1867 / 27 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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anz oder theilweise im Besitze und Genusse des Fürstlichen Hauses anerkennen und die Auslagen erstatten, insbesondere auch etw 3 . j sᷣ 36 . 1. . kee gen haben, vom 1. lf 1867 an auf, den preußischen Staat. andene Prozeßkosten ., letzteres, sofern der Proze *. enn gl ee r irre gen en., ,. 3. en. h feott 53. f 1 chen 27. Januar. enn 237 Gestern Nachmittags 8 . er fh. nge ö ,, 6. . ür r g wr e g n ffn, m. 91. fortgefuhrt * leßtere durch Fürstliche Munifizenz begründete Kafse den Wunsch Fenin eck, 8 gie ,, w. * as vormalige Kurfürstenthum He en, as vormalige Herzog⸗ orden ist. ur igteit eines Vergleiches i die Zusti 1 ie M* ' ürstlicht . des j. e M önig ig thum Nassau, 9 die vornialige Landgrafscha t Hessen⸗Hombuͤrg, 5) die Seiner Durchlaucht des Fursten rf orb e g 1 Zusininimn . i nr, l el ide nnn, 1 . 3 r 3 um nächsten Mai auf dem Gärtnerplatze er? vormalige freie Stadt Frankfurt, 9 die an die Krone an, abge⸗ In allen anderen Nechts. und Streitfachen der edachten Art, in . endung finden mogen. Iig59r ö siandig gelan ir brauchen kaum beizufügen, daß derselbe voll. tretenen vormaligen Theile der Gro herzoglich hessischen rovinz Ober⸗ denen die Königliche Regierung sich nicht veranlaßt icht die Vertretung Art. 15. Als Aequivalent für die sämmtlichen durch diesen 9 hessen, 7) das Großherzogthum Hessen und bei Rhein, 8) das Groß⸗ der Post⸗Anstalt * übernehmen und welche daher von der Furchen Vertrag Seitens Seiner Durchlaucht des Fürsten an Preußen über⸗ herzogthum Sachsen, I) das erzogthum Sachsen Meiningen, Verwaltung selb auszutragen sind, erklärt Seine Durch aucht der eigneten Gerechtsame und Vermögens stück zahlt die Königlich pre. Gewerbe und Gandels Nach richten. 10 das Herzogthum Sachsen Coburg und Gotha, 11) das Fürst, vor denjenigen Gerichten Recht nehmen und geben zu wollen, GBische Staats⸗Regierung an Seine Durchlaucht den Fürsten als ein K Fürstenthum Reuß älterer Linie, 13) das Furstenthum Neuß zu deren Lonipetenz die Streitsache hort haben würde, wenn di Banschuantum die Sinne Tonk sen Villisnen Cha lern pen ih Ueber die Erweiterung des An n gg e tes der Ruh r⸗ üngerer Linie, 13) das Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt Sher ürstliche ern g nn fortbestanden hatte. ? Courant, und verspricht Seine Durchlaucht der Fürst von Thurn Koh len , ,, Handels Archivs aus isseldorf vom z Januar err gash; 13 das Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen Sber— ee rt. 7. Die Bilcher und Rechnungen über den gesammten und Taxis nach Empfang dieser Zahlung weiter) telne Ansprüche noch folgende Mittheilung: Die Versendungen! von Kohlen nach Bel⸗ herrschaft), 15 das Fürstenthum Lippe, 16 das Fürstenthum Schaum⸗ Vir ichen Postbetrieb werden mit dem 36. Juni 1867 abgeschlossen. irgend einer Art, welche aus der vorbezeichneten Uebereignung her⸗ gien und Frankreich sind auch im verflossenen Monat und zwar in burg Lippe, I7) die freie und Hansestadt Lübeck, 18 die freie und zie in den Posttassen vorhandenen Baarbestände gehen auf Preußen geleitet werden konnten, für Sich und Senn Haus erheben zu wollen, noch größerem Umfange als bisher, fortgefezt. worden und Hansestadt Breinen, 19) die freie und Hansestadt Hamburg. mit über. Die Königliche E gte gie unn verpflichtet sich, die bis . feilen verzichtet vielmehr hierauf ausdrücklich. Die Zahlung erfolgt haben für die sich daran Hetheiligen den Zechen ein sehr Es geht demnach das Fürstlich ö und Taxissche Postwesen zu enem Zeitpunkte auf Grund der echnungslegung sich ergebenden in Berlin sofort nach bewirkter Uebergabe. (Art. 19) . günstiges Nesultat geliefert. Wenn man anfaͤnglich geneigt in seineni ganzen Umfange, mit allen tItechten und allem Zubehör an Rein · Einnahmen an Seine Durchlaucht den Fürsten, soweit es nicht Art. 16. Se,. Durchlaucht der ürst verzichtet auf alle Forde war, im Hinblick auf die reichen belgischen Kohlenlager, diefe Verbin— unbeweglichem und beweglichem Eigenthum, Inventarien, Uten⸗ schon geschehen ist, abzuliefern, vorhehaltlich der nachträglichen Aus- rungen und Ansprüche, welche Höchstderselbe aus der Zeit Seiner Ver.! dung als eine unnatürliche und deshalb vorübergehende zu be⸗ lich unn Elles wie z feht und licgt. in Sas Eigenthun / *mn gleichung wegen verbleibenber Rest⸗Einnghmen und Rest⸗ Ausgaben. walkung an den Fiskus der m irt, J aufgefühhtts't Een und trachten, so macht fich doch schon jezt die Ansicht geltend, sie zu einer esit und Genuß des preußischen Staates über. Zur Abscheidung des Kassene und Rechnungswesens werden noch Gebiete noch zu haben und geltend imachen zu können vermeinen sollte. dauernden gestalten zu konnen indem man gefunzen haben will, daß Art. 2. Insbesondere een sämmtliche Seiner Durchlaucht dem folgende nähere Bestimmungen getroffen: 17 Alle Verwaltungs? Art. 17 Bezüglich bes Seinc Durchlaucht dem Fuͤrsten die Qualität der Ruhrkohlen die der belgischen Kohlen weit , Fürsten eigenthümlich zugehörigen Postgebäude und Postgrundstücke und Betriebstosten werden bis ustimo Juni 1867 Rachts von Thurn und Taxis und Den Mitgliedern des Fürstlichen und daß selbst einzelne Sorten, z. B. Gaskohlen, selbst von England, und überhaupt alle gegenwärtig für den Postbetrieh bestimmten Rea⸗ 12 Uhr von der Fürstlichen Verwaltung etragen; von da SHauses / so wie den Fürstlichen Verwaltungsstellen und- den solche nicht in gleicher Güte geliefert werden können. Die Beziehungen ge⸗ litäten im ganzen Bereich des Fürstlichen Postbezirks so, wie sie sich ab werden dieselben von der Königlichen egierung übernom'— Stellen repraͤsentiren den einzeln stehenden Fürstlichen Beamten 6 jekt überwiegend durch die Eisenbahn und K die r emal dnn, Best der, Für sichen Hostüerwatung Pösundz cn, ngtst weng, W Hie Eintrage der Brick id Frachttarten, Perfonenzettel 3c, mache, erfesgtem 1lckergange bes Flrstiichen Polt wicht, süemth isenbahn Geselschaft bisher in aus reichender Weise Waggons geliefert den darüber sprechenden Urkunden in das Eigenthuni des preußischen welche änter Sem atum des letzten Jun egpedint werden oder mit Folge züstehenden Portofreithums 'sollen diejenigen Bestimmungen , Es loßt sich erwarten, daß im Frühsahr die Schifffahrt eben- Stagtes über. Die zur Beurkundung dieses Eigenthums Ueberganges diefem Batum versehen ankommen, fallen, auch wenn die Ankunft Brundsätlich in Anwendung gebracht werden, welche in Preußen be. falls zu den Versendungen nach Belgien wird benutzt werden, um so bei den Gerichten, beziehungsweise Transscriptions-⸗ oder sonstigen der Karten 2. am Bestimmungsorte erst nach dem letzten Juni erfolgt, züglich des Portofreithums der Mitglieder des Königlichen Hauses, mehr, da frühere derartige Versuche günstig ausgefallen sind. Behörden nöthigen Schritte und Han lungen werden beide Theile einschließlich des internen Porto in die Rechnung der Fürstlichen Verwal⸗ der Staatsbehörden und der solche Behörden repräsentlrenden einzeln i e durch , ,, vornehmen . Die hierdurch entstehenden tung. J. Die Einnahmen für die Beförderung von Personen,/ für Brief stehenden Begmten jeweilig maßgebend sind. Kosten übernimmt die Königlich preußische Regierung. und Jahrpostsendungen welche erst nach Ablauf deß letzten Juni expe- Die in Ausführung des vorstehenden Grundsaßtzes zu erlassenden ö 21 3 , U In so weit sich in diefen Gebäuden Vienstwohnungen für Post., dirt werden, so wie für die Zeitungen, deren Abonnement) erlode Spezjalbestinmungen werden besonders verabredet! Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗ Nachrichten. beamte befinden oder Theile derselben an Dritte vermiethet sind, tritt am 1. Juli beginnt, fallen in die Rechnung der Königlichen Verwal⸗ Art, 18 In so weit es zu dem im Art. 1 stipulirten Ueber⸗ O . 8 die 33 Drchßische Staats Neglerung in die Mieths Kontrakte tung, auch wenn die Erhebung der betreffenden! Beträge vor dem zuge des Vürstlich hurn und Taxisschen Posnvesenizk atm ben re. d er Eisen b ahn bau des Ji ahr (l Zg6 hat das am Anfange und die Verbindlichkeiten der Fürstlichen erwaltung ein. I. Juli stattgefunden hat. Die von den Fürstlichen Postanstalten er ian Staat der Zustimmung der betreffenden Landes⸗Regierungen 5 Jahres bereits Über 15/00 geögraphische Meilen umfassende Eisen⸗ ale eschlösen von der llcbereißnung bitt gas Gasihaus zu hobhsn TWektage, für Zeitungen mit 4lb' in! gan zfahrigem Aon. zan uhbernig tn deren ech die Königlich bzenßist ene, Fäapncb der anch rb Te gien hundert Meilen neuer Lisen. einingen. ; . . ute mch, werden bro fata an die preuftsthe Postverwaltung vergütet. Richierung. Viefelbe verpfflchtel isth rum Durchlaucht den . g Gin ehrt, und ist. zie ilebersicht võn In ter. welche die Zei. In Frankfurt a. M. beschräntt sich ö, auf das sogenannte 4) Die bereits verkauften, bis zum Tage der Uebernahme des Fürsten gegenüber allen Ansprüchen zu vertreten, welche gegen Höchst⸗ n, . s, deutscher Eisenbahnverwaltungen. darüber giebt ünd Rothe Haus auf, der Zeil mit Ausschluß der Pestandt eile, welche zum Postwesens nicht verwendeten, Taxisschen Freimarken und Couverts Benselben Seitens der gedachten Landes-Regierungen wegen? diefer Aecber. der 8 Ian nnen men . . . . i r, . in der Eschenheimer Gaffe und dem sogenannten Elen n gin r 3 Wochen nach dem , tragung insbefondere der lehnbaren Postrechte erhoben werden könnten ür . ede rl g ern ne ie nn . eidenhoff gehören. ĩ . ; , n. den Königlichen Poststellen gegen b . oder möchten. . . erreich. e Art. 3. „Nicht minder werden sämmtliche zum beweglichen In⸗ gegeben werden können, ebenso it . ben he ere n rn 14 ch genf der Mitglieder des Fürstlich Thurn und Taxisschen Senken nen e ncburg, itebst und Warschau Terespol = wurde der pentar, der Fürstlichen Postverwaltung gehörigen. Gegenstände, wie wenn dabei durch Einlage in die Briefkasten eine, vom Tage der Ueber! Hauscs, so weit fie erforderlich sind, werden öh Seiner Durchlaucht ö. g hn bon Mostgu aus südiwärts nach Srel und Kurst Malche in den feitens der einzelnen Postanstalten Ji, m Inventgrien· nahme an unstatthafte Verwendung! vbn dergleichen Frankomarken dem Fürsten mit thunlichster Beschleunigung beigebracht werden. en i mg, im Anschluß an die gegen das Ende des Jahres crzeichnissen eingetragen sind namentlich guch die Postwagen, Eisen⸗ und Eouverts stattgefunden hat. Den Werth betrag dieser Markten unh Art 19. Dis definitive Uäbergabe beziehungsweise Uebernahme 6. . eröffnete Vahn von Odessa nach Balta nordwärts auf bahn · Post wagen u. s. w.), ö die Pferde in den Negieställen, Couverts stellt die Königliche P ostyer wa bei ö . ö des Poswwesens Nfohhl zu dem in Art. fn, ö. pten Termin durch . . ebaut wurde, von wo sodann in östlicher Nichtung nach und eben so die gesammten kateria lien Vorräthe Iz. B. an Mon bewirkenden Rechnungslegung für den leßten Zeitabschnitt der Fürst⸗ beiderseits zu ernennende Kommisfarich mittelst entsprechender Erklä⸗ Kurst die Schienen weiter gelegt werden sellen, um so die Eisen bahn? uren 29, Heizungsmaterialien 26) an Preußen ühereignet. . lichen Verwaltung in Forderung. . rungen in einem zu diefen . aufzunehmenden Prot otol. e, . zwischen Mos au und dem Schwarzen Meere vollends Stücke, welche in den Inventarien · Verzeichnissen 2c. sich nicht auf⸗ Art. 8. Die bei der Postverwaltung in den im Art. 1 genannten - Art. 20. Die Ratificatlon dieses ertrages wird möglichst bald herzustellen. 6. , , ,. ö geführt finden sollten, gehen gleichwohl mit über, . die Ländern und Gebieten von Seiner Durchlgucht dem Fürsten angestell⸗= erfolgen. . a3In der Lurapäischen Türkei wurde im *r 1866 die erste Fürstliche Vernaltung nicht kin für irrig aufgenommene Stücke. ten Beg miten werden in den Königlich preußischen Postdien hin!! ihren Die Auswechselung der Ratifications - Urkunden wird im Kor- größcze Eisenbahnlsnie, Rust schu g. a nn a, den Betric übergeben. „Ausgeschlossen von dieser Uehereignung bleibt die Einrichtung, dermaligen Diensthezügen und erworben Ansprüchen übernommen“ respondenzwege stattfinden. ; . Ause der canin g vischen Halbinsel ist im Jahre 1866 nainent⸗ ö ö Yir Woßnung des Fürftüichen General⸗ ing rd, Bie Shöhigliche, Regierung dat aufhellen Dienst Vertfel Ürkund dessen haben die beiderseltigen Bevollmächtigten diesen an wn e ien e , ern ö Stock. 0 irettor zu Fran Ur . J ö j ; ra en verwen ete J ‚. . . j 291 j Si J 4 ; ! J ng on ara Ti ian amn ä t. 4 Die . , 3. . . tra ö. übernehmen. untert Nostpersangl nach Maßgabe dieset Kton an J J ö ginge cher, . e, n . tab dem . im ürstlichen General-Postdirection un er Ober - Posttasse, welche die Art. 9. Die Beamten der Rürstli ) . . H zerli . 1 ahn in Fünen fertig gestellt ha te, 1866 durch ̃ . der Posten betreffen und für den laufenden Dienst er⸗ Frankfurt a. B. wird die e, e rn a ag ig en 8 9 an ,. Otto Hoffmann. Fertigstellung der Bahn von Fridericia nach der sch eswigschen, d. h. söderligs süüdegehen an Preüißen über Ichoch neren kere ghrf sich bietender Gelegenheit in am n fhlih n, Freiherr v. Gruen. W. Mipherge unh hiezu ischös. ten ge, bei Bantu e mn d, die beiden fn Rrring tung in zrtemmsenden Fäblch ein zelnet hten us der Fortgewährüng ihher geen bärtigen, Nie nst Cinkünfte vernwen hen net ; . ö Verbindung Zeit des Fürstlichen Posthetriebes auf Veriangen zur Einsicht weit sie eine solche Verwendung wünschen und dazu qualifizirt si 9 . . Kopenhagen mit den norddeutschen Eisenbahnen vollendete oder Abschriftnahme mitgetheilt werden, unbeschadet des Rechtes Es wird dabei auf ihre bisherige Dien ststellung uch h lichhto⸗ . n Das holländische Stgatsbahnneß hat wie im Jahre 1865, so zur Vernichtung unbrauchbarer Akten. „Andererseits verpflichtet sich billige Rücksicht genommen werden. Auf die Ven stond. Ten rn f . . guch, im Jahre 18663 große Jortschritte gemacht, namentlich durch die die Fürstliche Verwaltung, aus dem Fürstlichen Archive zu Regens⸗ dieser Beamten sinden, sobald sie' in de] Königlichen Dlenst bl! K nn rt und mi ssen etz af liche v ach richten. Fertigstellung der Linie Yoerdijt. Breda Borte Venlo, durch welche burg einzelne Postakten, welche in Bezug auf die fernere Führung der getreten sind, die für die Königlich preußischen Postbeamlen aht gen ein neuer wichtiger Anschluß an das rheinische , ng gewonnen erwaltung ein Interesse für die Königliche Staats⸗Regierung dar⸗ Vorschriften Anwendung“ 6 geltenden = Die Verhandlungen zwischen Preußen und Hannover. wurde, während durch die gleichzeitige Eröffnung von asselt · Eind · bieten, derselben zur Einsicht oder Abschriftnahme mitzutheilen. Denjenigen Beamten der Fürstlichen General ⸗Post. Direction j im Jahre 18665 Über den Abschluß eines Neutralität s-Vertrages« hoven ein zweiter Anschluß zwischen dem holländischen und dem bel⸗ Art. 5. Mit dem lebergange des Fürstlich Thurn und Taxisschen rankfurk a. M., welche weder ih Königliche, noch in ander; wn Unter diesem Titel ist fo eben eine tleine Schrift im Verlage der gischen Netze erreicht worden ist. ö . Postwesens gehen alle auf demselben ruhenden Lasten und Verwal⸗ Fürstliche Diensie übernommen werden, wird ie Königlich Ste n. Königlichen Geheimen Ober- Hofhuchdruckerei (R. v. Decker) erschienen, Das schon Ende 1865 2285 Kilometer umfassende helgische tungs Ausgaben auf Preußen über. regierung Pensionen gewähren. Auch 264 sie Sẽ Ci . ö welche geeignet ist, die irrthümlichen und falschen Auffassungen des Eisenbahnneßz wird rüstig (281 Kilometer wurden 1869 fertig gestellt) Die Königliche Staats-Regierung wird von dem Zeitpunkte des Fürsten gegen alle Ansprüche verlreten, welche von diesen * ö zeregten Gegenstandes zu berichtigen und aus der öffentlichen Meinung weiter ausgebaut, und Frgnkreich hat allein in den diei ersten Aeherganges an das Fürstliche Haus gegen alle dies fälligen Ansprüche auf Grund! ihres bisherigen Dienstverhältnisses gegen Höchstd h ugbeseitigen, Aus dieser auf amtlichen Quellen beruhenden Dar‘ JSuartalen des vergangenen Jahres 738 Kilometer BVahnstrecken eröff vertreten. 32 erhoben werden könnten Oder bäh tent. geg chitdenselben lellung, welche die diplomatischen Aktenstücke nach ihrem Wortlaute net, wovon der größte Theil auf den füdlichen Theil des Landes irsfee reh lr esats ziehen biet cin in die Postgerteäge der hohen gur Wit, em tz der iücberggbe werden sämmitliche in ,, feen Peittimter afin zi, Källancterf Std ch n Fürstlichen Verwaltung mit anderen Deutschen oder Außerdeutschen die Königliche Verwaltung übertretenden Beamten ihrer Dienst lich! ; Angelegenheit die möglichste Nachsicht bewiesen worden ist. z meter) fällt. 64 ö 34 5 Done r when! desgleichen in die mit den Eisenbahn Verwaltungen ten gegen Seine Durchlaucht den Fürsten von Thur d 2 is Die unter der Bezeichnung; » Krieg ers Ruhm und Künst⸗ In England sind namentlich interessante Eisenbahnbauten in abgeschlossenen Transportverträge, die Posthaltereiverträge, so wie die entbunden. ; en . ai ers Ehre« zur Erinnerung an die Feldzüge der preußischen Armee und um London gefördert worden. . ; in . auf den Postdienst aöbgeschlossenen Mieths⸗, Lieferungs⸗ Art. 11. Die Dienstegutionen dieser Beamten, die C den Jahren 1864 und ob. beim Folht handler A Dunger Das Eisen bahn nb r, Fön äigreichs z tali en. at durch die und sonstigen Vertrag? dieser! Art? l Gi erfüllt die Verpflichtungen tionen der Posthalter und sonstiger mit der Jürstliche 8 h . 'serselbst erscheinende Serie künstlerischer Darstellungen gus der vater— Erwerbung der venetianischen Bahn und durch neu eröffnete Strecken und genießt die rechte. welche aus diesen Verträgen für die Jürstliche tung im Kontrakts verhãltnisse stehenden Perfonen . r, ändischen Geschichte enthält u. A. zwei neue bereits vollendete Kunst⸗ nicht weniger als ca. 1100 Kilom. Zuwachs erhalten. Nachdem sich Pyostberwaltung entspringen, vorbehallllh anderiveiter Verständigung Königliche Reglerung üker. Es Y bleiben! schochn z e, Carnlondlt hätte. Es find diez. »die Erstürm ung der Düppęeler die Grenze Italiens bis nach Corniong bei Görz gegen Desterreich mit den interessirten Thellen. ö von dem im Art. J beftimmten Zeit punti x 3. . Ehanzen« nach Camphau sen! und »Die Johanniter⸗ Linn fest en hat und die Strecken Rovigo . Pontelagoseuro! sowie „Art. 6. Werden aus der Zeit der . Verwaltung An nate lang der Fürstlichen Venvaltung verhaftet, mir n ö n 9! Titten guf dem Schlachtf elde nach Cretus. Wenn Camp⸗ kinzisi- Lecce 1836 eröffnet worden sind, dehnt sich eine ununterbrochene Pzrücht, von. Privaten ober anßeren Po Verwaltungen gegen die recht bensllben Fin there gin gricgzen der Känshlnth'e che sé. ene Sill, än Gehn if ö , . ost . Anstalt erhoben, fo hat zwar Se. Durchlaucht der Fürst Art 12. Die berehts ben lig enn ernten 9 ) 6 eg rung, ch treue, charaktcristische Wiedergabe der lfm fig en llt und bis zu deren südöstlichen Spitze, wahrend Alrichzeittg durch die Fertig. ür Lie selben, einzustehen, die Koni liche Negierung wird jchoch, für pensionirte Beamte und für die gintrvsfchm 9. fin . ituation das historlsche Faktum? in wahrhaft künstlerischer Weise stellung der Linie Ancyng-Foligno-Rom die direkte Eisenbahn⸗Verbin= o oft sie solches im Interesse der ost⸗Verwaltung für angezeigt übernimmt u Qn ig iche regll ehm 9 von Beamten tirt und die wirkliche Acklon des Kampfes mit einer solchen geben. dung bis nach Neapel und noch weiter 1 eilangt und durch erachtet, nach vorgängigem Benehmen mit der Fürstlichen Verwaltung Art. 13. Die dereinstigen Wiltwen und hinterbliebenen Kind igkeit zur Anschauung bringt, daß der Beschauer sich unwillkürlich den Ausbau der Linie Empoli⸗Orte und lorenz-Foligno eine direkte zu. Negensburg bie Vertretung der Postanstalt in diesen Angelegen⸗ der in den vorhergehenden Artikeln gedachten Beamten 9 . ; ö dieselbe hineingezogen graut, so zeichnet sich das des Professor Doppelverbindung zwischen Florenz und Rom erschlossen worden ist. heiten übernehinen; sie wird alsdann diefelben mit aller Sorgfalt und preußischer Seits in ähniicher Weise unterstüitzt werden men zi 3j . retius (das Original befindet sich im Besitz des Johanniterconvents) Im Süden Spaniens erhielten die Linien von Cadix und nach bestem Ermessen, sei es im Wege der Güte, des Vergleichs oder her von der Fürstlich Thurn und Taxisschen Verwallun fit i . anz . aus durch ruhige Haltung und kon entrische Com- Malaga durch die im Oktober v. J. erfolgte Fertigstellung der Linie. des gerichtlichen Aus trages vollständig und nach allen Seiten hin für ist, und wird Se. Durchlaucht der Fürst von allen derarti ng e he n osition; die Charakteristik, welche die dargestellten ortrait⸗ Figuren Cordeva- Madrid, unmittelbaren AÄnschluß an das übrige spanische sechnung der Fürstlichen Verwaltung besorgen und erledigen, be⸗ und Ansprüchen durch die Königliche Staats⸗Regierun f en gn, urchzieht, ist edel und wahr und die Wirkung des Ganzen eine un— Eisenbahnnetz, während im Norden der Hafen Santander durch die ir f nn n n. dr,. Zählüng leisten, die Fürst. Art. 14. Die zur Unterstützung Des ve renne , , ansprechende. Beide Blätter sind w n, und n . ö n, in . k mit , . ühr i Sti Sti f e en Ei ig it feiner, künstlerischer Berechn enisckcn, Felet, und die spanische Westbahn bis nach Vinnn i schäftsführung in allen Stucken Stiftungen (namentlich die Bolzsche, Weidnersche und von Vrintsche— ö Eindruck der Originale mit feinen. stlerischer Berech * dem! Betrieb de e. 66 . nach adaf z hin