600
Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in gontumaciam für zugestanden und anerkannt er— achtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß
egen den Beklagten ausgesprochen, auch der angelegte Arrest für justi⸗ icirt erachtet werden.
Berlin, den 7. Dezember 1866.
Königliches Stadtgericht. , , für Civilsachen. Prozeß⸗Deputation II. ꝛ
165 Oeffentliche Vorladung.
Der Particulier Hoppe hat gegen den von dem Rittmeister a. D. Moritz von Knoblauch unterm 17. Mai 1866 auf Arnold von Knoblauch über 609 Thlr. ls n am 2. November ej. fälligen und am 3. November 1866 Mangels Zahl ung protestirten, von ihm girirten Wechsel, die Wechselklage auf Zahlung von 600 Thlrn. nebst 65 pCt. Zinsen seit dem 2. November 1866, 3 Thlr. 15 Sgr. Protest⸗ kosten und 2 Thlr. Provision angestrengt. .
Die lg ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthalt des Ritt— meisters a. D. Moritz von Knoblauch unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf
den 26. April 1867, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichts-Gebäude,
Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht ge⸗ nommen werden kann.
. Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den An⸗ trag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.
Berlin, den 9. Januar 1867.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Cipilsachen. Prozeß⸗Deputation II.
596 Oeffentliche Vorladung.
Der Kaufmann B. Sachs hierselbst hat aus dem Wechsel vom 1. Juni 1866 von dem Rittmeister a. D. Moritz von Knoblauch, früher zu Potsdam wohnhaft, eine Wechselklage gegen den Rittmeister a. D. Moritz von Knoblauch auf Zahlung von 1300 Thlr., nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 1. Dezember v. J., 4 Thlr. Protestkosten und 4 Thlr. 10 Sgr. Provision erhoben.
. Die Klage ist eingeleitet, und da der jetzige Aufenthaltsort des Rittmeisters a. D. Moritz von Knoblauch unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung auf
den 18. Mai 1367, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sitzungssaal, anberaumten Termin in Person oder durch einen gesetzlich zulässigen und mit Vollmacht ver— sehenen Vertreter pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden in Urschrift zu überreichen indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen be⸗ ruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden darf.
; Erscheint der Verklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klägers in contümaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenniniß ausge⸗ sprochen werden. .
Potsdam, den 26. Januar 1867. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
143411 PrTOClIam a.
Der am 29. Januar 1831 geborene Bäckergeselle Ferdinand Eduard Bahr, ein Sohn des zu Fichtwerder verstorbenen Pächters Friedrich Wilhelm Bahr, welcher sich im Jahre 1850 von hier entfernt, dem⸗ nächst in der Schleswig⸗-Holsteinschen Armee gedient und seit 1853 von seinem Leben und Aufenthalt keine Rachricht gegeben hat, sowie die
etwaigen unbefannten Erben und Erbnehmer desselben werden aufge⸗
fordert, sich spätestens in dem
am 19. September 1867, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 7, oben, vor Herrn Kreisgerichts⸗ Rath Sellmer anstehenden Termine persönlich oder schriftlich zu mel⸗ . n, der Ferdinand Eduard Bahr für todt erklärt wer— en wird. .
Landsberg a, W. den 7. November 1866.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
lin. . ö er am 31. ober 1829 geborne Gustav Franz Lebrecht Apelt aus Klein⸗Lzettritz, Sohn des daselbst verstorbenen in chm d i welcher kurz vor Michaeli 1852 bei Warnick in der Warthe ertrunken sein soll, dessen Leichnam jedoch nicht aufzufinden gewesen ist, sowie die etwaigen unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden auf— gefordert, sich in dem
am 14, Oktober 1867 Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 7, oben, vor Herrn Kreisgerichts⸗ Rath Sellmer, anstehenden Termine persönlich oder schriftlich zu mel⸗ den, widrigenfalls der Gustav Franz Lebrecht Apelt für todt erklärt werden wird.
Landsberg a. We den 10. Dezember 1866.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
584 Edi ctalladung. Johann Gottfried Schneider von hier, Sohn der verstorbenen Eheleute Johann Wilhelm Schneider und der Johanne Catharina
Lindenbauer, geboren am 11. Dezember 1796, ist bescheinigtermaaßen seit längeren Jahren in unbekannter Ferne abwesend, und über dessen Leben oder Tod ist nichts bekannt geworden.
Auf Antrag von Seitenverwandten werden derselbe, bezw. dessen Leibes, Testaments. oder Vertrags⸗-Erben aufgefordert, im Termin den 17. April 1867, Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gericht zu erscheinen, widri. genfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine präsumtiven Erben ohne Caution ausgeantwortet werden wird.
Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichts. brette bekannt gemacht.
Hanau, 2. Februar 1867.
. Justiz · Amt J. eim.
586] Ed ittalladung.
Wilhelm Friedrich Lindenbauer — auch Johann Wilhelm be— nannt — von hier, Sohn des verstorbenen Johann Friedrich Linden.— bauer und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau, Caroline geb. Mach⸗ wirth, geboren am 7. Januar 1797, ist bescheinigtermaßen seit länge. ren Jahren in unbekannter Ferne abwesend, und es ist über dessen kö . . . geworden.
uf Antrag der beiden Kuratoren über sein dahier ver Vermögen werden derselbe, bezw. dessen Leibes⸗, . . Vertrags⸗Erben aufgefordert, im Termin, den 10. April 1867, Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gerichte zu erscheinen, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an seine präsumtiven Erben ohne Caution ausgeantwortet werden wird.
Weitere Verfügungen werden nur durch Anschlag am Gerichts.;
brette bekannt gemacht. Hanau, den 2. Februar 1867. Königliches Justiz⸗Amt J. Gleim.
607 B, e k an ntmach ung.
Die am 27. Juni 18665 hierselbst verstorbene Wittwe des Leder— händlers Kayser/ Friedericke Louise geborne Rumbauer, hat in ihrem am 21. Juli 1866 publizirten Testamente unter Anderem bestimmt:
Den majorennen Maschinenbauer Eduard Gotsch zu New⸗York setze ich auf den Pflichttheil ein, jedoch in der Art, daß der Gesammt— betrag, welchen er aus dem Naächlasse meines verstorbenen Eheman⸗ nes, seines mütterlichen Großvaters, und aus meinem Nachlasse ererbt, mindestens die Summe von 1000 Thlr. erreicht. « 66 ö. H . Maschinenbauer
Fduar ird von der obigen letztwilligen Verfü ier ,, g tztwilligen Verfügung hierdurch
Stettin, den 7. Februar 1867. .
Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
Verkäufe, Berpachtungen, Submissivnen ꝛe. Betannmtmaächung.
Es soll den 25. Februar er. im Schindler'schen Gasthofe zu Lagow nachstehendes Holz: Belauf Corritten Jagen l und 8 — 180 Stück Eichen Nutzenden, 33 Älftr. Eichen Böttcherholz, X Klftr. Eichen ,,, . utzenden / 5 Klftr. Weißhuchen Nutzholz, 7 ück Kiefern Schneide⸗ Und 7K iefe . d Bauholz, 7 Klftr. Kiefern „ Belauf Grunow; Jagen 47 — 90 Stück Eichen Nutzenden, 14 Klftr. Eichen Vöttcherholz 7 Klftr. Eichen Stellmacherholz, 19 Rlslr Cin Pfahlholz, 290 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneideholz im Wege der Licitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Be- resp. . . K an dem gedachten Tage auf
tt und Stelle Vormittags um hr hiermit eingelade id Lagow, den 10. Februar 1867. 3 . Der Oberförster.
Borchert.
606 Bekanntmachung.
Die Lieferung von etwa ö j
sooo Stück Rathenower Mauersteinen, 990 » gelewöhnlichen Mauersteinen, und ö mn . , Cement, oll im Wege, der Suhmission an den Mindestfordernden verdungen werden. dieferungslustige wollen ihre idr, versiegelt und ö der Aufschrift: »Submission auf Lieferung von Maurungsmaterialien⸗ versehen, unter Beifügung von je 2 Probesteinen der beiden zu lie⸗ fernden Steinsorten, der unterzeichneten Berg⸗Inspection bis spätestens den 25. d. Mts. portofrei zustellen, an welchem Tage Mittags 12 Uhr die Oeffnung der eingegangenen Offerten in Gegenmwart der etwa er⸗ , erfolgen soll. die, Lieferungsbedingungen liegen in der diesseitigen Registratur
ö 1 ien rn rf n auf , , gegen Erstattung der Kopiglien abschriftlich mitgetheilt werden.
Rüdersdorß, den 19. Februar 1867. ö. 266
Königliche Berg⸗Inspection.
Verschiedene Bekanntmachungen. . Bb. eck an nett mach un g.
Da die Kreis-Wundarztstelle des Kreifes Müiheim erledigt ist, so fordern wir, diejenigen qualifizirten Medizinalpersonen, welche solche zu erlangen wünschen, hierdurch auf, sich dazu unter Einreichung der er⸗ forderlichen Fähigkeits⸗Zeugnisse nebst einem Curricujum vita? binnen
Wochen bei uns zu melden.
Cöln, den 9. Februgr 1867.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Das Abonnement betrãgt 41 Thlr. suür das dierteliahr.
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Alle post⸗Anstallen des In und e nehmen Sestellung an. für erlin die Expedition des Känigt. Breu ssischen Staats- Anzeigers:
Jäger⸗ Straße Nr. 86. Gwischen d. Friedrichs u. Alano nierstr. )
.
M 39.
Berlin, Donnerstag, den 14. Februar, Abends
1867.
den nachbenannten Königlich sächsischen Offizieren 2c. O verleihen, und zwar:
Bürgermeister der genannten Stadt für die gesetzliche dauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
thun kund und fügen hiermit zu wissen:
Norddeutschen Staaten
ie st König haben Allergnädi eruht Se. Majestät der König h gnädigst 3. ö
den Rothen Adler-Orden exster Klasse:
dem General⸗Lieutenant und General⸗Adjutanten von Witz⸗
leben,; den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem
Stern: . dem General⸗Major a. D. und Ober⸗Stallmeister von Thie⸗ lau⸗Rüsfing; .
den Hr ehren en ⸗rden zweiter Klasse mit dem Stern:
8 einer möglichst kurzen Verbindung zwischen den Erzlagern der Eifel und den Kohlenlagern an der Ruhr für die bergbau⸗ lichen und gewerblichen Interessen erwachsen, und welche außer⸗ dem diese ga ne . der von derselben durchschnitte. nen Gegend gewährt, der Rheinischen Eisenbahn- Gesellschaft zum Bau und Betriebe der vorbezeichneten Eisenbahnlinie hier⸗
mit die landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Wir verordnen, daß auf den vorgedachten Bahnbau die Vorschriften des Gesetzes über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838, insbesondere diejenigen über die Ex= propriation, ingleichen das Gesetz über die von den Eisenbahnen Ju entrichtenden Abgaben vom 30. Mai 1853 Anwendung fin⸗
Maior Adi T lea d ollen. . dem General⸗Major und General⸗Adjutanten von Thi . ö Statuten der Rheinischen en , sowie
den Königlichen Kronen Orden zweiter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant und Flügel⸗Adjutanten Garten/ den Königlichen Kron en⸗Orden dritter Klasse; dem hörn und Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des
Kronprinzen, Senfft von Pilsach.
8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst Den Kreisrichter Haken zu Colberg, der von
Einberufung s⸗Patent für den Reichstag des Norddeutschen Bundes.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
mit den verbündeten Regierungen der übereingekommen sind, zur Be— rathung der Verfasfung und der Einrichtungen des Nord— deutschen Bundes Vertreter der Nation zu einem Reichs tage zu versammeln, die gedachten Regierungen auch durch ihre Bevollmächtigten am 18. Januar d. J. Den Beschluß efaßt haben, die Einberufung des Reichstags der Krone Ye hen zu übertragen, und nachdem die allgemeinen Wahlen am 12. Februar d. J. stattgefunden . berufen Wir den Reichstag des Norddeutschen Bundes hierdurch auf Sonntag, den 24. Februar d. J.,
in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin. Meri zu Berlin, den 13 Februar 1867.
(L. S.) Wilhelm. von Bismarck.
Nachdem Wir
Konzess ions. Ur ku nde, getg sen die Erweiterung des
Unternehmens der Rheinischen Eisenbahn⸗-Gesellschaft durch den Bau .. Eier g von Neuß über Bedburg nach Düren. Vom 30. Januar 1867.
Wir Withelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. an n, die Rheinische Eisenbahn⸗Gesellschaft den Bau
die generellen Bestimmungen der S8
ꝰ sollen auf die .
17 des untern
5 März 1856 von Uns genehmigten Statut-Nachtrages sollen für die hierdurch konzessionirte Erweiterung des Unternehmens in gleichem Maße, wie für das Haupt⸗Unternehmen und dessen seitherige Erweiterungen gelten.
Die finanziellen Resultate der 26 erbauenden Eisenbahn im 8§. 6 des Statut⸗RNächtrages vom 5. März vorgesehene Berechnung eines Reinertrages von 55 Pro⸗ zent keinen Einfluß üben, sondern es soll, so lange, als die mittels Unserer Ordre vom 2. Juni 1869 bewilligte 3 des Staats für das Anlage⸗Kapital der
rücke zwischen Coblenz und Ehrenbreitstein fortdauert, über die Betriebs⸗Resultate der zu erbauenden Eisen⸗ bahn eine von dem, in dem bezogenen §. 6 des Statut⸗Nach⸗ trages bezeichneten Reinertrage getrennte Rechnung geführt
werden. — . Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung
bekannt zu machen. . J . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und heigedrucktem Königlichen Insiegel Gegeben Berlin, den 30. Januar 1867.
(L. S) Wilhelm.
Graf von Itzenplitz. Graf zur Lippe.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung.
Am 1. Februar é. werden die in den früheren Steuer⸗ Gebäuden am Potsdamer und Oranienburger Thore und die in den Lokalen der Post⸗Erpeditionen zu Schöneberg, Moabit, Gesundbrunnen und Pankow eingerichteten Telegraphen⸗ Stationen, die beiden ersteren mit vollem, die vier letzteren vorläufig mit beschränktem Tagesdienste für den allgemeinen
Verkehr eröffnet werden.
Um einem vielfach gehegten Wunsche des hiesigen Publikums Rechnung zu tragen ünd demselben die Benutzung der Tele⸗ e , möglichst zu erleichtern, haben diese Telegraphen⸗ Ein n nicht allein den Zweck, die telegraphische Korrespon⸗ denz nach sämmtlichen außerhalb Berlins gelegenen Orten und zwar ohne Erhebung einer besonderen Zuschlagsgebühr zu ver⸗ mitteln, sondern sie sollen auch, und hierauf wird hend
einer Eisenbahn von Reuß über Bedburg nach Düren beschlossen hat, eng Rin in Anerkennung der Vortheile, welche aus
aufmerksam gemacht, dazu dienen, Telegramme, welche nach irgend einem r . innerhalb des Weichbildes der Stadt Berlin