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Kreisen als dankenswerthe Früchte dieser Session be⸗ grüßt werden.
Während die spezielle Entwickelung des preußischen Staatswesens durch das einheitliche Zusammenwirken der Landes-Vertretung mit Meiner Regierung eine erfreuliche Förderung erfahren hat, berechtigt Mich die Thatsache, daß der Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes von allen mit Preußen ver⸗
bündeten Regierungen angenommen worden ist, zu
der Zuversicht, daß auf der Grundlage einer einheit— lichen Organisation, wie Deutschland sie in Jahr— hunderten des Kampfes bisher vergeblich erstrebt hatte, dem deutschen Volke die Segnungen werden zu Theil werden, zu welchen es durch die Fülle der Macht und Gesittung, die ihm beiwohnt, von der Vorsehung berufen ist, sobald es seinen Frieden im Innern und nach Außen zu wahren versteht. Ich werde es als den höchsten Ruhm Meiner Krone ansehen, wenn Gott Mich berufen hat, die Kraft Meines durch Treue, Tapferkeit und Bildung starken Volkes zur Herstellung dauernder Einigkeit der deutschen Stämme und ihrer Fürsten zu verwerthen.
Auf Gott, der uns so gnädig geführt hat, ver— traue Ich, daß Er uns dieses Ziel wird erreichen lassen!
Der Präsident des Abgeordnetenhauses, von Forckenbeck, brachte hierauf ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den König aus, in welches die ganze große Versammlung wieder⸗ holt in freudigster Begeisterung einstimmte. Der u den des Staats⸗Ministeriums, Graf von Bismarck, erklärte nunmehr auf Befehl des Königs den Landtag für geschlossen. Se. Ma⸗ jestät der König verließ hierauf nach allen Seiten huldvoll grüßend den Saal.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Strafanstalts⸗-Dirxektor Hänsler zu Striegau und
dem evangelischen Pfarrer Hennicke zu Bleddin im Kreise Wit⸗ tenberg den Rothen Adler⸗Hrden dritter Klasse mit der Schleife, dem Just fret und Notar Maus zu Euskirchen, dem Rechnungs⸗ Rath und Consistorigl⸗Secretair Rog ge zu Königsberg in Preußen 4 dem Steuer⸗Empfänger Steger zu Rheinberg im Kreise Moers den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Geheimen Justiz- und Appellationsgerichts;⸗ Rath Luther zu Naumburg an der Saale und dem Kaiserlich russischen Obersten Dragomiroff den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Hauptinann a. D. Weylnand, bisher im Landwehr⸗Bataillon Attendorn Nr. 37, und dem Rittergutsbesitz Quedenfeld auf Carmitten, im Land⸗ kreise Königsberg i. Pr., den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Flasse, dem pensionirten Schuldiener Johann Christian Friedrich Müller zu Berlin und dem Everführer Jacob Wilhelm Busch zu Hamburg das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Handlungsgehilfen Henschel zu Sagan die Ret— tungs Medaille am Bande; ferner
Dem Kurfürstlich hessishen Kammerherrn und Hof⸗ marschall 4. D. von der Lancken zu Berlin die Kammer— herrn Würde zu verleihen,
Die vortragenden Räthe im Marxine⸗Ministerium, Wirkliche Admiralitäts⸗Räthe Co upette und Elbertzhagen zu Geheimen Admiralitäts⸗Räthen mit dem Range der Räthe zweiter Klasse zu ernennen, und
Dem praktischen. Arzt 2c. Dr. Epenstein in Berlin den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen; so wie
Die Wahl des e, n , . Rittergutsbesitzers Streck⸗ fuß auf Powiatek in Kreise Graudenz, zum Direktor des Land— schafts⸗Departements Marienwerder zu bestätigen.
Patent wegen Besitznahme vormals bayerischer Landestheile. Vom 12. Januar 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden King von Preußen ze. thun gegen Jedermann hiermit kund: . In dem Friedensvertrage, welchen Wir mit Sr. Majestät dem Könige von Bayern am 2. August 1866 abgeschlossen haben, sind Uns die nachstehenden, bis dahin bayerischen Ge— bietstheile; das Bezirksamt Gers feld, der Landgerichtsbezirk Orb, ohne Aura, die zwischen Saalseld und dem preußischen
6 Ziegenrück gelegene Enklave Kaulsdorf, abgetreten worden.
Wir, haben beschlossen, diese Gebietstheile mit Unserer
Monarchie zu vereinigen, und zu diesem Behufe mit Zustim⸗ mung beider Häuser des Landtages das Gesetz vom 24. Dezem. ber v. J. erlassen und verkündigt. Demzufolge nehmen Wir die vorstehend bezeichneten bis. her bayerischen Gebietstheile durch gegenwärtiges Patent in Besitz und einverleiben dieselben Unserer Monarchie mit allen Rechten der Landeshoheit und Oberherrlichkeit und mit sämmt— lichen Zubehörden und Ansprüchen.
Wir befehlen, die preußischen Adler an den Grenzen zur Bezeichnung Unserer Landesherrlichkeit aufzurichten, statt der bisher angehefteten Wappen Unser Königliches Wappen anzu⸗ ö die öffentlichen Siegel mit dem preußischen Adler zu versehen. .
Wir gebieten allen Einwohnern der nunmehr mit Unserer Monarchie vereinigten ehemaligen bayerischen Gebietstheile, fortan Uns als ihren rechtmäßigen König und Landesherrn zu erkennen und Unseren Gesetzen, Verordnungen und Befehlen mit pflichtmäßigem Gehorsam nachzuleben.
Wir werden Jedermann im Besitze und Genusse seiner wohlerworbenen Privatrechte schützen und die Beamten, welche in Unsere Dienste überzutreten gewillt sind, auf ihren Posten und im Genusse ihrer Diensteinkünfte belassen.
Die gesetzgebende Gewalt werden Wir bis zur Einführung der preußischen Verfassung allein ausüben.
So lange bis Wir eine andere Einrichtung zu treffen zweckmäßig finden, wird jede öffentliche Stelle in der bisherigen Art verwaltet.
Unsere Kommissarien zur Ausführung des Friedens -Ver— trages mit dem Königreiche Bayern sind von uns angewiesen, hiernach die en nn auszuführen.
Hiernach geschieht Unser Wille.
Gegeben Berlin, den 12. Januar 1867.
(L. 8.) Wilhelm.
Gr. von Bismarck-Schönhgusen. Frhr. von der Heydt,
von Roon. Gr. von Itzenplitz, von Mühler. Gr. zur Lippe. von Selchow. Gr. zu Eulenburg.
Allerhöchste Prockamation an die Einwohner vormals bayerischer Lan des theile. Vom 12. Januar 1867.
Durch das Patent, welches Ich heute a habe,
vereinige Ich Euch, Einwohner bisheriger bayerischer Lande, e, nn. Unterthanen, Euren Nachbaren und deutschen rüdern. Durch die Entscheidung des Krieges, durch den Friedens Vertrag mit Eurem bisherigen Könige und durch die Neu—
gestaltung des gemeinsamen deutschen Vaterlandes nunmehr von einem Fürstenhause getrennt, dem Ihr mit treuer Ergeben⸗
heit angehangen, tretet Ihr jetzt in den Verband des Nachbar— landes, dessen Bevölkerung Euͤch durch Stammesgemeinschaft,
durch Sprache und Sitte verwandt und durch Gemeinsamkeit .
der Interessen befreundet ist. Ich vertraue Eurem deutschen und redlichen Sinn, daß
Ihr Mir Eure Treue eben so aufrichtig geloben werdet, wie
Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme. Euren Gewerben, Eurem Händel und Eurer Landwirth—
schaft eröffnen sich durch die Vereinigung mit Meinen Staaten reiche Quellen. Meine Vorsorge wird Eurem Fleiße wirksam
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dine , Vertheilung der Staatslasten, eine zweckgemäße energische Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine gerechte und pünktliche Justizpflege, kurz alle die Garantieen, welche Preußen zu Dem gemacht, als was es sich jetzt in harter
Probe bewährt hat, werden Euch fortan genmeinsame Gü— ‚
ur ren Die Diener der Kirchen werden auch fernerhin die Bewahrer des väterlichen
ter sein. . Eure Religion werde Ich ehren und schützen.
Glaubens sein. Euren Lehranstalten werde Ich Meine beson—⸗ dere Aufmerksamkeit widmen. .
Eure kriegstüchtige Jugend wird sich ihren Brüdern in . Meinen anderen Staaten züm Schutze des Vaterlandes treu
anschließen, mit Freude wird die preußische Armee die tapferen Bayern empfangen und, gemeinschaftlich mit Meinem Heere und Meinen anderen Völkern vereinigt, werdet Ihr Theilnehmer
an dem Ruhme, die Unabhängigkeit und Freiheit des deutschen
Vaterlandes dauernd gegründet zu haben. Das walte Gott! Berlin, den 12. Januar 1867. ; Wilhelm.
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Berlin, 9. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn- Direktor Simon zu Berlin zur Anlegung des von des Großherzogs von Oldenburg Königliche Hoheit ihm verliehenen Ehren-⸗Ritterkreuzes erster Klasse vom Haus⸗ und Verdienst Orden des p 8 Peter zriedrich Ludwig und dem Gerichtshalter, Justiz⸗Nath Johann Fr in Ernst Esmarch zu Segeberg zur n , n des von dem Fürsten von Schwarzburg⸗-Rudolstadt Durchlaucht ihm verliehenen Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse, die Erlaubniß zu ertheilen.
Pariser Aus stellung. Einsendungs-Termine betreffend.
Der unterzeichneten Kommission gehen täglich Anträge von Ausstellern zu, welche auf Verlängerung der für die Einliefe⸗ rung der Güter bei den Empfangstellen festgesetzten Fristen ge⸗ richtet sind. Die unterzeichnete Kommission ist außer Stande, diese Anträge , , beantworten, und sieht sich daher ge⸗ nöthigt, ö. diesem Wege die Herren Aussteller zu benachrichti⸗
en, daß die von der Kaiserlich französischen Kommission erlas⸗ enen Bestimmungen es unmöglich machen, den Endtermin für die Einlieferung über den 20. 5. M. hinauszuschieben, und daß daher die nach diesem Termin bei den Empfangstellen eingehen⸗ den Güter von diesen zurückgewiesen werden müssen. Ausstel⸗ lern, welche auf die staatliche Vermittelung, also auf Trans⸗ portkosten⸗ und Zoll⸗Freiheit , wollen, bleibt allerdings unbenommen, ihre Ausstellungs-Gegenstände auch nach dieser Frist diret nach Paris zu senden, doch muß dies derart ge⸗ e n daß das Eintreffen derselben vor dem 109. März gesichert ist, da nach diesem Termin Güter in das Ausstellungsgebäude überhaupt nicht mehr e nen, werden. Die Verpackung und Adressirung muß im Uebrigen auch bei diesen Sendungen den erlassenen Transportvorschriften genau entsprechen.
Die unterzeichnete Kommission beantwortet durch gegen⸗ wärtige Bekanntmachung im Voraus alle bei ihr künftig noch etwa eingehenden Anträge auf Fristverlängerung.
Berlin, den 8. Februar 1867.
Die Königliche Central⸗Kommission für die Pariser Ausstellung von 1867. Del brück.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit der Bestimmungen über das Verfahren bei Einberufung der Reserve⸗ und Landwehr⸗Mannschaften zu den Fahnen, vom 26. Oktober 1850 wird hierdurch bekannt ge⸗ macht, daß die permanenten Mitglieder der unterzeichneten Kommission zum Behufe der Entscheidung über die Gesuche um einstweilige Zurückstellung vom Eintritt in den Militair⸗ dienst, bei etwa eintretender Mobilmachung der Armee, am 6. April d. J. ihre nächste Sitzung halten werden.
Diejenigen, in hiesiger Stadt und deren Weichbilde woh⸗ nenden Reserve⸗ und Landwehr Mannschaften Isten Aufgebots, welche einen Grund zur Zuruͤckstellung nach 5. 9 der oben ge—⸗ dachten Bestimmungen geltend machen zu können vermeinen, werden daher J, . ihre desfallsigen Gesuche sofort, und pätestens bis , künftigen Monats beim hiesi⸗
en Magistrat anzubringen. .
J Oö r tree n , Gesuche bleiben unberücksichtigt. Nach diesem Termine werden die Ramen derjenigen Mannschaften, deren Gesuche als begründet erachtet worden sind, durch das Intelligenz⸗Blatt öffentlich bekannt gemacht, weshalb jede be⸗ sondere Entscheidung auf die if an denen Gesuche unterbleibt.
Berlin, den 5. Februar 1867. ö
Königliche Kreis-Ersatz⸗Kommission.
Nichtam tliches.
Preußen. Berlin, 9. Februar. Bei den König⸗ lichen Majestäten war vorgestern Familientafel und gestern ein größeres Diner zu Ehren Sr. Königlichen Hoheit des Grafen von Flandern. — Ihre Maßestät die Königin ertheilte dem Königlich italienischen Gesandten die nachgesuchte Abschieds⸗
Audienz. — Heute ö Ihre Majestät dem feierlichen Schluß⸗
akte der beiden Häuser des Landtages auf der Tribüne des
Weißen Saales bei. — Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die
Haus mit dem heutigen Tage einen Abschnitt
Kronprinzessin begleiteten gestern früh 7 Uhr die Hessischen ö nach der Eisenbahn. Um 11 Uhr empfing Se.
önigliche Hoheit den Oberst⸗Lieutenant, aggregirt dem 5. West⸗ 6 Infanterie ⸗Keginient Nr. 53, von Francken berg ⸗Prosch⸗ itz und hierauf den Flügel⸗Adjutanten Major Graf Lehndorff. Um 5 Uhr dinirten die Höchsten chaften bei Ihren Majestäten. Um 95 Uhr erschien Se. Königliche ‚. der Kronprinz in der Soirée bei Ihrer Majestät der Königin.
— 9. Februar. Die in der gestrigen Schluß⸗Sitzung des Herrenhauses, nach Verlesung der Königlichen Botschaft, von dem Herrn Präsidenten, Grafen zu Stolberg⸗Wernige⸗
rode gehaltene Rede lautet, wie folgt:
Meine Herren! Nach den so eben vernommenen Worten stehen wir am Schlusse einer Sitzungsperiode, die eben so langdauernd als hedeutsam gewesen ist. Unserer Berathung hat eine große Anzahl von Gesetzen vorgelegen, von denen wir Lell waren, daß sie einen weit greifenden und nachhaltigen Einfluß auf die politische, sittliche und materielle Entwickelung nicht nur der alten Landestheile, sondern auch, derjenigen unseres Vaterlandes üben werden, durch welche dasselbe vermöge der Kraft und Weisheit unseres König⸗ ien Herrn, des. Heldenmuthes unserer Armee und der besonnenen und umsichtigen Verwaltung unserer auswärtigen Ange⸗ legenheiten erweitert worden ist. Die Prüfung dieser Vorlagen hat in, diesem Hause mit Gewissenhaftigkeit und dem alten preußischen Sinne und Geiste , , nach welchem persönliche Bedenken dem Vertrauen auf Se. 63 den König und Allerhöchstdero Räthe in der Sorge für das Wohl und das Interesse Aller bei uns stets untergeordnet worden sind. Auf diesem Boden haben wir in dieser Sitzungsperiode auch ein erfreuliches ,, bei dem andern Theile der Landesvertretung gefunden. Aus der gewonnenen Verständigung sind als Früchte 53 Gesetzentwürfe, zum Theil von er⸗ heblichem Umfange, zum Theil von der Bedeutung be,, , . die ich vorhin bezeichnet habe. Möge Gott Seinen Segen geben, al durch sie ein wohlthätiger Einfluß geübt und die Zucht und die Treue und der Gehorsam erhalten und gefördert werde, durch welche das preußische Volk unter der Führung der Hohenzollern der feste Schirm und Hort geworden ist, unter denen die Volksstämme und Staaten Deutschlands zur festen Einigung gelangen mögen!
Ich ertheile nunmehr das Wort zur Geschäfts⸗Ordnung dem Hrn. v. Frankenberg⸗Ludwigs dorff. 416
Nachdem derselbe das Haus zum Danke gegen den Präsidenten aufgefordert und die Versammlung sich von ihren Plätzen erhoben hatte, äußerte sich der Präsident noch in folgender Weise:;:
Indem ich den Herren meinen gehorsamen und wirklich tiefgefühlten Dank sage, glaube ö. noch einige Worte daran knüpfen zu sollen. Mir scheint nämlich, daß der gegenwärtige Augenblick auch in der Hinsicht ein bedeutsamer ist/ als es das letzte Mal ist, ba wir uns in der gegenwärtigen Zusammensetzung hier befinden. Ich denke dabei nicht an die Verände- rung, welche uns göttlichen Rathschluß bringen kann, indem er den Einen oder den Anderen aus diesem Leben abruft; ich denke nicht an eine andere Organisation dieses Hauses, da die gegenwärtige gesetzlich und fest geordnet ist; ich denke aber an die . rung seiner Mitglieder, die wir aus den neuen Landestheilen zu er⸗ warten haben. Ich lebe der sicheren Hoffnung, daß, wie die neu hin⸗ utretenden Elemente eine freundliche Aufnahme in diesem Hause e. werden, sie sich auch bald hier 6 fühlen und sich mit uns befreunden werden. Aber, wie dem auch sei, , . bi e e,
einer Geschichte; mit dem nächsten Zusammentritte dieses Hauses beginnt ein neuer Abschnitt, der ihm eine Erweiterung seiner Mitgliederzahl, eine a ,. seiner Aufgaben und seiner Pflichten e muß. Gott gebe, daß wir mit derselben Treue und mit derselben Gesinnung gegen Gott, König und Vaterland diesem neuen Abschnitt entgegen⸗ gehen und daß wir immer die Parole des Hauses auch ferner fest⸗ halten wollen: Für Gott, König und Vaterland unser Bestes einsetzen zu wollen! Betheiligen ie sich zum Gelöbniß, daß wir mit festem Vertrauen und gutem Willen den neuen Aufgaben entgegengehen, mit mir in dem Rut
Es lebe Se. Majestät der König, unser Allergnädigster Herr! Er lebe hoch! Und nochmals hoch! Und immer hoch!“
(Das Haus stimmt dreimal mit erhobener Rechten in diesen Ruf begeistert ein.) ten.
— Der Präsident des Abgeordnetenhguses, Herr v , eck, sprach sich zum Schluß der gestrigen Sitzung wie folgt, aus:
a gt, Herren! Ich glaube, wir haben unsere Pflichten bis zu Ende erfüllt. Es wird nicht mehr nothwendig sein, morgen noch eine Sitzung anzuberaumen, sondern daß wir uns nur 9 dem weißen Saale um 1 Uhr zu versammeln haben. Erlauben Sie mir, daß ich noch einen kurzen Rückblick auf die Geschäfte der jetzt dem Schlusse nahenden Session werfe. Von der Königlichen Staatsregierung sind den beiden Häusern des Landtages seit 5ten August 1866 vorgelegt worden; 15 40 Gesetzentwürfe mit Einschluß des Staatshaushalts Etats; 2) 9 Stagts⸗, Handels⸗ und Schifffahrts⸗ Verträge; 3) 9 provisorisch erlassene Verordnungen; 3 5. allgemeine Rechnungen, die pro 1859, 1860, 1861, 1862 und 1863; 5 Ge . berichte der Staatsschulden⸗Kommission, die pro 1862, 1863 und 1864; O eine glebersicht über den Fortgang der Staats-⸗Eisenbahnbauten im Wahr 1865; und 7) ein Schreiben des Justizministers, betreffend die 5 zur strafrechtlichen Verfolgung eines Blattes wegen Beleidigung des Abgeordnetenhauses.