Rede von den productions de la nature du sol, des manufactures et des fabriques des provinces mentionnées. In diesen Zufätzen liegt die Unausführharkeit des Ver⸗ trages, der damals stipulirt war. Und hier, meine erren, beweist sich gerade der Nachtheil solcher Interpellationen. ir haben der russischen glegierung niemals zugegeben, daß dieser Vertrag unaus. . sei; aber ich will lieber es offen bekennen, daß er es ist, als die Regierung hier beschuldigt werde, die Interessen der König—

lichen Unterthanen muthwillig oder aus Konnivenz zu rn nn n,

indem sie nicht 36. Ausführung der Verträge besteht. Dieser Ver⸗ trag, wie Sie aus dem Wenigen, was ich vorgelesen habe, ersehen, denkt sich eine Zolleinheit des ehemaligen Polens in seinen Grenzen von 1772. Ob Lie Unterzeichner die Convention für ausführbar ge⸗ halten haben, lasse ich dahingestellt sein. Daß wir aber das preußische Zollgebiet mit Ausnahme von Ermeland, Westpreußen und Posen nicht zerreißen, Ostpreußen davon nicht absondern, nicht den Zoll—⸗

ö , der Convention wegen sprengen können, das liegt auf der Sand.

Eben so unausführbar wird es sein, daß sich Rußland von denen das eine diesseits, das Polens von 1772 liegt. Die⸗ vom 3. Mai isl5 hat

in zwei Zollgebiete spalte, andere jenseits der Grenzen 4 sen Uebelstand bei dem Vertrage

der Interpellant sorgfältig nicht hervorgehoben. Der Herr Interpellant selbst war der Meinung, daß er die einzig vertragsmäßige Basis wäre,

welche wir Rußland gegenüber besäßen. Ich würde es bedauern, wenn

dem so wäre, denn die Convention giebt , . diese wurden

erst gewonnen durch spätere Verhandlungen und provisorische Abkom⸗

men, die die Rechte aus dem Vertrag utilisirt haben. Die ersten

waren schon aus dem Jahre 1818, dann mehrere andere später, zuletzt 1643, wo von Rußland die cConcessions definitives, gegeben heute die Basis unserer Verkehrsbeziehun⸗ en bilden, Also wenn der Herr Interpellant den Ver⸗ rag von 1815 die einzige völkerrechtliche Basis nennt, so hat er uns weniger zugebilligt, als wir Rußland gegenüber besitzen. Eine Verletzung völkerrechtlicher Verträge, wenn die existirt, deren Beweis gewärtige ich, und ich werde dann nicht anstehen, sie mit Energie zu

verfolgen. Einstweilen wird der Herr Interpellant genöthigt sein, uns

lediglich darauf zu verweifen, daß wir Rußland gegenüber die Anfor⸗ derungen der Neuzeit und die Bedürfnisse unserer Grenz- Provinzen geltend machen. die Anforderungen der Neuzeit völkerrechtliche Verpflichtungen dem russischen Reich nicht auflegen, wird der Herr Inter⸗

. und daß eben so wenig völkerrechtliche Verpflichtungen tußland nöthigen, unsere Grenzprovinzen zu berücksichtigen, wird auch nicht zweifelhaft sein.

Ich erlaube mir noch einen Ausdruck des Herrn Vorredners zu

relevsren, der gerade in diese Gedankenreihe schlägt: er begreife nicht,

wie die preußische Regierung diesen Ukas hätte bewilligen können. Ja, meine Herren, wir werden bei der Gesetzgebung Rußlands nicht ZJu— gezogen, und ich wüßte nicht, unter welchem Titel wir dort ein Be— willigungsrecht ausüben sollten. „Das Einzige, was wir geltend machen können Rußland gegenüber, ist das eigene russische In— und dessen Pflege allein kann, wo Verträge fehsen, die Aufgabe der russischen Regierung sein. Daß unserer Meinung nach diese Pflege nicht in der richtigen Richtung und in dem richtigen Maße erfolgt, haben wir der Kaiserlichen Regierung unzählige Male gesagt, sie ist aber der Meinung, daß sie selbst am Besten beur⸗

diejenigen

theilen könne, was ihren Interessen entspreche oder nicht, und wir koͤnnen dagegen völkerrechtlich nichts einwenden, sondern uns nur mit dem traurigen Troste begnügen, daß Rußlands Inter- essen unter dieser Grenzsperre mehr leiden als unsere—

Wenn der Herr Vorredner in seinen bedauerlichen Uebertreibungen so weit gegangen ist, unsere östlichen Provinzen als ein absterbendes Glied zu betrachten, weiches an der Pest des Wauperismus zu leiden anfange, so will ich ihm eine ihm vielleicht selbst bekannte Thatsache stixen und ihn gufinerksam machen guf den Preis der Grundstücke diesseits und jenseits der für das menschliche Auge nicht weiter kennt lichen ö, . Grenzlinie. Ich will die Zahlen, die mir angegeben sind, nicht verbürgen; ich will nur anführen und werde gern berichtigt werden; mir ist gesagt, daß ein Morgen guter Boden in Kujawien diesseits der Grenze mit durchschnittlich 80 Thlrn, jen⸗ seits der Grenze mit 2 bis 25 Rubel bezahlt wird, und zwar Grund⸗· stücke, die neben einander grenzen und die an . und Klima ganz dieselben Vortheile ünd ,, ewähren. Das möge den Beweis liefern, wo die Folgen der renzsperre am fühlbarsten sind und wo der Pauperismus als Ergebniß derselben zu Tage tritt.

Ich erlaube mir, auf einige der angeführten Einzelnheiten einzu⸗ gehen, über die ich mir aus dem Ministerium Materialien habe geben lassen, namentlich über den Ukas vom Jahre 1845, den der Herr Vor⸗ redner ohne Zweifel ich habe 6 nicht genau folgen können richtig angeführt haben wird. ie Bemühungen unserer Gesandt⸗ schaft und unseres General ⸗Konsuls und des von uns für die Sache des Han delsvertrages besonders dahin kommittirten Rathes sind leider bisher erfolglos geblieben, indem die Kaiserliche Regierung anführte, daß sie an einer selt Kurzem eingeführten und vom Kaiser selbst genehmig⸗ ten ele ien Bestimmung nichts ändern könne. In anderen Fällen, wo Erschwerungen im Reiseverkehr zur diesseitigen Kenntniß gelangt sind, ist zum Theil Abhülfe erreicht worden; aber hier sind schon viel spezielle Fälle angeführt; ich will die Zahl nicht vermehren, und er⸗ wähne nur die Arbeiter im Hüttenwerk der Herren Grafen von Renard und von Kramsta und diejenigen im Kreisẽ Lipno, denen russischer⸗ seits die Pässe abgenommen waren. Meine Herren! Wir können in diesem Ukas sehr rasch eine Abänderung erzielen, wenn wir uns dazu verstehen wollten, einen Kartelvertrag gegen den Schmuggel mit Ruß⸗ land zu schließen; aber ich glau e, wenn die Kaufmannschaf⸗ ten für Eines der preußischen Regierung dankbar sind, neben den vielen unfruchtbaren Bemühungen, die seit 50 Jahren statt⸗ gefunden haben, so ist es dafür, daß ie sich geweigert hat, diesen Kar- telvertrag abzuschließen, den man, wie ich glaube, ziemtich hoch an⸗ rechnen würde, und wenn die Andeutungen begründet wären, welche der Herr Interpellant über die Motive der Regierung angedeutet hat, so wäre dies ein Preis, für den wir vielleicht auf politischem Gebiete viel erreichen könnten. Das wird aus einigen Ziffern hervorgehen. Die Kaiserlich russischen Behörden haben in ihren vorjährigen Einnah— men ihrer Meinung nach, in Folge der neuen Organisation an Zöllen, einen Mehrertrag von 35 Millionen Rubeln an der westlichen Grenze erzielt und sind deshalb durch einen besonderen Kaiserlichen Erlaß wegen ihrer Thätigkeit belobt worden. Es ist erklärlich, daß dieses Resultat auf den ersten Anschein in Ruß⸗ land die günstige Meinung erweckt hat, die neue Einrichtung sei, finanziell wenigstens, eine nützliche. Ich . umgekehrt, daß sie nur eine neue Prämie auf den Schmuggel setzt. Nach unsern ober—⸗ flächlichen Abschätzungen, die ja nicht ganz genau sein können, würden die russischen Zollrevenüen, wenn kein Schmuggel stattfände, wie er durch den übermäßig hohen Tarif ermuthigt wird, mindestens das Zehnfache des Plus vom vorigen Jahre betragen, also 30 bis 40 Mill. Rubel, und es wäre mir lieb, wenn diese Ziffern und diese Verhält⸗ nisse auf dem Wege der Oeffentlichkeit möglichst zur Kenntniß der russischen Behörde kämen, um sie zu überzeugen, daß der Kampf, wie er bisher geführt, ein unfruchtbarer und hoff nungsloser ist. Ich erinnere daran, daß im Anfange der vier⸗ ziger Jahre der Plan auftauchte und die Ausführung befohlen war, eine halbe Werst Länge von der Grenze frei von Bäumen, Ge⸗ büschen und Häusern herzustellen, um den Schmuggel besser überwachen zu, können. Der Plan wurde, damals aufgegeben wegen der über⸗ mäßigen Expropriationskosten, die man hätte zahlen en, vielleicht auch, weil dieses Mittel den Hauptgrund des Schmuggels nicht ge—⸗ troffen hätte. Es hätte nur den illegalen Schmuggel getroffen. Ein⸗ geweihten, mit den dortigen Verhältnissen Bekannten werd der Ausdruck verständlich seiu. Was ferner den 4 und die Brücke bei Wloelawek betrifft, so bedaure ich, daß über diefe Sache nicht von Seiten der einzelnen Betheiligten Beschwerden an das hiesige auswärtige Ministe⸗ rium gerichtet werden, sobald diese olle in unregelmäßiger und gesetz⸗ widriger Weise erhoben werden. Es liegen uns solche Beschwerden nicht vor. Ich kann mir auch den Grund denken, weshalb die Leute, die sich beschweren, fürchten, wenn sie wieder an bdiefelbe Brücke kom! men, vielleicht unangenehme Folgen ihrer Beschwerden zu erleben. Denn daß die Zölle in dem Maße, wie der Herr Interpellant sagt, oder in geringerem Maße in Beziehung auf ihre sehr wahrscheinlich. Aber ich frage Sie: wen tr Der Herr Interpellant klagt über die Bedrücku

el aufwärts

leute die irreguläre Abgabe an der Brücke schiede der hohzpreise oberhalb und unterhalb in Rechnung bringen und daß nicht die Prei