Den Königlichen Kronen -⸗Orden 4 Klasse . mit Schwertern: Stenzel, Lieutenant zur Ses Ma nnschaften. Das Militair⸗Ehrenzeichen 1. Klasse: Matrose 1. Klasse Krienitz. Steuermann Heinrich. ö Das Militair ⸗ Ehrenzeichen Z. Klasse:
Heizer Martin. Bootsmannsmaab Scheibier. Dimmermanns. Neinem Voike Euch aufnehme.
maat Holst.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Kreisgerichts⸗Direktor Seiler zu Lübbecke als Direktor energische Herivastung, sorgsam Erwwogen Gesehe, ne geh .
an das Kreisgericht in Minden zu versetzen; und
heit angehangen, tretet Ihr jetzt in den Verband des Nachhar. d betreffend die Justizverwaltung Saal und in den angrenzenden Sälen des Königlichen 3 bones deen Be olte fung Ciich durch Siammfggemtehnsch⸗ ö üm er Holstein und mie ⸗Gebäudes aufgestellt werden wird. — Wegen der dazu er⸗ durch Sprache und Sitte verwandt und durch ö . de geg an * forderlichen Vorbereitungen wird die Sammlung am 5. 5. M. der Interessen befreundet ist. Vom 28. Januar 1867. geschlossen. . . lat
Ich vertraue Eurem deutschen und redlichen Sinn, daß Ihr . Der 0 der Wiedereröffnung wird nach der erfolgten Mir Eure Treue eben so aufrichtig geloben werdet, wie Ich zu Wir Wilhelm, von Gottes Gngden König von Preußen ze. neuen Aufsle aug bekannt gemacht werden.
. verordnen für das Gebiet der mit Anserer Mongrchie vereinig= Berlin, den 3. Februar 1867. J Euren Gewerben, Eurem Handel und Eurer Landwirth⸗ ten Herzogthümer Holstein und Schleswig, was folgt: . Die Königliche Akademie der Künste.
schaft eröffnen sich durch die Vereinigung mit Meinen Staaten 1. Die Ober⸗Aufsicht über das Justizwesen mit sämmtlichen Im Auftrage: reiche Quellen. Meine Vorsorge wird Eurem Fleiße wirksam darunter r Ten Befugnissen geht fortan auf Unseren Ed. Daege. O. F. Gruppe. Justizminister über.
. theilung der Staats llen Justizangelegenheiten, welche Unserer landes⸗ ine gleiche Vertheilung der Staatslasten, ein i I. In allen Justizangeleg , j 1st g aatolasten, eine zweckgemaße . Entscheidung oder Genehmigung bedürfen, ist NMꝛinisterium des Innern.
olung von den Behörden an Unsern 3 : . Der Geheime Kanzlei⸗Assistent von Gloeden ist zum Ge⸗
und pünktliche Justizpflege, kurz alle die Garantien, welche 56 deren Ein
Dem Kaufmann August Kreßmann zu Stettin den reußen zu Dem geniacht ich jetzt i izminister zu berichten. . kn, gan en il en ig ser Bren 31 w,, tilt ff . ae, ,, und Befug. heimen Kanzlei-Secretair im Ministerium des Innern ernannt
Charakter als Kommerzien⸗-Kath zu verleihen.
Patent wegen Besitznahme vormals Großherzog⸗ lich hessischer Landestheile. Vom 12. Januar 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c. thun gegen Jedermann hiermit kund:
Rachtem Seine Königliche Hoheit der Großebherzog von Hessen dem Ruhme, die Unabhängigkeit und Freiheit des deutschen
und bei Rhein ꝛc. Uns in dem Friedens vertrage vom 3. Sep⸗ ö . tember 1866 die nachstehend bezeichneten, bis dahin Großherzog⸗ Vaterlanbes dauernd gegründet zu wahen. WMWinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche 6 hn bei Verlust des Anrechts einzulö
lich hessischen Gebietstheile: die Landgrafschaft Hessen⸗Hom⸗ burg, den Kreis Biedenkopf, den Kreis Vöhl, den nord— westlichen Theil des Kreises Gießen, den Ortsbezirk Rödel— heim, den bisher unter Großherzoglich hessischer Souverainetät
bewährt hat, werden Euch fortan gemeinfame Güt : III. ö
; ö ze en werde Ich . a, „Dl nine nissen der 9 , n,, In worden.
er Kirchen werden auch fernerhin di iterli ige für jetzt eine gi t . ch nn die en ahter des ter ichen ien nf ag 6. , Höchsteigenhändigen Unterschrift
, e , , r, ,,, . ,, d,, , , ,,. Ces, Wrern,, een , , n, , m. ,,, . n e
⸗ eilnehmer an den §§. 5. 6. und 13. des Lotterie⸗Planes unter eh en r , e,
bezüglichen Loose aus der 1. Klasse bis ö 8. d. M.
Bas walte Gott! ; Berlin, den 12. Januar 1867. Arbeiten. Bekanntmachung. ;
Wilhelm. te Kiel⸗Korsoer wie⸗ dem das Fahrwasser auf der Route Kiel er der inch finden ᷓ. heute ab die täglichen preußisch⸗dänischen
Berlin, den 5. Februar 1867. a, ,. . Kön! lich e' Gänr ate Cotter ie⸗Direetion.
keene, eil des Orts bchirts dir ed r wn fla sahbgetzeten hat, ? z ge n ich rler auf der gedachten Route wieder regel⸗ Tages⸗Ord nu n g.
. 26 k. 6 2 tz ö Monarchie reinigen und zu diesem Behufe mit Zustimmung beider 2 J Landtages das Gesetz vom 24. Dezember 9 J. er! ing denjenigen Lan
Häuser de lassen und verkündigt.
Demzufolge nehmen Wir die vorstehend genannten bisher
Verordnung, betreffend die Publication der Ge att. . r heel e dien welch durch die g . den 2. Februar 1867. 54 e n g e,, *r er g)! 6 setze zgæm 4. Dezember 1566 (Gesez- Sammel. Se 875, Heneral⸗Post-Amt. Vor wittags Ko ühr.
876) der preußischen Monarchie einverleibt r 3. Schlußberathung über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die 9 . (. ö sgelder und gleichartiger Kommu⸗
Großherzogli irti J worden sind. . ßherzoglich hessischen Hebietstheile burch gegenwaͤrtiges Pa Vom 29. Januar 1867. Bekanntmachung. russischen Post⸗ nal Abgaben. — Referenten: Abgeordnete Lesse und
tent in Besitz und einverleiben dieselben Unserer Monarchie mit chten der Landeshoheit und Hberherrlichkeit und mit Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2, Verwaltung ist das zussische Porto fir diesenigen Fahrpost⸗
sämmtlichen Zubehsrden und Ansprüchen.
Wir ele n die reußischen Adler an den Grenzen zur vom 24 Dezember 1866 (Gesetz Sanmml S. 875, 8767 d r p i ich ißi ; ö ; ; z S. Ußi⸗ ( gt worden. ö. nserer andesherrlichkeit aufzurichten statt der chen Mona ichie ei ̃ ĩ ; . ö . , itbri Adressen u den Bücher⸗ . s larchie einverleibt ö sind, was folgt: ̃ Auf en Be leitbriefen resp. Begleit z t, ; eicher derselb 8 dem Herrenhause an
Bezeichnung
bisher angehefteten Wappen Unser Königliches Wappen anzu⸗
zu versehen.
Nach einer Mittheilung der Kaiserlich . übner. verordnen für dieseni ̃ ͤ . igli Büchern besteht, wesent⸗ trag der Referenten: . f iejenigen Landestheile, welche durch die Gesetze Sendungen, deren Inhalt lediglich aus Büch steht, Dan nt ; 9 . , , wolle beshließen:
ben hem, daß dem vorbezeichneten Gesetz⸗Entwurfe in der Ge⸗ ückli egeben sein, da ,,, . das Haus der Abgeordneten gelangt ist, die ver⸗
erlangen dieselbe nur durch die Aufnabme in die zu Berlin Den Büchersendungen m
schlagen und die öffentlichen Siegel mit dem preußischen Adler Landesherrliche Erlasse, welche G s üchern besteht. ᷣ herrlich sse, welche Gesetzeskraft erhalten sollen, der Inhalt derselben aus m,. im 66 6, wie allen übrigen ,,,. ustimmung zu ertheilen.
2) Bericht der Justiz⸗Kommission über den Gesetz⸗Entwurf,
Wir gebieten allen Einwohnern der nunmehr mit Unserer erscheinende Gesetz Sammlung für di ial / de nso / . ini . i ; für, die i Rußland, zwei gleichlautende Declara ,, vereinigten ehemaligen Großherzoglich hessischen Ge⸗ Staaten, ohne Unterschied, a if für die k k 3 ir n ch Sprache beigegeben wer— betreffend die Anftelung bon Zustizbemten der neu er— ietstheile, fortan Uns als ihren rechtmäßigen König und Lan⸗ für einen Theil derselben bestimmt sind. den, welche genau den Inhalt, die Anzahl der Gegenstände und mworbenen , wl in den älteren Provinzen. 3) Petitionsberichte.
Befehlen mit pflichtmäßigem Gehorsam nachzuleben.
und im Genusse ihrer Diensteinkünfte belassen. Die gesetz⸗
6 zu erkennen und Unseren Gesetzen, Verordnungen und
Wir werden Jedermann im Besitze Und Genusse seiner deten Erlasse der Zeitpunkt bestt ᷣ ihere Auskunft J . estimmt, n ᷣ ost · Anstalten auf Verlangen nähere Auskunft. wohlerworbenen Privatrechte schützen und die Beamten, welche Kraft treten soll, so ist der nt, ö. er, e . ,, * . 1867. enossen,
. §. 2. den Werth derselben bezeichnen. 2 n, . ö f je St ifs für Bü dungen nach Ruß⸗ ündli richt der Kommission für Finanzen und Ist in einem durch die Hesetz Sanmnnlung (z. ) verkün⸗ Aeher die Höhe des Tarifs für Vüchersendung . ö i re. de 2 ö an
betreffend eine Abänderung der Steuerkontrole der
bgeordneter v. Koeller.
— Referent:
in Unsere Dienste überzutreten gewillt sind, auf ihren Po en dieser Besti tthei j s = Amt. g auf ihren Post stimmung zu beurtheilen. Enthält aber der verkündete Seneral-Post-Amt. — ö zum Fischéreibetriebe auf hoher See.
Erlaß eine solche Zeitbestimmung nicht, so beginnt dessen Ge⸗
gebende Gewalt werden Wir bis zur Einführung der preußischen setzestraft mi — 3 ' führung der preußisch xʒrctzestraft mit deni zwölften Tage nach dem Ablauf desjenigen Das g9. Stück der Gesetz- Sammlung, welches heute aus. Antrag der Kommisston:
Verfassung allein ausüben.
So länge bis wir eine andere Einrichtung zu treffen zweck. in Berlin ausg mäßig finden, wird jede öffentliche Stelle in der . Art J ö Nr.
verwaltet.
Unsere Kommissarien zur Ausführung des Friedensvertrages Kenntniß erhalten h indlichkei l — haben, beginnt die Verbindlichke = ; mit dem Großherzogthum 9e n sind von Uns angewiesen, selben sich zu achten, eist g dem im 3 ie e mn, . vormals Großherzoglich
hiernach die . . 3. „Hiernach geschieht Unser Wille. Gegeben Berlin, den 17. ö 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bis marck-Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
Alle rhöchste Proklamation an die Einwohner vorm als Graßherzo— lich hessisch er Landestheile. Vom 12. Januar 1867
„Durch das Patent, welches Ich heute vollzogen habe, ver— einige Ich Euch, Einwohner bisheriger eee g effischer „onde mit Meinen Unterthanen, Euren Nachbaren unb' Went schen Brüdern.
Durch die Entscheidung des Krieges, durch den Friedens⸗ Vertrag mit Eurem bisherigen Großherzoge und durch die Neu⸗ gestaltung des gemeinsamen Deutschen Bahn iar br nunmehr von einem Fürstenhause getrennt, dem Ihr mit treuer Ergeben⸗
Tages, an welchem das e ick ; ießen: Tages, chem das betreffende Stück der Gesetz Sammlung gegelg? n ede hä unter l Das Harl der Abgeorbneten wolle beschließen: 6539. das Patent wegen el n sn ,, , . den vorbezeichneten Antrag ug , ir Dieiem . ; ., ᷣ 2. Jan önigli ᷣ dener = urch für Hiejcnigen, welche schon früher von dem Gesetze herzoglich hessischer k ,,,, Königlichen . . gege Nr. 6531 die A 9 9 gthelle, Vom J. Januar rungen für erledigt z essischer Landestheile. 5) Wahlprüfungen.
unkte. 7; . . 8. 4 Sl zung die Verordnung, betreffend die Publication der
ᷣ jeni 1destheilen, welche durch die Gesetze vom lin, 4 Februar. Se. Majeftät der König haben Fer, nn fn . S. Nö, 8 6) der en , aller e g ch . den nachbenannten Personen die 6 Kosten ah halten, wird einer besonderen Königlichen Verord⸗ Monarchie einverleibt worden sind. Vom 29. Januar 1867 niß zür Anlegung der ihnen verliehenen Orden ꝛc. zu ertheilen, nung vorbehalten. ᷣ . d zwar: , 341; ; ö. untehꝛr Gböss die Verordnung, betreffend die Justigderwaltung ne Rarßtreuzes des Königlich Sächsischen Albrechts— innerhalb der Herzogthümer Holstein und Schleswig. Vom Srdens:; ; 28. Janugr 186, Und unter. Ja. ien dem General-Major Baron von Rheinbaben, Commandeur ten Srgan Rr. 6534 das Statut für die a nn e en n Nie. ver ig! Garde⸗Kavallerie⸗Brigade / ö rlassen . derberg im Kreise Euskirchen. Vom 24. Dezember 1866. des Komthurkreuzes zweiter Klasse desse * 5 ra mee⸗ issen. Berlin, den 4. Februgr 1867. ö dem Major von Unger, vom General-Stabe des 3. Armee⸗ Diele Verordnung tritt selben ent , Corps gc Badischen
gegen te henden bisherizen Borschriftmn fing hicrt t en hn des Großkreuz s, es Großherzoglich. s.
ᷣ ften ier: ̃ äh ringer ö. 1irkundlich unter? ÜUnserer H chsteigenhändigen Unterschrift zem P e n e n, der olim ten Minister
und beigedrucktem Königlichen n iegel. inicteri er geistlichen, Unterrichts- und hen bevr ; ö h / amn enn he se , bei Hofe, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von
(L. S Wilhelm. U Akademie der Künste. des Commandeurtregz zweiter Klasse desselben
Gr. v. Bismarck Schönhausen. Frhr. v. d. Heydt. Die Königliche Akademie der Künste bringt hiermit zur dem bei derselben Gesandtschast angestellten Legationsrath von
v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler ̃ tniß, daß nunmehr die Wagener'sche Gemälde⸗ — Gr. zur Lippe. v. Scichow. e zu n e . 3. . wieder in dem langen] Bunsen,
Die nähere Bezeichnung derjeni en Behörden und welche verpflichtet sein sollen, die , n, (8.1 . 3 Dezember 1863, Gef