1867 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Alle Post · Anstalten des In und Auslandes nehmen. gestellung an, sür Serlin die Expedition des Känigl.

1000 Pfund Runde und Vierkant Kupfer verschiedener Das Abonnement betrůgt

bruar 1867. Königliches Justiz⸗Amt. leim.

584 di et a lladung. Eheleute Johann Wilhelm Schneider und der Johanne Catharina Lindenbauer, geboren am 11. Dezember 1796, ist bescheinigternigaßen seit längeren 3 in unbekannter Ferne abwesend, und über dessen Leben oder Tod ist nichts bekannt geworden.

Auf Antrag von Seitenverwandten werden derselbe, bezw. dessen Leibes, Testaments—= oder Vertrags Erben aufgefordert, im Termin den 17. April 1867, Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gericht zu erscheinen, widri⸗

enfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine präsumtiven Erben ohne Caution ausgeantwortet werden wird.

Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichts- brette bekannt gemacht.

Hanau, 2. Februar 1867.

Königliches Justizamt J. Gleim.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissi onen ꝛc. Bau⸗ und Vutzholz⸗Verkauf.

Donn erstag, den 21. Februar d. J., Vormittags von 9 Uhr ab, sollen aus der Oberförsterei Alt- Ruppin im Leest'schen Dasthofe zum grünen Baum zu Alt- Ruppin circa 10650 bis 1350 Stücken Kiefern Bau. und Schneidehölzer aller Stärkeklassen, sowie auch 3 Stück Eichen Kahnkniee, wobei eine sehr starke krumme Eiche, 1 Klafter Kiefern , , und 3 Schock Kiefern Rick angen Maus den Hauptschlägen Iggen 38 91. der Fiete und Jagen 64 BVe—⸗ lauf Rotstiel, und aus den Nebenschlägen Jagen g6 Pfefferteich, wo die Eichen liegen, Jagen 33B. und 140, Und auch aus Jagen 4a. Klausheide, sowelt hier inzwischen etwa noch Hölzer zum Verkauf übrig geblieben sind 1c. Pei freier Konkurrenz Und gegen sofortige n nung von 5 des Kaufgeldes, öffentlich meistbietend verkauft werden. Das spezielle Verzeichniß dieser meist nahe am schiffbaren Wasser liegenden Hölzer und dose soll vom Montag, den 18. Februgr d. J. ab, stagesstündlich, jedoch mit Ausschluß der Mittagszeit von 12 bis 2 Uhr, im hiesigen oberförsterlichen Forst⸗Büreau zur Einsicht ausliegen, und können die Hölzer auch von da ab bis zum Vertaufs⸗ tage auf den Schlägen besichtigt werden. .

Forsthaus Alt-Ruppin, den g. Februar 1867.

. Der Oberförster Berger.

Holz Verkauf.

Donnerstag, den 21. Februar er., Vormittags 160 Uhr, sollen im Gasthause zum Fürsten Blücher am Weddingsplatze zu Berlin, nachstehende Bau⸗ und Brennhölzer unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und gegen sofortige Anzahlung e, 5 des Kaufpreises öffentlich an den Meistbieten den verkauft werden.

Aus dem Velaufe des Försters Bünger zu Rehberge Jagen 33 und 34 circa 10990 Stücke Kiefern Bauholz verschledener Dimen sionen, 335 Klftr. Kiefern Kloben, 80 Klftr. Kiefern runde Knüppel, 190 Klftr. Kiefern Stubben, 50 Klftr. Kiefern Reiser J. Kl. Ferner aus dein Belaufe des Försters Schotz il. zu Königsdamm, Jagen 58: circa 45 Klftr. Kiefern Kloben, 32 Klftr. gespaltene Kiefern Knüppel und 18 Klftr. Kiefern Reiser J. Kl.

Die Belaufsförster werden Kauflustigen diese Hölzer zur Be— sichtigung im Walde vorzeigen. Das Aufmaaß-⸗Register und Kei⸗ tations-Protokoll können vom 18 8 Mts. ab in meinem Geschäfts⸗ zimmer hierselbst eingesehen werden.

Tegel, den 9. Februar 1867.

Der Oberförster Seidel.

1 Bekanntmacchung. Die Lieferung von ; 4500 . Kupfer in Blechen und Platten verschiedener imensionen und Stärken,

E U Johann Gottfried Schneider von hier, Sohn der verstorbenen

Stärken, ö 200 Pin Messingblech, 1200 Pfund Blei in Platten von z und K Zoll Stärke,

soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden

Wir haben hierzu Termin auf den 20. Februar d. J / Vormittags 11 Uhr, anberaumt, und ersuchen Reflektanten, ihre Offerten bis dahin späte⸗ stens mit der Aufschrift ; Submission auf Kupfer , unter Beifügung von Proben, portofrei an uns ein senden zu wollen.

Die näheren Bedingungen liegen während der Dienststunden unserer Registratur, sowie in der Registratur der 6 Deen Intendantur zu Berlin, und im Geschäftslokale des Königlich ; ßischen General⸗Konsulats zu Hamburg zur Einsicht aus, event. wer⸗ ö. . auf par mr . 2 ö vom unterzeich= neten Trepot gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mit :

Kiel, den 2. Februar 1865. ; bschrtftli mige hein

Königliches Marine ⸗Depot.

Verlsosung, Am ortisation Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Rapieren.

Königliche Riederschlesisch⸗Märkifche Eisenbahn.

Von den in Gemäßheit der Bekanntmachung der Königlichen

Verwaltung der, Niederschlestsch⸗Märkischen Cisenbahn vom 8. Novem- ber 1851 gekündigten fünfprozentigen Prioritats Obligationen Ser. Ill. à 100 Thlr. sind die RKummern: ö 2l 597. 21/598. 21/599. 21/600 und 21/601.

zur Neaglisation bisher noch nicht vorgekommen. Dieselben werden daher hierdurch mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung schon vom 1. Januar 1857 ab aufgehört hat.

Berlin, den 31. Januar 18657

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Königliche Niederschlesi ch⸗Märkische Eisenbahn. Von den in Gemäßheit“ der ekanntmachungen der Königlichen Haupt- Verwaltung der Staatsschusden von 3. Juni, 1855 und der unterzeichneten Direction vom 22. September 1853 gekündigten 43pro— zentigen Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen bahn ⸗Prioritäts-Ohligatkonen Serie I. II. und III. sind folgende Nummern: 80. . . , Thlr. 7I6. 31/717. 31,718. ü 20. 31721. 315723 , zur Realisation bisher noch nicht vorgekommen. Dieselben werden daher hierdurch mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung schon vom 1. Juli 1853 ab aufgehört hat. Berlin, den 31. Januar 1865. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Verschiedene Bekanntmachungen.

6019 Stettiner . Dampfmühlen-Actien⸗ G esellschaft

Die Actionaire der Gesellschaft werden hiermit gemäß §. 12 un— serer Statuten und unter Hinweisung auf deren §§. 12, 15, 16 und 7 zur ordentlichen General ·Versammlung auf Donnerstag den ö Vormittags 16 Uhr, im hiesigen Börsenhause einge⸗ 0 . ö ̃ Stimmzettel werden am Eingange des Lokals ausgerei erden. Stettin, den 9. Februar 66 z .

Der Verwaltungsrath.

600 ; „Gemäß §. 18 der Statuten der lommunalständischen Bank für die preußische Oberlausitz machen wir hierdurch ö der ö. lausitzsche Kommunal- gandtag den Herrn Landesältesten von Wiede— bach und No st itz Jän kendorf in die offene Stelle zum Mitglied des Bank⸗ Luratorii und an seine und die Stelle des durch Resigna— tion ausgeschiedenen Herrn von Alvensleben den Herrn Kammer⸗ herrn Grafen von Für stenstein und den Herrn Ober⸗Bürgermeister . at . ig zum zweiten und dritten Stellvertreter im Turätorio er⸗

Görlitz, den 8. Februar 1867.

ac Das Kuratorium der kommunalständischen Bank für die preußische Oberlausitz.

Ilõ8d

werden hierdurch zu der am

im Gesellschaftslokale hierselbst, Göthepl trittskarten bis spätestens den 15 her,

Ta 1) Geschäftsbericht des Verwaltun e achs

Die Herren Actionaire der ranfurter Glas Versicherungs ö Gesellschaft. . Frankfurter Glas ⸗Versicherungs⸗Gesellschaft

gergebenst eingeladen und ersucht, die Ein⸗ Empfang zu nehmen.

2 Wahl der Revisoren und deren Ersaßzmänner.

Der Verwaltun Srath. J. Gerson, Vor itzender.

Frankfurt a- M., am 5. Februar 1867.

f Thlr.

Königlich Preu szischer

sür das bierteljahr. * ö .

Preußischen Staats- Anzeigers Jäger⸗Strase Nr. 40.

ö * (wischen d. Friedrichs u. Aanonierser)

Berlin, Mittwoch, den 13. Februar, Abends

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchst Jhrem General Adjutanten, dem General der Kavallerie Freiherrn v on Manteuffel , den . Kronen⸗Orden erster Klasse mit dem Emaille⸗Bande des othen Adler Ordens mit Eichenlaub, ferner

Dem Controleur und Kasstrer Laden bei der Haupt-Kasse des Potsdamschen großen Militair Waisenhauses bel seiner e ng, in den Ruhestand den Charakter als Nechnungs⸗ Rath; un

Dem Kaufmann Carl Wilhelm Rudolph Berge— mann in Berlin den Charakter als Kommissions⸗Rath zu

verleihen.

Allerhöchste Verordnung, betreffend die Aufhebung der

im Gebiet des vormaligen Rl fursten chums Hessen bestehenden

Beschränkungen des Handels mit Feldfrüchten 2c. Vom 24. Januar 1867. .

Wir TBithelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen für das Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen auf den Bericht des Staats Ministeriums vom 23. Januar d. J. was folgt: Das Re ierungs⸗Ausschreiben vom 2. Juli 1817, den verbotenen Kauf und Verkauf der noch im Felde stehenden Früchte betreffend, und die darin angeführten Regie⸗ rungs⸗Ausschreiben vom 29. Mai 764 und 4. August 1796, ferner die landesherrliche Verordnung vom 24. Juli 1854, den Han⸗ del mit Feldfrüchten betreffend, und die Paragraphen 14 und 16 der landesherrlichen Verordnung vom 5. Oktober 1854, den Ver⸗ kehr mit Getreide, Mehl, Kartoffeln und Brod betreffend, treten außer Kraft. . . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift

und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 24. Januar 1867.

(L. S Wilhelm. Graf von Itzenplitz. Graf zur Lippe.

Ve inisterium der auswärtigen Augelegenheiten.

Auszug aus dem Protokoll der Konferenz zur Berathung und Feststellung der e ail ng des Norddeutschen Bundes, Geschehen Berlin, den 18. Januar 1867 in dem Lokal des Königl. Stagts⸗Ministeriums, in Gegenwart: für Preußen; des zweiten Bevollmächtigten, Wirklichen Ge⸗ heinien Raths von Savigny; für Sachsen: des Staats⸗Ministers der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von Friesen,; für Hessen und bei 6 des gußerordentlichen Ge⸗ sandten und bevollmächtigten Ministers, Geheimen Legationsraths Hofm ann; ö e für Meg len burg- Schwerin, bes Staats-Ministers und Präsidenten des Staats-Ministeriums von Oertzen,; für Sachsen⸗- Weimar: des Wirklichen Geheimen Raths und Staats Ministers hr, juris von Watzdorf, für Mecklenburg-Strelitz: des Staats- Ministers bon low,; . . 1 für Oldenburg: des Ministers von Rössing,; für Braunschweig: des Staats⸗Ministers von Campe, für Sachsen⸗Meiningen? des Staats-Ministers, Wirklichen Geheimen Raths Freiherrn von Kro ig k)

für Sachs en⸗-Altenburg: des Wirklichen Geheimen Raths und Minister⸗-Residenten Grafen von Beu st; für nn n n, , des Wirklichen Heheimen Rath und Staals⸗Ministers Freiherrn von See bach; für Anhalt: des Staats⸗Ministers und Wirklichen Geheimen Raths Dr. Sintenis; für Schwaärzbur Rudolstadt: des Wirklichen Geheimen Raths und Ministers Br. juris von Bertr ab; für Schwarzburg-⸗Sondershausen: des Staatsraths ; von Wolffersdorff; . für Waldeck: des Geheimen Regierungsraths Klapp; für Reuß älterer Linie: dez Regierungs⸗Präãͤ sidenten Herrmann, für Reuß jüngerer Linie: des Ministers von Har bou; für Schaumburg Lippe: des Präsidenten der Landes“ Regierung Freiherrn von Sauer Münchhofen; für Lippe: des Kabinets⸗Ministers von Oheimb; für b eck: des Senators Dr. juris Curtius; für Bremen: des Senats Sli benteunsßt , r für Hamburg: des Senators Hr. juris Kirchen pauer. Das Protokoll führte der Legationsrath Bucher. Preußen stellte folgenden

An trag.

In Erwägung daß die wünschenswerthe Förderung des Verfassungs⸗ werkes eine einheitliche Vertretung der hohen verbuͤn⸗ deten Regierungen gegenüber der gemeinschaftlich ein- zuberufenden Volksvertretung . übertragen die in der Konferenz vereinigten Bevollmächtigten der Krone Preußen ad hoc die in den Artikeln 14 und 35 des von der Krone Preußen n,, Berfassungs . Entwurfes

rt. 4. Dem Präsidium steht es zu, den Bundesrath und den Reichstag zu berufen, zu eröffnen, zu vertagen und

u schließen.⸗ ; Art. 25.

Die Legislaturperiode des Reichstages dauert drei Jahr. Zur Auflösung des Reichstages während derselben ist ein Beschluß des Bundesrathes unter Zustimmung des Präsidiums erforderlich —« bezeichneten dem Präsidium sowohl wie dem Bundesrath ein⸗ geräumten Befugnisse so weit sich dieselben auf den Reichstag beziehen, und ermächtigen die Krone Preußen, dem Neichstage den Verfassungs⸗Entwurf, über den dle verbündeten Regierun⸗ n sich geeinigt haben werden, vorzulegen und für dessen n dem Reichstage gegenüber bie nöthige Vorsorge zu reffen. Der Antrag wurde von der Versammlung einstimimig an⸗

genommen und zum Beschluß

erhoben.

Dieses Protokoll ist nach erfolgter Vorlesung genehmigt und demnächst von den Herren Bevollmächtigten und dem Protokollführer unterzeichnel worden.

Savigny. Friesen. Hofmann. von Watzdorf. B. von Bülow. A. von Campe. von Krosigk. von Seehach. Dr. Sintenis. von Bertrab. von Wolffersdorff. L. Klapp. Dr. Herrmann. Harb ou. von Lauer. von Oheimb. Dr. Turtius.

von Oertzen. von Rössing. Gr. von Beusst.

Gildemeister. Kir chenpauer. Bucher.