1867 / 25 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bekanntmachung.

Zum meistbietenden öffentlichen Verkauf von 1200 Stück Kiefern Bau und Schneideenden in den Forstbeläufen Balster und Wildforth der Königlichen Qberförsterei BValster, steht Termin auf

Mittwoch, den 13. Februar er., Vormittags 12 Uhr, im Scharnow'schen Lokal in Callies an,

Die Bauhölzer können nach den vorhandenen Aufmaaß-Registern von den betreffenden Forstbeamten vorgezeigt werden.

ö. Die allgemeinen Bedingungen werden vor dem Termin vorge— agen.

Forsthaus Balster den 24. Januar 1867.

Der Königliche Oberförster erniß. Bau-, Nutz und Brennholz⸗Verkgufß.

Von den in diesem Winter in den Ong or ferien Kullik, Kurwien, Guszianka, Cruttinnen und Nikolaiken eingeschlagenen Kiefern Bau⸗, Nutz und Brennhölzern sind etwa 4509 Stück Langholz von sehr starken Dimensionen und 3500 Klaftern Kloben an die Wasser⸗Ab⸗ lagen gerückt und werden in einem zu Mitte März d. J. anzuberau⸗ menden Termin öffentlich meistbietend versteigert werden.

Die Taxe incl. Nebenkosten beträgt für den Kubikfuß Langholz 2—3 Sgr., für eine Klafter Kloben 1 Thlr. 20 Sgr. bis 2 Thlr.

Dieser Holzverkauf wird vorläufig mit dem Bemerken angezeigt, daß die Hölzer sowohl nach Norden über Loetzen, Angerburg nach Insterburg, als auch nach Süden zur Weichsel verfloͤßt werden können.

Johannisburg, den 25. Januar 1867.

Der Forst⸗Inspektor Schimmelfennig.

He, lzver kauf. Donnerstag, den 7. Februar d. J., von Vormittags 9 Uhr ahn sollen in Gramzow im Gasthof zum Löwen aus den Schutz⸗ bezirken Melzow und Dreiecksee des , Forstreviers Gramzow: 60 Stück Eichen⸗Nutzenden mit 3928 C.!l', 3z Klaftern Eichen⸗ Nutzholz, 38 4 nag 1025 Klaftern Eichen⸗Kloben, 31 4“ lang, 15 Stück Buchen-Nutzenden mit 477 C., 4 Klafter Buchen⸗ Nutzholz. 3! lang, 7 Klafter Buchen⸗Felgenholz, 439 Klafter Buchen⸗Kloben , 34 Klafter Buchen⸗Knüppel,, i Stück Birken⸗ Nutzenden mit 467 Cbfß.I, 99 Stück Birken ⸗Leiterbäume, 185 Klafter Birken⸗Nutzholz, 4 lang, 10 Klafter Birken⸗Kloben, 4! 3 19 Stück Erlen⸗Nutzenden mit 289 C.“, 19 Klaftern Erlen-Nutzholz, 4 lang, 97 Klaftern Erlen-Kloben, 4. lang, 7 Stück Espen⸗ und Linden⸗Nußtzenden mit 138 C.“, 43 Klaftern Espen⸗Kloben, öffentlich meistbietend verkauft werden. Forsthaus Gramzow, den 25. Januar 1867. Der Oberförster Hertel.

Bekanntmachung. „Es soll den 7 Februar d. J. in der Clementschen Tabagie zu , nachstehendes Holz aus dem Königlichen Forstrevier orau: a) aus dem Schutzbezirk Nieder⸗Ullersdorf: Jagen 17: 14 Stück Eichen Nutzholz⸗ Enden, worunter mehrere extra starke Stücke bis zu 36 Länge und 28 Stärke, 1 Klafter Eichen Nutzholz, 1 Schock Jichtene Baumpfähle, 3 Stück Weißbuchen Nutzholz⸗ Enden, 3 Schock Fichtene Hopfenstangen,

34 Stück Kiefern und Fichten Bau⸗ und Schneide⸗ holz, worunter mehrere extra starke Stücke bis zu, 60“ Länge und 18 Stärke, 2 Schock Fichtene Leitersprießen,

2 96 Fichtene Leiterbäume von 12 bis 16 Fuß änge,

10 Schock Fichtene Bohnenstangen, circa 1 Schock

. Birkene Leiterbäume; 3 14: 20 Klftr. Nadel⸗Stockholz; agen 19: 14 Klftr. dergleichen; b) aus dem Schutzbezirk Kunzendorf: Jagen 21 a2; circa 1090 Stück Kiefern Bau- und Nuthölzer; c) aus dem Sorauer Wald:; Jagen 13 28 Stück Eichen Nußtzholzenden, 3 Klftr. Eichen

Nutzholz, 144 Stück Birkene Nutzholzenden, 3 Schock

Birkene Stangen, 44 Stück Elsen Langholz, 1 Klftr.

Elsen Nutzholz / 245 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneide⸗

holz / 2 Schock Kiefern Stangen, 19 Klftr. Birken

Scheitholz, 8 Klftr. Birken Astholz, eirca 40 Klftr.

Birken Reisig! 5 Klftr. Elsen Astholz, 27 Klftr.

Elsen Reistz. ; Klftr. Aspen Reisig, circa 100 Klftr.

Kiefern Scheitholz, 20 Klftr. Kiefern Astholz, circa

. 500 Klftr. Kiefern Reisig im . der Licitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage ö und Stelle Vormittags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden. Sorau, den 26. Januar 1867. Der Oberförster W. FJischer.

Bekanntmachung. Es soll den 6. Februar d. J. in dem hneider schen Gasthofe

6 nachstehendes Holz aus dem Königlichen Forstreviere

a) aus dem Schutzbezirke Groß⸗Särchen,

Jagen 53: 49 Stück Kiefern Bauholz, 1 Schock kieferne Nit.

o: fene Stäg Kiefern au. und G 59g: ca. Stück Kiefern Bau- un . 653: 3 Stück Kiefern Bauholz, chneideholn

64 (Woßna): ca. 40 Stück Kiefern Bau und Schneid

olz, aus diversen Jagen: 12 Klftr. Elsen Scheithol e Ellen hen hien, 5 Klfttr. Astholz II. CJ. 26 Klftr. geputzte Reiser, 453 . Kiefern Scheitholz, 32 3 y . Il. Cl. Klftr. . geputzte Reife 2 Kistr. Weiden Scheitholz ser 2 Klftr. » Astholz J. Cl. b) aus dem Schutzbezirk Triebel (Tannicht): ca. 0 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneideholz, ca. 12 Klftt. » Scheitholz,

im Wege der Licitation öffentlich an den Meistbietenden gegen leiß

baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten? 63 . und Stelle, Vöormit? ags um 16 Uhr, hier! in n erden. Sorau, den 24. Januar 1867. Der Oberförster W. Fisch er.

369 Holz⸗Versteigerung.

Auf den 13, Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, ist in dem Kruge zu Düsterförde ein Termin zur Versteigerung bon circh 2909 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer aus den Forstbegangen Godendorf, Drewin, Fürstensee, Herzwolde und Strelitz anberaumt, zu dem Kauflustige geladen werden mit dem Bemerken, daß die he— treffenden Forstschutzbeamten die Hölzer an Ort und Stelle auf Ver langen nachzuweisen haben, und die Verzeichnisse davon in meinem Geschäftslokale gegen Kopialien zu erhalten sind.

Strelitz, den 25. Januar 1867.

Der Großherzogliche Oberförster Kaempffer.

Nutzholz⸗Verkauf. ;

Am Mittwoch, den 20. Februar er., Morgens von 10 Uhr ab, sollen in dem Brasch'schen Gasthofe zu Zempelburg aus den Beläufen Vandsburg, Neuhof und Kl. Lutau, der Oberförstert Vandsburg, e. 40 Stück, zum Theil sehr starke und mit vielen Knien versehene, zum Schiffsbau taugliche Eichen, aus dem Belaufe Reuhg auch (. 40 Stück Birken Nutzenden, so wie 4-6 Klafter Eichen Ruß holz öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.

Die Hölzer liegen 4 bis 6 Meilen von Ra tel, 36 nächsten Ott an der Netze und Eisenbahn, und bezüglich z, 3 und 1 Meile von zr dahin führenden Chaussee

Das Aufmaaß⸗Register ist vom 10. Februar ab in meinem Anti lokale hierselbst einzusehen, und werden die betreffenden Schutzbeamten auf Ersuchen die Abschnitte in den Schlägen vorzeigen.

Forsthaus Kl. Lutau, den 26. Januar 1867.

Der Königliche Oberförster Reinhard.

1244 39 Eisenhbahn. Die Ausführung der Tischler⸗ und Schlosser⸗Arbeiten für die Ge= bäulichkeiten der Stationen soll in 14 Loofen ien und zwar:

Stationen: Rastede. Hahn. . Varel. i, Sande. Heppenk.

A. Arbeiten der Fuß⸗

böden, Decken und Treppen B

Arbeiten

der Thüren, ) Loos: VIII. X. X. XI. AlII. Fenster und Ver⸗ age ,. einschließlich Lieferung aller dazu erforderlichen Materialien im Wesht der offentlichen Submission verdungen werden.

Offerten auf diese Lieferungen und Ausführungen sind an un

portofrei und versiegelt mit der Aufschrift; »Submission auf Ausführung von Tischler— arbeiten auf den Stationen der Heppens-⸗Olden— burger Eisenbahn«

Loos: I. ö . . ; ; VII.

XIII. XIV.

bis zu dem . ; ; Mittwoch, den 13. Feb ruar 1867, . in unserem Büreau anstehenden Termine einzureichen, woselbst dit selben in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden. Die Submissions Bedingungen sind in unserm Büreau hierselbs einzusehen und werden gegen Erstattung der Kopialien mitgetheilt. 2 den 17. Januar 1867. ö ö nig liche Kom mission für den Bau der Heppens-Oldenburger Eisenbahn.

AM 25.

Das Abonnement beträgt I Thlr. ; für das dierteljahr.

Königlich Preustischer

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Aue post ⸗Anstallen des An- und Auslandes nehmen gestell an, für Gerlin die Expedition des Cönigl. preußischen Staats Anzeigers:

Jäger Straße Nr. A0. 63 wischen d. Friedrichs · u. Aanoniersir) * .

a

Anzeiger.

Berlin, Diecgag, den 29. Jamar / Abend

18617.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaufmann und Schiffsrheder Jog . Christ ian Daniel Dreyer zu Altona den Charakter als Kommnerzien⸗ Rath zu verleihen.

M inisterium des Innern. Cirkular⸗Verfügung vom 17. Januar 1867 betreffend die Instruction über die Behandlung

und Ausbildung der einjährigen Freiwilligen vom 11. Dezem ber 1866.

Es hat sich das Bedürfniß herausgestellt, die Instruction über die Behandlung und Ausbildung der einjährigen Frei⸗ willigen von 21. März 1843, welche seit ihrer Emanirung be— reits mehrfache Modificationen erfahren hat, sowie auch ander⸗ weitig einiger Abänderungen bedürftig war, einer Umarbeitung zu unterwerfen und demnächst eine neue Auflage derselben zu beranstalten, von welcher letzteren ich der Königlichen Regierung hierneben 1 Exemplar (2) zur Kenntnißnahme übersende.

Berlin, den 17. Januar 1867.

S867. Det nr, ne Innern. m Auftrage:

Su lzer.

An die sämmtlichen Herren Ober⸗Präsidenten re.

a.

In st ruction ; über die . und Ausbildung,. einjährigen Freiwilligen. Lon 11. Dezember 165. ;

Die Instruction über die Behandlung und Ausbildung der einjährigen Freiwilligen vom 21. März 1843 wird hierdurch aufgehoben, und treten an Stelle derselben die nachfolgenden Bestimmungen:

aller Waffen sind, soweit sie

. S.

Die einjährig Freiwilligen g

durch ihre allgemeine Bildung hierzu geeignet erscheinen, zu

2. und Unteroffizieren der Reserve resp. Landwehr aus⸗ ubilden. . ö

. Es müssen ihnen deshalb während ihres Dienstjahres nicht

allein die nöthigen Begriffe über ihre künftigen Verhältnisse beigebracht werden, sondern es ist . auf Grund derselben auch die praktische Fertigkeit zur Ausübung ihrer künftigen Pflichten möglichst anzueignen. ö

Die Freiwilligen werden bei ihrer Annahme zwar bei den Compagnieen c. eingetheilt, allein zu ihrer Ausbildung per Regiment ꝛc. einem besonders dazu ausgewählten Offizier über wiefen. Ist die Zahl der Freiwilligen groß, so können zwei Offiziere dazu bestimmt werden, und dies muß jedenfalls ge— schehen, sobald ihre Zahl mehr ö 20 heträgt. ö

Es müssen hierzu Offiziere ausgewählt werden, welche nicht allein die nöthige praktische und thebretische Dienstkenntniß, son— dern auch die selbstständige Umsicht besitzen, um gebildeten jun—⸗ gen Leuten zum Vorbilde zu dienen.

§. 4. ö Zu ihrer Hülfe werden nach Maßgahe der Zahl der Frei⸗ willigen die nöthigen zuverlässigen Unteroffiziere kommandirt.

§. 5. ö . Den Unterricht im Exerziren, im Reiten und in der Dienst⸗

und Waffen ⸗Kenntniß erhalten die Freiwilligen in der Regel

durch den zu ihrer Führung bestimmten Offizier. Sobald die⸗ selben nach Maßgabe ihrer m . ausgebildet sind, treten sie in ihre Compagnieen oder Escadrons ein, und thun als Gemeine Dienste. 3.6

Die Freiwilligen bleiben aber auch während dieser Zeit in Hinsicht auf ihre theoretische Ausbildung der besonderen Auf— sicht des ihnen vorgesetzten Offiziers untergeben, auf welches Verhältniß, sowohl von dem Compagnie⸗ (Escadron) Chef, als auch von dem betreffenden Offizier, wechselseitig Rücksicht genom⸗ men werden muß. .

Auch nach ihrer Beförderung zum Gefreiten bleiben die Freiwilligen fortdauernd unter Aufsicht des mit ihrer besonde⸗ ren Ausbildung beauftragten Offiziers, der ihnen Unterricht über die Pflichten des Unteröffiziers und des Offiziers in allen Dienstverhältnissen, sowie über die besonderen Standespflichten des Offiziers ertheilt. Speziell liegt es diesem Offizier ob, die zu Gefreiten beförderten Freiwilligen im Zugführen, sowie im Tirailleur⸗ und Felddienst zu üben, und haben die Regiments⸗ und Bataillons-Commandeure dahin zu sehen, daß hierzu die Gelegenheit, so viel als es , ist, gegeben werde.

Zum Garnison⸗Wachtdienst sind die einjährigen Freiwilli⸗ gen, mit Ausnahme des jm §. 13 gedachten Falles, nur in so⸗ weit heranzuziehen, als dies zu ihrer dienstlichen Ausbildung nothwendig ist. z ö

Vor der Beendigung ihrer Dienstzeit werden die zu Gefrei⸗ ten beförderten Freiwilligen (mit Ausnahme der nach 8. 13 hiervon etwa auszuschließenden) einer praktischen und theoreti—⸗ schen Prüfung im Hinblick auf die allgemeinen Standes⸗ und Berufspflichten des Offiziers, so wie auf die von einem Sub—⸗ n nee,, zu verlangenden Kenntnisse und Fertigkeiten unterworfen. . .

Diejenigen, welche in dieser Prüfung bestehen, erhalten ein Zeugniß über ihre Qualification zum Landwehr -Offizier, wo⸗ ö sie die Berechtigung erlangen, bei der Landwehr zum Offizier gewählt zu werden.

Das Qualifications · Zeugniß 6 bei der Infanterie, Ka⸗ vallerie und, Artillerie nur vom Regiments⸗ Commandeur, bei den Jägern, den Pionieren und dem Train vom Bataillons Commandeur auszustellen. An bestimmte Worte sind diese Commandeure hierbei nicht gebunden, sondern nur gehalten, nach Einsicht des von den Compagnie⸗ Offizieren resp. dem Bataillons⸗Commandeur ausgestellten Zeug⸗